- Einführung
- Selbsteinstufunqskonzept der Leuna-Werke AG für wassergefährdende Stoffe und Zubereitungen
- Organisatorische Regelungen - Katalog wassergefährdender Stoffe
- Bewertungsgrundsätze für Stoffe und Zubereitungen - Definition wassergefährdender Stoffe
- Ausmaß der Gefährdung
- Eigenschaften von Stoffen und Zubereitungen hinsichtlich einer Wassergefährdung
- Obligatorische Vorprüfung - Akute orale Säugetiertoxizität - Akute Bakterientoxizität - Akute Fischtoxizität
- Ermittlung der vorläufigen WGK
- Obligatorische und fakultative Nachprüfung entlastender und belastender ergänzender Kriterien
- Gesamtbewertung
- Selbsteinstufung von Stoffe - Allgemeine Regeln
- Spezifische Regeln - Anorganische Stoffe - Schwerlösliche Stoffe
- Stoffe der Liste I und II der EG-Richtlinie 80/68 EWG - Konzerogene Stoffe
- Selbsteinstufung von Zubereitungen - Allgemeine Regeln
- Spezifische Regeln
- Zubereitungen aus Stoffen bekannter WGK - Wässrige Lösungen
- Polymerdispersionen - Literaturverzeichnis Einführung
In der Bundesrepublik Deutschland werden nach Umfrage des VCI ca. 5.000 Stoffe mit mehr als 10 t/a hergestellt. Zusätzlich sind ca. 1 Mio verschiedene Zubereitungen auf dem Markt.
Im Hinblick auf technische Maßnahmen zur Abwendung von Gefährdungen des Wassers durch Unfälle beim Lagern, Abfüllen, Umschlagen und Befördern von Stoffen und Stoffgemischen werden gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) wassergefährdende Stoffe mittels Verwaltungsvorschrift näher bestimmt und entsprechend ihrer Gefährlichkeit in Wassergefährdungsklassen (WGK) eingestuft.
Ergänzend zur Verwaltungsvorschrift erscheint ein Katalog der offiziell eingestuften wassergefährdenden Stoffe.
Für die Bestimmung und Einstufung der Stoffe in Wassergefährdungsklassen und Fortschreibung des Katalogs wurde beim Beirat "Lagerung und Transport wassergefährdender Stoffe" des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) eine Kommission zur Bewertung wassergefährdender Stoffe (KBwS) eingerichtet, in der Bund, Länder und Industrie vertreten sind.
Die große Anzahl der in der Bundesrepublik Deutschland hergestellten und vorkommenden wassergefährdenden Stoffe und Zubereitungen erlaubt der Kommission nicht, die Einstufung aller Stoffe in einem angemessenen Zeitraum vorzunehmen.
Durch die Industrie sind deshalb zunächst zahlreiche Stoffe und Zubereitungen selbst einzustufen, ohne daß diese die Einstufung durch die KBwS ersetzen kann.
Da die Selbsteinstufung möglichst nach demselben System vollzogen werden soll, besteht bei gleichzeitig sorgfältiger und fachkundiger Durchführung die große Wahrscheinlichkeit, daß eine spätere Überprüfung durch die KBwS zum selben Ergebnis führt.
Die vorliegende Arbeit stellt das Konzept dar, nach dem im Unternehmen Leuna- Werke AG wassergefährdende Stoffe und Zubereitungen selbst eingestuft werden.