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Dr. Hildegard Feith: Ärztin im Lebensbornkinderheim „Sonnenwiese“

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Academic year: 2022

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Dorothee Neumaier

Dr. Hildegard Feith: Ärztin im

Lebensbornkinderheim „Sonnenwiese“

Forschungsbericht

Fakultät für

Kultur- und

Sozialwissen-

schaften

(2)

Dr. Hildegard Feith: Ärztin im Lebensbornkinderheim „Sonnenwiese“

Dr. Dorothee Neumaier

________________________________

FernUniversität in Hagen

Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften Institut für Geschichte und Biographie

Feithstr. 152, Gebäude 10

58097 Hagen

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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung 1

2. Der akademische Werdegang von Hildegard Butenschön (verehelichte Feith) 4 3. Die ärztliche Tätigkeit Dr. Hildegard Feiths im Lebensbornkinderheim

„Sonnenwiese“ 1942 bis 1945 6

3.1 Behinderte und auffällig erkrankte Kinder 15

3.2 Der Patient Wolfgang Rainer T. 19

4. Die Verlegung von Lebensbornkindern aus dem Heim

„Sonnenwiese“ in die Landesanstalt Großschweidnitz 20

4.1 Sigune Imma D. (* 18.01.1943, † 30.12.1943) 23

4.2 Gunhild Rosenthal (* 19.04.1939, † 24.08.1944) 28

4.3 Liselotte G. (* 24.12.1941, † 16.09.1944) 35

4.4 Karin-Elisabeth B.-M. (* 24.03.1942, † 19.12.1944) 37

4.5 Ulrich T. (* 26.06.1944, † 10.12.1944) 40

4.6 Folke W. (* 04.09.1942, † 14.12.1944) 44

4.7 Andreas K. (* 26.07.1942, † 10.01.1945) 46

4.8 Birgit J. (* 25.06.1941, † 31.01.1945) 48

4.9 Walter L. (* 06.05.1943, † 12.02.1945) 49

4.10 Ursula L. (* 01.09.1942, † 27.05.1945) 51

5. Die Auflösung des Heimes nach Kriegsende 1945 54

6. „[…] aber der Krieg hat mich hierher verschlagen.“: Ein nachlässiges

Entnazifizierungsverfahren 55

7. Die Suche nach den Kindern und Gedenken an die Toten 57

8. Resümee 58

9. Quellen- und Literaturverzeichnis 62

9.1 Archivquellen 62

9.2 Literatur 63

9.3 Internetseiten 66

9.4 Filme 66

10. Dank 67

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Dr. Hildegard Feith: Ärztin im Lebensbornkinderheim1 „Sonnenwiese“

Dorothee Neumaier

1. Einleitung

Im Dezember 1935 gründete Heinrich Himmler, Reichsführer der SS (RFSS) und ab 1936 Chef der Deutschen Polizei, den „Lebensborn e. V“.2 Seine Unterstützung galt insbesondere ledigen Müttern, wovon man sich eine Reduktion der Abtreibungen sowie die Erhöhung der Geburtenrate versprach. Eine ausführliche Überprüfung der „rassischen und erbbiologischen“

Faktoren stellte den größten Teil der Antrags- und Aufnahmeformalitäten dar, um so zu gewährleisten, dass Mutter und Vater den Auslesekriterien der SS entsprachen. Während seiner zehnjährigen Existenz betrieb der Lebensborn auf dem Gebiet des Deutschen Reiches und auch in den besetzten und annektierten Gebieten insgesamt 24 Entbindungs- und Kinderheime. In Norwegen verfügte er sogar über zehn – darunter auch eine Mütterschule bei Drammen – Einrichtungen, da die Kinder von dort stationierten SS- und Wehrmachtsangehörigen mit Norwegerinnen als „rassisch wertvoller Nachwuchs“ galten.3 In keinem anderen besetzen Land betreute der Lebensborn mit rund 7.600 dokumentierten Fällen so viele Kinder.4

Die vermeintliche Fürsorge des Lebensborn beschränkte sich jedoch nur auf gesunde Kinder:

Körperlich oder geistig behinderten Säuglingen, die trotz dieser scheinbaren biologischen Auslese geboren wurden, entzog der Lebensborn unmittelbar seine Betreuung und lehnte eine (weitere) gesetzliche Vormundschaft ab. Schwerbehinderte Säuglinge wurden – von der nationalsozialistischen Rassenideologie als „lebensunwertes Leben“ klassifiziert – in sogenannte „Kinderfachabteilungen“ eingeliefert, in denen die „Euthanasie“ durchgeführt wurde.5

Das im sächsischen Kohren-Sahlis, rund 45 km von Leipzig entfernt gelegene Kinderheim des Lebensborn e. V. wurde bereits am 26. November 1941 mit 14 Kleinkindern, 17 Säuglingen,

1 Aus Gründen der Lesbarkeit werden in dieser Studie Komposita mit dem Terminus „Lebensborn“

zusammengeschrieben, auch wenn zeitgenössische Quellen eine Schreibweise mit Bindestrich vorsahen. Des Weiteren werden Quellenzitate in der ursprünglichen orthografischen Form übernommen und lediglich in wenigen Fällen mit interpunktionellen Ergänzungen versehen.

2 Vgl. grundlegend: Lilienthal, Georg: Der „Lebensborn e. V.“. Ein Instrument nationalsozialistischer Rassenpolitik. Erweiterte Neuausgabe, 2. Aufl. Frankfurt/Main 2008 (Fischer: Die Zeit des Nationalsozialismus;

15711).

3 Vgl. weiterführend: Olsen, Kåre: Vater: Deutscher. Das Schicksal der norwegischen Lebensbornkinder und ihrer Mütter von 1940 bis heute. Frankfurt/Main 2002.

4 Vgl. Bauer, Theresia: Sonderfall Norwegen. In: Baumann, Angelika; Heusler, Andreas (Hrsg.): Kinder für den

„Führer“. Der Lebensborn in München. München 2013, S. 145-151, S. 145.

5 Vgl. Lilienthal, Georg: Der „Lebensborn e. V.“. Förderung „wertvollen“ Lebens als Kontrast zur Vernichtung

„lebensunwerten“ Lebens. In: Landeswohlfahrtsverband Hessen (Hrsg.): Psychiatrie im Nationalsozialismus. Ein Tagungsbericht des Landeswohlfahrtverbandes Hessen. Kassel 1989, S. 45-55, S. 51.

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Pflegepersonal und einer Heimärztin belegt,6 obwohl die offizielle Eröffnung erst im November 1942 erfolgte.7

Susanne Hahn und Georg Lilienthal untersuchten in ihrem Aufsatz Totentanz und Lebensborn8 die Historie des vormaligen Alters- und Pflegeheimes in Kohren-Sahlis und legten auch seine Rolle als Zwischenstation bei der sogenannten Eindeutschung ausländischer, überwiegend gewaltsam geraubter Kinder aus den besetzten Gebieten dar.9 Caroline Ritters Beitrag Das ehemalige „Lebensborn“-Kinderheim „Sonnenwiese“ in Kohren-Sahlis (1939-1945)10 widmet sich der architektonischen Baugeschichte des Gebäudekomplexes. Des Weiteren ermöglichen einige Berichte von und über einzelne Lebensbornkinder, die aus unterschiedlichen Gründen in Kohren-Sahlis untergebracht gewesen waren, Einblicke in individuelle Schicksale.11 Eine umfassende Studie über dieses

6 Vgl. Bericht Ebners über den Transport, 03.12.1941, 4.1.0/82451305/International Tracing Service (im Folgenden: ITS) Digitales Archiv, Bad Arolsen.

7 Vgl. Schreiben Ebners an Schwab, 11.11.1942, 4.1.0/82458979/ITS Digitales Archiv, Bad Arolsen.

8 Hahn, Susanne; Lilienthal, Georg: Totentanz und Lebensborn. Zur Geschichte des Alters- und Pflegeheimes in Kohren-Sahlis bei Leipzig (1939-1945). In: Medizinhistorisches Journal. Internationale Vierteljahresschrift für Wissenschaftsgeschichte, Heft 3/4 (1992), S. 340-358.

9 Vgl. ebenda, S. 344.

10 Ritter, Carolin: Das ehemalige „Lebensborn“-Kinderheim „Sonnenwiese“ in Kohren-Sahlis (1939-1945). In:

Landesamt für Denkmalpflege (Hrsg.): Denkmalpflege in Sachsen. Jahrbuch 2015. Mitteilungen des Landesamtes für Denkmalpflege Sachsen. Dresden 2016, S. 143-149.

11 Vgl. Sarkar, Gudrun: Geboren im Lebensborn, und K., Angelika Elke: Und dann fiel die Tür ins Schloss. In:

Eggers, Astrid; Sauer, Elke (Hrsg.): Verschwiegene Opfer der SS. Lebensborn-Kinder erzählen ihr Leben.

Herausgegeben im Auftrag des Vereins „Lebensspuren e. V.“, Leipzig 2015, S. 19-57, und S. 58-63. Vgl. zudem das Gedicht und die Biografie von Arno Westby (Kaube), in: Bangsund, Einar; Boor, Julia de: Nahaufnahme.

Mit Blick auf die Herkunft. Das Schicksal der Lebensborn-Kinder von deutschen Soldaten und norwegischen Frauen 1940-1945. Berlin 2015, S. 32-33; S. 99. Dorothee Schmitz-Köster zeichnete die Lebenswege von acht Kindern nach, die im Heim „Sonnenwiese“ untergebracht wurden, vgl. Schmitz-Köster, Dorothee; Vankann, Tristan: Lebenslang Lebensborn. Die Wunschkinder der SS und was aus ihnen wurde. München 2012, S. 65-78, S. 113-127, S. 151-165, S. 167-182, S. 247-261, S. 285-304, S. 305-312, S. 353-366. Peter Hartl stellte Werner von Reis’ Biografie vor, vgl. Hartl, Peter: Belogen, betrogen und umerzogen. Kinderschicksale aus dem 20. Jahrhundert. München 2007, S. 145-167. Monografien liegen mit den beiden nachfolgenden Werken vor:

Kjendsli, Veslemøy: Kinder der Schande. Ein „Lebensborn-Mädchen“ auf der Suche nach der Vergangenheit.

Berlin 1988, sowie Oelhafen, Ingrid von; Tate, Tim: Hitler’s Forgotten Children: My Life Inside the Lebensborn.

London 2015. Die norwegischen Lebensbornkinder Aud Rigmor Harzendorf und Ludwig Bergmann sind insofern besonders außergewöhnliche Fälle, da ihre Identitäten von der Stasi für Spionagetätigkeiten missbraucht wurden, vgl. Mascolo, Georg; Schumacher, Hajo: „Das ist wirklich bodenlos“. Wie die DDR drei norwegischen

„Lebensborn“-Kindern ihre Biographie raubte. In: Der Spiegel 25/1997, S. 74-85 (online einsehbar:

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-8724926.html (Eingesehen am 14.06.2019, 10:52 Uhr), vgl. Koop, Volker:

Dem Führer ein Kind schenken. Die SS-Organisation Lebensborn e. V. Köln 2007, S. 234-236, sowie Schwarz, Christoph: geraubte Kinder – vergessene Opfer. Exposé zur Wanderausstellung. Herausgegeben vom Verein

„geraubte Kinder – vergessene Opfer“, Freiburg/Breisgau 2013, S. 52-55. Des Weiteren stellte Schwarz in biografischen Skizzen Hermann Lüdeking und Volker Heinecke vor, die als geraubte Kinder von Kohren-Sahlis aus als Pflege- bzw. Adoptivkind vermittelt wurden, vgl. ebenda, S. 35-45. Ferner sind aktuell auf seiner Internetseite und auf der Internetseite des Lebensspuren e. V. Bilder von Kindern aus Kohren-Sahlis, die aus einem verfügbar gemachten Nachlass stammen, einsehbar, vgl. http://www.geraubte.de/ (Eingesehen am 22.04.2019, 17:25 Uhr), sowie https://lebensspuren-deutschland.eu/wer-kann-helfen/ (Eingesehen am 22.04.2019, 17:26 Uhr).

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zentrale Kinderheim des Lebensborn steht jedoch noch aus.12 Bislang liegen nahezu keine Untersuchungen über den leitenden männlichen und die weiblichen Angestellten des Heimes vor. Für die ARD-Dokumentation Ruhelos. Kinder aus dem Lebensborn13 wurde ein Interview mit der ab Mai 194214 dort tätigen Oberschwester Erika Wittmann geführt, die fälschlicherweise als Leiterin des Heims vorgestellt wird.15

Im Folgenden wird ein biografischer und mikrogeschichtlicher Ansatz zugrunde gelegt, um funktionale Handlungsabläufe, aber auch besondere Vorkommnisse des Heimalltags im Rahmen der ärztlichen Tätigkeit Dr. Hildegard Feiths nachzeichnen zu können.16 Hierbei werden insbesondere die Quellenbestände des International Tracing Service Bad Arolsen (ITS) herangezogen, da die Archivalien des ehemaligen Stadtarchivs Kohren-Sahlis und des Staatsarchivs Leipzig diesbezüglich defizitär sind.17 Biografische Daten sind hauptsächlich dem RuSHA-Bestand des Bundesarchivs (Außenstelle Berlin-Lichterfelde) entnommen und werden durch die Meldekarte des Stadtarchivs der Hansestadt Lüneburg und die im Universitätsarchiv Freiburg im Breisgau archivierte Promotionsakte Alfons Feiths ergänzt.

Die Archivalien des Sächsischen Hauptstaatsarchivs Dresden (SHStAD) skizzieren die Schicksale von zehn Kindern, die aus dem Heim „Sonnenwiese“ in eine sogenannte

„Kinderfachabteilung“ verlegt und, im Zuge der NS-Euthanasie als „lebensunwert“

klassifiziert, in der sächsischen Landesanstalt Großschweidnitz verstarben beziehungsweise

12 Der Publizist Volker Koop ging in wenigen Sätzen auf das Heim „Sonnenwiese“ ein. Die letzten Kriegswochen und die Nachkriegszeit skizzierte er in einem kurzen Kapitel, vgl. Koop, Volker: Dem Führer ein Kind schenken. Die SS-Organisation Lebensborn e. V. Köln 2007, S. 110; S. 215-219. Ferner liefert eine im Rahmen einer schulischen Projektwoche erstellte Internetseite über das Lebensbornheim „Sonnenwiese“ eine kurze Zusammenfassung der Historie, jedoch mangelt es durchweg an Belegstellen. Gleichzeitig werden falsche Informationen präsentiert, beispielsweise, dass im Jahr 1944/45 kein Arzt angestellt gewesen sei oder fehlerhafte Angaben unter „Mitarbeiter und Gehälter“, die teilweise wohl auf einer Liste des Heimleiters Ullrichs basieren, die jedoch später korrigiert wurde (vgl. Bestand 20050 Kinderheim Sonnenwiese, Kohren-Sahlis, Akte Nr. 3, Bl. 12, Bl. 18, Staatsarchiv Leipzig). Auch beinhaltet die Darstellung unkorrekte Bezeichnungen, die inhaltlich falsch in Korrelation gesetzt werden (z. B. Vorschülerinnen, die ihren „BDM-Pflichtdienst“ absolvierten), vgl.

https://lebensbornheim-sonnenwiese.jimdo.com/informationen/mitarbeiter-und-geh%C3%A4lter/ (Eingesehen am 22.04.2019, 17:23 Uhr).

13 Ruhelos. Kinder aus dem Lebensborn. Eine ARD-Video-Dokumentation von Christiane Erhardt. BRD 1994.

14 Hahn und Lilienthal (wie Anm. 8) gaben auf S. 347 fälschlicherweise an, dass Wittmann bei der Eröffnung des Heimes nach Kohren-Sahlis versetzt wurde. Wittmann zeichnete jedoch bereits am 4. Mai 1942 als „NS- Oberschwester“ und hatte Hildegard Schubert vermutlich seit 1. Mai 1942 abgelöst, vgl. Begleitschreiben Speisezettel, 04.05.1942, 4.1.0/82466741/ITS, Digitales Archiv Bad Arolsen.

15 Vgl. Ruhelos (wie Anm. 13), TC 1:30:24-1:30:46; 1:32-1:33. Wittmann äußerte sich allerdings nicht präzise und völlig unkritisch über ihre damalige Tätigkeit: „[…] es war eine gute Arbeit gewesen und wir haben Gutes getan […]“.

16 Arno Kaube sei an dieser Stelle herzlich gedankt. Er gab nicht nur den Hinweis, dass die Wurzeln Dr. Hildegard Feiths in Norddeutschland zu suchen sind, sondern gewährte mir auch Einsicht in seine umfangreiche Privatsammlung und vermittelte ein Gespräch mit einer ehemaligen Angestellten des Heimes. Herr Kaube, geboren in einem norwegischen Lebensbornheim, engagiert sich seit über zwei Jahrzehnten für eine erinnerungskulturelle Aufarbeitung des Lebensbornkinderheimes „Sonnenwiese“.

17 Die Akte Nr. 7 aus dem Bestand 20050, Kinderheim Sonnenwiese, Kohren-Sahlis, des Staatsarchivs Leipzig konnte aus Datenschutzgründen und aufgrund des hier zugrunde gelegten thematischen Schwerpunkts nicht eingesehen werden.

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mit hoher Wahrscheinlichkeit in acht Fällen dort ermordet wurden. Eines dieser Kinder überlebte das Kriegsende um knapp zwanzig Tage, wobei der Tod des Mädchens vermutlich ebenfalls auf eine mehrmonatige Mangelernährung in der Landesanstalt zurückzuführen ist.

Lediglich von zwei norwegischen Lebensbornkindern konnten entsprechende Akten im Rigsarkivet Oslo ausfindig gemacht werden.

Der Historiker Christoph Hanzig näherte sich dem Schicksal dieser Kinder in seinem Aufsatz Von der provisorischen Unterbringung zur professionalisierten Ermordung. Kinder und Jugendliche während des Zweiten Weltkriegs in der Landesanstalt Großschweidnitz18 bereits an.19 Obgleich die in Großschweidnitz angelegten Krankengeschichten als Tätermaterialien gelten und entsprechend kritisch zu betrachten sind, werden sie an dieser Stelle detailliert Eingang finden. Auch wenn Hildegard Feiths ärztliche Tätigkeit somit nicht mehr unmittelbar im Fokus dieser Untersuchung steht, wird auf diese Weise die Polarität von (vermeintlicher) Auslese innerhalb der SS-Heime und gleichzeitig praktizierter „Euthanasie“ im Nationalsozialismus deutlich.

Dr. Hildegard Feith wurde offenbar nicht entnazifiziert. Eine Spruchkammerakte konnte lediglich für ihren Ehemann, Dr. Alfons Feith, im Niedersächsischen Landesarchiv Hannover ausfindig gemacht werden.

2. Der akademische Werdegang von Hildegard Butenschön (verehelichte Feith)

Hildegard Butenschön wurde am 29. Februar 1912 als Tochter eines Kaufmanns in der Hansestadt Lüneburg geboren.20 Bedingt durch den häufigen Wohnortwechsel ihrer Eltern besuchte sie ein Privatlyzeum in Posen,21 eine Privatschule in Hamburg-Rahlstedt und die Ernestinenschule in Lübeck. Ostern 1932 bestand Butenschön am Kieler Oberlyzeum I die Reifeprüfung und begann an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel ihr Medizinstudium.22 Ab 1934 engagierte sie sich im NS-Studentenbund in Kiel, zuletzt als

18 Hanzig, Christoph: Von der provisorischen Unterbringung zur professionalisierten Ermordung. Kinder und Jugendliche während des Zweiten Weltkriegs in der Landesanstalt Großschweidnitz. In: Neues Lausitzisches Magazin 140. Herausgegeben vom Präsidium der Oberlausitzischen Gesellschaft der Wissenschaften e. V., Görlitz 2018, S. 9-30, S. 25f.

19 Christoph Hanzig sei an dieser Stelle für die Bekanntgabe der Signaturen gedankt.

20 Vgl. Lebenslauf, 27.03.1940, Bundesarchiv (im Folgenden: BArch), (ehem. Berlin Document Center, im Folgenden: BDC), RS, Feith, Dr. Alfons, 17.06.1910.

21 Die Meldekarte dokumentiert am 16.01.1918 einen Umzug nach Posen, vgl. Meldekarte H. Butenschön, Stadtarchiv Hansestadt Lüneburg.

22 Die Studierendenakten der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel vor 1945 sind nicht erhalten. Auch die in Frage kommenden Matrikeln aus den 1930er-Jahren sind nur lückenhaft vorhanden, vgl. schriftliche Auskunft des Landesarchivs Schleswig-Holstein vom 22.06.2017. (Anmerkung: Das Archiv der Christian-Albrechts- Universität zu Kiel befindet sich dort.)

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Leiterin der Fachgruppe Medizin (für Studentinnen).23 Im Wintersemester 1937/38 legte Butenschön das medizinische Staatsexamen in Kiel ab und arbeitete vom 15. Januar 1938 bis 15. Januar 1939 als Medizinalpraktikantin in Kiel, Königsberg (Preußen) und Berlin, danach als Volontärärztin an der chirurgischen Abteilung des Rudolf-Virchow-Krankenhauses in Berlin. Am 1. Juli 1939 begann sie ihre kinderärztliche Facharztausbildung an der Kinderklinik des Allgemeinen Krankenhauses in Lübeck, wo sie im März 1940 als Volontärärztin tätig war. Butenschön gab an, seit dem 1. August 1939 BDM-Mitglied gewesen zu sein;24 eine NSDAP-Mitgliedschaft lag bis Ende März 1940 und darüber hinaus wahrscheinlich nicht vor.25 Da Butenschöns Verlobter, Dr. Alfons Feith, als SS-Angehöriger bei dem Rasse- und Siedlungshauptamt (RuSHA) entsprechende Unterlagen und Nachweise für die Erteilung einer Verlobungs- und Heiratsgenehmigung einreichen musste, können anhand verschiedener Dokumente einige biografische Angaben verdichtet werden.

Unklar bleibt, wann und wo Butenschön Alfons Feith kennenlernte. Da dieser – neben einigen Semestern an anderen Universitäten – ebenfalls auch zwei Semester an der Christian- Albrechts-Universität zu Kiel Medizin studierte,26 wäre es möglich, dass die beiden sich bereits dort kennenlernten, zumal er zeitgleich in der dortigen medizinischen Fachschaft tätig gewesen war. Nach Ablegung des medizinischen Staatsexamens im Jahre 1937 an der Universität Freiburg im Breisgau war Alfons Feith 1938 ebenfalls mehrere Monate an der Universitäts-Kinderklinik in Königsberg (Preußen) tätig.

Die beiden planten, sich an Pfingsten 1940 zu verloben, ein Ehestandsdarlehen zu beantragen und bis spätestens September 1940 zu heiraten, da sie „auch finanziell am elterlichen Haus keinerlei Rückhalt“27 hatten. Des Weiteren erbat A. Feith Ende Januar 1940 bei dem RuSHA Auskunft darüber, ob es bei der SS eine Stelle gäbe, an die er sich bezüglich des neu entstehenden Ostraums wenden könne: „Ich habe nämlich vor mich nach Beendigung des Krieges im Osten als Arzt niederzulassen und mir gleichzeitig Grund u. Boden zu erwerben.“28

23 Vgl. Lebenslauf H. B., 27.03.1940, BArch (ehem. BDC), RS, Feith, Dr. Alfons, 17.06.1910.

24 Möglicherweise handelt es sich um einen Schreibfehler. Im Alter von 28 Jahren wäre eigentlich eine Mitgliedschaft in der NS-Frauenschaft vorgesehen gewesen. Unbestritten ist jedoch, dass eine BDM- Mitgliedschaft bestand, denn Butenschöns Fotografie auf dem R. u. S.-Fragebogen zeigt sie in BDM-Bluse mit Halstuch und Lederknoten, vgl. ebenda.

25 Eine Recherche in der Mitgliederkartei der NSDAP im Bundearchiv brachte ebenfalls kein Ergebnis, allerdings sind diese Bestände lückenhaft.

26 Vgl. Lebenslauf A. Feith, 01.04.1940, BArch (ehem. BDC), RS, Feith, Dr. Alfons, 17.06.1910.

27 Karteikarte A. Feith, 03.07.1935, ohne Signatur, Universitätsarchiv Freiburg/Breisgau.

28 Schreiben A. Feiths an das RuSHA, undatiert (Eingangsdatum 24.01.1940), BArch (ehem. BDC), RS, Feith, Dr. Alfons, 17.06.1910.

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Die Verlobungs- und Heiratsgenehmigung wurde zeitnah erteilt, sodass die Eheschließung am 12. September 1940 stattfinden konnte.29 Rund ein Jahr später – die schwangere Ehefrau war am 1. Juli 1941 wieder zu ihren Eltern, ebenfalls in Lübeck wohnhaft, gezogen30 – wurde ein gemeinsames Kind geboren.

3. Die ärztliche Tätigkeit Dr. Hildegard Feiths im Lebensbornkinderheim

„Sonnenwiese“ 1942 bis 1945

Auf welchem Weg Dr. Hildegard Feith mit dem Lebensborn in Kontakt kam, lässt sich nicht eruieren. Da ihr Ehemann im November 1939 in die Leibstandarte SS Adolf Hitler (LSSAH) eingetreten war, wurde er möglicherweise von ihm vermittelt. Zudem war Alfons Feith seit dem 15. Januar 1940 als Truppenarzt bei dem Feldregiment der LSSAH als SS- Untersturmführer tätig.31

Hildegard Feith meldete sich mit ihrem Kind am 9. Juli 1942 nach Kohren-Sahlis ab.32 Im Kinderheim „Sonnenwiese“ wurde sie von der Heimärztin Dr. Hermengild (Herma) Mader eingearbeitet und übernahm am 16. Juli deren Aufgabenbereich.33 Der Tätigkeitsbeginn war insofern problematisch, als am 11. Juli sieben Kinder der Kleinkinderstation unter Ruhrverdacht standen und umfangreiche Vorsichts-, Untersuchungs- und Desinfektionsmaßnahmen getroffen werden mussten.34 Das Kind Armin Heinrich D. verstarb an den Folgen einer toxischen Ruhr;35 den Sektionsbefund sandte Feith am 27. Juli abschriftlich dem Leiter des Gesundheitswesens im Lebensborn, Dr. Gregor Ebner,36 zu.37 Gleichzeitig meldete sie, dass alle anderen erkrankten Kinder die Ruhr gut überstanden hätten und wieder gesund seien.

Zwei Tage später war Ebner persönlich in Kohren-Sahlis; vermutlich auch, um den Gesundheitszustand der Kinder selbst zu überprüfen.38 Zugleich besprach er mit Feith

29 Vgl. Meldekarte H. Feith, geb. Butenschön, Stadtarchiv Hansestadt Lübeck.

30 Vgl. ebenda.

31 Vgl. Lebenslauf A. F., 01.04.1940, BArch (ehem. BDC), RS, Feith, Dr. Alfons, 17.06.1910.

32 Vgl. Meldekarte H. Feith, geb. Butenschön, Stadtarchiv Hansestadt Lübeck.

33 Vgl. Schreiben Maders an Ebner, 16.07.1942, 4.1.0/82459748/ITS, Digitales Archiv Bad Arolsen.

34 Vgl. Schreiben Maders an Ebner, 11.07.1942, 4.1.0/82459960/ITS, Digitales Archiv Bad Arolsen.

35 Vgl. Schreiben Ebners an Feith, 22.07.1942, 4.1.0/82460987, ITS, Digitales Archiv Bad Arolsen.

36 Ebner, Dr. Gregor (* 24.06.1892, † 22.03.1974), 1931/1932 Hausarzt Himmlers und Oberabschnittsarzt der SS in München Süd, 1936 Leiter und Arzt Lebensbornheim „Hochland“, 1937 hauptamtlich beim Lebensborn, 1938 geschäftsführendes Vorstandsmitglied als ärztlicher Leiter, ab 1940 für die ärztliche Betreuung aller Heime und für die weltanschauliche Ausrichtung der Mütter und Angestellten zuständig, Mitte 1942 bis Anfang 1943 zudem Leiter der Hauptabteilung A des Lebensborn; 02.05.1945 amerikanische Internierung. Vgl. Bräsel, Anna: Gregor Ebner. In: Baumann, Angelika; Heusler, Andreas (Hrsg.): Kinder für den „Führer“. Der Lebensborn in München.

München 2013, S. 111-113.

37 Vgl. Schreiben Feiths an Ebner, 27.07.1942, 4.1.0/82459969/ITS, Digitales Archiv Bad Arolsen.

38 Vgl. Schreiben Ebners an Feith, 30.07.1942, 4.1.0/82462869/ITS, Digitales Archiv Bad Arolsen.

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Personalangelegenheiten: Es bestand Bedarf an zwei Kindergärtnerinnen und einer weiteren Arbeitskraft. Eine Kindergärtnerin und ein Pflichtjahrmädchen wurden von Ebner, nachdem er sich davon überzeugt hatte, dass keine Ansteckungsgefahr mehr bestand, unmittelbar nach Kohren-Sahlis geschickt – um eine zweite Kindergärtnerin wollte er sich kümmern.

Des Weiteren gab es Unklarheiten bezüglich des Gehalts, das die Ärztin zunächst nicht in der vereinbarten Höhe von 320 Reichsmark (RM) bekam. Auf dem ursprünglichen Originalbrief war offenbar radiert und verbessert worden, was jedoch auf dem Durchschlag übersehen wurde, sodass Ebner nach seiner Rückkehr in die Zentrale am nächsten Tag die Übersendung des Originals erbat. Zu diesem Zeitpunkt war die Sekretärin des Heimes, Herta Sanftl, in München und wollte mit Max Sollmann, dem geschäftsführenden Vorstand des Lebensborn, am 31. Juli noch einmal persönlich über Feiths Gehalt sprechen.39

Feith zeigte sich um das Wohl der Kinder zunächst durchaus besorgt. Mitte August erkundigte sie sich bei Ebner, ob das von der Verwaltungshauptabteilung übersandte Stempelkissen mit dem Aufdruck „Eigentum des Lebensborn“ auch für die Kinderwäsche verwendet werden solle.40 Die Ärztin wies darauf hin, dass in Krankenhäusern schon wiederholt Kinder durch gestempelte Leib- und Bettwäsche erkrankt und „sogar an den Folgen der entstandenen Vergiftungen in grösserem Umfange gestorben“41 seien. Zugleich sah sie dem kommenden Winter mit Sorge entgegen, da die Kinder außerordentlich schlecht mit Schuhwerk versorgt seien. Sie bat Ebner über die Zentrale des Lebensborn, „vielleicht unter Ausnützung der Beziehungen zum Ausland“,42 für die Kinder im Alter von zwei bis sechs Jahren Gummistiefel zu besorgen. Sie erinnerte an die schlechten Witterungsverhältnisse vor Ort, die auftretenden Erkältungskrankheiten und betonte: „Ich würde es nicht wagen unsere Kinder mit dem minderwertigen Schuhzeug bei den ausserordentlich ungünstigen Wegeverhältnissen hier im Winter an die frische Luft zu bringen.“43 Ebner leitete die Bitte umgehend an „einen dem Lebensborn sehr gewogenen Obergruppenführer“44 weiter. Eine Abschrift der Zusage des Höheren SS- und Polizeiführers Rhein und Westmark, Theodor Berkelmann,45 sich um die Gummistiefel zu bemühen, wurde Feith zugesandt.46

39 Vgl. Schreiben Ebners an Feith, 30.07.1942, 4.1.0/82462869/ITS, Digitales Archiv Bad Arolsen.

40 Vgl. Schreiben Feiths an Ebner, 13.08.1942, 4.1.0/82463225/ITS, Digitales Archiv Bad Arolsen.

41 Ebenda.

42 Ebenda.

43 Ebenda.

44 Schreiben Ebners an Feith, 19.08.1942, 4.1.0/82463226/ITS, Digitales Archiv Bad Arolsen.

45 Berkelmann, Theodor, (* 17.04.1894, † 28.12.1943), 1929 NSDAP, 1932 SS, Adjutant Himmlers, 1936 Oberabschnittsführer Elbe, 1940 HSSPF beim Reichskommissar für die Saarpfalz und Chef der Zivilverwaltung

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Am 7. Oktober 1942 trat im Heim „Sonnenwiese“ ein tödlicher Fall von Kinderlähmung (Poliomyelitis) auf, der eine vierzehntägige Heimsperre und weitere Vorsichtsmaßnahmen nach sich zog. Die Schwesternvorschülerin Eva F. war an Kinderlähmung erkrankt und trotz intensiver Bemühungen gelang es Dr. Feith nicht, sie in einem der umliegenden Krankenhäuser unterzubringen, die alle eine Aufnahme aus Platzgründen abgelehnt hatten.47 Daher rief sie in der Münchner Zentrale des Lebensborn an, um von dort aus die Einweisung in ein Krankenhaus zu veranlassen.48 Dabei wurde Ernst Ragaller, Leiter einer der Hauptabteilungen des Lebensborn, verständigt, der weitere Schritte veranlasste. Zuerst wurde der geplante Kindertransport aus dem Heim „Hochland“ in Steinhöring abgesagt.

Anschließend kontaktierte Ragaller das Krankenhaus in Altenburg, welches ihn aufgrund einer fehlenden Isolierabteilung an die Universitätsklinik nach Leipzig verwies. Von dort wurde er an das Leipziger Krankenhaus St. Jacob weitergeleitet, das sich nach telefonischer Rücksprache aufnahmebereit erklärte. Um 17 Uhr telefonierte Ragaller mit Feith und erfuhr von ihr, dass das Mädchen am Nachmittag verstorben war.

Die Sterbeurkunde, die von Oberschwester Wittmann als Standesbeamtin unterzeichnet wurde, belegt, dass Eva F. am 7. Oktober um 14:30 Uhr auf dem Heimgelände verstarb.49 Da das Heim „Sonnenwiese“ auf Feiths Weisung, nach einem Beschluss des zuständigen Gesundheitsamtes in Borna vierzehn Tage gesperrt war, mussten weitere geplante Kindertransporte aus dem Heim „Pommern“ in Bad Polzin und dem Heim „Harz“ in Wernigerode abgesagt werden.50 Die Aufgabe, die in Chemnitz wohnhaften Eltern51 der verstorbenen Schwesternschülerin zu informieren, übernahm Dr. Feith. Zugleich musste entschieden werden, ob eine aus Kohren-Sahlis kommende Schwester zunächst in Steinhöring isoliert werden sollte oder dorthin zurückfahren könne.52

Als Ebner, der zu diesem Zeitpunkt im badischen Nordrach die Einrichtungsarbeiten für das neue Lebensbornheim „Schwarzwald“ koordinierte,53 am 8. Oktober von Ragaller telefonisch

Lothringen, Dezember 1943 HSSPF Warthe. Vgl. Klee, Ernst: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. 2. Aufl., Frankfurt/Main 2007 (Fischer: Die Zeit des Nationalsozialismus; 16048), S. 42.

46 Vgl. Schreiben einer Sekretärin Ebners an Feith, 01.09.1942, 4.1.08/ITS, Digitales Archiv Bad Arolsen.

47 Vgl. Schreiben Feiths an Ebner, 09.10.1942, 4.1.0/82460281/ITS, Digitales Archiv Bad Arolsen.

48 Vgl. Aktenvermerk Ragallers, 07.10.1942, 4.1.0/82460278/ITS, Digitales Archiv Bad Arolsen.

49 Vgl. Sterbeurkunde Eva F., Nr. 22, 1942, Stadtarchiv Kohren-Sahlis. Anmerkung: Da mein Archivbesuch im März 2017 erfolgte, werden die zu diesem Zeitpunkt gültigen Signaturen verwendet. Im Zuge der Anfang 2018 erfolgten Eingemeindung von Kohren-Sahlis nach Frohburg werden die dortigen Archivalien in das Archiv der Stadt Frohburg eingegliedert und mit hoher Wahrscheinlichkeit neue Signaturen erhalten.

50 Vgl. Aktenvermerk Ragallers, 07.10.1942, 4.1.0/82460278/ITS, Digitales Archiv Bad Arolsen.

51 Vgl. Sterbeurkunde Eva F., Nr. 22, 1942, Stadtarchiv Kohren-Sahlis.

52 Vgl. Aktenvermerk Ragallers, 07.10.1942, 4.1.0/82460278/ITS, Digitales Archiv Bad Arolsen.

53 Vgl. Neumaier, Dorothee: Das Lebensbornheim „Schwarzwald“ in Nordrach. Baden-Baden 2017, zugleich Dissertation FernUniversität Hagen 2017 (Wissenschaftliche Beiträge aus dem Tectum Verlag/Reihe Geschichtswissenschaft; 32), S. 96.

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über die Geschehnisse informiert wurde, ordnete er an, dass der beratende Facharzt des Lebensborn für kinderärztliche Fragen, Prof. Dr. Josef Becker,54 prüfen sollte, ob eine Sperre von vierzehn Tagen ausreichend sei.55 Am 9. Oktober informierte Feith Ebner postalisch über den Tod der Vorschülerin und darüber, dass diese seit Beginn ihrer Erkrankung vollständig isoliert gewesen sei. Feith betonte jedoch: „Auch bei strengster Isolierung halte ich es bei einer solchen Erkrankung für unverantwortlich, die Erkrankte längere Zeit im Heim zu lassen.“56

Sie bat, in der Zentrale des Lebensborn mit einem Krankenhaus in Leipzig oder Altenburg eine Regelung zu treffen, dass in einem solchen Fall eine Unterbringung möglich gemacht werden müsse. Ebner hatte Feith aufgefordert, ihm die Namen der erfolglos kontaktierten Krankenhäuser mitzuteilen. Die gewünschte Auskunft ließ sie über einen Schriftwechsel mit Ragaller weiterleiten: die Städtischen Krankenhäuser St. Georg und St. Jakob in Leipzig sowie das Landeskrankenhaus in Altenburg.57 Zudem legte sie dar, dass sich der Medizinische Rat des Gesundheitsamtes in Borna mit dem Stadtkrankenhaus in Zwenkau erfolglos in Verbindung gesetzt hatte und ihr mitgeteilte, dass es ihm bislang in ähnlich schwierigen Fällen nicht gelungen sei, Kinder oder andere Erkrankte aus dem Kreis in einer Klinik unterzubringen, da alle ständig überfüllt seien.

Offensichtlich geriet Feiths Bitte in Vergessenheit, denn erst in einem persönlichen Gespräch mit Ebner mehrere Monate später erhielt sie die Weisung, sich in solchen Fällen sofort mit dem SS-Oberabschnitt Elbe in Verbindung zu setzen:58 Der dortige SS-Obergruppenführer schätze die Lebensborn-Arbeit sehr und werde alles tun, um ihr zu helfen. Vor allem würde er sich mit dem Gaugesundheitsführer Dr. Fernholz59 in Verbindung setzen, damit unter allen Umständen eine Krankenhauseinweisung ermöglicht werden könne.

Nach dem Todesfall standen die Kinder und Angestellten des Heimes „Sonnenwiese“ unter strenger Beobachtung. Sämtliche Erkrankten wurden sofort isoliert, bei dem geringsten

54 Becker, Prof. Dr. Josef (* 26.01.1895, † 09.08.1966), Pädiater, 1933 ao. Professor in Bonn, 1933 Leiter der Bremer Kinderklinik, Berater von NSV und DRK, 1939 Lehrstuhl und Direktor der Universitätskinderklinik Marburg, Berater des Lebensborn (auch Altersbestimmung geraubter Kinder), 1945 Verhaftung, 1946 Entlassung wegen (fingierter) Krankheit, Prof. z. Wv., Praxis und Gastprofessur in Bonn, 1960 Emeritierung.

Vgl. Klee: Personenlexikon (wie Anm. 45), S. 35.

55 Vgl. Aktenvermerk Ragallers, 08.10.1942, 4.1.0/82460279/ITS, Digitales Archiv Bad Arolsen.

56 Schreiben Feiths an Ebner, 09.10.1942, 4.1.0/82460281/ITS, Digitales Archiv Bad Arolsen.

57 Vgl. Schreiben Feiths an Ragaller, 13.10.1942, 4.1.0/82460282/ ITS, Digitales Archiv Bad Arolsen.

58 Vgl. Schreiben Ebners an Feith, 06.07.1943, 4.1.0/ITS, Digitales Archiv Bad Arolsen.

59 Dr. Alfred Fernholz (* 07.11.1904, † 17.03.1993) war als ranghoher sächsischer Ministerialbeamter maßgeblicher Organisator der NS-Euthanasie in Sachsen. Vgl. Böhm, Boris: Alfred Fernholz. Ein Schreibtischtäter im Dienste der „Volksgesundheit“. In: Pieper, Christiane; Schmeitzner, Mike; Naser, Gerhard (Hrsg.): Braune Karrieren. Dresdner Täter und Akteure im Nationalsozialismus. Sonderausgabe für die Sächsische Landeszentrale für politische Bildung, Dresden 2012, S. 154-161, sowie Klee: Personenlexikon (wie Anm. 45), S. 148.

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Verdacht auf eine Infektion wurde Rekonvaleszentenserum gespritzt und bei neurologischen Veränderungen sogar eine Lumbalpunktion60 vorgenommen.61 Das Pflegepersonal und die Kleinkinder mussten zudem regelmäßig ihren Mund desinfizieren.

Da es zu keinen neuen Erkrankungsfällen kam und das Heim nun soweit fertiggestellt war, dass es Kinder aus anderen Lebensbornheimen aufnehmen konnte, informierte Ebner im November 1942 die jeweiligen Heimleiter. So teilte er beispielsweise Dr. Norbert Schwab, Heimleiter des Heimes „Wienerwald“ in Pernitz, mit, dass noch circa 50 Betten frei wären und auf die Zahl der zu transportierenden Kinder keine Rücksicht genommen werden müsse.62 Der Zentrale sei zuvor eine Liste mit den zu überweisenden Kindern vorzulegen, dem Transport müsse eine entsprechende Anzahl von Schwestern beziehungsweise Hilfskräften mitgegeben und bei der Bahn ein eigenes Abteil zweiter Klasse reserviert werden. Mütter aus Mittel- oder Norddeutschland könnten bei ihrer Rückreise ihr Kind auch persönlich nach Kohren-Sahlis bringen.

Zu Jahresende verzeichnete das Lebensbornkinderheim einen weiteren Sterbefall, dessen Todesursache nicht dokumentiert ist.63 Da das Kind Jürgen H. in Kohren-Sahlis verstarb, die Mutter jedoch nicht zu der Beerdigung kommen wollte, fehlte die Geburtsurkunde des im Heim „Harz“ geborenen Kindes und musste nachgereicht werden. Der Junge befand sich schon mindestens seit Anfang April 1942 in Kohren-Sahlis, wo er eine Pockenschutz- Impfung erhalten hatte.64 Oberschwester Wittmann bat Ebner, zu veranlassen, dass jedes Heimkind künftig eine Geburtsurkunde mitbringe. Nach internen Recherchen in der Zentrale stellte sich heraus, dass Ragaller bei seinen Besuchen in Kohren-Sahlis die Heimleitung mehrmals explizit darauf hingewiesen hatte, die Geburtsurkunden für die bereits überwiesenen Kinder nachträglich anzufordern.65

Trotz der im November erteilten Aufforderung, Kinder in das Heim „Sonnenwiese“ zu verbringen, erfolgte keine zeitnahe ausreichende Belegung. Da das Heim über rund 170 Plätze verfügte,66 die Belegung am 13. Februar 1943 jedoch nur bei knapp 60 Kindern lag, sah sich

60 Entnahme von Liquor cerebrospinalis (Gehirn- und Rückenmarksflüssigkeit) für Laboruntersuchungen (Liquordiagnostik).

61 Vgl. Schreiben Feiths an Ragaller, 13.10.1942, 4.1.0/82460282/ITS, Digitales Archiv Bad Arolsen.

62 Vgl. Schreiben Ebners an Schwab, 11.11.1942, 4.1.0/82458979/ITS, Digitales Archiv Bad Arolsen.

63 Vgl. Schreiben Wittmanns an Ebner, 02.12.1942, 4.1.0/82460988, ITS, Digitales Archiv Bad Arolsen.

64 Vgl. Schreiben Maders an Ebner, 06.05.1942, 4.1.0/82460142/ITS, Digitales Archiv Bad Arolsen.

65 Vgl. Schreiben Schulz’ an Ebner, 07.12, 1944, 4.1.0/82460988, ITS, Digitales Archiv Bad Arolsen.

66 Vgl. Lilienthal: Der „Lebensborn e. V.“ (wie Anm. 2), S. 107.

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Oberschwester Wittmann veranlasst, Sollmann postalisch zu kontaktieren.67 Sie führte aus, dass die Schwestern sich nicht ausgefüllt fühlten, da sie zu wenig Arbeit hätten. Gleichzeitig wolle sie aber auch keine hergeben, wenn sie nicht wüsste, wie der Belegstand werde. Ihre Formulierungen spiegeln die NS-Ideologie wider:

„Es ist natürlich so, dass nach dem Aufruf für den totalen Krieg jeder bemüht ist zu leisten was er kann, damit auch er seinen Teil beiträgt zum Endsieg. Wir wissen, wie wichtig die Betreuung und Pflege der Kinder ist und hätten demzufolge doch wirklich sehr, sehr gerne angefragt, ob das Heim nicht sobald wie möglich doch wenigstens 2/3 belegt werden könnte.“68

Zugleich wies die Oberschwester darauf hin, dass zum 1. April vom Arbeitsamt Hausangestellte und Pflichtjahrmädchen zugewiesen werden würden, „und wenn wir diese Mädchen bekommen, möchte man für sie auch vollauf genug Arbeit haben. […] und wenn wir eine zufriedene Gefolgschaft haben wollen, so müssen wir ihnen genügend Arbeit geben, denn gerade recht viel Arbeit macht ja froh.“69

Der von Sollmann beauftragte Ebner antwortete, dass größere Kindertransporte aus ärztlichen Erwägungen derzeit nicht erfolgen könnten, da die Gefahr für Erkältungs- und Infektionskrankheiten zu hoch sei.70 Er werde jedoch bei anderen Heimen anfragen, ob nicht größere Kinder, die auf dem Transportweg nicht mehr so empfindlich wären, zu verlegen wären. Zudem wies er darauf hin, dass infolge der neuen Anordnung mitgebrachte Kinder nach Kohren eingewiesen werden könnten und demnach in allernächster Zeit die Belegstärke ihres Heimes zunehmen werde.

Ebners ärztliche Bedenken hinsichtlich winterlicher Kinderverlegungen waren berechtigt, denn der erste Transport aus Norwegen, der am 22. Februar 1943 eintraf, brachte neun an Keuchhusten erkrankte Kinder in das Heim, wobei eines dieser Kinder bereits Anfang März – noch bevor sich der Keuchhustenverdacht bestätigte – zu dem Kindesvater entlassen wurde.71 Da drei dieser Kinder, die bereits nach der Aufhebung der grundsätzlichen zehntägigen Isolierzeit in drei verschiedenen Zimmern in der Säuglingsabteilung gelegen hatten, ein auffälliges Blutbild aufwiesen sowie leichten Husten hatten, teilte Feith am 13. März ihren Verdacht auf Keuchhustenerkrankung mit und bat, das Heim für weitere Aufnahmen zu sperren.72 Ebner informierte umgehend in einem Rundschreiben alle anderen Heime sowie die Lebensborn-Mütterhilfe Oslo über den Keuchhustenausbruch und erteilte bis auf Weiteres

67 Vgl. Schreiben Wittmanns an Sollmann, 12.02.1943, 4.1.0/82463195/ITS, Digitales Archiv Bad Arolsen.

68 Ebenda.

69 Ebenda.

70 Vgl. Schreiben Ebners an Wittmann, 16.02.1943, 4.1.0/82458981/ITS, Digitales Archiv Bad Arolsen.

71 Vgl. Schreiben Feiths an Ebner, 11.03.1943, 4.1.0/82447987/ITS, Digitales Archiv Bad Arolsen, sowie Hahn;

Lilienthal (wie Anm. 8), S. 357.

72 Vgl. Schreiben Feiths an Ebner, 13.03.1943, 4.1.0/82447988/ITS Digitales Archiv, Bad Arolsen.

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einen Aufnahmestopp.73 Alle beabsichtigten Kindertransporte mussten abgesagt werden und konnten erst nach Aufhebung der Sperre am 17. April durchgeführt werden.74 Möglicherweise erinnerte sich Ebner an Wittmanns Anliegen, ihren Schwestern mehr Arbeit zu verschaffen, denn er ergänzte in dem Rundschreiben, dass das Heim „Sonnenwiese“ bei geplanten Verlegungen auf jeden Fall zu verständigen sei, da es unter Umständen Schwestern für den Transport zur Verfügung stellen könne.

Ende März wandte sich Feith an Ebner, denn der Gesundheitszustand eines norwegischen Kindes, am 22. März 1943 mit einer Bronchitis, einer floriden Rachitis und wasserdünnen Stühlen eingetroffen, versetzte sie in große Sorge.75 Im Alter von wenigen Tagen war der Säugling im November 1941 an einer fieberhaften Bronchitis erkrankt, im Januar und Februar 1942 an Lungenentzündung, im März an einem fieberhaften, schweren Darmkatarrh, im Juni an einer Bronchopneumonie, zu Jahresende an einer hartnäckigen Bronchitis, im August 1942 an einer Hautkrankheit, im Oktober wieder an einer Bronchopneumonie, im Januar 1943 an einer fieberhaften Bronchitis und Dyspepsie (Verdauungsstörungen) sowie im Februar an einem schweren Darmkatarrh. Durch den Infekt mit Keuchhusten kam der Junge in einen bedrohlichen Allgemeinzustand. Nachdem er intramuskuläre Kalkgaben erhalten hatte, gingen seine „spasmophile[n] Erscheinungen“76, welche er laut Feith in der Woche davor gehabt hatte, wieder zurück. Unter anderem erhielt er zwei Bluttransfusionen, wodurch sich sein Zustand kurzfristig besserte. Da die Ärztin bezweifelte, dass der Junge den Keuchhusten überleben würde, erkundigte sie sich nach den familiären Verhältnissen und bat Ebner: „Wie ich […] erfuhr, handelt es sich bei dem Kinde um kein Adoptionskind. Besteht wohl die Möglichkeit über den Lebensborn die Mutter von der Schwere der Erkrankung ihres Kindes zu benachrichtigen? Ich weiss leider die Anschrift der Mutter nicht.“77 Das Kind überlebte jedoch trotz seiner Krankengeschichte den Keuchhusten.78

Zumindest in diesem speziellen Fall ist belegt, dass nicht alle deutsch-norwegischen Kinder, die im Heim „Sonnenwiese“ untergebracht wurden, zwangsläufig zur Adoption frei gegeben werden sollten. Ein weiteres Beispiel zeigt, dass es unter bestimmten Voraussetzungen möglich war, ein Lebensbornkind auch zu Erholungszwecken in Kohren-Sahlis

73 Vgl. Rundschreiben Ebners, 15.03.1943, 4.1.0/82453039/ITS Digitales Archiv, Bad Arolsen.

74 Vgl. Rundschreiben Ebners, 17.04.1943, 4.1.0/82460339/ITS Digitales Archiv, Bad Arolsen.

75 Vgl. Schreiben Feiths an Ebner, 30.03.1943, 4.1.0/82447996/ITS, Digitales Archiv Bad Arolsen.

76 Ebenda.

77 Ebenda.

78 Vgl. Liste anwesender Kinder, April 1945, 4.1.2/817961561/ITS, Digitales Archiv Bad Arolsen.

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unterzubringen.79 Ende April 1943 wandte sich eine Kindesmutter an die Zentrale, da ihr Sohn an einer verschleppten Bronchitis litt und sie eine entsprechende Heimeinweisung für zwei Monate erwirken wollte.80 Da es sich um keine tuberkulöse Erkrankung handelte, genehmigte Ebner, „weil es sich um ein Lebensborn-Kind handelt, an dessen Gesundheit wir als Vormund ja interessiert sind“,81 die Aufnahme des Kindes gegen den regulären Monatssatz von 60 RM. Eine Diphtherie-Schutzimpfung oder zumindest ein negativer Diphtherie-Abstrich des Rachenraums wurde allerdings vorausgesetzt.

Während seiner Dienstreise vom 26. März bis 11. April 1943 besuchte Ragaller das Heim

„Sonnenwiese“ und fertigte einen vertraulichen Aktenvermerk für den Amtschef Sollmann an, der einen detaillierten Einblick in die internen Personalstrukturen gewährt.82 Zunächst hielt er fest, dass Inspektor Ullrich ein Verwalter und Heimleiter sei, „wie er sein sollte“,83 da er über das erforderliche Maß an praktischen Kenntnissen und Menscherfahrung verfüge sowie Fingerspitzengefühl, Takt und Autorität besitze. Jedoch beobachtete Ragaller eine Antipathie Ullrichs gegenüber Feith: „Die Ärztin Dr. Hildegard Feith - Butenschön [sic] scheint gut zu sein, arbeitete reibungslos mit dem Heimleiter zusammen; jedoch hat Inspektor Ullrich mit ihr keinen Kontakt und lehnt sie an sich ab.“84

Zwischen August und Oktober 1943 erkrankten mehrere weibliche Angestellte des Heimes

„Sonnenwiese“ an Gelbsucht:85 zunächst Schwester Hilde am 6. August, dann am 20. September und 8. Oktober die Vorschülerinnen Ilse und Ruth, ebenfalls am 8. Oktober die Kindergartenhelferin Ingeborg sowie am 13. Oktober die Hausangestellte Elfriede. Während die Meldung der einzelnen Fälle an das Gesundheitsamt Borna zeitnah erfolgt war, informierte Feith Ebner über die Erkrankungsfälle – ihrer Einschätzung nach Hepatitis epidemika [sic] – erst am 21. Oktober. Hepatitis A, so die heute gebräuchliche Bezeichnung, ist eine Viruserkrankung, für deren Viren eine ausgeprägte Umweltstabilität, hohe Thermostabilität sowie eine hohe Desinfektionsmittelresistenz charakteristisch sind.86 Die

79 Auch in den Luftkurort Nordrach wurden wiederholt Kinder oder auch Angestellte zu Erholungszwecken geschickt, vgl. Neumaier: Das Lebensbornheim „Schwarzwald“ (wie Anm. 53), S. 265-268.

80 Vgl. Schreiben Ebners an Ragaller, 28.05.1943, 4.1.0/82459794/ITS, Digitales Archiv Bad Arolsen.

81 Ebenda.

82 Vgl. Abschrift aus dem vertraulichen Aktenvermerk Langs, 04.06.1943, 4.1.0/82452122/ITS Digitales Archiv, Bad Arolsen.

83 Ebenda.

84 Ebenda.

85 Vgl. Schreiben Feiths an Ebner, 21.10.1943, 4.1.0/82459847/ITS, Digitales Archiv Bad Arolsen.

86Vgl. https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Ratgeber_HepatitisA.html#doc2374552bod yText1-4 (Eingesehen am 21.04.2019, 11:10 Uhr).

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Übertragung erfolgt fäkal-oral durch Kontakt- oder Schmierinfektion, durch engen Personenkontakt oder durch kontaminierte Lebensmittel, Wasser oder Alltagsgegenstände. Im Allgemeinen beträgt die Inkubationszeit 25 bis 30 Tage.87 Ebner war erstaunt, „dass die epidemische Gelbsucht nun auch auf eines unserer Heime übergegriffen hat“88 und forderte die Isolierung der Kranken. Zugleich übersandte er Feith einen Artikel aus der Münchener Medizinischen Wochenschrift. Feith versicherte, dass das an Gelbsucht erkrankte Personal selbstverständlich von Anfang an isoliert worden sei.89

Zudem mussten zu diesem Zeitpunkt zwei Kinder – ein dreimonatiger Säugling und ein knapp zweijähriges Kleinkind – separat isoliert werden, die beide eine positive Tuberkulinreaktion hatten.90 Die Röntgenaufnahmen der Lungen ließen Feith bei dem Säugling eine aktive, bei dem Kleinkind eine inaktive Tuberkulose vermuten. Die beiden Kinder waren ursprünglich aufgenommen worden, weil der Kindesvater über den Fürsorgeoffizier in Prag darum gebeten hatte, da seine Frau in einen Lungenheilanstalt eingewiesen worden war.91 Er versicherte ausdrücklich, dass aufgrund einer ärztlichen Untersuchung die Kinder für gesund befunden worden waren. Da dies nicht der Fall war, wurde der Vater aufgefordert, seine Kinder so schnell als möglich wieder aus dem Heim herauszunehmen.

Auch zum Jahresende trat eine Infektionskrankheit auf: Im Dezember 1943 erkrankten Schwester Ursula, in der Milchküche tätig,92 und das Kind Arne an Diphtherie.93 Zusammen mit zwei weiteren Kindern, bei denen ein Diphtherieverdacht bestand, wurden sie in ein Krankenhaus eingewiesen. Arne verstarb an den Folgen der Diphtherie, Schwester Ursula überstand die Krankheit. Es ist nicht dokumentiert, ob der Diphtherieverdacht bei den beiden Kindern sich bestätigt hat. Ebner sah es als dringend notwendig an, sich als Leiter des Gesundheitswesens im Lebensborn persönlich von dem Umfang der Erkrankung und den getroffenen Maßnahmen zu überzeugen.94 Er konnte Steinhöring jedoch nicht verlassen, da er dort den Heimarzt vertreten musste, was er Sollmann gegenüber monierte. Daher telegrafierte er dem beratenden Facharzt Professor Becker, dass er nach Kohren-Sahlis reisen und die dort erforderlichen Maßnahmen treffen solle. Beckers Besuch lässt sich anhand der sogenannten

87 Vgl. ebenda.

88 Schreiben Ebners an Feith, 29.10.1943, 4.1.0/82459848/ITS, Digitales Archiv Bad Arolsen.

89 Vgl. Schreiben Feiths an Ebner, 08.11.1943, 4.1.0/82458929/ITS, Digitales Archiv Bad Arolsen.

90 Vgl. ebenda.

91 Vgl. Schreiben Ragallers an Ebner, 10.12.1943, 4.1.0/82458933/ITS, Digitales Archiv Bad Arolsen.

92 Vgl. Unfallanzeige, 08.05.1942, ko_316, Stadtarchiv Kohren-Sahlis.

93 Vgl. Schreiben Ebners an Sollmann, 30.12.1943, 4.1.0/82461021/ITS, Digitales Archiv Bad Arolsen.

94 Vgl. Schreiben Ebners an Sollmann, 30.12.1943, 4.1.0/82461021/ITS, Digitales Archiv Bad Arolsen.

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„Kaffeemeldung“, mit der die Oberschwester Auskunft über den Monatsverbrauch des vom Reichsführer-SS zugewiesenen Kaffees geben musste, am 1. Januar 1944 nachweisen.95

Die weitere ärztliche Tätigkeit Feiths in den Jahren 1944 und 1945 lässt sich nahezu nicht rekonstruieren, da entsprechende Archivdokumente fehlen. Im Stadtarchiv Kohren-Sahlis befindet sich ein im Februar 1944 ausgestelltes Rezept Feiths für ein 1939 geborenes Mädchen, das unter einem Hautekzem litt: „Da Einheitsseife von der entzündlich veränderten Haut nicht vertragen wird, ist zur Reinigung eine medizinische oder Feinseife erforderlich.“96 Bis das Kind die Zusatzseifenkarte B erhielt, vergingen jedoch noch mehrere Wochen, denn diese Karten wurden erst Mitte März über den Landrat an den Bürgermeister von Kohren- Sahlis, Willy Teichert, geschickt.97 Die Zuteilung der Seifenprodukte schien 1944 und 1945 besonders problematisch geworden sein. Die Seifenanforderung erfolgte über den Landrat in Borna bzw. über das zugehörige Wirtschaftsamt „Abteilung Seife“. Sie musste monatlich beantragt werden und die im Heim untergebrachten Versorgungsberechtigten, welche sich ständig in der Gemeinschaftsverpflegung befanden, auflisten.98 Hierbei gab es drei Altersstufen: bis drei Jahre, bis sechs Jahre und über sechs Jahre. Zusätzliche Bezugsscheine konnten in Krankheitsfällen ausgegeben werden.99 So dokumentiert eine nachträgliche Anforderung des Heimes eine Erkrankung Feiths und dreier Schwestern im Dezember 1944.

Auch für Februar und März 1945 machte das Heim Krankheitstage der Ärztin und dreier Schwestern geltend.100

3.1 Behinderte und auffällig erkrankte Kinder

Am 6. Oktober 1943 verlegte Feith das Mädchen Jutta E. in die Universitätskinderklinik Leipzig.101 Die eigenständige Verlegung begründete sie Ebner gegenüber in einem Bericht, da die große Fontanelle bereits im Alter von acht Monaten nicht mehr nachweisbar und in den letzten Monaten eine Hypotonie der Muskulatur auffällig gewesen sei, insbesondere der linke Arm des Mädchens sei nicht zum Greifen benutzt worden. Feith führte aus:

„Obgleich sich das Kind gut entwickelt hat, zeigt es auch [sic] ausserordentlich wenig Interesse für die Umgebung. Es setzt sich nicht auf, spielt wenig, sodass der Verdacht auf Debilität bei einem leichten

95 Vgl. Übersicht Monatsverbrauch Kaffee, 02.01.1944, 4.1.0/82465452/ITS, Digitales Archiv Bad Arolsen.

96 Rezept Feiths, 09.02.1944, ko_1726, Stadtarchiv Kohren-Sahlis.

97 Vgl. Schreiben des Landrats an Teichert, 16.03.1944, ebenda.

98 Vgl. Schreiben Ullrichs an den Landrat Borna (Wirtschaftsamt), 04.01.1945, Bestand 20050 Kinderheim Sonnenwiese, Kohren-Sahlis, Akte Nr. 2, Staatsarchiv Leipzig.

99 Vgl. Schreiben Ullrichs an den Landrat Borna (Wirtschaftsamt), 30.01.1945, ebenda.

100 Vgl. Schreiben Ullrichs an den Landrat Borna (Wirtschaftsamt), 29.03.1945, ebenda.

101 Vgl. Schreiben Feiths an Ebner, 06.10.1943, 4.1.0/82459845/ITS, Digitales Archiv Bad Arolsen.

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Grad von Littlscher [sic] Krankheit besteht. Die erforderlichen Untersuchungen sind nur in einer grossen Klinik möglich.“102

Das Mädchen war am 23. September 1942 im Heim „Pommern“ geboren worden und befand sich (spätestens) seit Ende April 1943 in Kohren-Sahlis.103 Die ledige Mutter hatte bereits vor der Geburt in Erwägung gezogen, das Kind zur Adoption freizugeben, da sie einerseits mit der Pflege ihrer kranken Mutter, vor der sie die Schwangerschaft verheimlicht hatte, sehr eingebunden war, andererseits die Möglichkeit hatte, einen Mann zu heiraten, wobei sie jedoch das Kind nicht in die Ehe mitbringen dürfte.104

Das Untersuchungsergebnis wurde Feith am 16. Oktober von Dr. Hans-Christoph Hempel105, dem Leiter der Beobachtungsabteilung der Kinderfachabteilung der Universitätskinder- und Poliklinik Leipzig, mitgeteilt:106 Bei dem Mädchen lag ein ausgeprägter Hydrocephalus internus107 vor, der von dem klinischen Bild einer spastischen Lähmung von drei Gliedmaßen begleitet wurde. Die Universitätskinderklinik erstattete Meldung an den „Reichsausschuß zur wissenschaftlichen Erfassung erb- und anlagebedingter schwerer Leiden“ (RA), setzte eine fünfmalige Röntgenplexusbestrahlung an und bat, das Kind am Ende der folgenden Woche wieder abzuholen. Eine weitere Behandlung mit Massagen und Bewegungsübungen wurde dringend empfohlen, ebenso eine erneute Begutachtung nach etwa 8 bis 10 Wochen, eventuell auch eher.108 Ebner antworte Feith auf den Bericht, dass bei dem Kind Jutta vorerst noch abzuwarten sei, wie es sich entwickle. Der weitere Krankheitsverlauf lässt sich mangels Archivalien nicht nachzeichnen, sodass offen bleibt, ob das Mädchen ein Opfer der NS-

102 Ebenda.

103 Vgl. Liste Pockenschutzimpfung, ko_191, Stadtarchiv Kohren-Sahlis.

104 Vgl. Aktenvermerk Ebners, 11.09.1942, 4.1.0/82457627/ITS, Digitales Archiv Bad Arolsen.

105 Hempel, Hans-Christoph (* 15.08.1912, † 1969), 1937 Promotion, Assistent Catels (Spezialgebiet Spina bifida) und Stationsarzt an der Universitätskinderklinik Leipzig, 1960 Habilitation, nach Ermittlungen des MfS 1961 nach Karl-Marx-Stadt versetzt, wo er 1962 ärztlicher Direktor eines Krankenhauses sowie Chefarzt der dortigen Kinderklinik wurde. Vgl. Leide, Henry: NS-Verbrecher und Staatssicherheit: Die geheime Vergangenheitspolitik der DDR. 2., durchgesehene Aufl. Göttingen 2006 [Analysen und Dokumente.

Wissenschaftliche Reihe des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU); 28], S. 333-336, sowie Klee: Personenlexikon (wie Anm. 45), S. 244.

106 Vgl. Schreiben Hempels an Feith (Abschrift), 16.10.1943, 4.1.0/82459846/ITS, Digitales Archiv Bad Arolsen.

107 Ein Hydrocephalus internus ist eine Erweiterung der Ventrikel (Flüssigkeitsräume) des Gehirns durch eine Blockade des Liquors aus dem Gehirn über das Rückenmark. Der Liquor kann nicht aus dem Gehirn in das Rückenmark abfließen. Ebenso wie bei den meisten Hirnfehlbildungen ist die Prognose eines Hydrocephalus als ungünstig einzustufen. Vgl. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (Hrsg.): Pränataldiagnostik. Ein Handbuch für Fachkräfte aus Medizin und Beratung. Redaktion: Doris Eberhardt, Anke Erath, Mechthild Paul.

Köln 2010, S. 149, online einsehbar: http://www.fachdialognetz.de/fileadmin/pfm/formUploads/files/BZgA%20-

%20Handbuch%20f%C3%BCr%20Fachkr%C3%A4fte%20aus%20Medizin%20und%20Beratung.pdf (Eingesehen am 21.04.2019, 11:22 Uhr).

108 Vgl. Schreiben Hempels an Feith (Abschrift), 16.10.1943, 4.1.0/82459846/ITS, Digitales Archiv Bad Arolsen.

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Euthanasie wurde. Die Liste der im April 1945 in Kohren-Sahlis anwesenden Kinder führte das Mädchen nicht mehr auf.109

Der Fall einer versuchten Einweisung eines behinderten Kindes in das Heim „Sonnenwiese“

ist mit Schriftverkehr von Mitte November 1943 belegt und lässt sich daher detailliert nachzeichnen.

Hempel kontaktierte im Namen Prof. Dr. Werner Catels110 am 18. November 1943 Dr. Feith mit der postalischen Anfrage, ob sie den zweieinhalbjährigen Sohn eines gefallenen Stabsarztes „für etwa ein Jahr zur Aufzucht und Beobachtung“111 aufnehmen könne. Das taubstumme Kind befand sich zu diesem Zeitpunkt bereits zur Beobachtung in der Universitätskinderklinik. Hempel führte zum Gesundheitszustand aus, dass der Entwicklungsstand des Jungen aufgrund seiner Taubheit intellektuell nicht seinem Alter entspreche, er jedoch keinen imbezillen Eindruck mache, sondern visuell und taktil sehr interessiert sei. Allerdings neige das Kind zu motorischen Stereotypen und leide unter erheblich erschwerter Nahrungsaufnahme, da es noch keine feste Kost esse. Auch träten besonders unter dem Einfluss von Infekten azetonämische Stoffwechselstörungen mit Erbrechen auf. Anfangs habe ein partieller Hydrocephalus internus mit Erweiterung des rechten Seitenventrikels bestanden, der sich nach therapeutischer Plexusbestrahlung allerdings soweit gebessert habe, dass encephalographisch kein krankhafter Befund mehr zu erheben sei.

Da die Leistungsfähigkeit des Kindes und sein Organzustand allerdings befriedigend seien, erschien ihnen eine endgültige Beurteilung erst nach Ablauf eines weiteren Lebensjahres möglich. Die Mutter des Kindes hatte ein halbes Jahr zuvor ein zweites, gesundes Kind geboren, sodass ihr die Pflege des ersten Kindes nicht weiter möglich war, „zumal es auch der Entwicklung des gesunden Kindes nur schaden könnte“, wie Hempel betonte.112

Die familiären Umstände waren vermutlich mit ausschlaggebend, dass die seit einigen Monaten verwitwete Mutter des Kindes, Tochter eines im Oktober 1943 verstorbenen

109 Vgl. Anwesende Kinder im Kinderheim, April 1945, 4.1.0/81796159/ITS Digitales Archiv, Bad Arolsen. Die Liste ist mit fortlaufender Nummer der letzten zwei Ziffern von 59 bis 61 archiviert.

110 Catel, Prof. Dr. Werner (* 27.06.1894, † 30.04.1981), Pädiater, 1933-1945 Ordinarius und Leiter der Universitätskinderklinik Leipzig, Obergutachter T 4, richtete 1940/41 die Kinderfachabteilung in der Universitätskinderklinik sowie in Leipzig-Dösen ein, 1954-1960 Ordinarius für Kinderheilkunde in Kiel. Vgl.

Klee: Personenlexikon (wie Anm. 45), S. 91, sowie Klee, Ernst: Was sie taten – Was sie wurden. Ärzte, Juristen und andere Beteiligte am Kranken- oder Judenmord. 12. Aufl. Frankfurt/Main 2004 (Fischer: Die Zeit des Nationalsozialismus; 4364), S. 139-143.

111 Schreiben Hempels an Feith, 18.11.1943, 4.1.0/82451651/ITS, Digitales Archiv Bad Arolsen.

112 Schreiben Hempels an Feith, 18.11.1943, 4.1.0/82451651/ITS, Digitales Archiv Bad Arolsen.

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Professors und selbst seit 1940 bestallte Ärztin,113 sich entschieden hatte, ihr behindertes Kind abzugeben. Unklar bleibt, ob man sich gerade um dieses behinderte Kind besonders bemühte, weil der gefallene Vater, die Mutter sowie der Großvater Ärzte gewesen waren und an der Universität Leipzig promoviert, studiert beziehungsweise doziert hatten.

Feith leitete Hempels Brief an Ebner weiter und teilte ihm diesbezüglich knapp mit: „Ich halte dieses Kind für ein Lebensbornheim für völlig ungeeignet.“114 Ebner teilte diese Auffassung und setzte noch am gleichen Tag ein Schreiben – Feith bekam den Brief zu Kenntnisnahme ebenfalls – an Hempel auf, in dem er das Aufnahmegesuch ablehnte.115 Er ergänzte, dass in den Heimen nur „rassisch und erbbiologisch einwandfreie Kinder“116 untergebracht würden, und legte zu Hempels Information einen Prospekt des Lebensborn bei.

Die polizeiliche Meldekartei der Stadt Leipzig belegt, dass der behinderte Junge die nationalsozialistische Diktatur überlebt hat.117

Eine weitere Auffälligkeit liegt bei dem Kind Karin B., geboren im Oktober 1942, vor. Feith teilte Ebner im Oktober mit, dass bei ihm im Röntgenbild eine linksseitige Hüftgelenksluxation sichtbar sei.118 Da Hüftgelenksluxationen auch mit Behinderungen einhergehen können, kann eine Behinderung vermutet werden, denn Feith schrieb, dass das Kind am 20. Oktober von der Mutter „plötzlich abgeholt“119 wurde, sodass eine Behandlung nicht mehr in die Wege geleitet werden konnte. Ebner kommentierte dies mit dem Satz: „Das Kind […] wird hoffentlich von seiner Mutter sofort in Behandlung gegeben.“120 Vorstellbar wäre auch, dass die Mutter eine traumatische Hüftgelenksluxation, hervorgerufen durch einen Unfall im Heim vermutete und ihr Kind abholte, da sie eine unsachgemäße Pflege unterstellte und/oder ihr krankes Kind selbst pflegen wollte.

113 Die 1945 geschlossene Promotionsakte der Mutter ist im Universitätsarchiv Leipzig archiviert und wurde eingesehen. Um die Identität des behinderten Kindes zu wahren, unterbleibt die Namensnennung an dieser Stelle. Der Universitätsbibliothek Leipzig sei für die Unterstützung gedankt.

114 Schreiben Feiths an Ebner, 22.11.1943, 4.1.0/82451652/ITS, Digitales Archiv Bad Arolsen.

115 Vgl. Schreiben Ebners an Hempel, 30.11.1943, 4.1.0/82451653/ITS, Digitales Archiv Bad Arolsen.

116 Ebenda.

117 Vgl. 20031 Polizeipräsidium Leipzig, Meldekartei, Staatsarchiv Leipzig. Anmerkung: Die korrekte Signatur ist der Verfasserin bekannt. Da eine Bestandsrecherche Rückschlüsse auf den Namen des Kindes ermöglichen würde, unterbleibt die Angabe aus datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

118 Vgl. Schreiben Feiths an Ebner, 18.06.1943, 4.1.0/82459847/ITS, Digitales Archiv Bad Arolsen.

119 Ebenda.

120 Schreiben Ebners an Feith, 18.06.1943, 4.1.0/82459848/ITS, Digitales Archiv Bad Arolsen.

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