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Archiv "Rund 50 Resolutionen quer durch die Gesundheitspolitik" (23.05.1991)

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Referent für den Tätigkeitsbericht war der neue Hauptgeschäftsführer, Profes- sor Dr. med. Christoph Fuchs

der Ärztetagswoche in Hamburg nicht zu kurz; schließlich hatte die Vertreterversammlung der Kassen- ärztlichen Bundesvereinigung am 29.

April einen halben Tag darauf ver- wandt, dieses brisante und prioritäre gesundheitspolitische Thema in allen Facetten zu beleuchten und die ärzt- lichen Essentials in einem Beschluß zu unterstreichen.

Von den insgesamt 12 Entschlie- ßungsanträgen, die zum TOP IV so- wohl aus der Mitte der Delegierten als auch vom Vorstand der Bundes- ärztekammer vorbereitet worden wa- ren, ist der „Leitantrag" der Bundes- ärztekammer zwar nicht in toto, doch in seinen wesentlichen Teilen unter TOP VI (Tätigkeitsbericht der BÄK) einstimmig beschlossen wor- den. Darin sind sechs Thesen enthal- ten:

C) Der Deutsche Ärztetag be- kräftigt erneut, daß die Sicherung der Qualität der ärztlichen Berufs- ausübung ureigenste Aufgabe der Arzteschaft ist. Institutionalisierte, dirigistische und externe Qualitätssi- cherungsmaßnahmen und -kontrol- len werden deshalb abgelehnt.

C) Lange bevor die Politik, die Gesetzgebung und der Sachverstän- digenrat das Thema „Qualitätssiche- rung" entdeckt hatten, ist dieses Thema von der Wissenschaft und Praxis aufgegriffen und dort, wo es möglich und sinnvoll ist, routinemä- ßig umgesetzt worden.

® Wirksame Qualitätssiche- rung zielt in erster Linie auf eine Ef- fektivitätssteigerung der medizini- schen Versorgung, nicht aber auf die Einhaltung von ökonomischen Be- zugsgrößen. Sie sichert zudem eine sichere und gute Patientenversor- gung.

® Die Qualitätssicherung ist ei- ne berufliche Daueraufgabe der ge- samten Ärzteschaft sowohl im ambu- lanten als auch im stationären Sek- tor; sie bedarf des ärztlichen Sach- verstandes.

® Qualitätssicherung ist eine Kooperationsaufgabe, zu der sich die Ärzteschaft aus Eigeninitiative in kollegialer Weise entschließen muß.

® Qualitätssicherung ist primär keine Kostendämpfungsmaßnahme, wiewohl sie in Einzelfällen auch zur Kostendämpfung beitragen kann.

Die Krankenkassen werden aufgeru- fen, die vom Gesetzgeber veranlaß- ten zusätzlichen Maßnahmen der Qualitätssicherung in die Regelfi- nanzierung einzubeziehen. Insoweit

Die mit Spannung erwarteten Referate und Debatten zu den The- menkomplexen „Ärztliche Ausbil- dung" (schriftlich ausgegeben das Referat von Dr. Jörg Hoppe, Düren, Vorsitzender des Ausschusses und der Ständigen Konferenz „Ausbil- dung zum Arzt/Hochschule und Me- dizinische Fakultäten") sowie zur

„Problematik des Schwangerschafts- abbruchs" (Referat in Anwesenheit von Bundesministerin Hannelore Rönsch: Dr. Ingeborg Retzlaff, Lü- beck, Vorsitzende des Ausschusses

„Problematik des Schwangerschafts- abbruches') waren unbestritten die Highlights innerhalb des Tagesord- nungspunktes VI „Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer". Der „Tä- tigkeitsbericht '91" der Bundesärzte-

müßten die Qualitätssicherungsko- sten und die Kosten der Qualitäts- förderung voll erstattet beziehungs- weise in den Gebührenordnungen berücksichtigt werden. HC

kammer mit einem Umfang von 582 Seiten lag den Delegierten rechtzei- tig gedruckt vor.

Das Konvolut von fast 100 An- trägen dazu ist konzentriert und fast

„einträchtig" in Pro- und Kontra-Re- de verhandelt und abgestimmt wor- den. Insgesamt waren 16 zum Teil sehr heterogene Themenkomplexe unter TOP VI subsumiert worden — vom Thema „Ausbildung" bis hin zum Punkt „Verschiedenes", bei dem 13 Einzelanträge aufgerufen wurden, die keinen anderen Kom- plexen zugeordnet werden konnten.

Nur zu wenigen Themen gab es kon- troverse Positionen und eine diffe- renzierte Aussprache. Viele Anträge bekräftigten denn auch Positionen, die bereits zum Beschlußgut der Ge- samtärzteschaft gehören. Andere Anträge hatten einen aktuellen Be- zug zur „hohen Politik" in Bund und Ländern.

Das statistische Ergebnis: 53 Anträge (einschließlich weniger Er- gänzungs- und Abänderungsanträge) wurden zumeist mit großer Mehrheit oder einstimmig angenommen 14 Anträge wurden zumeist mit großer Mehrheit abgelehnt, bei sechs An- trägen votierte das Ärztetagsplenum auf „Überweisung an den Vorstand der Bundesärztekammer" zur weite- ren Bearbeitung (und zur Berichter- stattung beim nächsten Deutschen Ärztetag). In einem Fall, und zwar in einem Antrag beim Themenkomplex

„Krankenhaus", wurde „Nichtbefas- sung" beschieden.

Die verabschiedeten Entschlie- ßungen zum Punkt „Tätigkeitsbe- richt" sind nachstehend dokumen- tiert. HC

*) s. dazu auch Heft 20/1991

Rund 50 Resolutionen quer durch die Gesundheitspolitik

Punkt VI der Tagesordnung:

„Tätigkeitsbericht" der Bundesärztekammer

A-1868 (36) Dt. Ärztebl. 88, Heft 21, 23. Mai 1991

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