Eidgenössische Anstalt
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für das forstliche Versuchswesen CH 8903 Birmensdorf
Juli 1984 Nr.5
merkblatt
für den Forstpraktiker
LAGERUNG UND BEHANDLUNG VON HOLZ IM WALD
von Oscar Lenz, J.Klaus Maksymov und Erwin Jansen+
Oxf.: 32:34:414
1. STEHENDES HOLZ
Absterbende Bäume müssen frühzeitig gefällt werden, bevor sie ihre Feuchtig- keit verlieren. So können Schäden am stehenden Holz (Rotstreifigkeit und Bläue) vermieden werden. Kontrollieren, ob die Stämme nicht schon Borkenkä- ferbefall aufweisen! Wenn bereits Käferbefall eingetreten ist, Vorgehen ge- mäss Punkt 2.1 (Sagholz) und Punkt 3 (Industrie- und Energieholz).
2. SAGHOLZ
2.1 In vom Borkenkäfer bedrohten Beständen das Nadelholz sorgfältig entrinden.
Rinde, Aeste und Kronenmaterial der befallenen Stämme verbrennen (siehe auch Merkblatt für den Forstpraktiker Nr.2). Vor dem Stapeln der entrindeten Stäm- me müssen diese ringsum mit einem Insekt,zid behandelt werden (z.B. Arbezol- Rundholz, Basiment 480, Endosulfan-F, Pentocid, Xerondo P). So kann eine
Weitere Exemplare können bei der EAFV (Bibliothek) bestellt werden Das Kopieren ist erlaubt und erwünscht
Anregungen und Wünsche betreffend der Merkblätter richten Sie bitte an die EAFV (Herrn W. Winter).
+ Schweiz. Interessengemeinschaft Industrieholz
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Entwertung durch den linierten Nutzholzborkenkäfer oder den Werftkäfer ver- mieden werden. Die Behandlung soll im Mittelland von März bis Juni durchge- führt werden, in höheren Lagen entsprechend später. Die Behandlung erfolgt bei trockenem Wetter, mit Vorteil auf einer Waldstrasse. Keine grossen Sta- pel aufbauen! Wenn das Holz im Wald verbleiben muss, ist nach sechs Wochen die Behandlung zu wiederholen. Dabei ist nicht nur der ganze Stapel zu be- sprühen, sondern auch das Innere, ausgehend von den Zwischenräumen zwischen den einzelnen Stämmen. Vorsichts- und Schutzmassnahmen für die Behandlung beachten! (Vgl. Merkblatt für den Forstpraktiker Nr.6.)
Entrindetes Sagholz soll rasch in die Sägerei geschafft werden, vor allem, wenn es während der Vegetationszeit geschlagen wurde: Solches Holz ist beson- ders anfällig für Rotstreifigkeit und Bläue. Besonders Buchensagholz erträgt eine längere Lagerung schlecht.
2.2 Bestände mit geringerer Borkenkäfergefährdung
Nadelsagholz, das nicht rasch verkauft werden kann, soll in Rinde gelagert werden, denn es treten bei dieser Lagerungsart am wenigsten Schäden auf.
Dichte Lagerung, kleine Zwischenräume, Schattenplatz im Bestand oder am Nord- rand des Waldes. Nach Möglichkeit gleichlange Stämme im gleichen Stapel la- gern, keine zu grossen Stapel aufschichten. Keine zu dicken Unterlagshölzer verwenden (unterster Stamm 10 - 15 cm ab Boden). In den Monaten März bis Juni (im Mittelland), in höheren Lagen später, soll dieses Holz mit einem In- sektizid behandelt werden, wie es im vorangehenden Abschnitt 2.1 beschrieben wurde.
Pilzbefall, ausgehend von den Schnittflächen kann wesentlich vermindert werden, wenn diese mit einem Fungizid gegen Verblauung behandelt werden (Arbezol-Bläue- schutz, Basilit-SAB, Pentol-Bläueschutz V 200, Xeroblu). Die Behandlung er- folgt unmittelbar nach dem Ablängen. Das Mittel kann mit einer Bürste aufge- tragen werden. Die gleiche Lösung wird auch auf Stellen aufgetragen, wo die Rinde verletzt und weggerissen wurde.
Imprägnierstangen dürfen nicht entrindet werden, damit sie im Frischzustand ver-
bleiben; sie werden gleich behandelt wie Sagholz: Lagerung im Schatten und An-
wendung eines Insektizides.
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3. SCHWACHHOLZ: INDUSTRIE- UND ENERGIEHOLZ
Ausgangslage: -
Sehwachholz ist meist ein Kuppelprodukt, bei dem das Aufrüsten aufwendig ist (Stück-Masse-Gesetz).Lagerung:
- Entrinden (auch als Schutz vor Insektenbefall) ko11Y11t aus wirtschaftlichen Gründen in den seltensten Fällen (Holzwolle-Holz) in Frage.
- Der Erlös ist niedrig, der Absatz häufig schwierig,
Es ist deshalb wichtig, bei der Lagerung weitere Wertverluste zu vermeiden.
Je nach späterem Verwendungszweck des Holzes sind unterschiedliche Kriterien zu beachten:
Schwachholzlagerung
~Nade;holz
--- .. Laubholz
J Energieholz J
wichtig:
Erhalten des Heizwertes;
vor Insekten schützen
darum:
Regeln der Holztrocknung beachten (Forstkalen- der Anhang 1984, S.136 und SVHe Merk- blatt Nr. 1
Merkpunkte:
IN 1 / IN 2 streng auseinander
halten!
1 Spanplatten- Hol zwolle- Ze 11 ul oseho l z
1
wichtig:
Pilz- und Insek- tenbefall ver- hindern;
Hol zwollehol z entrinden darum:
rasch trocknen lassen und trok- ken sowie luftig lagern (evtl.
oben abdecken);
wenn nötig aus- serhalb des Waldes lagern oder gegen In- sekten behandeln
IN 1 streng klassieren!
Schleifholz
wichtig:
natürliche Holz- frische erhalten, Rotstreifigkeit und Bläue sowie Insektenbefall verhindern darum:
In langer Form kompakt und schattig lagern;
wenn immer mög- lich rasch ins Werk abführen
wichtig:
Erhalten des Heizwertes
darum:
Regeln der Holz- trocknung beach- ten
(Forstkalender Anhang 1984, S. 136 und SVHe Merkblatt Nr. 1
Zellulose- und Spanplattenholz
wichtig:
Pilzbefall verhindern
darum:
rasch austrocknen lassen, trocken und luftig lagern (evtl. oben ab- decken)
• Forstschutz:Befallenes Holz muss in jedem Fall auf Unterlagen entrindet und die Rinde vollständig verbrannt werden. - Vermeiden von Brutstätten für "Buchdrucker", "L ineatus" und "Kupferstecher".
Bei ungeschütztem Holz (nicht gegen Insekten behandelt - unentrindet - nicht ausgetrocknet) muss ein Lager- Abstand von mindestens 150 bis 200 m zum nächsten Waldkomplex eingehalten werden. (Werftkäfer ko11111en in Laub- und Nadelholzbeständen vor; Nadelholz wird ebenfalls befallen.)
Insektizide: könnten beim Verarbeitungsprozess von Schleif- und Zelluloseholz ins Wasser gelangen.
Nur giftklassefreie Schutzmittel verwenden.
• Trocknung: Holz in 1-m-Stücken trocknet rascher und besser als in langen Sortimenten. (Spalten: Massnahme gegen das Ersticken.) Der Aufwand für das Einschneiden und Aufsteren ist mit dem zu erwartenden Lagerverlust abzu- wägen.
• Einmessen: Lange Sortimente können für die Schlagabrechnung mittels stichprobenweiser Kubierung geschätzt werden.
Anleitung steht im Forstkalender Anhang 1984, S. 130 oder ist bei der Interessengemeinschaft Industrieholz, c/o EAFV, 8903 Birmensdorf, Tel. 01 737 14 11, erhältlich.