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Begründung: Die Statistiken der Sozialhilfe zeigen, dass die Zahl der Personen, die auf die eine oder andere Art und Weise von der Sozialhilfe abhängig sind, nicht signifikant abnimmt

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P 160/2007 GEF 17. Oktober 2007 GEF C Postulat

1697 Moeschler, Biel (SP-JUSO)

Weitere Unterschriften: 18 Eingereicht am: 05.06.2007

Beschäftigungsprogramme

Der Regierungsrat wird gebeten, sich bei der Zuteilung der Mittel, die zur Finanzierung der Beschäftigungs- und Integrationsangebote der Sozialhilfe (BIAS) notwendig sind, auf Statistiken über die Sozialhilfeempfänger zu stützen und darauf zu verzichten, sich an der Zahl der beim Beco gemeldeten Arbeitslosen zu orientieren.

Begründung:

Die Statistiken der Sozialhilfe zeigen, dass die Zahl der Personen, die auf die eine oder andere Art und Weise von der Sozialhilfe abhängig sind, nicht signifikant abnimmt. Auf allen staatlichen Ebenen werden Massnahmen getroffen, um die Sozialhilfebezüger zur Rückkehr in den Arbeitsprozess zu ermutigen. Dies ist auch der Sinn der neuen SKOS- Richtlinien und der Zweck des bernischen Sozialhilfegesetzes.

Der Kanton Bern hat seine Neukonzeption der Beschäftigungs- und Integrationsangebote der Sozialhilfe (BIAS) in einem am 10. Mai 2005 veröffentlichten Dokument festgelegt.

Dieser Bericht enthält nicht nur die Beschreibung der Aktionen, die der Kanton in diesem Bereich durchführen will, sondern präzisiert auch den finanziellen Rahmen, den er mittels der Mechanismen des Lastenausgleichs zur Verfügung stellen will. Definiert werden auch die Rolle der Gemeinden und die kantonale Steuerungsverantwortung.

Die finanziellen Mittel werden aufgrund der eingereichten Gesuche, die genauen Kriterien zu entsprechen haben, auf die einzelnen Kantone verteilt. Der finanzielle Plafond, der jeder Gemeinde gewährt wird, berechnet sich nach der Anzahl der in der Gemeinde wohnhaften Arbeitslosen, die beim Beco registriert sind. Diese Zahlen werden periodisch aktualisiert. Mit anderen Worten: Je mehr erfasste Arbeitslose eine Gemeinde hat, umso mehr Mittel werden ihr zur Finanzierung von Wiedereingliederungsmassnahmen zur Verfügung gestellt.

Diese letzte Bestimmung widerspricht dem eigentlichen Ziel der BIAS, die für ausgesteuerte arbeitslose Personen ohne Einkommen bestimmt sind. Es gibt aber keinen offensichtlichen Zusammenhang zwischen der Zahl der erfassten Arbeitslosen und der Zahl der Sozialhilfeempfänger. Man kann sogar feststellen, dass die Zahl der Sozialhilfeempfänger, trotz günstiger Entwicklung bei den Arbeitslosenzahlen, nicht abnimmt.

Das Kriterium zur Verteilung der zur Verfügung gestellten Mittel muss demzufolge revidiert werden.

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Antwort des Regierungsrates

Der Postulant verlangt, dass die zur Verfügung stehenden Mittel für Beschäftigungs- und Integrationsangebote der Sozialhilfe (BIAS) zukünftig auf der Basis der Sozialhilfezahlen proportional auf die Gemeinden verteilt werden sollen.

Mit der Neukonzeption der Beschäftigungs- und Integrationsangebote (BIAS), die seit 1.

Januar 2006 mit einer zweijährigen Übergangsfrist in Kraft ist, wurde das Verteilprinzip übernommen, das bereits unter der alten Regelung galt: der begrenzte Gesamtkredit wird den einzelnen Gemeinden proportional zur Zahl der bei der Berner Wirtschaft (beco) registrierten Erwerbslosen zugeteilt.

Dieses Verteilprinzip wurde ursprünglich deshalb gewählt, weil die Beschäftigungsmassnahmen für ausgesteuerte Erwerbslose konzipiert waren – also in der Regel langzeitarbeitslose Menschen, die gegenüber der Arbeitslosenversicherung keine Ansprüche mehr geltend machen konnten – und weil die Massnahmen ausschliesslich das Ziel hatten, die berufliche Integration der Teilnehmenden zu fördern. In der Sozialhilfe existierten zudem bisher keine anderen geeigneten Datengrundlagen, auf die sich eine Verteilung der Mittel pro Gemeinde hätte stützen können. Da Langzeiterwerbslosigkeit oft zu Sozialhilfebedürftigkeit führt und die Sozialhilfe als Quelle der Unterstützung für ausgesteuerte Personen seit Jahren an Bedeutung gewinnt – im Jahr 2005 waren 15% der Ausgesteuerten auf Sozialhilfe angewiesen1 – konnte mit dem Rückgriff auf die Erwerbslosenzahlen eine plausible Mittelverteilung erreicht werden.

Das heutige Konzept beinhaltet seit 2006 auch Angebote zur sozialen Integration für Menschen, die mittelfristig keine realistische Chance auf eine berufliche Integration haben, deren persönliche Situation aber mittels Tagesstruktur und Beschäftigung verbessert werden kann. Aufgrund dieser inhaltlichen Ergänzung des Konzeptes und der Ausrichtung der Angebote auf ein erweitertes Zielpublikum stellt sich heute zu Recht die Frage nach einer Überprüfung der Verteilkriterien. Mit der Sozialhilfestatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS), die seit 2001 erhoben wird, liegen zudem erstmals Daten vor, auf die sich die Mittelverteilung abstützen könnte. Diese Daten werden im Kanton Bern erst seit diesem Jahr flächendeckend erhoben, so dass Angaben zu allen Gemeinden ab 2008 vorliegen werden.

Noch in diesem Jahr wird der Regierungsrat über eine Reihe kurzfristiger Optimierungs- massnahmen befinden, die bereits ab dem Jahr 2008 umgesetzt werden könnten. In diesem Zusammenhang wurden für den Bereich der Beschäftigungs- und Integrationsangebote ab 2008 zusätzliche Mittel budgetiert, die intern kompensiert werden (Voranschlag 2008, Finanzplan 2009-2011). Damit soll einerseits die Anzahl Jahresplätze um mindestens 9% erhöht werden. Andererseits sollen neu mehrere Leistungen abgegolten werden können, die im bestehenden Konzept, das in erster Linie die Kosten für Programmplätze deckt, so nicht enthalten sind. In diesem Zusammenhang sollen auch Optionen der Mittelverteilung geprüft werden.

Zu beachten ist, dass eine Änderung des Verteilsschlüssels für die Gemeinden, die Beschäftigungs- und Integrationsangebote bereitstellen, eine Umverteilung der Mittel zur Folge haben wird; dabei werden einige Gemeinden mehr Mittel zur Verfügung haben als heute, andere weniger. Deshalb muss eine solche Umverteilung der Mittel gut durchdacht und rechtzeitig kommuniziert werden, damit die Gemeinden ihre Angebote entsprechend planen können.

Es ist geplant, das aktuelle Konzept in den kommenden Jahren einer Überprüfung zu unterziehen und bei Bedarf unter Einbezug von Fachleuten weiterzuentwickeln. Allfällige

1 Aeppli Daniel C. (2006): Die Situation der Ausgesteuerten in der Schweiz. Seco Publikation, Arbeitsmarktpolitik No 21, erhältlich unter www.seco.admin.ch/dokumentation/publikation.

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grundlegende Änderungen könnten so auf die neue Ermächtigungsperiode ab 2011 umgesetzt werden. Die Mittelverteilung wird spätestens in Rahmen dieser Überprüfung neu geregelt werden.

Antrag: Annahme des Postulats

An den Grossen Rat

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