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ANDBUCH FAMILIENHANDBUCH. Familienleben

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Familienleben

HANDBUCH FAMILIENHANDBUCH

A Familienleben ab Seite 6

B Betreuungsangebote für Kinder ab Seite 12

C Beratung und Angebote ab Seite 24

D Adressen ab Seite 64

E Rat und Hilfe in besonderen Lebenslagen ab Seite 86 F Schulen und Bildungsstätten ab Seite 89

N Notrufe Seite 95

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Grußwort Landrat 5

Informationen über

A Familienleben

Ein Kind kommt in die Familie 6 - 7

Trotz Elternschaft ein Paar bleiben 8 - 9 Das Geschwisterchen ist da 10 - 11 B Betreuungsangebote für Kinder

Mein Kind in der Kindertagespflege 12 - 14 Betreuung in der Kindertageseinrichtung 15 - 19

Impuls 20 - 21

Gebühren für Kindertagesstätten 21 Ansprechpartnerinnen/-partner

für Kindertagesstätten 22 - 23

C Beratung und Elternangebote; Finanzielle Hilfen

Fachdienst Jugend und Familie 24

Familien- und Kinderservicebüro 24 - 25 Koordinierungsstelle Netzwerk „Frühe Hilfen“ 26 Unterstützung für junge Mütter

durch Familienhebammen 26 - 27

Café Kinderwagen 27

Allgemeiner Sozialdienst 28

Adoptionsvermittlung 29

Pflegekinderwesen 30

Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern 31 BASIS - Stärkung der inklusiven Schule 32

Soziale Dienste Teilhabe 33

Kreisjugendpflege im Landkreis Verden 34 Bundesprogramm „Kita-Einstieg:

Brücken bauen in frühe Bildung“ 35 Koordinierungsstelle Frau und Wirtschaft

Landkreis Verden 36 - 37

I Inhalt Inhalt

VEREINBAR 38 - 39

Koordinierungsstelle Schulverweigerung 40

Pro Aktiv Center - PACE 41

Übernahme der Kindertagesstättengebühren 42 Förderung in der Kindertagespflege 43 - 44 Elterngeld und Elterngeld Plus 45 - 47 Kindergeld – Kinderzuschlag 48 - 49

Unterhaltsvorschuss 50

Vaterschaft - Sorgerecht - Unterhalt 51 - 52 Vormundschaft und Pflegschaft 53 - 54 Arbeitslosengeld II nach dem SGB II 55

Sozialhilfe nach dem SGB XII 55

Wohngeld 56

Das Bildungs- und Teilhabepaket 57 - 58

Elternangebote 59 - 60

Die Familienwerkstatt 61

Elterntreffpunkte 62 - 63

D Adressen

Telefonische Beratungen, Notrufe für Kinder,

Jugendliche und Eltern 64

Krankenhäuser 64

Kinder- und Jugendmedizin 64 - 65

Hebammen 65 - 68

Sozialpädiatrische Zentren 68 - 69

Ergotherapeutinnen/-therapeuten 70

Logopädinnen/Logopäden und

Sprachtherapeutinnen/-therapeuten 70 - 71 Kinder- und Jugendpsychiatrische Kliniken 71 - 72 Kinder- und

Jugendlichenpsychotherapeutinnen/-therapeuten 72 Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie 73 Ärztliche Psychotherapeutinnen/-therapeuten 73 Psychologische Psychotherapeutinnen/-therapeuten 74

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I I Inhalt

Menschen mit Beeinträchtigung 74 - 76

Frühförderung 76

Offene Hilfen 76 - 77

Kindertagesstätten der Lebenshilfe

im Landkreis Verden e. V. 77

Hilfen bei Suchterkrankungen 78

Frauen 79 - 80

Familienzentrum im Magdeburger Viertel 81 Mehrgenerationenhaus Bürgertreff Verden 82

Soziale Kaufhäuser 83

Opferhilfe/Gewalt 83

Gleichstellungsbeauftragte im Landkreis Verden 84 - 85 E Rat und Hilfe in besonderen Lebenslagen

Beratungsstellen 86 - 87

Sozialberatung 87

Freie Träger der öffentlichen Jugendhilfe

mit ambulanten Erziehungsangeboten 87 - 88 Dorfhelferinnen-Stationen im Landkreis Verden 88 F Schulen und Bildungsstätten

Allgemeinbildende Schulen 89 - 92

Berufsschulen und Fachhochschulen 92 - 93

Förderschulen 93

Tagesbildungsstätte 93

Schulen in freier Trägerschaft 93

Sonstige Schulen 94

Erwachsenenbildung 94

Regionales Landesamt für Schule und

Bildung Lüneburg / Schulpsychologische Beratung 94

N Notrufe 95

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Grußwort Landrat

Liebe Eltern,

die lange Zeit des Wartens und der Vorbereitungen ist zu Ende. Sie haben ein Kind bekommen, wozu ich Ihnen im Namen des Landkreises Verden herzlich gratulieren möchte.

Vor Ihnen liegt eine sehr schöne, aber nicht immer leichte Aufgabe. Gerade in der ersten Zeit, in der die Umstellungen am größten sind, stehen Eltern vor vielen Herausforderun- gen. Im Haushalt verändert sich einiges von dem Gewohn- ten, und auch die Tag- und Nachtzeiten geraten durcheinan- der. Fragen und Unsicherheiten können auftreten, bei denen nicht alle Eltern auf ein beratendes und unterstützendes familiäres Netz zurückgreifen können.

Mit dem Familienhandbuch möchte der Landkreis Verden Tipps und Informationen, aber auch Möglichkeiten von Hilfe angeboten an Eltern weitergeben.

Darüber hinaus bietet der Landkreis Verden Eltern als per- sönliche Anlaufstelle das Familien- und Kinderservicebüro in Verden (Aller) an. Themen wie die Unterstützung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch eine gute Kin- dertagesbetreuung können Sie hier gemeinsam planen und

gestalten. Dabei stehen Ihre Bedürfnis- se und familiären Notwendigkeiten im Vordergrund der Planung.

Wir hoffen, dass unser Familienhand- buch ein ständiger Begleiter in eine sorgenfreie Zukunft wird.

Herzlichst Ihr

Landrat Peter Bohlmann

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A A Familienleben A A

Ein Kind kommt in die Familie

Nun ist Ihr Kind geboren und die Schwangerschaft, die von einer Ärztin einmal mit einem Marathonlauf oder einer Berg- besteigung verglichen wurde, ist zu Ende. Ihr Körper hat eine Höchstleistung vollbracht.

Die Mutterschaft ist oft eine große Gleichmacherei, doch die Strapazen und Freuden der Elternschaft sind in- dividuell und für jedes Elternpaar an- ders. Sie werden mit mehr oder we- niger starken Gefühlen von Freude, Liebe, aber auch Sorgen konfrontiert.

Ihr Leben braucht jetzt eine neue Definition. Vieles wird nicht wieder so, wie es vorher ohne Kind war.

Das Leben mit einem Neugeborenen stellt Eltern vor komplexe Neuerun- gen in verschiedenen Bereichen ihres Lebens: der Tagesablauf, die Freizeit- gestaltung, die finanziellen Möglich- keiten, die räumlichen Bedingungen, alles hat sich mehr oder weniger ein- schneidend verändert.

Alle Eltern haben sich im Vorfeld Gedanken gemacht und für den Einzug ihres Neugeborenen vieles liebevoll vorbe- reitet. Nun lernen Sie Ihr Kind mit seinen schon vorhan- denen Charaktereigenschaften langsam kennen. Durch die immer wiederkehrenden Äußerungen Ihres Kindes werden Sie ein Gefühl für seine Bedürfnisse und Vorlieben entwi- ckeln. Dieses Kennenlernen braucht Geduld, Ruhe und Freude am Kind.

Familienleben

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Neben den Bedürfnissen Ihres Kindes strömen auch andere Erwartungen auf Sie ein. Möglicherweise gibt es Erwartun- gen der Großeltern, die manchmal mit Rat und Tat zur Seite stehen und sich Gedanken um Ihre neue Rolle machen.

Freunde freuen sich über die Veränderung oder wünschen, dass Sie die „Alten“ bleiben.

Ihr Arbeitgeber hat vielleicht Erwartungen an Sie und hofft, dass Sie schnell wieder an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren und die Entscheidung treffen müssen, wie Sie Beruf und Familie zukünftig miteinander vereinbaren können.

Sollten Sie zu diesem Thema Fragen haben, wenden Sie sich gern direkt an das Familien- und Kinderservicebüro des Landkreises Verden.

Weitere Informationen zum Thema Frühe Hilfen erhalten Sie auf der Internetseite des Landkreises Verden

www.landkreis-verden.de

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Familien- und Kinderservicebüros wünschen Ihnen ein zufrie-

denes Leben mit Ihrem Kind im Landkreis Verden.

Familien- und Kinderservicebüro

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A A Familienleben A A

Trotz Elternschaft ein Paar bleiben

Wie war das noch, die Zeit zu zweit?

Jetzt ist es passiert, aus zwei sind drei oder auch noch mehr geworden. Die gravierendste Veränderung geschieht, wenn aus einem Paar eine Familie wird. Ist es für Sie das erste Mal, werden Sie dem sicher zustimmen, wenn Sie schon Eltern sind, werden Sie sich an diese Zeit noch gut erinnern.

Als Eltern werden nun die Rollen neu verteilt; jeder muss seine Position finden. Bei aller Liebe und Zuwendung zu Ihrem Kind ist es wichtig, dass Sie frühzeitig auf sich acht- geben und nicht nur Eltern sind, sondern auch noch ein Paar bleiben. Das heißt, versuchen Sie trotz anstrengender Herausforderungen und Müdigkeit, sich kleine Oasen der Partnerschaft zu erhalten. Sicher wird es in der ersten Zeit nicht so schnell möglich sein, wieder in seine vertrauten Gewohnheiten zurückzukehren, Hobbys zu pflegen und mit der Freizeit ganz unbeschwert umzugehen. Nehmen Sie sich im Alltag die Zeit, um sich über die neuen Herausforderun- gen und Aufgaben zu unterhalten, vielleicht einen Spazier- gang zu machen, Freunde zu besuchen. Machen Sie sich bewusst, dass es Sie als Paar auch weiterhin geben darf und sollte.

Familien- und Kinderservicebüro

Familienleben

Das Heft „Die erste Zeit zu dritt“ der BzGA (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) per E-Mail: order@bzga.de oder download:

www.bzga.de siehe unter Infomaterial/Bestellungen Weitere Literatur:

„Die Wahrheit beginnt zu zweit“

Michael L. Moeller, Rowohlt Verlag

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A A Familienleben A A

Das Geschwisterchen ist da

Wenn jetzt das zweite Kind in Ihrer Familie Einzug gehal- ten hat, wird Ihr erstes Kind nicht mehr alleine im Mittel- punkt stehen.

Vielleicht haben Sie in der Schwangerschaft Ihr Kind schon gut auf die Zeit mit dem Geschwis- terchen vorbereitet, dennoch ist vieles anders, wenn das Baby erst einmal da ist. Der Säugling ist zu sehen, er weint, er braucht beson- ders die Zuwendung der Mutter.

Das Baby möchte tagsüber schla- fen und wird vielleicht gestillt und ist damit ganz nah bei der Mutter, die in diesem Moment keine Zeit für die Große oder den Großen hat. An dieser Stelle kann der Vater einen wichtigen Part in der Familie übernehmen, indem er sich mit dem Erstgeborenen inten- siv beschäftigt. Es wird sich freuen, wenn Sie mit ihm täglich eine län- gere Zeit spielen oder ihm beim Kuscheln vorlesen. Damit wird Ihr Kind das Gefühl bekommen, dass es wichtig ist und die Rolle des älteren Kindes besser annehmen können.

Da die Geschwister alleine noch nicht viel miteinander anfangen können, empfiehlt es sich, das Größere in die

Familienleben

Pflege des Kleineren mit einzubinden und ihm schon ein paar Aufgaben zuzutrauen. Beim Baden helfen, ihm die Flasche halten oder einen Moment aufpassen, wenn Mama etwas holt, gibt Ihrem Kind das Gefühl gebraucht zu wer- den. Eifersüchteleien treten zurück, und eine Geschwister- liebe kann entstehen. Bei kleineren Rückschlägen denken Sie daran, Ihr Kind muss sich auch wie Sie als Eltern in eine neue Position innerhalb der Familie einfinden. Es muss sei- nen Platz finden, und Sie können ihm dabei helfen, indem Sie es verstehen, annehmen und Ihrem Kind Zeit, Geduld und Zuwendung schenken.

In einigen Wochen oder Monaten wird sich bei Ihnen wieder ein vertrauter Rhythmus eingespielt haben, und Sie können von einer intensiv erlebten Zeit profitieren.

Sollten Sie Unsicherheiten erleben und Rat benötigen, finden Sie in der ersten Zeit der Umstellung Unterstützung bei Ihrer Hebamme: siehe Adressteil Stich- wort Hebammen.

Familien- und Kinderservicebüro

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B B B B

Mein Kind in der Kindertagespflege

Kann eine Kindertagespflegeperson die optimale Betreu- ungsform für Ihr Kind sein?

Kindertagespflegepersonen sind Tagesmütter und Tagesväter, die Kinder bei sich zu Hause familiennah betreuen. Tages- mütter und -väter sind wichtige Bezugspersonen für die Kinder, übernehmen große Verantwortung und begleiten Kinder in einer sensiblen Phase ihres Lebens. Die Kinder- tagespflege ist fester Bestandteil in der Angebotslandschaft der Tagesbetreuung für Kinder ab der Geburt bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Sie ist in der Aufgabenerfüllung hinsicht- lich der Erziehung, Bildung, Förderung und Betreuung den Kindertageseinrichtungen gleichgestellt. Kindertagespflege- personen unterstützen die Eltern in der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Die Großtagespflege ist ein Angebot im Bereich der Kinder- tagesbetreuung, in der mehrere Kindertagespflegepersonen zusammenarbeiten und gemeinsam mehr als fünf und höchstens zehn Kinder gleichzeitig betreuen dürfen (§ 15 Nds. AG SGB VIII). Sie bietet eine Ergänzung im Bereich der Kindertagesbetreuung; ihr Schwerpunkt liegt in ihrer Flexibilität, Familiennähe und überschaubaren Gruppen- größe. Diese Betreuungsform findet in angemieteten, geeig- neten Räumen statt.

Der Schwerpunkt der Betreuung liegt bei Kindern im Alter bis drei Jahre. Randzeitenbetreuung zu Kindergarten und Schule ergänzen das Kindertagespflegeangebot. Eine konti- nuierliche und verlässliche Betreuung in festen Beziehungen und Bindungen prägen das Angebot.

Betreuungsangebote für Kinder Betreuungsangebote für Kinder

Bei der Betreuung in einer Kindertagespflegestelle können Gruppenerfahrungen im kleinen und überschaubaren Rah- men gemacht werden. Die Betreuungszeiten werden indivi- duell mit den Eltern abgesprochen. Das Wohl des Kindes hat immer Vorrang.

Um diesen Ansprüchen gerecht zu werden, sind die Anforderungen an die Qualifizierung und Professiona- lisierung an Kindertagespflegepersonen gestiegen. Pädago- gisches Fachpersonal und qualifizierte Kindertagespfle- gepersonen müssen durch ein Antragsverfahren beim zuständigen Fachdienst Jugend und Familie die Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen. Pädagogische Fachberatung, berufsbegleitende Fortbildungen, kollegialer Austausch und Vernetzung, um z. B. die Vertretung zu regeln, sind Grund- pfeiler der Qualitätssicherung.

Eltern haben die freie Wahl der Betreuungsform, die ihrem Betreuungsbedarf am besten entspricht, und bekommen eine staatliche Unterstützung bei der Finanzierung.

Das Familien- und Kinderservice- büro und der Verein für Kinder tagespflege Landkreis Verden e. V.

bieten Eltern umfassende Beratung und Informationen im Bereich Kin- dertagespflege sowie die Vermitt- lung von Tagespflegestellen und Unterstützung bei den rechtlichen Rahmenbedingungen wie Finanzie- rung und vertragliche Absicherung.

Dieses Angebot kann auch für den Klärungsprozess genutzt werden, ob Kindertagespflege die ideale Betreu- ungsform sein kann.

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B B B B

Lohnenswerte Informationen erhalten Sie

• in der Broschüre „Kindertagespflege – eine neue beruf- liche Perspektive“ vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

• im Onlineangebot www.Handbuch-Kindertagespflege.de des Bundesministeriums

• auf der Homepage des Vereins für Kindertagespflege Landkreis Verden e. V.

www.kindertagespflegeverein.de

• oder direkt beim Verein für Kindertagespflege Landkreis Verden e. V.

Telefonische Sprechzeiten:

Mo., Mi., Do. 09.00 – 11.00 Uhr, Di. 15.00 – 17.00 Uhr, Persönliche Termine nur nach vorheriger Anmeldung.

Lindhooper Straße 63, 27283 Verden (Aller) Tel.: 04231 950 3993

E-Mail: info@kindertagespflegeverein.de

Betreuungsangebote für Kinder Betreuungsangebote für Kinder

Betreuung in der Kindertageseinrichtung

„Kindertageseinrichtungen sind Kindertagesstätten, die der Betreuung von Kindern

a) bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres,

b) von der Vollendung des dritten Lebensjahres bis zur Einschulung (Kindergärten),

c) von der Einschulung bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (Horte) dienen.“

(Niedersächsisches Kindertagesstättengesetz § 1 Abs. 2) Sie „… dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern. Sie haben einen eigenen Erziehungs- und Bildungs- auftrag.“

(Niedersächsisches Kindertagesstättengesetz § 2 Abs. 1)

Kinderkrippe

Seit dem 01.08.2013 besteht für alle Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, ein Rechtsanspruch auf früh- kindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in einer Kindertagespflegestelle.

Als familienergänzendes Betreuungsangebot bieten Krippen eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf und den Kindern ein Umfeld, das ihren Drang, die Welt zu entdecken, unterstützt.

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B B Betreuungsangebote für Kinder Betreuungsangebote für Kinder B B

„Kinder unter drei Jahren benötigen für ihre Handlungen die enge Begleitung einer erwachsenen Person, Schutz und Geborgen- heit in vertrauensvollen Beziehungen, emotionale Sicherheit und Verlässlichkeit im Tagesablauf.“

(Die Arbeit mit Kindern unter drei Jahren - Handlungsempfehlun- gen zum Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elemen- tarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder 2012, S. 10)

Entscheidend für das Wohlbefinden des Kindes ist daher der Aufbau von Bindungen und die Gestaltung und Entwicklung von Beziehungen zu den pädagogischen Fachkräften wie auch zu der Kindergruppe.

Eingewöhnungszeit der Kinder in die Krippe

Der Eingewöhnungszeit des Kindes kommt in der Krippe eine große Bedeutung zu. Es ist wichtig und unerlässlich, den Übergang von der Familie in die Krippe behutsam und feinfühlig zu gestalten. Diese Gestaltung wird individuell von der Familie und den pädagogischen Fachkräften der Krippe geplant. Eine Orientierung bietet das „Berliner Einge- wöhnungsmodell“.

Erkundigen Sie sich rechtzeitig in der Krippe Ihrer Wahl, wie dort die Eingewöhnung gestaltet wird.

Zusammenarbeit mit den Eltern

Zum Wohle Ihres Kindes ist eine vertrauensvolle Zusam- menarbeit mit den pädagogischen Fachkräften sehr wichtig.

Als Expertin/Experte Ihres Kindes kennen Sie dessen Vor- lieben, Interessen und Bedürfnisse.

Der regelmäßige Austausch untereinander garantiert eine qualitativ gute Betreuung des Kindes.

Gesundheit und Hygiene

Die Hygieneartikel werden in der Regel von den Eltern mit- gebracht. Sprechen Sie die pädagogischen Fachkräfte an, was in der jeweiligen Krippe üblich ist:

Windeln, Feuchttücher, Cremes etc. Wichtig ist es auch, für ausreichend Wechselwäsche zu sorgen.

Bis zu 15 Kinder können in einer Krippengruppe von zwei pädagogischen Fachkräften betreut werden.

Innerhalb des Landkreises variieren die Betreuungszeiten der Krippengruppen. Orientierungshilfe:

Öffnungszeiten 07.00 bis 12.00 Uhr/13.00/14.00/15.00 und 16.00 Uhr plus Früh- und Spätdienste

Melden Sie sich direkt bei der Krippe Ihrer Wahl in Ihrer Region an oder erkundigen Sie sich in Ihrer Kommune nach dem Angebot.

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B B Betreuungsangebote für Kinder Betreuungsangebote für Kinder B B

Kindergarten (3. bis 6. Lebensjahr)

Grundlage der pädagogischen Arbeit bildet der „Orientie- rungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder“. Darin werden neun Bildungsziele genannt, die die Qualität der pädagogischen Arbeit kennzeichnen:

• Emotionale Entwicklung und soziales Lernen

• Entwicklung kognitiver Fähigkeiten und der Freude am Lernen

• Körper – Bewegung – Gesundheit

• Sprache und Sprechen

• Lebenspraktische Kompetenzen

• Mathematisches Grundverständnis

• Ästhetische Bildung

• Natur- und Lebenswelt

• Ethische und religiöse Fragen, Grunderfahrungen menschlicher Existenz

Pädagogische Fachkräfte begleiten achtsam die Kinder in diesen Bereichen, fördern ihre Stärken und dokumentieren ihre Entwicklung. Eine intensive und vertrauensvolle Zusam- menarbeit mit den Eltern unterstützt dabei den kindlichen Entwicklungsprozess.

Um ein Kind im Leben zu begleiten, bedarf es einer guten Kooperation vieler Erwachsener: Eltern, Großeltern, der pädagogischen Fachkräfte, Kindertagespflegepersonen, Lehrerinnen/Lehrer usw. All diese Personen müssen gut zusammenarbeiten, um dem Kind ein stabiles und entwick- lungsförderndes Umfeld zu bieten.

Ein gemeinsam gestalteter Übergang von der Kindergarten- gruppe in die Grundschule erleichtert dem Kind die Vor- freude auf den neuen Lebensabschnitt.

Erkundigen Sie sich vor Ort nach der konzeptionellen Ausrichtung der Kitas Ihres Einzugsgebietes und den individuellen Öffnungs- und Schließzeiten.

Horte/nachschulische Betreuung/pädagogischer Mittagstisch etc.

Horte und nachschulische Betreuungsgruppen bieten für Kinder ab dem 1. Schuljahr bis zur 4. Klasse eine Betreuung im Anschluss an die Schule an. Innerhalb dieser Zeit erhal- ten die Kinder ein Mittagessen, eine Begleitung der Hausauf- gaben und ggf. ein Freizeitangebot (Hort).

Erkundigen Sie sich in Ihrer Kommune nach den jewei- ligen Angeboten.

Pädagogische Fachberatung für Kindertagesbetreuung:

Frau Gudrun Schütte:

Stadt Achim, Obernstraße 38, 28832 Achim, Tel.: 04202 9160130 E-Mail: g.schuette@stadt.achim.de

zuständig für Stadt Achim, Gemeinde Oyten,

Samtgemeinde Thedinghausen und Flecken Ottersberg Frau Hilde Zimmermann:

Stadt Verden (Aller)

Große Straße 40, 27283 Verden (Aller) Tel.: 04231 12-348

E-Mail: hilde.zimmermann@verden.de zuständig für Stadt Verden (Aller) Frau Frauke Stomberg:

Landkreis Verden, Fachdienst Jugend u. Familie, Lindhooper Straße 67, 27283 Verden (Aller) Tel.: 04231 15-812

E-Mail: frauke-stomberg@landkreis-verden.de

zuständig für Gemeinde Dörverden und Flecken Langwedel

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B B Betreuungsangebote für Kinder Betreuungsangebote für Kinder B B

IMPULS. Fachberatung

für Kindertagesbetreuung im Einzelfall

Individuell – Multiprofessionell – ProzessUnterstützend – Lösungsorientiert – Systemisch

Die Fachberatung IMPULS. ist ein kostenfreies Beratungsan- gebot für Fachkräfte in Kindertagesstätten, Kindertagespfle- gestellen und Großtagespflegestellen. Ebenso können sich Eltern, deren Kinder sich in den genannten Betreuungsfor- men befinden, an IMPULS. wenden.

Das Angebot umfasst die Beratung und Begleitung der Fach- kräfte, die sich durch das Verhalten einzelner Kinder in besonderer Weise gefordert sehen.

Das Vorgehen der Beraterinnen erfolgt lösungs- und ressour- cenorientiert. Die Bedürfnisse, Möglichkeiten und Grenzen aller Beteiligten werden dabei berücksichtigt.

Grundlage dabei ist ein wertschätzender und systemischer Blick und die prozesshafte Erarbeitung von Lösungsideen.

Die unterschiedlichen beruflichen Blickwinkel fließen in diesen Prozess ein.

Ziel des gesamten Prozesses ist die Stärkung und Weiterent- wicklung des Kompetenzgefühls der pädagogischen Fach- kräfte und der Tagespflegepersonen, die Bewusstmachung vorhandener Ressourcen und die Sensibilisierung für die Sinnhaftigkeit kindlichen Verhaltens.

Gebühren für Kindertagesstätten

Seit dem 01.08.2018 fallen für die Betreuung von Kindern von 3 Jahren bis zur Einschulung keine Elternbeiträge an, wenn das Kind in einer Tagesbetreuung betreut wird, für die das Land Finanzhilfe leistet. Die Betreuungsfreiheit gilt für eine Betreuungszeit von 8 Stunden an 5 Tagen in der Woche.

Für den Besuch einer Kinderkrippe oder eines Hortes fallen weiterhin Gebühren an, die in der Regel nach einer Sozial- staffel ausgerichtet sind.

Falls man unter einer gewissen Einkommensgrenze gelangt, unterstützt die wirtschaftliche Jugendhilfe des Landkreises Verden die Familien.

Außerdem sind die Kosten für die Kinderbetreuung steuer- lich absetzbar.

Weitere Informationen:

www.familienhandbuch.de

www.kindergartenpaedagogik.de www.bildungsserver.de

www.MK.niedersachsen.de

Nach einer Kontaktaufnahme per Telefon oder per E-Mail erfolgt die Beratung vor Ort und bei Anfrage auch in anony- misierter Form.

Kontakt: Landkreis Verden, Fachdienst Jugend und Familie, Zi. 1031 (Eingang West), Lindhooper Straße 67, 27283 Verden (Aller) Tel.: 04231 15-8932

E-Mail: impuls-fachberatung@landkreis-verden.de Frau Lucie Hargesheimer

Heilpädagogin Frau Ulrike Gläß Psychologin

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B B B B

Flecken Ottersberg Frau Mühlnickel

Grüne Straße 24, 28870 Ottersberg Tel.: 04205 317037

E-Mail: amuehlnickel@flecken-ottersberg.de www.flecken-ottersberg.de

Gemeinde Oyten Frau Haase

Hauptstraße 55, 28876 Oyten Tel.: 04207 914047

E-Mail: meike.haase@oyten.de www.oyten.de

Samtgemeinde Thedinghausen Frau Bruckhoff

Braunschweiger Straße 10, 27321 Thedinghausen Tel.: 04204 8813

E-Mail: bruckhoff@thedinghausen.de www.thedinghausen.de

Stadt Verden (Aller) Frau Dr. Morré

Große Straße 40, 27283 Verden (Aller) Tel.: 04231 12-217

E-Mail: christiane.morre@verden.de www.verden.de

Betreuungsangebote für Kinder

Kindertagesstätten

Ansprechpartnerinnen/-partner in den Gemeinden, zuständig für den Bereich Kindertagesstätten

Stadt Achim Frau Bartels

Obernstraße 38, 28832 Achim Tel.: 04202 9160-125

E-Mail: s.bartels@stadt.achim.de www.achim.de

Gemeinde Dörverden Herr Grimm

Große Straße 80, 27313 Dörverden Tel.: 04234 399-32

E-Mail: t.grimm@doerverden.de www.doerverden.de

Gemeinde Kirchlinteln Frau Preuß

Am Rathaus 1, 27308 Kirchlinteln Tel.: 04236 8728

E-Mail: anke.preuss@kirchlinteln.de www.kirchlinteln.de

Flecken Langwedel Frau Luttermann

Große Straße 1, 27299 Langwedel Tel.: 04232 3943

E-Mail: luttermann@langwedel.de www.langwedel.de

Betreuungsangebote für Kinder

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C C Beratung und Angebote C C

Gemeinsam mit anderen Trägern möchten wir

• neue bedarfsgerechte Betreuungsformen entwickeln und umsetzen,

• den Themenbereich Kinder und Familien in den Blick der Öffentlichkeit rücken, um kinderfreund- liche Projekte und Maßnahmen zu gestalten.

Mit uns im Dialog - Ihr Familien- und Kinderservicebüro Gern möchten wir Ihre Erfahrungen und Anregun- gen zum Themenbereich Familie kennenlernen.

Mit Ihrer Unterstützung können wir und andere Träger Angebote zukünftig noch besser auf Ihren persönlichen Bedarf abstimmen.

So wird Ihre Lebensplanung mit der Zukunft unseres Landkreises verbunden.

Das Familien- und Kinderservicebüro ist ein Projekt des Landesprogrammes Familien mit Zukunft.

Frau Ilka Laß Landkreis Verden Lindhooper Straße 67 27283 Verden (Aller) Zi. 1025, Eingang West Tel.: 04231 15-550

E-Mail: ilka-lass@landkreis-verden.de

Sprechen Sie uns gerne an, und vereinbaren Sie einen Termin.

Beratung und Angebote

Fachdienst Jugend und Familie

In allen Fragen der Erziehung, Versorgung und Betreuung bietet der Fachdienst Jugend und Familie des Landkreises Verden Unterstützung und Beratung an. Seine Aufgabe ist es, junge Menschen in ihrer Entwicklung zu fördern, Eltern in ihrer Elternkompetenz zu stärken, zum Schutz von Kin- dern und Jugendlichen im Rahmen der Kindeswohlsiche-

rung tätig zu werden.

Die Inanspruchnahme der Beratung ist für Kinder, Jugendliche und Eltern kostenlos. Der Datenschutz ist dabei gewährleistet.

Familien- und Kinderservicebüro

Eltern zu sein und eine Familie zu gründen ist heute zu einer großen Herausforderung geworden.

Das Familien- und Kinderservicebüro des Landkreises Verden möchte Eltern bei den auf sie zukommenden Anfor- derungen begleiten. Die Vereinbarkeit von Beruf und Fami- lie stellt Eltern und Alleinerziehende oftmals vor Fragen.

Wir bieten Ihnen Beratung im Bereich der Förderung, Erzie- hung und Betreuung Ihres Kindes an. Wir unterstützen Sie in der Vermittlung eines Betreuungsangebotes im Bereich der Kindertagesstätten und der Kindertagespflege.

Eine Beratung erfolgt persönlich im Kreishaus, telefonisch oder auf Wunsch bei Ihnen zu Hause.

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C C C C

Koordinierungsstelle Netzwerk „Frühe Hilfen“

Die Koordinierungsstelle Netzwerk „Frühe Hilfen“ vermittelt Familienhebammen, ist Ansprechpartnerin für Café Kinder- wagen und ist Anlaufstelle für Schwangere, werdende Eltern und Eltern.

Sprechen Sie mich gerne an Frau Sonja Eckstein

Koordinierungsstelle Netzwerk „Frühe Hilfen“

Landkreis Verden, Lindhooper Straße 67, 27283 Verden (Aller) Zi. 1024, Eingang West

Tel.: 04231 15-671

E-Mail: sonja-eckstein@landkreis-verden.de

Beratung und Angebote

Unterstützung für junge Mütter durch Familienhebammen

Eine Familienhebamme begleitet auf Wunsch die werden- de Mutter durch die Schwanger schaft und die jungen Eltern bis zum ersten Geburtstag ihres Babys in ihrem häuslichen Umfeld, um so das Hineinwachsen in eine gelingende Elternschaft zu fördern.

Dabei bezieht sie in ihrem Kontakt die persönlichen Stärken der Eltern ein und nutzt die vor handenen Angebote im Um- feld der Familie. Neben der Beratung der jungen Eltern steht da bei insbesondere das praktische Vorleben im Umgang mit dem Kind im Vordergrund.

Die Familienhebamme hat eine zusätzliche Qualifizierung und bietet ihre Unterstützung in einem zeitlich und fachlich erweiterten Rahmen an. So ist es ihr z. B. auch möglich, die

Beratung und Angebote

Fa milie auf Wunsch der Eltern zu Arztbesuchen und anderen Hilfeangeboten zu begleiten.

Die Begleitung einer Familienhebamme ist ohne aufwän- dige Antragstellung nutzbar. Die Einsätze der Hebammen werden von der Koordinierungsstelle Netzwerk „Frühe Hilfen“ des Fachdiens tes Jugend und Familie vermittelt und begleitet. Die Begleitung durch eine Familienhebamme ist für Eltern kostenlos.

(Werdende) Eltern können sich an die Koordinierungsstelle Netzwerk „Frühe Hilfen“ des Fachdienstes Jugend und Familie, Frau Sonja Eckstein, Tel.: 04231 15-671,

E-Mail: sonja-eckstein@landkreis-verden.de, wenden.

Café Kinderwagen

Spiel, Spaß, Austausch, Beratung, Klönen und Kaffee trinken, dafür steht das Café Kinderwagen, welches in allen Städ- ten und Gemeinden des Landkreises Verden einmal in der Woche stattfindet (siehe Seite 62/63).

Neben den Spielemöglichkeiten für die Kleinsten bietet das Café Kinderwagen den Eltern die Möglichkeit, sich auszu- tauschen und Fragen professionell durch eine Familien- hebamme oder Familien-Gesundheits- und Kinderkran- kenpflegerin im gesundheitlichen Bereich und durch eine Erzieherin oder Sozialpädagogin im pädagogischen Bereich beantwortet zu bekommen.

Das Angebot ist kostenfrei und kann ohne vorherige Anmeldung genutzt werden. Herzlich willkommen sind neben werdenden und jungen Eltern mit ihren Kindern bis zu 3 Jahren auch die älteren Geschwisterkinder sowie andere Bezugspersonen wie beispielsweise die Großeltern.

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Allgemeiner Sozialdienst

Zu den Aufgaben des Allgemeinen Sozialdienstes gehören

• Beratung und Unterstützung in Erziehungsfragen,

• Vermittlung ambulanter, teilstationärer und stationärer Hilfen,

• Sicherstellung des Kindeswohls durch Schutzmaßnahmen,

• Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren,

• Trennungs- und Scheidungsberatung,

• Jugendhilfe im Strafverfahren.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialdienstes sind sowohl im Kreishaus als auch auf Wunsch vor Ort in den Städten und Gemeinden des Landkreises erreichbar. Zusätzlich bestehen die Möglichkeiten individu- eller Terminabsprachen sowie die Vereinbarung von Haus- besuchen. Die Arbeit des allgemeinen Sozialdienstes erfolgt in enger Kooperation mit den sozialräumlichen Fachkräften verschiedener Institutionen.

In allen Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Elternschaft erhalten Sie durch das Falleingangsmanagement Auskunft und Beratung.

Landkreis Verden Lindhooper Straße 67 27283 Verden (Aller) Tel.: 04231 15-390

E-Mail: jufa@landkreis-verden.de www.landkreis-verden.de

Beratung und Angebote

Adoptionsvermittlung

Die Vermittlung eines Kindes zur Adoption ist Aufgabe des Fachdienstes Jugend und Familie und wird durch eine ei- gens eingerichtete Adoptionsvermitt-

lungsstelle durchgeführt. Neben der Beratung aller Beteiligten ist es die Auf- gabe der Vermittlungsstelle, die unter sorgfältiger Abwägung aller Umstände geeignetsten Adoptionsbewerberinnen/- bewerber für das Kind zu finden. Die Rechtswirksamkeit einer Adoption wird durch den Beschluss des Familien- gerichts hergestellt.

Ansprechpartnerin:

Frau Johanna Glahn, Landkreis Verden Tel.: 04231 15-390

E-Mail: adoptionsvermittlung@landkreis-verden.de

Beratung und Angebote

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C C Beratung und Angebote C C

Pflegekinderwesen

Für Kinder und Jugendliche, die auf unbestimmte Dauer nicht in ihren Familien leben können, sucht der Allgemeine Sozialdienst in geeigneten Fällen „Eltern auf Zeit“. Sie sollen für diese Kinder die Elternrolle einnehmen, solange die leiblichen Eltern ausfallen.

Die Dauer der Unterbringung kann unterschiedlich lang sein – von wenigen Wochen bis zu mehreren Jahren oder sogar auf Dauer.

Wenn Sie weitere Fragen haben, nehmen Sie bitte mit dem Pflege- kinderwesen Kontakt auf.

Ansprechpartnerinnen:

Landkreis Verden, Fachdienst Jugend und Familie Artilleriestraße 8, 27283 Verden (Aller)

Tel.: 04231 15-390

E-Mail: pflegekinderwesen@landkreis-verden.de Frau Anja Klee

Frau Nelli Kurt Frau Katja Campe Frau Marsha Ertel

Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern

Wenn Sie den Eindruck haben, dass es in Ihrer Familie Schwierigkeiten gibt oder geben könnte, bei denen Ihnen fachkundige Unterstützung hilfreich erscheint, wenden Sie sich an die Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern im Landkreis Verden. Das Beratungsangebot richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, Müt- ter und Väter sowie deren Partnerinnen und Partner und an Familien.

Sie können alleine, mit einzelnen oder allen Familienmit- gliedern zu Gesprächen in die Beratungsstellen kommen.

Die Beratung ist kostenlos, die Beratung beruht auf der Basis von Schweigepflicht und Freiwilligkeit.

Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern Verden

Artilleriestraße 8, 27283 Verden (Aller) Tel.: 04231 15-434, Fax: 04231 15-609 erziehungsberatungsstelle@landkreis-verden.de Frau Birgit Norley

Sekretariat

Frau Barbara Dedekind (Diplom-Sozialpädagogin) Frau Kirsten Diers (Diplom-Sozialpädagogin) Herr Jörg Haase

(Diplom-Psychologe)

Beratung und Angebote

Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern Achim Nebenstelle

Obernstraße 11, 28832 Achim Tel.: 04231 15-8840

Fax: 04231 15-609

erziehungsberatungsstelle@landkreis-verden.de Frau Anna Börner

(Diplom-Psychologin) Frau Johanna Lang (M. A. Soziale Arbeit)

Frau Sabine Kopp-Danzglock (Diplom-Psychologin, Diplom-Sozialpädagogin)

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C C Beratung und Angebote C C

BASIS - Stärkung der inklusiven Schule

BASIS ist ein gemeinsames Beratungsangebot der Nieder- sächsischen Landesschulbehörde und des Landkreises Verden zur Stärkung der inklusiven Schule mit dem Schwer- punkt emotionale und soziale Förderung von Kindern und Jugendlichen.

In BASIS arbeitet ein multiprofessionelles Team, bestehend aus Schule und Jugendhilfe, zusammen, um Kindern und Jugendlichen, die in ihrem Verhalten als schwierig erlebt werden, weiterhin den Besuch ihrer zuständigen Schule zu ermöglichen und sie besser in die Klassen- und Schul- gemeinschaft einzubinden.

Das können Sie von uns erwarten:

Wir beraten Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte und Schü- lerinnen und Schüler der Grund- und Sekundarschulen im Landkreis Verden. Dabei sollen alle schulischen und außer- schulischen Punkte betrachtet werden, bei denen das als schwierig erlebte Verhalten auftritt. Gemeinsam mit allen Beteiligten erarbeiten wir nach dem systemischen Ansatz, wie der Rahmen, in dem dieses Verhalten auftritt, verändert werden kann.

So erreichen Sie uns:

Büro in der Erich-Kästner-Schule Ackerstraße 8

28832 Achim Tel.: 04202 8832-10

E-Mail: beratung@eksachim.de

Beratung und Angebote

Soziale Dienste Teilhabe

Wer wir sind und was wir tun

Beim Landkreis Verden ist die Zuständigkeit für Kinder und Jugendliche mit Behinderung unabhängig von der Behinde- rungsart in der Abteilung „Soziale Dienste Teilhabe“ organi- siert. Notwendige Hilfen können also „wie aus einer Hand“

gewährt werden, was für Antragstellerinnen und Antragstel- ler eine spürbare Vereinfachung darstellt.

Als Reha-Träger erbringen wir Leistungen der Eingliede- rungshilfe für Kinder und Jugendliche. Die Abteilung gehört zum Fachdienst Jugend und Familie. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind (sozial-)pädagogische Fachkräfte.

Aufgabe der Eingliederungshilfe

Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behin- derung zu verhüten oder die Folgen einer Behinderung zu beseitigen oder zu mildern. Ziel ist die gleichberechtigte Teil- habe von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen.

Wer kann Eingliederungshilfe erhalten?

Eingliederungshilfe können Kinder, Jugendliche und junge Volljährige erhalten, wenn ihre seelische, körperliche oder geistige Gesundheit beeinträchtigt oder bedroht ist. Das gilt auch für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit einer Sinnesbeeinträchtigung. Sie können als junge Volljährige/

junger Volljähriger für sich selbst oder als Sorgeberechtigte/

Sorgeberechtigter für Ihr Kind Eingliederungshilfe beantra- gen. Wir informieren und beraten Sie ausführlich zum An- trag, den erforderlichen Unterlagen sowie Ihren Ansprüchen gegenüber den verschiedenen Sozialleistungsträgern.

Wie kann ich die Abteilung Teilhabe erreichen?

Soziale Dienste Teilhabe, Artilleriestraße 8, 27283 Verden (Aller) Tel.: 04231 15-390 Fax: 04231 15-609

E-Mail: jufa@landkreis-verden.de

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Kreisjugendpflege im Landkreis Verden

Neben der Erziehung und Bildung im Elternhaus, in Kinder- tagesstätten, in Schulen und beruflichen Ausbildungen ist die Kinder- und Jugendarbeit der zentrale Ort für soziales Lernen und Sozialisation. Kinder- und Jugend- arbeit findet in Vereins- und Verbandsstrukturen, in Jugendzentren und Jugendtreffs, in Gruppen und Initiati- ven und in einer Vielzahl von Projekten im Landkreis Ver- den statt. Ziel ist es, die Entwicklung hin zu einer selbst- bestimmten Persönlichkeit zu fördern sowie junge Men- schen zur gesellschaftlichen Mitverantwortung und zum sozialen Engagement anzuregen. Die Kinder- und Jugend- arbeit knüpft an die Interessen und die Lebenswirklichkeit aller jungen Menschen an und soll von ihnen mitbestimmt und gestaltet werden.

Als Ansprechpartner für die Kinder- und Jugendarbeit steht die Kreisjugendpflege den Kommunen, Vereinen und Verbänden im ganzen Landkreis Verden zur Verfügung.

Projekte im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit werden in Zusammenarbeit mit lokalen Akteuren initiiert, unterstützt, begleitet und gefördert.

Die Kreisjugendpflege arbeitet im Projekt Weser-Aller-Bünd- nis-Engagiert für Demokratie und Zivilcourage (WABE) mit und unterstützt demokratiefördernde Projekte von freien und kommunalen Trägern sowie Schulen und anderen sozialen Einrichtungen.

Weitere Informationen über die Kinder- und Jugendarbeit finden Sie unter: www.jugend.landkreis-verden.de/startseite/

Ansprechpartner:

Landkreis Verden, Fachdienst Jugend und Familie Kreisjugendpfleger Norman Wackwitz

Lindhooper Straße 67, 27283 Verden (Aller), Zi. 1039 (Eingang West, 1. OG) Tel.: 04231 15-388, Fax: 04231 15-609

E-Mail: norman-wackwitz@landkreis-verden.de

Beratung und Angebote Beratung und Angebote

Bundesprogramm „Kita-Einstieg:

Brücken bauen in frühe Bildung“

Im Rahmen vom „Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“ werden Familien im Landkreis Verden auf ihrem Weg in die Kindertagesbetreuungseinrichtungen begleitet und unterstützt.

Damit ein guter Einstieg in die Kindertagesbetreuung gelin- gen kann, bieten pädagogische Fachkräfte von vier freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe vielfältige Unterstüt- zungsmöglichkeiten an.

Sie helfen Eltern bei der Anmeldung ihrer Kinder in Einrich- tungen der Kindertagesbetreuung, unterstützen im Bedarfs- fall bei Eingewöhnungsprozessen und bieten neben früh- pädagogischen Gruppenangeboten auch Einzelfallhilfen im gesamten Landkreis Verden an.

Das Bundesprogramm „Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“ wird gefördert vom Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und dem Landkreis Verden.

Bei Interesse melden Sie sich gerne telefonisch, per E-Mail oder kommen Sie persönlich vorbei um sich zu informieren:

Ansprechpartnerin:

Landkreis Verden, Fachdienst Jugend und Familie

Koordinatorin „Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“

Anja Geffken

Lindhooper Straße 67, 27283 Verden (Aller) Zi. 1032 (Eingang West, 1. OG)

Tel.: 04231 15-8962; Fax.: 04231 15-609 E-Mail: anja-geffken@landkreis-verden.de

gefördert vom

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Beruflich, persönlich und familiär (vor-)ankommen – finanziell unabhängig sein und bleiben

• Berufs- und Lebenswegplanung/berufliche Perspektiven, Qualifikationen und Strategien

• Existenzgründung/Selbstständigkeit/

Unternehmensführung

• Bildungsberatung/finanzielle Förderung von Weiterbildung

• Frauen in Führungspositionen, mit beruflicher Erfahrung, mit interkulturellen Kompetenzen

• Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit für Beschäftigte und in Unternehmen

Weiterbildungsscheck & Kursermäßigungen

Die Koordinierungsstelle bietet, abhängig vom Erwerbs- status, finanzielle Zuschüsse zu bestimmten Weiterbildun- gen. In einem persönlichen Beratungsgespräch vor Beginn einer Weiterbildung werden die individuellen Möglichkei- ten der finanziellen Förderung geklärt. Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin.

Koordinierungsstelle Frau und Wirtschaft Landkreis Verden Frau Ulrike Helberg-Manke

Lindhooper Straße 67, 27283 Verden (Aller) Tel.: 04231 15-472

Tel.: 04231 15-473

E-Mail: ko-stelle@landkreis-verden.de www.frau-und-wirtschaft.de

Die Koordinierungsstelle Frau und Wirtschaft Landkreis Verden wird gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds, des Landes Niedersachsen und des Landkreises Verden.

Beratung und Angebote

Koordinierungsstelle Frau und Wirtschaft Landkreis Verden

Die Koordinierungsstelle Frau und Wirtschaft (Ko-Stelle F&W) unterstützt Frauen dabei,

• berufliche Arbeit mit familiären Interessen und Verpflichtungen passend zu gestalten,

• berufliche Qualifikationen und persönliche

Kompetenzen zu erhalten, anzupassen und zu erhöhen,

• familien- und berufsbegleitend Resilienz, Souveränität und Arbeitsmarktfitness aufzubauen.

Die Angebote der Ko-Stelle F&W richten sich an Frauen, die im Landkreis Verden leben oder arbeiten. Beratungen sind frei- willig, vertraulich, parteilich im Interesse der Ratsuchenden, ergebnisoffen und kostenlos.

Beratung und Angebote

Annette Schneider Ulrike Helberg-Manke Birgit Scheibe Sonja Butz-Georg

Foto: Bernadeta Rudek

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C C C C

Voraussetzungen für die Bezuschussung:

• beide Eltern sind berufstätig oder die alleinerziehende Mutter/der alleinerziehende Vater arbeitet in einem Mitgliedsbetrieb von VEREINBAR,

• der Zuschuss muss vor Beginn des Ferienprogramms beantragt werden,

• das Ferienprogramm – auch Ferienfreizeiten – müssen öffentlich ausgeschrieben sein,

• das Angebot umfasst mehrere Tage mit jeweils mindestens 4 Zeitstunden täglich.

Weitere Informationen zum Antragsverfahren erhalten Interes- sierte in der Geschäftsstelle von VEREINBAR. Eine aktuelle Liste der bei VEREINBAR engagierten Unternehmen, Einrichtungen und Institutionen finden Sie unter www.vereinbar-verden.de.

Interessiert? Rufen Sie an oder schreiben Sie eine E-Mail.

VEREINBAR Unternehmensnetzwerk zur Gestaltung der Arbeitswelt e. V.

Geschäftsstelle

Lindhooper Straße 67, 27283 Verden (Aller) Kontakt

Frau Ulrike Helberg-Manke Tel.: 04231 15-473

E-Mail: vereinbar@landkreis-verden.de

Beratung und Angebote

V E R E I N B A R

Unternehmensnetzwerk zur Gestaltung der Arbeitswelt e. V.

VEREINBAR, das Unternehmensnetzwerk zur Gestaltung der Arbeitswelt, ist ein Zusammenschluss von kleinen und mittel- ständischen Unternehmen im Landkreis Verden.

VEREINBAR fördert die Vereinbarkeit von Beruf mit Familie und Privatleben unter besonderer Berücksichtigung

• der Zukunft der Arbeitswelt,

• von familienorientierter Personalarbeit,

• des unternehmerischen Erfolgs

allgemein und in den Mitgliedsunternehmen im Besonderen.

Die Mitglieder von VEREINBAR präsentieren sich als

innovative Unternehmen, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.

Die Geschäftsstelle von VEREINBAR

• organisiert Vorträge und Know-how-Foren zur Zukunft der Arbeit und zum Wandel der Arbeitswelt,

• bietet Informationen, Unterstützung und Vermittlung von Beratung zu familienbewusster Personalarbeit

und -entwicklung,

• informiert und berät zur Finanzierung von beruflichen Qualifikationen,

• übernimmt auf Antrag Ferienbetreuungskosten für Kinder von Beschäftigten aus Mitgliedsunternehmen.

Zuschüsse für Kinder-Ferienprogramme

Beschäftigte aus Mitgliedsbetrieben des Unternehmensnetz- werkes VEREINBAR können für Schulkinder bis 14 Jahre einen Zuschuss für die Teilnahme an Ferienprogrammen beantragen.

Der Zuschuss beträgt 50 % zu den Betreuungskosten, maximal 100,00 € pro Kind im Jahr.

Das Budget ist begrenzt, und die Zuschüsse werden nach Antragseingang vergeben (Windhundverfahren).

Beratung und Angebote

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C C Beratung und Angebote C C

Pro-Aktiv-Center

Das Pro-Aktiv-Center PACE unterstützt junge Menschen zwischen 14 und 26 Jahren auf dem Weg der beruflichen Orientierung und Qualifizierung. Das Pro-Aktiv-Center hilft bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz, Schulplatz oder einer Arbeitsstelle und berät bei Schwierigkeiten, die dem Vorankommen im Wege stehen. Die Unterstützung erfolgt jeweils individuell und kann berufliche und private Themenbereiche beinhalten wie Verschuldung, Erkrankun- gen, Stress, Wohnsituation oder die Begleitung bei Behör- denangelegenheiten. Für Gespräche stehen die Büroräume zur Verfügung, jedoch bieten sich auch Möglichkeiten für Hausbesuche oder andere Treffpunkte.

Die Beratung und Begleitung ist kostenlos und vertraulich und wird gefördert mit Mitteln des Europäischen Sozial- fonds (ESF), des Landes Niedersachsen und des Landkreises Verden.

Zu finden im:

Kreishaus Verden, Lindhooper Straße 67, 27283 Verden (Aller) Eingang West; Zimmer 0037 (Verwaltung)

Offene Sprechstunden:

Kreishaus Verden

Eingang West, 1 OG., Raum 1039

jeden 3. Donnerstag im Monat; 14.00 – 15.00 Uhr Außenstelle Achim

Gruppenraum, Obernstraße 11, 28832 Achim jeden 1. Dienstag im Monat; 14.00 – 15.00 Uhr Tel.: 04231 15-715

E-Mail: pro-aktiv@landkreis-verden.de

Koordinierungsstelle Schulverweigerung

Der erste Schultag ist für die meisten Kinder ein wichtiger Schritt, der lange erwartet wird. Diese anfängliche Motiva- tion über die gesamte Schulzeit zu erhalten ist nicht immer leicht. Wenn Ihr Kind aber nur noch mit Widerwillen, Angst oder unter großem Druck bereit ist, zur Schule zu gehen, dann sollten Eltern den Ursachen auf den Grund gehen und nach Lösungen suchen, die die natürliche Neugierde wieder in den Mittelpunkt rücken.

Wir beraten Sie gerne, wenn Ihr Kind die Freude am Schul- besuch verloren hat. Nutzen Sie die Möglichkeit zur Termin- vereinbarung, telefonisch oder per E-Mail.

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:

Landkreis Verden, Fachdienst Jugend und Familie

Lindhooper Straße 67, 27283 Verden (Aller), Eingang West, 1. OG Tel.: 04231 15-8739

E-Mail: kos@landkreis-verden.de

Beratung und Angebote

back come

Pause von der Schule?

Koordinierungsstelle Schulverweigerung Landkreis Verden

Du s c h a f fs t das!

Gefördert durch

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C C Beratung und Angebote C C

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Übernahme der Kindertagesstättengebühren

Ein Zuschuss zu den Kosten des Besuches einer Krippen- gruppe oder eines Hortes soll den Besuch einer Tagesein- richtung auch bei finanziell schwierigen Lebensverhältnis- sen gewährleisten.

Die Höhe des Zuschusses ist einkommensabhängig. Voraus- setzung für die Gewährung der Leistung ist, dass ein Antrag fristgemäß gestellt wird.

Frau Silke Hopmann, Landkreis Verden, Fachdienst Jugend und Familie

Lindhooper Straße 67, 27283 Verden Tel.: 04231 15-626

silke-hopmann@landkreis-verden.de Zi. 0030 (Eingang West)

Frau Ines Lannewehr, Landkreis Verden, Fachdienst Jugend und Familie

Lindhooper Straße 67, 27283 Verden Tel.: 04231 15-411

ines-lannewehr@landkreis-verden.de Zi. 0029 (Eingang West)

Frau Julia Sievers, Landkreis Verden, Fachdienst Jugend und Familie Lindhooper Straße 67, 27283 Verden Tel.: 04231 15-844

julia-sievers@landkreis-verden.de Zi. 0029 (Eingang West)

Beratung und Angebote

Förderung in der Kindertagespflege

Kindertagespflege ist die Betreuung eines Kindes für einen Teil des Tages oder ganztags im Haushalt der Kindertages- pflegeperson oder im Haushalt der Eltern bzw. des allein- erziehenden Elternteils. Ein Zuschuss zu den Kosten der Tagespflege dient der Sicherstellung der Kindertagesbetreu- ung, um insbesondere die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sicherzustellen.

Sie können die Höhe des Pflegegeldes mit der Pflegeperson selbst frei verhandeln.

Die Höhe des Zuschusses zur Tagespflege ergibt sich aus der

„Satzung des Landkreises Verden zur Förderung der Kinder- tagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege“. Die Voraussetzungen für die Leistung sind, dass ein Antrag fristgemäß gestellt wird und die Betreu- ung durch eine geeignete Kindertagespflegeperson erfolgt.

Tagespflegegeld kann längstens bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres des Kindes gewährt werden. Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt sind vom Kostenbeitrag befreit.

Der Kostenbeitrag richtet sich nach dem Einkommen, der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder in der Familie und der tatsächlichen monatlichen Betreuungszeit.

Die Satzung ist einzusehen unter: www.landkreis-verden.de, Suchaktion: Satzung Kindertagespflege.

Eine Tagespflegeperson muss im Besitz einer Erlaubnis zur Ausübung der Kindertagespflege sein. Sofern diese nicht vor- liegt, besteht kein Anspruch auf Zahlung des Zuschusses zu den Tagespflegekosten.

Ansprechpartnerinnen/-partner:

Frau Jana Deibele, Landkreis Verden, Fachdienst Jugend und Familie Lindhooper Straße 67, 27283 Verden Tel.: 04231 15-290

jana-deibele@landkreis-verden.de Zi. 0022 (Eingang West)

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C C Beratung und Angebote C C

Ansprechpartnerinnen/-partner:

Frau Jana Deibele, Landkreis Verden, Fachdienst Jugend und Familie Lindhooper Straße 67, 27283 Verden Tel.: 04231 15-290

jana-deibele@landkreis-verden.de Zi. 0022 (Eingang West)

Frau Silke Hopmann, Landkreis Verden, Fachdienst Jugend und Familie

Lindhooper Straße 67, 27283 Verden Tel.: 04231 15-626

silke-hopmann@landkreis-verden.de Zi. 0030 (Eingang West)

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Beratung und Angebote

Elterngeld und Elterngeld Plus

Das Elterngeld gleicht fehlendes Einkommen aus, wenn Eltern ihr Kind nach der Geburt betreuen. Eltern, die sich Erwerbs- und Familienarbeit partnerschaftlich teilen möchten, werden besonders durch das Elterngeld Plus unterstützt.

Das Elterngeld gehört zu den Familienleistungen in Deutschland, die von der Bevölkerung am meisten geschätzt werden. Es sichert die wirtschaftliche Existenz der Familien und hilft Vätern und Müttern, Familie und Beruf besser zu vereinbaren. Eltern können zwischen Elterngeld (Basiselterngeld) und Elterngeld Plus wählen oder beides miteinander kombinieren.

Elterngeld (Basiselterngeld)

Das Elterngeld fängt fehlendes Einkommen auf, wenn Eltern nach der Geburt für ihr Kind da sein wollen und deshalb ihre beruf- liche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Den Eltern stehen gemeinsam insgesamt 14 Monate zu, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen und den Eltern dadurch Einkommen wegfällt.

Sie können die Monate frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen.

Auch getrennt lebenden Elternteilen steht das Elterngeld zur Verfügung. Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich des wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, können die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen.

Eltern, deren Kind deutlich vor dem voraussichtlichen Tag der Ent- bindung zur Welt kommt, können einen zusätzlichen Anspruch auf Elterngeld geltend machen.

Elterngeld Plus

Das Elterngeld Plus stärkt die Vereinbarkeit von Beruf und Fami- lie und erkennt insbesondere die Pläne derjenigen an, die schon während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten wollen.

Mütter und Väter haben damit die Möglichkeit, länger als bisher Frau Ines Lannewehr, Landkreis Verden,

Fachdienst Jugend und Familie Lindhooper Straße 67, 27283 Verden Tel.: 04231 15-411

ines-lannewehr@landkreis-verden.de Zi. 0029 (Eingang West)

Frau Julia Sievers, Landkreis Verden, Fachdienst Jugend und Familie Lindhooper Straße 67, 27283 Verden Tel.: 04231 15-844

julia-sievers@landkreis-verden.de Zi. 0029 (Eingang West)

Erlaubnis für Tagesmütter/-väter:

Frau Silke Hopmann

Fachdienst Jugend und Familie Tel.: 04231 15-626

silke-hopmann@landkreis-verden.de Zi. 0030 (Eingang West, EG) Hinweis:

Eine Vermittlung von Tagesmüttern und -vätern erfolgt im Auftrag des Fachdienstes Jugend und Familie durch den Verein für Kindertagespflege Landkreis Verden e. V.

Verein für Kindertagespflege Landkreis Verden e. V.

Lindhooper Straße 63, 27283 Verden (Aller)

Tel.: 04231 950 3993, E-Mail: info@kindertagespflegeverein.de www.kindertagespflegeverein.de

Telefonische Sprechzeiten:

Mo., Mi., Do. 09.00 – 11.00 Uhr, Di. 15.00 – 17.00 Uhr,

Persönliche Termine nur nach vorheriger Anmeldung.

Frau Jana Deibele

Fachdienst Jugend und Familie Tel.: 04231 15-290

jana-deibele@landkreis-verden.de Zi. 0022 (Eingang West)

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C C Beratung und Angebote C C

Elterngeld in Anspruch zu nehmen. Sie bekommen doppelt so lange Elterngeld (in maximal halber Höhe) und können so ihr Elterngeldbudget besser ausschöpfen. Aus einem bisherigen Eltern- geldmonat werden zwei Elterngeld Plus-Monate.

Eltern, die sich für ein partnerschaftliches Zeitarrangement ent- scheiden, erhalten einen Partnerschaftsbonus: Sie können mindes- tens zwei und höchstens vier zusätzliche Elterngeld Plus-Monate beziehen, wenn sie in dieser Zeit gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten. Dies gilt auch für getrennt erziehende Eltern, die als Eltern gemeinsam in Teilzeit gehen. Alleinerziehen- den steht der gesamte Partnerschaftsbonus zu.

Höhe und Anspruchsvoraussetzungen

Die Höhe des Elterngeldes orientiert sich am monatlich verfüg- baren Nettoeinkommen, das der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes hatte und das nach der Geburt wegfällt. Eltern mit höheren Einkommen erhalten 65 %, Eltern mit niedrigeren Ein- kommen bis zu 100 % dieses Voreinkommens.

Das Elterngeld beträgt mindestens 300,00 € (150,00 € bei Eltern- geld Plus) und höchstens 1.800,00 € (900,00 € bei Elterngeld Plus) monatlich. Das Mindestelterngeld von 300,00 € erhalten alle, die nach der Geburt ihr Kind selbst betreuen und höchstens 32 Stunden in der Woche arbeiten, etwa auch Studierende, Hausfrauen oder Hausmänner und Eltern, die wegen der Betreuung älterer Kinder nicht gearbeitet haben.

Mehrkindfamilien mit kleinen Kindern profitieren vom sogenann- ten Geschwisterbonus: Sie erhalten einen Zuschlag von 10 % des sonst zustehenden Elterngeldes, mindestens aber 75,00 € (37,50 € bei Elterngeld Plus). Bei Mehrlingsgeburten wird ein Mehrlingszu- schlag von 300,00 € (150,00 € bei Elterngeld Plus) für jedes weite- re neugeborene Kind gezahlt.

Beratung und Angebote

Das Elterngeld wird beim Arbeitslosengeld II, bei der Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag vollständig als Einkommen angerechnet - dies betrifft auch den Mindestbetrag von 300,00 €. Es gibt aber eine Ausnahme: Alle Elterngeldberechtigten, die Arbeitslosen- geld II, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag beziehen und die vor der Geburt ihres Kindes beziehungsweise ihrer Mehrlingskinder erwerbstätig waren, erhalten einen Elterngeldfreibetrag. Dieser Freibetrag liegt je nach Verdienst bei höchstens 300,00 €. Bis zu dieser Höhe steht das Elterngeld damit zusätzlich zur Verfügung.

Sie benötigen weitere Informationen?

Weitere Informationen rund um die Elternzeit und das Elterngeld können Sie der Broschüre „Elterngeld, Elterngeld Plus und Eltern- zeit“ entnehmen.

Zusätzlich können Sie mit Hilfe des Elterngeldrechners mit Planer Ihren Anspruch auf Elterngeld selbst ermitteln. Er hilft Eltern zu pla- nen, wie sie Elterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus miteinander kombinieren können – zeitlich und finanziell.

Den Elterngeldrechner mit Planer und die aktuelle kostenlose Infor- mationsbroschüre sowie weitere aktuelle Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) auf der Internetseite: www.bmfsfj.de So erreichen Sie uns:

Fachdienst Jugend und Familie -Elterngeld- Tel.: 04231 15-404

Fax: 04231 15-609

E-Mail: elterngeld@landkreis-verden.de

Besuchen Sie gerne auch unsere Internetseite. Dort finden Sie unter anderem auch die für Sie zuständigen Ansprechpartnerinnen/-partner:

www.landkreis-verden.de/familie-soziales-gesundheit/

kinder-jugend-und-familie/elterngeld-und-elternzeit/

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C C Beratung und Angebote C C

Das Kindergeld

Das Kindergeld erhalten grundsätzlich die Eltern für die grundle- gende Versorgung der Kinder ab der Geburt und mindestens bis zum 18. Geburtstag (unter bestimmten Voraussetzungen auch länger).

Ab Januar 2021 wird in der Regel für jedes Kind mindestens 219,00 € Kindergeld im Monat gezahlt. Ab dem 3. Kind ergeben sich höhere Kindergeldbeträge – auch, wenn Geschwister beim anderen Elternteil leben. Die Höhe des Kindergeldes ist wie folgt:

für das erste und zweite Kind jeweils 219,00 €, für das dritte Kind 225,00 €, für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 250,00 € pro Monat.

1. und 2. Kind 3. Kind ab dem 4. Kind

219,00 € 225,00 € 250,00 €

Weitere Informationen wie z. B. Merkblätter, Antragsvor- drucke sowie Ansprechpartner vor Ort sind im Internet zu finden unter: www.familienkasse.de oder

www.familienportal.de

Kindergeldanträge (Kindergeld-Antrag bei Geburt bzw.

Kindergeld-Antrag ab 18) und Veränderungsanzeigen können auch bequem über den Kindergeld-online-Service der Familienkasse übermittelt werden.

Das Servicetelefon der Familienkasse steht von Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr unter folgender Rufnummer kostenfrei zur Verfügung: 0800 4555530. Ansagen zu den Auszahlungsterminen für Kindergeld und Kinderzuschlag erhält man rund um die Uhr unter der kostenfreien Rufnum- mer: 0800 4555533.

Beratung und Angebote

Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Familien mit mittle- rem Einkommen.

Der Kinderzuschlag beträgt ab Januar 2021 monatlich bis zu 205,00 € je Kind und wird für jedes Kind einzeln berechnet.

Bei mehreren Kindern werden die Beträge dann zum soge- nannten Gesamtkinderzuschlag zusammengerechnet.

Der Kinderzuschlag wird grundsätzlich für 6 Monate bewil- ligt. Ändert sich in diesen 6 Monaten das Einkommen oder die Wohnkosten, hat das keinen Einfluss auf den Kinderzu- schlag.

Weitere Informationen wie z. B. Merkblätter, Antragsvor- drucke, Antragspaket, Ansprechpartner vor Ort sowie den KiZ-Lotsen, mit denen man prüfen kann, ob ein Anspruch in Betracht kommen könnte, sind im Internet zu finden unter:

www.familienkasse.de

Bitte prüfen Sie zunächst mit dem KiZ-Lotsen, ob für Sie ein Anspruch in Betracht kommt und stellen dann online einen Kinderzuschlag-Antrag. Zusätzlich können Sie auch das Angebot der Videoberatung in Anspruch nehmen.

Das Servicetelefon der Familienkasse steht von Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr unter folgender Rufnummer kostenfrei zur Verfügung: 0800 4555530. Ansagen zu den Auszahlungsterminen für Kindergeld und Kinderzuschlag erhält man rund um die Uhr unter der kostenfreien Ruf- nummer: 0800 4555533

Quellenangabe:

Bundesagentur für Arbeit

www.arbeitsagentur.de

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C C Beratung und Angebote C C

Unterhaltsvorschuss

Wenn Sie als Alleinerziehende/Alleinerziehender für Ihr Kind keinen oder keinen ausreichenden Unterhalt vom anderen Eltern- teil erhalten, besteht Anspruch auf Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz.

Ein Kind hat Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvor- schussgesetz, wenn es

• in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhn lichen Aufenthalt hat und

• hier bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt und

• von dem anderen Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des gesetzlichen Mindestunter- halts gemäß § 1612a Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erhält und

• das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, oder bis zur Voll- endung des 18. Lebensjahres, wenn bestimmte Vorraussetzun- gen erfüllt sind.

Ausländischen Kindern werden Unterhaltsvorschussleistungen gezahlt, wenn diese die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.

Die Unterhaltsleistung wird längstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt.

Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss?

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich, wie der Unter- halt, nach dem für die betreffende Altersstufe festgelegten gesetz- lichen Mindestunterhalt.

Für weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an:

Landkreis Verden, Fachdienst Jugend und Familie Servicezimmer Zi. 0037

Tel.: 04231 15-404, E-Mail: unterhaltsvorschuss@landkreis-verden.de www.landkreis-verden.de/familie-soziales-gesundheit/

kinder-jugend-und-familie/

Wenn das Einkommen nicht aus-

reicht?

Beratung und Angebote

Vaterschaft - Sorgerecht - Unterhalt

Rechtliche Fragen, die für jedes Kind geklärt sein sollten:

Vaterschaft

Sind Eltern bei der Geburt ihres Kindes miteinander verheiratet, ist der Ehemann der rechtli che Vater des Kindes.

Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, ist der biologische Vater nicht automatisch der rechtliche Vater. Am einfachs- ten wird die rechtliche Vaterschaft geklärt, indem der Vater die Vaterschaft in einer Urkunde anerkennt und die Mutter diesem Anerkenntnis zustimmt (vor oder nach Geburt des Kindes; bei jedem Standesamt, Jugendamt, Amtsgericht oder notariell). Ist der Vater nicht zur freiwilligen Anerkennung bereit, kann die Vaterschaft in einem Verfah ren vor dem Familiengericht geklärt werden.

Sorgerecht

Sind Eltern bei der Geburt ihres Kindes miteinander verheiratet, sind beide sorgeberechtigt.

Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, hat die Mutter das Sorgerecht allein, wenn sie bereits volljährig ist. Sie kann das Sorgerecht aber mit dem Vater ihres Kindes gemeinsam ausüben. Dazu müssen beide Eltern eine Sorgeerklärung beurkunden lassen (vor oder nach Geburt des Kindes; bei jedem Jugendamt oder jeder Notarin/jedem Notar). Wenn die Mutter nicht zu einer Sorgeerklärung bereit ist, kann sich der Vater in einem Verfahren vor dem Familiengericht um das Sorgerecht bemühen.

Unterhalt

Leben beide Eltern mit ihrem Kind zusammen, kümmern sich beide um ihr Kind und sorgen für seinen Unterhalt.

Sind die Eltern getrennt, erfüllt der Elternteil, bei dem das Kind

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lebt, seine Unterhaltspflicht durch die Betreuung des Kindes.

Der andere Elternteil muss Unterhalt zahlen. Zur Absiche- rung des Kindes kann verlangt werden, dass der Zahlungs- pflichtige seine Unterhaltsver pflichtung in einer Urkunde anerkennt (bei jedem Jugendamt, Amtsgericht oder jeder Notarin/jedem Notar). Können die Eltern sich nicht über den Unterhalt verständigen, kann der Anspruch des Kindes in einem Verfahren vor dem Familiengericht geklärt werden.

Wie kann das Jugendamt helfen, wenn Eltern sich nicht einigen können?

Das Jugendamt kann den betreuenden Elternteil bei der Vaterschaftsfeststellung und in der Unterhaltssache des Kindes beraten und unterstützen. Ziel ist eine einvernehm- liche Lösung, bei der die Belange aller Beteiligten berück- sichtigt werden.

Für die Feststellung der Vaterschaft und die Klärung des Unterhaltsanspruches des Kindes kann der betreuende Elternteil beim Jugendamt eine Beistandschaft beantra- gen. Das Jugendamt ist dann für die jeweilige Aufgabe ein gesetzlicher Vertreter des Kindes und kann das Kind auch im gerichtlichen Verfahren vertreten. Das Sorgerecht der Eltern wird durch die Beistandschaft nicht einge schränkt.

Kontakt:

Fachdienst Jugend und Familie des Landkreises Verden Servicezimmer Zi. 0037

Tel. 04231 15-404

E-Mail: service51@landkreis-verden.de

Vormundschaft und Pflegschaft

In der Regel kümmern sich die Eltern um alle Angelegen- heiten ihres Kindes. Wenn sie das Sorgerecht für ihr Kind nicht selbst ausüben können oder dürfen, benötigt das Kind einen gesetzlichen Vertreter, der diese Aufgaben übernimmt.

Das Kind erhält einen Vormund. Wird das Jugendamt vom Amtsgericht zum Vormund bestellt, erhält das Kind somit einen Amtsvormund.

Welche Aufgaben hat der Vormund?

Der Vormund tritt rechtlich an die Stelle der Eltern und übt das Sorgerecht für das Kind aus.

Wann erhält ein Kind einen Vormund?

Ein Kind oder ein Jugendlicher erhält einen Vormund,

• wenn die Mutter minderjährig ist. Bei diesen Vormund- schaften übt der Vormund „nur“ die rechtliche Vertretung des Kindes aus. Die restliche elterliche Sorge bleibt bei der Mutter,

• wenn die Eltern ihr Kind zur Adoption freigeben. Bei Adoptionen ist das Jugendamt vom Moment der notariellen Freigabeerklärung zur Adoption des Kindes bis zum Ab- schluss der Adoption per Gesetz Amtsvormund des Kindes,

• wenn Eltern sterben oder aus anderen Gründen, wie z. B.

auf Grund einer sehr schweren Erkrankung, nicht mehr für ihr Kind sorgen können,

• wenn das Familiengericht den Eltern das Sorgerecht ent- zieht und es einem Vormund über trägt. Das Familien- gericht kann auch Teile der elterlichen Sorge entziehen.

Dann besteht eine Pflegschaft, bei Übernahme durch das Jugendamt eine Amtspflegschaft.

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