Erste Fassung 04/94
Gesamtseitenzahl 11 Letzte Fassung 22.05.2007
1 Stoff/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung
1.1 Angaben zum Stoff/zur Zubereitung
1.1.1 Art des Produktes Stahl
1.1.2 Produktbezeichnung
Oberflächenveredelte Feinbleche mit Z-,ZE-Beschichtung (elektrolytisch- und feuerverzinkt), chemischer Oberflächenvorbehandlung und
Beschichtung aus PVDF 1.1.3 Handelsname Folastal
1.2 Verwendung Metallverarbeitung
1.3 Angaben zum Hersteller/Einführer/Lieferanten
1.3.1 Hersteller/Einführer/Lieferant Salzgitter Flachstahl GmbH
1.3.2 Postadresse Postfach
Nat.-Kennz./PLZ/Ort D-38223 Salzgitter 1.3.3 Hausadresse
Straße
Nat.-Kennz./PLZ/Ort
Eisenhüttenstraße 99 D-38239 Salzgitter
1.3.4 Telefon 05341/21-01
1.3.5 Telefax 05341/21-3921
1.3.6 Auskunftgebender Bereich Hauptabteilung Arbeitssicherheit 05341/21-2201
1.4 Notrufnummer 05341/21-2201
2. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
2.1 Art des Produkts Stoff
Zubereitung
2.2 Chemische Charakterisierung des Stoffes/der Zubereitung Unlegierter bis niedriglegierter Stahl.
Flacherzeugnisse aus Stahl (Bänder, Tafeln) mit Zinkauflage, chemischer Vorbehandlung, PVDF-Beschichtung, Rückseitenlackierung auf Basis
Polyester, Epoxid oder Epoxid-Polyester.
Diese Stähle können Mangan, Aluminium, Kupfer und andere
Legierungselemente enthalten, die nicht als gefährlich eingestuft sind, unter den Schwellenwerten der Richtlinie
1999/45/EG liegen oder für die keine anerkannten Grenzwerte gemäß Gemeinschaftsrichtlinien gelten 2.2.1 Chemische Charakterisierung Stoff
CAS-Nr. Bezeichnung des Stoffes
EG-Identifikations- Nr. gem. Anhang I der RL 67/548/EWG
EINECS-Nr.
ELINCS-Nr. Zusätzliche Hinweise
2.2.2 Chemische Charakterisierung Zubereitung
CAS-Nr. Bezeichnung des Anteil Gefahren- R-Sätze Zusätzliche Stoffes Wert Einheit Symbol/
Einstufung
Hinweise
2.3 Zusätzliche Hinweise
Vorbehandlung: chemisch vorbehandelt, Cr-frei
Primer: Cr-frei mit Bindemittel (Basis Polyester)
Rückseitenlack: Kundenspezifisch auf Basis Polyester, Epoxide oder Polyester-Epoxid.
Decklack: Basis PVDF
3. Mögliche Gefahren gefährlich im Sinne der RL 1999/45/EG
ja nein 3.1 Bezeichnung der Gefahren
Die unter 1.1.2 bezeichneten Stahlprodukte stellen in der Form, in der sie in Verkehr gebracht werden, keine Gesundheitsgefahr für den Menschen dar. Bei der mechanischen oder thermischen Bearbeitung (z. B. Schweißen, Trennen, Schleifen) können Stäube, Rauche und Gase auftreten, die bei inhalativer Aufnahme Gesundheitsgefahren bedeuten können (vgl. Grenzwerte gemäß Nr. 8.2.1). Beim
Produkthandling besteht die Gefahr von Schnittverletzungen.
3.2 Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt keine 4. Erste Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Allgemeine Hinweise Erste-Hilfe-Maßnahmen beziehen sich auf Stäube und Rauche.
4.2 Maßnahmen nach Einatmen Frischluftzufuhr und ggf. Arzt hinzu- ziehen.
4.3 Maßnahmen nach Hautkontakt Mit Wasser gründlich waschen.
4.4 Maßnahmen nach Augenkontakt Bei geöffnetem Lidspalt mit fließendem Wasser spülen und ggf. Arzt
konsultieren.
4.5 Maßnahmen nach Verschlucken Arzt hinzuziehen.
4.6 Verfügbarkeit bestimmter Mittel am Arbeitsplatz keine
4.7 Hinweise für den Arzt keine
5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Geeignete Löschmittel Löschmaßnahmen auf Umgebungsbrand abstimmen.
5.2 Ungeeignete Löschmittel keine
5.3 Besondere Gefährdung durch den Stoff oder die Zubereitung selbst, seine Verbrennungsprodukte oder entstehende Gase
Bei Brand entsteht dichter, schwarzer Rauch. Das Einatmen gefährlicher Zersetzungsprodukte kann ernste Gesundheitsschäden verursachen.
5.4 Besondere Schutzausrüstung Bei Brandbekämpfung in Innenräumen ist Atemschutz erforderlich.
5.5 Zusätzliche Hinweise keine
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen nicht zutreffend 6.2 Umweltschutzmaßnahmen nicht zutreffend 6.3 Verfahren zur Reinigung/Aufnahme nicht zutreffend
6.4 Zusätzliche Hinweise keine
7. Handhabung und Lagerung 7.1 Handhabung 7.1.1 Hinweise zum sicheren Umgang
Bei thermischer Verarbeitung und/oder mechanischer Bearbeitung Absaugmaßnahmen an der Maschine/ am Arbeitsplatz oder geeignete Lüftungsmaßnahmen vorsehen um die in Kapitel 8.2.1 vorgeschriebenen Grenzwerte zu unterschreiten. Zu beachten ist die BGR 220 Schweißrauche.
7.1.2 Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz nicht zutreffend 7.2 Lagerung
7.2.1 Anforderung an Lagerräume und Behälter nicht zutreffend 7.2.2 Zusammenlagerungshinweise nicht zutreffend 7.2.3 Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen nicht zutreffend
7.2.4 Zusätzliche Hinweise keine
7.3 Bestimmte Verwendungen, Verwendungsbeschränkungen
nicht zutreffend 8. Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen keine 8.2 Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten 8.2.1 Grenzwerte
Stoffidentität Grenzwert Spitzenbe- Bemerkung
CAS-Nr. Bezeichnung des Stoffs
Art Zahlenwert Einheit grenzung Allgemeiner Staubgrenzwert
- Alveolengängige Fraktion - Einatembare Fraktion Zinkhaltige Rauche (berechnet als Zinkoxid) Überprüfung zum 30.04.2007 - Verfahren mit einer
Arbeitstemperatur > 850°C -Gießverfahren, Flammlöten, Flammspritzen, Hartlöten, Schweiß- und
Schneidverfahren - im Übrigen
AGW AGW
MAK
MAK
3 A 10 E
2 A
1 A
mg/m³ mg/m³
mg/m³
mg/m³
2 (II) 2 (II)
2
2
Bei großflächiger Bearbeitung der Beschichtung können zinkhaltige und organische Stäube auftreten.Bei großflächiger thermischer Bearbeitung der Beschichtung wird eine Überwachung Fluorwasserstoff-Konzentration in der Luft am Arbeitsplatz empfohlen.
Quellen: TRGS 900 “Arbeitsplatzgrenzwerte“, Stand Januar 2006
TRGS 900 “Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz“, August 2004 (TRK- / MAK-Werte) TRK- und MAK-Werte wurden mit der Novellierung der GefStoffV zum 01.01.2005 ausgesetzt.
Zur Beurteilung des Umfangs und der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen können diese als Orientierungswerte herangezogen werden.
8.2.2 Zusätzliche Hinweise zu den Grenzwerten Grenzwertbetrachtung bezieht sich auf Stäube und Rauche, die bei der Be- und Verarbeitung entstehen.
8.3 Persönliche Schutzausrüstung
8.3.1. Atemschutz Bei Staubentwicklung: Kurzzeitig Filtergerät, Filter P3
8.3.2 Handschutz Schutzhandschuhe aus Leder
8.3.3 Augenschutz Bei Staubentwicklung: Schutzbrille
8.3.4 Körperschutz Abhängig von der Bearbeitung
8.3.5 Schutz- und Hygienemaßnahmen Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen.
9. Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1 Erscheinungsbild
9.1.1 Form fest
9.1.2 Farbe verschieden
9.1.3 Geruch geruchlos
9.2 Sicherheitsrelevante Daten Prüfung
9.2.1 pH-Wert
9.2.1.1 pH-Wert im Lieferzustand n.z.
9.2.1.2 pH-Wert bei 100 g/l Wasser und 20 °C n.z.
9.2.2 Zustandsänderung
9.2.2.1 Siedepunkt, Siedebereich n.z.
9.2.2.2 Schmelzpunkt/Schmelzbereich ca. 410 °C ca. 1530 °C
(Zink) (Stahl)
9.2.3 Flammpunkt n.z.
9.2.4 Entzündlichkeit n.z.
9.2.5 Zündtemperatur n.z.
9.2.6 Selbstentzündlichkeit n.z.
9.2.7 Brandfördernde Eigenschaften n.z.
9.2.8 Explosionsgrenzen
9.2.8.1 Untere Explosionsgrenze n.z.
9.2.8.2 Obere Explosionsgrenze n.z.
9.2.9 Dampfdruck bei 20 °C n.z.
9.2.10 Dichte bei 20 °C 7,7-7,8 g/cm³
9.2.11 Lösungsverhalten und Verteilung
9.2.11.1 Wasserlöslichkeit bei 20 °C unlöslich in Wasser
9.2.11.2 Fettlöslichkeit n.z.
9.2.11.3 Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser (log pOW)
n.z.
9.2.12 Viskosität
9.2.12.1 Dynamische Viskosität n.z.
9.2.12.2 Kinematische Viskosität n.z.
9.2.13 Lösemitteltrennprüfung n.z.
9.2.14 Lösemittelgehalt n.z.
9.3 Weitere Angaben
10. Stabilität und Reaktivität
10.1 Zu vermeidende Bedingungen n.z.
10.2 Zu vermeidende Stoffe n.z.
10.3 Gefährliche Zersetzungsprodukte Bei hohen Temperaturen können ge- fährliche Zersetzungsprodukte wie z. B.
Kohlenmonoxid, Kohlendioxid, Rauch, Stickstoffoxide, Fluorwasserstoff, entstehen.
10.4 Weitere Angaben keine
11. Angaben zur Toxikologie
11.1 Toxikologische Prüfungen
11.1.1 Akute Toxizität Wert Spezies Bestimmungs- methode 11.1.1.1 Akute Toxizität oral LD50mg/kg k.D.v.
11.1.1.2 Akute Toxizität inhalativ LC50mg/m³ k.D.v.
11.1.1.3 Akute Toxizität dermal LD50mg/kg k.D.v.
11.1.2 Spezifische Symptome im Tierversuch k.D.v.
11.1.3 Wirkungen nach wiederholter oder länger andauernder Exposition
11.1.3.1 Subakute Wirkungen k.D.v.
11.1.3.2 Subchronische Wirkungen k.D.v.
11.1.3.3 Chronische Wirkungen k.D.v.
11.1.4 Spezifische Wirkungen 11.1.4.1 Reiz-/Ätzwirkung
11.1.4.1.1 Reiz-/Ätzwirkung Haut k.D.v.
11.1.4.1.2 Reiz-/Ätzwirkung Augen k.D.v.
11.1.4.1.3 Reiz-/Ätzwirkung Atemtrakt k.D.v.
11.1.4.2 Sensibilisierung
11.1.4.2.1 Sensibilisierung Haut k.D.v.
11.1.4.2.2 Sensibilisierung Augen k.D.v.
11.1.4.2.3 Sensibilisierung Atemtrakt k.D.v.
11.1.4.3 Krebserzeugende Wirkungen k.D.v.
11.1.4.4 Erbgutverändernde Wirkungen k.D.v.
11.1.4.5 Fortpflanzungsgefährdende Wirkungen k.D.v.
11.1.5 Sonstige Angaben keine
11.2 Erfahrungen aus der Praxis
11.2.1 Einstufungsrelevante Beobachtungen Es liegen keine Erfahrungen vor.
11.2.2 Sonstige Beobachtungen
Kurzzeitige Exposition bei der Be-und Verarbeitung mit höheren Staub- und Rauchkonzentrationen in der Atemluft kann zu Reizungen der oberen Atemwege führen.
11.3 Allgemeine Bemerkungen 12. Angaben zur Ökologie
12.1 Ökotoxische Wirkungen 12.1.1 Aquatische Toxizität
12.1.1.1 Toxizität gegen Fische n.z.
12.1.1.2 Toxizität gegen wirbellose Wassertiere n.z.
12.1.1.3 Toxizität gegen Algen n.z.
12.1.1.4 Toxizität gegen Bakterien n.z.
12.1.2 Toxizität im Boden k.D.v.
12.1.3 Toxizität für Pflanzen und Tiere k.D.v.
12.1.4 Weitere Angaben zur Ökologie
12.1.4.1 CSB mg/g n.z.
12.1.4.2 BSB5 mg/g n.z.
12.1.4.3 AOX-Hinweis n.z.
12.1.5 Sonstige Angaben keine
12.2 Mobilität
12.2.1 Nachgewiesene und vorhersehbare Verbreitung im Wasser n.z.
12.2.2 Nachgewiesene und vorhersehbare Verbreitung im Boden n.z.
12.2.3 Nachgewiesene und vorhersehbare Verbreitung in der Luft n.z.
12.3 Abbaubarkeit / Persistenz
12.3.1 Abiotischer Abbau n.z.
12.3.2 Biotischer Abbau n.z.
12.3.3 Bewertung n.z.
12.4 Akkumulation
12.5 Andere schädliche Wirkungen keine Daten vorhanden 12.5.1 Ozonabbaupotenzial / -bildungspotenzial nicht zutreffend
12.5.2 Bildung von Treibhausgasen nicht zutreffend 13. Hinweise zur Verwertung und Entsorgung
13.1 Entsorgung
13.1.1 Bezeichnung Schrott
13.1.2 Abfallartenkatalognummer (EWC) 191001 13.1.3 Empfehlung für das nicht gebrauchte Produkt Recycling 13.1.4 Empfehlung für das gebrauchte Produkt wie Punkt 13.1.3 13.1.5 Rechtliche Bestimmungen keine
13.2 Entsorgung der Verpackungen
13.2.1 Bezeichnung der Verpackung n.z.
13.2.2 Abfallartenkatalognummer (EWC) n.z.
13.2.3 Empfehlung für ungereinigte Verpackungen n.z.
13.2.4 Empfehlung für gereinigte Verpackungen n.z.
13.2.5 Rechtliche Vorschriften n.z.
13.3 Zusätzliche Hinweise keine
14. Angaben zum Transport
14.1 Landtransport siehe Punkt 14.5
14.2 Binnenschiffstransport siehe Punkt 14.5
14.3 Seeschiffstransport siehe Punkt 14.5
14.4 Lufttransport siehe Punkt 14.5
14.5 Weitere Angaben Das Produkt unterliegt nicht den Transportvorschriften
15. Vorschriften
15.1 Kennzeichnung nach RL 67/548/EWG
15.1.1 Kennbuchstabe Nicht kennzeichnungspflichtig
15.1.2 Gefahrenbezeichnung n.z.
15.1.3 R-Sätze n.z.
15.1.4 S-Sätze 22 Staub nicht einatmen
15.1.5 Besondere Kennzeichnung keine
15.1.6 Bemerkungen keine
15.2 Nationale Vorschriften
15.2.1 Beschäftigungsbeschränkungen n.z.
15.2.2 Einstufung Störfall n.z.
15.2.3 Klassifizierung nach BetrSichV n.z.
15.2.4 Einstufung nach TA Luft n.z.
15.2.5 Wassergefährdungsklasse n.z.
15.2.6 Beschränkungen und Verbotsverordnungen n.z.
15.2.7 Sonstige Vorschriften Chemikaliengesetz (ChemG), Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
15.2.8 Zusätzliche Hinweise keine
16. Sonstige Angaben
16.1 Schulungshinweise Bei der Weiterverarbeitung ist die BGR 220 Schweißrauche zu berücksichtigen.
16.2 Empfohlene Einschränkungen der Anwendung 16.3 Quellen
16.4 Unternehmensspezifische Hinweise k.D.v. = keine Daten vorhanden n.z. = nicht zutreffend
n.a. = nicht anwendbar Erklärung:
Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse und Erfahrungen. Das Sicherheitsdatenblatt beschreibt die Produkte im Hinblick auf Sicherheitserfordernisse.
Die Angaben haben nicht die Bedeutung von Eigenschaftszusicherungen.