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medizin heute
Gesundheit für die ganze Familie
IN IHREM SINNE FÜR IHRE
PATIENTEN
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Ch. Kulke
Bakteriologie
Dieses Lehrbuch, das allgemeine und besondere Fragen der Bakteriologie behandelt, führt zu kausalem Verstehen, soli- der Kenntnis und praktischer Sicherheit; es ist als Erst- lektüre und zum Nachschlagen gedacht.
Ch. Kulke: Bakteriologie
1994, 288 Seiten, 20 Abbildungen, 3 Tabellen, 12 x 19 cm, ISBN 3-8133-1258-5. DM 52,00. — Wachholz.
Ja, ich bestelle bei der Deutscher Ärzte-Verlag GmbH, Versandbuchhandlung, Postfach 40 02 65, 50832 Köln
1 Ex Ch. Kulke, Bakteriologie
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LESERBRIEFE
höhung beitragen, die im Al- ter mehr und mehr zu Buche schlägt.
Ließen sich nicht durch Umfragen Listen derjenigen Ärzte erstellen, die bereit sind, Kollegen zum halben Satz zu behandeln? So könn- te der Behandler seine Unko- sten zum Teil decken, die Kollegialität bliebe zu einem gewissen Grade erhalten, und die Versicherungsprämien wüchsen nicht ins Uferlose.
Dr. med. Volker Berg, Schüt- zenstraße 3, 84518 Garching/
Alz
Börsebius
Zu dem Beitrag „Reich durch Fonds?" in Heft 20/1994:
Gewisse Untertöne .
. -Sie schrieben über die Möglichkeiten der Geldanla- ge in Investmentfonds. Dabei waren gewisse Untertöne, daß die zunehmende Produktviel- falt die Auswahl erschwert, nicht zu übersehen. Sie haben damit sicherlich nicht un- recht. Auch wir haben dies zum Anlaß genommen, in un- serem neuesten Jahrbuch
„Investment 94" dieses The- ma aufzugreifen und Kriteri- en für eine sachgerechte Fondsauswahl zu erläutern.
Andererseits ist das wach- sende Fondsangebot die logi- sche Konsequenz daraus, daß es nur über Investmentfonds möglich ist, Chancengleich- heit für alle Anleger an allen Anlagemärkten herzustellen, ohne dabei den notwendigen Anlegerschutz aus den Augen zu verlieren. Der damit ver- bundene höhere Informati- onsbedarf sollte aber grund- sätzlich nicht die Schaffung neuer Anlagemöglichkeiten für den privaten Anleger ver- hindern. Wir glauben, Ihren Ausführungen entnehmen zu können, daß Sie dies nicht an- ders sehen.
Dr. Laux, BVI Bundesver- band Deutscher Investment- Gesellschaften e. V., Eschen- heimer Anlage 28, 60318 Frankfurt
Freiberuflichkeit
Zu dem Beitrag „Hessen-Modelle:
Auf neuen Wegen zu neuen Tätig- keitsfeldern" von Dr. med. Michael F. R. Popovii in Heft 16/1994:
Desolate Verfassung erschreckend
. . . Ich möchte darauf hin- weisen, daß Vertragsärzte be- reits freiberuflich tätig sind, wenn auch nicht immer er-
sichtlich ist, worin sich diese eigentlich noch begründet.
Von angemessener Honorie- rung — auch im Sinne unserer Patienten — kann spätestens seit dem 1. April 1994 (La- borbudget und Hausarztpau- schale) keine Rede mehr sein. Offen ausgesprochen wird die politische Intention:
„Nach dem nun endlich ver- abschiedeten Pflegeversiche- rungsgesetz wird eine große Anzahl von Gutachten zur Beurteilung der Schwerpfle- gebedürftigkeit auf die Ärzte- schaft zukommen". Für das meines Erachtens lächerliche Honorar von 150 beziehungs- weise 120 DM — jede Lebens- versicherungsgesellschaft zahlt bei entsprechender Be- gutachtung ein angemessene- res Honorar —, soll die Ärzte- schaft zum Büttel des medizi- nischen Dienstes der Kran- kenkassen gemacht werden.
Da greift man von Seiten der Krankenkassen doch besser auf billigere, da teils existenz- bedrohte, beziehungsweise bereits arbeitlose Kollegin- nen und Kollegen zurück.
Fürwahr „Not macht er- finderisch". Neben all den Nöten der Vertragsärzte- schaft und aller übrigen Kol- leginnen und Kollegen hat hier wohl Vorrang die „Not"
der medizinischen Dienste der Krankenkassen, die schon heute nicht mehr wissen, wie die zum Jahreswechsel einset- zende Antragsflut betreffend der Eingruppierung zur Pfle- geversicherung personell dar- zustellen sein soll. Oben ge- nanntes Einkaufsmodell ist, zusätzlich zu den aus 1993 er- wirtschafteten Gewinnen, für die die Vertragsärzteschaft zeichnet, ein lukratives Ge- A-1862 (14) Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 27, 8. Juli 1994
SIEMENS
Auf die Taste, fertig, los .
schäft für sämtliche Kranken- kassen. Würde man zu Unter- stellungen neigen, könnte man annehmen, daß es im laufenden Jahr keine Bei- tragssenkungen gäbe, da man seitens der Krankenkassen noch nicht ganz sicher ist, ob dieser „Coup" wie geplant ab- läuft und man nicht doch ge- nötigt sein würde, einen ko- stenintensiven, ineffektiven Verwaltungsapparat zur Be- gutachtung im Rahmen der Pflegeversicherung aufbauen zu müssen. . .. Erschreckend ist die zur Zeit absolut de- solate Verfassung der Ärzte- schaft, die es ermöglicht, daß die angebliche „Freiberuf- lichkeit" immer weiter einge- schränkt wird.
Dr. med. Hans-Jürgen Brau- er, Heidhauserstraße 144, 45239 Essen
Sterbehilfe
Zu dem Leserbrief „Kunden betro- gen" von Hans Wolffgang in Heft 22-23/1994:
Fehler
Leider ist Ihnen bei der Veröffentlichung ein sinnent- stellender Fehler unterlau- fen. Ich schrieb, daß „KCN das Salz einer sehr schwachen Säure mit einer sehr starken Base" ist. Deshalb, durch Hy- drolyse, wirkt KCN wie eine sehr starke Base.
Hans Wolffgang, Amselweg 10, 06449 Aschersleben
PKV
Zu dem Leserbrief „Wir sind die Dummen" von Dr. med. Helmut Kees in Heft 19/1994:
Ärztliches Privileg
. . . Einen Handwerker bittet niemand um 30 Prozent Nachlaß, weil klar ist, daß er für ein und dieselbe Leistung nicht beim einen zum Bei- spiel 170 DM und beim ande- ren 230 DM verlangen kann.In einer im wesentlichen über den Preis regulierten Markt- wirtschaft wäre das sein
schneller Ruin. Nur Ärzte ha- ben dieses Privileg (noch), da die Marktgesetze hier nicht gelten (und zum Teil auch nicht gelten können).
Eckhard Bokämper, Winter- linger Weg 8, 70567 Stuttgart
Welche Begründung?
Manchmal, wenn ich als PKV-Patient Kollegen kon- sultierte, habe ich mich ge- fragt, warum wohl mir der 2,3fache Satz berechnet wird.
Ganz grob entspricht dies wohl der zweifachen Vergü- tung, wie sie mir berechnet würde, wäre ich „Kassenpa- tient". Ich wurde dabei — wie jeder „Kassenpatient" — ter-
miniert, wurde zu meinem Termin ins Wartezimmer ge- steckt (keine „VIP-Loun- ge" . . .), erhielt schließlich ei- ne gute und korrekte Be- handlung — wie sicher auch je- der „Kassenpatient"!
Ich beschwere mich nicht über die Beratung und Be- handlung. Sie war jederzeit zu meiner besten Zufrieden- heit. Aber ich bin sicher: auch jeden „Kassenpatienten" hät- ten die Kollegen genauso kor- rekt und gut behandelt.
Warum also? — Warum kostet es mich doppelt soviel wie die anderen? Warum wä- re diese Leistung mit dem 1,7fachen Hebesatz nach GOÄ nicht ebenso honoriert gewesen? . . . Was ist denn das Besondere an einem „Pri- vatpatienten" in einer „Ver- tragsarztpraxis"?? Ich möchte diese Frage zur Diskussion stellen. Sowenig, wie ich eine
„abgestufte" Schmalspur-Me- dizin für Asylbewerber gut- heißen mag und mich gegen eine Einschränkung notwen- diger medizinischer Maßnah- men bei diesen Patienten ver- wahre, sowenig will ich be- haupten, „Kassenpatienten"
würden nur „suboptimal" be- handelt. Womit aber begrün- den wir die teurere Behand- lung für „Privat"-Patienten, wenn wir bereits zu EBM/
EGO-Preisen optimale Lei- stung bieten? .. .
Harald F. Hüsgen, Hofbusch- weg 1 c, 41516 Grevenbroich LESERBRIEFE
Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 27, 8. Juli 1994 (15) A-1863