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Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft Nr. 21 vom 22. Mai 2020 1

Politische Rechte

Finanzreferendum – Frist 16. Juli 2020

Der Landrat hat am 14. Mai 2020 beschlossen:

– Projekt Regionaler Entwicklung (PRE) «Genuss aus Stadt und Land» 2019 – 2025 / Ausgabenbewilligung (Partnerschaftliches Geschäft) (2018-1023) Zur Mitfinanzierung und Unterstützung des Projektes «Genuss aus Stadt und Land» wird für die Jahre 2020–2026 eine neue einmalige Ausgabe (netto) von CHF 3.95 Mio. bewilligt.

– Sanierung Durchgangsplatz «Holchen»; Ausgabenbewilligung (Realisierung) (2020-50)

Für die Realisierung des Projektes «Sanierung Durchgangsplatz Holchen»

wird eine neue einmalige Ausgabe von CHF 1'11 Mio. (inkl. MwSt.) mit einer Kostengenauigkeit von +/-10 % bewilligt.

Diese Beschlüsse unterstehen gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft dem Referendum. Allfällige Begehren um Vornahme der Volksabstimmung sind innert 8 Wochen, d. h. bis 16. Juli 2020 der Landeskanzlei einzureichen. Das Referendum ist zustande gekommen, wenn es von 1500 Stimmberechtigten unterschriftlich gestellt ist.

Landeskanzlei

Referenzen

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