A 2118 Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 108|
Heft 40|
7. Oktober 2011 Zufriedenheit der Patienten positivbeeinflussen soll.
Speziell für das berufliche Fort- kommen der Assistenzärzte und die Fortbildung von Oberärzten wur- den folgende Module entwickelt:
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Verbindliche Curricula für die strukturierte Facharztweiterbildung (organisiert und überwacht von den Fachkliniken).●
Förderung von Qualifikatio- nen über das medizinische Fach- wissen hinaus.●
Fachspezifische Einarbeitungs- programme.●
Mentorenprogramm: Jedem Assistenzarzt steht ein persönlicher Mentor aus der Reihe der leitenden Ärzte zur Seite, der die Weiter- und Fortbildung sowie die Karrierepla- nung begleitet und Rückendeckung in Konfliktsituationen gibt.●
Jährliche Mitarbeitergesprä- che als Fundament für die berufli- che Entwicklung mit Zielvereinba- rungen und Feedback-Gespräch.●
Führungskräftecurriculum für Chefärzte und leitende Oberärzte, ausgerichtet auf eine kooperativeUnternehmenskultur und das Prin- zip des Förderns.
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Individuelle Coachings für neu berufene Führungskräfte zur Reflexion eigener Führungskompe- tenzen und Entwicklung von Para- metern, an denen sich das Füh- rungsverhalten messen lässt.Eine Schlüsselrolle bei der Um- setzung der Personalentwicklungs- maßnahmen fällt den Führungsse- minaren zu. Es empfiehlt sich, die Teilnahme verbindlich zu gestalten.
Für die Themensetzung ist es wich- tig, den Ausbau der Führungskom- petenz mit der Optimierung organi- satorischer Strukturen kliniküber- greifend zu verbinden, da das eine ohne das andere nicht funktioniert.
Chefärzte und leitende Oberärz- te, die in die Weiterbildung der As- sistenzärzte eingebunden sind, sind zudem im Vorfeld befragt worden, welche Kompetenzprofile sie benö- tigen und welche Themen ihnen un- ter den Nägeln brennen. Um den unterschiedlichen Erwartungen die- ser beiden Gruppen gerecht zu wer- den, wurden getrennte Seminare für
Chefärzte und für leitende Oberärz- te angeboten.
Die ersten Seminare sind gelau- fen, und die Resonanz ist gut. Die Chefärzte sehen, dass der Umgang mit Nachwuchsärzten besser funk- tioniert, wenn man sich mit den un- terschiedlichen Denkweisen ausei- nandersetzt und entsprechende Füh- rungsinstrumente konsequent an- wendet. Die Oberärzte werten es als besonders positiv, dass bereits im ersten Seminar konkrete Erkennt- nisse erarbeitet wurden, wo struktu- relle Veränderungen erforderlich sind. Neben der Vorbereitung auf Führungsaufgaben sehen sie sich besser in die Klinikorganisation eingebunden und gestalten die Zu- kunft der Klinik aktiv mit.
Mit der Erweiterung der persön- lichen Führungskompetenzen er- werben die leitenden Ärzte zu- gleich eine Zusatzqualifikation, die ihr berufliches Weiterkommen för- dert. Klinikberater Jens Hollmann geht davon aus, dass die Führungs- kompetenz in zehn Jahren ein gleichwertiges Auswahlkriterium neben dem fachlichen Können sein
wird.
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Prof. Dr. med. Ulrich Fink Ärztlicher Direktor der Schwarzwald-Baar
Klinikum Villingen-Schwenningen GmbH
Eine Werbung unter Hinweis auf Heilung und Linderung von Krankheiten durch die Zuberei- tung aus Nabelschnurblut ist wettbewerbswid- rig, weil sie sich zur Täuschung eignet und da- mit unlauter im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.
Die Werbung der beklagten Firma, die die Konservierung und Einlagerung von Nabel- schnurblut anbietet, führt nach Auffassung des Gerichts in dreierlei Hinsicht in die Irre und war daher zu verbieten: Sie erweckt erstens den falschen Eindruck, Zubereitungen aus Nabel- schnurblut würden sich mit hoher Gewissheit dazu eignen, Krankheiten zu heilen oder zu lin- dern. Zweitens wird vermittelt, dass praktisch jeder Mensch früher oder später auf solche Zubereitungen angewiesen sei. Und drittens
wird behauptet, dass bisherige Experimente und Therapien fast durchweg mit Zubereitung aus Nabelschnurblut durchgeführt worden sei- en, so dass nur ein Vorrat an eigenem Nabel- schnurblut einen sicheren Zugang zu den The- rapien eröffnen könne. Im Kern ruft die beklag- te Firma somit bei Eltern die Vorstellung her- vor, Therapien auf der Basis von Stammzellen aus Nabelschnurblut kämen bereits seit langer Zeit auf wissenschaftlich fundierter Basis mit großem medizinischem Heilerfolg zum Einsatz und deren Anwendungsbereich werde sich künftig mit Sicherheit um eine Vielfaches er- weitern. Insgesamt entsteht so bei den Eltern der Eindruck, sie gefährdeten die Chancen des neugeborenen Kindes auf ein gesundes Leben, wenn sie die Dienstleistung der beklagten Fir- ma nicht in Anspruch nehmen. Sachliche Infor-
mationen, die eine vernünftige Abwägung von Kosten, Nutzen und Chancen einer Einlagerung von Nabelschnurblut ermöglichen würden, lie- fert die beklagte Firma dagegen nicht. Durch nichts untersetzt ist die Prognose, fast jeder Mensch brauche im Laufe seines Lebens Stammzellen aus Nabelschnurblut. Im Gegen- teil: Vieles deutet sogar darauf hin, dass die spätere Nutzung eingelagerten Nabelschnur- blutes sehr unwahrscheinlich ist. Somit ist die- se in einer gesundheitsbezogenen Werbung behauptete Wirkweise wissenschaftlich um- stritten oder gar ungesichert. Damit stürzt sich der Werbende bewusst auf eine fachlich um- strittene oder ungesicherte Behauptung. Ohne begründete Zweifel zu erwähnen, hat er damit auch die Verantwortung für die objektive Rich- tigkeit übernommen. (Oberlandesgericht Dres- den, Urteil vom 28. Juni 2011, Az.: 14 U
87/11) RAin Barbara Berner
RECHTSREPORT
Werbung mit Stammzellen aus Nabelschnurblut