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Archiv "Fachkräftemangel: MTRA, bitte melden!" (18.01.2013)

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Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 110

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Heft 3

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18. Januar 2013 A 105 FACHKRÄFTEMANGEL

MTRA, bitte melden!

Immer mehr MTRA-Stellen bleiben unbesetzt. Jetzt versuchen Ärzte, mit kreativen Ideen gegen die Nachwuchsprobleme zu kämpfen.

J

a, dieses Problem haben wir sehr häufig“, sagt Svenja Mai- wald, wenn man sie auf unbesetzte MTRA-Stellen anspricht. Die Ge- sundheitsbetriebswirtin ist im Zen- trum für Strahlentherapie Bremen und Westerstede tätig. Hier ar - beiten mehrere medizinisch-techni- sche Radiologieassistentinnen und -assistenten (MTRA) in der Strah- lentherapie: Sie sind beteiligt an der Bestrahlungsplanung, fertigen CT- Planungsaufnahmen an, kümmern sich um virtuelle Simulationen und Dosimetrie. Genau wie immer mehr andere radiologische Praxen und Krankenhäuser in Deutschland ste- hen die Bremer Strahlentherapeu- ten vor einem großen Problem: Der Nachwuchs fehlt, der Arbeitsmarkt für MTRA ist leer gefegt. Jede fünf- te Klinik kann offene Stellen in die- sem Bereich nicht besetzen, hat das Deutsche Krankenhausinstitut fest- gestellt. Und dieser Trend wird sich wohl auch in den kommenden Jah- ren fortsetzen.

Denn der demografische Wandel macht auch vor dem MTA-Beruf

nicht halt: Jede dritte medizinisch- technische Assistentin – die Berufs- tätigen sind in großer Mehrheit weiblich – ist bereits über 50 Jahre alt, wie das Kommunikationsbüro Ulmer für den Deutschen Verband der Technolog(inn)en und Analy - tiker(innen) in der Medizin e.V.

(dvta) festgestellt hat. Damit steht Kliniken und Arztpraxen in den kommenden Jahren eine MTA-Pen- sionierungswelle ins Haus.

Die Zahl der Auszubildenden kann diese immer größer werdende Lücke nicht füllen. Im Abschluss- jahr 1994/95 verließen noch 2 273 frischgebackene Absolventen die deutschen MTA-Schulen. Seitdem ist die Zahl deutlich gesunken. Der Abschlussjahrgang 2009/2010 schick- te gerade noch 1 471 Berufseinstei- ger auf den Arbeitsmarkt. Eine Trendwende ist nicht in Sicht.

Gründe dafür gibt es viele: Die für einen technischen Beruf ver- gleichsweise schlechte Bezahlung ist einer davon. Denn während jun- ge Mechatroniker oder Fachinfor- matiker bereits im ersten Lehrjahr 700 bis 800 Euro verdienen, gibt es für angehende MTA keine Ausbil- dungsvergütung. Im Gegenteil: An den meisten MTA-Schulen wird so- gar ein Schulgeld fällig. Und beim ersten Gehalt zum Berufseinstieg sieht es nicht viel besser aus: Circa 500 bis 600 Euro weniger haben MTA im Vergleich zu ähnlich quali- fizierten Berufstätigen anderer Bran- chen in der Tasche.

„Naturwissenschaftlich und tech- nisch interessierte Schulabgänger können heute zwischen vielen inter - essanten und oft gut bezahlten Jobs wählen. In diesem Wettbewerb ge- rät der MTA-Beruf ins Hintertref- fen“, erläutert Anke Ohmstede, Vor- sitzende des dvta für Radiologie und Funktionsdiagnostik. Die Groß- industrie setzt deshalb immer öfter darauf, qualifizierten Nachwuchs schon frühzeitig auf Jobmessen oder durch aktives Headhunting an sich zu binden. Auch Maßnahmen wie Einladungen zu Veranstaltun- gen, Kurzreisen oder Rundfahrten

gibt es. Dass Krankenhäuser oder Facharztpraxen für diese Aktionen weder das Budget noch die Zeit haben, ist nachvollziehbar. Die Fol- gen bleiben da nicht aus: Zu wenig junge Bewerber auf offene MTA- Stellen.

Doch dem drohenden Personal- mangel wollen nicht mehr alle tatenlos zuschauen. Ärzte und Aus- bildungszentren entwickeln ver-

Die für einen technischen Beruf vergleichsweise schlechte Bezahlung ist ein Grund für den Mangel an medizinisch-technischen Assistentinnen.

Diagnose Fach- kräftemangel:

Der Arbeitsmarkt für medizinisch-tech - nische Radiologie - assistentinnen ist derzeit leer gefegt.

Foto: your photo today

S T A T U S

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18. Januar 2013 mehrt kreative Ideen, um medizi-

nisch-technische Assistentinnen und Assistenten zu fördern und an sich zu binden. Am Berufsbildungszen- trum Gesundheit (BBZ) in Ingol- stadt erhalten seit diesem Jahr ange- hende MTRA erstmalig eine Aus- bildungsförderung. Diese wird von Partnern des Berufsbildungszen- trums aus Medizin und Industrie fi- nanziert. „Begonnen hat alles da- mit, dass eine Privatpraxis an unse-

rer Schule vorstellig wurde und nach den Gründen für die geringe Anzahl der Absolventen fragte“, berichtet Rainald Räthke, Bereichs- leiter am Berufsbildungszentrum Gesundheit. Dass dabei die Ein- kommensperspektiven einerseits, aber auch äußere Rahmenbedingungen wie die geburtenschwachen Ab- schlussjahrgänge eine Rolle spie- len, war schnell beantwortet. Doch damit wollte sich die Praxis nicht zufrieden geben und legte ein eige- nes Stipendienprogramm auf. Aus einem Pool von Bewerbern haben die Radiologen in Zusammenarbeit mit dem BBZ die Förderung von drei angehenden MTRA übernom- men. 300 Euro plus Fahrtgeld zur Praxis erhalten die Schüler während

ihrer praktischen Ausbildungszeit.

Und das sogar, ohne sich zum spä- teren Berufseinstieg in der Praxis verpflichten zu müssen.

Das Unternehmen Siemens ko- operiert mittlerweile ebenfalls mit dem Ingolstädter BBZ und bietet neben einem Stipendienprogramm sogar einen gesonderten Ausbil- dungsgang an: Angehende MTRA- Systemtechnolog(inn)en werden nach der regulären Ausbildung

noch ein halbes Jahr in der In - dustrie nachgeschult und erhalten eine Ausbildungsvergütung von 750 Euro.

Auch das Zentrum für Strah- lentherapie in Bremen setzt auf ein eigenes Stipendienprogramm:

Wobei es dabei nicht nur um Geld geht. Denn neben der Übernahme von Prüfungsgebühr und Schul- geld stellt die Radioonkologiepra- xis ihren zwei Stipendiaten auch Fachliteratur zur Verfügung und hilft bei der Vorbereitung auf Prü- fungen. „Sehr wichtig ist uns eine Einbindung der Auszubildenden in alle Geschehnisse unseres Un- ternehmens“, sagt Maiwald. Die Stipendiaten wiederum verpflich- ten sich, drei Jahre nach der Aus-

bildung in der Praxis zu arbeiten.

Das Stipendienprogramm findet in enger Abstimmung mit der MTA-Schule in Oldenburg statt.

Der Fachkräftemangel bei medi- zinisch-technischen Assistentinnen und Assistenten wird auch mittel- fristig ein Problem bleiben: Gebur- tenschwache Schülerjahrgänge, der hohe Altersdurchschnitt der derzeit Berufstätigen sowie die noch aus- stehende Aufwertung des Berufs sprechen dafür. Höchste Zeit also für Fachärzte, Kliniken und Indus- trie, kreative Wege im Wettbewerb um kluge Köpfe zu gehen.

Um als Arztpraxis attraktiv für qualifizierte MTRA zu sein, bieten sich folgende Maßnahmen an:

Stipendien. Übernahme von Schulgeld, Fahrtkosten und Prü- fungsgebühren für MTA-Schülerin- nen und -Schüler

Begleitung und Unterstüt- zung. Bereitstellen von Fachlitera- tur und Praxisinfrastruktur zum Lernen und Vorbereiten auf Prüfun- gen

Einbindung. Frühzeitige Inte- gration in alle Abläufe einer Praxis oder Abteilung

Gehalt und Karriere. Attrakti- ve Gehälter (Boni), Übergabe von verantwortlichen Aufgaben und Angebot interessanter Aufstiegs-

möglichkeiten.

Matthias Still

Die Nationalen Versorgungsleitlinien und die Leitlinien medizinisch-wissenschaftlicher Fachgesellschaften sind einer wettbewerbs- rechtlichen Beurteilung entzogen. Das hat das Oberlandesgericht Köln (OLG) entschie- den. Die Klage eines Pharmaunternehmens gegen die Träger der Nationalen Versorgungs- leitlinien (NVL) wurde zurückgewiesen und damit das Urteil des Landgerichts Köln aus der ersten Instanz bestätigt. Revision ist nicht zugelassen.

Die beklagte Bundesärztekammer, Kassen- ärztliche Bundesvereinigung und die Arbeits- gemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizini- schen Fachgesellschaften geben „Nationale

Versorgungsleitlinien“ heraus, mit denen be- handelnden Ärzten, medizinischem Fachperso- nal, Entscheidungsträgern im Gesundheits - wesen sowie Patienten Informationen zu be- stimmten Krankheitsbildern, bestehenden The- rapiemöglichkeiten und Entscheidungshilfen für die medizinische Versorgung zur Verfügung gestellt werden. Die Klägerin, ein pharmazeuti- sches Unternehmen, hatte Äußerungen in der Nationalen Versorgungsleitlinie Kreuzschmerz angegriffen.

Die Herausgeber von medizinischen Leit- linien sind nach Auffassung des Gerichts als Verbreiter in der Störerhaftung, daher sollen sie sich ihrer Verantwortung im Rahmen der

Entwicklung und Publikation von Leitlinien in rechtlicher Hinsicht bewusst sein. Allerdings handelt es sich bei den in den Leitlinien ver- breiteten Empfehlungen zur Anwendung be- stimmter Arzneiwirkstoffe oder therapeuti- scher Verfahren regelmäßig um Meinungs- äußerungen, mit denen subjektive Wertun- gen zur Geeignetheit dieser Arzneimittel oder der Verfahren für die Behandlung be- stimmter Erkrankungen zum Ausdruck ge- bracht werden. Wettbewerbsrechtliche Un- terlassungs- und Berichtigungsansprüche sind daher regelmäßig nicht gegeben, da ein rechtsgeschäftliches Handeln zu Zwe- cken des Wettbewerbs nicht erkennbar ist (OLG Köln, Urteil vom 6. November 2012, Az.: 15 U 221/11) RAin Barbara Berner

RECHTSREPORT

Medizinische Versorgungsleitlinien sind rein wissenschaftlich

Ärzte und Ausbildungszentren entwickeln vermehrt

kreative Ideen, um medizinisch-technische Assistentinnen zu fördern und an sich zu binden.

T H E M E N D E R Z E I T

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