• Keine Ergebnisse gefunden

Publikationen - Umweltbericht zum Bundesfachplan Offshore Ostsee 2013

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Publikationen - Umweltbericht zum Bundesfachplan Offshore Ostsee 2013"

Copied!
238
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

W i r t s c h a f t s z o n e d e r O s t s e e 2 013

u n d U m w e l t b e r i c h t

(2)

Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche

Wirtschaftszone der Ostsee 2013 und Umweltbericht

Hamburg, 07. März 2014

(3)

© Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Hamburg und Rostock 2014

BSH Nr. 7602

Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil dieses Werkes darf ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des BSH reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.

Fotos: 50 Hertz Transmission GmbH

(4)

Umweltbericht zum

Bundesfachplan Offshore

für die deutsche ausschließliche

Wirtschaftszone der Ostsee 2013

(5)
(6)

Inhalt

1 Einleitung ... 1

1.1 Rechtsgrundlagen und Aufgaben der Umweltprüfung ... 1

1.2 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bundesfachplans Offshore ... 1

1.3 Beziehung zu anderen relevanten Plänen und Programmen ... 2

1.4 Darstellung und Berücksichtigung der Ziele des Umweltschutzes ... 3

1.4.1 Übersicht über internationale Übereinkommen zum Meeresumweltschutz ... 3

1.4.2 Meeresumweltschutz auf EU-Ebene ... 4

1.4.3 Umwelt- und Naturschutzvorgaben auf nationaler Ebene ... 4

1.4.4 Klimaschutzziele der Bundesregierung ... 5

1.4.5 Berücksichtigung der Ziele des Umweltschutzes ... 5

2 Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands ... 7

2.1 Boden (Sediment)... 7

2.1.1 Geomorphologie ... 7

2.1.2 Sedimentverteilung auf dem Meeresboden ... 8

2.1.3 Geologischer Aufbau des oberflächennahen Untergrunds ... 8

2.1.4 Schadstoffverteilung im Sediment ... 10

2.1.5 Zustandseinschätzung ... 11

2.2 Wasser ... 13

2.2.1 Strömungen ... 13

2.2.2 Seegang und Wasserstandsschwankungen ... 14

2.2.3 Oberflächentemperatur und Temperaturschichtung ... 15

2.2.4 Oberflächensalzgehalt und Salzgehaltsschichtung ... 16

2.2.5 Eisverhältnisse ... 18

2.2.6 Schwebstoffe und Trübung ... 19

2.2.7 Zustandseinschätzung hinsichtlich der Nähr- und Schadstoffverteilung ... 20

2.3 Plankton ... 22

2.3.1 Räumliche Verteilung und zeitliche Variabilität des Phytoplanktons ... 22

2.3.2 Räumliche Verteilung und zeitliche Variabilität des Zooplanktons ... 24

2.3.3 Zustandseinschätzung des Schutzgutes Plankton ... 26

2.4 Biotoptypen ... 30

2.5 Benthos ... 33

2.5.1 Räumliche Verteilung und zeitliche Variabilität ... 34

2.5.2 Zustandseinschätzung des Schutzgutes Benthos... 42

2.6 Fische... 46

2.6.1 Räumliche Verteilung und zeitliche Variabilität ... 46

2.6.2 Zustandseinschätzung des Schutzgutes Fische ... 55

2.7 Marine Säuger ... 56

2.7.1 Räumliche Verteilung und zeitliche Variabilität ... 56

2.7.2 Zustandseinschätzung des Schutzgutes marine Säugetiere ... 61

2.8 Rast- und Zugvögel ... 64

2.8.1 Räumliche und zeitliche Variabilität von See- und Rastvögeln ... 64

2.8.2 Zustandseinschätzung des Schutzgutes Seevögel ... 75

2.8.3 Räumliche Verteilung und zeitliche Variabilität von Zugvögeln ... 81

2.8.4 Zustandseinschätzung des Schutzgutes Zugvögel ... 93

(7)

2.9 Fledermäuse und Fledermauszug ... 99

2.10 Biologische Vielfalt ... 104

2.11 Luft ... 104

2.12 Klima ... 105

2.13 Landschaftsbild ... 105

2.14 Sachwerte, kulturelles Erbe (Archäologie) ... 105

2.15 Schutzgut Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit ... 105

2.16 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern ... 106

3 Voraussichtliche Entwicklung bei Nichtdurchführung des Plans ... 108

3.1 Boden ... 109

3.2 Wasser ... 109

3.3 Plankton ... 109

3.4 Biotoptypen ... 110

3.5 Benthos ... 110

3.6 Fische ... 111

3.7 Marine Säuger ... 111

3.8 Rast- und Zugvögel ... 112

3.9 Fledermäuse und Fledermauszug ... 112

3.10 Biologische Vielfalt ... 113

3.11 Luft ... 113

3.12 Klima ... 113

3.13 Landschaftsbild ... 114

3.14 Sachwerte, kulturelles Erbe (Archäologie) ... 115

3.15 Schutzgut Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit ... 115

3.16 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern ... 115

4 Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bundesfachplans Offshore auf die Meeresumwelt ... 116

4.1 Umspannplattformen ... 117

4.1.1 Boden ... 118

4.1.2 Benthos ... 119

4.1.3 Biotoptypen ... 121

4.1.4 Fische ... 121

4.1.5 Marine Säuger ... 123

4.1.6 Seevögel und Zugvögel ... 127

4.1.7 Fledermäuse und Fledermauszug ... 130

4.1.8 Klima ... 131

(8)

4.2 Seekabelsysteme zur Energieübertragung ... 131

4.2.1 Boden ... 133

4.2.2 Benthos ... 135

4.2.3 Biotoptypen ... 138

4.2.4 Fische ... 138

4.2.5 Marine Säuger ... 140

4.2.6 Rast- und Zugvögel ... 140

4.3 Wechselwirkungen ... 141

4.4 Kumulative Effekte ... 142

4.5 Grenzüberschreitende Auswirkungen ... 149

4.6 Gesamtplanbewertung ... 150

5 Artenschutzrechtliche Prüfung ... 151

6 FFH-Verträglichkeitsprüfung ... 156

6.1 Rechtsgrundlage ... 156

6.2 Schutz- und Erhaltungsziele ... 157

6.3 Prüfung der FFH-Verträglichkeit der geplanten Umspannplattformen ... 161

6.4 Prüfung der FFH-Verträglichkeit der geplanten Kabeltrassen ... 163

6.5 Ergebnis der Prüfung ... 165

7 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erheblicher negativer Auswirkungen des Bundesfachplans Offshore auf die Meeresumwelt ... 166

7.1 Umspannplattformen ... 167

7.2 Seekabelsysteme ... 168

8 Alternative Lösungsmöglichkeiten und Beschreibung der Durchführung der Umweltprüfung ... 169

8.1 Alternative Lösungsmöglichkeiten ... 169

8.2 Beschreibung der Durchführung der Umweltprüfung einschließlich etwaiger Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung erforderlicher Informationen ... 173

8.2.1 Beschreibung der Durchführung der Umweltprüfung ... 173

8.2.2 Informationslücken... 174

9 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der Auswirkungen der Durchführung des Bundesfachplans Offshore auf die Umwelt ... 176

9.1 Monitoring potenzieller Auswirkungen von Umspannplattformen ... 177

9.2 Monitoring der potenziellen Umweltauswirkungen von Seekabeln ... 178

10 Nichttechnische Zusammenfassung ... 179

11 Quellenangaben ... 202

(9)

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Lage des Untersuchungsraums für die SUP des Bundesfachplans Offshore Ostsee. ... 7 Abbildung 2: Verteilung der Oberflächensedimente in der AWZ der Arkonasee. Die Klassifizierung

erfolgt nach TAUBER (2007). ... 9 Abbildung 3: Klimatologische Monatsmittel der Oberflächentemperatur (1900 – 1996)

nach JANSSEN et al. (1999). ... 16 Abbildung 4: Klimatologische Monatsmittel des Oberflächensalzgehalts (1900 – 1996)

nach JANSSEN et al. (1999). ... 17 Abbildung 5: Salzgehaltsschichtung in der westlichen Ostsee nach JANSSEN et al. (1999). ... 17 Abbildung 6: Häufigkeit des Eisauftretens in der Ostsee südlich von 56° N im 50-jährigen

Zeitraum 1961-2010 (BSH, 2012). ... 18 Abbildung 7: Monatsmittel des oberflächennahen Gesamt-Schwebstoffgehaltes aus den MERIS-Daten

des ENVISAT-Satelliten für 2004. ... 19 Abbildung 8: Verlauf der Abundanzmaxima von fünf holoplanktischen und drei meroplanktischen Taxa

(WASMUND et al., 2012). ... 28 Abbildung 9: Karte der auf Grundlage vorhandener Daten abgrenzbaren Biotoptypen der deutschen

Ostsee (nach SCHUCHARDT et al., 2010). ... 31 Abbildung 10: Naturräumliche Gliederung der deutschen AWZ der Ostsee (nach BFN, 2006). ... 36 Abbildung 11: Artenzahlen makrozoobenthischer Arten in der westlichen Ostsee anhand der Daten

des Küstenmonitorings MV von West nach Ost (IFAÖ, 2005b, zitiert in SORDYL et al., 2010). ... 37 Abbildung 12: Entwicklung der Artenzahl, Abundanz und Biomasse des Makrozoobenthos an der

Station am Fehmarnbelt von 1991 bis 2011. Die Pfeile markieren sommerliche

Sauerstoffmangelereignisse im bodennahen Wasserkörper (aus WASMUND et al., 2012). ... 37 Abbildung 13: Präsenz (%) der Fischarten in den Fängen mit dem Hopper-Trawl in den FFH-

Vorschlagsgebieten Adlergrund und Westliche Rönnebank (N = 28 Hols; THIEL & WINKLER, 2007). 53 Abbildung 14: Prozentualer Anteil der Schweinswalpositiven Tage an der Gesamtzahl aller

Aufnahmetage für die Untersuchungsgebiete Fehmarn, Mecklenburger Bucht, Kadetrinne, Adlergrund und Oderbank. Fehmarn, Kadetrinne und Mecklenburger Bucht wurden mit Cet All automatisch ausgewertet, während Oderbank und Adlergrund visuell verifiziert wurden.

Die Werte für 2010 auf dem Adlergrund sind nur als Trend zu sehen, da zu diesem Zeitpunkt nur von einer Station nutzbare Daten geliefert wurden und im März nur 6 Tage observiert wurde (Quelle: GALLUS et al., 2010). ... 58 Abbildung 15: Saisonale Verbreitungsmuster von Schweinswalen in der südwestlichen Ostsee (2002-

2006). Die Rasterkarten sind aufwandsbereinigt. Dargestellt ist die mittlere Dichte der

Schweinswale pro Rasterzelle (10x10km) im a) Frühling (März-Mai), b) Sommer (Juni-August), c) Herbst (September-November) und d) Winter (Dezember-Februar, Quelle: GILLES et al., 2007, S.126f.). ... 59 Abbildung 16: Verteilung von Seetauchern (Gavia stellata / G. arctica) in der gesamten deutschen Ostsee

im Januar/Februar 2009 (flugzeugbasierte Erfassung; MARKONES &GARTHE, 2009). ... 68 Abbildung 17: Vorkommen von Seetauchern in der deutschen Ostsee während einer schiffsgestützten

Erfassung vom 13.- 20. Januar 2011 (MARKONES &GARTHE, 2011). ... 68

(10)

Abbildung 18: Verteilung von Eisenten (Clangula hyemalis) in der gesamten deutschen Ostsee

im Januar/Februar 2009 (flugzeugbasierte Erfassung; MARKONES &GARTHE, 2009). ... 69 Abbildung 19: Verbreitung der Trauerente in der deutschen Ostsee im Frühjahr (links) und im

Sommer 2000 bis 2005 (rechts), aus SONNTAG et al., 2006. ... 70 Abbildung 20: Verbreitung der Trottellumme in der deutschen Ostsee (Winter 2000-2005; SONNTAG

et al., 2006). ... 71 Abbildung 21: Verbreitung der Gryllteiste in der westlichen Ostsee im Herbst (links) und im Winter

2000 bis 2005 (rechts) aus SONNTAG et al., 2006. ... 72 Abbildung 22: Verteilung von Rothalstauchern (Podiceps grisegena) in der gesamten deutschen

Ostsee im Januar/Februar 2009 ((flugzeugbasierte Erfassung, MARKONES &GARTHE, 2009). ... 72 Abbildung 23: Vogelzugbeobachtungsstationen und Punkte der Radarerfassung des Vogelzuges

des IfAÖ in der westlichen Ostsee (Falsterbo: keine eigenen Beobachtungen; aus BELLEBAUM et al., 2008). ... 82 Abbildung 24: Schematische Darstellung der wichtigsten Zugwege im Ostseeraum für den Herbstzug

(BELLEBAUM et al. 2008). ... 84 Abbildung 25: Schema ausgewählter Zugwege von Wasservögeln in der westlichen Ostsee

(Zusammenstellung IfAÖ nach Literaturquellen und eigenen Beobachtungen in der Arkonasee;

aus BSH, 2009). ... 86 Abbildung 26: Schema der Kranichzugwege in der westlichen Ostsee (rot=Heimzug, grün=Wegzug;

Zusammenstellung IfAÖ nach Beobachtungsdaten von Falsterbo, Bornholm und eigenen

Beobachtungen in der Arkonasee; aus: BSH, 2009). ... 88 Abbildung 27: Flughöhen von Kranichtrupps über See während des Herbst- und Frühjahrszugs

(grüne Linie: mittl. Flughöhe über gesamte Saison; rote Linie: max. Höhe Windräder;

BELLEBAUM et al. 2008). ... 88 Abbildung 28: Artenzusammensetzung des nächtlichen Vogelzugs auf Rügen im Herbst 2005

(n= 26.612 Echos; aus BELLEBAUM et al., 2008). ... 92 Abbildung 29: Häufigkeit von Zugrichtungen (links Flugrichtung, rechts Eigenrichtung/ Heading)

auf Basis von Messungen mit dem Zielfolgeradar „Superfledermaus“ im Herbst 2005 auf Rügen (aus BELLEBAUM et al., 2008). ... 92 Abbildung 30: Mittlere Zugraten (MTR = mean traffic rate = Vögel pro Kilometer und Stunde) an

verschiedenen Messstandorten im Frühjahr und im Herbst (aus BELLEBAUM et al. 2008)... 93 Abbildung 31: Visualisierung der Wahrnehmbarkeit von Offshore-Windenergieanlagen im

besonderen Eignungsgebiet nach SeeAnlV "Westlich Adlergrund" links am Aussichtspunkt Königsstuhl auf Rügen; Nabenhöhe der WEA 100m; Entfernung des Betrachters ca. 33 km;

Augenhöhe ca. 120m über NN; rechts am Strand am Fuß des Königsstuhls auf Rügen;

Augenhöhe ca. 2 m über NN (ARCADIS 2005, zitiert in BSH, 2009). ... 114 Abbildung 32: Verbreitung der FFH-Lebensraumtypen „Sandbank“ und „Riffe“ in der deutschen AWZ . 160

(11)

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Zustandseinschätzung des Schutzgutes „Boden“ im Hinblick auf Sedimentologie und

Geomorphologie im betrachteten Gebiet. ... 12 Tabelle 2:Charakteristische Strömungsparameter für ausgesuchte Positionen in der westlichen

Ostsee. ... 14 Tabelle 3: Naturräumliche Gliederung der deutschen AWZ der Ostsee (nach BFN, 2006). ... 35 Tabelle 4: Gefährdete benthische wirbellose Arten der AWZ der deutschen Ostsee. (0=verschollen,

1=vom Aussterben bedroht, 2=stark gefährdet, 3=gefährdet, P= potenziell gefährdet)

(MERCK & von NORDHEIM, 1996). ... 41 Tabelle 5: Im Rahmen der Offshore-Windparkvorhaben nachgewiesene Fischspezies

(Quellen: IFAÖ, 2005a; IFAÖ,2011; OECOSGMBH, 2003, 2012a, 2012b). ... 51 Tabelle 6: Gefährdete Fischarten in der östlichen AWZ und ihr Gefährdungsstatus nach FRICKE

et al. (1998) und FREYHOF (2009) sowie die Kennzeichnung als FFH-Anhang II-Fischart. ... 54 Tabelle 7: Bestandsabschätzung (Anzahl Individuen) der wichtigsten Rastvogelarten der

deutschen Ostsee, deren Anteil an der biogeographischen Population und Trends in der

Bestandsentwicklung. ... 66 Tabelle 8: Bestandszahlen der wichtigsten Arten im SPA „Pommersche Bucht“ im Jahresverlauf

(Bezugszeitraum 2000-2005) nach SONNTAG et al., 2006. ... 73 Tabelle 9: Schutzstatus und Trend der relevanten Population der wichtigsten Rastvogelarten der

deutschen AWZ in der Ostsee (Quelle:BIRDLIFE INTERNATIONAL 2004a). ... 79 Tabelle 10: Bestandsschätzungen für Zugvögel verschiedenen Flugtyps im südlichen Ostseeraum

(Angaben gelten nur für die Herbstsaison; Quelle: BELLEBAUM et al. 2008, errechnet nach

HEATH et al., 2000 und SKOV et al., 1998). ... 83 Tabelle 11: Vergleich des Greifvogel-Herbstzuges in Falsterbo 2002 und 2003 mit dem Frühjahrszug

2003 am Darßer Ort (M-V) bzw. Herbstzug in Falsterbo 2007 mit dem Frühjahrszug in Rügen 2007 und 2008 (Anzahlen beobachteter Individuen; Quelle: BELLEBAUM et al. 2008). ... 89 Tabelle 12: Sichtbarer Anteil des herbstlichen Zugvolumens häufiger skandinavischer Tagzieher:

Zugraten an verschiedenen Orten und Brutbestände schwedischer Populationen sowie die Abschätzung des Anteils visuell nicht erfassbaren Vogelzugs am Tag

(aus BELLEBAUM et al., 2008). ... 90 Tabelle 13: Populationsgrößen (Anzahl der Brutpaare; Stand 2000) für die häufigsten nachts

ziehenden Singvogelarten in Schweden (nach BIRDLIFE INTERNATIONAL 2004a)... 91 Tabelle 14: Einschätzung der Auswirkungen von Umspannplattformen auf Schweinswale

in Bezug auf die Funktion und Bedeutung der einzelnen Cluster. ... 126 Tabelle 15: Bewertung der Auswirkungen von Umspannplattformen für See- und Rastvögel

in Bezug auf die Funktion und Bedeutung der einzelnen Cluster. ... 129 Tabelle 16: Thermische Eigenschaften wassergesättigter Böden (nach SMOLCZYK, 2001)... 134

(12)

Abkürzungsverzeichnis

AC Alternating Current (Wechselstrom)

AIS-Daten Automatisches Identifikationssystem (für Schiffe)

ASCOBANS Abkommen zur Erhaltung der Kleinwale in Nord- und Ostsee AWZ Ausschließliche Wirtschaftszone

BfN Bundesamt für Naturschutz BFO Bundesfachplan Offshore

BFO-O Bundesfachplan Offshore Ostsee BGBl Bundesgesetzblatt

BIAS Baltic Sea Information on the Acoustic Soundscape

BMU Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

BNatSchG Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) BNetzA Bundesnetzagentur

BSH Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

CMS Convention on the Conservation of Migratory Species of Wild Animals COMBINE Cooperative Monitoring in the Baltic Marine Environment

CTD Conductivity, Temperature, Depth Sensor DC Direct Current (Gleichstrom)

DEPONS Disturbance Effects on the Harbour Porpoise Population in the North Sea DDT Dichlordiphenyltrichlorethan

EMSON Erfassung von Meeressäugetieren und Seevögeln in der deutschen AWZ von Nord- und Ostsee

ERASNO Erfassung von Rastvögeln in der deutschen AWZ von Nord- und Ostsee EnWG Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz) EUROBATS Abkommen zur Erhaltung der europäischen Fledermauspopulationen F&E Forschung und Entwicklung

FFH Flora Fauna Habitat

FFH-RL Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) FFH-VP Verträglichkeitsprüfung gemäß Art.6 Abs.3 FFH-Richtlinie bzw. § 34 BNatSchG HELCOM Helsinki-Konvention

HCB Hexachlorbenzol

IBA Important bird area

ICES International Council for the Exploration of the Sea IfAÖ Institut für Angewandte Ökosystemforschung IHC NMS Noise Mitigation System der Firma IHC

IOW Leibniz-Institut für Ostseeforschung Warnemünde

IUCN International Union for Conservation of Nature and Natural Resources (Weltnaturschutzunion)

IWC Internationale Walfangkommission

KI Konfidenzintervall

kn Knoten

LEP M-V Landesraumentwicklungsprogramms Mecklenburg-Vorpommern LRT Lebensraumtyp nach FFH-Richtlinie

(13)

MARNET Messnetz automatisch registrierender Stationen in der Deutschen Bucht und der westlichen Ostsee

MARPOL Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe

MINOS Marine Warmblüter in Nord- und Ostsee: Grundlagen zur Bewertung von Windkraftanlagen im Offshore-Bereich

MSRL

Richtlinie 2008/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie)

MV Mecklenburg-Vorpommern

NAO Nordatlantische Oszillation

NN Normal Null

O-NEP Offshore-Netzentwicklungsplan OSPAR Oslo-Paris-Abkommen

OWP Offshore-Windpark

PAK polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe PCB Polychlorierte Biphenyle

POD Porpoise-Click-Detektor PSU Practical Salinity Units

SAMBAH Static Acoustic Monitoring of the Baltic Sea Harbour porpoise SCANS Small Cetacean Abundance in the North Sea and Adjacent Waters

SeeAnlV Verordnung über Anlagen seewärts der Begrenzung des deutschen Küstenmeeres (Seeanlagenverordnung)

SEL Schallereignispegel

sm Seemeile

SPA Special Protected Area

SPEC Species of European Conservation Concern (Bedeutende Arten für den Vogelschutz in Europa)

SPL Spitzenschalldruckpegel

SPLp-p Spitzenschalldruckpegel (peak-peak)

StUK4 Standard „Untersuchung von Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen“

SUP Strategische Umweltprüfung SUP-RL

Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (SUP- Richtlinie)

TOC Total Organic Carbon (gesamter organischer Kohlenstoff)

UBA Umweltbundesamt

ÜNB Übertragungsnetzbetreiber

UVPG Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung UVP Umweltverträglichkeitsprüfung

UVS Umweltverträglichkeitsstudie VARS Visual Automatic Recording System V-RL

Richtlinie 2009/147/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom

30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutz- Richtlinie)

WEA Windenergieanlage

(14)

1 Einleitung

1.1 Rechtsgrundlagen und Aufgaben der Umweltprüfung

Für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) der Ostsee wird durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) im Einvernehmen mit der Bundesnetzagentur und in Abstimmung mit dem Bundesamt für Naturschutz und den Küstenbundesländern ein Bundes- fachplan Offshore (BFO-O) aufgestellt. Bei der Aufstellung des BFO-O erfolgt eine Umweltprü- fung im Sinne des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)1 (Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme, sog. strategische Umweltprüfung).

Das Erfordernis der Durchführung einer strategischen Umweltprüfung (SUP) ergibt sich aus

§ 14b Abs.1 Nr.1 i.V.m. Anlage 3 Nr.1.14 UVPG, da Bundesfachpläne nach § 17a Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz, EnWG)2 der SUP-Pflicht unter- liegen.

Ziel der strategischen Umweltprüfung ist es nach Art.1 SUP-RL 2001/42/EG, zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung ein hohes Umweltschutzniveau sicherzustellen und dazu beizu- tragen, dass Umwelterwägungen bereits bei der Ausarbeitung und Annahme von Plänen weit vor der konkreten Vorhabensplanung angemessen Rechnung getragen wird. Die strategische Umweltprüfung hat die Aufgabe, die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Durchführung des BFO-O zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Dabei sind alle Schutzgüter gemäß § 2 Abs.1 UVPG zu betrachten:

• Menschen und menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt,

• Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,

• Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie

• etwaige Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern.

Das inhaltliche Hauptdokument der strategischen Umweltprüfung ist der vorliegende Umweltbe- richt. Dieser ermittelt, beschreibt und bewertet die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen, die die Durchführung des BFO-O auf die Umwelt haben wird, sowie mögliche Planungsalterna- tiven unter Berücksichtigung der wesentlichen Zwecke des Plans.

1.2 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bundes- fachplans Offshore

Prüfgegenstand des vorliegenden Umweltberichts ist der BFO für die AWZ der Ostsee 2013.

Die Aufstellung umfasst Festlegungen zu:

1. Offshore-Anlagen (Offshore-Windparks), die in räumlichem Zusammenhang stehen und für Sammelanbindungen geeignet sind,

2. Trassen und Trassenkorridoren für Anbindungsleitungen für Offshore-Anlagen,

3. Orten, an denen die Anbindungsleitungen die Grenze zwischen der ausschließlichen Wirtschaftszone und dem Küstenmeer überschreiten (Grenzkorridore),

4. Standorten von Konverterplattformen oder Umspannanlagen,

5. Trassen oder Trassenkorridore für grenzüberschreitende Stromleitungen und

6. Trassen oder Trassenkorridoren zu oder für mögliche Verbindungen der in den Num- mern 1, 2, 4 u. 5 genannten Anlagen und Trassen oder Trassenkorridoren untereinander 7. Standardisierten Technikvorgaben und Planungsgrundsätzen.

1 In der Fassung der Bekanntmachung vom 24.02.2010, BGBl. I S. 94, zuletzt geändert durch Art.10 Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änd. weiterer Vorschriften vom 25. 7. 2013 (BGBl. I S. 2749).

2 Gesetz vom 7. Juli 2005, BGBl. I S. 1970, ber. S. 3621, zuletzt geändert durch Art.1, 2 Drittes Gesetz zur Neurege- lung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften vom 20. 12. 2012 (BGBl. I S. 2730).

(15)

Die standardisierten Technikvorgaben und Planungsgrundsätze bilden die Grundlage für die räumlichen Festlegungen des Plans. Ziel des BFO-O ist eine vorausschauende, übergreifende, räumlich koordinierende Planung der Netzanschlusssysteme und Netztopologie, insbesondere für die Netzanbindung der Offshore-Windparks, bis zu den im BFO-O vorgesehenen Grenzkor- ridoren an der Grenze der AWZ bzw. 12-Seemeilenzone (12-sm-Zone). Durch diese Gesamt- planung wird das das bisherige Prinzip der Einzelanbindungen ersetzt. Insofern beschreibt und bewertet der vorliegende Umweltbericht die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Festlegungen von Seekabeltrassen und Umspannplattformen in der Bau-, Betriebs- und Rückbauphase.

Der Untersuchungsraum für die SUP erstreckt sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des BFO-O, also der AWZ der Ostsee, auf den Raum, für den im Plan konkrete räumliche Fest- legungen getroffen werden. Im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) werden darüber hinaus auch mögliche Fernwirkungen der innerhalb der AWZ vorgesehenen Seekabel- trassen und Standorte von Umspann- oder Sammelplattformen auf Natura2000-Gebiete der Nachbarstaaten und im angrenzenden Küstenmeer berücksichtigt. Im Rahmen der FFH-VP wird ausdrücklich nicht untersucht, ob durch die Trassenführungen im Küstenmeer erhebliche Beeinträchtigungen von Natura2000-Gebieten im Küstenmeer in ihren für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen i.S.v. § 34 Abs.2 BNatSchG bewirkt wer- den können. Dies ist Gegenstand der nach § 12c Abs.2 EnWG für den Bundesbedarfsplan er- forderlichen strategischen Umweltprüfung, die die Bundesnetzagentur frühzeitig während des Verfahrens zur Erstellung des Offshore-Netzentwicklungsplans (O-NEP) nach § 17b EnWG durchführt, bzw. nachfolgender Planungsebenen.

1.3 Beziehung zu anderen relevanten Plänen und Programmen

Der vorliegende BFO für die AWZ der Ostsee hat den Charakter einer Fachplanung (siehe dazu näher Kapitel 1.2 BFO-O). Der Plan beinhaltet räumliche und textliche Festlegungen zu Seeka- belsystemen und Umspannplattformen. Er steht dabei in enger Beziehung zum Raumord- nungsplan für die AWZ der Ostsee. Die im Raumordnungsplan für die AWZ der Ostsee festge- legten Ziele und Grundsätze der Raumordnung sowie die in den bestandskräftigen Genehmi- gungen für die Netzanbindungen festgelegten Nebenbestimmungen setzen den Rahmen für den BFO-O. Wesentliche Planungsgrundsätze werden bei der Aufstellung des BFO-O aus die- sen Dokumenten abgeleitet bzw. weiterentwickelt.

Dem Umstand, dass sich die Festlegungen des BFO-O in ein bis zu den Netzverknüpfungs- punkten an Land konsistentes Gesamtsystem einzufügen haben, wird durch das Einverneh- mens- bzw. Abstimmungserfordernis mit der Bundesnetzagentur (BNetzA) sowie den Küsten- ländern Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein Rechnung getragen. Eine enge Ab- stimmung wird insbesondere bezüglich der Festlegung der Grenzkorridore stattfinden. Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern trifft in seinem Landesraumentwicklungsprogramm (LEP M-V) von 2005 landesplanerische Aussagen auch für den Bereich des Küstenmeeres.

Auch der Landesentwicklungsplan 2010 (LEP) des Landes Schleswig-Holstein enthält Aussa- gen zum Küstenmeer.

Eine enge Verknüpfung besteht darüber hinaus zwischen dem BFO-O und dem neu geschaffe- nen Offshore-Netzentwicklungsplan (O-NEP). Nach § 17b EnWG legen die Übertragungsnetz- betreiber der BNetzA jährlich zum 3. März, erstmalig zum 3. März 2013, auf der Grundlage des Szenariorahmens nach § 12a EnWG einen gemeinsamen Offshore-Netzentwicklungsplan für die AWZ und das Küstenmeer bis einschließlich der Netzanknüpfungspunkte an Land zur Be- stätigung vor. Dieser legt die zeitliche Realisierungsreihenfolge der Netzanschlusssysteme im Einzelnen fest. Der O-NEP muss unter Berücksichtigung der Festlegungen des jeweils aktuel- len BFO-O mit einer zeitlichen Staffelung alle wirksamen Maßnahmen zur bedarfsgerechten Optimierung, Verstärkung und zum Ausbau der Offshore-Anbindungsleitungen enthalten, die in den nächsten zehn Jahren für einen schrittweisen, bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Aus- bau sowie einen sicheren und zuverlässigen Betrieb der Offshore-Anbindungsleitungen erfor- derlich sind.

(16)

Die Übertragungsnetzbetreiber konsultierten den ersten Entwurf des O-NEP im Zeitraum vom 02. März 2013 bis 14. April 2013 und legten der BNetzA am 24. Juni 2013 eine überarbeitete Fassung vor. Nach erneuter Konsultation des überarbeiteten Entwurfs und Prüfung durch die BNetzA wurde der Offshore-Netzentwicklungsplan 2013 am 10. Januar 2014 von der BNetzA in Abstimmung mit dem BSH bestätigt. Durch das gegenseitige Einvernehmens- bzw. Abstim- mungserfordernis wird die Konsistenz zwischen dem BFO-O und dem O-NEP sichergestellt.

Pläne und Programme der Nachbarstaaten, insbesondere Natura2000-Gebiete betreffend, fin- den im Kontext grenzüberschreitender Seekabelsysteme bzw. möglicher Grenzkorridore Be- rücksichtigung.

1.4 Darstellung und Berücksichtigung der Ziele des Umweltschutzes

Die Aufstellung des BFO-O sowie die Durchführung der strategischen Umweltprüfung erfolgt unter Berücksichtigung der Ziele des Umweltschutzes. Diese geben Auskunft darüber, welcher Umweltzustand in Zukunft angestrebt wird (Umweltqualitätsziele). Die Ziele des Umweltschut- zes lassen sich in einer Gesamtschau den internationalen, gemeinschaftlichen und nationalen Übereinkommen bzw. Vorschriften entnehmen, die sich mit dem Meeresumweltschutz befassen und aufgrund derer sich die Bundesrepublik Deutschland zu bestimmten Grundsätzen bekannt und zu Zielen verpflichtet hat.

1.4.1 Übersicht über internationale Übereinkommen zum Meeresumweltschutz Die Bundesrepublik Deutschland ist Vertragspartei aller relevanten internationalen Überein- kommen zum Meeresumweltschutz.

(1) Weltweit gültige Übereinkommen, die ganz oder teilweise dem Meeresumweltschutz dienen

• Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1982

• Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Verschmutzung durch Schiffe in der Fas- sung des Protokolls von 1978 (MARPOL 73/78)

• Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen (London, 1972) sowie das Protokoll von 1996

• Übereinkommen über Maßnahmen auf Hoher See nach Ölverschmutzungs-Unfällen von 1969

• Übereinkommen über Vorsorge, Bekämpfung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Ölverschmutzung (OPRC) von 1990.

(2) Regionale Übereinkommen zum Meeresumweltschutz

• Übereinkommen über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebietes von 1992 (Helsinki-Übereinkommen)

• Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks von 1992 (OSPAR-Übereinkommen)

• Übereinkommen von 1973 über die Fischerei und den Schutz der lebenden Ressourcen in der Ostsee und den Belten.

(3) Schutzgutspezifische Abkommen

• Übereinkommen über die biologische Vielfalt von 1993

• Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten von 1979 (Bonner Konvention)

(17)

Im Rahmen der Bonner Konvention geschlossene Abkommen:

o Abkommen zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel von 1995 (AEWA)

o Abkommen zur Erhaltung der europäischen Fledermauspopulationen von 1991 (EUROBATS)

o Abkommen zur Erhaltung der Kleinwale in Nord- und Ostsee von 1991 (ASCOBANS)

2002 wurde im Rahmen von ASCOBANS ein spezieller Erhaltungsplan für die Ostsee-Schweinswale, der sog. Jastarnia-Plan verabschiedet, nachdem festge- stellt wurde, dass die Schweinswal-Populationen in der Ostsee eigenständig und besonders bedroht sind. Ziel des 2009 überarbeiteten Jastarnia-Plans ist die Wiederherstellung einer Populationsgröße auf 80% der Biotopkapazität des Öko- systems Ostsee.

• Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wild lebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Berner Konvention) von 1979.

1.4.2 Meeresumweltschutz auf EU-Ebene

Als einschlägige Rechtsvorschriften der EU sind zu berücksichtigen:

• Richtlinie 2008/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, MSRL),

• Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Le- bensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie, FFH-Richtlinie),

• Richtlinie 2009/147/EG des Rates über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vo- gelschutzrichtlinie, VRL),

• Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Be- reich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie, WRRL) sowie

• Vorschriften zur nachhaltigen Fischerei im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik.

1.4.3 Umwelt- und Naturschutzvorgaben auf nationaler Ebene

Zielsetzungen auf nationaler Ebene ergeben sich vorrangig fachrechtlich durch das Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG)3. Seit dem 1. März 2010 schließt der Geltungsbereich des BNatSchG auch die AWZ mit ein.

Neben den Zielsetzungen, die sich aus § 39 BNatSchG „Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen“ ergeben, sind die fachrechtlichen Vorgaben aus § 44 BNatSchG „Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten“ und §§ 34 und 36 BNatSchG „Verträglichkeit und Zulässigkeit von Projekten; Ausnahmen“ von maßgeblicher Be- deutung für die vorliegende Umweltprüfung.

3 Gesetz vom 29. Juli 2009, BGBl. I S. 2542, zuletzt geändert durch Art.5 Pflanzenschutz-Neuordnungsgesetz vom 6.

2. 2012, BGBl. I S. 148.

(18)

In §§ 44ff. BNatSchG sind die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben zum Artenschutz aus der FFH- und der EU-Vogelschutzrichtlinie umgesetzt worden. Im Rahmen dieser strategischen Umweltprüfung wird entsprechend eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) durchge- führt, die untersucht, ob der BFO-O die Vorschriften der §§ 44ff. BNatSchG für besonders ge- schützte Tierarten erfüllt.

Gemäß §§ 34 und 36 BNatSchG ist vor Durchführung des Plans die Verträglichkeit mit den Er- haltungszielen der Natura2000-Gebiete zu überprüfen. Insofern stellen die für die einzelnen Natura2000-Gebiete formulierten Erhaltungsziele bzw. definierten Schutzzwecke im Rahmen der Umweltprüfung zu berücksichtigende Ziele dar.

Mit Inkrafttreten der Neuregelungen des BNatSchG ist der gesetzliche Biotopschutz auch inner- halb der AWZ zu prüfen. § 30 Abs.2 Nr.6 BNatSchG enthält eine Auflistung mariner Biotope, für die zu prüfen ist, ob die Durchführung des BFO-O zu Zerstörungen oder sonstigen erheblichen Beeinträchtigungen dieser Biotope führen kann, da derartige Handlungen verboten sind. Die

„Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt“ (BMU, 2007) und die „Nationale Strategie für die nachhaltige Nutzung und den Schutz der Meere“ (BMU, 2008) enthalten ebenfalls wesentliche Ziele zum Meeresumweltschutz.

1.4.4 Klimaschutzziele der Bundesregierung

Die Offshore-Windenergie hat in der Klimaschutzstrategie der Bundesregierung eine besondere Bedeutung. Im Rahmen ihres Energiekonzeptes aus dem Jahr 2010 hat sich die Bundesregie- rung das Ziel gesetzt, „den Ausbau der Offshore-Windenergie deutlich zu beschleunigen“

(BMWI/ BMU, 2010). Die Offshore-Windenergie soll insbesondere unter Klimaschutzaspekten mittelfristig einen wichtigen Beitrag zu einer umweltverträglichen Energieversorgung leisten. Ziel ist die Realisierung einer installierten Leistung von 25 Gigawatt in Nord- und Ostsee bis zum Jahr 2030.

In diesem Zusammenhang bleibt abzuwarten, wann und in welcher Gestalt die energiepoliti- schen Ziele von der im September 2013 neu gewählten Bundesregierung aktualisiert und fest- geschrieben werden. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 18. Legislaturperiode, ist geplant, den Ausbaupfad 2020 auf 6,5 Gigawatt festzulegen und bis 2030 15 Gigawatt zu erreichen. Die dafür kurzfristig notwendigen Maßnahmen sollen zeitnah ergriffen werden.

Die Grundlage für den BFO-O und den vorliegenden Umweltbericht bilden die Ausbauziele zum Zeitpunkt der Aufstellung des BFO-O, so dass diese aktuelleren Überlegungen für den vorlie- genden Plan samt Umweltbericht für das Jahr 2013 derzeit noch nicht verbindlich herangezo- gen werden können. Abweichendes kommt in Betracht, sobald sich die politische Absichtserklä- rung der neuen Bundesregierung in verbindliche Zielvorgaben verfestigt hat. Eine darauf abge- stimmte Anpassung kann dann im Rahmen der Fortschreibung dieses Plans erfolgen.

1.4.5 Berücksichtigung der Ziele des Umweltschutzes

Die nachfolgende Zusammenfassung der Ziele des Meeresumweltschutzes basiert auf den Umweltzielen für die deutsche Ostsee, die im Rahmen der Umsetzung der MSRL festgelegt wurden, und die die bestehenden nationalen, europäischen und internationalen Vorgaben integ- rieren. Die MSRL als umweltpolitische Säule einer integrierten europäischen Meerespolitik hat das Ziel, „spätestens bis zum Jahr 2020 einen guten Zustand der Meeresumwelt zu erreichen oder zu erhalten” (Art.1 Abs.1 MSRL). Im Vordergrund stehen die Bewahrung der biologischen Vielfalt und die Erhaltung bzw. Schaffung vielfältiger und dynamischer Ozeane und Meere, die sauber, gesund und produktiv sind (vgl. Erwägungsgrund 3 zur MSRL). Im Ergebnis soll eine Balance zwischen den anthropogenen Nutzungen und dem ökologischen Gleichgewicht erreicht werden.

(19)

Die Umweltziele der MSRL sind unter Anwendung eines Ökosystemansatzes für die Steuerung menschlichen Handelns und nach dem Vorsorge- und Verursacherprinzip entwickelt worden:

• Meere ohne Beeinträchtigung durch anthropogene Eutrophierung

• Meere ohne Verschmutzung durch Schadstoffe

• Meere ohne Beeinträchtigung der marinen Arten und Lebensräume durch die Auswir- kungen menschlicher Aktivitäten

• Meere mit nachhaltig und schonend genutzten Ressourcen

• Meere ohne Belastung durch Abfall

• Meere ohne Beeinträchtigung durch anthropogene Energieeinträge

• Meere mit natürlicher hydromorphologischer Charakteristik (vgl. BMU, 2012a).

Die genannten Ziele des Umweltschutzes werden auf verschiedene Arten im BFO-O berück- sichtigt. Die klimaschutzpolitische Zielsetzung der Bundesregierung, durch Offshore- Windenergie bis 2030 eine installierte Leistung von 25.000 Megawatt zu erreichen, bildet den Planungshorizont für die Festlegungen des Plans.

Den Zielsetzungen des Meeresumweltschutzes trägt der BFO-O vor allem durch unterschiedli- che Planungsgrundsätze Rechnung. Diese umfassen für Umspann- und Sammelplattformen u. a. die Ausschlusswirkung in Natura2000-Gebieten sowie Vorgaben von Mindestabständen zu Natura2000-Gebieten und zum Rückbau der Anlagen.

Für die Seekabelsysteme finden die Umweltschutzziele durch Grundsätze zur Kabelführung, wie Bündelung und Wahl des kürzesten Weges, die auf eine möglichst flächensparende Nut- zung abzielen, sowie Planungsgrundsätze zur Verlegetiefe und zu Kabelkreuzungen Berück- sichtigung. Darüber hinaus trägt die bei der Durchführung des BFO-O grundsätzlich geforderte Einhaltung der besten Umweltpraxis (“best environmental practice“) zur Erfüllung der oben ge- nannten Zielsetzungen bei.

Grundsätzlich werden weder Plattformen noch Kabel innerhalb bzw. durch Schutzgebiete ge- plant. Um mögliche Fernwirkungen der Festlegungen auf die Schutz- und Erhaltungsziele von FFH-Gebieten oder Vogelschutzgebieten zu prüfen, wird im Rahmen der Umweltprüfung eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt (vgl. Kap. 6).

Zudem diskutiert der vorliegende Umweltbericht Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich erheblicher negativer Umweltauswirkungen (Kap. 7). Die konkrete Umset- zung dieser Maßnahmen, z. B. zum Schutz lärmempfindlicher Meeressäuger, ist von der Ge- nehmigungs- bzw. Planfeststellungsbehörde unter Berücksichtigung der Besonderheiten des jeweiligen konkreten Vorhabensgebietes auf Zulassungsebene anhand der projektspezifischen Anforderungen näher zu prüfen und zu regeln.

Um eine möglichst umweltverträgliche Nutzung zu gewährleisten, sind Auswirkungen auf die Meeresumwelt im Rahmen eines vorhabenbezogenen Monitorings zu untersuchen und darzu- legen (Kap. 9).

(20)

2 Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands

Die vorliegende Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands bezieht sich auf den Teil der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Ostsee, für den der BFO-O im Wesentlichen Festlegungen trifft. Dieses Gebiet erstreckt sich in der deutschen AWZ der Ostsee zwischen der 12-Seemeilenzone im Süden und den AWZ der Königreiche Dänemark und Schweden im Nor- den bzw. Osten. Im Westen wird der Untersuchungsraum durch die Darßer Schwelle begrenzt, im Südosten durch die Schifffahrtsroute 21 bzw. die Oderbank.

Für die westliche AWZ der Ostsee trifft der BFO-O lediglich Aussagen zu zwei möglichen Grenzkorridoren für grenzüberschreitende Seekabelsysteme, da diese Grenzkorridore jedoch nur punktueller Natur sind und zudem keine für eine Umweltprüfung ausreichenden Daten- grundlagen vorliegen, werden die Grenzkorridore IV und V im Rahmen der vorliegenden Um- weltprüfung nicht tiefergehend untersucht.

Abbildung 1: Lage des Untersuchungsraums für die SUP des Bundesfachplans Offshore Ostsee.

2.1 Boden (Sediment)

2.1.1 Geomorphologie

Die drei in der AWZ der Ostsee ausgewiesenen Cluster für Offshore-Windenergie befinden sich in der Arkonasee. Zur Arkonasee in der deutschen AWZ gehören das Arkonabecken, der süd-

(21)

östliche Ausläufer der Untiefe Kriegers Flak, der Adlergrund als südwestlicher Ausläufer der Rønnebank und Teile der Pommerschen Bucht und der Oderbank. Die 40 m-Tiefenlinie stellt die Grenze zwischen der Falster-Rügen-Platte und dem östlich gelegenen Arkonabecken dar.

Das Arkonabecken weist eine sehr ausgeglichene Morphologie auf und erreicht in der AWZ Wassertiefen bis zu 50 Meter.

Im Nordwesten des Beckens ragen die Ausläufer der Untiefe Kriegers Flak in den Bereich der deutschen AWZ hinein. Hier bewegen sich die Wassertiefen zwischen 21 Metern im Bereich der Untiefe und 40 Metern in Richtung Arkonabecken.

Im Südosten wird das Arkonabecken durch den Adlergrund begrenzt. Der Adlergrund stellt den südwestlichen Ausläufer der Rønnebank dar, die von der dänischen Insel Bornholm in südwest- liche Richtung verläuft. Die Wassertiefen liegen im Bereich des Adlergrundes zwischen 6 Me- tern in den Hochlagen der Untiefe und 27 Metern in Richtung Arkonabecken.

Südlich an den Adlergrund grenzt die Pommersche Bucht mit der Oderbank. Die Wassertiefen bewegen sich zwischen 6 Metern in den höher gelegenen Teilen der Oderbank und 30 Metern im Bereich des nördlichen Ausläufers. Nach KRAMARSKA (1998) wird die eigentliche Oderbank durch die 10 m-Tiefenlinie begrenzt.

2.1.2 Sedimentverteilung auf dem Meeresboden

In der AWZ des Arkonabeckens bestehen die Oberflächensedimente fast ausschließlich aus feinen Schluffen mit unterschiedlicher Sortierung. Im Übergang zu Kriegers Flak und zum Ad- lergrund sind vereinzelt Fein- bzw. Mittelsande anzutreffen.

Die Untiefe von Kriegers Flak zeichnet sich durch eine sehr heterogene Sedimentverteilung mit einer stark strukturierten Morphologie aus. In den höher gelegenen Bereichen der Untiefe be- finden sich Restsedimente, Geschiebemergel, Grobsande und Kiese mit zahlreichen Steinen und Blöcken, die z. T. wallartige Strukturen ausbilden. In Richtung Arkonabecken gehen die Grobsande in Mittel- und Feinsande über und mit zunehmender Tiefe in Schluffe bzw. Tone.

Das südöstlich an das Arkonabecken angrenzende Gebiet des Adlergrundes weist ebenfalls eine sehr heterogene Sedimentverteilung auf. Die Oberflächensedimente bestehen im Wesent- lichen aus Restsedimenten, und unterschiedlich gut sortierten Kiesen und Sanden. Auch hier sind ausgedehnte Stein- bzw. Blockfelder sowie Geschiebemergel anzutreffen. Richtung Ar- konabecken gehen die Sedimente in Feinsande, Schluffe und Tone über. Steine oder Blöcke sind in den tieferen Bereichen Richtung Arkonabecken nur selten anzutreffen.

Südlich des Adlergrundes schließen sich in der AWZ die Sande der Pommerschen Bucht bzw.

der Oderbank an. Sie bestehen fast ausschließlich aus gut sortierten Feinsanden.

2.1.3 Geologischer Aufbau des oberflächennahen Untergrunds

Der oberflächennahe Untergrund des Arkonabeckens besteht aus 2 bis 4 Meter mächtigen sehr weichen bis breiigen Schluffen, die zum Beckenrand hin sandiger ausgebildet sein können (LEMKE, 1998). Lokal können diese breiigen Schluffe eine Mächtigkeit von mehr als 10 Metern erreichen. Darunter folgen im Arkonabecken bis zu 5 Meter mächtige postglaziale, graue schluf- fige Tone, Schluffe und humose Sedimente.

Der oberflächennahe Untergrund von Kriegers Flak besteht aus einem z. T. mehr als 25 m mächtigen dichten Geschiebemergel mit sehr inhomogener lithologischer Zusammensetzung.

Charakteristisch für den Geschiebemergel sind die zahlreichen Steine und Blöcke, die sowohl oberflächlich als auch im Untergrund anzutreffen sind. Zum Arkonabecken hin taucht die Ober- fläche des Geschiebemergels ab und wird dort von bis zu 4 Meter mächtigen weichen Tonen und Schluffen überlagert.

(22)

Der Adlergrund weist in den ersten 5 bis 6 Metern, ähnlich wie Kriegers Flak, eine sehr inhomo- gene Sedimentzusammensetzung auf. Er besteht überwiegend aus sandigen bis kiesigen Schluffen und Tonen von unterschiedlicher Festigkeit. Daneben treten Sande mit unterschiedli- chen Gehalten an Tonen, Schluffen und Kiesen auf. Steine und Blöcke in unterschiedlicher Größe und Häufigkeit sind auch im oberflächennahen Untergrund anzutreffen.

Abbildung 2: Verteilung der Oberflächensedimente in der AWZ der Arkonasee. Die Klassifizierung erfolgt nach TAUBER (2007).

(23)

2.1.4 Schadstoffverteilung im Sediment

Metalle

In der westlichen Ostsee (Mecklenburger Bucht bis Arkonabecken) kann, bedingt durch die Kürze der verfügbaren Messreihen, bis heute kein Trend in den Metallgehalten der Oberflä- chensedimente erkannt werden. Belastungsschwerpunkte liegen in der Lübecker Bucht und im westlichen Arkona-Becken. Mit der Abdeckung der Altlast in der Lübecker Bucht und der damit verbundenen Eindämmung der Resuspension (erneute Aufwirbelung) von kontaminiertem Ma- terial wird langfristig eine Normalisierung der Sedimentqualität in diesem Gebiet erwartet. Im westlichen Arkonabecken werden seit Jahren insbesondere erhöhte Quecksilber- und Bleigeh- alte gemessen. Die Ursachen dieser Anomalie sind bisher nicht bekannt. Zur Küste hin wird in der Regel eine Zunahme der Elementgehalte im Oberflächensediment beobachtet. Dies gilt insbesondere für Quecksilber und Cadmium, aber auch für Zink und Kupfer. Die in der AWZ gemessenen Bleigehalte sind dagegen recht gut mit den in Küstennähe beobachteten Werten vergleichbar, liegen zum Teil sogar darüber.

Organische Stoffe

Ein zusammenfassender Überblick über die Belastung der Sedimente ist außerordentlich schwierig, da einerseits Daten über die offene See recht lückenhaft, andererseits die Daten aus den Küstengebieten sehr heterogen sind. Erschwert wird eine regionale Betrachtung vor allem dadurch, dass bei den veröffentlichten Daten meist ein Bezug auf den TOC-Gehalt (TOC=gesamter organisch gebundener Kohlenstoff) oder eine Korngrößennormierung fehlt. Die Konzentrationen in der AWZ sind durchgehend geringer als in den Küstengebieten, wo häufig lokale Belastungsschwerpunkte auftreten. Weitergehende regionale Bewertungen benötigen die Berücksichtigung von Sedimentparametern (TOC, Korngrößenverteilung). In der AWZ liegt bei vergleichbaren TOC-Gehalten der Sedimente eine relativ homogene Verteilung vor, bei Statio- nen mit geringem Feinkornanteil und geringen TOC-Werten (sandige Sedimente) ist die Belas- tung stets sehr gering. Im Vergleich zur Nordsee (Deutschen Bucht) sind die Konzentrationen in der AWZ der Ostsee im Durchschnitt deutlich höher; dies liegt höchstwahrscheinlich an den höheren TOC- und Schlick-Gehalten der Ostsee-Sedimente. Für Sedimente der AWZ liegen noch keine längerfristigen Daten vor, so dass keine Aussagen über zeitliche Trends möglich sind.

Radioaktive Stoffe (Radionuklide)

Im Vergleich mit anderen Meeresgebieten weisen die Oberflächensedimente der Ostsee deut- lich höhere spezifische Aktivitäten als z. B. diejenigen der Nordsee auf. Diese Aussage gilt in den meisten Fällen auch für natürliche Radionuklide. Einerseits ist dieser Effekt darauf zurück- zuführen, dass die Korngröße der mehr schlickigen und damit feinkörnigeren Sedimente der Ostsee kleiner ist, andererseits liegt dies auch darin begründet, dass die geringere Turbulenz im Wasser der Ostsee zu einem Sedimentieren der feineren Partikel führt. Die radioaktive Be- lastung der Ostsee ist bestimmt durch den Niederschlag aus dem Tschernobyl-Unfall 1986.

Auch die höhere Flächendeposition des Tschernobyl-Eintrags auf das Gebiet der westlichen Ostsee im Vergleich zur Nordsee spiegelt sich in den erhöhten Aktivitäten wider. In der Entwick- lung kann man beobachten, dass das Inventar in den Sedimenten in den ersten Jahren nach dem Tschernobyl-Unfall stetig anstieg. Seit ca. 10 Jahren ist eine Stagnation zu beobachten, die sich mit einem Quasi-Gleichgewicht zwischen radioaktivem Zerfall (Halbwertszeit des Cs- 137: 30 Jahre) und weiterer Deposition erklären lässt. Obwohl die radioaktive Belastung der Ostsee durch künstliche Radionuklide höher ist als in der Nordsee, stellt diese nach heutigem Kenntnisstand für Mensch und Natur keine Gefahr dar.

(24)

Altlasten

Als mögliche Altlasten kommen in der AWZ der Ostsee Munitionsreste in Frage. Am Meeresbo- den von Nord- und Ostsee lagern nach offiziellen Schätzungen 1,6 Millionen Tonnen Altmuniti- on und Kampfmittel unterschiedlichster Art. Diese Munitionsaltlasten stammen zu einem bedeu- tenden Teil aus dem Zweiten Weltkrieg. Auch nach Kriegsende wurden zur Entwaffnung Deutschlands große Mengen Munition in der Nord- und Ostsee versenkt. Für die deutschen Ostseegewässer wird bisher eine Belastung von bis zu 300.000 t angegeben. Nach Ende des Zweiten Weltkriegs wurden von den Alliierten auch chemische Kampfstoffe in der Ostsee ver- senkt. Die Einbringung bezog sich im Wesentlichen auf drei Gebiete: Gotland-Becken, Born- holm-Becken und Kleiner Belt. Insgesamt wurden in der Ostsee ca. 42.000 bis 65.000 t chemi- sche Kampfstoffmunition versenkt, davon mit ca. 35.000 t die größte Menge im Bornholm- Becken. Zusätzlich sind die ehemaligen Zufahrtswege vom Verladehafen Wolgast in das Ver- senkungsgebiet des Bornholms-Beckens als Verdachtsflächen für vereinzelt vorkommende, vor Erreichen des Gebiets über Bord gegebene, chemische Munitionskörper anzusehen.

Abgesehen von einer munitionsbelasteten Fläche westlich der Darßer Schwelle und einer Ver- dachtsfläche östlich von Kriegers Flak befinden sich alle 50 (davon 8 Munitionsversenkungsge- biete) derzeit bekannten munitionsbelasteten Flächen in der deutschen Ostsee innerhalb der Küstengewässer. In den durch den BFO-O beplanten Gebieten liegen weder bekannte muniti- onsbelastete Flächen noch Munitionsverdachtsflächen. Allerdings sind die Informationen zur räumlichen Lage und der tatsächlichen Munitionsmenge gerade für den Ostseeraum lückenhaft.

Es ist davon auszugehen, dass nach wie vor nur ein geringer Teil der tatsächlich belasteten Flächen bekannt ist (BÖTTCHER et al. 2011, verfügbar unter www.munition-im-meer.de).

2.1.5 Zustandseinschätzung Beschreibung natürlicher Faktoren

Klimaänderungen und Meeresspiegelanstieg: Der Ostseeraum erfuhr im Verlauf der letzten 11.800 Jahre einen dramatischen Klimawandel, der mit einer tiefgreifenden Änderung der Land/Meer-Verteilung durch den weltweiten Meeresspiegelanstieg von 130 m verbunden war.

Seit etwa 2.000 Jahren hat sich der Meeresspiegel der Ostsee auf das heutige Niveau einge- stellt und unterliegt kurzfristigen, meteorologisch bedingten Änderungen. Stürme verursachen die durchgreifendsten Veränderungen am Meeresboden. Alle sedimentdynamischen Prozesse lassen sich auf meteorologische und klimatische Vorgänge zurückführen, die im Wesentlichen über das Wettergeschehen im Nordatlantik gesteuert werden.

Beschreibung anthropogener Faktoren

Eutrophierung: Infolge des anthropogenen Eintrags von Stickstoff und Phosphor über die Flüs- se, die Atmosphäre und diffuse Quellen führt die verstärkte Primärproduktion zu einer erhöhten Sedimentation organischer Substanz in den Ostsee-Becken. Beim mikrobiellen Abbau kommt es in der Regel zu Sauerstoffmangelsituationen, die zur Bildung von Mudd-ähnlichem Schlick oder Faulschlamm führen, der eine deutlich weichere Konsistenz als Schlickablagerungen auf- weist.

Fischerei: In der Ostsee werden seit Ende des 1. Weltkriegs in der kommerziellen Fischerei fast ausschließlich Grundschleppnetze mit Scherbrettern verwendet. Baumkurrenfischerei findet in diesem Seegebiet nicht statt (RUMOHR, 2003). Für das betrachtete Gebiet liegen nur singuläre Beobachtungen zu Fischereispuren vor. LEMKE (1998) beschreibt zahlreiche Fischereispuren im Schlickgebiet des Arkona-Beckens. Dagegen finden sich nur vereinzelte Schleppnetzspuren auf dem Kriegers Flak (BSH) sowie auf dem Adlergrund (BSH). Im Bereich der Pommerschen Bucht beschränken sich Scherbrettspuren auf ein Gebiet südwestlich der Oderbank (SCHULZ- OHLBERG et al., 2002). Die Eindringtiefen können in Schlicken bis 23 cm (WERNER et al., 1990), in schlickigen Feinsanden bis 15 cm (ARNTZ und WEBER, 1970) bzw. in Sanden bis 5 cm (KROST et al., 1990) erreichen. Weit geringere Spuren lassen das Rollen- und Kugelgeschirr zurück, die nach Taucherbeobachtungen 2 bis 5 cm tief sein können (KROST et al. 1990).

(25)

Seekabel (Telekommunikation, Energieübertragung): Im Zuge der natürlichen Sedimentdyna- mik graben sich auf dem Meeresboden verlegte Seekabel in weniger als einem Jahr selbst ein, wobei keine sichtbaren Verlegespuren mehr zu erkennen sind (ANDRULEWICZ et al., 2003). Über die Tiefe dieses Selbsteingrabungsprozesses liegen bisher keine Informationen vor. Es ist je- doch davon auszugehen, dass sie sich im Bereich von 10 bis 30 cm bewegt. Die Wahl der Ver- legemethoden richtet sich im Wesentlichen nach den vorhandenen Sedimenten. Liegen spülfä- hige Sedimente vor, wird beim Einspülvorgang das Sediment aufgewirbelt und überwiegend im unmittelbaren Nahbereich wieder sedimentiert. In der Regel kommt es durch die sedimentdy- namischen Prozesse zu einer vollständigen Einebnung der Verlegespuren, insbesondere nach Schlechtwetterperioden. In Bereichen mit weichen bis breiigen Schlicken ist es grundsätzlich denkbar, ein Kabel aufgrund seines spezifischen Eigengewichts in den Meeresboden einsinken zu lassen. Die durch das Einsinken der Kabel auftretenden Sedimentfahnen wären minimal und im Vergleich zu anderen Verlegeverfahren vernachlässigbar. In Gebieten mit verfestigten, nicht spülbaren Sedimenten (z.B. Geschiebemergel) müssen Kabelrinnen gefräst werden, in die Ka- bel abgelegt werden können. Dieses Verfahren führt zu einer lokalen Beeinflussung des Mee- resbodens durch Sedimentumlagerung. Bei stark verfestigten Sedimenten oder dichten Stein- vorkommen werden Kabel i.d.R. auf dem Meeresboden abgelegt und durch Steinschüttungen geschützt. Dieses Verfahren beeinflusst den Meeresboden durch Bildung künstlicher Riffe.

Die anthropogenen Faktoren wirken auf den Meeresboden ein durch Abtrag, Durchmischung, Aufwirbelung (Resuspension), Materialsortierung, Verdrängung und Verdichtung (Kompaktion).

Auf diese Weise werden die natürliche Sedimentdynamik (Sedimentation/Erosion) und der Stoffaustausch zwischen Sediment und Bodenwasser beeinflusst.

Zustandseinschätzung

Die Zustandseinschätzung des Meeresbodens im Hinblick auf Sedimentologie und Geomorpho- logie beschränkt sich auf den Bereich der im BFO-O festgelegten Cluster und Seekabeltrassen.

Tabelle 1: Zustandseinschätzung des Schutzgutes „Boden“ im Hinblick auf Sedimentologie und Geomor- phologie im betrachteten Gebiet.

Aspekt: Seltenheit/Gefährdung

Kriterium Kategorie Einschätzung

Flächenmäßiger Anteil der Sedimente auf dem Mee- resboden und Verbreitung des morphologischen Formeninventars

Hoch Sedimenttypen und Bodenformen kom- men ausschließlich in der AWZ vor.

MITTEL – GERING Mittel Sedimenttypen und Bodenformen sind in

der südwestlichen Ostsee verbreitet.

Gering Sedimenttypen und Bodenformen finden sich in der gesamten Ostsee.

Aspekt: Vielfalt/Eigenart

Kriterium Kategorie Einschätzung

Heterogenität der Sedi- mente auf dem Meeres- boden und Ausbildung des morphologischen For- meninventars

Hoch Heterogene Sedimentverteilung und aus- geprägte morphologische Verhältnisse.

MITTEL Mittel

Heterogene Sedimentverteilung und kei- ne ausgeprägten Bodenformen bzw. ho- mogene Sedimentverteilung und ausge- prägte Bodenformen.

Gering Homogene Sedimentverteilung und struk- turloser Meeresboden.

(26)

Aspekt: Natürlichkeit

Kriterium Kategorie Einschätzung

Ausmaß der anthropoge- nen Vorbelastung der Sedimente auf dem Mee- resboden und des mor- phologischen Formenin- ventars

Hoch Nahezu keine Veränderung durch anthro- pogene Aktivitäten

MITTEL Mittel

Veränderung durch anthropogene Aktivi- täten ohne Verlust der ökologischen Funktion

Gering

Veränderung durch anthropogene Aktivi- täten mit Verlust der ökologischen Funkti- on

2.2 Wasser

Die Ostsee ist ein intrakontinentales Meer. Über den Kleinen Belt, den Großen Belt und den Øresund ist die Ostsee mit dem Kattegat verbunden. Dieser stellt über den Skagerrak eine Ver- bindung zur Nordsee und somit zum Atlantik dar. Aufgrund der geringen Wassertiefen der Meerengen findet nur ein geringer Wasseraustausch mit der Nordsee statt. Insgesamt umfasst die Ostsee eine Fläche von 415.000 km² mit einer durchschnittlichen Tiefe von 52 m (JENSEN

und MÜLLER-NAVARRA, 2008). Aufgrund ihres geringen Salzgehalts ist die Ostsee ein Brack- wassermeer. Die Wasserzirkulation der Ostsee ist durch den Süßwasserzufluss über Flüsse einerseits und den Austausch von Wassermassen mit der Nordsee andererseits geprägt. Be- dingt durch die morphologischen Gegebenheiten kann sich in der Ostsee eine zum Teil stark ausgeprägte vertikale Salinitäts- und Temperaturschichtung ausbilden, die durch die in erster Linie vom Wind angetriebenen Wasserströmungen und die minimale Tide (< 10 cm) nicht auf- gebrochen werden kann (JENSEN und MÜLLER-NAVARRA, 2008; FENNEL und SEIFERT, 2008).

2.2.1 Strömungen

Die Zirkulation der Ostsee wird geprägt durch einen Austausch von Wassermassen mit der Nordsee durch die Belte und den Sund. Im oberflächennahen Bereich fließt brackiges Ostsee- wasser in die Nordsee ab, während am Boden schwereres, salzhaltigeres Nordseewasser aus dem Kattegat in die Ostsee vordrängt. Dieser Einstrom von Salzwasser wird durch die Drog- denschwelle (Silltiefe 9 m) am südlichen Ausgang des Sundes und die Darßer Schwelle (Silltie- fe 19 m) östlich der Beltsee behindert. Bedingt durch spezifische Wetterlagen kommt es spora- disch zu Salzwassereinbrüchen, bei denen salz- und sauerstoffreiches Wasser zum Teil bis in die tieferen östlichen Becken der Ostsee vordringt.

Bei diesen Einstromereignissen von Salzwasser aus dem Kattegat in die Ostsee, die wesentlich zur „Durchlüftung“ der tieferen Ostseebecken beitragen, unterscheidet man zwei Prozesse: Ei- nerseits gibt es die großen Salzwassereinbrüche, die über einen Zeitraum von mindestens fünf Tagen große Mengen Salzwasser in die Ostsee transportieren. Dabei werden große Teile des Arkona-Beckens mit Salzwasser aufgefüllt. Der zweite Prozess sind Einstromereignisse mittle- rer Stärke, die etwa 3 bis 5mal pro Winter auftreten. Hier fließt das Bodenwasser nach Über- strömen der Darßer Schwelle und der Drogdenschwelle als dichte Bodenströmung in das Ar- kona-Becken. Das dichtere, über die Drogdenschwelle in das Arkona-Becken strömende Was- ser fließt als relativ schmales Band gegen den Uhrzeigersinn am Rand des Arkona-Beckens entlang. Es umströmt das Kriegers Flak und setzt sich in Richtung Darßer Schwelle fort, wo sich das über die Darßer Schwelle einströmende Salzwasser diesem Band überlagert. Von dort setzt sich das Band entlang des südlichen Randes des Arkona-Beckens nach Osten in Rich- tung Bornholm Gatt fort, wo es in das Bornholmbecken abfließt (BURCHARD und LASS, 2004;

LASS, 2003).

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Auf der Grundlage der vorstehenden Beschreibungen und Bewertungen ist für die strategische Umweltprüfung abschließend auch hinsichtlich etwaiger Wechselwirkungen festzuhalten, dass

§ 26 Abs. In Übereinstimmung mit dem Betrachtungszeitraum des Szenariorahmens und des O-NEP 2017-2030, wird auch im Rahmen dieses Plans ein Planungshorizont bis 2030

In the North Sea, due to the long distances and possible power losses, the innovative high-voltage, direct cur- rent technology is used for grid connections.. The only exception

Bestimmte Fischarten könnten angelockt werden, die wiederum durch Prädation den Fraßdruck auf das Benthos erhöhen und somit durch Selektion bestimmter Arten die Dominanzverhältnis-

Auf Grundlage der oben erfolgten Bewertung kommt die FFH-Verträglichkeitsprüfung auf der abstrakteren Ebene der SUP zu folgendem Ergebnis: Aufgrund der Durchführung des BFO-N sind

Bei diesem Dokument handelt es sich um Teil 1 eines zweistufigen Fortschreibungsverfahrens des BFO-O 2013 für das Jahr 2016. Aufgrund der unter Kapitel 1.2 ausgeführten Änderungen

Bei diesem Dokument handelt es sich um Teil 1 eines zweistufigen Fortschreibungsverfahrens des BFO-N 2013/2014 für das Jahr 2016. Aufgrund der unter Kapitel 1.2

Die Untersuchungen des Benthos sollen möglichst gemeinsam mit den Untersuchungen des Schutzguts Fische durchgeführt werden, jedoch so organisiert, dass sie sich nicht gegenseitig