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Archiv "Standbildtransfer über Telefonleitung" (25.09.1992)

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DEUTSCHES

ÄRZTEBLATT

KURZBERICHT

Standbildtransfer

über Telefonleitung

Einsatzmöglichkeit im Konsiliardienst

Veit Braun,

Hans-Peter Richter und Werner-Josef Pöll

I

n der Regel verfügen nur Kran- kenhäuser der Maximalversor- gung über Neurochirurgische Abteilungen. Radiologische Großge- räte wie Kernspin- oder Computer- tomographen sind jedoch zuneh- mend auch an Krankenhäusern in- stalliert, welche nicht alle Spezialab- teilungen besitzen. Dadurch werden immer häufiger Patienten mit Schä- delhirnverletzungen oder spontanen intrazerebralen Blutungen in hei- matnahen Krankenhäusern aufge- nommen Nach Abschluß der Dia- gnostik stellt sich die Frage, ob eine neurochirurgische Intervention er- forderlich ist. Andererseits werden Patienten nach neurochirurgischen Operationen zur weiteren Betreuung in das Heimatkrankenhaus zurück- verlegt. In beiden Fällen müssen im Interesse einer optimalen Patienten- versorgung Daten zwischen den Krankenhäusern umfassend und rasch ausgetauscht werden können.

Während die Weitergabe der klinischen Patientendaten mit dem Telefon ohne Schwierigkeiten mög- lich ist, stellt die Übermittlung von Röntgen- und computer- oder kern- spintomographischen Bildern ein Problem dar. Die mündliche Be- schreibung ist häufig mit einem In- formationsverlust verbunden und ei- ne qualifizierte konsiliarärztliche Stellungnahme deshalb nicht mög- lich. Die Übersendung mit der Post ist zeitraubend und bei einem Not- fallpatienten nicht einsetzbar. Der rasche Transport durch Fahrdienste ist teuer. Bei manchen Notfällen er- scheint sogar eine sofortige Verle- gung des Patienten mit dem Kran-

kenwagen oder gar Hubschrauber erforderlich, welche sich manchmal jedoch als unnötig erweist und neben der unnötigen Gefährdung des Pa- tienten erhebliche vermeidbare Zu- satzkosten verursacht.

Während in vielen industriellen und wirtschaftlichen Bereichen die Videokommunikation zu einem fe- sten Bestandteil des Informations- transfers geworden ist, beginnt sie sich im medizinischen Bereich erst zu integrieren (1, 2). Die auf dem Markt befindlichen Standbildüber- tragungssysteme kommen auch für den Einsatz im Konsiliardienst zwi- schen räumlich weit entfernten Krankenhäusern in Frage. Wir be- richten über unsere ersten Erfahrun- gen mit dem Photophone®-System, welches seit Frühjahr 1991 im süd- deutschen Raum insbesondere im neurochirurgischen Konsiliardienst zwischen den Krankenhäusern ge- nutzt wird.

Gerätedaten

Die derzeit angebotenen Stand- bildübertragungssysteme (zum Bei- spiel Photophone®, VP-2000®, TIH-200014) bestehen aus einer Aufnahmeeinheit für den Import der zu übermittelnden Bilder, einem Speicher zur Ablage der digitalisier- ten Bildinformation, einer Ausgabe- einheit zur Revisualisierung und ei- ner Sendeeinheit zum Datentransfer über die normale Telefonleitung.

Der Import der Bildinformation kann durch eine Redigitalisierung Neurochirurgische Klinik (Direktor: Prof. Dr.

med. Hans-Peter Richter) der Universität Ulm

Neurochirurgische Abteilung (Leiter: Dr.

med. Werner-Josef Pöll), St.-Elisabethen- Krankenhaus, Ravensburg

der Bildinformation mittels Video- kamera oder Scanner oder aber durch Direktübernahme der digita- len Bildinformation direkt vom Com- puter- oder Kernspintomogrhphen erfolgen.

Der Vorteil des Videokamera- systems beziehungsweise Scanners liegt darin, daß auch normale radio- logische Bilder oder sonstige Bildin- formation (zum Beispiel Buchseiten) übermittelt werden können. Als Speichermedium dient in aller Regel eine Diskette, der Anschluß einer Festplatte ist jedoch ebenfalls mög- lich. Das importierte Bild kann auf dem Bildschirm angezeigt und somit auf seine Qualität überprüft werden.

Bei optional angeschlossenem Druk- ker ist auch eine Hardcopy möglich.

Über die normale Telefonleitung wird die Bildinformation transfe- riert. Das Empfängergerät speichert die eintreffenden Bilder ab, diese können auf dem Bildschirm oder Drucker sichtbar gemacht werden (Abbildung).

Die Auflösung der übertragenen Bilder beträgt beim Photophone® bis zu 592 x 440 Pixel, bei 128 bezie- hungsweise 256 Graustufen. Diese Qualität ist für eine konsiliarische Stellungnahme gut geeignet. Die Übertragungsdauer pro Bild beträgt bei einer Übertragungsgeschwindig- keit von maximal 9600 bps etwa 20 Sekunden. Die Geschwindigkeit ist im wesentlichen von der Qualität der aufgebauten Telefonverbindung ab- hängig.

Nach Übertragung der Bilder ist bei noch bestehender Telefonverbin- dung eine interaktive Kommunikati- on möglich. Einerseits können natür- lich zusätzliche Informationen ver- bal übermittelt werden, andererseits kann ein Pfeil auf dem transferierten Bild positioniert und an den Partner übersandt werden.

Das Gerät ist in einer erweiter- ten Version auch für die Übertra- gung von Farbbildern erhältlich.

Hardwarevoraussetzungen bestehen nicht, bauliche Maßnahmen sind nicht erforderlich. Da die Bilder auf Massenspeichern im MS-DOS®-For- mat abgelegt werden, ist eine Wei- terverarbeitung mit einem entspre- chenden Computersystem möglich.

Für das Photophone® lagen die Ko- A1-3156 (74) Dt. Ärztebl. 89, Heft 39, 25. September 1992

(2)

AUSGABE -. Bildschirm

Drucker (AUFNAHME

Scanner Video Direktüber-

nahme

SPEICHER Diskette Festplatte SPEICHER Diskette Festplatte

AUSGABE Bildschirm Drucker um.>

■iweb■-

Abbildung: Schematischer Aufbau der Standbildübertragungssysteme sten im Frühjahr 1992 für die

Schwarz-Weiß-Version einschließ- lich Videosystem und Festplatte um DM 29 000.

Für die neurochirurgische Klinik liegt der Hauptvorteil des Gerätes in der besseren Auslastung der Kapazi- täten. Da nirgends eine ausreichen- de Zahl neurochirurgischer Intensiv- betten vorgehalten wird, kommt es zwangsläufig zu Versorgungsengpäs- sen bei Notfallpatienten. Viele Pa- tienten mit Schädelhirnverletzungen oder intrazerebralen Blutungen sind oft für Wochen intensivpflichtig, müssen zwar nicht operiert werden, können aber auf einer neurochirurgi- schen Intensivstation wegen fehlen- der Kapazität nicht aufgenommen werden. Mit Hilfe der Standbild- übertragung kann in kürzester Zeit eine Entscheidung über die Operati- onsindikation eines Patienten getrof- fen werden, welcher in einem weit entfernten Krankenhaus zur Diagno- stik aufgenommen ist.

In Einzelfällen ist auch eine frühzeitige Rückverlegung des Pa- tienten in das Heimatkrankenhaus unter Aufrechterhaltung einer prompten konsiliarärztlichen Wei- terbetreuung möglich. Je leichter und unbürokratischer neurochirurgi- sche Konsilien eingeholt werden können, desto häufiger wird die- se Möglichkeit auch genutzt. Die Standbildübertragung fördert daher die Kooperation zwischen der Neu- rochirurgie und den umliegenden Krankenhäusern.

Bei der Anschaffung eines der- artigen Systems muß berücksichtigt werden, daß die Kosten von einem Kreiskrankenhaus mit meist enge- rem Budgetrahmen als dem einer Universitätsklinik getragen werden können. Bauliche Maßnahmen soll- ten daher nicht erforderlich sein.

Weiterhin ist zu berücksichtigen, daß das Gerät unabhängig von dem Her- steller des Computer- oder Kern- spintomographen funktioniert, um allen Krankenhäusern die Möglich- keit zu geben, an der Videokommu- nikation teilzunehmen. Daher ist die technisch realisierbare Möglichkeit der Direktübertragung der Rohda- ten des Tomographen über Datex- Leitung oder ISDN-Netz derzeit für den Konsiliardienst uninteressant,

auch wenn dadurch die Bildübertra- gung verlustfrei und in hoher Ge- schwindigkeit erfolgt.

In der Testphase im ersten Quartal 1991 zwischen der Neuro- chirurgie in Ravensburg und dem Krankenhaus Villingen-Schwennin- gen konnten 17 Hubschraubertrans- porte vermieden werden, in den er- sten zehn Betriebsmonaten in der Neurochirurgischen Klinik der Uni- versität Ulm in Günzburg wurden 79 Transporte eingespart. Sollte die Standbildübertragung nur einen Hubschraubertransport pro Monat ersetzen, hat sich ein Gerät inner- halb eines Jahres amortisiert.

Ein großer Nachteil ist die feh- lende Kompatibilität der auf dem Markt angebotenen Standbildüber- tragungssysteme. Die Anschaffung eines Gerätes wird für ein Kranken- haus erst dann interessant, wenn die jeweiligen Spezialkliniken als An- sprechpartner mit der entsprechen- den Technik ausgerüstet sind. Daher ist eine Absprache der am Kommu- nikationsnetz beteiligten Kliniken zur Anschaffung eines einheitlichen Systems zwingend erforderlich. Die unterschiedlichen Geräteversionen

eines Herstellers sind jedoch kompa- tibel, so daß jede Klinik die für ihren Bedarf zweckmäßige Zusatzausstat- tung beschaffen kann.

Dt. Ärztebl. 89 (1992) A 1-3156-3157 [Heft 39]

Literatur

1. Staggers, N.; Jacox, A.: Communicating in the 1990's: a technology update. Nurs Econ 8 (6) (1990) 408-412, 417.

2. Miller, R. D.: The presentation of expert tes- timony via live audio-visual communication.

Bull Am. Acad. Psychiatry Law 19 (1) (1991) 5 —20.

Anschriften der Verfasser

Dr. med. Veit Braun

Prof. Dr. med. Hans-Peter Richter Neurochirurgische Klinik

der Universität Ulm

Ludwig-Heilmeyer-Straße 2 W-8870 Günzburg/Donau Dr. med. Werner-Josef Pöll St.-Elisabethen-Krankenhaus Neurochirurgische Abteilung Elisabethenstraße 15

W-7980 Ravensburg

Dt. Ärztebl. 89, Heft 39, 25. September 1992 (75) A1-3157

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