Referent für den Tätigkeitsbericht war der neue Hauptgeschäftsführer, Profes- sor Dr. med. Christoph Fuchs
der Ärztetagswoche in Hamburg nicht zu kurz; schließlich hatte die Vertreterversammlung der Kassen- ärztlichen Bundesvereinigung am 29.
April einen halben Tag darauf ver- wandt, dieses brisante und prioritäre gesundheitspolitische Thema in allen Facetten zu beleuchten und die ärzt- lichen Essentials in einem Beschluß zu unterstreichen.
Von den insgesamt 12 Entschlie- ßungsanträgen, die zum TOP IV so- wohl aus der Mitte der Delegierten als auch vom Vorstand der Bundes- ärztekammer vorbereitet worden wa- ren, ist der „Leitantrag" der Bundes- ärztekammer zwar nicht in toto, doch in seinen wesentlichen Teilen unter TOP VI (Tätigkeitsbericht der BÄK) einstimmig beschlossen wor- den. Darin sind sechs Thesen enthal- ten:
C) Der Deutsche Ärztetag be- kräftigt erneut, daß die Sicherung der Qualität der ärztlichen Berufs- ausübung ureigenste Aufgabe der Arzteschaft ist. Institutionalisierte, dirigistische und externe Qualitätssi- cherungsmaßnahmen und -kontrol- len werden deshalb abgelehnt.
C) Lange bevor die Politik, die Gesetzgebung und der Sachverstän- digenrat das Thema „Qualitätssiche- rung" entdeckt hatten, ist dieses Thema von der Wissenschaft und Praxis aufgegriffen und dort, wo es möglich und sinnvoll ist, routinemä- ßig umgesetzt worden.
® Wirksame Qualitätssiche- rung zielt in erster Linie auf eine Ef- fektivitätssteigerung der medizini- schen Versorgung, nicht aber auf die Einhaltung von ökonomischen Be- zugsgrößen. Sie sichert zudem eine sichere und gute Patientenversor- gung.
® Die Qualitätssicherung ist ei- ne berufliche Daueraufgabe der ge- samten Ärzteschaft sowohl im ambu- lanten als auch im stationären Sek- tor; sie bedarf des ärztlichen Sach- verstandes.
® Qualitätssicherung ist eine Kooperationsaufgabe, zu der sich die Ärzteschaft aus Eigeninitiative in kollegialer Weise entschließen muß.
® Qualitätssicherung ist primär keine Kostendämpfungsmaßnahme, wiewohl sie in Einzelfällen auch zur Kostendämpfung beitragen kann.
Die Krankenkassen werden aufgeru- fen, die vom Gesetzgeber veranlaß- ten zusätzlichen Maßnahmen der Qualitätssicherung in die Regelfi- nanzierung einzubeziehen. Insoweit
Die mit Spannung erwarteten Referate und Debatten zu den The- menkomplexen „Ärztliche Ausbil- dung" (schriftlich ausgegeben das Referat von Dr. Jörg Hoppe, Düren, Vorsitzender des Ausschusses und der Ständigen Konferenz „Ausbil- dung zum Arzt/Hochschule und Me- dizinische Fakultäten") sowie zur
„Problematik des Schwangerschafts- abbruchs" (Referat in Anwesenheit von Bundesministerin Hannelore Rönsch: Dr. Ingeborg Retzlaff, Lü- beck, Vorsitzende des Ausschusses
„Problematik des Schwangerschafts- abbruches') waren unbestritten die Highlights innerhalb des Tagesord- nungspunktes VI „Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer". Der „Tä- tigkeitsbericht '91" der Bundesärzte-
müßten die Qualitätssicherungsko- sten und die Kosten der Qualitäts- förderung voll erstattet beziehungs- weise in den Gebührenordnungen berücksichtigt werden. HC
kammer mit einem Umfang von 582 Seiten lag den Delegierten rechtzei- tig gedruckt vor.
Das Konvolut von fast 100 An- trägen dazu ist konzentriert und fast
„einträchtig" in Pro- und Kontra-Re- de verhandelt und abgestimmt wor- den. Insgesamt waren 16 zum Teil sehr heterogene Themenkomplexe unter TOP VI subsumiert worden — vom Thema „Ausbildung" bis hin zum Punkt „Verschiedenes", bei dem 13 Einzelanträge aufgerufen wurden, die keinen anderen Kom- plexen zugeordnet werden konnten.
Nur zu wenigen Themen gab es kon- troverse Positionen und eine diffe- renzierte Aussprache. Viele Anträge bekräftigten denn auch Positionen, die bereits zum Beschlußgut der Ge- samtärzteschaft gehören. Andere Anträge hatten einen aktuellen Be- zug zur „hohen Politik" in Bund und Ländern.
Das statistische Ergebnis: 53 Anträge (einschließlich weniger Er- gänzungs- und Abänderungsanträge) wurden zumeist mit großer Mehrheit oder einstimmig angenommen 14 Anträge wurden zumeist mit großer Mehrheit abgelehnt, bei sechs An- trägen votierte das Ärztetagsplenum auf „Überweisung an den Vorstand der Bundesärztekammer" zur weite- ren Bearbeitung (und zur Berichter- stattung beim nächsten Deutschen Ärztetag). In einem Fall, und zwar in einem Antrag beim Themenkomplex
„Krankenhaus", wurde „Nichtbefas- sung" beschieden.
Die verabschiedeten Entschlie- ßungen zum Punkt „Tätigkeitsbe- richt" sind nachstehend dokumen- tiert. HC
*) s. dazu auch Heft 20/1991
Rund 50 Resolutionen quer durch die Gesundheitspolitik
Punkt VI der Tagesordnung:
„Tätigkeitsbericht" der Bundesärztekammer
A-1868 (36) Dt. Ärztebl. 88, Heft 21, 23. Mai 1991