• Keine Ergebnisse gefunden

Politische Rechte

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Politische Rechte "

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft Nr. 51 vom 19. Dezember 2019 1

Politische Rechte

Finanzreferendum – Frist 13. Februar 2020

Der Landrat hat am 12. Dezember 2019 beschlossen:

– Ausgabenbewilligung für den Bau des Mischwasserbeckens Grienmatt in Liestal (2019-714)

Für den Neubau des Mischwasserbeckens Grienmatt in Liestal wird eine neue einmalige Ausgabe von CHF 2'650’000 (exkl. MWST) mit einer Kostengenauigkeit von +/-10% bewilligt.

– Ausgabenbewilligung für den Bau des Mischwasserbeckens in Pratteln (2019- 579)

Für den Neubau des Mischwasserbeckens in Pratteln wird eine neue einmalige Ausgabe von CHF 8'750'000 (exkl. MWST) mit einer Kostengenauigkeit von +/-10 % bewilligt.

Diese Beschlüsse unterstehen gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft dem Referendum. Allfällige Begehren um Vornahme der Volksabstimmung sind innert 8 Wochen, d. h. bis 13. Februar 2020 der Landeskanzlei einzureichen. Das Referendum ist zustande gekommen, wenn es von 1500 Stimmberechtigten unterschriftlich gestellt ist.

Landeskanzlei Basel-Landschaft

Gesetzesreferendum – Frist 13. Februar 2020

Der Landrat hat am 12. Dezember 2019 beschlossen:

– Anpassung des Raumplanungs- und Baugesetzes an die Ergebnisse des VAGS-Projekts «Raumplanung» (2019-99)

Die Gesetzestexte können unter http://www.bl.ch/referenden auf dem Internet eingesehen oder bei der Landeskanzlei, Tel. 061 552 50 08, bestellt werden.

Dieser Beschluss untersteht gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe c der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft dem Referendum. Allfällige Begehren um Vornahme der Volksabstimmung sind innert 8 Wochen, d. h. bis 13. Februar 2020 der Landeskanzlei einzureichen. Das Referendum ist zustande gekommen, wenn es von 1500 Stimmberechtigten unterschriftlich gestellt ist.

Landeskanzlei Basel-Landschaft

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

4.2 Die Landeskanzlei lässt alle Listen und einen leeren Wahlzettel (Freie Liste) sowie eine kurze Wahlanleitung drucken und den Gemeinden zustellen.. 4.3 Die Gemeinden haben

Nachdem innert der verfassungsmässigen Frist keine Abstimmungsbegehren eingereicht worden sind, hat die Landeskanzlei am

Initiativkomitees betreffend Rückzug der Verfassungsinitiative «Für eine starke Region (Regio-Stärkungsinitiative)» vom 8. Juni 2020, unterzeichnet durch den Komitee-Präsidenten

November 2019 wird als gültig, die nichtformulierte Volksinitiative «Ergänzungsleistungen für Familien mit geringen Einkommen» vom 23.. November 2017 als abgelehnt,

Rückbau der bestehenden Liegenschaften und die Instandsetzung der Bottmingerstrasse wird die erforderliche neue einmalige Ausgabe von CHF 36'630'000.– inkl..

September 1981 über die politischen Rechte (GpR) sowie auf die Berichte der Gemeinden über die Prüfung der Unterschriftenlisten des am 21. Juli 2021

März 2021 wird als gültig, die formulierte Gesetzesinitiative «Die gigantische und unerfüllbare Anzahl von 3'500 Kompetenzbeschreibungen in den Lehrplänen auf ein

November 2020 wird als gültig, das Gesetz über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen an die Mieterinnen und Mieter von Geschäftsräumlichkeiten im Zusammenhang mit