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Archiv "Bedarfsplanung: Was sagen die Ärzte dazu?" (09.09.2011)

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A 1860 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 108

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Heft 36

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9. September 2011

Das Leser-Forum

Beiträge im Deutschen Ärzteblatt sollen zur Diskussion anregen. Deshalb freut sich die Redaktion über jeden Leserbrief. Wir müssen aus der Vielzahl der Zuschriften aber auswählen und uns Kürzungen vorbehalten. Leserbriefe geben die Meinung des Autors, nicht die der Redaktion wieder. E-Mails richten Sie bitte an leserbriefe@aerzteblatt.de, Briefe an das Deutsche Ärzteblatt, Ottostraße 12, 50859 Köln.

PID

Der Bundestag hat entschieden, dass Gentests an Em- bryonen künftig er- laubt sein sollen (DÄ 28–29/2011: „Zulas- sung der Präimplan- tationsdiagnostik: Paradigmenwechsel“

von Eva Richter-Kuhlmann).

Zwei außergewöhnliche Frauen

. . . Die Autorin Dr. med. Eva Rich- ter-Kuhlmann stellt zwei außerge- wöhnliche Frauen mit ihren jeweili- gen Argumenten vor. Frau Gesa Bo- rek heißt die gesetzliche Zulassung der PID gut, Frau Doris Michel äu- ßert sich dazu voller Sorge. In dem Artikel wird jedoch nicht herausge- arbeitet, dass Frau Borek die Be- fürchtungen ihres Gegenübers gera- dezu bestätigt. Die Mutter von vier Kindern, von denen zwei behindert sind, verdient für ihre Erziehungs- und Pflegeleistung umfassende Hochachtung. Dennoch ist es keine Respektlosigkeit, ihre Argumente unter dem Gesichtspunkt auf die Goldwaage zu legen, was sie nicht für die Einzelpersonen und die ein- zelnen Familien, sondern für Ge- sellschaft und Rechtsordnung be- deuten würden.

Frau Borek fordert für die Eltern das Recht, sich dank der PID „bewusst darauf einlassen (zu) können“, mit behinderten Kindern zu leben – oder eben nicht, wäre zu ergänzen. Das aber kann kein allgemeiner An- spruch und auch keine allgemeine Regel sein, denn die Verantwortung der Eltern besagt selbstredend, dass sie für ihre Kinder bei jedem Schicksalsschlag da sind: bei geneti- scher Belastung, bei während der

PID

D e G b l 2 s tationsdiagnostik: Pa

Geburt erlittenem Sauerstoffman- gel, bei Querschnittslähmung oder Wachkoma infolge eines Unfalls.

Gesellschaft und Staat schützen ganz selbstverständlich das mensch- liche Leben in all diesen Fällen, es stellt sich gar nicht die Frage, ob die Eltern sich „bewusst darauf einlas- sen“ können oder wollen.

Frau Borek legt dar, sie sei – offen- bar nach dem Verzicht auf eine PID – „während der Schwangerschaft mit Jonas oft angefeindet worden, weil ich mich keinem weiteren Test unterzogen habe.“ Und sie fährt fort, man habe ihr gesagt, ein behin- dertes Kind sei Schicksal, „aber zwei behinderte Kinder sind eine

Dummheit“. Das bestätigt doch in erschreckender Weise die Befürch- tung von Frau Michel: „Ich habe große Angst, dass durch die Zulas- sung der PID das Leben behinderter Menschen infrage gestellt wird.“ . . . In drei entscheidenden Punkten – Selbstbestimmungsanspruch der (zur [Er-]Zeugung bereits aktiv ge- wordenen) Eltern, Druck der Um- welt einerseits und Rücksichtnahme auf diese andererseits – sind die vermeintlichen Pro-PID-Argumente dann doch bei nachdenklicher Be- trachtung eigentlich Contra-PID-Be- lege. Darüber hätte die Redaktion die eiligen Leser aufklären müssen.

Dr. Georg Paul Hefty, 65779 Kelkheim

BED ARF SPLA NUNG

Nach einem Gutach- ten für die Kassen ließen sich in Bal- lungsräumen 12 000 Arztsitze abbauen (DÄ 28–29/2011:

„Kassen fordern Ab- bau von Überversorgung“).

Erpressbar und willfährig

Dass in Teilen Deutschlands eine ärztliche Überversorgung besteht, ist unstrittig. Überversorgung bedeutet Inflation. Als Konsequenz hieraus sind niedergelassene Ärzte seit Jahr- zehnten durch Politik, Krankenkas- sen und Kassenärztliche Vereinigun- gen erpressbar und willfährig ge- macht worden. Sollte sich nun die Chance bieten, die Inflation abzu- bauen, ist es ein Gebot der Wirt- schaftlichkeit, dies umgehend zu tun. Inflationsabbau würde zudem zur politischen Stärkung der Nieder- gelassenen führen. Ich zweifle aller-

dings daran, ob dies im Interesse der Kassenärztlichen Vereinigungen ist.

Dr. med. Elio Torremante, 88416 Ochsenhausen

Was sagen die Ärzte dazu?

. . . Von den Kassen werden Aufkäu- fe von Arztpraxen in überversorg- ten Gebieten gefordert (ich denke da vor allem an Großstädte wie München). Das trifft doch hoffent- lich nicht auf aus Altersgründen zu schließende Arztsitze zu? Wenn doch, verweise ich darauf, dass in ländlichen Gebieten, vor allem in den neuen Bundesländern, wohl kaum einmal eine Arztpraxis wei- terveräußert werden kann. Aber verstehe ich es richtig, dass dort, wo mit Sicherheit höhere Gewinne sprudelten, die zuständige KV noch einmal zusätzlich zahlen soll? Mit welchem Recht? Und was sagen ei- gentlich die Ärzte im entsprechen- den KV-Bereich dazu? . . .

Dipl.-Med. Reinhard Sell, 07973 Greiz

BED ARF SPL

N t l l A (

„ bauvon Überversorg

B R I E F E

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