Gewässerschutz
Schutz der Gewässer vor
wassergefährdenden Stoffen
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Die Regelungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gehen u. a.
zurück auf den Sandoz-Unfall, in dessen Folge eine erhebliche Verunreinigung des Rheins mit z. T. verheerenden Folgen eingetreten sind.
Infolge des Brandes einer Lagerhalle der Firma Sandoz bei Basel gelangten am 1. November 1986 mit dem Löschwasser ca. 20 - 30 t Insektizide (u. a. Disulfo- ton, Etrimphos und Endosulfan sowie organische Quecksilberverbindungen) in den Rhein und haben die Gewässerbeschaffenheit sowie vielfältige Nutzungen am Rhein stark beeinträchtigt (großflächiges Fischsterben, zeitweilige Stilllegung der Trinkwasserversorgung aus dem Rhein).
Die eingetragenen Schadstoffe weisen eine hohe Giftigkeit auf; die meisten sind für Fische im Bereich von wenigen mg/l akut giftig und wirken auf niedere
Wasserorganismen bereits bei einigen µg/l tödlich. Endosulfan tötet Fische schon im Bereich von sehr wenigen µg/l.
(nach DKRR, 1988)
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Sandoz-Unfall, 1986
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Fischsterben nach dem Sandoz-Unfall, 1986
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Maximalwerte der Gewässer-
verunreinigung nach dem
Sandoz-Unfall
(aus DKRR, 1988)
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Ganglinien der Gewässer-
verunreinigung nach dem
Sandoz-Unfall von 1986 (aus DKRR, 1988)
WHG - § 62
Alle Anlagen zum Umgang mit w. S. …
…müssen den a.a.R.d.T. entsprechen!
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (w. S.)
Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen
von w. S.
(LAU-Anlagen)
Anlagen zum
Herstellen, Behandeln oder Verwenden
von w. S.
(HBV-Anlagen)
WHG - §§ 62 und 63
Begriffsbestimmung
wassergefährdende Stoffe Ermächtigung zum Erlass einer Regelung zur Einstufung von w. S. und zu
Anforderungen an die Beschaffenheit der Anlagen zum Umgang mit w.S. sowie zu Pflichten der Betreiber dieser Anlagen
LAU-Anlagen (von denen i. d. R. eine besonders hohe Gefährdung ausgeht ) müssen - zusätzlich zu den Anforderungen gemäß § 62 - eine sog. behördliche
Eignungsfeststellung haben!
VwVwS
Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe - VwVwS Vom 17. Mai 1999
Die VwVwS enthält in 4 Anhängen folgende Listen Anhang 1 Nicht wassergefährdende Stoffe
Anhang 2 Wassergefährdende Stoffe (WGK 1 bis 3)
Anhang 3 Einstufungsverfahren für bisher nicht bewertete Stoffe auf der Basis von R-Sätzen des Gefahrstoffrechts
Anhang 4 Einstufungsverfahren für Zubereitungen und Gemische
„Die Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe (VwVwS) verpflichtet die Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, die von
ihnen verwendeten Stoffe und Gemische in eine Wassergefährdungsklasse (WGK) einzustufen. Die Einstufungen der Stoffe sind bei der Dokumentations- und
Auskunftsstelle wassergefährdende Stoffe im Umweltbundesamt zu dokumentieren.“
Im UBA werden die „…Einstufungsdokumentationen der Betreiber erfasst, formal und auf Plausibilität überprüft und die resultierenden Einstufungen der Stoffe
werden im Internet veröffentlicht.“ (aus UBA, 2013)
VwVwS
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Wasserhaushaltsgesetz über die Einstufung wassergefährdender Stoffe in Wassergefährdungsklassen
(Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe - VwVwS) Vom 17. Mai 1999
Ursprünglich gab es noch eine WGK 0, diese ist nun weg- gefallen, stattdessen Kategorie „nicht
wassergefährdend“!
I. d. R. nicht wassergefährdend:
• Lebensmittel
• Futtermittel w. S. können sein
• Stoffe (Einzelstoffe)
• Stoffgruppen
• Gemische
VwVwS
Welche Eigenschaften werden bei der Einstufung, ob ein Stoff wassergefährdend ist oder nicht, herangezogen?
• Löslichkeit des Stoffs in Wasser
• Biologische Abbaubarkeit in Wasser
• Anreicherung in der Nahrungskette (Bioakkumulation)
• Kanzerogenität (krebserzeugend)
• Akute Toxizität gegenüber Fischen
• Akute Toxizität gegenüber Wasserflöhen
• Mutagenität (erbgutschädigend)
• Teratogenität (ruft Fehlbildungen bei Embryos hervor)
• Gesundheitsschädlich / giftig / sehr giftig bei Berührung mit der Haut
• Gesundheitsschädlich / giftig / sehr giftig beim Verschlucken
• Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben
• Giftig für Wasserorganismen
• Wachstumshemmung bei Algen Risiken nach den R-Sätzen Sonstige Gesichtspunkte
VwVwS
Einstufung von Einzelstoffen erfolgt zunächst auf der
Grundlage der R-Sätze der GefStoffV
Jedem R-Satz wurde eine
bestimmte Punktzahl zugeordnet.
Aus der jeweiligen Summe der Punkte des Stoffes wird die WGK abgeleitet.
Die R-Sätze als bisherige Grundlage zur Einstufung von w. S. werden in absehbarer Zeit durch „H-Zahlen“ (hazard) nach der europäischen CLP-Verordnung ersetzt.
VwVwS
Werden einem Stoff nach den R- Sätzen 0 Punkte zugeordnet, gilt er als nicht wassergefährdend.
Zusätzliche Prüfkriterien
ÄnderungsVO zur VwVwS
Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe gem. ÄnderungsVO vom 27.Juli 2005
Auflistung von Stoffen, die nicht mehr als w. S.
geführt werden
Auflistung der w. S.
mit WGK
VwVwS
Ob ein bestimmter Stoff in der VwVwS enthalten ist und demzufolge eine WGK hat oder nicht, kann über eine öffentlich und unentgeltlich zugängliche Datenbank des Umweltbundesamts recherchiert werden.
Rigoletto Auskunft per
Datenbank von der
Kommission Bewertung wasserge- fährdende Stoffe
(KBwS)
WasgefStAnlV
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Diese Bundes-VO ist sehr kurz, weil derzeit die wichti- gen Einzelheiten noch in den VAwS der Länder geregelt sind.
Der Entwurf einer neuen umfassen- den Verordnung des Bundes liegt aber bereits vor.
WasgefStAnlV (Bund)
Fachbetriebspflicht
Krasses Negativbeispiel:
Anmischen von Spritzbrühe zur Schädlingsbekämpfung in einem Tankanhänger, der zuvor mit dem Konzentrat befüllt wurde und anschließend durch Einfüllen von Trinkwasser aus dem öffentlichen Netz auf die zur Ausbringung gewünschte Konzentration verdünnt werden sollte…
WasgefStAnlV (Bund)
Das grundsätzliche Problem hinter dem eben genannten Negativbeispiel beschreibt auch GUJER (GUJER, 2007):
Übersicht Anlagenverordnung w. S.
Die Bundesregierung bereitet den Erlass einer neuen Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) vor. Die AwSV wird
bundesweit einheitliche Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wasser- gefährdenden Stoffen festlegen und die bisher gültigen unterschiedlichen Anlagenverordnungen der einzelnen Bundesländer ablösen.
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
Derzeit gelten jedoch noch die Anlagenverordnungen der einzelnen
Bundesländer, deren materieller Regelungsgehalt im Wesentlichen auf der Muster-VAwS der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) beruht.
Muster-Anlagenverordnung (Muster-VAwS) vom 8./9.11.1990 unter Einschluß der Fortschreibung gemäß Beschluß der 116.
LAWA-Sitzung am 22./23. März 2001 in Güstrow
Muster-VAwS der LAWA
Die Muster-Anlagenverordnung (Muster-VAwS) der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) ist die Vorlage für die VAwS der einzelnen Bundesländer, deren VAwS in den maßgeblichen Punkten der Muster-VAwS entsprechen.
Muster-VAwS der LAWA
Je höher die WGK und je größer die Menge an wassergefährdenden Stoffen, desto höher die Gefährdungsstufe!
Im Zweifelsfalle wird die höchste WGK (3) zugrunde gelegt.
Muster-VAwS der LAWA
Anforderungsbausteine an oberirdische Anlagen:
Spezielle Vorkehrungen in bezug auf
• F (Fläche)
• R (Rückhaltung)
• I (Infrastruktur)
Muster-VAwS der LAWA
Allgemeine Anforderungen an oberirdische Anlagen zum Lagern, Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender flüssiger Stoffe
Je höher die WGK und je größer die Menge an wassergefährdenden Stoffen, desto umfassender die Vorkehrungen, um den Austritt von
wassergefährdenden Stoffen zu verhindern (analog zur Gefährdungsstufe)!
Muster-VAwS der LAWA
In Wasserschutzgebieten und in hochwassergefährdeten Gebieten oder Überschwemmungsgebieten werden in aller Regel schärfere Anforderungen gestellt.
Rechtlich wird das meist so umgesetzt, dass entweder
• Aufstellung und Betrieb von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen überhaupt nicht zulässig ist
oder
• eine höhere Anforderung als gemäß Tabelle gilt.
Muster-VAwS der LAWA
Gleichwertige Anforderungen (Beispiel):
> 1 ≤ 10 m³, WGK 1
F1 + R1 + I0 = F1 + R0 + I1 = F0 + R3 + I0
Stoffundurchlässige Fläche
Rückhaltevermögen für das Volumen wassergefährdender Flüssigkeiten, das bis zum Wirksamwerden geeigneter Sicherheitsvorkehrungen
auslaufen kann (z.B. Absperren des undichten Anlagenteils oder Abdichten des Lecks)
Keine besonderen Anforderungen an die Infrastruktur über die betrieblichen Anforderungen hinaus; eine besondere
Betriebsanweisung nach § 3 Nr. 6 VAwS ist nicht erforderlich
Stoffundurchlässige Fläche
kein Rückhaltevermögen über die betrieblichen Anforderungen hinaus
Überwachung durch selbsttätige Störmeldeeinrichtungen in
Verbindung mit ständig besetzter Betriebsstätte (z.B. Messwarte) oder Überwachung mittels regelmäßiger Kontrollgänge;
Aufzeichnung der Abweichungen vom bestimmungsgemäßen Betrieb und Veranlassung notwendiger Maßnahmen
keine Anforderungen an Befestigung und Abdichtung der Fläche über die
betrieblichen Anforderungen hinaus
Rückhaltevermögen ersetzt durch
Doppelwandigkeit mit Leckanzeigegerät.
Anlagenteile, bei denen Tropfmengen nicht auszuschließen sind, sind mit gesonderten Auffangtassen zu versehen oder in einem sonstigen Auffangraum anzuordnen
Keine besonderen Anforderungen an die Infrastruktur über die betrieblichen Anforderungen hinaus; eine besondere Betriebsanweisung nach § 3 Nr. 6 VAwS ist nicht erforderlich
Muster-VAwS der LAWA
Gleichwertige Anforderungen (Beispiel):
> 100 m³, WGK 3
F2 + R2 + I1 = F0 + R3 + I1 + I2
Stoffundurchlässige Fläche mit Nachweis
Rückhaltevermögen für das Volumen wassergefährdender Flüssigkeiten, das bei Betriebsstörungen freigesetzt werden kann, ohne dass Gegenmaßnahmen berücksichtigt werden.
Überwachung durch selbsttätige
Störmeldeeinrichtungen in Verbindung mit
ständig besetzter Betriebsstätte (z.B. Messwarte) oder Überwachung mittels regelmäßiger
Kontrollgänge; Aufzeichnung der Abweichungen vom bestimmungsgemäßen Betrieb und
Veranlassung notwendiger Maßnahmen
keine Anforderungen an Befestigung und Abdichtung der Fläche über die betrieblichen Anforderungen
hinaus
Rückhaltevermögen ersetzt durch Doppelwandigkeit mit Leckanzeigegerät. Anlagenteile, bei denen Tropfmengen nicht auszuschließen sind, sind mit gesonderten
Auffangtassen zu versehen oder in einem sonstigen Auffangraum anzuordnen
Überwachung durch selbsttätige Störmeldeeinrichtungen in Verbindung mit ständig besetzter Betriebsstätte (z.B.
Messwarte) oder Überwachung mittels regelmäßiger Kontrollgänge; Aufzeichnung der Abweichungen vom bestimmungsgemäßen Betrieb und Veranlassung notwendiger Maßnahmen
Alarm- und Maßnahmenplan, der wirksame Maßnahmen und Vorkehrungen zur Vermeidung von Gewässerschäden beschreibt und mit den in die Maßnahmen einbezogenen
Muster-VAwS der LAWA
„…Rückhaltevermögen ersetzt durch Doppelwandigkeit mit Leckanzeigegerät“
Was heißt das???
Arbeitsblatt DWA-A 790 Technische Regel
wassergefährdender Stoffe (TRwS) Bestehende einwandige
unterirdische Behälter aus
metallischen Werkstoffen
„…Rückhaltevermögen ersetzt durch Doppelwandigkeit mit Leckanzeigegerät“
Was heißt das???
Leckanzeige mit Kontrollflüssigkeit (für oberirdische Behälter)
Ausführungsbeispiele
„…Rückhaltevermögen ersetzt durch Doppelwandigkeit mit Leckanzeigegerät“
Was heißt das???
Überdruck-Leckanzeige (für oberirdische
Behälter)
Ausführungsbeispiele
Ausführungsbeispiele
„…Rückhaltevermögen ersetzt durch Doppelwandigkeit mit Leckanzeigegerät“
Was heißt das???
Unterdruck-Leckanzeige (für unterirdische
Behälter)
Ausführungsbeispiele
„…Rückhaltevermögen ersetzt durch Doppelwandigkeit mit Leckanzeigegerät“
Was heißt das???
Heizöl-Tank (unterirdisch)
Muster-VAwS der LAWA
Anforderungen an Fass- und Gebindelager (identisch in AwsV) Die Größe des erforderlichen Auffangraumes ist wie folgt zu staffeln:
Diese Regelung gewährleistet, dass im Fall der Fälle die gesamte ausgetretene Menge an wassergefährdenden Stoffen zurückgehalten werden kann, auch im „worst case“!
Ausführungsbeispiel
Fass- und Gebindelager
LöRüRl
„Die Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie („Richtlinie zur Bemessung von
Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe“) ist eine Richtlinie zur Verhinderung von Verschmutzung oder Vergiftung von
Gewässern in der Nähe baulicher Anlagen, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird oder in denen im Brandfall solche Stoffe entstehen können.“ (aus WIKIPEDIA, 2013)
Die LöRüRl wurden in D auf Länderebene erlassen, d. h. es gibt eine LöRüRl Bayern, LöRüRl Berlin, LöRüRl NRW usw.
Letzter Auslöser der Gesetzesinitiative zur Einführung von LöRüRl‘n war der Großbrand bei dem Schweizer Pharma-Riesen Sandoz im November 1986.
In Umsetzung der LöRüRl‘n wird im Brandfall während der Löscharbeiten das anfallende kontaminierte Löschwasser in entsprechenden Einrichtungen zur Rückhaltung aufgefangen. Diese Rückhalteeinrichtungen können ausreichend bemessene Auffangwannen oder auch Provisorien sein, soweit diese den
Zweck erfüllen (z. B. angelegte Vertiefungen oder aufblasbare Bassins).
Das gespeicherte Löschwasser darf erst nach geeigneter Behandlung in das Kanalnetz oder in ein Gewässer abgeleitet werden.
LöRüRl
Die Löschwasser-Rückhalte-Richtlinien der Länder werden obsolet, wenn die Bundesregelung in Kraft tritt (dort ist alles Erforderliche in § 20 des jetzigen Entwurfs geregelt)
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit
wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
Unfälle mit wassergef. Stoffen
aus DESTATIS, 2013
Entwicklung der Anzahl der Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen
0 500 1 000 1 500 2 000 2 500 3 000
97 98 99 2000 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12
Anzahl
Unfälle insgesamt
Umgang B efö rderung 1)
1) Einschl. Betriebsstofftanks.
Unfälle mit wassergef. Stoffen
aus DESTATIS, 2013
Freigesetztes und nicht wiedergewonnenes Volumen insgesamt
0 2 000 4 000 6 000 8 000 10 000 12 000 14 000 16 000 18 000 20 000 22 000 24 000 26 000 28 000
97 98 99 2000 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12
m³
Freigesetztes Volumen
Nicht wieder- gewonnenes Volumen
Literaturverzeichnis
DKRR, 1988
Anonymus
2. Deutscher Bericht zum Sandoz-Unfall - Zustand des Rheins "1 Jahr danach"
Deutsche Kommission zur Reinhaltung des Rheins, Juli 1988
UBA, 2013
Anonymus
Internetseite des Umweltbundesamtes, Dessau zu wassergefährdenden Stoffen http://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/wassergefaehrdende-stoffe
RIGOLETTO, 2013
Anonymus
Internetseite des Umweltbundesamtes, Dessau Datenbank RIGOLETTO http://webrigoletto.uba.de/rigoletto/public/welcome.do
GUJER, 2007
Gujer, W.
Siedlungswasserwirtschaft
Springer-Verlag Berlin Heidelberg, 2007
WIKIPEDIA, 2013
Anonymus
WIKIPEDIA Internetseite zur Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie http://de.wikipedia.org/wiki/Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie
DESTATIS, 2013
Statistisches Bundesamt Fachserie 19 Reihe 2.3
https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/UmweltstatistischeErhebun gen/Wasserwirtschaft/UnfallwassergefaehrdenderStoff.html?nn=62772