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Strukturreform Psychotherapie-Richtlinie: Details der Änderungen ab 1. April 2017 für Kinder und Jugendliche

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Academic year: 2022

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Strukturreform Psychotherapie-Richtlinie: Details der Änderungen ab 1. April 2017 für Kinder und Jugendliche

Versorgungsangebote

Bewilligungsschritte für Einzeltherapie/

Gruppentherapie bei Kindern (K) und Jugendlichen (J) in Therapieeinheiten

Erläuterungen Schritt 1 Schritt 2

Sprechstunde

 bis zu 10 x á 25 Min.

 Einheiten von 25 und 50 Min.

Hinweis: 50 Minu- ten Sprechstunde ab 1. April 2018 verpflichtend für weitere psychothe- rapeutische Be- handlung.

Akutbehandlung

 bis zu 24 x á 25 Min.

 Einheiten von 25 oder 50 Min.

anzeigepflichtig Erbrachte Stunden der Akut-

behandlung sind mit einer ggf.

anschließenden Kurz- oder Langzeittherapie zu verrech- nen.

Probatorik

 verpflichtend für Einleitung einer Kurz- oder Langzeitthera- pie

 2 bis 6 x 50 Min.

Kurzzeittherapie (VT, TP oder AP)

bis zu 12 antragspflichtig;

grundsätzlich nicht mehr gutachterpflich- tig

bis zu 24 antragspflichtig;

grundsätzlich nicht mehr gutachterpflich- tig

Umwandlung in Langzeitthera- pie ist gutachterpflichtig.

Langzeit- therapie

Verhaltensthe- rapie (VT)

bis zu 60

antrags- und gutach- terpflichtig

bis zu 80 antragspflichtig;

Gutachterpflicht liegt im Ermessen der Krankenkassen

Rezidivprophylaxe Ein begrenzter Anteil noch nicht in Anspruch genomme- ner Therapieeinheiten aus dem Langzeit-Kontingent kann zwei Jahre zur Rezidivprophy- laxe genutzt werden (Anzeige des Therapieendes durch Therapeuten erforderlich).

Tiefenpsycho- logisch fun- dierte Psycho- therapie (TP)

K: bis zu 70 / 60 J: bis zu 90 / 60 antrags- und gutach- terpflichtig

K: bis zu 150 / 90 J: bis zu 180 / 90 antragspflichtig;

Gutachterpflicht liegt im Ermessen der Krankenkassen

Analytische Psychothera- pie (AP)

K: bis zu 70 / 60 J: bis zu 90 / 60 antrags- und gutach- terpflichtig

K: bis zu 150 / 90 J: bis zu 180 / 90 antragspflichtig;

Gutachterpflicht liegt im Ermessen der Krankenkassen

Andere Beratungs- und Unterstützungsangebote (z.B. schulpsychologische Beratungsstelle, Ergotherapie, Logopädie)

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