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Archiv "FERNSEHEN: Ironie nicht verdient" (24.01.1992)

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FERNSEHEN

Zum „seite eins"-Beitrag „Ver- wirr-Story" in Heft 47/1991

Runtergemacht

Da macht sich (zum wie- vielten Male eigentlich?) ein engagierter, nicht mit stan- despolitischen Scheuklappen versehener, auch nicht unpo- litischer Journalist auf, die berühmte Betonmauer etwas zu durchlöchern, liefert einen nicht immer sachlichen, etwas unübersichtlichen, gleichwohl informativen und provokati- ven, weil Fragen aufwerfen- den, TV-Beitrag über Medi- zin-Lobbyismus, Schmieren- komödien und korrupte Pro- tagonisten in diesem, unse- rem Lande ab — und was tun die Hüter ärztlicher Grale in unserem Standesblättchen?

Sie machen ihn und seinen Beitrag runter — das ist ja auch einfacher, als sich selbst mit der Materie zu beschäfti- gen und konkret (gleich zur Sache!) zu schreiben — ge- treu dem alten Motto: Wes Brot ich fress', des Lied ich sing'? !

Ich hoffe, Sie haben auch dieses Mal Platz für einen (sehr) kritischen Beitrag.

Dr. med. Harald Lucius, Hauptstraße 51, W-2381 Dannewerk

Ironie nicht verdient

Der Fernsehfilm „Die Ab- schöpfer" hat die Ironie Ihres Kommentars „Verwirr-Story"

nicht verdient, da der Autor Gero Gemballa den Trend zu einer Monopolisierung auf dem Suchttherapiesektor mit Recht kritisiert. Falls Sie, wie Sie bedauern, in diesem Film inhaltliche Informationen vermissen, darf ich Ihnen fol- genden Hinweis geben.

Ärztliche Fachleute sehen in dem durch die GPT/AHG drohenden Monopol eine Ge- fährdung des für die Sucht- therapie notwendigen Metho- denpluralismus. Die GPT/

AHG ist durch ihre zentrale Leitung auf Verhaltensmedi- zin fixiert; die tiefenpsycholo- gischen Schulen haben somit

in GPT-Kliniken keine Chan- ce. Wenn nun dieser Gesund- heitskonzern zum Beispiel versucht, die neuen Bundes- länder flächendeckend mit seinen verhaltensmedizini- schen Fachkliniken zu über- ziehen, dann mag das zwar ökonomisch sein, ist aber letztlich gesundheitspolitisch unerwünscht. Dies möge üb- rigens auch die BfA beden- ken, die, wie man hört, eine enge Kooperation mit der GPT/AGH eingegangen ist.

Dr. med. R.-D. Domini- cus, Freundhofweg 5, W-4330 Mülheim/Ruhr

POSITIONSPAPIER

Zu der Bekanntmachung der Bundesärztekammer „Positionspa- pier zur Qualitätssicherung in der Pathologie" in Heft 45/1991:

Reglementierung von oben

Es gibt keine Zweifel:

Qualitätssicherung gehört zum ärztlichen Handeln.

Grundlage dafür bildet die Verantwortlichkeit des Arz- tes dem Patienten gegenüber, ein ethisches Prinzip, das kei- ner gesonderten Aufforde- rung bedarf.

Cytologisch-histologischen Befundvergleich, komparati- ve Wertung früherer und spä- terer Gewebsproben dessel- ben Patienten, autoptische Befundkontrolle bei zumin- dest unklaren Fällen, konsili- arische Inanspruchnahme sei- ner Kollegen sowie regelmä- ßige und freiwillige Fortbil- dung darf man wohl den mei- sten Kollegen unseres Faches als selbstverständlich prakti- zierte Formen qualitätssi- chernden Handelns unterstel- len. Wozu dann eine offenbar schulmäßige Wissensüber- prüfung einer professionell ausgebildeten Berufsgruppe?

Soll im ärztlichen Beruf ein vertretbares Maß an Frei- heitlichkeit in Eigenverant- wortung gewahrt bleiben, sind dann Verschulung, Reg- lementierung „von oben" und Prüfungsgängelei bis zum Er- reichen des Rentenalters nicht Instrumente, die diese Freiheit sukzessive (willent-

Isoptin 3 KHK retard

Zusammensetzung: 1 Retardtablette enthält 120 mg Vera- pamilhydrochlorid. Indikationen: Koronare Herzerkrankung:

chronische stabileAngina pectoris (klassische Belastungsan- gina); Ruheangina, einschließlich dervasospastischen (Prinz- metal-Angina, Variant-Angina) sowie der instabilen Angina (Crescendo-, Präinfarkt-Angina ); Angina pectoris bei Zustand nach Herzinfarkt. Hypertonie. Prophylaxe tachykarder Rhyth- musstörungen supraventrikulären Ursprungs. Kontraindika- tionen: Absolute: Herz-Kreislauf-Schock; komplizierter frischer Herzinfarkt (Bradykardie, ausgeprägte Hypotonie, Linksinsuffizienz); AV-Block II. und III. Grades, sinuatrialer Block; Sinusknotensyndrom (Bradykardie-Tachykardie-Syn- drom). Relative: AV-Block I. Grades; Bradykardie < 50 Schläge/min; Hypotonie < 90 mm Hg systolisch; Vorhof- flimmern/Vorhofflattern bei gleichzeitigem Vorliegen eines Präexzitationssyndroms, z. B. WPW-Syndrom (hier besteht das Risiko, eine Kammertachykardie auszulösen); Herz- insuffizienz (vor der Behandlung mit Isoptin KHK retard ist eine Kompensation mit Herzglykosiden erforderlich).

Während einer Schwangerschaft (besonders im ersten Drittel) und in der Stillzeit ist die Verordnung von Isoptin KHK retard kritisch abzuwägen. Nebenwirkungen: Verschiedene Herz-Kreislauf-Effekte von Verapamil können gelegentlich, insbesondere bei höherer Dosierung oder entsprechender Vorschädigung, über das therapeutisch erwünschte Maß hinausgehen: bradykarde Rhythmusstörungen (Sinusbrady- kardie, Sinusstillstand mit Asystolie, AV-Block II. und III.

Grades oder Bradyarrhythmie bei Vorhofflimmern), Hypo- tonie, Entwicklung oder Verstärkung einer Herzinsuffizienz.

Über Obstipation wird häufig berichtet; selten kommt es zu Übelkeit, Schwindel bzw. Benommenheit, Kopfschmerz, Flush, Müdigkeit, Nervosität, Knöchelödemen, Erythromel- algie, Parästhesien. Sehr selten kann es zu Muskel- oder Gelenkschmerzen kommen. Einige Einzelbeobachtungen über allergische Hauterscheinungen (Exanthem, Pruritus, Urtikaria, angioneurotisches Ödem, Stevens-Johnson-Syn- drom) liegen vor, ferner über eine reversible Erhöhung der Transaminasen und/oder der alkalischen Phosphatase, wahrscheinlich als Ausdruck einer allergischen Hepatitis. Bei älteren Patienten wurde in sehr seltenen Fällen unter einer oralen Langzeittherapie Gynäkomastie beobachtet, die nach bisherigen Erfahrungen nach Absetzen des Medikamentes reversibel ist. Erhöhungen der Prolaktinspiegel wurden beschrieben. Äußerst selten kann es unter längerer Behand- lung zu Gingivahyperplasie kommen, die sich nach Absetzen zurückbildet. Die Behandlung des Bluthochdrucks mit Isoptin KHK retard bedarf der regelmäßigen ärztlichen Kontrolle.

Durch individuell auftretende unterschiedliche Reaktionen kann die Fähigkeit zur aktiven Teilnahme am Straßenverkehr oder zum Bedienen von Maschinen beeinträchtigt werden.

Dies gilt in verstärktem Maße bei Behandlungsbeginn und Präparatewechsel sowie im Zusammenwirken mit Alkohol.

Dosierung und Anwendungsweise: Erwachsene erhalten morgens und abends je 1-2 Retardtabletten im Abstand von ca.12 Stunden. Eine Tagesdosis von 4 Retardtabletten sollte als Dauertherapie nicht überschritten werden; eine kurz- fristige Erhöhung ist möglich. Bei Patienten mit eingeschränk- ter Leberfunktion wird in Abhängigkeit vom Schweregrad wegen eines verlangsamten Arzneimittelabbaus die Wirkung von Verapamil verstärkt und verlängert. Deshalb sollte in der- artigen Fällen die Dosierung mit besonderer Sorgfalt einge- stellt und mit niedrigeren Dosen begonnen werden (z. B. bei Patienten mit Leberzirrhose zunächst 2-3mal täglich 1 Film- tablette Isoptins mite). Wechselwirkungen : Bei gleichzeitiger Gabe von Isoptin KHK retard und Arzneimitteln, die kardio- depressorisch wirken bzw. die Erregungsbildung oder -leitung hemmen, z. B. Betarezeptorenblocker, Antiarrhyth- mika sowie Inhalationsanästhetika, kann es zu uner- wünschten additiven Effekten kommen (AV-Blockierung, Bradykardie, Hypotonie, Herzinsuffizienz). In Kombination mit Chinidin sind bei Patienten mit hypertropher obstruktiver Kardiomyopathie einzelne Fälle von Hypotonie und Lungen- ödem beschrieben worden. Die intravenöse Gabe von Beta- rezeptorenblockern sollte während der Behandlung mit Isoptin KHK retard unterbleiben. Isoptin KHK retard kann die Wirkung von Antihypertensiva verstärken. Erhöhungen des Digoxinplasmaspiegels bei gleichzeitiger Gabe von Vera- pamil sind beschrieben. Deshalb sollte vorsorglich auf Symptome einer Digoxinüberdosierung geachtet, gegebe- nenfalls der Digitalisspiegel bestimmt und nötigenfalls eine Reduzierung der Glykosiddosis vorgenommen werden. Des weiteren wurden in der Literatur vereinzelt Wechselwir- kungen mit Carbamazepin (Wirkungsverstärkung durch Verapamil, neurotoxische Nebenwirkungen), Lithium (Wir- kungsabschwächung durch Verapamil, Erhöhung der Neuro- toxizität), Cyclosporin, Theophyllin (Plasmaspiegelerhöhung durch Verapamil), Rifampicin, Phenytoin und Phenobarbital (Senkung des Plasmaspiegels und Abschwächung der Wirkung von Verapamil) beschrieben. Erhöhung des Plasma- spiegels von Verapamil bei gleichzeitiger Gabe von Cimetidin ist möglich. Die Wirkung von Muskelrelaxanzien kann verstärkt werden. Handelsformen: 20 Retardtabletten (N1) DM 14,14, 50 Retardtabletten (N2) DM 30,34, 100 Retard- tabletten (N3) DM 54,02. Stand: Januar 1992

A1 -160 (8) Dt. Ärztebl. 89, Heft 4, 24. Januar 1992

Knoll AG • 6700 Ludwigshafen BASF Gruppe

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lich? — von denen, die derarti- ge Vorschläge unterbreiten) zu demontieren drohen?

Freiheit kann nicht Freibrief bedeuten, andererseits soll und darf Qualitätssicherung nicht zu ständig wachsendem Bürokratismus, zwanghafter Übertragung von Verant- wortlichkeiten auf anonyme Institutionen und zu intole- rablen Reglementierungen führen, soll eine zunehmende Unterminierung des Funda- mentes der freiberuflichen Berufsausübung vermieden werden.

Verantwortung soll Quali- tät sichern, dies impliziert ei- ne Erziehung dazu in Studi- um und späterer Ausbildung.

Ist dieses Erziehungsziel bis zum Facharztalter nicht er- reicht, kann jede extern ver- ordnete „Testierung von Kan- didaten" letztlich fehlende Eigenverantwortung, das heißt, mangelndes bewußtes Erkennen der eigenen fachli- chen Grenzen, bestenfalls ka- schieren.

PARAGRAPH 218 Zu den Leserbriefen zum The- ma Abtreibung und die Abtrei- bungspille RU 486 in den Heften 46 und 51-52/1991:

Forderung kein Maßstab

In der Diskussion um den Paragraphen 218 schreibt Herr Schneider, „man muß eine Fristenlösung akzeptie- ren, die der Frau das Recht zubilligt, von dem sie sonst sowieso Gebrauch macht".

Das kann sicherlich nicht der Maßstab einer Gesellschaft sein, die sich den Menschen- rechten verpflichtet fühlt.

Welchen Bevölkerungsgrup- pen müßte man doch noch ein Recht zubilligen, weil sie es dann sowieso in Anspruch nimmt? Die Verknüpfung von ungewünschter Schwan- gerschaft mit psycho-sozialem Leid für das später geborene Kind, Mutter und Vater ist so zutreffend wie die Verknüp- fung von Wunschkind und Problemlosigkeit.

Die Inzidenz von Depriva- tion, Entwicklungsstörungen

Ein anderer Aspekt: Die Leistungsfähigkeit einer In- stitution bemißt sich nicht al- leine an der Fachkompetenz des Einzelnen, sondern steigt wohl summativ, wenn nicht sogar exponentiell, bezogen auf das Wissen mehrerer zu- sammenarbeitender Fachärz- te, wenn es diagnostische Pro- blemfälle zu lösen gilt. Wer das Leistungspotential eines Institutes auf den Prüfstand stellen will, braucht ein vali- dierendes Instrumentarium zur Examinierung der gesam- ten Institution, ansonsten könnte es . . . durchaus mög- lich sein, daß manche „organ- spezifische Fachkoryphäe", bezüglich der Kenntnisse im gesamten Fach, einen Offen- barungseid zu leisten hätte.

Ohne Berücksichtigung der Meinung der Basis kann das Positionspapier kaum all- gemeine Akzeptanz bean- spruchen!

Dr. Wilhelm Dreßler, Le- onhard-Paminger-S traße 1, W-8390 Passau

und Frauen mit Psychosen verhält sich sicherlich nicht umgekehrt proportional zur Abtreibungsrate, weder in Deutschland noch sonstwo.

Und selbst wenn dem so wäre, wäre der Versuch, diese Probleme durch Abtreibung zu lösen, gleichzusetzen mit dem Versuch, die Armut ab- zuschaffen, indem man die Armen abschafft. Schneider fordert, „das Problem von al- len Seiten zu beleuchten und zu diskutieren". Gerade das tut er nicht. Denn in seiner ganzen Stellungnahme nennt er nicht einmal das Recht auf Leben und körperliche Un- versehrtheit der noch unge- borenen Kinder. Dabei be- steht der entscheidende Kon- flikt gerade zwischen diesem Recht des Kindes und dem Selbstbestimmungsrecht der Frau. Das geforderte Recht auf Abtreibung würde bedeu- ten, diesen Konflikt pauschal zum Nachteil des Kindes zu lösen.

Ulrich Grabenhorst, Lud- wigstraße 14, W-4050 Mön- chengladbach

Bessere Aufklärung wäre sinnvoller

Eine Frau hat selbstver- ständlich „ganz allein das Recht, darüber zu entschei- den, ob sie ein Kind will oder nicht". Genau so selbstver- ständlich aber muß diese Ent- scheidung schon vor der Empfängnis des Kindes ge- troffen werden, nicht erst dann, wenn schon neues Le- ben entstanden ist und nur noch durch Töten wieder be- endet werden kann. Gibt es in der ganzen Diskussion um den Paragraphen 218 nur das Problem des Nicht-töten- Dürfens beziehungsweise des Töten-Müssens, wobei der Tatbestand des Tötens von den Befürwortern der Abtrei- bung wider besseres Wissen auch noch geflissentlich be- stritten wird?

Es wäre sinnvoller und er- folgreicher, alle Energie, die in den Auseinandersetzungen, um die Abtreibung aufge- wandt wird, für eine bessere, gezielte Aufklärung der Frau- en, vom Schulalter bis in das Klimakterium, einzusetzen.

Der Nachholbedarf ist riesen- groß. Der Kampf gegen die Abtreibung beginnt mit der gekonnten Verhütung einer nicht gewollten, unerwünsch- ten Schwangerschaft!

Dr. Schwabe: „Seit jeher fand und findet eine Frau ei- nen Weg, eine Schwanger- schaft abzubrechen." Ich hal- te dem entgegen: noch viel leichter findet eine Frau ei- nen Weg, eine ungewollte Schwangerschaft zu verhüten.

Jede verantwortungsbewußte Frau ist heute mit den vor- handenen, allen zugängli- chen, bekannten und sicheren Mitteln und Methoden dazu in der Lage. Und wer verhü- tet, braucht nicht abtreiben, muß nicht töten!

So einfach könnte es sein.

Aber — Cave! Wer die RU 486 propagiert, läuft Gefahr, die- se als „Verhütungsmittel" zu verharmlosen. Sie ist aber ein Tötungsmittel, kein Medika- ment, sprich Heilmittel; sie ist ein Gift wie die Pestizide oder Insektizide, sie ist ein Fetozid! Ihre Anwendung zu

fordern und durchzusetzen wäre wirklich „Der Gruß aus dem Mittelalter". Mir „läuft es kalt über den Rücken", wenn ich daran denke, daß Herr Dr. Schwabe demnächst die RU 486 verordnen wird!

Dr. med. W. Wolfgarten, Annastraße 16, W-4178 Keve- laer 1

Große Worte

Kollege Scholz liebt die großen Worte. Ich selbst habe die Medizin niemals als „Sen- dung" verstanden. Zu diesen wolkigen Höhen kann mich selbst der heilige Hippokrates aus Kos nicht tragen.

Tatsächlich handelt es sich bei der Medikation von RU 486 um die Verhinderung weiterer embryonaler Ent- wicklung. In diesem Zusam- menhang von Mord zu spre- chen, ist nach meiner Ethik infam.

Herr Scholz sollte sich nüchtern und ehrlich mit Fakten befassen und nicht über „schurkische Solidarität (?)" lamentieren, die in unse- rem Berufsstand überhaupt nicht vorkommt. Überdies bleibt es ja jedem Kollegen freigestellt, sich für oder ge- gen RU 486 zu entscheiden.

Ich denke doch, daß Berufs- und Gewissensfreiheit bei uns in jeder Hinsicht gewährlei- stet sind.

Voltaire schrieb vor zwei- hundert Jahren: „Die Raserei eines Dogmas ist die schlimmste Krankheit über- haupt, verheerender als die Pest."

Dr. med. Alfons Reuke, Sommerhalde 42, W-7142 Marb ach

Unmoralisch

Regulation des Bevölke- rungswachstums kann man nicht mit Tötung menschli- chen Lebens erreichen wol- len. — Gibt es etwas Unmora- lischeres?

Jeder Mensch hat mit ei- nem Anderen zusammen die Freiheit der Entscheidung, ob menschliches Leben entste- A1-162 (10) Dt. Ärzten 89, Heft 4, 24. Januar 1992

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