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Publikationen - Umweltbericht zum Bundesfachplan Offshore Nordsee 2016/2017

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d e u t s c h e a u s s c h l i e ß l i c h e

W i r t s c h a f t s z o n e d e r N o rd s e e 2 016 /2 017 und Umweltbericht

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Bremerhaven Wilhelmshaven

Norden

Cuxhaven Büsum 4

4 6

3

3

3 6

2 8 7

4 5

1

5

5

9 12 11

13

10

9°0'E 9°0'E

8°0'E 8°0'E

7°0'E 7°0'E

6°0'E 6°0'E

5°0'E 5°0'E

4°0'E 4°0'E

55°0'N 55°0'N

54°0'N 54°0'N

N i e d e r l a n d e N i e d e r l a n d e

D ä n e m a r k D ä n e m a r k

I

II III

IV VI V VII

IXVIII XI

XII

XIII

XIV XV

XVI

XVII X

(2)
(3)

Bundesfachplan Offshore

für die deutsche ausschließliche

Wirtschaftszone der Nordsee 2016/2017 und Umweltbericht

Hamburg, 22. Dezember 2017

(4)

© Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Hamburg und Rostock 2017

BSH Nr. 7606

Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil dieses Werkes darf ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des BSH reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.

Fotos: TenneT

(5)

Umweltbericht

zum Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Nordsee 2016/2017

Hamburg, 22. Dezember 2017

(6)
(7)

Inhalt

Inhalt ... I

1 Einleitung ... 1

1.1 Rechtsgrundlagen und Aufgaben der Umweltprüfung ... 1

1.2 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bundesfachplans Offshore ... 1

1.3 Beziehung zu anderen relevanten Plänen und Programmen ... 3

1.4 Darstellung und Berücksichtigung der Ziele des Umweltschutzes ... 4

1.4.1 Übersicht über internationale Übereinkommen zum Meeresumweltschutz ... 4

1.4.2 Meeresumweltschutz auf EU-Ebene ... 5

1.4.3 Umwelt- und Naturschutzvorgaben auf nationaler Ebene ... 5

1.4.4 Energie- und Klimaschutzziele der Bundesregierung ... 6

1.4.5 Berücksichtigung der Ziele des Umweltschutzes ... 6

2 Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands ... 8

2.1 Boden (Sediment) ... 9

2.1.1 Geomorphologie ... 9

2.1.2 Sedimentverteilung auf dem Meeresboden ... 9

2.1.3 Geologischer Aufbau des oberflächennahen Untergrunds ... 10

2.1.4 Schadstoffverteilung im Sediment ... 11

2.1.5 Zustandseinschätzung ... 13

2.2 Wasser ... 14

2.2.1 Strömungen ... 14

2.2.2 Seegang ... 16

2.2.3 Temperatur, Salzgehalt und saisonale Schichtung ... 16

2.2.4 Fronten ... 18

2.2.5 Schwebstoffe und Trübung ... 19

2.2.6 Zustandseinschätzung hinsichtlich der Nähr- und Schadstoffverteilung ... 20

2.3 Plankton ... 22

2.3.1 Räumliche Verteilung und zeitliche Variabilität des Phytoplanktons ... 22

2.3.2 Räumliche Verteilung und zeitliche Variabilität des Zooplanktons ... 23

2.3.3 Zustandseinschätzung des Planktons ... 25

2.4 Biotoptypen ... 27

2.5 Benthos ... 32

2.5.1 Räumliche Verteilung und zeitliche Variabilität ... 34

2.5.2 Zustandseinschätzung des Schutzgutes Benthos ... 42

2.6 Fische ... 43

2.6.1 Räumliche Verteilung und zeitliche Variabilität ... 45

2.6.2 Zustandseinschätzung des Schutzgutes Fische ... 51

2.7 Marine Säuger ... 55

2.7.1 Räumliche Verteilung und zeitliche Variabilität ... 55

2.7.2 Zustandseinschätzung des Schutzgutes marine Säugetiere ... 62

2.8 Rast- und Zugvögel ... 66

2.8.1 Räumliche Verteilung und zeitliche Variabilität von See- und Rastvögeln ... 66

2.8.2 Zustandseinschätzung der See- und Rastvögel ... 75

2.8.3 Räumliche Verteilung und zeitliche Variabilität von Zugvögeln ... 79

2.8.4 Zustandseinschätzung des Schutzgutes Zugvögel ... 84

2.9 Fledermäuse und Fledermauszug ... 86

2.10 Biologische Vielfalt ... 87

2.11 Luft ... 88

2.12 Klima ... 88

2.13 Landschaftsbild ... 89

2.14 Sachwerte, kulturelles Erbe (Archäologie) ... 89

2.15 Schutzgut Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit ... 89

(8)

2.16 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern ... 89

3 Voraussichtliche Entwicklung bei Nichtdurchführung des Plans ... 92

3.1 Boden ... 93

3.2 Wasser ... 93

3.3 Plankton ... 94

3.4 Biotoptypen ... 94

3.5 Benthos ... 95

3.6 Fische ... 95

3.7 Marine Säuger ... 96

3.8 Rast- und Zugvögel ... 96

3.9 Fledermäuse und Fledermauszug ... 97

3.10 Biologische Vielfalt ... 97

3.11 Luft ... 98

3.12 Klima ... 98

3.13 Landschaftsbild ... 98

3.14 Sachwerte, kulturelles Erbe (Archäologie) ... 99

3.15 Schutzgut Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit ... 99

3.16 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern ... 99

4 Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bundesfachplans Offshore auf die Meeresumwelt ... 100

4.1 Konverterplattformen ... 101

4.1.1 Boden ... 102

4.1.2 Benthos ... 103

4.1.3 Biotoptypen ... 105

4.1.4 Fische ... 105

4.1.5 Marine Säuger ... 107

4.1.6 Rast- und Zugvögel ... 111

4.1.7 Fledermäuse und Fledermauszug ... 114

4.1.8 Klima ... 114

4.2 Seekabelsysteme zur Energieübertragung ... 115

4.2.1 Boden ... 117

4.2.2 Benthos ... 119

4.2.3 Biotoptypen ... 121

4.2.4 Fische ... 122

4.2.5 Marine Säuger ... 123

4.2.6 Rast- und Zugvögel ... 123

4.3 Wechselwirkungen ... 124

4.4 Kumulative Effekte ... 125

4.4.1 Boden, Benthos und Biotoptypen ... 126

4.4.2 Marine Säuger ... 128

4.4.3 See- und Rastvögel ... 128

4.4.4 Zugvögel ... 130

4.5 Grenzüberschreitende Auswirkungen ... 132

4.6 Gesamtplanbewertung ... 133

5 Artenschutzrechtliche Prüfung ... 134

5.1 Marine Säuger ... 134

5.1.1 § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Tötungs- und Verletzungsverbot) ... 134

5.1.2 § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG (Störungsverbot) ... 135

5.2 Avifauna (Rast- und Zugvögel) ... 136

5.2.1 § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Tötungs- und Verletzungsverbot) ... 137

5.2.2 § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG (Störung streng geschützter Arten und der europäischen Vogelarten) ... 137

(9)

5.3 Fledermäuse ...138

5.3.1 § 44 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 BNatSchG ... 138

6 FFH-Verträglichkeitsprüfung ... 139

6.1 Rechtsgrundlage ...139

6.2 Schutz- und Erhaltungsziele ...140

6.2.1 Naturschutzgebiet „Östliche Deutsche Bucht“ (EU-Vogelschutzgebiet) ... 140

6.2.2 FFH-Gebiet „Borkum Riffgrund“ ... 141

6.2.3 FFH-Gebiet „Sylter Außenriff“ ... 141

6.2.4 Natura2000-Gebiete außerhalb der deutschen AWZ ... 141

6.3 Prüfung der FFH-Verträglichkeit der geplanten Konverterplattformen ...142

6.3.1 Konverterplattformen in den Clustern 1 und 2 ... 143

6.3.2 Konverterplattformen im Cluster 4 ... 144

6.3.3 Konverterplattformen im Cluster 5 ... 145

6.4 Prüfung der FFH-Verträglichkeit der geplanten Kabeltrassen ...145

6.5 Ergebnis der Prüfung ...154

7 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erheblicher negativer Auswirkungen des Bundesfachplans Offshore auf die Meeresumwelt .... 155

7.1 Konverterplattformen ...156

7.2 Seekabelsysteme (DC- und AC-Kabelsysteme) ...157

8 Alternative Lösungsmöglichkeiten und Beschreibung der Durchführung der Umweltprüfung ... 158

8.1 Alternative Lösungsmöglichkeiten ...158

8.2 Beschreibung der Durchführung der Umweltprüfung einschließlich etwaiger Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung erforderlicher Informationen ...159

8.2.1 Beschreibung der Durchführung der Umweltprüfung ... 159

8.2.2 Informationslücken ... 161

9 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der Auswirkungen der Durchführung des Bundesfachplans Offshore auf die Umwelt ... 163

9.1 Monitoring potenzieller Auswirkungen von Konverterplattformen ...164

9.2 Monitoring der potenziellen Umweltauswirkungen von Seekabeln ...164

10 Nichttechnische Zusammenfassung ... 166

10.1 Gegenstand und Anlass ...166

10.2 Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands ...167

10.3 Voraussichtliche Entwicklung bei Nichtdurchführung des Plans ...167

10.4 Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bundesfachplans Offshore auf die Meeresumwelt ...168

10.4.1 Boden und Wasser ... 169

10.4.2 Plankton ... 170

10.4.3 Benthos ... 170

10.4.4 Biotoptypen ... 171

10.4.5 Fische ... 172

10.4.6 Marine Säugetiere ... 173

10.4.7 Rast- und Zugvögel ... 174

10.4.8 Fledermäuse ... 175

10.4.9 Biologische Vielfalt ... 175

10.4.10 Luftqualität ... 175

10.4.11 Klima ... 175

10.4.12 Landschaftsbild ... 176

10.4.13 Sachwerte, kulturelles Erbe ... 176

10.4.14 Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit ... 176

10.4.15 Wechselwirkungen ... 176

10.4.16 Kumulative Auswirkungen ... 177

(10)

10.4.17 Grenzüberschreitende Auswirkungen ... 180

10.4.18 Gesamtplanbewertung ... 181

10.5 Artenschutzrechtliche Prüfung ... 182

10.6 FFH-Verträglichkeitsprüfung ... 182

10.6.1 Prüfung der FFH-Verträglichkeit der geplanten Konverterplattformen ... 182

10.6.2 Prüfung der FFH-Verträglichkeit der geplanten Kabeltrassen und Grenzkorridore ... 183

10.6.3 Ergebnis der FFH-Verträglichkeitsprüfung ... 184

10.6.4 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erheblicher negativer Auswirkungen des Bundesfachplans Offshore auf die Meeresumwelt ... 184

10.7 Alternative Lösungsmöglichkeiten ... 185

10.7.1 Etwaige Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der erforderlichen Informationen 186 10.8 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der Auswirkungen der Durchführung des Bundesfachplans Offshore auf die Umwelt ... 186

11 Quellenangaben ... 188

(11)

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Lage des Untersuchungsraums für die SUP des BFO AWZ Nordsee. ... 8 Abbildung 2: Sedimentverteilung in der AWZ. Die Klassifikation erfolgt nach FIGGE (1981). ... 10 Abbildung 3: Vektormittel der Strömung in der oberflächennahen Schicht (Messtiefe 3 bis 12 m).

Die Messpositionen sind mit einem roten Punkt markiert (BSH, 2002). ... 15 Abbildung 4: Jahresmittel der Nordsee-Oberflächentemperatur für die Jahre 1969-2016. ... 17 Abbildung 5: Mittlere Schwebstoffverteilung (SPM) für die deutsche Nordsee. ... 19 Abbildung 6: Verteilungsmuster der löslichen anorganischen Stickstoffverbindungen (DIN). .... 20 Abbildung 7: Räumliche Verteilung der Mesozooplankton-Gemeinschaften laut Clusteranalyse

auf der Basis der Abundanzen aller Taxa und deren Entwicklungsstadien in der deutschen AWZ 2010 (WASMUND et al., 2011)... 25 Abbildung 8: Karte der auf Grundlage vorhandener Daten abgrenzbaren Biotoptypen der

deutschen Nordsee (nach SCHUCHARDT et al., 2010). ... 29 Abbildung 9: Naturräumliche Einteilung der deutschen AWZ der Nordsee nach RACHOR &

NEHMER (2003), Schlussbericht für BfN. ... 35 Abbildung 10: Anzahl Arten (oben) und Abundanz (unten) von benthischen Arten der Roten

Liste im bereich der deutschen AWZ (aus DANNHEIM et al., 2016). ... 38 Abbildung 11: Siedlungsgebiete der wichtigsten Bodentier-Lebensgemeinschaften

(Makrozoobenthos, nach Bodengreiferproben) in der deutschen AWZ der Nordsee und angrenzenden Gebieten (aus RACHOR &NEHMER, 2003, Schlussbericht für BfN); im

Bereich des Küstenmeeres ist die Darstellung unvollständig. ... 39 Abbildung 12: Ermittelte großskalige Gemeinschaften und regionale Geo-Cluster basierend auf

Abundanzen der Epifauna in der deutschen AWZ der Nordsee (nach DANNHEIM et al., 2014a). SW-W DB = westliche Südwestliche-Deutsche Bucht, SW-O DB = östliche Südwestliche-Deutsche Bucht, N EUT = Nördliches Elbeurstromtal, S EUT = Südliches Elbeurstromtal, NW DB I = Nordwestliche Deutsche Bucht I, NW DB II = Nordwestliche Deutsche Bucht II. ... 40 Abbildung 13: Ermittelte großskalige Gemeinschaften und regionale Geo-Cluster basierend auf

Abundanzen der Infauna in der deutschen AWZ der Nordsee (nach DANNHEIM et al., 2014a). Cluster: ZN = Zentrale Nordsee, Af = Amphiura filiformis Gemeinschaft, Nn = Nucula nitidosa Gemeinschaft, Nn.fl = flache Nucula nitidosa Gemeinschaft, Mb = Macoma balthica Gemeinschaft, FS.Z = Feinsand zentral, DBG.Tf = Doggerbank/Tellina fabula Gemeinschaft, MIX = heterogene Sande, MS.SAR = Mittelsand Sylter Außenriff, MS.EUT = Mittelsand Elbe Urstromtal, MS.W = Mittelsand West, MGS.BRG = Mittel-Grobsand Borkum Riffgrund, GS.MS = Grobsand-Mittelsand, GS = Goniadella/Spisula Mittel-Grobsand, none

= nicht definiert. Geo-Cluster: SW-W DB = westliche Südwestliche-Deutsche Bucht, OF/NF Küste = Ostfriesische/Nordfriesische Küste, NW DB I, II = Nordwestliche Deutsche Bucht I, II. ... 41 Abbildung 14. nMDS-Plot zur räumlichen Variabilität der demersalen Fischfauna der deutschen

AWZ der Nordsee basierend auf Abundanzdaten. Die Daten entstammen den Projekten RACHOR &NEHMER (2000) und BENDER (2014) (N = 173). Die Beprobung erfolgte mit einer 2m-Baumkurre. Alle Werte wurden Quadratwurzel-transformiert. Die Cluster wurden

anhand der SIMPROF-Analyse identifiziert (p = 0,01). ES I & II = Entenschnabel I & II, KG

= Küstengemeinschaft, ZG = Zentrale Gemeinschaft. ... 47 Abbildung 15. Karte zur räumlichen Variabilität der ermittelten Fischcluster der deutschen AWZ

der Nordsee basierend auf den Abundanzdaten (N = 173 Stationen, 2-3m Baumkurre). Die Cluster wurden anhand einer SIMPROF-Analyse (p = 0,01) ermittelt. Die Farben der Stationspunkte entsprechen den Farben der Cluster in Abbildung 14... 48 Abbildung 16. Box-Whisker-Plots der (a) Abundanz (km-2) und (b) Biomasse (kg km-2) der

ermittelten Fischcluster in der deutschen AWZ der Nordsee (N = 173 Stationen). Die Cluster wurden anhand einer SIMPROF-Analyse identifiziert (p = 0,01). ES I & II =

Entenschnabel I & II, KG = Küstengemeinschaft, ZG = Zentrale Gemeinschaft, none = nicht definiert. ... 48

(12)

Abbildung 17 Oben: R-Werte für die Unterschiedlichkeit der OWF-Cluster (einfaktorielle

ANOSIM) basierend auf Abundanzdaten der demersalen Fische. Die R-Werte entsprechen dem mittleren R-Wert der einzelnen paarweisen Tests zwischen den OWF-Clustern. Oben:

Graph zur Unterschiedlichkeit der ermittelten Geo-Cluster in verschiedenen Farben. Unten:

Karte der OWF-Cluster (Zahlen) und Lage der aus den R-Werten (einfaktorielle ANOSIM) ermittelten Geo-Cluster (Farben, siehe Karten-Legende). SW-W DB = westliche

Südwestliche-Deutsche Bucht, SW-O = östliche Südwestliche-Deutsche Bucht, N EUT = Nördliches Elbeurstromtal, S EUT = Südliches Elbeurstromtal, NW DB = Nordwestliche Deutsche Bucht. ... 50 Abbildung 18: Rasterdarstellung der Verteilung von Schweinswalen in der deutschen Nordsee

und Sichtungen von Mutter-Kalb-Paaren (GILLES, unveröff., zitiert in BMU, 2013). ... 64 Abbildung 19: Vorkommen von Seetauchern in der Deutschen Bucht – Befliegung von 14. /

15.04.2011 (MARKONES &GARTHE 2011, Monitoringbericht 2010/ 2011 im Auftrag des BfN). ... 69 Abbildung 20: Vorkommen von Sturmmöwen in der deutschen Nordsee - Befliegung vom 04.,

12. & 13.03.2014 (MARKONES et al., 2015, Monitoringbericht 2014 im Auftrag des BfN). .. 70 Abbildung 21: Vorkommen von Trottellummen und unbestimmten Individuen der Artengruppe

Trottellumme/Tordalk in der deutschen Nordsee - Befliegung 01. & 29.09.2014 (MARKONES

et al., 2015, Monitoringbericht 2014 im Auftrag des BfN). Der Anteil der Tordalken an der unbestimmten Artgruppe ist mit großer Sicherheit zu dieser Jahreszeit als gering

einzustufen (siehe Erläuterungen zur Verbreitung des Tordalk). ... 71 Abbildung 22: Schema zu Hauptzugwegen über der südöstlichen Nordsee (dargestellt für den

Herbst aus HÜPPOP et al., 2005a). ... 81 Abbildung 23: Relative Anteile der ermittelten Flugrichtungen bei der Forschungsplattform

FINO1 im Herbst, für vier Tageszeiten und für den ganzen Tag (grau) gemittelt über die Jahre 2005 bis 2007. Die Summe der einzelnen Richtungsanteile innerhalb einer

Kreisgrafik ergibt jeweils 100%. Die Pfeilrichtung in der Kreismitte kennzeichnet die mittlere Flugrichtung, die Pfeillänge ist ein Maß für deren Eindeutigkeit (HÜPPOP et al., 2009). ... 82 Abbildung 24: Anteile der Artengruppen an allen Ruferfassungen in der Nähe der

Forschungsplattform FINO1 vom 12.3.2004 bis zum 1.6.2007 (HÜPPOP et al. 2012). ... 84 Abbildung 25: Konverterstandorte und Seekabeltrassen, für die eine FFH-

Verträglichkeitsprüfung durchgeführt wird (rot dargestellt). Eine FFH-Vorprüfung erfolgt für alle Konverter und Seekabeltrassen...143

(13)

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Zustandseinschätzung des Schutzgutes „Boden“ im Hinblick auf Sedimentologie und Geomorphologie im Untersuchungsgebiet. ... 14 Tabelle 2: Mittlere Strömungsgeschwindigkeiten, Rest- und Gezeitenströme in der Deutschen

Bucht. ... 15 Tabelle 3: Naturräumliche Einheiten der deutschen AWZ der Nordsee (nach RACHOR &

NEHMER, 2003). ... 36 Tabelle 4: Abundanz der Schweinswale in der Deutschen Bucht 2002 bis 2012 (aus Gilles et al.,

2012). ... 59 Tabelle 5: Bestandsabschätzungen (Anzahl Individuen) und Trends der biogeographischen

Populationen der wichtigsten Rastvogelarten sowie ihre Bestände in der deutschen

Nordsee und der AWZ in den vorkommensstärksten Jahreszeiten. Für den Basstölpel wird in Deutschland nicht zwischen biogeographischen Populationen unterschieden. Angaben für die Heringsmöwe beziehen sich auf die dominierende Unterart Larus fuscus

intermedius. ... 67 Tabelle 6: Zuordnung in die Gefährdungskategorien der Roten Liste der Brutvögel

Deutschlands (RL-D) und der Internationalen Rote Liste der wichtigsten Rastvogelarten der deutschen AWZ in der Nordsee. Definition nach RL-D: 1= Vom Aussterben bedroht; 2 = Stark gefährdet; R = Arten mit geographischer Restriktion in Deutschland. Definition nach IUCN: LC = Least Concern, nicht gefährdet; NT = Near Threatened, Potentiell gefährdet;

VU = Vulnerable, Gefährdet; EN = Endangered, Stark gefährdet; CR = Critically Endangered, vom Aussterben bedroht. Die in der IUCN-Liste bewertete Unterart der Trottellumme kommt in der Nordsee nicht vor. ... 77 Tabelle 7: Mittlere Zugintensität (Ind/h) über See in den ersten drei Stunden nach

Sonnenaufgang für alle Arten zusammen an den drei Standorten Wangerooge, Helgoland und Sylt für Frühjahr und Herbst (HÜPPOP et al., 2009). ... 83 Tabelle 8: Einschätzung der Auswirkungen von Konverterplattformen auf Schweinswale in

Bezug auf die Funktion und Bedeutung der einzelnen Cluster... 110 Tabelle 9: Bewertung der Auswirkungen von Konverterplattformen für See- und Rastvögel in

Bezug auf die Funktion und Bedeutung der einzelnen Cluster... 113 Tabelle 10: Thermische Eigenschaften wassergesättigter Böden (nach SMOLCZYK,2001) ... 118

(14)

Abkürzungsverzeichnis

AC Alternating Current (Wechselstrom)

AIS Automatisches Identifikationssystem (für Schiffe)

ASCOBANS Abkommen zur Erhaltung der Kleinwale in Nord- und Ostsee AWI Alfred-Wegener-Institut für Polar- und Meeresforschung AWZ Ausschließliche Wirtschaftszone

BfN Bundesamt für Naturschutz BFO Bundesfachplan Offshore

BFO-N Bundesfachplan Offshore Nordsee BFO-O Bundesfachplan Offshore Ostsee BGBl Bundesgesetzblatt

BIAS Baltic Sea Information on the Acoustic Soundscape

BMUB Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit BNatSchG Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) BNetzA Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen BSH Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

CMS Convention on the Conservation of Migratory Species of Wild Animals CTD Conductivity, Temperature, Depth Sensor

DC Direct Current (Gleichstrom)

DEPONS Disturbance Effects on the Harbour Porpoise Population in the North Sea DDT Dichlordiphenyltrichlorethan

EMSON Erfassung von Meeressäugetieren und Seevögeln in der deutschen AWZ von Nord- und Ostsee

ERASNO Erfassung von Rastvögeln in der deutschen AWZ von Nord- und Ostsee EnWG Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz) EUROBATS Abkommen zur Erhaltung der europäischen Fledermauspopulationen F&E Forschung und Entwicklung

FFH Flora Fauna Habitat

FFH-RL Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) FFH-VP Verträglichkeitsprüfung gemäß Art.6 Abs.3 FFH-Richtlinie bzw. § 34 BNatSchG FPN Forschungsplattform Nordsee

HELCOM Helsinki-Konvention HCB Hexachlorbenzol IBA Important bird area

ICES International Council for the Exploration of the Sea IfAÖ Institut für Angewandte Ökosystemforschung IHC NMS Noise Mitigation System der Firma IHC

IOW Leibniz-Institut für Ostseeforschung Warnemünde

IUCN International Union for Conservation of Nature and Natural Resources (Weltnaturschutzunion)

IWC Internationale Walfangkommission

K Kelvin

KI Konfidenzintervall

kn Knoten

(15)

LRT Lebensraumtyp nach FFH-Richtlinie

MARNET Messnetz automatisch registrierender Stationen in der Deutschen Bucht und der westlichen Ostsee

MARPOL Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe MINOS Marine Warmblüter in Nord- und Ostsee: Grundlagen zur Bewertung von Windkraftanlagen

im Offshore-Bereich MSRL

Richtlinie 2008/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie)

NAO Nordatlantische Oszillation

NN Normal Null

O-NEP Offshore-Netzentwicklungsplan OSPAR Oslo-Paris-Abkommen

OWP Offshore Windpark

PAK polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe PCB Polychlorierte Biphenyle

POD Porpoise-Click-Detektor PSU Practical Salinity Units

RL Rote Liste

SAMBAH Static Acoustic Monitoring of the Baltic Sea Harbour porpoise SCANS Small Cetacean Abundance in the North Sea and Adjacent Waters

SeeAnlV Verordnung über Anlagen seewärts der Begrenzung des deutschen Küstenmeeres (Seeanlagenverordnung)

SEL Schallereignispegel

sm Seemeile

SPA Special Protected Area

SPEC Species of European Conservation Concern (Bedeutende Arten für den Vogelschutz in Europa)

SPLp-p Spitzenschalldruckpegel (peak-peak)

StUK4 Standard „Untersuchung von Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen“

StUKplus "Ökologische Begleitforschung am Offshore-Testfeldvorhaben alpha ventus“

SUP Strategische Umweltprüfung SUP-RL

Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (SUP- Richtlinie)

TOC Total Organic Carbon (gesamter organischer Kohlenstoff)

UBA Umweltbundesamt

ÜNB Übertragungsnetzbetreiber

UVPG Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung UVP Umweltverträglichkeitsprüfung

UVS Umweltverträglichkeitsstudie VARS Visual Automatic Recording System

V-RL Richtlinie 2009/147/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutz-Richtlinie)

WEA Windenergieanlage

WindSeeG Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (Windenergie-auf-See- Gesetz - WindSeeG)

(16)
(17)

1 Einleitung

1.1 Rechtsgrundlagen und Aufgaben der Umweltprüfung

Für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee wurde durch das Bun- desamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) im Einvernehmen mit der Bundesnetzagen- tur und in Abstimmung mit dem Bundesamt für Naturschutz und den Küstenbundesländern im Jahr 2012 erstmalig ein Bundesfachplan Offshore für die AWZ der Nordsee (BFO-N) aufgestellt.

Bei der Aufstellung des BFO-N erfolgte eine Umweltprüfung im Sinne des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)1 (Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme, sog. strategische Umweltprüfung). Das Erfordernis der Durchführung einer strategischen Umweltprüfung (SUP) ergibt sich aus § 35 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Anlage 5 Nr. 1.14 UVPG, da Bundesfachpläne nach § 17a Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz, EnWG)2 der SUP-Pflicht unterliegen.

Die Fortschreibung des BFO-N 2013/2014 wurde am 12. Juni 2015 öffentlich bekannt gemacht.

Der BFO-N 2013/2014 und der zugehörige Umweltbericht werden nunmehr für die Jahre 2016 und 2017 fortgeschrieben.

Ziel der strategischen Umweltprüfung ist es nach Art. 1 der SUP-RL 2001/42/EG, zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung ein hohes Umweltschutzniveau sicherzustellen und dazu beizu- tragen, dass Umwelterwägungen bereits bei der Ausarbeitung und Annahme von Plänen weit vor der konkreten Vorhabensplanung angemessen Rechnung getragen wird. Die strategische Umweltprüfung hat die Aufgabe, die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Durchführung des Plans zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Dabei sind alle Schutz- güter gemäß § 2 Abs. 1 UVPG zu betrachten:

• Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit,

• Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,

• Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,

• kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie

• die Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern.

Das inhaltliche Hauptdokument der strategischen Umweltprüfung ist der vorliegende Umweltbe- richt. Dieser ermittelt, beschreibt und bewertet die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen, die die Umsetzung des BFO-N auf die Umwelt haben wird, sowie mögliche Planungsalternati- ven unter Berücksichtigung der wesentlichen Zwecke des Plans.

1.2 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bun- desfachplans Offshore

Prüfgegenstand des vorliegenden Umweltberichts ist die Fortschreibung des BFO für die AWZ der Nordsee für das Jahr 2016/2017.

Die Aufstellung umfasst Festlegungen zu:

1. Offshore-Anlagen (Offshore-Windparks), die in räumlichem Zusammenhang stehen und für Sammelanbindungen geeignet sind,

2. Trassen und Trassenkorridoren für Anbindungsleitungen für Offshore-Anlagen (Offsho- re-Windparks),

1 In der Fassung der Bekanntmachung vom 24.02.2010, BGBl. I S. 94, zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 30. November 2016 (BGBl. I S. 2749).

2 Gesetz vom 21. Juli 2014, BGBl. I S. 1066, zuletzt geändert durch Art. 2 Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung vom 22. Dezember 2016, BGBl. I S.

3106.

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3. Orten, an denen die Anbindungsleitungen die Grenze zwischen der ausschließlichen Wirtschaftszone und dem Küstenmeer überschreiten (Grenzkorridore),

4. Standorten von Konverterplattformen oder Umspannanlagen,

5. Trassen oder Trassenkorridoren für grenzüberschreitende Stromleitungen und

6. Trassen oder Trassenkorridoren zu oder für mögliche Verbindungen der in den Num- mern 1, 2, 4 u. 5 genannten Anlagen und Trassen oder Trassenkorridoren untereinander 7. Standardisierten Technikvorgaben und Planungsgrundsätzen.

Das BSH prüft bei der Erstellung des BFO Nordsee, ob den Festlegungen überwiegende öffent- liche oder private Belange entgegenstehen. Insbesondere werden geprüft:

• die Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung

• die Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen

• etwaige ernsthaft in Betracht kommende Alternativen von Trassen, Trassenkorridoren oder Standorten.

Die standardisierten Technikvorgaben und Planungsgrundsätze bilden die Grundlage für die räumlichen Festlegungen des Plans. Ziel des BFO-N ist eine vorausschauende, übergreifende, räumlich koordinierende Planung der Netzanschlusssysteme und Netztopologie, insbesondere für die Netzanbindung der Offshore-Windparks, bis zu den im BFO-N vorgesehenen Grenzkor- ridoren an der Grenze der AWZ zur 12-Seemeilenzone (12-sm-Zone). Durch diese Gesamtpla- nung wird das bisherige Prinzip der Einzelanbindungen ersetzt. Insofern beschreibt und bewer- tet der vorliegende Umweltbericht die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Festlegungen von Seekabeltrassen und Konverterplattformen in der Bau-, Betriebs- und Rück- bauphase.

Der Untersuchungsraum für die SUP erstreckt sich innerhalb des räumlichen Geltungsberei- ches des BFO-N, also der AWZ der Nordsee, auf den Raum, für den im Plan konkrete räumli- che Festlegungen getroffen werden. Im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) werden darüber hinaus auch mögliche Fernwirkungen der innerhalb der AWZ vorgesehenen Konverterstandorte und Seekabeltrassen auf Natura2000-Gebiete der Nachbarstaaten und im angrenzenden Küstenmeer berücksichtigt. Im Rahmen der FFH-VP wird ausdrücklich nicht un- tersucht, ob durch die Trassenführungen im Küstenmeer erhebliche Beeinträchtigungen von Natura2000-Gebieten im Küstenmeer in ihren für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen i.S.v. § 34 Abs. 2 BNatSchG bewirkt werden können. Dies ist Ge- genstand der nach § 12c Abs. 2 EnWG für den Bundesbedarfsplan erforderlichen strategischen Umweltprüfung, die die Bundesnetzagentur frühzeitig während des Verfahrens zur Erstellung des Offshore-Netzentwicklungsplans (O-NEP) nach § 17b EnWG durchführt, bzw. nachfolgen- der Planungsebenen.

Es wird darauf hingewiesen, dass mit Rechtsverordnungen vom 22.09.2017 die bereits beste- henden Naturschutz- bzw. FFH-Gebiete zu Naturschutzgebieten erklärt und in diesem Rahmen teilweise neu gruppiert wurden. So bestehen nun die Naturschutzgebiete „Sylter Außenriff – Östliche Deutsche Bucht“, „Borkum Riffgrund“ und „Doggerbank“. Hierdurch ergeben sich in Bezug auf die räumliche Ausdehnung keine Unterschiede, so dass – auch in Anbetracht der gesetzlichen und zeitlichen Vorgaben für die Fortschreibung des BFO - die Untergliederung in die vorher ausgewiesenen Naturschutz- und FFH-Gebiete beibehalten wurde. Zwar kam es vereinzelt zur erstmaligen Unterschutzstellung einiger Arten (u. a. Skua (Stercorarius skua) und Spatelraubmöwe (Stercorarius pomarinus)), dennoch kommt es in der Gesamtschau zu keiner inhaltlichen Neubewertung. Auf Kapitel 1.5.1 des BFO-N 16/17 wird verwiesen.

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1.3 Beziehung zu anderen relevanten Plänen und Programmen

Der vorliegende BFO für die AWZ der Nordsee hat den Charakter einer Fachplanung (siehe dazu näher Kap. 1.2 BFO-N 2016/2017). Der Plan beinhaltet räumliche und textliche Festle- gungen zu Seekabelsystemen und Konverterplattformen. Er steht dabei in enger Beziehung zum Raumordnungsplan für die AWZ der Nordsee. Die im Raumordnungsplan für die AWZ der Nordsee festgelegten Ziele und Grundsätze der Raumordnung sowie die in den bestandskräfti- gen Genehmigungen für die Netzanbindungen festgelegten Nebenbestimmungen setzen den Rahmen für den BFO-N. Wesentliche Planungsgrundsätze werden bei der Aufstellung des BFO-N aus diesen Dokumenten abgeleitet bzw. weiterentwickelt.

Dem Umstand, dass sich die Festlegungen des BFO-N in ein bis zu den Netzverknüpfungs- punkten an Land konsistentes Gesamtsystem einzufügen haben, wird durch das Einverneh- mens- bzw. Abstimmungserfordernis mit der BNetzA sowie den Küstenländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein Rechnung getragen. Das Bundesland Niedersachsen trifft in seinem aktuellen Landes-Raumordnungsprogramm 2017 (Änderungen am 17.2.2017 in Kraft getreten) für das Küstenmeer landesplanerische Aussagen zur Netzanbindung von Windparks in der AWZ. Auch der Landesentwicklungsplan 2010 (LEP) des Landes Schleswig-Holstein enthält Aussagen zu stromabführenden Kabelsystemen im Küstenmeer. Insoweit hat eine enge Ab- stimmung stattgefunden, insbesondere bezüglich der Festlegung der Grenzkorridore.

Eine enge Verknüpfung besteht darüber hinaus zwischen dem BFO-N und dem Offshore- Netzentwicklungsplan (O-NEP). Nach § 17b EnWG legen die Übertragungsnetzbetreiber der BNetzA auf der Grundlage des Szenariorahmens nach § 12a EnWG einen gemeinsamen Offs- hore-Netzentwicklungsplan für die deutsche AWZ und das Küstenmeer bis einschließlich der Netzanknüpfungspunkte an Land zur Bestätigung vor. Der O-NEP muss unter Berücksichtigung der Festlegungen des jeweils aktuellen Bundesfachplans Offshore mit einer zeitlichen Staffe- lung alle wirksamen Maßnahmen zur bedarfsgerechten Optimierung, Verstärkung und zum Ausbau der Offshore-Anbindungsleitungen enthalten, die spätestens zum Ende des Betrach- tungszeitraums im Sinne des § 12a Absatz 1 Satz 2 EnWG für einen schrittweisen, bedarfsge- rechten und wirtschaftlichen Ausbau sowie einen sicheren und zuverlässigen Betrieb der Offs- hore-Anbindungsleitungen erforderlich sind.

Im O-NEP wird somit die zeitliche Realisierungsreihenfolge der Netzanbindungssysteme für die nächsten zehn und höchstens 15 Jahre sowie ein zusätzlicher Ausblick auf die nächsten 15 und höchstens 20 Jahre festgelegt.

Seit 2012 legen die Übertragungsnetzbetreiber der Regulierungsbehörde jährlich einen Netz- entwicklungsplan (NEP) gemäß § 12b Abs. 1 EnWG vor, der für den landseitigen Bereich u.a.

alle wirksamen Maßnahmen zur bedarfsgerechten Optimierung, Verstärkung und zum Ausbau des Netzes enthalten muss, die in den nächsten zehn Jahren für einen sicheren und zuverläs- sigen Netzbetrieb erforderlich sind.

Durch das gegenseitige Einvernehmens- bzw. Abstimmungserfordernis wird die Konsistenz zwischen dem BFO-N und dem O-NEP sichergestellt.

Pläne und Programme der Nachbarstaaten, insbesondere Natura2000-Gebiete betreffend, fin- den im Kontext grenzüberschreitender Seekabelsysteme bzw. möglicher Grenzkorridore Be- rücksichtigung.

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1.4 Darstellung und Berücksichtigung der Ziele des Umweltschutzes

Die Aufstellung bzw. Fortschreibung des BFO-N sowie die Durchführung der strategischen Umweltprüfung erfolgt unter Berücksichtigung der Ziele des Umweltschutzes. Diese geben Auskunft darüber, welcher Umweltzustand in Zukunft angestrebt wird (Umweltqualitätsziele).

Die Ziele des Umweltschutzes lassen sich in einer Gesamtschau den internationalen, gemein- schaftlichen und nationalen Übereinkommen bzw. Vorschriften entnehmen, die sich mit dem Meeresumweltschutz befassen und aufgrund derer sich die Bundesrepublik Deutschland zu bestimmten Grundsätzen bekannt und zu Zielen verpflichtet hat.

1.4.1 Übersicht über internationale Übereinkommen zum Meeresumwelt- schutz

Die Bundesrepublik Deutschland ist Vertragspartei aller relevanten internationalen Überein- kommen zum Meeresumweltschutz.

(1) Weltweit gültige Übereinkommen, die ganz oder teilweise dem Meeresumweltschutz dienen

• Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1982

• Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Verschmutzung durch Schiffe in der Fas- sung des Protokolls von 1978 (MARPOL 73/78)

• Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen (London, 1972) sowie das Protokoll von 1996

• Übereinkommen über Maßnahmen auf Hoher See nach Ölverschmutzungs-Unfällen von 1969

• Übereinkommen über Vorsorge, Bekämpfung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Ölverschmutzung (OPRC) von 1990.

(2) Regionale Übereinkommen zum Meeresumweltschutz

• Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks von 1992 (OSPAR-Übereinkommen)

• Übereinkommen zur Zusammenarbeit der Nordseestaaten bei der Bekämpfung der Ver- schmutzung der Nordsee durch Öl und andere Schadstoffe von 1983 (Bonn- Übereinkommen)

• Trilaterale Wattenmeer Kooperation (1978) und Trilaterales Monitoring und Assessment- Programm von 1997 (TMAP).

(3) Schutzgutspezifische Abkommen

• Übereinkommen über die biologische Vielfalt von 1993

• Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wild lebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Berner Konvention) von 1979.

• Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten von 1979 (Bonner Konvention)

Im Rahmen der Bonner Konvention geschlossene Abkommen:

o Abkommen zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel von 1995 (AEWA)

o Abkommen zur Erhaltung der Kleinwale in Nord- und Ostsee von 1991 (ASCOBANS)

o Abkommen zur Erhaltung der Seehunde im Wattenmeer von 1991

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o Abkommen zur Erhaltung der europäischen Fledermauspopulationen von 1991 (EUROBATS).

1.4.2 Meeresumweltschutz auf EU-Ebene

Als einschlägige Rechtsvorschriften der EU sind zu berücksichtigen:

• Richtlinie 2008/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, MSRL),

• Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Le- bensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie, FFH-Richtlinie),

• Richtlinie 2009/147/EG des Rates über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vo- gelschutzrichtlinie, V-RL),

• Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Be- reich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie, WRRL) sowie

• Vorschriften zur nachhaltigen Fischerei im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik.

1.4.3 Umwelt- und Naturschutzvorgaben auf nationaler Ebene

Zielsetzungen auf nationaler Ebene ergeben sich vorrangig fachrechtlich durch das Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG)3. Seit dem 1. März 2010 schließt der Geltungsbereich des BNatSchG auch die AWZ mit ein.

Neben den Zielsetzungen, die sich aus § 39 BNatSchG „Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen“ ergeben, sind die fachrechtlichen Vorgaben aus § 44 BNatSchG „Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten“ und §§ 34 und 36 BNatSchG „Verträglichkeit und Zulässigkeit von Projekten; Ausnahmen“ von maßgeblicher Be- deutung für die vorliegende Umweltprüfung.

In §§ 44ff. BNatSchG sind die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben zum Artenschutz aus der FFH- und der EU-Vogelschutzrichtlinie umgesetzt worden. Im Rahmen dieser SUP wird ent- sprechend eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt, die untersucht, ob der BFO-N die Vorschriften der §§ 44ff. BNatSchG für besonders geschützte Tierarten erfüllt.

Gemäß §§ 34 und 36 BNatSchG ist vor Durchführung des Plans die Verträglichkeit mit den Er- haltungszielen der Natura2000-Gebiete zu überprüfen. Insofern stellen die für die einzelnen Natura2000-Gebiete formulierten Schutz- und Erhaltungsziele bzw. definierten Schutzzwecke im Rahmen der Umweltprüfung zu berücksichtigende Ziele dar.

Mit Inkrafttreten der Neuregelungen des BNatSchG ist der gesetzliche Biotopschutz auch inner- halb der AWZ zu prüfen. § 30 Abs.2 Nr.6 BNatSchG enthält eine Auflistung mariner Biotope, für die zu prüfen ist, ob die Durchführung des BFO-N zu Zerstörungen oder sonstigen erheblichen Beeinträchtigungen dieser Biotope führen kann, da derartige Handlungen verboten sind. Die

„Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt“ (BMU, 2007) und die „Nationale Strategie für die nachhaltige Nutzung und den Schutz der Meere“ (BMU, 2008) enthalten ebenfalls wesentliche Ziele zum Meeresumweltschutz.

3 Gesetz vom 29. Juli 2009, BGBl. I S. 2542, zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 100 des Gesetzes vom 7.August 2013 (BGBl. I S. 3154).

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1.4.4 Energie- und Klimaschutzziele der Bundesregierung

Bereits nach der Strategie der Bundesregierung zum Ausbau der Windenergienutzung auf See aus dem Jahre 2002 hatte Offshore-Windenergie eine besondere Bedeutung. Der Anteil der Windenergie am Stromverbrauch sollte innerhalb der nächsten drei Jahrzehnte auf mindestens 25% anwachsen. Nach dem Energiekonzept der Bundesregierung vom 28. September 2010 soll der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2020 auf 35%

und bis zum Jahr 2050 auf 80% ansteigen.

Im Zuge der 2011 beschlossenen Energiewende hat der Wechsel in das Zeitalter der erneuer- baren Energien zusätzlich an Bedeutung gewonnen. Am 06. Juni 2011 beschloss die Bundes- regierung ein Energiepaket, welches die Maßnahmen des Energiekonzepts ergänzt und deren beschleunigte Umsetzung zum Ziel hatte. Seit 2002 war es Ziel, bis 2030 eine Leistung von insgesamt 25 GW in Nord- und Ostsee zu installieren.

Im Zuge der jüngsten Reform des EEG im Jahr 2016 ist es nach § 1 Abs. 2 EEG 2017 Ziel, den Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch zu steigern auf

• 40 bis 45 Prozent bis zum Jahr 2025,

• 55 bis 60 Prozent bis zum Jahr 2035 und

• mindestens 80 Prozent bis zum Jahr 2050.

Dieses Ziel dient auch dazu, den Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Bruttoendenergie- verbrauch bis zum Jahr 2020 auf mindestens 18 Prozent zu erhöhen. Dieser Ausbau soll stetig, kosteneffizient und netzverträglich erfolgen.

In § 4 Nr. 2 EEG wird der Ausbaupfad für Offshore-Windenergie geregelt, indem eine Steige- rung der installierten Leistung von Windenergieanlagen auf See auf 6.500 Megawatt im Jahr 2020 und 15.000 Megawatt im Jahr 2030 betragen soll.

1.4.5 Berücksichtigung der Ziele des Umweltschutzes

Die nachfolgende Zusammenfassung der Ziele des Meeresumweltschutzes basiert auf den Umweltzielen, die im Rahmen der Umsetzung der MSRL für die deutsche Nordsee festgelegt wurden, und die die bestehenden nationalen, europäischen und internationalen Vorgaben integ- rieren. Die MSRL als umweltpolitische Säule einer integrierten europäischen Meerespolitik hat das Ziel, „spätestens bis zum Jahr 2020 einen guten Zustand der Meeresumwelt zu erreichen oder zu erhalten” (Art. 1 Abs. 1 MSRL). Im Vordergrund stehen die Bewahrung der biologischen Vielfalt und die Erhaltung bzw. Schaffung vielfältiger und dynamischer Ozeane und Meere, die sauber, gesund und produktiv sind (vgl. Erwägungsgrund 3 zur MSRL). Im Ergebnis soll eine Balance zwischen den anthropogenen Nutzungen und dem ökologischen Gleichgewicht erreicht werden.

Die Umweltziele der MSRL sind unter Anwendung eines Ökosystemansatzes für die Steuerung menschlichen Handelns und nach dem Vorsorge- und Verursacherprinzip entwickelt worden:

• Meere ohne Beeinträchtigung durch anthropogene Eutrophierung

• Meere ohne Verschmutzung durch Schadstoffe

• Meere ohne Beeinträchtigung der marinen Arten und Lebensräume durch die Auswir- kungen menschlicher Aktivitäten

• Meere mit nachhaltig und schonend genutzten Ressourcen

• Meere ohne Belastung durch Abfall

• Meere ohne Beeinträchtigung durch anthropogene Energieeinträge

• Meere mit natürlicher hydromorphologischer Charakteristik (vgl. BMU, 2012).

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Die genannten Ziele des Umweltschutzes werden auf verschiedene Arten im BFO-N berück- sichtigt: Die klimapolitische Zielsetzung der Bundesregierung, durch Offshore-Windenergie bis 2030 eine installierte Leistung von 15.000 Megawatt zu erreichen, bildet den Planungshorizont für die Festlegung des Plans.

Den Zielsetzungen des Meeresumweltschutzes trägt der BFO-N vor allem durch unterschiedli- che Planungsgrundsätze Rechnung. Diese umfassen für Konverterplattformen u. a. die Aus- schlusswirkung in Natura 2000-Gebieten sowie Vorgaben von Mindestabständen zu Natu- ra2000-Gebieten und zum Rückbau der Anlagen.

Für die Seekabelsysteme finden die Umweltschutzziele durch Grundsätze zur Kabelführung, wie Bündelung und Wahl des kürzest möglichen Weges, die auf eine möglichst flächensparen- de Nutzung abzielen, sowie Planungsgrundsätze zur Verlegetiefe und zu Kabelkreuzungen Be- rücksichtigung. Darüber hinaus trägt die bei der Durchführung des BFO-N grundsätzlich gefor- derte Einhaltung der besten Umweltpraxis (“best environmental practice“) zur Erfüllung der oben genannten Zielsetzungen bei.

Im Rahmen der Festlegungen werden bei der Auswahl der Trassen die Flächen der FFH- Gebiete und das EU-Vogelschutzgebiet „Östliche Deutsche Bucht“ soweit wie möglich gemie- den. In den Fällen, in denen dieses nicht möglich ist, wird im Rahmen der Umweltprüfung eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt (vgl. Kap. 6), um zu überprüfen, ob diese Gebiete in den für ihre Schutz- und Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen erheblich beeinträchtigt werden können.

Zudem diskutiert der vorliegende Umweltbericht Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich erheblicher negativer Umweltauswirkungen (Kap. 7). Die konkrete Umset- zung dieser Maßnahmen, z. B. zum Schutz lärmempfindlicher Meeressäuger, ist von der Ge- nehmigungs- bzw. Planfeststellungsbehörde unter Berücksichtigung der Besonderheiten des jeweiligen konkreten Vorhabensgebietes auf Zulassungsebene anhand der projektspezifischen Anforderungen näher zu prüfen und zu regeln.

Um eine möglichst umweltverträgliche Nutzung zu gewährleisten, sind Auswirkungen auf die Meeresumwelt im Rahmen eines vorhabensbezogenen Monitorings zu untersuchen und darzu- legen (Kap. 9).

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2 Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands

Die vorliegende Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands bezieht sich auf den Teil der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee, für den der BFO-N im Wesentlichen Festlegungen trifft. Dieses Gebiet erstreckt sich in der AWZ der Nordsee zwischen der 12- Seemeilenzone im Süden und Osten und der Schifffahrtsroute 10 im Nordwesten (Abbildung 1).

Im Nordosten und Südwesten grenzt der Untersuchungsraum an die AWZ Dänemarks bzw. der Niederlande.

Für das Gebiet nordwestlich der Schifffahrtsroute 10 trifft der BFO-N zwar Aussagen zu mögli- chen Grenzkorridoren für grenzüberschreitende Seekabelsysteme, da diese Grenzkorridore jedoch nur punktueller Natur sind und zudem die für eine Umweltprüfung notwendigen Daten- grundlagen in der äußeren AWZ in sehr geringem Umfang und in sehr unterschiedlicher Quali- tät vorliegen, werden die Grenzkorridore VIII bis XV im Rahmen der vorliegenden Umweltprü- fung nicht tiefergehend untersucht. Im Rahmen zukünftiger Fortschreibungen wird geprüft, in- wieweit sich die Datenlage in diesen Bereichen verbessert hat.

Abbildung 1: Lage des Untersuchungsraums für die SUP des BFO AWZ Nordsee.

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2.1 Boden (Sediment)

2.1.1 Geomorphologie

Das betrachtete Plangebiet in der deutschen AWZ der Nordsee reicht von der seewärtigen Be- grenzung der Küstenmeere von Niedersachsen und Schleswig-Holstein bis zur Schifffahrtsrou- te 10, die die deutsche AWZ von Südwesten nach Nordosten durchquert. Das ehemalige Elbe- Urstromtal teilt das Plangebiet in einen westlichen und eine östlichen Teilbereich.

Im westlichen Teil des betrachteten Gebietes fällt der Meeresboden von ca. 18 m im Südwesten relativ gleichmäßig auf 36 m nach Osten ins ehemalige Elbe-Urstromtal westlich von Helgoland und auf bis zu 52 m nach Norden im nördlichen Bereich des Elbe-Urstromtals ab. In diesem Bereich befinden sich nahezu sämtliche identifizierten Cluster und geplanten Seekabelsysteme.

Im Bereich zwischen den Verkehrstrennungsgebieten liegen die identifizierten Cluster und ge- planten Seekabelsysteme in Wassertiefen zwischen 23 m und 36 m, nördlich der Verkehrstren- nungsgebiete werden Wassertiefen zwischen 36 m und 50 m erreicht. Der westliche Teilbereich und das ehemalige Elbe-Urstromtal zeichnen sich durch ein weitgehend ebenes Meeresboden- relief aus.

Entlang der 12-Seemeilengrenze zum niedersächsischen Küstenmeer ragen die Ausläufer von Zungenriffen im Sinne von REINECK undSINGH,1978(shoreface connected sand ridges) in die zwischen den Verkehrstrennungsgebieten gelegenen Cluster und Seekabeltrassen hinein. Die- se Zungenriffe (Sandrücken) verlaufen in nordwest-südöstlicher Richtung und unterliegen einer ausgeprägten Sedimentdynamik.

Das Gebiet östlich des ehemaligen Elbe-Urstromtals zeichnet sich im Gegensatz zum westli- chen Teil und dem ehemaligen Elbe-Urstromtal durch ein sehr unruhiges Bodenrelief und eine ausgesprochen heterogene Sedimentverteilung aus. Die drei westlichen Offshore-Windparks des Clusters 5 im Norden des Teilgebietes befinden sich im Bereich von submarinen Höhenzü- gen, die sich vom dänischen Festlandsockel in die deutsche AWZ hinein erstrecken. Hier wer- den Wassertiefen von etwa 25 bis 38 m erreicht. Der im Osten des Clusters 5 gelegene Wind- park weist Wassertiefen zwischen 18 m und 23 m auf und befindet sich im Bereich einer west- lich von Sylt gelegenen nordwest-südost verlaufenden Bodenstruktur mit einer sehr heteroge- nen Sedimentzusammensetzung.

Die Wassertiefen im nördlich von Helgoland gelegenen Cluster 4 bewegen sich zwischen 21 m an der AWZ-Grenze im Süden und 27 m im nördlichen Teil des Clusters.

Teile der stromabführenden Seekabelsysteme von Cluster 13 (im Norden des Plangebietes im ehemaligen Elbe-Urstromtal gelegen) und die Seekabelsysteme des Clusters 5 führen von Nordwesten nach Südosten zum Grenzkorridor IV östlich des Clusters 4. Der Korridor für See- kabelsysteme zwischen Cluster 13 und Cluster 5 quert dabei die östlich an das Elbe-Urstromtal angrenzende submarine Geestkante. Hier liegen die Wassertiefen zwischen 45 m im Elbe- Urstromtal und 32 m im Bereich der Konverterplattformen des Clusters 5. Im weiteren Trassen- verlauf Richtung Grenzkorridor IV nehmen die Wassertiefen bis auf etwa 18 m ab.

2.1.2 Sedimentverteilung auf dem Meeresboden

Die Klassifizierung der Oberflächensedimente nach LAURER et al (2013, Abbildung 2) zeigt so- wohl für die Bereiche der Windparkcluster als auch der geplanten Seekabelsysteme des BFO-N eine Sedimentzusammensetzung im Wesentlichen aus Sanden mit einem unterschiedlichen Gehalt an Feinkorn (Ton und Schluff).

Die Sedimentzusammensetzung der Meeresbodenoberfläche der Cluster und Seekabelsysteme zwischen den Verkehrstrennungsgebieten besteht überwiegend aus Fein- und Mittelsanden mit einem Feinkornanteil von meist weniger als 5%. Lediglich im Osten des Clusters 3 kann der Feinkornanteil bis zu 10% erreichen. Im Bereich des Borkum Riffgrundes (Cluster 1 sowie der

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südwestliche Teil des Clusters 2) können ebenfalls Grobsande, Kiese und gebietsweise auch Steinvorkommen auftreten.

Im westlichen Plangebiet nördlich der Verkehrstrennungsgebiete und im ehemaligen Elbe- Urstromtal bestehen die Oberflächensedimente der Cluster und Seekabelsysteme im Wesentli- chen aus Fein- und Mittelsanden. Der Feinkornanteil liegt hier jedoch meist zwischen 5% und 20%. Im Cluster 13 kann der Feinkornanteil lokal bis zu 50% betragen.

Die Bereiche der Cluster und Seekabelsysteme im östlichen Teil des Plangebietes weisen eine vergleichsweise heterogene Zusammensetzung der Oberflächensedimente auf. Neben Fein- und Mittelsanden sind gebietsweise auch Grobsande und Kiese anzutreffen. Dies gilt vor allem für den nördlichen Bereich des Clusters 4 und den östlichen Windpark des Clusters 5. Dieser Windpark befindet sich im Bereich einer pleistozänen Höhenlage, die beim Anstieg des Mee- resspiegels aufgearbeitet und teilweise eingeebnet wurde. Diese Höhenlagen weisen zumeist eine charakteristische Zusammensetzung aus Rest- bzw. Reliktsedimenten, bestehend aus Grobsanden, Kiesen und Steinen, auf. Der Feinkornanteil beträgt nur selten mehr als 5%.

Abbildung 2: Sedimentverteilung in der AWZ. Die Klassifikation erfolgt nach FIGGE (1981).

2.1.3 Geologischer Aufbau des oberflächennahen Untergrunds

Im Rahmen des vom BMU geförderten Projektes „Shelf Geo-Explorer Baugrund“ („SGE- Baugrund“) wurden Greiferproben und Bohrungen aufbereitet und auf Grundlage der Boden- klassen für bautechnische Zwecke (DIN 18196) klassifiziert. Für die Beschreibung der Meeres- bodenoberfläche und des oberflächennahen Untergrundes wurden Greiferproben sowie Boh- rungen und deren Schichtbeschreibungen herangezogen, die im Zuge von verschiedenen F&E- Vorhaben (u.a. „SGE-Baugrund“, Geopotenzial Deutsche Nordsee) zusammengestellt sowie

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aufbereitet und nach Bodenklassen für bautechnische Zwecke klassifiziert wurden. Es werden die ersten etwa 4 bis 5 m des Untergrundes beschrieben.

Die Sedimentzusammensetzung des oberen Meeresbodens der Windparkcluster und der ge- planten Seekabelsysteme entlang der Schifffahrtsroute 10 im westlichen Teil des Plangebietes besteht überwiegend aus Fein- und Mittelsanden der Bodenklassen SE (enggestufte Sande), SW (weitgestufte Sand-Kies-Gemische) und SI (intermittierend gestufte Sand-Kies-Gemische, nicht bindige Sande). Der Feinkornanteil liegt in der Regel unter 5%. Feinkornanteile bis zu 15%

oder darüber hinaus werden nur vereinzelt angetroffen. In der Regel sind diese Sande locker bis mitteldicht gelagert, können stellenweise aber auch unterhalb einer locker gelagerten Deck- schicht dicht gelagert sein. Lokal können Schluffe, Tone und Torfe sowie Grobsande mit einer Mächtigkeit von wenigen Zentimetern bis zu mehreren Dezimetern auftreten.

In den Clustern 11 bis 13 treten lokale Schluffvorkommen auf. Ähnliches gilt für die Seekabel- systeme entlang des geplanten grenzüberschreitenden Seekabelsystems „NorGer“. In den Trassenbereichen im Elbe-Urstromtal treten in den ersten 4 bis 5 m häufiger lokale Vorkommen von Tonen und Schluffen auf.

Im Bereich der Cluster und Seekabelsysteme zwischen den Verkehrstrennungsgebieten be- steht der obere Meeresboden aus einer meist ca. 1-2 m mächtigen, locker gelagerten Deck- schicht aus z.T tonig-schluffigen Fein- und Mittelsanden. Lokal kann diese Deckschicht auch fehlen. Unterhalb dieser Deckschicht folgen z.T. mehrere Meter mächtige, überwiegend mittel- dicht bis dicht gelagerte Fein- und Mittelsande. Im Bereich der stromabführenden Trassen zum Grenzkorridor II (Norderney) und vor allem zum Grenzkorridor I (Ems) wurden lokal Tone und Schluffe mit z.T. fester Konsistenz beschrieben. Aufgrund der Nähe zum Borkum Riffgrund ist im Bereich der Trassen zum Grenzkorridor I auch mit Steinen zu rechnen.

Im östlichen Untersuchungsgebiet besteht der oberflächennahe Untergrund in den Clustern und im Bereich der Seekabeltrassen ebenfalls überwiegend aus locker bis dicht gelagerten Fein- und Mittelsanden. Der Feinkornanteil liegt i. d. R. unter 5%. Lokal können sowohl in den Clus- tern als auch im Bereich der Seekabelsysteme des östlichen Plangebietes in unterschiedlichem Maße Grobsand, Kies und Steine auftreten. Dies gilt insbesondere für die Seekabelsysteme zum Grenzkorridor östlich des Clusters 4 sowie den Bereich des genehmigten grenzüberschrei- tenden Seekabelsystems „COBRAcable“.

Die vorliegenden Informationen über den Sedimentaufbau der ersten 4 bis 5 m ergeben keine Hinweise, die gegen die Eignung der im BFO-N geplanten Seekabelsysteme für die Verlegung sprechen. Grundsätzlich werden die oberflächennahen Sedimente im gesamten Untersu- chungsraum als spülbar eingeschätzt.

2.1.4 Schadstoffverteilung im Sediment Metalle

Der Meeresboden ist die wichtigste Senke für Spurenmetalle im marinen Ökosystem. Er kann jedoch durch Resuspension von historisch deponiertem, höher belastetem Material regional auch als Belastungsquelle wirken. Der absolute Metallgehalt im Sediment wird stark durch die regionale Korngrößenverteilung dominiert. In Regionen mit hohem Schlickanteil werden höhere Gehalte beobachtet als in sandigen Regionen. Der Grund ist die höhere Affinität des feinen Se- dimentanteils zur Adsorption von Metallen. Metalle reichern sich vor allem in der Feinkornfrakti- on an.

Vor allem die Elemente Kupfer, Cadmium und Nickel bewegen sich in den meisten Regionen der deutschen AWZ bei niedrigen Gehalten oder im Bereich der Hintergrundkonzentrationen.

Alle Schwermetalle zeigen in Küstennähe erhöhte Gehalte, entlang der ostfriesischen Inseln weniger ausgeprägt als entlang der nordfriesischen Küste. Diese sehr deutlichen Gradienten, mit erhöhten Gehalten in Küstennähe und sehr niedrigen Gehalten in der zentralen Nordsee, deuten auf eine dominierende Rolle der Süßwasserzuflüsse als Quelle der Metallbelastung hin.

Dagegen zeigt vor allem Blei in der zentralen Nordsee ebenfalls deutlich erhöhte Gehalte in der Feinkornfraktion. Diese liegen sogar über den Werten, die an küstennahen Stationen gemessen

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wurden. Die räumliche Verteilung der Nickelgehalte in der Feinkornfraktion des Oberflä- chensedimentes ist dagegen nur durch sehr schwach ausgeprägte Gradienten charakterisiert.

Die räumliche Struktur lässt kaum Rückschlüsse auf Belastungsschwerpunkte zu. Die Schwer- metallbelastung im Oberflächensediment der AWZ ist in den vergangenen 30 Jahren insgesamt eher rückläufig (Cd, Cu, Hg) oder ohne eindeutigen Trend (Ni, Pb, Zn).

Organische Stoffe

Der größte Teil der organischen Schadstoffe ist anthropogenen Ursprungs. Etwa 2.000 haupt- sächlich industriell hergestellte Stoffe werden zurzeit als umweltrelevant angesehen (Schadstof- fe), weil sie giftig (toxisch) oder in der Umwelt beständig (persistent) sind und/oder sich in der Nahrungskette anreichern können (bioakkumulierbar). Da die Eigenschaften sehr unterschied- lich sein können, ist ihre Verteilung in der marinen Umwelt von vielfältigen Faktoren abhängig.

Neben Eintragsquellen, Eintragsmengen und Eintragspfaden (direkt über Flüsse, diffus über die Atmosphäre) sind die physikalischen und chemischen Eigenschaften der Schadstoffe und der dynamisch-thermodynamische Zustand des Meeres für Ausbreitungs-, Vermischungs- und Ver- teilungsprozesse relevant. Aus diesen Gründen weisen die verschiedenen organischen Schad- stoffe im Meer eine ungleichmäßige und unterschiedliche Verteilung auf und kommen in sehr unterschiedlichen Konzentrationen vor.

Das BSH bestimmt im Rahmen seiner Monitoringfahrten bis zu 120 verschiedene Schadstoffe im Seewasser, in Schwebstoffen und in Sedimenten. Für die meisten Schadstoffe in der Deut- schen Bucht ist die Elbe die Haupt-Eintragsquelle. Daher liegen in der Elb-Fahne vor der nord- friesischen Küste i.A. die höchsten Schadstoffkonzentrationen vor, die generell von der Küste zur offenen See abnehmen. Dabei sind die Gradienten für unpolare Stoffe besonders stark, da diese Stoffe überwiegend an Schwebstoffen adsorbiert werden und durch Sedimentation aus der Wasserphase entfernt werden. Außerhalb der schwebstoffreichen Küstenregionen sind da- her die Konzentrationen unpolarer Schadstoffe gewöhnlich sehr niedrig. Viele dieser Stoffe werden allerdings auch durch atmosphärische Deposition ins Meer eingetragen oder haben direkte Quellen im Meer (z. B. PAK (Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe)-Einträge durch Offshore-Industrie und Schifffahrt); daher müssen auch landferne Quellen bei der Vertei- lung dieser Stoffe berücksichtigt werden.

Nach heutigem Kenntnisstand gehen von den beobachteten Konzentrationen der meisten Schadstoffe im Meerwasser keine unmittelbaren Gefahren für das marine Ökosystem aus. Eine Ausnahme stellt die Belastung durch das in Schiffsanstrichen verwendete Tributylzinnhydrid (TBT) dar, dessen Konzentration in Küstennähe die biologische Wirkschwelle z. T. erreicht.

Ferner können durch akute Ölverschmutzungen (Schifffahrt, Offshore-Ölförderung) Seevögel und Seehunde massiv geschädigt werden.

Radioaktive Stoffe (Radionuklide)

Die radioaktive Belastung der Nordsee wurde jahrzehntelang durch die Einleitungen der Wie- deraufarbeitungsanlagen für Kernbrennstoffe bestimmt. Da diese Einleitungen heutzutage sehr gering sind, stellt die radioaktive Belastung der Nordsee nach heutigem Kenntnisstand für Mensch und Natur keine Gefahr dar.

Altlasten

Als mögliche Altlastenvorkommen in der AWZ der Nordsee kommen Munitionsreste in Frage.

Im Jahr 2011 wurde von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe ein Grundlagenbericht zur Muniti- onsbelastung der deutschen Meeresgewässer veröffentlicht, der jährlich fortgeschrieben wird.

Am Meeresboden von Nord- und Ostsee lagern nach offiziellen Schätzungen 1,6 Millionen Ton- nen Altmunition und Kampfmittel unterschiedlichster Art. Diese Munitionsaltlasten stammen zu einem bedeutenden Teil aus dem Zweiten Weltkrieg. Auch nach Kriegsende wurden zur Ent- waffnung Deutschlands große Mengen Munition in der Nord- und Ostsee versenkt. Nach derzei- tigem Kenntnisstand wird die Kampfmittelbelastung der deutschen Nordsee auf bis zu 1,3 Mio. t geschätzt. Es wird insgesamt auf eine unzureichende Datenlage hingewiesen, so dass davon auszugehen ist, dass auch im Bereich der deutschen AWZ Kampfmittelvorkommen zu erwarten

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