KH Online Seminar zum Jahreswechsel
2020/2021
Inhaltsübersicht
1. Maßnahmen zum Jahresende
2. Rückkehr zu alten Umsatzsteuersätzen 3. Begünstigung von Investitionen
4. Corona „meets“ Steuerrecht 5. Förderung von Immobilien 6. Sonstige Neuerungen
Seite 2
1. Maßnahmen
zum Jahresende
1. Optimierung Einkommensteuer
Sonderzahlungen in Rentenkassen
Gesetzliche Rente
Rürup-Rente
Versorgungswerke
Vorauszahlung von privaten Krankenversicherungsbeiträgen
Grundsatz: Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen max. 1.900 € Einzelveranlagung / 3.800 € Zusammenveranlagung
Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Alte Lebensversicherungen
Haftpflichtversicherungen
Seite 4
1. Optimierung Einkommensteuer
Mindestabzug: Beiträge für Basisabsicherung in der Krankenversicherung
Krankenkassenbeiträge übersteigen regelmäßig Höchstbeträge von 1.900 € Einzelveranlagung / 3.800 € Zusammenveranlagung.
Damit wirken sich weitere Versicherungsaufwendungen steuerlich nicht aus.
Lösungsansatz:
Krankenkassenbeiträge für Folgejahr(e) in 2020 vorauszahlen
=> voller Abzug der Beiträge für Basisabsicherung in 2020
Abzugsfähigkeit der sonstigen Versicherungsaufwendungen in 2021 im Rahmen der o.g. Höchstbeträge, die sonst in „Leere“
1. Optimierung Einkommensteuer
Handwerkerleistungen
(Steuerabzug 20% der Aufwendungen, max. 1.200 €)
Unterhaltsleistungen an Kinder bis 9.408 EUR
kein Kindergeldanspruch
Anrechnung eigener Einkünfte des Kindes
Seite 6
2. Maßnahmen bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Ausgangsrechnungen
Rechnungsstellung im Jahr 2021
Alternativ: Zahlung/Einzug im Jahr 2021
Eingangsrechnung
Zahlung im Jahr 2020
Leasing-Sonderzahlungen
Notwendige Investitionen bis Jahresende durchführen und Zahlung nicht vergessen
Anschaffung Wirtschaftsgüter bis 800 EUR netto voll abzugsfähig
3. Maßnahmen bei Bilanzierung
Verschiebung Leistungsausführung in das Jahr 2021
Achtung: halbfertige/fertige Arbeiten
Prüfung Eingangsrechnung hinsichtlich des korrekten Leistungszeitraums
Insbesondere bei Rechnungseingang im Januar 2021
Ordnungsgemäße Erfassung von Schwund und Diebstahl
Notwendige Investitionen bis Jahresende durchführen (Zahlung in 2020 nicht unbedingt erforderlich für Betriebsausgabenabzug)
Anschaffung Wirtschaftsgüter bis 800 EUR voll abzugsfähig
Seite 8
4. Corona-Prämie
- Vom Arbeitgeber gewährte Beihilfen und Unterstützungen in Form von Zuschüssen und Sachbezügen (beim Gesellschafter-GF Schriftform!)
- Geldleistungen - Sachleistungen
- Aufgrund der Corona-Krise (z.B. Mehrarbeit, veränderte Rahmenbedingungen durch kurzfristiges Home Office)
- Höchstbetrag 1.500 € je Dienstverhältnis bis 31.12.2020 (Auszahlung kann bis 30.06.2021 erfolgen)
- Lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei
- Nicht zulässig: Umwandlung von vertraglich vereinbarten Gratifikationen
2. Rückkehr zu alten Umsatzsteuersätzen
Seite 10
1. Umsatzsteuererhöhung
Das war/ist Das wird kommen
Erhöhung der Umsatzsteuersätze von 16% auf 19% sowie von 5% auf 7% (Ausnahme: Gastronomie)
ab dem 01.01.2021
2. Wann ist eine Leistung ausgeführt?
Sonstige Leistung Lieferung
Verschaffung der Verfügungsmacht
Zeitpunkt der Vollendung
Seite 12
2.1 Wann ist eine Lieferung ausgeführt?
Verkauf eines Laptops (= Lieferung)
Verschaffung Verfügungsmacht: 07.01.2021
Bestellung 30.11.2020
Beginn Auslieferung
07.01.2021
Ablieferung beim Kunden 08.01.2021
Bezahlung 20.01.2021
2.2 Wann ist eine sonstige Leistung ausgeführt?
Übernahme LKW 27.12.2020
Rückgabe LKW 05.01.2021
Bezahlung 20.01.2021
Steuersatz: 19 %
Zeitpunkt der Vollendung: 05.01.2021
Vermietung eines LKW (= sonstige Leistung)
Seite 14
2.3 Wann ist eine Werklieferung ausgeführt?
Errichtung eines Carports (= Werklieferung)
Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht: 14.02.2021
Bestellung 09.09.020
Baubeginn 01.10.2020
Abnahme 14.02.2021
Bezahlung 15.03.2021
2.4. Vorausrechnungen und Abschlagsrechnungen
Bestellung 09.09.2020
Auftrags- volumen 23.200 €
Bezahlung 14.10.2020
Abnahme 14.02.2021
Bezahlung 15.03.2021
11.600 € Abschlags-
rechnung 07.10.2020
10.000 € zzgl. 1.600 €
USt. (16%)
Schluss- rechnung 20.02.2021 19.495 € zzgl.
3.705 € USt (19%)
Errichtung eines Carports (= Werklieferung)
ursprüngliche Netto-Kalkulation
20.000 € Seite 16
3. Umsatzsteuersenkung – Gastronomie
Besonderheiten bei Steuersatzänderung bei Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen
01.07.2020 bis 31.12.2020 5 % auf Speisen, 16 % auf Getränke
01.01.2021 bis 30.06.2021 7 % auf Speisen, 19 % auf Getränke
ab 01.07.2021
19 % auf Speisen (Verzehr an Ort und Stelle) 19 % und Getränke
3. Begünstigung von Investitionen
Seite 18
1. Wiedereinführung der degressiven Abschreibung
Möglichkeit einer erhöhten degressiven Abschreibung beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens:
Höherer Steuerminderungseffekt in den ersten Jahren
2,5-fache Abschreibung der normalen linearen Abschreibung
maximal 25 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Erstjahr bzw. des Restbuchwerts im Folgejahr
Folge: Wirtschaftsgütern, mit einer längeren Nutzungsdauer als vier Jahre, wird höhere Abschreibungsbeträge ermöglicht
1. Wiedereinführung der degressiven Abschreibung
Auswirkungen degressive vs. lineare Abschreibung
Lineare Abschreibung 100.000 € : 6 = 16.666 € jährlich
Degressive Abschreibung
16.666 x 2,5 = 41.665 € jährlich 100.000 € x 25 % = 25.000 € jährlich
Vorteil im 1. Abschreibungsjahr
25.000 € - 16.666 € = 8.334 €
Max. 25 % Anschaffung Maschine zum 01.01.2020 - 100.000 € - Nutzungsdauer 6 Jahre
In späteren Jahren sinkt die Bemessungsgrundlage der degressiven Abschreibung, da diese immer vom jeweiligen Restbuchwert berechnet wird.
Seite 20
2. Fristverlängerung für Investitionsabzugsbetrag 2017
Investitionsabzugsbetrag für kleine und mittlere Unternehmen
Aufwendungen für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens können zeitlich vorgezogen werden
Gewinnmindernder Abzug von 40% der voraussichtlichen Aufwendungen vor dem eigentlichen Invest
Investitionsfrist zur Anschaffung/Herstellung des entsprechenden Wirtschaftsguts: 3 Jahre
Fristverlängerung: Investitionsabzugsbeträge, deren dreijährige
Investitionsfrist 2020 ausläuft (d.h. Bildung in der Steuererklärung 2017), ist auf vier Jahre verlängert worden (31.12.2021)
Verlängerung: 1 Jahr
3. Änderungen beim Investitionsabzugsbetrag 2020
(JStG 2020)Altregelung bis 2019
Neuregelung ab 2020 Betriebliche
Nutzung
ausschließlich oder fast ausschließlich,
d. h. zu mindestens 90 % im Betrieb
zusätzlich zu Altregelung vermietete Wirtschaftsgüter
Größen- merkmale
Einnahmen-Überschuss-Rechnung:
Gewinngrenze 100.000 € Bilanzierung:
Eigenkapital max. 235.000 €
Unabhängig von der Gewinnermittlungsart:
Gewinngrenze 200.000 €
Abzug Bis zu 40 % der Aufwendungen Bis zu 50 % der Aufwendungen
Seite 22
4. Corona
„meets“ Steuerrecht
1. Corona-Maßnahmen im Überblick
Bereits erfolgte unterjährige staatliche Hilfsmaßnahmen:
Finanzverwaltung
Billigkeitsreglung bei Anpassung von Vorauszahlungen
Erleichterung der Stundung von Steuerzahlungen
Soforthilfen
Corona-Soforthilfe der Länder und des Bundes
Erste und zweite Stufe des Überbrückungshilfe
Novemberhilfe
Spezielle zinsgünstige Krisendarlehen der KfW sowie länderspezifische Kreditprogramme
Seite 24
2. Aktuelles zur Überbrückungshilfe
Phase Geltungsbereich
Erste Phase Fördermonate Juni bis August 2020
(Antragsstellung bis Ende September 2020) Zweite
Phase
Fördermonate September bis Dezember 2020
(Antragstellung ab Oktober 2020)
Vergleich mit den entsprechen Kennzahlen des Vorjahres
2. Aktuelles zur Überbrückungshilfe
Erste und zweite Stufe des Überbrückungshilfe
Anträge auf Überbrückungshilfe unterliegen einer nachträglich Prüfungen (Soll-Ist-Vergleich)
Antragsteller hat Soll-Ist-Vergleich im Jahr 2021 unaufgefordert bei Bewilligungsstelle einzureichen
Rückzahlungspflicht bei abweichender Prognose
Seite 26
3. Neues beim Kurzarbeitergeld
Erweiterte Bezugsdauer
Änderung Termin
Verlängerung auf 24 Monate bis 31.12.2021 Erstattung der Sozialversicherung in
voller Höhe bis 30.06.2021
Erstattung von 50 % der bis 31.12.2021
3. Neues beim Kurzarbeitergeld
Teilweise Steuerfreiheit für Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld sowie zum Saison-Kurzarbeitergeld
Regel-Netto- Gehalt
Kurzarbeiter- geld
Steuerpflichtiger Aufstockungsbetrag AGMöglicher Aufstockungsbetrag AG
Seite 28
bis zu 80% steuerfrei
4. Home-Office und häusliches Arbeitszimmer
)- Grundsatzsatz: Abzugsverbot für die Aufwendungen eines häuslichen Arbeitszimmers
- Ausnahme: Für berufliche oder betriebliche Tätigkeit steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung
- Höchstbetrag 1.250 EUR
- Unbegrenzter Abzug sofern das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bildet.
Keine Vereinfachung oder Änderung durch Corona.
Liegt ein häusliches Arbeitszimmer vor?
4. Home-Office und häusliches Arbeitszimmer
abgeschlossener Raum in der Wohnung
(fast) ausschließliche Nutzung für die Arbeitstätigkeit
Einrichtung auf berufliche Belange beschränkt
Ja
lediglich Regale oder ähnliches als Trennwände
lediglich Arbeitsecke im Wohnzimmer
Vorhandensein von
Couchlandschaften und Unterhaltungselektronik
Nein
Seite 30
4. Home-Office und häusliches Arbeitszimmer
Steuerlichen Abzugsmöglichkeiten
Umfassender Kostenabzug
Raumkosten
anteilige Miete (Aufteilung nach der Nutzfläche)
Anteilige Abschreibung und Schuldzinsen
Allgemeine Werbungskosten
Schreibtisch
Bürostuhl
5. Förderung
von Immobilien
Seite 32
1. Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau
Förderfähige Immobilie
Neubau
Ab Fertigstellung 10 Jahre entgeltliche Vermietung
Anschaffungs-/Herstellungskosten max. 3.000 €/qm
Zeitliche Begrenzung der Förderung
Bauantrag zwischen September 2018 und Dezember 2021
Ausgenommen sind u.a.
Wohnungen zur Eigennutzung
Kurzfristige Vermietungen
Ferienwohnungen
1. Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau
Förderung: Gebäudeabschreibung plus Sonderabschreibung
Förderung Regelung
Sonderabschreibung
Anschaffungs- oder Herstellkosten max.
Bemessungsgrundlage für Sonder-AfA max.
5%
3.000 €/qm 2.000 €/qm
Gebäudeabschreibung 2%
Mögliche Gesamtabschreibung 7%
Auswirkung in ersten 4 Jahren 28 %
Höchstgrenze
Seite 34
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35c EStG )
direkter Abzug von der tariflichen Einkommensteuer
2. Energetisches Sanieren
- zu eigenen Wohnzwecken genutzte Gebäude
o Keine teilweise betriebliche Nutzung (ausgenommen Arbeitszimmer) - Immobilien, deren Alter bei Maßnahmendurchführung >10 Jahre ist
- Beginn der Maßnahme nach dem 31.12.2019
- Fertigstellung der Maßnahme vor dem 01.01.2030
Seite 36
2.1 Förderberechtigung
- Wärmedämmung von Wänden
- Wärmedämmung von Dachflächen
- Wärmedämmung von Geschossdecken - Erneuerung Fenster oder Außentüren - Einbau Lüftungsanlage
- Heizungserneuerung
2.2 Förderfähige Maßnahmen
2.3 Weitere Voraussetzungen
- Die Maßnahmen müssen von einem Fachunternehmen (z.B. Dachdecker) ausgeführt werden
- Bescheinigungspflicht durch Fachunternehmen gemäß amtlich vorgeschriebenem Muster
- Rechnungspflicht (u.a. muss die Adresse des begünstigten Objekts enthalten sein)
- Zahlung auf das Konto des Empfängers (keine Barzahlung!) - Keine Inanspruchnahme von weiteren öffentlichen Förderungen,
insbesondere
- Zuschüsse und Förderdarlehen der KfW-Bank
- Fördermittel vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) - Zinsbegünstigte Förderprogramme der einzelnen Bundesländer
Seite 38
2.4 Höhe der Steuerermäßigung
Kalenderjahr Höhe der Ermäßigung Höchstbetrag Jahr des Abschlusses der
Maßnahme
7 % der Aufwendungen Höchstens 14.000 €
Erstes Jahr nach
Abschluss der Maßnahme
7 % der Aufwendungen Höchstens 14.000 €
Zweites Jahr nach
Abschluss der Maßnahme
6 % der Aufwendungen Höchstens 12.000 €
Insgesamt (nur 20 % der Aufwendungen Höchstens 40.000 €
3. Exkurs: Fördermaßnahme
Kfw-Förderprogramme
o Echte Zuschüsse und / oder zinsbegünstigte Förderprogramme
Seite 40
Innovation &
Digitalisierung
Energie &
Umwelt
Unternehmen Erweitern
Entwicklung neuer Produkte
Digitalisierungsmaß nahmen (z.B. IP- Telefonie)
Digitale Infrastruktur (Z.B. Glasfaser)
Strom und Wärme aus Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas
Abfallvermeidung &
Bodenschutz
Ressourceneffizienz/
Materialeinsparung
Investitionen in Maschinen
Übernahme von Unternehmen oder Beteiligungen
Investitionen in strukturschwachen Regionen
3. Exkurs: Fördermaßnahme
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Förderprogramme o Echte Zuschüsse
Unternehmensberatung
Wirtschaftliche, finanzielle,
personellen und organisatorischen Beratungen
Wiederherstellung der
wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit
Maximaler Zuschuss bei einem
IP-Telefonie
IT-Anlagen
ERP-Programme
…
Digitale Ausstattung
4. Verbilligte Überlassung von Wohnraum
(JStG 2020)Seite 42
(Warm-)Miete unter 66 % der ortsüblichen Miete
Anteiliger
Werbungskostenabzug
(Warm-)Miete unter 50 % der ortsüblichen Miete
Anteiliger
Werbungskostenabzug (Warm-)Miete zwischen
50 – 66 % der
ortsüblichen Miete Totalüberschussprognose
negativ
positiv
anteilige Werbungskosten
volle Werbungskosten
geplante Änderung:
Aktuelle steuerliche Problematik:
5. Anschaffungsnahe Herstellungskosten
Renovierungsmaßnahmen
Herstellungskosten (Abschreibung / kein
Sofortaufwand) innerhalb von 3 Jahren nach Anschaffung
Kosten > 15% Anschaffungskosten Gebäude
5. Anschaffungsnahe Herstellungskosten
Sachverhalt:
A erwirbt von B eine Immobilie zum Kaufpreis von 500.000 €. Die Immobilie soll von A vermietet werden. Der Kaufvertrag wird am 30.11.2020 geschlossen. Im Kaufvertrag wird geregelt, dass das Eigentum mit Kaufpreiszahlung am 01.03.2021 übergehen soll. B gestattet A, Renovierungsmaßnahmen an der Immobilie vor
Eigentumsübertragung durchführen zu können. Der Gesamtaufwand beläuft sich auf 100.000 €.
BFH-Entscheidung: Aufwand vor Eigentumsübertragung zählt nicht zu den anschaffungsnahen Herstellungskosten, d.h. Sofort-Aufwand.
Seite 44
6. Sonstige
Neuigkeiten
1. Verpflichtung zur „XRechnung“
Neuer Datenaustausch
EU-Beschluss Einführung eines neuen Formats für Datenaustausch mit Behörden
XML-basierte semantische Rechnungsdatenmodell, die sog. X-Rechnung
Potenzial für eine vollständige elektronische Verarbeitung
Seite 46
1. Verpflichtung zur „XRechnung“
Verpflichtung für die Versendung elektronischer Rechnungen im Format der XRechnung
Termin: ab dem 27.11.2020 für Rechnungsstellungen an
Bundesbehörden (abweichende Regelungen in Bundesländern möglich)
Wenige Ausnahmen:
Direktaufträge mit einem Auftragswert von unter 1.000 € netto
Aufträge aus dem Verteidigungs- und Sicherheitsbereich
Perspektive: Verpflichtung zur Nutzung von Rechnungen mit einem strukturierten Datenformat auch zwischen Unternehmen und im
Endkundengeschäft
2. Elektronische Kassen: Härtefallregelungen für die TSE
Verschärfte Regelungen im Bereich der elektronischen Kassen
Zum
31.12.2019
Forderung: Elektronische Kassensysteme müssen über eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen 01.01.2020 Praxisproblem: Technische Entwicklung der TSE noch
nicht abgeschlossen
bis 30.09.2020 Übergangsregelung: Keine Beanstandung einer fehlenden TSE
Verlängerung der Übergangsregelung durch Ländererlass bis 31.03.2021
Seite 48
3. Stufenweise Erhöhung des Mindestlohns
Erhöhung in vier Stufen:
Zeitraum Stundenlohn
ab 01.01.2021 9,50 €
ab 01.07.2021 9,60 €
ab 01.01.2022 9,82 €
4. „Wegfall“ des Solidaritätszuschlages
Solidaritätszuschlag wird als Zuschlag (5,5%) zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer erhoben
Milliardenschwere Entlastung ab 2021
Betroffen sind 35,5 Mio. Bürgerinnen und Bürger
Entlastungsvolumen wird auf ca. 11 Milliarden € geschätzt
Wegfall des Solidaritätszuschlages bei zu versteuernden Einkommen bis 61.717 € (Einzelveranlagung) / 123.434 € (Zusammenveranlagung)
Milderungszone für zu versteuernde Einkommen bis 96.409 € (Einzelveranlagung) / 192.818 € (Zusammenveranlagung)
Keine Begünstigung für Körperschaften
Seite 50
5. Erhöhung Pendlerpauschale
(JStG 2020)Zeitliche Begrenzung zum Ausgleich der Erhöhung durch die neue CO2-Steuer
Zeitraum 1. – 20.
Entfernungskilometer
ab 21.
Entfernungskilometer
bis 2020 30 Cent 30 Cent
ab 2021 bis 2023 30 Cent 35 Cent
ab 2024 bis 2026 30 Cent 38 Cent
6. Mobilitätsprämie für Geringverdiener
(JStG 2020)Steuerpflichtige ohne Einkommensteuerbelastung
Zeitraum 1. – 20.
Entfernungskilometer
ab 21.
Entfernungskilometer
ab 2021 bis 2026 30 Cent 35 Cent
ab 2024 bis 2026 30 Cent 38 Cent
Mobilitätsprämie keine Prämie 14% der erhöhten
Pauschale
Seite 52
7. Abgabefristen für Steuererklärungen
Erklärung aus 2019 2020
persönliche Abgabefrist 31.07.2020 31.07.2021
Vertretung durch Steuerberater 31.03.2021 28.02.2022
Ausnahme: bevorzugte Anforderung
bevorzugte Anforderungen durch das Finanzamt möglich
Die im Rahmen dieser Präsentation zur Verfügung gestellten Informationen können naturgemäß weder allumfassend noch auf die speziellen Bedürfnisse eines bestimmten Einzelfalls zugeschnitten sein. Sie begründen keine Beratung, keine andere Form rechtsverbindlicher Auskünfte oder ein rechtsverbindliches Angebot unsererseits.
Diese Präsentation beruht auf dem Rechtsstand zum Zeitpunkt des Datums dieser Präsentation und gibt unsere Interpretation der relevanten gesetzlichen Bestimmungen und die hierzu ergangene Rechtsprechung wieder.
Im Zeitablauf treten Änderungen bei Gesetzen, der Interpretation von Rechtsquellen sowie in der Rechtsprechung ein. Derartige Änderungen können eine Fortschreibung dieser Präsentation erforderlich machen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir ohne gesonderten Auftrag nicht verpflichtet sind, diese Präsentation aufgrund einer Änderung der zugrunde liegenden Fakten bzw. Annahmen oder Änderungen in der Gesetzgebung oder Rechtsprechung zu überprüfen und gegebenenfalls fortzuschreiben.
Wir übernehmen keine Gewährleistung oder Garantie für Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte dieser Präsentation. Soweit gesetzlich zulässig, übernehmen wir keine Haftung für ein Tun oder Unterlassen, das Sie allein auf Informationen aus dieser Präsentation gestützt haben. Dies gilt auch dann, wenn diese Informationen ungenau oder unrichtig gewesen sein sollten.
Hinweis zur Präsentation
Seite 54