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Archiv "Freiberuflichkeit: Desolate Verfassung erschreckend" (08.07.1994)

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medizin heute

Gesundheit für die ganze Familie

IN IHREM SINNE FÜR IHRE

PATIENTEN

Deutscher Ärzte-Verlag, 50859 Köln, Tel. (0 22 34) 70 11-0

11111tt IIVERSAND

WZ BUCHHANDLUNG

ei Deutscher lag Atzte Vert

Ch. Kulke

Bakteriologie

Dieses Lehrbuch, das allgemeine und besondere Fragen der Bakteriologie behandelt, führt zu kausalem Verstehen, soli- der Kenntnis und praktischer Sicherheit; es ist als Erst- lektüre und zum Nachschlagen gedacht.

Ch. Kulke: Bakteriologie

1994, 288 Seiten, 20 Abbildungen, 3 Tabellen, 12 x 19 cm, ISBN 3-8133-1258-5. DM 52,00. — Wachholz.

Ja, ich bestelle bei der Deutscher Ärzte-Verlag GmbH, Versandbuchhandlung, Postfach 40 02 65, 50832 Köln

1 Ex Ch. Kulke, Bakteriologie

* zuzügl. Versandkosten.

DÄ 27/94

Le

Deutscher Versandbuchhandlung .r022223342 770011 11427260 Unterschrift Ärzte-Verlag

Tel.

DM 52,—*

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LESERBRIEFE

höhung beitragen, die im Al- ter mehr und mehr zu Buche schlägt.

Ließen sich nicht durch Umfragen Listen derjenigen Ärzte erstellen, die bereit sind, Kollegen zum halben Satz zu behandeln? So könn- te der Behandler seine Unko- sten zum Teil decken, die Kollegialität bliebe zu einem gewissen Grade erhalten, und die Versicherungsprämien wüchsen nicht ins Uferlose.

Dr. med. Volker Berg, Schüt- zenstraße 3, 84518 Garching/

Alz

Börsebius

Zu dem Beitrag „Reich durch Fonds?" in Heft 20/1994:

Gewisse Untertöne .

. -

Sie schrieben über die Möglichkeiten der Geldanla- ge in Investmentfonds. Dabei waren gewisse Untertöne, daß die zunehmende Produktviel- falt die Auswahl erschwert, nicht zu übersehen. Sie haben damit sicherlich nicht un- recht. Auch wir haben dies zum Anlaß genommen, in un- serem neuesten Jahrbuch

„Investment 94" dieses The- ma aufzugreifen und Kriteri- en für eine sachgerechte Fondsauswahl zu erläutern.

Andererseits ist das wach- sende Fondsangebot die logi- sche Konsequenz daraus, daß es nur über Investmentfonds möglich ist, Chancengleich- heit für alle Anleger an allen Anlagemärkten herzustellen, ohne dabei den notwendigen Anlegerschutz aus den Augen zu verlieren. Der damit ver- bundene höhere Informati- onsbedarf sollte aber grund- sätzlich nicht die Schaffung neuer Anlagemöglichkeiten für den privaten Anleger ver- hindern. Wir glauben, Ihren Ausführungen entnehmen zu können, daß Sie dies nicht an- ders sehen.

Dr. Laux, BVI Bundesver- band Deutscher Investment- Gesellschaften e. V., Eschen- heimer Anlage 28, 60318 Frankfurt

Freiberuflichkeit

Zu dem Beitrag „Hessen-Modelle:

Auf neuen Wegen zu neuen Tätig- keitsfeldern" von Dr. med. Michael F. R. Popovii in Heft 16/1994:

Desolate Verfassung erschreckend

. . . Ich möchte darauf hin- weisen, daß Vertragsärzte be- reits freiberuflich tätig sind, wenn auch nicht immer er-

sichtlich ist, worin sich diese eigentlich noch begründet.

Von angemessener Honorie- rung — auch im Sinne unserer Patienten — kann spätestens seit dem 1. April 1994 (La- borbudget und Hausarztpau- schale) keine Rede mehr sein. Offen ausgesprochen wird die politische Intention:

„Nach dem nun endlich ver- abschiedeten Pflegeversiche- rungsgesetz wird eine große Anzahl von Gutachten zur Beurteilung der Schwerpfle- gebedürftigkeit auf die Ärzte- schaft zukommen". Für das meines Erachtens lächerliche Honorar von 150 beziehungs- weise 120 DM — jede Lebens- versicherungsgesellschaft zahlt bei entsprechender Be- gutachtung ein angemessene- res Honorar —, soll die Ärzte- schaft zum Büttel des medizi- nischen Dienstes der Kran- kenkassen gemacht werden.

Da greift man von Seiten der Krankenkassen doch besser auf billigere, da teils existenz- bedrohte, beziehungsweise bereits arbeitlose Kollegin- nen und Kollegen zurück.

Fürwahr „Not macht er- finderisch". Neben all den Nöten der Vertragsärzte- schaft und aller übrigen Kol- leginnen und Kollegen hat hier wohl Vorrang die „Not"

der medizinischen Dienste der Krankenkassen, die schon heute nicht mehr wissen, wie die zum Jahreswechsel einset- zende Antragsflut betreffend der Eingruppierung zur Pfle- geversicherung personell dar- zustellen sein soll. Oben ge- nanntes Einkaufsmodell ist, zusätzlich zu den aus 1993 er- wirtschafteten Gewinnen, für die die Vertragsärzteschaft zeichnet, ein lukratives Ge- A-1862 (14) Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 27, 8. Juli 1994

(2)

SIEMENS

Auf die Taste, fertig, los .

schäft für sämtliche Kranken- kassen. Würde man zu Unter- stellungen neigen, könnte man annehmen, daß es im laufenden Jahr keine Bei- tragssenkungen gäbe, da man seitens der Krankenkassen noch nicht ganz sicher ist, ob dieser „Coup" wie geplant ab- läuft und man nicht doch ge- nötigt sein würde, einen ko- stenintensiven, ineffektiven Verwaltungsapparat zur Be- gutachtung im Rahmen der Pflegeversicherung aufbauen zu müssen. . .. Erschreckend ist die zur Zeit absolut de- solate Verfassung der Ärzte- schaft, die es ermöglicht, daß die angebliche „Freiberuf- lichkeit" immer weiter einge- schränkt wird.

Dr. med. Hans-Jürgen Brau- er, Heidhauserstraße 144, 45239 Essen

Sterbehilfe

Zu dem Leserbrief „Kunden betro- gen" von Hans Wolffgang in Heft 22-23/1994:

Fehler

Leider ist Ihnen bei der Veröffentlichung ein sinnent- stellender Fehler unterlau- fen. Ich schrieb, daß „KCN das Salz einer sehr schwachen Säure mit einer sehr starken Base" ist. Deshalb, durch Hy- drolyse, wirkt KCN wie eine sehr starke Base.

Hans Wolffgang, Amselweg 10, 06449 Aschersleben

PKV

Zu dem Leserbrief „Wir sind die Dummen" von Dr. med. Helmut Kees in Heft 19/1994:

Ärztliches Privileg

. . . Einen Handwerker bittet niemand um 30 Prozent Nachlaß, weil klar ist, daß er für ein und dieselbe Leistung nicht beim einen zum Bei- spiel 170 DM und beim ande- ren 230 DM verlangen kann.

In einer im wesentlichen über den Preis regulierten Markt- wirtschaft wäre das sein

schneller Ruin. Nur Ärzte ha- ben dieses Privileg (noch), da die Marktgesetze hier nicht gelten (und zum Teil auch nicht gelten können).

Eckhard Bokämper, Winter- linger Weg 8, 70567 Stuttgart

Welche Begründung?

Manchmal, wenn ich als PKV-Patient Kollegen kon- sultierte, habe ich mich ge- fragt, warum wohl mir der 2,3fache Satz berechnet wird.

Ganz grob entspricht dies wohl der zweifachen Vergü- tung, wie sie mir berechnet würde, wäre ich „Kassenpa- tient". Ich wurde dabei — wie jeder „Kassenpatient" — ter-

miniert, wurde zu meinem Termin ins Wartezimmer ge- steckt (keine „VIP-Loun- ge" . . .), erhielt schließlich ei- ne gute und korrekte Be- handlung — wie sicher auch je- der „Kassenpatient"!

Ich beschwere mich nicht über die Beratung und Be- handlung. Sie war jederzeit zu meiner besten Zufrieden- heit. Aber ich bin sicher: auch jeden „Kassenpatienten" hät- ten die Kollegen genauso kor- rekt und gut behandelt.

Warum also? — Warum kostet es mich doppelt soviel wie die anderen? Warum wä- re diese Leistung mit dem 1,7fachen Hebesatz nach GOÄ nicht ebenso honoriert gewesen? . . . Was ist denn das Besondere an einem „Pri- vatpatienten" in einer „Ver- tragsarztpraxis"?? Ich möchte diese Frage zur Diskussion stellen. Sowenig, wie ich eine

„abgestufte" Schmalspur-Me- dizin für Asylbewerber gut- heißen mag und mich gegen eine Einschränkung notwen- diger medizinischer Maßnah- men bei diesen Patienten ver- wahre, sowenig will ich be- haupten, „Kassenpatienten"

würden nur „suboptimal" be- handelt. Womit aber begrün- den wir die teurere Behand- lung für „Privat"-Patienten, wenn wir bereits zu EBM/

EGO-Preisen optimale Lei- stung bieten? .. .

Harald F. Hüsgen, Hofbusch- weg 1 c, 41516 Grevenbroich LESERBRIEFE

Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 27, 8. Juli 1994 (15) A-1863

Referenzen

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