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Datum Beantwortung: 18.09.2013

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Kanton Bern Canton de Berne

Parlamentarische Vorstösse Interventions parlementaires

Geschäfts-Nr.: 2013.0396 Seite 1/2

Vorstoss-Nr: 103-2013

Vorstossart: Interpellation Eingereicht am: 25.03.2013

Eingereicht von: Matti (La Neuveville, FDP) (Sprecher/ -in)

Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit:

Datum Beantwortung: 18.09.2013

RRB-Nr: 1268/2013

Direktion: POM

Übersetzungsbedingte Verzögerungen

Im Zusammenhang mit einem konkreten Fall wurde ich darüber informiert, dass eine Be- schwerdestellungnahme, die am 24. Januar 2013 auf Französisch verfasst wurde, zuerst auf Deutsch übersetzt werden muss, bevor sie behandelt werden kann. Danach wird der Rechtsdienst einen Entscheid auf Deutsch verfassen, der wiederum auf Französisch über- setzt werden muss. Laut Angaben einer Sachbearbeiterin kann ein solches Verfahren für den französischsprachigen Kantonsteil zwei bis drei Jahre dauern, während im deutsch- sprachigen Kantonsteil eine Verfügung innert sechs Monaten erlassen werden kann.

Das bedeutet, dass die Französischsprachigen des Kantons (Berner Jura und Welschbiel) gegenüber den Deutschsprachigen benachteiligt sind und dass die Verfügungen aufgrund der sich verändernden Lebensumstände der Betroffenen (Wiederverheiratung, Geburt von Kindern usw.) oft gegenstandlos werden oder von Grund auf neu geprüft werden müssen, wenn das ganze Verfahren nicht gar wieder von vorne anfangen muss.

Fragen:

1. Erfolgen Wegweisungsentscheide je nach Sprache, in der sie verfasst werden, unter- schiedlich schnell?

2. Was gedenkt der Regierungsrat zu tun, um die Überprüfung der Wegweisungsent- scheide neu zu regeln und vor allem, um alle im Kanton lebenden Menschen gleich- zustellen?

Antwort des Regierungsrates

Beschwerden gegen Wegweisungsverfügungen der Migrationsbehörden des Kantons Bern werden erstinstanzlich vom Rechtsdienst der Polizei- und Militärdirektion (POM) be- handelt. Von den rund 130 Beschwerden betreffend das Migrationswesen, die jährlich be- arbeitet werden, ist bei 15 bis 20 Fällen die Verfahrenssprache Französisch. Da beim Rechtsdienst zurzeit keine Person französischer Muttersprache beschäftigt ist, werden die Verfügungen und Entscheide auf Deutsch verfasst und anschliessend vom Übersetzungs- dienst des Generalsekretariats der POM auf Französisch übersetzt. Die Verzögerung die

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Geschäfts-Nr.: 2013.0396 Seite 2/2

sich daraus ergibt, ist normalerweise gering und hat keinen wesentlichen Einfluss auf die Verfahrensdauer. Verfügungen und Briefe werden in der Regel innert Tagen und Ent- scheide innert ein bis zwei Monaten übersetzt.

Entgegen der Information des Interpellanten erfolgte noch nie eine Übersetzung eines auf Französisch verfassten Dokuments auf Deutsch. Es trifft ferner nicht zu, dass ein auf Französisch geführtes Verfahren zwei bis drei Jahre dauern kann, während auf Deutsch geführte Verfahren innert sechs Monaten erledigt werden. Eine Analyse der im ersten Halbjahr 2013 durch den Rechtsdienst des Generalsekretariats der POM erledigten Ver- fahren hat sogar ergeben, dass die sieben auf Französisch geführten Verfahren im Durch- schnitt weniger als sechs Monate gedauert haben, während die Verfahrensdauer der 73 auf Deutsch geführten Verfahren durchschnittlich rund acht Monate betrug. Der vom Inter- pellanten erwähnte Fall war im Übrigen im Zeitpunkt der Einreichung der Interpellation erst drei Monate bei der POM hängig.

Entscheidend für die Dauer des Beschwerdeverfahrens sind in erster Linie die Dringlich- keit und die Komplexität der Fälle und nicht die Verfahrenssprache. Zahlreiche Fälle aus dem Bereich Straf- und Massnahmenvollzug, dem Polizeirecht und dem Personalrecht dulden jeweils keinen Aufschub und sind daher prioritär zu behandeln. So beträgt bei- spielsweise die durchschnittliche Verfahrensdauer der 37 im ersten Halbjahr 2013 bearbei- teten Fälle aus dem Bereich Straf- und Massnahmenvollzug weniger als vier Monate.

Es kommt hinzu, dass die Zahl der neuen Beschwerden in den letzten vier Jahren erheb- lich zugenommen hat. Angesichts des unveränderten Personalbestands des Rechtsdiens- tes des Generalsekretariats der POM hat dies zur Folge, dass die Erledigungsdauer bei sämtlichen Verfahren angestiegen ist. Verzeichnete die POM in den Jahren 2002 bis 2008 im Durchschnitt 249 neue Verfahren pro Jahr, beträgt die Anzahl der Neueingänge seit 2009 jedes Jahr mehr als 300 (2012: 336).

Zusammenfassend hält der Regierungsrat fest, dass die Verfahrenssprache keinen we- sentlichen Einfluss auf die Dauer eines Beschwerdeverfahrens hat. Es sind daher insoweit keine Massnahmen anzuordnen.

An den Grossen Rat

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