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(1)Sitzungstitel7 2015.RRGR.897 1 Der Grosse Rat des Kantons Bern Le Grand Conseil du canton de Berne Donnerstag (Nachmittag), 17

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Sitzungstitel7 2015.RRGR.897 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Donnerstag (Nachmittag), 17. März 2016

Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion

49 2015.RRGR.897 Motion 236-2015 Müller (Langenthal, SP) Auswirkungen eines Vermögensverzichts regeln

Fortsetzung

Präsident. Ich begrüsse Sie zur heutigen Nachmittagssitzung und hoffe, dass Sie eine erholsame Mittagspause verbringen konnten. Wir werden nun die Geschäfte der JGK abschliessen. Danach werde ich das weitere Vorgehen erläutern. Ich bitte um Ihre Aufmerksamkeit. Nun hat Regierungsrat Neuhaus das Wort zum Vorstoss Müller. Danach wird der Motionär nochmals etwas sagen.

Christoph Neuhaus, Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektor. Geschätzter Grossrat Müller, Ih- rem Schmusekurs mit meiner Fraktion zum Trotz muss man diesen Vorstoss differenziert anschau- en. Ziffer 1 hätten Sie sich sparen können. Weshalb? Grossrat Freudiger hat es gesagt: Die EL sind durch das Bundesrecht verbindlich geregelt. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) prüft jede Verordnung des Kantons Bern und erklärt sie für ungültig, wenn sie dem Bundesrecht wider- spricht. Wir haben hier keinen Spielraum. Deshalb bitte ich Sie darum, Ziffer 1 abzulehnen. Ziffer 2 hingegen empfehle ich zur Annahme. Hier appelliere ich speziell an die SVP-Fraktion: Fünf Mitglie- der dieser Fraktion wollen diese Ziffer annehmen, alle anderen lehnen sie ab. Ich bitte Sie, Ziffer 2 anzunehmen, denn hier können wir etwas tun. Auch der Regierungsrat vertritt diese Meinung. Der Kanton Bern ist bei der Sozialhilfe grosszügiger als die SKOS. Sie haben zwei Beispiele gehört. Ich gebe Ihnen ein drittes Beispiel aus dem Oberaargau: Eine betagte Frau hat vor zehn Jahren eine Liegenschaft für 700 000 Franken verkauft. Fünf Jahre später hat sie eine weitere Liegenschaft für 500 000 Franken veräussert. Das Geld hat sie ihren zwei Kindern geschenkt. Diese beiden Kinder streiten sich jetzt mit der Sozialhilfe, weil sie wollen, dass die Sozialhilfe die Kosten für das Alters- heim übernimmt, in dem die betagte Frau heute lebt. Ironie der Geschichte: Der Sohn ist Jurist, und die Tochter ist Sozialarbeiterin. Der Sozialdienst soll nun bitte zahlen. Das darf nicht sein. Hier muss man einen Riegel schieben. Aus diesem Grund gilt auch für die SVP: Wenn die Sozialhilfekosten nicht über dem schweizerischen Durchschnitt liegen sollen, müssen Sie hier ja stimmen. Alles ande- re würde der Regierungsrat nicht verstehen. Geschätzte Frauen und Männer: Bitte lehnen Sie Ziffer 1 ab und nehmen Sie Ziffer 2 an. Dann sind Sie auf dem richtigen Weg.

Reto Müller, Langenthal (SP). Herzlichen Dank, Herr Regierungsrat Neuhaus. Ich weiss, ich brin- ge viele von Ihnen in ein Dilemma. Ich habe auch ein wenig Mitleid. Eigentlich wird dieser Vorstoss von der falschen Direktion behandelt. Wir haben Ziffer 1 absichtlich sehr offen formuliert. Das Ziel besteht darin, dass die Sozialhilfe nicht mehr automatisch ausfinanziert. Wir haben nun einen recht bunten Strauss an Argumenten vorgelegt bekommen. Ich möchte auf Grossrat Freudiger, den Sprecher der SVP, eingehen. Was Herr Freudiger vorgeführt hat, ist wahrlich ein Kunstwerk im Sin- ne eines argumentativen Salto mortale. Ich bin wieder einmal beeindruckt davon, wie man ein Nein herbeireden kann. Ich werde Punkt 1 in ein Postulat umwandeln, damit wir nochmals in aller Ruhe prüfen können, welche Lösung möglich ist. Falls das Postulat nicht angenommen wird, müssen wir uns zusammensetzen und überlegen, welchen Vorstoss wir einreichen können, um diesen Punkt zu klären. Es gibt auch hierzu SKOS-Richtlinien. Ausgerechnet in diesem Bereich sind wir milder! Hin und wieder wird die Forderung laut, wir sollten strenger sein als die SKOS-Richtlinien, jedenfalls bei den armen Leuten. Aber genau hier wollen Sie nun milder sein. Die Vermögenden wollen Sie im Bereich der Sozialhilfe schützen, und bei den Armen wollen Sie weiter knausern.

Noch ein Wort zum Tesla-Fahrer, Kollega Samuel Leuenberger: Dieselbe Argumentation kann man

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Märzsession 2016 2015.RRGR.897 2

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auch vorbringen, wenn man ein Schwarzgeld-Konto besitzt, um Steuern zu sparen. Wir haben in diesem Bereich ein Problem. Ich will auch nicht Nationalrat werden, sondern Stadtpräsident von Langenthal. Danke gleichwohl für Ihre Unterstützung.

Ein Wort zum Schluss. Aus meiner Sicht könnte die Formulierung bei Punkt 1 folgendermassen lauten: «Bei einem Alters- und Pflegeheim-Aufenthalt werden Schenkungen analog der EL berück- sichtigt. Auf Antrag hin kann in einem Härtefall auf die Anrechnung einer Schenkung ganz oder teil- weise verzichtet und Sozialhilfe ausgerichtet werden.» Dies könnte eine Lösung für das Sozialhilfe- gesetz sein. Besten Dank, wenn Sie Punkt 1 als Postulat unterstützen und Punkt 2 als Motion an- nehmen, auch wenn er wie ein Postulat formuliert ist.

Präsident. Wir kommen zur Abstimmung. Wie Sie gehört haben, wurde Punkt 1 in ein Postulat um- gewandelt. Punkt 2 bleibt als Motion bestehen, und Punkt 3 wurde bereits zurückgezogen. Wer Zif- fer 1 der Motion Mülller als Postulat annehmen will, stimmt ja, wer dies ablehnt, stimmt nein.

Abstimmung (Ziff. 1 als Postulat) Der Grosse Rat beschliesst:

Ablehnung als Postulat

Ja 66

Nein 72

Enthalten 0

Präsident. Sie haben Ziffer 1 als Postulat abgelehnt. Wer Ziffer 2 als Motion annehmen will, stimmt ja, wer dies ablehnt, stimmt nein.

Abstimmung (Ziff. 2)

Der Grosse Rat beschliesst:

Annahme

Ja 88

Nein 45

Enthalten 6

Präsident. Sie haben Ziffer 2 der Motion angenommen. Damit ist dieses Geschäft bereinigt.

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