rapie einer multiresistenten Tuberkulo- se aufwendig und kostenintensiv ist, kommt sie in vielen Ländern einem To- desurteil gleich.
Nach dem Global-Report 2004 der WHO verursachen multiresistente Keime beispielsweise in Kasachstan 14 Prozent der Neuerkrankungen. Die WHO versucht, dieser Entwicklung mit der DOTS-Strategie (directly observed treatment, short-course) entgegenzuwir- ken. Die Erkrankten nehmen dabei die Medikation unter Aufsicht ein, der Therapieerfolg wird kontrolliert. Man erhofft sich dadurch höhere Heilungs- und sinkende Resistenzraten.
Zunehmend Resistenzen in Deutschland
Nach Angaben des Robert Koch-Insti- tutes ist eine zunehmende Keimresi- stenz auch in Deutschland zu beobach- ten. Im Jahr 2003 zeigten bereits 13 Pro- zent der Erreger eine Resistenz gegen mindestens eines der Erstrang-Medika- mente. Multiresistente Erreger traten in 2,1 Prozent der Fälle auf.
Das Deutsche Zentralkomitee zur Bekämpfung der Tuberkulose (DZK) führt zurzeit eine vom Bundesministeri- um für Gesundheit und Soziale Siche- rung geförderte Studie zur molekularen Epidemiologie, Resistenzsituation und Behandlung der Tuberkulose durch.
Die Zwischenergebnisse der Studie zei- gen nach DZK-Angaben, dass auch in Deutschland teilweise nicht nach emp- fohlenen Behandlungsstandards thera- piert wird. Ein hoher Anteil der Er- krankten sind Migranten. „Nach wie vor ist die Tuberkulose in Deutschland eine Krankheit der sozial Schwäche- ren“, so Prof. Dr. med. Robert Lodden- kemper, Generalsekretär des DZK.
Mit der Tuberkulose ist eine altbe- kannte und heilbare Erkrankung wieder auf dem Vormarsch. In den Industriena- tionen ist die Inzidenz bislang stabil, und Multiresistenzen sind eher die Ausnah- me. Krankheitserreger bleiben jedoch in einer globalisierten, von Migration und Tourismus geprägten Welt nicht zwin- gend auf einzelne Regionen beschränkt.
Das Desinteresse an den Armen könnte den Reichen irgendwann zum Verhäng- nis werden. Dr. med. Birgit Hibbeler
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ine große Gruppe von Ärzten hält eine Ausweitung des Leistungskata- logs der Gesetzlichen Krankenver- sicherung (GKV) nicht für erforderlich.Ihrer Ansicht nach sollte sich die GKV auf eine Basisversorgung beschränken.
Mit der Frage, welche Leistungen der GKV gestrichen werden können, tun sich die Ärzte allerdings schwer. In einer nicht repräsentativen Leserumfrage des Deutschen Ärzteblattes, die das Fritz Beske Institut für Gesundheits-System- Forschung Kiel (IGSF) durchgeführt hat, wurden am häufigsten Kuren (be- sonders für Rentner und nicht Erwerbs- tätige), Massagen, Kontrazeptiva, Aku- punktur und Homöopathie sowie die Behandlung von Sportunfällen und Un- fällen als Streichkandidaten genannt.
Diejenigen Ärzte, die eine Ausweitung des Leistungskatalogs befürworten, schlagen in diesem Zusammenhang meist präventive Maßnahmen wie Kin- der- und Jugendvorsorge, Krebsfrüher- kennung und andere Früherkennungs- maßnahmen vor, gefolgt von Akupunk- tur und Homöopathie.
Die Finanzsituation der Gesetzlichen Krankenversicherung wird sich – trotz einer vorübergehenden Verbesserung durch das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) – weiter verschlechtern. Damit stellt sich unter anderem die Frage, ob der jetzige Leistungskatalog der GKV auch in Zukunft finanziert werden kann. Es kommt der Zeitpunkt, an dem eine öffentliche und ehrliche Diskus- sion darüber geführt werden muss, was eine Gesetzliche Krankenversicherung finanzieren kann beziehungsweise fi- nanzieren soll und was privat finanziert werden muss. Mit begrenzten Mitteln sind nicht unbegrenzt Leistungen zu er- bringen. Dies ist eine Diskussion über die Prioritätensetzung im Gesundheits- wesen und in der Gesellschaft.
Diese Diskussion wird dann, wenn sie zu Ergebnissen führen soll, nur anhand eines konkreten Vorschlags zur Neu- bestimmung des Leistungskatalogs der GKV geführt werden können. Eine solche Diskussionsgrundlage liegt bislang jedoch nicht vor.Aus diesem Grunde be- absichtigt das Fritz Beske Institut für Gesundheits-System-Forschung Kiel, im Winter 2005/2006 ein entsprechendes Papier vorzulegen. Zur Erarbeitung dieses Vorschlags werden alle verfüg- baren Quellen genutzt.
Um auch den Sachverstand und die Erfahrung von Ärzten in einen Vorschlag einzubringen, wurde in Heft 39/2004 des Deutschen Ärzteblattes eine Leserumfrage durchgeführt mit den folgenden beiden Fragestellungen:
Welche Leistungen könnten aus dem Leistungskatalog der GKV her- ausgenommen werden?
Welche Leistungen sollten neu in den Leistungskatalog der GKV aufge- nommen werden?
Ein Nachdruck dieser Leserumfrage erschien in Heft 11/2004 der Zeitschrift
„Arzt und Krankenhaus“. In anderen Publikationsorganen wurde auf diese Umfrage hingewiesen. Die Antworten aus dieser Leserumfrage gehen in die Überlegungen des IGSF zum Vorschlag für eine Neubestimmung des Leistungs- katalogs der GKV ein. Wesentliche Er- gebnisse der Leserumfrage werden in dieser Arbeit dargestellt.
An der Umfrage beteiligten sich 1 083 Ärzte aus 31 Fachgebieten.
42 Teilnehmer haben keine Fachge- bietsbezeichnung angegeben. Von den Fachgebieten waren besonders häufig vertreten Allgemeinmedizin (296), In- nere Medizin (122), Frauenheilkunde und Geburtshilfe (97), Kinder- und Jugendmedizin (77), Anästhesiologie
Gesetzliche Krankenversicherung
Umstrittener
Leistungskatalog
Auswertung einer Leserumfrage im Deutschen Ärzteblatt
(59) sowie Haut- und Geschlechts- krankheiten (50).
71 Prozent der Teilnehmer waren Ärzte, 29 Prozent Ärztinnen. Mit 75,1 Prozent waren niedergelassene Ärzte am häufigsten vertreten, gefolgt von 12,5 Prozent Krankenhausärzten und 1,2 Prozent Ärzten aus Rehabilita- tionseinrichtungen. 11,2 Prozent kamen aus sonstigen Tätigkeitsbereichen. Der größte Teil der Antworten kommt mit 39 Prozent aus der Altersgruppe 41–50 Jahre, gefolgt von der Altersgruppe 51–60 Jahre (32 Prozent) und der Alters- gruppe 31–40 Jahre (15 Prozent).
Das Ergebnis dieser Leserumfrage hat keinen repräsentativen Charakter.
Es ist ein Meinungsbild von Ärzten, die sich an der Umfrage beteiligt haben.Al- lerdings fällt bei der Auswertung der Antworten auf, dass nach der Auswer- tung von einigen Hundert Antworten kaum neue, noch nicht in den vorheri- gen Antworten enthaltene Vorschläge gemacht wurden. Insofern spiegelt das Ergebnis dieser Umfrage offenbar we- sentliche Auffassungen von Ärzten zum Leistungskatalog der GKV wider.
Die Antworten waren in ihrer Aussa- ge und in ihrer Struktur unterschied- lich, von der einfacheren Benennung von Leistungen, die entweder aus dem Leistungskatalog herausgenommen oder neu aufgenommen werden sollten, bis hin zu ausführlichen Darstellungen und Begründungen einschließlich der Über- sendung von Literatur. Einige Angaben waren sehr allgemein gehalten, zum Beispiel Herausnahme von versiche- rungsfremden Leistungen, andere sehr speziell. Alle Angaben werden für die Erarbeitung des Institutsvorschlags zur Weiterentwicklung des Leistungskata- logs der GKV herangezogen.
Genannt werden mit unterschiedli- cher Häufigkeit von zwei Nennungen bis zu 250 Nennungen rund 130 Leistun- gen, die aus dem Leistungskatalog der GKV herausgenommen werden sollten.
Dabei sind einige Angaben politischer Natur, zum Beispiel die Feststellung, dass es Aufgabe der Politik sei, einen derartigen Katalog aufzustellen. All- gemein gehalten sind Bemerkungen, wonach sehr teure diagnostische Maß- nahmen aus dem Leistungskatalog herausgenommen werden sollten, so Computertomographie (CT) und Ma-
gnetresonanztomographie (MRT) bei bestimmten Diagnosen. Es werden aber auch Leistungen zur Herausnahme vor- geschlagen, die nicht im Leistungskata- log enthalten sind wie Akupunktur und Homöopathie. Darüber hinaus werden Vorschläge gemacht, die nicht den Lei- stungskatalog der GKV betreffen, so die Einführung von Kostenerstattung oder die Streichung von Disease-Manage- ment-Programmen oder der zweite Be- such eines Facharztes im Quartal.
Von besonderem Interesse sind die Vorschläge zur Herausnahme aus dem Leistungskatalog nach der Zahl der Nen- nungen (Tabelle 1).
Leistungskürzungen
Mit Abstand am häufigsten – in Antwor- ten – wurde die Ansicht vertreten, den Leistungskatalog überhaupt nicht zu kürzen. Es folgt mit 125 Nennungen der Vorschlag, Kuren besonders für Rent- ner und für nicht erwerbstätige Perso- nen zu streichen. Erst mit einem gewis- sen Abstand folgen dann (Zahl der Nen- nungen in Klammern) Massagen (88), Kontrazeptiva (87), Sportunfälle (87), Akupunktur (82), Homöopathie (78), Unfälle (74), wobei Unfälle unter Ein- schluss von Sportunfällen 164-mal ge- nannt werden, Mutter-Kind-Kuren (63), In-vitro-Fertilisation und andere Ver- fahren (59), Abtreibung (51) und künst- liche Befruchtung (50). Alle anderen Vorschläge liegen unter 50 Nennungen.
Viele dieser Leistungen sind Gegen- stand der gesundheitspolitischen Dis- kussion, wozu auch die so genannten versicherungsfremden Leistungen wie die Soziotherapie gehören.
Es ist von Interesse, wie sich die Vor- schläge für die Herausnahme von Lei- stungen auf einzelne Fachgebiete ver- teilen. Hierzu wurden die sechs Fachge- biete ausgewählt, bei denen die Zahl der Ärzte, die sich an der Umfrage be- teiligt haben, besonders hoch war. Es sind dies die Fachgebiete Allgemeinme- dizin, Innere Medizin, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Kinder- und Jugend- medizin, Haut- und Geschlechtskrank- heiten und Orthopädie.
Ohne große Unterschiede in der Zahl der Nennungen werden von Fachärzten für Allgemeinmedizin Kuren, Massagen,
Kontrazeptiva, Sportunfälle und Aku- punktur genannt. Größer ist die Sprei- zung bei der Inneren Medizin, wo Kuren an erster Stelle stehen, mit einem gewis- sen Abstand gefolgt von Homöopathie, Mutter-Kind-Kuren, Sportunfällen und In-vitro-Fertilisation. Noch größer ist die Spreizung im Fachgebiet Frauenheil- kunde und Geburtshilfe, wo vor allem Kontrazeptiva genannt werden und mit einem größeren Abstand Abtreibung, Haushaltshilfe, künstliche Befruchtung und Akupunktur. In der Kinder- und Ju- gendmedizin stehen Kuren, Mutter- Kind-Kuren und Homöopathie an erster Stelle, gefolgt von Sportunfällen und sonstigen Unfällen. Die relativ wenigen Nennungen bei Fachärzten für Haut- und Geschlechtskrankheiten betreffen ohne große Unterschiede chirurgische Entfernung benigner Hauttumoren, Na- gelmykose, Aknebehandlung, Homöo- pathie und Akupunktur. In der Ortho- pädie stehen Massagen und Kuren an erster Stelle, gefolgt von Sportunfällen, Fango und Akupunktur.
Werden die sechs Fachgebiete insge- samt betrachtet, so wird deutlich, dass in erster Linie Kuren und dabei auch Mutter-Kind-Kuren für eine Heraus- nahme aus dem Leistungskatalog der GKV vorgeschlagen werden. In mehre- ren Fachgebieten genannt werden außerdem Akupunktur, Homöopathie und Unfälle.
Aufnahme neuer Leistungen
Mit rund 70 Vorschlägen blieb die Zahl von Vorschlägen für die Aufnahme neu- er Leistungen in den Leistungskatalog der GKV hinter den Vorschlägen für die Streichung von Leistungen zurück (Tabelle 2).
In 361 Antworten werden neue Lei- stungen im Leistungskatalog der GKV nicht für erforderlich gehalten. In un- terschiedlichen Formulierungen wurde darauf hingewiesen, dass sich die GKV auf eine Basisversorgung begrenzen sollte und dass über die Basisversor- gung hinausgehende Risiken privat ab- gesichert werden sollten. Die Basisver- sorgung wurde jedoch nicht definiert.
Die Antworten verdeutlichen, dass im Vordergrund von Vorschlägen für die Erweiterung des Leistungskatalogs P O L I T I K
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´ Tabelle 1CC´
Vorschläge für Leistungskürzungen in der GKV
Leistung Zahl der
Nennungen
Keine Herausnahme 259
Kuren (besonders für Rentner und für 125 nicht erwerbstätige Personen)
Massagen 88
Kontrazeptiva 87
Sportunfälle 87
Akupunktur 82
Homöopathie 78
Unfälle 74
Mutter-Kind-Kuren 63
In-vitro-Fertilisation und andere Verfahren 59
Abtreibung 51
Künstliche Befruchtung 50
Risikoverhalten (Adipositas, Nikotin, Alkohol, 47 Bewegungsmangel . . .)
Haushaltshilfe 44
Reproduktionsmedizin 42
Krankengeld bei Pflege eines Kindes 41
Psychotherapie 38
Zahnersatz 29
Fahrtkosten 25
Rehabilitation (Reha-Sport) 23
Sehhilfen 21
Sonstiges 21
Wärmeanwendungen 21 (Fango, Heißluft)
Mutterschaftsgeld 20
Zahnbehandlung 20
Inkontinenzartikel 19
Plastische Chirurgie 19
Homöopathika 18
CT/MRT 17
Hilfsmittel (teilweise) 17
Benigne Hauttumoren (chirurgische Ex.) 16
Schwangerschaft und Geburt 15
Sterilisation 14
Physiotherapie 13
Anthropologie 12
Entzugsbehandlung (Alkohol) 12
PEG-Sondennahrung 12
Soziotherapie 12
Vorsorgen 12
Bagatellerkrankungen 11
Erektile Dysfunktion 11
Plastische Chirurgie der Ohren 11
(anlegen, Plastiken . . .)
Alternative Heilmethoden/Medizin 10
Ergotherapie 10
Kurse 10
Prävention 10 z. B. Koronarsport, Impfungen
Wunschsectio 10
Behandlung im Ausland im Urlaub 9
´ Tabelle 2CC´
Vorschläge für Leistungsausweitungen in der GKV
Leistung Zahl der
Nennungen
Keine Neuaufnahme 361
Kinder- und Jugendvorsorge ausweiten 50
Akupunktur 40
Homöopathie (teilweise, Erst- und Folgeanamnesen . . .) 39
Hautkrebsvorsorge 28
Impfungen (alle + Impfberatung; auch bei Auslandsreisen) 26 PSA-Test 24
Entzugsbehandlung 23
Positronenemissionstomographie (PET) 21
Schmerztherapie fachübergreifend 21
Diabetes-Screening während der Schwangerschaft 20
Knochendichtemessung 20
Antihistaminika 19
Beratungen höher bewerten; auch per E-Mail und Telefon 19 Erstanamnese eines chronisch Schmerzkranken 19
Amblyopie 17
Mammographie bei Krebsvorsorge 17
Palliativmedizinische Versorgung 17
Vaginale Sonographie bei Krebsvorsorge 17
Hyperbare Sauerstofftherapie 16
Photodynamische Therapie 16
Medizinische Kräftigungstherapie 15
Fachspezifische Dokumentation 14
Glaukomvorsorge 14
Adipositasbehandlung 13
Weiterzahlung von i. v. Zugang/Injektionen; i. m. Injektionen; 13 i. a. Injektionen (Änderung durch EBM 2000plus)
Auswertung der Dokumentation (Schmerztagebücher) 12 Betreuung eines chronisch Schmerzkranken 12 Elternberatung (Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom) 11 Lasertherapie 11 Anthropologie inklusive anthroposophischer Medikamente 10
Basis-Schmerztherapie 10
Ernährungsberatung 10
In-vitro-Fertilisation/Künstliche Befruchtung 10
Koloskopie 9
Sonographie der Mamma bei Krebsvorsorge 9
Auflichtmikroskopie (Dermatoskopie) 8
CT/MRT (Kardiologie und zur Krebsvorsorge verstärken) 8
Brillen/Sehhilfen 7
Kontrazeptiva (bis 30 Jahre und bei Härtefällen) 7 OTC-Präparate für Kinder und Jugendliche 7
Phytotherapie 7
Verschiedene Tests auf Viruserkrankungen 7 während der Schwangerschaft
Check-up-Untersuchungen ausweiten 6
EMG-Staffelung (1 Nerv, 2 Nerven bis x Nerven) 6
Homöopathika 6
Kryotherapie bei dermatologischen Hautveränderungen 6 (Warzen, Keratosen)
Reproduktionsmedizin 6
Antimykotika 5
Blutentnahme 5
Gesprächstherapie 5
der GKV die Prävention, die Vorsorge und dabei insbesondere die Vorsorge für Kinder und Jugendliche und die Früherkennung von Krankheiten und dabei insbesondere die Früherkennung von Krebserkrankungen steht. So wird mit 50 Nennungen die Erweiterung der Kinder- und Jugendvorsorge am häufig- sten genannt, wobei mehrfach auf eine Erweiterung der Untersuchungen U1 bis U10 (Kinderuntersuchungen) und J1 (Jugendlichenuntersuchungen) hin- gewiesen wurde. Mehrfach wurde auch eine jährliche Untersuchung und Bera- tung von Kindern und Jugendlichen ge- fordert, im Wesentlichen begründet mit der Zunahme von Risikofaktoren und Risikoverhalten.
An zweiter Stelle steht mit 40 Nen- nungen die Akupunktur, gefolgt mit 39 Nennungen von der Homöopathie, mit der jeweiligen Zahl der Nennungen in Klammern die Hautkrebsvorsorge (28), Impfungen einschließlich Impfungen bei Auslandsreisen (26), PSA-Test (24), Entzugsbehandlung (23), Positronenemissionstomogra- phie (21), fachübergreifende Schmerztherapie (21), Diabe- tes-Screening während der Schwangerschaft (20) und Kno- chendichtemessung bei Osteo- poroseverdacht oder Risikopa- tienten ebenfalls mit 20 Nen- nungen.Alle anderen Vorschlä- ge wurden weniger als 20-mal gemacht.
Wie bei der Herausnahme von Leistungen aus dem Lei- stungskatalog der GKV wurde auch bei den Vorschlägen zur Aufnahme von Leistungen in den Leistungskatalog der GKV eine Übersicht über die fünf am häufigsten genannten Leistun- gen nach Fachgebiet erstellt, wegen der geringen Zahl an Nennungen jedoch nur für die fünf Fachgebiete Allgemein- medizin, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Kinder- und Ju- gendmedizin, Haut- und Ge- schlechtskrankheiten und Or- thopädie.
In der Allgemeinmedizin werden mit deutlichem Ab- stand zu anderen Vorschlägen Homöopathie und Akupunk-
tur am häufigsten genannt, gefolgt von PSA bei Krebsvorsorge, apotheken- pflichtigen Arzneimitteln und der fach- übergreifenden Schmerztherapie. Beim Fachgebiet Frauenheilkunde und Ge- burtshilfe steht im Vordergrund das Diabetes-Screening bei Schwanger- schaft, gefolgt von Toxoplasmose bei Schwangerschaft, Mammographie in der Krebsfrüherkennung, der Koloskopie und der Mammasonographie ebenfalls in der Krebsvorsorge. In der Kinder- und Jugendmedizin steht die Auswei- tung der Kinder- und Jugendvorsorge an erster Stelle, mit wesentlich gerin- geren Nennungen gefolgt von Impfun- gen, Elternberatung und OTC-Präpa- raten für Kinder unter 18 Jahren. Im Fachgebiet Haut- und Geschlechts- krankheiten überwiegt der Vorschlag Hautkrebsvorsorge durch Screening, gefolgt von der Balneo-Phototherapie, der Aufnahme apothekenpflichtiger Arzneimittel, der Auflichtmikroskopie
und der photodynamischen Therapie.
In der Orthopädie werden die Behand- lung chronischer Schmerzpatienten, In- jektionen, fachübergreifende Schmerz- therapie, Akupunktur und Erstaufnah- me eines chronischen Schmerzpatien- ten, also vorwiegend die Problematik Schmerzpatient, genannt.
Im Gegensatz zu Vorschlägen für die Herausnahme von Leistungen aus dem Leistungskatalog gibt es bei Vorschlä- gen zur Aufnahme in den Leistungs- katalog keine Vorschläge, die häufig fachübergreifend genannt werden.
Zusammenfassende Bewertung
Die Umfrage zum Leistungskatalog der GKV zeigt, dass nicht jeder Arzt, der an dieser Umfrage teilgenommen hat, voll- ständig und zuverlässig über den heuti- gen Umfang des Leistungskatalogs der GKV informiert ist. So wurde nicht im- mer zwischen Leistungskata- log und Leistungsfinanzierung (EBM) unterschieden. Um je- doch die Antworten nicht zu verändern, wurde in der Aus- wertung der Umfrage nicht nach den Kriterien Leistungska- talog und Leistungsfinanzierung unterschieden. Dies kann nicht überraschen. Ein so komplexes und kompliziertes Gebilde wie die Gesetzliche Krankenversi- cherung ist schwer von dem am Patienten orientierten Arzt zu durchschauen. Wenn auch vie- le Vorschriften nur bestimmte Fachgebiete betreffen, so ist die Zahl der Regelungen, die durch- gehend gelten und beachtet werden müssen, groß. Es kann auch nicht erwartet werden, dass sich diese Situation ändert, es sei denn, die Regelungsdichte wird zurückgenommen.
Das IGSF beabsichtigt, seine Vorstellungen zur Weiterent- wicklung des Leistungskatalogs der GKV im Winter 2005/2006 vorzulegen.
Prof. Dr. med. Fritz Beske MPH Fritz Beske Institut
für Gesundheits-System-Forschung Kiel Weimarer Straße 8
24106 Kiel P O L I T I K
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A1030 Deutsches ÄrzteblattJg. 102Heft 1515. April 2005
Zum GKV-Leistungskatalog
Einen wirklichen „Katalog“ aller GKV-Leistungen gibt es nicht.
Der Leistungsumfang ist im SGB V nur als Rahmenrecht vorge- geben: Im Gesetz steht, dass der Versicherte einen Anspruch auf Krankenbehandlung hat und dass die Leistungen dem Wirt- schaftlichkeitsgebot genügen müssen. Das heißt, sie müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Es ist Aufgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses, diese Rahmenvorgaben zu konkretisieren. Er erlässt hierzu Richtlinien, die für die Kranken- kassen, Leistungserbringer und die Versicherten verbindlich sind.
Dass es keine Auflistung der GKV-Leistungen gibt, führt verein- zelt zu Verwirrung. So ist zu erklären, dass manche Leistungen von einigen Ärzten in der Umfrage als Streichkandidaten ge- nannt werden und gleichzeitig auf der Liste neu aufzunehmen- den Leistungen zu finden sind. Zur Klarstellung:
Die Akupunkturist nicht Gegenstand der vertragsärztlichen Regelversorgung. Sie wird jedoch vielfach im Rahmen von Mo- dellversuchen (drei Indikationen: chronische Kopf-, Lendenwirbel- säulen- und Osteoarthroseschmerzen) von den Krankenkassen erstattet. Zum 1. Januar 2004 wurden (fast) alle nichtverschrei- bungspflichtige Arzneimittel aus dem GKV-Leistungsspektrum ausgeschlossen. Davon betroffen sind insbesondere Homoö- pathika, die größtenteils nicht verschreibungspflichtig sind. Die Kosten für Mittel zur Empfängnisverhütungsowie deren Applikation fallen nicht unter die Leistungspflicht der GKV.Ausge- nommen hiervon sind verordnungspflichtige Mittel zur Empfäng- nisverhütung (unter anderem hormonelle Antikonzeptiva und In- terzeptiva) bei Versicherten bis zum vollendeten 20. Lebensjahr.
Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft durch künstliche Befruchtungwerden nur übernommen, wenn die Maßnahmen zur Herstellung der Empfängnisfähigkeit nach § 27 SGB V (zum Beispiel Fertilisierungsoperation, alleinige hormonelle Stimulation) keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bieten, nicht durchführbar oder nicht zumutbar sind. Dabei dürfen ausschließ- lich Ei- und Samenzellen der Ehegatten verwendet werden. JF