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Archiv "Lastschriftverfahren: Bei Fehlern ruhig auf seinem Recht bestehen" (13.11.1992)

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Bei Fehlern ruhig auf seinem Recht bestehen

LESERDIENST

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

AK

nderen das Verfiigungs- recht über das eigene onto bei Bank oder Sparkasse einzuräumen, kann Folgen haben. Wer nicht auf- paßt und die Sollstellungen kontrolliert, der ist zunächst sein Geld los und muß sich dann anstrengen, es wieder- zubekommen, wenn jemand

„abgebucht" hatte, ohne dazu (bzw. nicht in dieser Höhe) berechtigt zu sein. Denn das ausführende Geldinstitut braucht weder zu prüfen, ob eine „Einzugsermächtigung"

vorliegt, noch, ob der abge- buchte Betrag korrekt ist.

Unglaubliche Ergebnisse

Dagegen werden die Geld- institute einwenden, daß der Kunde für den Ernstfall der Lastschrift „widersprechen"

könne. Sechs Wochen sei da- fiir im Regelfall Zeit. Gründe für den Widerspruch müßten nicht angegeben werden. Da- mit sei das Risiko von endgülti- gen Falschabbuchungen prak- tisch auf Null gesunken.

Lastschriftverfahren

Dem steht eine Untersu- chung der Stiftung Warentest entgegen. Sie testete 84 Geld- institute auf ihre Reaktion nach Widersprüchen auf Fehlbuchungen — mit un- g,laublichen Ergebnissen:

* 10 der 84 Banken und Sparkassen weigerten sich einfach, beanstandete Last- schriften an den Absender zurückzugeben und den Be- trag auf dem Konto wieder gutzuschreiben — obwohl sie dazu verpflichtet sind. Der

„Schwerpunkt" dieser Unwis- senheit liegt in den neuen Bundesländern.

* Die Hälfte aller Institu- te verfügte nicht über ent- sprechende Formulare.

* In zwei von drei Fällen wurde den Kunden kein Be-

leg mit dem Datum des Wi- derspruchs ausgehändigt — was im Streitfall den Nach- weis, rechtzeitig widerrufen zu haben, ungemein er- schwert.

* Wiederum nur 10 der 84 Banken und Sparkassen schrieben den reklamierten Betrag vorschriftsmäßig rtick- wirkend zum Tag der Abbu- chung gut; meist erschien die Gutschrift erst Tage (in ei- nem Fall 27 Tage!) nach dem Widerspruch auf dem Konto.

Das kann bei vorheriger Überziehung Zinsen kosten

— mit denen der Kontoinha- ber nicht belastet bleiben dürfte.

* Die rückwirkende Gut- schrift kann nach einer Ent- scheidung des Bundesge-

richtshofs (AZ: XI ZR 141/88) ebenso verlangt wer- den wie die kostenfreie (!) Gutschrift. Trotzdem haben neun Banken und Sparkassen dafür Gebühren zwischen 5 und 20 DM erhoben — wohl in dem sicheren Gefühl, daß kaum jemand wegen eines sokh niedrigen (wenn auch rechtswidrig einbehaltenen) Betrages vor den Kadi zieht...

Quintessenz: Abbu- chungsermächtigungen (die

„Teilnahme am Lastschrift- verfahren") sollten nur sehr sparsam erteilt werden, etwa an Energieversorgungsunter- nehmen, für die Telefonrech- nungen und fürs Finanzamt

— überall dort also, wo es auf rechtzeitige Zahlung beson- ders ankommt. Die abzubu- chenden Beträge sollte man in einer Liste festhalten und jeweils „abhaken". Bei Fehl- buchungen hat man das Recht, darauf zu bestehen, daß die korrigierende Bu- chung rückwirkend zum Tag der Lastschrift vorgenommen wird — kostenlos.

Wolfgang Büser

H

and aufs Herz: Finden Sie nicht auch, daß Leute, die auf dubiose Anlagevermittler reinfallen, selbst schuld sind?" Diese provokante Aussage hörte ich dieser Tage von einem leiten- den Kripomenschen in Sa- chen Wirtschaftskriminalität.

Gerne gebe ich zu, daß dieses Statement auf mich ei- nen gewissen Charme ausge- übt hat, aber nach grübleri- schem Nachdenken habe ich mich dann doch eines Besse- ren besonnen. Viele „Besser- verdiener" finden einfach nicht die Zeit, sich gutge- machte, gleichwohl windige Kapitalanlageprospekte ge- nau anzuschauen, zumal den meisten ohnehin das Fachwis- sen fehlt. Aus diesem Grund wird Börsebius die geübte Tradition fortsetzen, exem- plarische Fälle vorzustellen und zu kommentieren.

Eines, mit Verlaub, ärgert mich allerdings nach wie vor maßlos: Wenn die Verspre-

chen zu dreist sind oder die Sache offenkundig nichts taugt und die Leute trotzdem, wider besseres Wissen und wohl aus Gier, den „Super- deal" abschließen.

Ich weiß wohl auch, daß gerade windige Anlagever- mittler in renommierten Zeit- schriften (auch in dieser hier) im Anzeigenteil präsent sind.

Mir gefällt das gewiß nicht.

Andererseits leben wir in ei- nem Rechtsstaat, der eben auch solche Anzeigen zuläßt, soweit die Schurkerei nicht justitiabel ist. Und, Betroffe- ne mögen mir's verzeihen, in der Regel muß man diesen Anzeigen doch ansehen, wes Geistes und wes Ansinnens sie sind. Ein krasses Beispiel:

Da bietet also eine MFI

Cons. im schweizerischen Vil- ligen 14 Prozent Rendite an, mündelsicher versteht sich und auf Wunsch tnit notariel- ler Absicherung. Auszahlung steuerfrei. Da bleibt mir fast die Spucke weg über die Dreistigkeit in Stereo. Zur Klarheit: Wer 14 Prozent Rendite verspricht, ist in mei- nen Augen unglaubhaft; wer dazu noch mit mündelsiche- ren Papieren argumentativ hantiert, ist hochgradig mit Vorsicht zu genießen.

Sehr eigenartig finde ich auch das Angebot von Klaus Janorschke aus Düsseldorf, der Interessierten vorgaukelt, mit „Finanzierung und Ver- kauf von Bankgarantien" sei- en Renditen zwischen 18 und 24 Prozent jährlich erzielbar.

Um die Sache sahniger zu machen, fügt der Ex-Broker ein Gutachten eines Sachver- ständigen Dr.jur. Berthold K.

Koester bei. Das Problem da- bei ist bloß, daß ich mit dem Herrn Gutachter keinen Kon- takt aufnehmen konnte, weil auf dem Dossier nicht der Hauch einer Telefonnummer, geschweige einer Postan- schrift zu finden war.

Im Fall Janorschke schreibt mir also ein Leser:

„Da das Angebot in sich schlüssig und plausibel klingt, frage ich mich, wo ist da der Haken? Fällt Ihnen hierzu et- was ein?" Der nämliche Leser schreibt aber auch, daß sein gesunder Menschenverstand ihm eingäbe, daß solche Ge- schäfte wohl hochspekulant sein müßten. Gottlob ob die- ser Einsicht, diese Geschäfte sind mindestens hochspekula- tiv — genauer: brandgefähr- lich.

Börsebius

Börsebius: Vorsicht Finanzhaie

Kundschaft um jeden Preis

A1-3922 (94) Dt. Ärztebl. 89, Heft 46, 13. November 1992

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