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Spar. Josef Hueber Weg. Wagendorfer Straße. Obere Marktstraße. Schulstraße. Am Feldried. Kindergarten Volksschule. Felix Barazutti Weg.

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Academic year: 2022

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Wohnkonzepte

Wohnkonzepte mit Zukunft mit Zukunft

8423 St. Veit in der Südsteiermark 8423 St. Veit in der Südsteiermark

Felix Barazutti Weg 12 Felix Barazutti Weg 12

10 geförderte Mietwohnungen mit Kaufoption

10 geförderte Mietwohnungen mit Kaufoption

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Lage und Umfeld

Spar

Felix Barazutti Weg

Zubringerbegleit Weg

A9 Auf- und Abfahrt

Richtung Graz und Slowenien

Josef Hueber Weg

Linde nstraße Schu

lstraße Am F

eldried

Untere M arkts

traße

Obe re M

arktstraße Wagendo

rfer St raße

St. Veiter Straße

Kindergarten Volksschule

Park

Gemeindeamt

Bank

Arzt

(3)

Symbolbild 1. BA

Lage

St. Veit in der Südsteiermark, nur 8 km südöstlich von Leibnitz, verfügt nicht nur über eine ideale Verkehrs- anbindung an die A9 und ist damit leicht und schnell er- reichbar. Der Ort steht auch für Erholung, Kultur, Sport und Genuss und ist ein idealer Ausgangspunkt für Ausflüge in die Südsteiermark. Somit ist St. Veit nicht nur für „Einheimische“, sondern auch für Menschen, die dem Stadtleben entfliehen möchten, ein attraktiver Wohnort.

Infrastruktur

Ob Haubenrestaurant, Dorfwirt, Buschenschenke oder gemütliches Cafe - das Angebot an Kulinarik ist groß.

Auch für den täglichen Einkauf ist gesorgt und Kinder fühlen sich im Kindergarten und in der Volksschule mit Nachmittagsbetreuung sehr wohl. Mit der Busverbin- dung 600 oder 604 fahren - je nach Tageszeit sogar in 30-Minuten-Intervallen - Kinder und Erwachsene zum Leibnitzer Bahnhof.

Projekt

Hier im Zentrum von St. Veit entsteht im 4. Bauab- schnitt ein Wohnbauprojekt der GWS mit 10 geförder- ten Mietwohnungen mit Kaufoption.

Die Wohnungen weisen Größen von 63 m² bis 90 m² auf und bieten somit sowohl für Singlehaushalte als auch für Familien mit mehreren Kindern ausreichend Wohnraum.

Für Genuss pur sorgen die sonnigen Terrassen oder die geräumigen Balkone.

Die Ziegelmassivbau- bzw. Holzriegelbauweise in Niedrigenergiestandard sorgt für ein angenehmes Wohnklima.

Die Mietwohnungen werden vom Land Steiermark ge- fördert und sind auch wohnunterstützungsfähig.

Die Kaufoption steht für die Möglichkeit, die Wohnun- gen bereits 5 Jahre nach Bezug zu erwerben, um sich sein Eigentum zu schaffen.

Besonderheiten:

10 geförderte Mietwohnungen mit Kaufoption Wohnflächen von 63 bis 90 m²

Terrasse, Eigengarten, Balkon Pelletsheizung

Massivbau- bzw. Holzriegelbauweise Kinderspielplatz

(Auf Liegenschaft Felix Barazuttiweg 8, 10, 14 und 16) überdachter Müllplatz

Carport

solarunterstützte Warmwasseraufbereitung HWB–Wert

Ref,SK

: 32 kWh/m²a

Gesamtenergieeffizienzfaktor: fGEE 0,65

Felix Barazutti Weg 12

(4)

02 03

04 05 06 07 08 09

01

Müllraum

Kellerersatzräume Kellerersatzräume

Carports

Kinderwagenabstellraum Fahrradabstellraum

Technikraum

N

S O W

Außenanlageplan

(5)

* Anzahlung Grundkosten 100% bei Mietvertragsabschluss

** Monatlicher Aufwand lt. 2. Kalkulation vom 27.10.2020 Zinsschwankungen und Änderungen hinsichtlich

Betriebs- und Heizkosten sowie der künftigen Endabrechnung vorbehalten

Felix Barazutti Weg 12

Top Lage Typ Zimmer Wohnnutz- fläche

Terrasse

Garten

Balkon

Keller- abteil

Anzahlung Grund- kosten 100% *

mtl. Aufwand inkl. BK, HK Warmwasser

Carport **

12/1 EG 06 4 89,99 38,08 131,79 - 4,39 VERMIETET VERMIETET

12/2 EG 01 2 62,52 14,43 39,90 - 4,34 VERMIETET VERMIETET

12/3 EG 01 2 63,71 15,21 41,90 - 4,39 € 8.713,00 € 563,08

12/4 EG 02 3 82,85 22,16 60,91 - 4,34 VERMIETET VERMIETET

12/5 EG 03 4 88,81 30,50 110,23 - 3,79 VERMIETET VERMIETET

12/6 1.OG 05 3 80,79 - - 14,92 4,34 VERMIETET VERMIETET

12/7 1.OG 04 3 76,62 - - 12,65 4,58 € 10.553,00 € 678,92

12/8 1.OG 01 2 64,05 - - 12,65 4,63 € 8.958,00 € 577,33

12/9 1.OG 02 3 84,16 - - 12,25 4,61 VERMIETET VERMIETET

12/10 1.OG 03 4 89,99 - - 10,95 4,04 VERMIETET VERMIETET

Voraussetzung, die der Erwerber/Mieter einer vom Land Steiermark geförderten Wohnung erfüllen muss.

1. Das Vorliegen der österreichischen Staatsbürgerschaft (erforderlich bei Erwerb einer Eigentumswohnung).

Den österreichischen Staatsbürgern sind die im §7 Abs. 5 des Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetzes 1993 angeführten Personen gleichgestellt.

§ 7 Abs. 5 des Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetzes 1993 lautet:

Österreichischen Staatsbürgern sind gleichgestellt;

a.) Ausländer, die die österreichische Staatsbürgerschaft nach dem 6. März 1933 verloren haben, aus politischen, rassistischen oder religiösen Gründen aus Österreich auswandern mussten, wieder nach Österreich zurückgekehrt sind und beabsichtigen, sich für ständig in Österreich niederzulassen;

b.) Personen, deren Flüchtlingseigenschaft behördlich festgestellt ist und die zum Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt sind;

c.) Personen, die Staatsangehörige eines Staates sind, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, sowie Personen, denen nach dem Recht der europäischen Union oder auf Grund eines Staatsvertrages dieselben Rechte in Wohnbauförderungsangelegenheiten zu gewähren sind wie österreichischen Staatsbürgern.

2. Volljährigkeit

3. Das jährliche Einkommen (Familieneinkommen) darf folgende Beträge nicht überschreiten.

bei Miet-, Mietkauf- und Eigentumswohnungen 1 Person Netto € 40.800,-- 2 Personen Netto € 61.200,-- 3 Personen Netto € 66.600,-- 4 Personen Netto € 72.000,-- 4. Der Wohnungserwerber/Mieter hat während der gesamten Laufzeit der Förderung ausschließlich die geförderte Wohnung zur Befriedigung seines dringenden Wohnbedürfnisses regelmäßig zu verwenden.

5. Der Wohnungserwerber/Mieter sowie die weiteren Personen, welche die Wohnung beziehen, haben ihre Rechte an der bisher zur Befriedigung ihres dringenden Wohnbedürfnisses regelmäßig verwendeten Wohnung binnen 6 Monaten nach Bezug der geförderten Wohnung aufzugeben. Ausnahmen sind mit Zustimmung des Landes nur dann zulässig, wenn er die bisherige Wohnung aus beruflichen Gründen für sich selbst dringend benötigt oder wenn Verwandte in gerader Linie diese Wohnung zur Befriedigung ihres dringenden Wohnbedürfnisses regelmäßig verwenden.

Wohnungsdaten

Förderbedingungen

(6)

* * *

Vorraum

Schlafzimmer

Terrasse

Bad

WC AR

Wohnküche

N

S O W

WOHNUNGSTYP 01

ca. 63 m

2

2 Zimmer Terrasse

Vorraum 6,93 m2

Bad 6,20 m2

WC 2,04 m2

Schlafzimmer 14,05 m2

Wohnküche 31,69 m2

Abstellraum 1,61 m2

AUSSENFLÄCHEN

Terrasse 14,43 m2

Garten 39,90 m2

Haus 12 EG / TOP 02 EG / TOP 03 1. OG / TOP 08

EGu. 1.OG

(7)

* * *

Vorraum

Schlafzimmer

Zimmer

Balkon

Bad

WC AR

Wohnküche

N

S O W

ca. 77 m

2

3 Zimmer Balkon

Vorraum 7,06 m2

Bad 6,32 m2

WC 2,03 m2

Schlafzimmer 13,98 m2

Zimmer 14,19 m2

Wohnküche 31,41 m2

Abstellraum 1,63 m2

AUSSENFLÄCHEN

Balkon 12,65 m2

(8)

Anschluss für Tele- kommunikation Antennenanlage

Digitale Gemeinschafts-SAT-An- lage-Astra mit wohnungsweiser Signalbereitstellung (SAT-Recei- ver erforderlich).

Wohnzimmer:

- A1 Telefonanschluss für Internet mit Glasfaser für Geschwindig- keiten bis zu 1000 MBit/s und Fernsehen in HD Qualität und eine Leerverrohrung für Telekom- munikation

Schlafzimmer, Zimmer:

TV-Anschluss und eine Leerver- rohrung für Telekommunikation

Außenanlage

Die Außenanlagen werden be- grünt und gärtnerisch gestaltet, soweit sie nicht als Gehwege ge- nutzt werden, ein Kinderspielplatz wird eingerichtet (gemeinsam mit Haus 8, 10, 14 und 16)

Bodenbeläge

Küche, Wohnzimmer, Schlafzim- mer und Zimmer sowie teilweise Abstellraum: Fertigparkett – Eiche

Dach

- Wärmedämmung

- Pultdach mit Kunststofffolien- abdichtung

Fensterelemente, Balkontüren

Rahmenstockkonstruktion aus Holz/Alu, Farbe Weiß, 3-Schei- benisolierverglasung, Kunststoff- innenfensterbank, Außenfenster- bank aus Alu.

Freiflächen

Terrassen:

graue Betonplatten 50/50 cm auf Splitt, Wasseranschluss, Beleuch- tung, Steckdose

Balkone:

Holzkonstruktion, Überdachung im Obergeschoss, Beleuchtung Steckdose

Eigengarten: mit Maschendraht- zaun (Höhe ca. 1,20 m) abge- grenzt inkl. 1 Gehtüre

Fußböden,

Unterkonstruktion

Schwimmender Zementestrich, Wärme- und Trittschalldämmung

Geschossdecken

Erdgeschoss:

- Stahlbetondecken mit Decken- spachtelung

Obergeschoss:

- Holzdecke mit Sparren inkl.

Dämmung

- Trockenbau Deckenspachtelung

Heizung und Warm- wasseraufbereitung

Pelletsheizung, Warmwasserauf- bereitung solarunterstützt

(gemeinsam mit Haus 8 und 10 (1. BA), und Haus 14 und 16 (3. BA))

Küchenentlüftung

Umluftbetrieb möglich

Malerarbeiten

Decken- und Wandanstrich in Weiß

Parkplatz

- Pro Wohnung 1 PKW-Abstell- platz überdacht

- 6 Besucherparkplätze (auf Grundstück 2/36)

Sanitäre Ausstattung

Bad:Waschbecken, Kunststoffbade- wanne, Waschmaschinenan- schluss, Armaturen und Brause- set

WC:Tiefspül-WC-Schale mit 2-Men- gen Spültechnik und Handwasch- becken

Sicherheits- einrichtungen

- Sämtliche Wohnräume sind mit Einzelrauchmeldern mit akusti- scher Warnmeldung ausge- stattet (batteriebetrieben) - Blitzschutzanlage

Sonnenschutz

Außenjalousien mit Seilzugbedie- nung bei allen Fenstern (ausge- nommen Bad- und WC-Fenster:

undurchsichtige Gläser)

Türelemente

Wohnungseingangstür:

Holztürblatt mit Rahmenstock (Farbe Weiß)

einbruchhemmender Beschlag, Mehrfachverriegelung, Türspion Innentüren: lackierte Holztürblät- ter und Holzzargen (Farbe Weiß), Wohnzimmertür mit zusätzlichem Glasausschnitt in Klarglas

Verfliesung

Vor-, Abstellraum:

Bodenfliesen, Format: ca. 33 x 33 cm

Bad/WC:

Bodenfliesen, Format: ca. 33 x 33 cmWandfliesen, weiß matt oder glän- zend, Format: ca. 25 x 33 cm, Verfliesungshöhe: Bad 2,00 m und WC ca. 1,25 m

Wände

Außenwände EG:

- Ziegelmauerwerk, 25 cm Hoch- lochziegel bzw. Stahlbetonbau- weise

- Wärmedämmverbundsystem und Fassadenputz, innen verputzt Außenwände 1. OG:

- Holzriegelwände bzw. Tafelbau- weise, sonst wie im EG

- innen Trockenbau Wohnungstrennwände:

- EG: 25 Hochlochziegl mit Vorsatzschale

- 1.OG: Holz- bzw. Gipskartonwand Zwischenwände:

- Metallständerwände mit Gips- kartonbeblankung 10 bzw. 12 cm

Zentrale

Schließanlage

Wohnungseingangsschlüssel sperrt Wohnungseingangstüren, Trocken-, Kinderwagen- und Fahrradabstellraum, Brieffach und Kellerersatzraum

Raumluftklima

Der gesamten Objektplanung ist ein Raumluftklima von 20°C und max. 55% relativer Luftfeuchtig- keit zu Grunde gelegt.

Wärmeschutz

Es gelten die Anforderungen der OIB-Richtlinie 6 zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Baubewilli- gung.

Schallschutz

Es gelten die Anforderungen des baulichen Schallschutzes der OIB-Richtlinie 5 zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Baubewilli- gung.

Die Beschreibung des Bauvor- habens entspricht dem derzeit aktuellen Planungsstand. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche Bilder und Anga- ben in den gegenständlichen Ver- kaufsplänen deshalb noch nicht verbindlich sind, da jederzeit aus technischen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen sowie ins- besondere aus Gründen behörd- licher Vorschriften bzw. Vorgaben, eine Änderung eintreten kann.

Sämtliche Bilder sind Symbolbilder.

Stand September 2021

Grundausstattung Ihrer Wohnung

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