A 8 Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 111|
Heft 1–2|
6. Januar 2014Abgrenzung der Kompetenzen zwischen Vorstand und
Vertreterversammlung einer K(Z)V
Der Abschluss von Verträgen ist grundsätzlich – unabhängig davon, ob es sich um Kollektiv- oder Selektivvertrag handelt – Gegenstand der Außenvertretung einer Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung (K[Z]V), die ausschließlich beim Vorstand liegt. Das hat das Bundessozialge- richt (BSG) entschieden.
Gegenstand des Urteils war die Satzungs- regelung einer K(Z)V, wonach der Abschluss eines Selektivvertrages von der Zustimmung
der Vertreterversammlung abhing. Diese Satzungsbestimmung wurde von der zustän- digen Aufsichtsbehörde nicht genehmigt.
Die Begründung lautete, dass es sich beim Abschluss von Verträgen um eine reine Vorstandsangelegenheit handele, so dass die geplante Satzungsregelung in das ge - setzlich vorgegebene Kompetenzgefüge zwi- schen Vorstand und Vertreterversammlung eingreife.
Das BSG hat diese Meinung gestützt und ausgeführt, dass nach § 79 Abs. 5 Satz 1 SGB V der hauptamtliche Vorstand die K(Z)V vertritt. In den dem Vorstand zugewiesenen
Kompetenzen hat eine Vertreterversammlung kein Mitwirkungsrecht. Greift die Vertreterver- sammlung in die Kompetenzen des Vorstan- des ein und trifft Beschlüsse, für die der Vor- stand nach dem Gesetz zuständig ist, sind diese nicht umsetzungsfähig. Nur das haupt- amtliche Organ der selbstverwaltenden Kör- perschaft nach § 79 Abs. 5 Satz 1 SGB V hat die Aufgabe, die Körperschaft zu verwalten und sie gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten, soweit das Gesetz oder sonstiges Recht nichts Abweichendes bestimmt (BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013, Az.: B 6 KA
48/12). RAin Barbara Berner
RECHTSREPORT
2,5 Millionen Pflegebedürftige gab es im Jahr 2011 in Deutschland.
Foto: dpa
Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt weiter an. Gab es im Jahr 1999 noch zwei Millionen pflege- bedürftige Menschen in Deutsch- land, waren es 2011 schon 2,5 Mil- lionen. Das geht aus dem Bar- mer GEK Pflegereport 2013 her- vor. Dieser Anstieg beruhe allein auf der demografischen Alterung, heißt es in dem Report. Hätte sich der Altersaufbau der Bevölkerung nicht verändert, wäre die Zahl der Pflegebedürftigen zumindest gleich geblieben. Der Anstieg werde in den kommenden Jahren weiterge- hen und seinen Höchststand mit 4,5 Millionen Pflegebedürftiger im Jahr 2050 erreichen.
Einer der Autoren des Pflegere- ports, Prof. Dr. Heinz Rothgang vom Zentrum für Sozialpolitik der Universität Bremen, wies darauf DEMOGRAFISCHER WANDEL
Zahl der Pflegebedürftigen auf Höchststand
hin, dass es infolge des längeren Lebens keine „Kompression der Morbidität“ gebe. Die Hoffnung, dass sich die Krankheitsphase am Ende des Lebens komprimiert, also kürzer wird, könne nicht bestätigt werden. Im Gegenteil: Der Anteil der Pflegebedürftigkeit an der Le- benszeit habe im Rahmen der de- mografischen Entwicklung sogar zu- genommen.
Wie aus dem Report hervorgeht, sind es weiterhin in erster Linie Frauen, die Angehörige pflegen.
Während 1,3 Millionen Männer an-
Das Deutsche Institut für Medizini- sche Dokumentation und Informa - tion (DIMDI) hat die neue Version 2014 der Anatomisch-Therapeutisch- Chemischen Klassifikation (ATC- Klassifikation) inklusive definierter Tagesdosen (DDD) veröffentlicht.
Grundlage dafür ist die interna - tionale ATC/DDD-Klassifikation der Weltgesundheits organisation. Das DIMDI passt diese jährlich an die Beson der heiten der Versorgungssi- tuation in Deutschland an.
Die Klassifikation erlaubt es, Ta- gestherapiekosten von Arzneimitteln ARZNEIMITTEL
Klassifikation mit Tagesdosen für 2014
anzugeben und zu vergleichen. Das ermöglichen die DDD-Angaben, die einzelnen Wirkstoffen zugeordnet werden. Sie beruhen auf der ange- nommenen mittleren täglichen Erhal- tungsdosis für die Hauptindikation eines Wirkstoffes bei Erwachsenen.
Zu beachten ist, dass diese nicht zwangsweise der im Einzelfall an- gewendeten Dosierung eines Arz- neimittels entspricht. Auch die auf Basis der ATC-Klassifikation errech- neten Tagestherapiekosten können je nach den individuellen Erfordernis- sen des Patienten variieren. hil gaben, die Pflege von Angehörigen zu übernehmen, waren es bei den Frauen 2,2 Millionen.
Zudem zeige sich ein Trend hin zu professioneller Versorgung, er- klärte Rothgang. Besonders stark seien dabei die ambulanten Pflege- dienste gewachsen. Im Jahr 2012 betreuten sie fast 23 Prozent al- ler pflege bedürftigen Menschen in Deutschland – 2006 waren es noch 20 Prozent. „Hier scheint der Grundsatz ‚ambulant vor stationär‘
reale Wirkung zu zeigen“, meinte
Rothgang. fos