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Beteiligungsmöglichkeiten

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Herausgeber:

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

11018 Berlin

Bezugsstelle:

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

53107 Bonn Tel.: 01 80/5 32 93 29

E-Mail: broschuerenstelle@bmfsfj.bund.de Internet: www.bmfsfj.de

Stand:

Herbst 2001

Gestaltung:

UVA Kommunikation und Medien GmbH

Druck:

DCM Druck Center Meckenheim GmbH & Co. KG

Diese Broschüre ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung; sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt.

Auszug aus der Großen Anfrage der Bundestagsfraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

„Zukunft gestalten – Kinder und Jugendliche stärken“

Beteiligungsmöglichkeiten

und Freiwilliges Engagement.

für Kinder und

Jugendlic he

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Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche und freiwilliges Engagement

Vorwort . . . 4

Frage 26 . . . 7

Frage 27 . . . 15

Frage 28 . . . 25

Frage 29 . . . 30

Frage 30 . . . 30

Frage 31 . . . 39

I n h a l t 3

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Wir müssen neue Wege gehen, neue Formen der Beteili- gung erproben und Experimente wagen. Aber vor allem müssen wir Vertrauen und Akzeptanz schaffen und Jugendliche ernst nehmen. Politiker und Politikerinnen müssen die Anliegen junger Menschen in ihre Entschei- dungen einbeziehen. Beteiligung von Jugendlichen an Politik und Gesellschaft darf nicht die Ausnahme sein, sondern muss zur Regel werden.

Deshalb werden wir noch in diesem Jahr eine Beteili- gungsbewegung starten. Alle sind aufgefordert mitzuma- chen: Länder, Kommunen, Verbände, Vereine, Schulen, Betriebe und natürlich die Jugendlichen selbst.

Der folgende dritte Teil der Großen Anfrage der Bundes- tagsfraktion von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist eine Bestandsaufnahme, die Mut zum verstärkten Engage- ment von Kindern und Jugendlichen machen soll.

DR. CHRISTINEBERGMANN

BUNDESMINISTERIN FÜRFAMILIE, SENIOREN, FRAUEN UNDJUGEND

Vorwort

Wir leben in einer Zeit rasanten Wandels. Diesen Wandel mit den jungen Menschen gemeinsam zu gestalten ist ein zentraler Punkt meiner Jugend- politik. Dabei geht es mir darum, junge Menschen in ihrer Entfaltung zu fördern und sie bei ihrer Lebensplanung zu unterstützen, sie zu fordern, eigenverantwortlich und selbstbewusst in die Zukunft zu gehen, sich bestmöglichst zu qualifizie- ren, sich einzumischen, mitzureden, sich für die Demokratie zu engagieren.

Dazu gehört vor allem, sich vor Ort gegen Auslän- derfeindlichkeit einzusetzen. Wir müssen die Netzwerke und Bündnisse für Demokratie stärken. Wir brauchen die Partnerschaft, die Kooperation und den aktiven Dialog mit allen gesellschaftlichen Gruppen. Wir müssen die jun- gen Menschen vor Ort erreichen – in Schulen, Betrieben, Vereinen und Jugendtreffs. Hierfür setzen wir uns ein.

Besonders am Herzen liegen mir deshalb Projekte, bei denen Jugendliche für Jugendliche selbst aktiv werden und sich engagieren.

Es ist falsch und realitätsfern, immer nur von Problemen bei Jugendlichen zu sprechen – Gewalt an Schulen, Aus- bildungsplatzprobleme, Drogenkonsum, Rechtsradikalis- mus. Ich sage: Junge Frauen und Männer sind aktiv, sie verfolgen eigene Interessen und wollen ihre Zukunft selbstbestimmt und verantwortungsbewusst gestalten.

Von Politik und Gesellschaft erwarten sie handlungs- und mitbestimmungsorientierte Lösungen und Antworten.

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Fra g e N r. 2 6 :

Welche Mitwirkungs- bzw. Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche gibt es auf den Ebenen von Bund, Ländern und Kommunen und welche Maßnah- men hält die Bundesregierung für geeignet, um ein größeres Maß an aktiver gesellschaftlicher Beteili- gung und Verantwortung junger Menschen zu errei- chen? Gibt es Erkenntnisse über unterschiedliche Prä- ferenzen bei Beteiligungsmöglichkeiten zwischen Mädchen und Jungen und Erkenntnisse über die Betei- ligung von Jugendlichen je nach sozialer Herkunft, Bildungsgrad und Migrationshintergrund?

A n t wo r t :

Die Beteiligung an gesellschaftlichen und politischen Pro- zessen und Entscheidungen ist ein konstitutives Element einer demokratischen Gesellschaft. Beteiligung von Kin- dern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Entschei- dungen der öffentlichen Jugendhilfe ist auch in § 8 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) verankert,

6 B e t e i l i g u n g s m ö g l i c h k e i t e n f ü r K i n d e r u n d J u g e n d l i c h e 7

Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche und freiwilliges Engagement

Auszug aus der großen Anfrage der Bundestags- fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen

„Zukunft gestalten – Kinder und Jugendliche stärken“

d a b e i

s e i n .

M i t

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Auf der E b e n e d e r G e m e i n d e n hat sich aufgrund der Nähe zur Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen eine Vielzahl von unterschiedlichen Beteiligungsformen eta- bliert.

„Repräsentative Beteiligungsformen“ sind Gremien mit gewählten oder delegierten Vertreterinnen und Vertre- tern unterschiedlicher Altersstufen. In diese Kategorie gehören in erster Linie Kinder- und Jugendparlamente, Jugendgemeinderäte (vor allem in Baden-Württem- berg) und Jugendbeiräte (zum Beispiel in Schleswig- Holstein).

„Offene Beteiligungsformen“ zeichnen sich durch frei- en Zugang für alle interessierten Kinder und Jugendli- chen und die Möglichkeit zu spontaner Teilnahme aus.

Dazu zählen Kinder- und Jugendforen, Jungbürgerver- sammlungen (z. B. in Bayern), Kinderkonferenzen und Jugendhearings.

„Projektorientierte Beteiligungsformen“ sind thema- tisch und zeitlich begrenzte Beteiligungsprojekte, in denen häufig mit kreativen Methoden gearbeitet wird.

Ein Großteil der Projekte ist im Bereich der Gestaltung von Spiel- und Freizeitflächen zu finden. Weitere The- men von Beteiligungsprojekten sind Verkehrsplanung, Kinderstadtpläne, schulbezogene Projekte, Medienpro- jekte und die Planung von Jugendtreffpunkten. Projekt- orientierte Formen haben die größte Verbreitung gefunden.

„Vertretung von Kindern und Jugendlichen in Erwach- senengremien“ bietet Kindern und Jugendlichen inner- halb bestehender Planungsgruppen von Erwachsenen direkte Beteiligungsmöglichkeiten (zum Teil auch mit Stimmrecht): z. B. in Stadtteilarbeitskreisen, bei Runden Tischen oder Bürgerinitiativen.

ebenso wie die Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit in § 1. Beteili- gung dient der Einübung demokratischen Verhaltens, för- dert Solidarität und Gemeinsinn und stärkt das Vertrauen in soziale und politische Institutionen. Darüber hinaus ist unsere Gesellschaft auf den Ideenreichtum, die Kreativität und das Engagement der nachwachsenden Generation angewiesen.

Die Bundesregierung sieht in dem Ausbau der Beteili- gung von Kindern und Jugendlichen ein prioritäres Ziel der Jugendpolitik. Mit diesem Ziel ist die Bundesregie- rung in Einklang mit den Zielen der Jugendministerinnen und Jugendminister der Bundesländer, die in der Beteili- gung eine Schlüsselfunktion für die Integration junger Menschen in die Gesellschaft und für den Ausbau der Demokratie sehen.

Als günstig hat sich erwiesen, für die Beteiligung einen klaren rechtlichen Rahmen vorzugeben. So hat Schleswig- Holstein als erstes L a n d Beteiligungsrechte von Kindern in die Gemeindeordnung aufgenommen. Dort wird fest- gelegt, dass die Gemeinde bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berüh- ren, diese in angemessener Weise beteiligen soll. Hierzu soll die Gemeinde geeignete Verfahren entwickeln. Dane- ben legt die Gemeindeordnung fest, dass bei der Durch- führung von Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, die Gemeinde in geeigneter Weise darlegen soll, wie sie diese Interessen berücksichtigt und wie sie die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Planungen und Vorhaben durchge- führt hat. Andere Länder sind diesem erfolgreichen Bei- spiel inzwischen gefolgt.

r e p r ä s e n - t a t i v e

B e t e i l i g u n g s - f o r m e n

O f f e n e

B e t e i l i g u n g s - f o r m e n

P ro j e k t o r i e n - t i e r t e

B e t e i l i g u n g s - f o r m e n

V e r t r e t u n g vo n K i n d e r n u n d j u g e n d - l i c h e n i n E r wa c h s e n e n - g r e m i e n

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Mädchen häufiger vertreten. Neueste Entwicklungen zei- gen allerdings, dass der Mädchenanteil in diesen Gremien tendenziell ansteigt. Von der Bundesregierung in Auftrag gegebene wissenschaftliche Auswertungen werden Hin- weise und Anregungen geben, ob und worin ein Hand- lungsbedarf zur Förderung des freiwilligen Engagements von Mädchen besteht.

In einer Untersuchung der baden-württembergischen Jugendgemeinderäte wurde festgestellt, dass sich dort deutlich mehr Gymnasiasten und bereits politisch interes- sierte Jugendliche engagieren. In „projektorientierten Beteiligungsformen“ ist die Integration aller Kinder (z. B.

eines Wohngebietes oder einer Schulklasse) mit ihren ver- schiedenen Stärken sehr viel besser gewährleistet. Die Pro- jektmethoden sind entsprechend gut geeignet für jüngere Kinder; sie sprechen auch mehr Mädchen an als andere Beteiligungsformen.

Die vorliegenden Daten zeigen, dass ausländische Kinder und Jugendliche in den alten Bundesländern in drei Vier- tel der Partizipationsangebote einbezogen sind. In den westdeutschen Großstädten, wo der Ausländeranteil besonders hoch ist, finden sich nur wenige Modelle ohne Beteiligung ausländischer Kinder und Jugendlicher.

Projektorientierte Formen weisen aufgrund ihrer struktu- rellen Offenheit die höchste Beteiligungsrate von auslän- dischen Kindern und Jugendlichen auf.

Ein großer Teil der jungen Menschen ist bereit, sich sozial und politisch zu engagieren. Allerdings richtet sich diese Bereitschaft zum Engagement weniger auf die Organisa- tionen und Handlungsformen der etablierten Politik als vielmehr auf Bereiche, die institutionell wenig verfestigt

„Kontakte mit Politikerinnen und Politikern“: In diese Kategorie fallen Angebote von Politikerinnen und Poli- tikern an Kinder und Jugendliche, direkt mit ihnen Kontakt aufzunehmen und ihre Anliegen vorzutragen.

Zu diesem Zweck besuchen Politikerinnen und Politiker bspw. Schulen oder bieten Meckerbriefkästen, Sprech- stunden und Rathausbesuche für Schulklassen an.

Grundsätzlich sind alle genannten Maßnahmen geeignet, um ein größeres Maß an aktiver gesellschaftlicher Beteili- gung und Verantwortung junger Menschen zu erreichen.

Welche Maßnahme im Einzelfall angemessen ist, ist unter Berücksichtigung der Vor- und Nachteile der verschiede- nen Beteiligungsformen jeweils neu zu entscheiden.

Dabei hängt die Wahl der Partizipationsform u. a. vom Alter und Entwicklungsstand der Kinder sowie vom jewei- ligen Gegenstand der Partizipation ab. Mitentscheidend für den Erfolg einer Maßnahme ist zudem, dass Erwach- sene sie mit tragen und unterstützen.

Während die vorhandenen Angebote die verschiedenen Altersgruppen gut erreichen, findet sich noch nicht über- all eine gleiche Beteiligung von M ä d c h e n u n d J u n - g e n .Nach den Ergebnissen einer repräsentativen Erhe- bung im Rahmen des vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderten Pro- jekts „Modelle gesellschaftlicher Beteiligung von Kindern und Jugendlichen“ ergibt sich, dass in knapp 40 % der Beteiligungsmodelle der Mädchenanteil unter 50 %, in 41 % der Modelle der Mädchenanteil bei 50 %, in 16 % der Modelle der Mädchenanteil über 50 % liegt. 4 % der Modelle sind reine Mädchenprojekte. Insgesamt sind in 52 % der Modelle mehr Jungen als Mädchen aktiv, nur in jeweils 24 % sind die Geschlechter gleich stark bzw. die Ko n t a k t e m i t

P o l i t i k e - r i n n e n u n d P o l i t i k e r n

No c h n i c h t ü b e r a l l g l e i c h e B e t e i l i g u n g vo n J u n g e n u n d M ä d c h e n

10 B e t e i l i g u n g s m ö g l i c h k e i t e n f ü r K i n d e r u n d J u g e n d l i c h e B e t e i l i g u n g s m ö g l i c h k e i t e n f ü r K i n d e r u n d J u g e n d l i c h e 11

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nung von Bund und Ländern durch ihre Mitwirkung in der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) zur innovativen Weiterent- wicklung auch der Partizipation in Schulen bei. Das 1999 gestartete BLK-Modellprogramm „Bildung für nachhaltige Entwicklung ‘21“, das bis 2004 läuft und für das der Bund bei gleicher Beteiligung der Länder insgesamt 12,5 Mio. DM zur Verfügung stellt, bezieht sich z. B. kon- zeptionell stark auf den Partizipationsgedanken der Agen- da 21. Partizipatives Lernen stellt einen Schwerpunkt des Programms dar. Es geht dabei methodisch um fächer- übergreifendes und projektbezogenes Lernen sowie Lern- formen, die selbstständiges Lernen fördern. Praktisch han- delt es sich um Partizipation an nachhaltiger Entwicklung von Gemeinde, Stadt und Region und damit um eine Ver- bindung der Schule mit ihrem Umfeld. Dazu gehört bei- spielsweise auch die Teilhabe von Schulen an lokalen Agenda-21-Initiativen. Schülerinnen und Schüler sowie Schule erfahren durch die Teilhabe eine Aufwertung hin- sichtlich Bedeutung, Mitgestaltungsmöglichkeiten und Ansehen. Die durch das Modellprogramm angestoßenen Innovationen sollen noch während der Laufzeit des Pro- gramms durch geeignete Verbreitungsstrategien über die 180 Schulen in den beteiligten Ländern hinaus in die schulische Regelpraxis transferiert werden.

Partizipation als ein Leitziel liegt auch dem neuen BLK- Modellprogramm „Demokratie lernen und leben“ zugrun- de, das Ende 2001 beginnen soll.

sind und inhaltlich deshalb stärker von ihnen selbst mit- bestimmt werden können. Unkonventionellen Formen des Engagements, bei denen sichtbare und kurzfristig zu erzielende Ergebnisse möglich sind, werden von Kindern und Jugendlichen bevorzugt. Die Herausforderung besteht angesichts der Motivlage von jungen Menschen und der sich verändernden Rahmenbedingungen darin, neue Beteiligungsformen zu erproben, auch Experimente zu wagen und jungen Menschen echte Optionen für eige- ne Gestaltung zu lassen.

Die Bundesregierung wird im Herbst 2001 eine bundes- weite Beteiligungsbewegung durch eine Beteiligungswo- che mit unterschiedlichen Aktionen initiieren, die nicht nur auf Bundesebene Akzente setzt, sondern in den kon- kreten Lebenszusammenhängen der Jugendlichen veran- kert werden soll. Die Bundesregierung wird deutliche Akzente in der Förderung von neuen Beteiligungs- und Artikulationsformen von Kindern und Jugendlichen set- zen. Dabei knüpft sie an erste Erfahrungen in Ländern und Kommunen an. Die Bundesregierung baut auf die Kooperation mit Ländern, mit Verbänden, mit pädagogi- schen Institutionen, mit Betrieben, mit Ausbildungsstät- ten und vor allem mit jungen Frauen und Männern.

Im Bereich der rechtlichen Regelungen sieht die Bundes- regierung eine Stärkung der Mitbestimmungsrechte von Jugend- und Au s z u b i l d e n d e n ve r t re t u n g e n bei der Reform des Betriebsverfassungsgesetzes vor.

Die Gestaltung der Partizipation von Schülerinnen und Schülern wird in den Ländern geleistet, die für den Bereich der S c h u l e n verantwortlich sind. Die Bundesre- gierung trägt im Rahmen der gemeinsamen Bildungspla- F ö r d e r u n g vo n

n e u e n B e t e i l i g u n g s - u n d A r t i k u l a t i o n s - f o r m e n

Pa r t i z i p a t i v e s L e r n e n

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Fra g e N r. 2 7:

Welche Möglichkeiten der Teilnahme an bestehenden freiwilligen Diensten für junge Menschen sind der Bundesregierung bekannt (gegliedert nach Bereichen und Teilnehmerzahlen, mit Angaben zu Alter und Geschlecht der Jugendlichen, zu Jugendlichen mit Migrationshintergrund sowie differenziert nach alten und neuen Bundesländern), und wie bewertet sie die bestehenden Angebote im Vergleich zum Bedarf?

A n t wo r t :

a ) Fre i w i l l i g e s S o z i a l e s J a h r / Fre i w i l l i g e s Ö ko l o - g i s c h e s J a h r / L ä n g e r f r i s t i g e Fre i w i l l i g e n - d i e n s te i m Au s l a n d

Bisher sind als Freiwilligendienste das Freiwillige Soziale Jahr – FSJ – (Gesetz vom 17. 08. 1964) und das Freiwillige Ökologische Jahr – FÖJ – (Gesetz vom 17. 12. 1993) gesetz- lich geregelt. Das FSJ ist als ganztägige Hilfstätigkeit – vor- wiegend im pflegerischen, erzieherischen oder hauswirt- schaftlichen Bereich – konzipiert. Das FÖJ wird ganztägig als überwiegend praktische Hilfstätigkeit im Bereich des Natur- und Umweltschutzes in geeigneten Stellen und Ein- richtungen durchgeführt. Nach Modellversuchen in ein- zelnen Bundesländern ab 1987 wurde das FÖJ Anfang der 90er Jahre in weiteren Bundesländern eingeführt, bis 1993 die rechtliche Grundlage für die bundesweite Ein- führung dieses jugend- und bildungspolitischen Angebots nach dem Vorbild des FSJ geschaffen wurde. 1995/96 wur- de es schließlich von allen Bundesländern aufgegriffen.

Die Einführung des FÖJ ist Ausdruck der wachsenden Bedeutung von ökologischen Zusammenhängen und

B e t e i l i g u n g s m ö g l i c h k e i t e n f ü r K i n d e r u n d J u g e n d l i c h e 15

F r e i w i l l i g e n - d i e n s t e

H i l f -

r e i c h .

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grund an den beiden gesetzlich geregelten Freiwilligen- diensten erbracht.

Neben der Förderung der beiden gesetzlich geregelten Freiwilligendienste unterstützte das BMFSFJ bislang so ge- nannte längerfristige Freiwilligendienste im Ausland. Die- se Art Freiwilligendienst soll eine Hilfe auf dem Weg zum eigenverantwortlichen Verhalten gegenüber den Men- schen und gegenüber der Gesellschaft sein. Deshalb will dieser soziale Dienst die Persönlichkeitsentwicklung för- dern, das Verantwortungsbewusstsein für die Gesellschaft stärken sowie interkulturelles Lernen in Gang setzen.

Die für das FSJ und FÖJ beschriebenen Steigerungen inner- halb der letzten Jahre sind der Beweis dafür, dass Jugendli- che bereit sind, sich sozial oder ökologisch zu engagieren, wenn sie das Engagement als sinnvoll und Erfolg verspre- chend bewerten. Dieser Erfolg ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass das FSJ und das FÖJ den Jugendli- chen Möglichkeiten bieten, die Bereitschaft zum freiwilli- gen Engagement mit konkreten praktischen Erfahrungen im berufsnahen Einsatz zu verbinden. Die Freiwilligen können sich in ihrem Dienst sowohl persönlich als auch im Hinblick auf ihre spätere berufliche Laufbahn orientie- ren. So ist es folgerichtig, wenn nach den Ergebnissen eine Untersuchung zum FSJ (BMFSFJ-Schriftenreihe Band 157) 91 % der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihr freiwilliges Jahr mit sehr gut oder gut beurteilen.

Angaben darüber, wie viele junge Menschen sich bei den verschiedenen Trägern der gesetzlich geregelten Freiwilli- gendienste vergeblich um einen Platz beworben haben, liegen dem BMFSFJ nicht vor. Nach den Schätzungen der Träger kann man davon ausgehen, dass auf eine Stelle ca.

damit auch einer zunehmenden Sensibilisierung für die Belange des Umweltschutzes.

Beide Dienste werden in der Regel von Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 17 bis 27 Jahren geleis- tet. Die Mindestdauer der Verpflichtung beträgt 6 Monate und dauert längstens 12 Monate. Die Freiwilligen, die eines dieser beiden Jahre im Inland oder im europäischen Ausland leisten, sind in ihrer sozialen Absicherung annä- hernd so gestellt wie Auszubildende. Sie sind Mitglied in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Darüber hinaus erhalten ihre Eltern Kindergeld. Gleichzeitig sieht die gesetzliche Rege- lung eine pädagogische Betreuung sowie die Ableistung von mindestens 25 Seminartagen vor. Die beiden Freiwilli- gendienste werden als Wartezeit bei der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen anerkannt. Im Kinder- und Jugendplan des Bundes finden diese gesetzlichen Regelungen ihre fördertechnische Umsetzung; es werden sowohl die pädagogische Begleitung als auch die vorge- schriebenen Seminarveranstaltungen sowie bundeszent- rale Aufgaben unterstützt.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fördert das FSJ und das FÖJ mit insgesamt 21,7 Mio. DM im Jahre 2001.

Diese Freiwilligendienste wurden in den vergangenen Jah- ren kontinuierlich ausgeweitet. Waren es 1993 noch 7.100 Jugendliche, so hat sich die Gesamtzahl auf rd. 13.000 im Jahre 1999 erhöht. Im laufenden Förderjahr konnte die Teilnehmerzahl auf annähernd 13.200 ausgebaut werden.

Eine Befragung der Träger hat keine signifikanten Daten zur Beteiligung von Freiwilligen mit Migrationshinter-

F r e i w i l l i g e n - d i e n s t e i m a u s l a n d

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Das FSTJ als besonderes Angebot im Rahmen des FSJ rich- tet sich an 1.000 benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene ab dem 16. bis zum 27. Lebensjahr, die von vorhandenen schulischen oder außerschulischen Förder- maßnahmen nicht erreicht werden. Das Ziel dieser jugendpolitischen Maßnahme ist es, die für einen Einstieg in Beruf und Qualifizierung fehlenden sozialen und beruf- lichen Schlüsselqualifikationen zu vermitteln.

Derzeit nehmen insbesondere junge Menschen, die den Übergang von der Schule in den Beruf ohne professio- nelle Unterstützung nicht bewältigen, teil. Häufig sind dies Schülerinnen und Schüler mit schlechten Schulleis- tungen, meist ohne Schulabschluss. Erreicht werden auch Jugendliche mit Migrationshintergrund, die aufgrund ihres kulturellen Hintergrundes und der spezifischen Fremdheit gegenüber unseren Strukturen und Anforde- rungen desorientiert sind. Die Jugendlichen leben in sozialen Brennpunkten, in denen Armut, hohe Arbeitslo- sigkeit, schlechte Infrastruktur und schlechte Wohn- (umfeld-)verhältnisse kennzeichnend sind.

Qualifizierungsbüros als lokale Träger des FSTJ sind aufge- fordert, ihre Angebote mit dem integrierten Stadtteilma- nagement zu vernetzen. Die Teilnehmerinnen und Teil- nehmer des FSTJ werden in die Aktivitäten eingebunden, die z. B. zur Wohnfeldverbesserung und zur Schaffung von Freizeitalternativen für die Bewohner des Stadtteils beitragen. Indem sie an der Imageverbesserung des Stadt- teils arbeiten, bewirken sie auch ihre soziale Integration in ihren Stadtteil.

In 43 Qualifizierungsbüros als lokale Träger des FSTJ sol- len bis zu 1.163 Plätze zur Verfügung gestellt werden.

Hiervon entfallen 424 Plätze (36,5 %) auf die neuen Bun-

B e t e i l i g u n g s m ö g l i c h k e i t e n f ü r K i n d e r u n d J u g e n d l i c h e 19

drei Bewerbungen kommen. Allerdings ist die genannte Zahl eher eine Schätzgröße, die vor allem das Interesse junger Menschen an einem freiwilligen Jahr deutlich macht. Die Untersuchung zum FSJ hat ergeben, dass an einem FSJ interessierte junge Menschen im statistischen Durchschnitt bei 2,5 Trägern um Informationen nachfra- gen und sich bei 1,8 Trägern auch bewerben.

Der Einsatz im Rahmen des FSJ erfolgt nach den Ergebnis- sen der Untersuchung zu 23,7% in Altenheimen, zu 17,1 % in allgemeinen Krankenhäusern und zu 13,1 % in der stationären Behindertenhilfe. Für diese Einsätze sind nicht alle Bewerberinnen und Bewerber gleichermaßen geeignet. Im Verlauf des Bewerbungsverfahrens, das von den freien Trägern eigenverantwortlich durchgeführt und nach der Untersuchung von 97,1 % der Bewerberinnen und Bewerber als gerecht beurteilt wird, erfolgt eine sach- gerechte Besetzung der zur Verfügung stehenden Einsatz- stellen. Wie die überaus positive Bewertung des FSJ insge- samt zeigt, handelt es sich um ein bewährtes Verfahren.

Unter Berücksichtigung der Steigerung der Platzzahlen geht die Bundesregierung davon aus, dass der größte Teil der Bewerberinnen und Bewerber auch geeignete Einsatz- stellen vermittelt bekommt.

b ) Fre i w i l l i g e s S o z i a l e s Tra i n i n g s j a h r

Das Modellprogramm Freiwilliges Soziales Trainingsjahr (FSTJ) ist Teil der Programmplattform „Entwicklung und Chancen junger Menschen in sozialen Brennpunkten“

(E & C), die vom BMFSFJ entwickelt wurde, um die Situa- tion von Kindern und Jugendlichen in Stadtteilen mit besonderem Erneuerungsbedarf zu verbessern.

18 B e t e i l i g u n g s m ö g l i c h k e i t e n f ü r K i n d e r u n d J u g e n d l i c h e

N i c h t a l l e B e w e r b e - r i n n e n u n d B e w e r b e r s i n d g e e i g n e t

(11)

sowie sozialer, interkultureller und persönlicher Fähigkei- ten und ein Beitrag zum Wohl der Allgemeinheit.

Entsandt werden die jungen Freiwilligen in einen ande- ren EU-Mitgliedstaat oder Staat des Europäischen Wirt- schaftsraumes – EWR – (Island, Liechtenstein, Norwegen), in eines der assoziierten Länder Mittel- und Osteuropas (Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn) sowie Malta und Zypern oder in ein „Drittland“

(z. B. in die GUS, einen Staat des Mittelmeerraumes, in einen südosteuropäischen oder lateinamerikanischen Staat). Damit verbunden ist das Prinzip der „Gegenseitig- keit“, d. h., in jedem der beteiligten Länder sollen Entsen- dung und Aufnahme von jungen Freiwilligen möglichst gleichgewichtig erfolgen.

Der EFD existiert seit 1996, und zwar zunächst als zweijäh- rige Pilotaktion mit dem vorrangigen Ziel, die Durchfüh- rung internationaler Freiwilligendienste im europäischen Kontext zu erproben. 1998 wurde das gemeinschaftliche Aktionsprogramm „Europäischer Freiwilligendienst für junge Menschen“ bis zum 31. 12. 1999 mit einer Mittel- ausstattung von insgesamt 47,5 Mio. Ecu/Euro eingeführt.

Im Anschluss an diese Erprobungsphasen wurde der EFD in das gemeinschaftliche Aktionsprogramm JUGEND überführt (2000 bis 2006). Die Mittelausstattung beträgt jährlich insgesamt ca. 40 bis 42 Mio. DM. Es werden ca. 50.000 Jugendliche europaweit in den sieben Jahren an einem durch das Programm geförderten Freiwilligen- dienst im Ausland teilnehmen können. In Deutschland stehen an jährlichen Haushaltsmitteln für den EFD rund 6,6 Mio. DM zur Verfügung, davon 6 Mio. DM für Dienste innerhalb der am Aktionsprogramm beteiligten Länder desländer und 739 Plätze (63,5 %) auf die alten Bundes-

länder.

Im Februar 2001 waren bereits 895 Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Einsatz. Hiervon waren 339 (37,88 %) junge Frauen und 556 (62,12 %) junge Männer. In den neuen Bundesländern nahmen 308 junge Menschen teil, 128 (41,56 %) junge Frauen und 180 (58,44 %) junge Männer. In den alten Bundesländern waren es 587, hier- von 211 (36,95 %) junge Frauen und 376 (64,05 %) junge Männer.

c ) E u ro p ä i s c h e r Fr e i w i l l i g e n d i e n s t

Neben den gesetzlich geregelten Freiwilligendiensten gibt es für junge Menschen aus Deutschland die Möglichkeit, einen Europäischen Freiwilligendienst (EFD) im Ausland zu leisten. Umgekehrt können junge Menschen aus dem europäischen Ausland einen solchen Freiwilligendienst in Deutschland leisten. Grundlage des EFD bildet das EU-Ak- tionsprogramm JUGEND, das am 18. Mai 2000 mit einer Gesamtmittelausstattung von 520 Mio. Euro in Kraft getreten ist.

Im EFD können sich junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren für einen Zeitraum von 3 Wochen bis zu 12 Monaten aus freier, persönlicher Entscheidung für eine Vollzeitaktivität ohne Erwerbsabsicht in gemeinwohlori- entierten Projekten im Ausland entscheiden. Angeboten werden Tätigkeiten in den verschiedensten Bereichen – z. B. im sozialen, kulturellen und ökologischen Bereich sowie in der Kinder- , Jugend- , Frauen- und Seniorenar- beit. Ziel dieser nichtformalen Bildungserfahrung ist die Herausbildung eines europäischen Bewusstseins, der Erwerb beruflicher Ersterfahrungen und Fertigkeiten

E i n s a t z - l ä n d e r f ü r f r e i w i l l i g e

G e m e i n wo h l - o r i e n t i e r t e p ro j e k t e

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B e t e i l i g u n g s m ö g l i c h k e i t e n f ü r K i n d e r u n d J u g e n d l i c h e

finanziellen Rahmens können jährlich lediglich 1.500 Ent- sende- und Empfangsprojekte für Deutschland bezu- schusst werden. Dies zeigt, dass im Bereich des EFD der Bedarf das Angebot deutlich übersteigt.

B e t e i l i g u n g s m ö g l i c h k e i t e n f ü r K i n d e r u n d J u g e n d l i c h e 23

und ca. 0,6 Mio. DM für Dienste in sog. Drittländern.

Damit können etwa 1.500 junge Menschen gefördert wer- den, die entweder einen Freiwilligendienst im Ausland oder einen Freiwilligendienst in Deutschland leisten. In dem Zeitraum von Juni 2000 bis März 2001 konnten ins- gesamt 1.057 Freiwillige gefördert werden – davon sowohl junge Freiwillige aus Deutschland, ins Ausland gingen, als auch junge Freiwillige aus dem europäischen Ausland, die einen Freiwilligendienst in Deutschland geleistet haben.

Eine Totalerhebung der ins Ausland entsandten Teilneh- menden am EFD, die das Institut für Sozialarbeit und Sozi- alpädagogik (ISS), Frankfurt, im Auftrag der Nationalagen- tur JUGEND für Europa durchgeführt hat, ergab für die Jahre 1996 und 1999 folgendes Bild: Die überwiegende Zahl der Teilnehmenden am EFD ist weiblich (84 %), 16 % sind männlich. Der EFD wird vor allem von den 19- und 20jährigen geleistet, die drei Viertel aller Teilnehmenden stellen (75,5 %, Durchschnittsalter 19,9 Jahre). 98,5 % haben die deutsche Staatsangehörigkeit. Die weit über- wiegende Mehrheit der Teilnehmenden am EFD hat das Abitur (92,5 %). Über mittlere Reife verfügen 7,5 Prozent.

Wenige Befragte haben eine abgeschlossene Berufsausbil- dung (1 %) oder einen Beruf ausgeübt (2 %). Gut drei Vier- tel der Teilnehmenden (77 %) kommen direkt im

Anschluss an die Schulausbildung in den EFD. Die Zahl der Teilnehmenden aus den neuen Bundesländern ent- spricht etwa dem Bevölkerungsanteil.

Die deutsche Nationalagentur JUGEND für Europa erhält im Jahr rd. 5.000 Anfragen von jungen Menschen aus Deutschland, die sich für einen Freiwilligeneinsatz im Ausland (Entsendeprojekte) interessieren. Aufgrund des 22

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Fra g e N r. 2 8 :

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, das Informationsangebot über Freiwilligendienste zu ver- bessern?

A n t wo r t :

a ) Fr e i w i l l i g e s S o z i a l e s u n d Fre i w i l l i g e s Ö ko l o - g i s c h e s J a h r

Die Bundesregierung wirbt seit 1994 mit der Broschüre

„Freiwilliges Soziales Jahr – Freiwilliges Ökologisches Jahr“

für das FSJ und das FÖJ. Die Informationsschrift wurde 1998 aktualisiert und mit Hinweisen auf Freiwilligen- dienste im Ausland, wie etwa den Europäischen Freiwilli- gendienst, versehen. Das große Interesse und die hohe Nachfrage spiegelt die Gesamtauflagenzahl von bislang knapp einer halben Mio. Exemplaren wider. Um die Bemühungen zur Stärkung des Ehrenamts im Internatio- nalen Jahr der Freiwilligen 2001 zu unterstützen, ist die Broschüre ins Englische übersetzt und in einer weiteren Auflage von 10.000 Exemplaren gedruckt worden.

Bereits auf der Weltfreiwilligenkonferenz vom 14. bis zum 18. Januar 2001 in Amsterdam fand diese Broschüre gro- ßes Interesse.

Für das FSJ werben darüber hinaus sämtliche Träger.

Außerdem werben gezielt einzelne Bundesländer. Über die Möglichkeiten des FÖJ informieren alle Bundesländer in eigenen Schriften und mit Anzeigen in den Printme- dien. So hat die Untersuchung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zum

B ro s c h ü r e F r e i w i l l i g e s S o z i a l e s J a h r – F r e i w i l l i g e s ö ko l o g i s c h e s j a h r

I n f o r -

w e g e .

m a t i o n s -

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Darüber hinaus informiert das BMFSFJ auf einer Internet- seite ausführlich über das FÖJ, das FSJ und über die Frei- willigendienste im Ausland. Auch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit macht auf einer Internetseite auf das FÖJ aufmerksam. Die zitierten Untersuchungen zum FSJ und zum FÖJ sind in der Schrif- tenreihe des BMFSFJ veröffentlicht und werden im Rah- men der Öffentlichkeitsarbeit verwendet.

b ) Fre i w i l l i g e s S o z i a l e s Tra i n i n g s j a h r

Das Modellprogramm Freiwilliges Soziales Trainingsjahr (FSTJ) wird vom Servicebüro der Stiftung SPI – Berlin durchgeführt. Im Auftrag des BMFSFJ wird vom Service- büro im Internet über das Freiwillige Soziale Trainings- jahr auf der Homepage http://www.fstj.de informiert.

Bestandteile des Internetauftrittes des FSTJ sind

eine aktuelle Seite,

eine Programmseite,

ein Themenschwerpunkt,

ein Register lokale Qualifizierungsbüros,

ein Download-Register und

eine Liste weiterführender Links zum BMFSFJ, zum Deutschen Jugendinstitut, zur Regiestelle E & C, zur Bundesanstalt für Arbeit, zur „Sozialen Stadt“.

In einer FSTJ-Intern-Spalte können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbei- ter der lokalen Qualifizierungsbüros interne redaktionell geleitete Diskussionen führen. Ein regelmäßiger Newslet- ter wird an alle, die sich in die Liste eintragen, versandt.

Neben den Informationen zum Modellprogramm werden auf der Aktuell-Seite aktuelle Links zu Themenschwer- punkten, Sofortprogramm der Bundesregierung zum FÖJ (Schriftenreihe Band 133) ergeben, dass die meisten

Teilnehmerinnen und Teilnehmer am FÖJ über diesen Dienst zum ersten Mal durch eine Zeitschrift oder Zeitung erfahren haben. Als Informationsquellen nutzten sie fer- ner Jugendzeitschriften, Illustrierten und Magazine. Die große Bedeutung von Informationsbroschüren bestätigt auch die Untersuchung zum FSJ. Danach beziehen 25,9 % der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre ersten Kennt- nisse über das FSJ durch eine Informationsbroschüre.

Das BMFSFJ wirbt seit dem Jahr 2000 für das FÖJ mit einem Informations-Videofilm, der sich gezielt an Abgän- ger von Haupt-, Real- und Berufsschulen richtet. Sie sollen auf diese Weise für ein FÖJ gewonnen werden, da diese jungen Menschen gemessen an ihrem Anteil an der Gesamtzahl aller Schulabgänger bislang beim Freiwilligen Ökologischen Jahr noch unterrepräsentiert sind. In einer Auflage von mehr als 26.000 Exemplaren steht der Infor- mationsfilm allen Haupt-, Real-, Gesamt- und berufsbil- denden Schulen in Deutschland sowie den Berufsinforma- tionszentren der Bundesanstalt für Arbeit, den Trägern des FÖJ, den Bundesländern und den Landesfilmdiensten zur Verfügung. In dem knapp 30-minütigen Film mit jeweils länderspezifischen Teilen schildern Jugendliche, warum sie sich für ein FÖJ entschieden haben und berich- ten über ihre Erfahrungen. Zugleich werden die organisa- torischen und finanziellen Rahmenbedingungen erläu- tert. Anhand von praktischen Bespielen, wie dem Einsatz in der Waldpflege, auf dem Biobauernhof oder in einer ökologischen Station, werden die Chancen und Möglich- keiten eines FÖJ aufgezeigt. In einem Begleitheft erhalten Pädagoginnen und Pädagogen, Berufsberaterinnen und Berufsberater Anregungen zur Unterrichtsgestaltung bzw.

für Beratungsgespräche.

26 B e t e i l i g u n g s m ö g l i c h k e i t e n f ü r K i n d e r u n d J u g e n d l i c h e B e t e i l i g u n g s m ö g l i c h k e i t e n f ü r K i n d e r u n d J u g e n d l i c h e 27

W e r b u n g m i t I n f o r m a t i o n s - Vi d e o f i l m

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Abbau der Jugendarbeitslosigkeit bzw. eine Agenda für Termine und Veranstaltungen, Lesetext, programmin- terne Fortbildung, Praxismodelle, Jugendgewalt etc. ange- boten.

Dem entspricht die Download-Seite. Hier stehen Materia- lien zu den Bereichen Jugend und Rechtsextremismus, Trainings-/Fortbildungsprogramme, Tagungsauswertun- gen, Protokolle, Partizipation zur Verfügung. Zusätzlich werden Materialien zum Downloaden angeboten: Teilneh- mervertrag, Vereinbarung zwischen Qualifizierungsbüros (Teilnehmer und Einsatzstätte), programminterne Fortbil- dung, Bedeutung des FSTJ aus der Sicht der Bundesanstalt für Arbeit, die Richtlinien und gesetzlichen Grundlagen, über die Zusammenarbeit von Kommune und Arbeitsamt sowie ein Glossar zu Maßnahmen und Lehrgängen im Bereich der Jugendberufshilfe.

c ) Fr e i w i l l i g e n d i e n s te a l l g e m e i n

Informationsangebote über Freiwilligendienste stellen auch die deutsche Nationalagentur JUGEND für Europa, die das EU-Aktionsprogramm JUGEND in Deutschland durchführt, im Internet unter www.webforum-jugend.de (6.000 Besucher mit rund 40.000 Seitenansichten monat- lich im Internet) sowie das Internetangebot des Jugend- servers (www.jugendserver.de) und „eurodesk“ mit weite- ren Links zur Verfügung. Benachteiligte Jugendliche werden über die mit dieser Zielgruppe arbeitenden Trä- ger der Jugendarbeit durch die deutsche Nationalagentur erreicht.

E u r o p a -

w e i t .

I n f o r m a t i o n s - a n g e b o t e ü b e r F r e i w i l l i g e n -

d i e n s t e

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B e t e i l i g u n g s m ö g l i c h k e i t e n f ü r K i n d e r u n d J u g e n d l i c h e

den. Engagierten sich in früheren Jahren Bürger aus Pflichtbewusstsein und aus dem Motiv zu helfen, steht jetzt der Wille im Vordergrund, das Gemeinwesen mitzu- gestalten, und die Erwartung, dass bei Entscheidungen Möglichkeiten der Mitverantwortung gegeben sind. Frei- willige engagieren sich dann, wenn die Aufgaben den persönlichen Neigungen und Fähigkeiten entsprechen.

Das Bedürfnis nach Selbstentfaltung, nach der Möglich- keit, das eigene Leben nach eigenen Vorstellungen zu gestalten, und nach der Chance, dem, was einem wider- fährt, einen persönlichen Gewinn abzugewinnen, haben stark zugenommen. Andererseits ist die Bereitschaft zur Akzeptanz autoritärer Vorgaben und hierarchisch begrün- deter Folgsamkeitsansprüche deutlich gesunken. In dieser Gemengelage erfahren die beiden gesetzlich geregelten Freiwilligendienste eine hohe Akzeptanz. Freiwilligen- dienste nehmen auf dem Weg in die berufliche Zukunft für fast alle Jugendlichen eine richtungsgebende Funktion ein und helfen den jungen Menschen angesichts verschie- dener Wahlmöglichkeiten, eine fundiertere Entscheidung zu treffen. Die Integration in die Arbeitsgesellschaft ist nicht nur von zentraler Bedeutung für die Identitätsent- wicklung, sondern auch für die Identifikation der Jugend- lichen in unserer Gesellschaft. Wenn Jugendliche auch zukünftig ihr Vertrauen in unsere Gesellschaft setzen sol- len, ist es notwendig, sie so zu qualifizieren, dass sie auch zukünftig eine Chance zur Integration in den Arbeits- markt haben. Das Fre i w i l l i g e S o z i a l e J a h r ( F S J ) und das Fre i w i l l i g e Ö ko l o g i s c h e J a h r ( F Ö J ) bieten Jugendlichen diese Chance. Deshalb sind die Freiwilligen- jahre gerade auch für Hauptschülerinnen und Hauptschü- ler besonders wichtig, da sie hier soziale und berufliche Schlüsselqualifikationen erwerben und ihre Zukunfts- chancen verbessern können.

B e t e i l i g u n g s m ö g l i c h k e i t e n f ü r K i n d e r u n d J u g e n d l i c h e 31

Fra g e N r. 2 9 :

Wie beurteilt die Bundesregierung einen Ausbau der Tätigkeitsbereiche von Freiwilligen, auch im Hinblick auf die Umstrukturierungen im Zivildienst? Wie bewer- tet die Bundesregierung eine Verzahnung der inhaltli- chen Ausgestaltung der Freiwilligendienste mit beruf- licher Qualifizierung?

Siehe Antwort auf Frage 30.

Fra g e N r. 3 0 :

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um für das freiwillige Engagement junger Menschen eine einheitliche rechtliche Grundlage zu schaffen, und wie gedenkt die Bundesregierung die sozialrechtliche Absicherung von jungen Leuten sicherzustellen, die einen freiwilligen Dienst im Ausland leisten?

A n t wo r t :

Die im Sachzusammenhang stehenden Fragen werden gemeinsam beantwortet.

Die Ergebnisse der sozialwissenschaftlichen Untersuchun- gen, insbesondere die aktuelle Untersuchung des Bundes- ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zum freiwilligen Engagement in Deutschland belegen, dass die Bereitschaft zu ehrenamtlicher Tätigkeit in der Bevölkerung in großem Maße vorhanden ist. Gera- de Jugendliche stehen dem freiwilligen Engagement posi- tiv gegenüber, wenn sie es als persönliche und sinnstif- tende Bereicherung erleben können, ihnen neue

Erfahrungsfelder und menschliche Kontakte eröffnet wer- 30

E rg e b n i s s e d e r s o z i a l w i s s e n - s c h a f t l i c h e n Un t e r - s u c h u n g e n

I n t e g r a t i o n i n d i e A r b e i t s - g e s e l l s c h a f t

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dienstgesetzes (ZDG) geprüft: Zivildienstpflichtige, die ein FSJ oder ein FÖJ ableisten, sollen danach nicht zum Zivil- dienst herangezogen werden. Hat ein Zivildienstpflichti- ger das FSJ oder FÖJ vollständig abgeleistet, könnte auf seine Heranziehung in Friedenszeiten insgesamt verzich- tet werden, soweit dadurch im Ergebnis eine dem Zivil- dienst vergleichbare Belastung erreicht wird. Bereits nach geltendem Recht sind im ZDG Ersatzdienste für den Zivil- dienst geregelt; dies betrifft insbesondere den Einsatz anerkannter Kriegsdienstverweigerer im Zivilschutz oder Katastrophenschutz (§ 14 ZDG), im Entwicklungsdienst (§ 14 a ZDG) oder im so genannten anderem Dienst im Ausland (§ 14 b ZDG). Ein Ergebnis dieser Prüfung steht noch nicht fest.

Für das Modellprogramm Fre i w i l l i g e s S o z i a l e s Tra i - n i n g s j a h r ( F S T J ) des BMFSFJ sind das Gesetz zur Förde- rung eines Freiwilligen Sozialen Jahres und das Kinder- und Jugendhilfegesetz (Achtes Buch Sozialgesetzbuch, SGB VIII, insbesondere § 13 Jugendsozialarbeit), das Dritte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) und das Arbeitsförde- rungsgesetz (insbesondere § 61 berufsvorbereitende Bil- dungsmaßnahmen) die Rechtsgrundlagen. Der gesetzli- che Bezug wird ergänzt durch einen sozialräumlichen ressortübergreifenden Stadtteilbezug, der sicherstellt, dass zusätzliche Ressourcen für die soziale und berufliche Inte- gration der Jugendlichen erschlossen werden.

Zentrales Ziel des FSTJ ist die Befähigung junger Men- schen zur Aufnahme von Berufsbildungs- und anderen Qualifizierungsmaßnahmen bis hin zum direkten Einstieg in eine Berufsbildung oder eine Erwerbstätigkeit. Dies bedeutet, dass im Rahmen des FSTJ der Schwerpunkt auf die Vermittlung von grundlegenden sozialen und berufli- Die Zukunftsfähigkeit der beiden etablierten Freiwilligen-

dienste wird entscheidend davon abhängen, ob und in welchem Maße es gelingt, attraktive Angebote für junge Menschen, aber auch für andere gesellschaftliche Gruppie- rungen zu machen. Das BMFSFJ hat zu diesem Zweck ein 3-jähriges Modellprojekt mit der Deutschen Sportjugend im Deutschen Sportbund vereinbart. Danach wird die Absolvierung des FSJ in der Jugendarbeit des Sports, in Verbänden und vor allem bundesweit möglich sein. Hier- bei spielen Sportvereine, in denen sich Jugendliche aus sozialen Brennpunkten engagieren, eine besondere Rolle.

Außerdem wird im September 2001 ein Modellprojekt FSJ im kulturellen Bereich, das mit der Bundesvereinigung Kulturelle Jugendbildung verabredet wurde, beginnen.

Darüber hinaus wird zurzeit innerhalb der Bundesregie- rung erörtert, inwieweit die beiden Gesetze inhaltlich novelliert werden können. Konkrete Entscheidungen hier- über sind noch nicht getroffen worden.

Bereits im Rahmen ihrer Stellungnahme zum Gesetzent- wurf des Bundesrates zur Änderung des Gesetzes zur För- derung des Freiwilligen Sozialen Jahres und zur Ände- rung des Gesetzes zur Förderung des Freiwilligen Ökologischen Jahres hat sich die Bundesregierung dafür ausgesprochen, das festgesetzte Mindestalter durch eine Formulierung zu ersetzen, die auf die Erfüllung der Schul- pflicht abzielt, um auf diese Weise ein FSJ oder ein FÖJ direkt im Anschluss an den Schulabschluss zu ermögli- chen.

Im Zusammenhang mit den zurzeit erörterten Vorstellun- gen zur Novellierung der beiden gesetzlich geregelten Freiwilligendienste wird auch eine Änderung des Zivil- E r f ü l l u n g

d e r S c h u l p f l i c h t

D i r e k t e r E i n s t i e g i n e i n e B e r u f s - b i l d u n g

(18)

ne Fähigkeiten und Potenziale besser eingeschätzt wer- den. Für viele Freiwillige ist daher die „Klärung des Be- rufsziels“ eine sehr zentrale Auswirkung des EFD auf ihren weiteren beruflichen Lebensweg. Ebenso wie ande- re Analysen des EFD auf europäischer Ebene stellt die Stu- die fest, dass eher beruflich verwertbare Voraussetzungen erworben werden – im Gegensatz zur unmittelbaren Be- rufsqualifikation: Die Klärung des Berufsziels, der Erwerb von Fremdsprachen- und interkultureller Handlungskom- petenz, bedeutenden Schlüsselqualifikationen und in Teil- bereichen auch von fachlichen Qualifikationen in der Ein- satzstelle sind Lern- und Bildungsprozesse, die durch den EFD ermöglicht werden, die Beschäftigungsfähigkeit Jugendlicher fördern und ihnen den Übergang ins Erwerbsleben erleichtern.

Diese Erfahrungen entsprechen auch den Zielen, die mit der Einführung des EFD verfolgt werden. Danach soll die Beteiligung von jungen Menschen an transnationalen Freiwilligentätigkeiten zu ihrer künftigen beruflichen Ori- entierung beitragen, ihre sozialen Fähigkeiten und eine ausgewogene Integration in die Gesellschaft fördern und so zur Entwicklung einer aktiven Teilnahme am öffentli- chen Leben beitragen.

Über die vorstehend angesprochenen Vorhaben hinaus bestehen derzeit keine weiter gehenden Überlegungen für die Schaffung einer einheitlichen rechtlichen Grund- lage für alle jungen Menschen aus Deutschland, die einen Freiwilligendienst im europäischen Ausland leisten, sowie für junge Menschen aus dem europäischen Ausland, die einen Freiwilligendienst in Deutschland leisten. Im Rah- men derartiger Planungen wären gegebenenfalls europäi- sche Empfehlungen auf diesem Sektor, insbesondere der

„Geänderte Vorschlag der Kommission der Europäischen chen Schlüsselqualifikationen, die Entwicklung von Lern-

fähigkeit und -bereitschaft sowie auf Hilfe bei der Ent- wicklung persönlicher und beruflicher Zukunftsperspek- tiven gelegt wird.

Über den erfolgreichen Erwerb von testierten Teilqualifi- kationen, einen Zuwachs an individuellen Reproduktions- ressourcen (z. B. durch den erfolgreichen Erwerb bestimm- ter Schlüsselqualifikationen) und die Entwicklung einer realistischen Berufsperspektive soll eine erfolgreiche soziale Stabilisierung (z. B. durch Abbau von Problem- konstellationen und -belastungen) erreicht, die Negativ- karriere beendet und eine neue, positive Lebens- und Arbeitskarriere begonnen werden.

Soweit es um den E u ro p ä i s c h e n Fre i w i l l i g e n d i e n s t ( E F D ) geht, ist bei der Beschlussfassung zur Einführung des gemeinschaftlichen Aktionsprogramms JUGEND fest- gelegt worden, dass die Tätigkeiten im Rahmen des EFD nicht an die Stelle des Wehrdienstes, eines Ersatzdienstes – insbesondere für Wehrdienstverweigerer aus Gewissens- gründen – oder des obligatorischen Zivildienstes treten dürfen. Damit ist sichergestellt, dass der im Ausland geleistete Zivildienst von Wehrpflichtigen nicht aus Mit- teln des europäischen Jugendprogramms gefördert wer- den kann.

Zur Frage der beruflichen Qualifizierung hat die unter Frage 27 genannte begleitende Studie des ISS zum EFD folgende Erkenntnisse erbracht: Der EFD scheint für die meisten Freiwilligen die Zeit der beruflichen Orientierung zu sein. Ihre Arbeit in der Einsatzstelle bewirkt eine realis- tischere Einschätzung eines möglichen zukünftigen Arbeitsplatzes in diesem Tätigkeitsfeld. Auch können eige-

34 B e t e i l i g u n g s m ö g l i c h k e i t e n f ü r K i n d e r u n d J u g e n d l i c h e B e t e i l i g u n g s m ö g l i c h k e i t e n f ü r K i n d e r u n d J u g e n d l i c h e 35

G e m e i n s c h a f t - l i c h e s A k t i o n s - p ro g r a m m J U G E N D

Ü b e rg a n g i n d a s E r w e r b s - l e b e n e r - l e i c h t e r n

(19)

Arbeitnehmer mit allen rechtlichen Folgen eingestuft zu werden. So ist derzeit für alle ausländischen Freiwilligen in Deutschland eine Einzelfallprüfung zum Zwecke der Bescheinigung der Befreiung von der Pflichtversicherung seitens der Sozialversicherer (in der Regel die örtliche AOK) erforderlich.

Gemeinschaften für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Mobilität von Studie- renden, in der Ausbildung stehenden Personen, Freiwilli- gen, Lehrkräften und Ausbildern in der Gemeinschaft“

(KOM [2000] 723 endgültig – 2000/0021 COD) sowie die

„Europäische Konvention zur Förderung transnationaler Langzeit-Freiwilligendienste für junge Menschen“ des Europarates (ETS Nr. 175 v. 11. 5. 2000) mit zu berücksich- tigen sowie den inhaltlichen und formalen Rahmenbedin- gungen des EFD Rechnung zu tragen.

Darüber hinaus wird geprüft, inwieweit Freiwilligen aus den EU/EFTA-Ländern sowie Freiwilligen mit Wohnsitz in einem EU/EWR-Land, die aber nicht dessen Staatsangehö- rigkeit haben, sowie Freiwilligen aus den assoziierten Län- dern und den Drittländern in Deutschland Freizügigkeit gewährt werden kann.

Derzeit ist die Einbeziehung der am EFD teilnehmenden jungen Menschen aus Deutschland sowie der jungen Men- schen aus dem Ausland, die einen Freiwilligendienst in Deutschland leisten, in etwaige sozialversicherungsrechtli- che Neuregelungen nicht erforderlich. Soweit es um den sozialversicherungsrechtlichen Schutz von jungen Men- schen geht, die den EFD in Deutschland oder im Ausland leisten, werden seitens der EU-Kommission alle Freiwilli- gen in einer Gruppenversicherung kranken-, unfall-, inva- liditäts- und haftpflichtversichert. Darüber hinaus erhal- ten sie eine Anwartschaftsversicherung in Bezug auf einen ununterbrochenen Kranken- und Pflegeversiche- rungsschutz, um Unterbrechungszeiten durch den EFD zu vermeiden. Die Kosten dafür werden aus den EU-Pro- grammmitteln getragen. Dies schützt Freiwillige aller- dings nicht davor, u. U. nach dem am Einsatzort gelten- den Sozialversicherungsrecht als Arbeitnehmerin oder A n wa r t -

s c h a f t s - v e r s i c h e r u n g

(20)

E n g a g e m e n t . Freiwilliges

Fra g e N r. 31 :

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung im

„Internationalen Jahr der Freiwilligen 2001“ für Kinder und Jugendliche?

A n t wo r t :

Aus der Erhebung „Freiwilliges Engagement in Deutsch- land – Ergebnisse der Repräsentativerhebung zu Ehren- amt, Freiwilligenarbeit und bürgerschaftlichem Engage- ment“, die von der Bundesregierung in Auftrag gegeben worden ist, ergibt sich, dass Jugendliche im Alter von 14 bis 24 Jahren sich besonders aktiv im Bereich verschie- dener Tätigkeiten im persönlichen Lebensumfeld ehren- amtlich engagieren. Stark ausgeprägt sind hierbei vor allem die Bereiche Sport und Bewegung, Freizeit und Geselligkeit, der schulische, kulturelle und kirchliche Bereich sowie der Bereich der Rettungsdienste und der Freiwilligen Feuerwehr.

Ebenso wie bei Erwachsenen hängt die Bereitschaft zum Engagement stark mit der sozialen Integration zusam- men. Neben der Aktivität in Vereinen und Gruppierungen sind das Eingebundensein in einen großen Freundes- und Bekanntenkreis, die Verwurzelung am Wohnort und die Kirchenbindung positive Faktoren. Die Bundesregierung trägt im Internationalen Jahr der Freiwilligen 2001 ver- stärkt dazu bei, die Engagementbereitschaft von Kindern und Jugendlichen weiter zu fördern.

So wurde bereits in der Auftaktveranstaltung zum Inter- nationalen Jahr der Freiwilligen am 5. Dezember 2000 im

B e t e i l i g u n g s m ö g l i c h k e i t e n f ü r K i n d e r u n d J u g e n d l i c h e 39

2 0 01 – J a h r d e r

F r e i w i l l i g e n

(21)

Hervorzuheben ist das Projekt „Jugend und Gemeinwe- sen“. Im Rahmen dieses Projektes werden Modelle und Instrumente entwickelt und erprobt, die freiwilliges Engagement von Jugendlichen erfolgreich fördern.

Anleitungen und Materialien dienen dazu, die Modelle zu verbreitern. In vier Bundesländern sollen über beste- hende Schulclubs an den Schulen „Laboratorien für freiwilliges Engagement“ eingerichtet werden.

Die von der Bundesregierung aus Anlass des Internationa- len Jahres der Freiwilligen initiierte bundesweite Kam- pagne unter dem Motto „Was ich kann, ist unbezahlbar“

dient gerade auch der Hervorhebung und Förderung des Engagements von Kindern und Jugendlichen. Eine Plakat- und Anzeigenserie, Informationen und Anregungen im Internet und in dem regelmäßig erscheinenden Magazin

„freiwillig“ zeigen die Vielfalt des bürgerschaftlichen Engagements.

Auch eine Wanderausstellung mit dem Titel „Freiwillig – für mich – für uns – für andere“ hebt das Engagement der Ju- gendlichen hervor und soll dazu beitragen, dass die Engage- mentbereitschaft stärkere öffentliche Anerkennung erhält.

Die Bundesregierung hat im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung des Internationalen Jahres der Freiwil- ligen 2001 einen Beirat eingesetzt, dem Vertreterinnen und Vertreter aller gesellschaftlich bedeutenden Gruppen angehören. Der Beirat hat zur Bewältigung seiner Aufga- ben Arbeitsgruppen gebildet, die sich mit den einzelnen Problem- und Aufgabenbereichen befassen sollen. Von den eingesetzten Arbeitsgruppen hat sich insbesondere die Arbeitsgruppe „Bürgerinnen und Bürger – Bildung/

Ausbildung“ aufgrund der besonderen Thematik mit Fra- Beisein des Bundespräsidenten der Heinz-Westphal-Preis

verliehen. Dieser Preis soll insbesondere Jugendlichen ver- liehen werden, die in der Jugendarbeit ehrenamtlich tätig sind, etwa in Gruppen oder in Projekten. Der Preis unter- stützt dieses ehrenamtliche Engagement, fördert seine Ent- wicklung und prämiert neuartiges, einzigartiges und modellhaftes Engagement in der Jugendarbeit. Ausge- schrieben wird er vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Deutschen Bundes- jugendring. Der Preis wird in diesem Jahr erneut vergeben.

Die Förderung des freiwilligen Engagements von Kindern und Jugendlichen ist auch Gegenstand zahlreicher Veran- staltungen, die vom Bundesministerium für Familie, Senio- ren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) durchgeführt werden.

So fand im März 2001 als 1. Fachtagung des BMFSFJ im Rahmen des Internationalen Jahres der Freiwilligen eine Veranstaltung statt mit dem Thema: „Die Freiwilli- gen: das Sozialkapital des neuen Jahrtausends. Konse- quenzen aus dem Freiwilligensurvey 1999“.

Im Juni 2001 wird sich eine zentrale Veranstaltung zum Thema „Freiwilligendienste“ mit der Zukunft von nationalen und internationalen Freiwilligendiensten von Jugendlichen befassen, vor allem auch mit der Frage, durch welche Rahmenbedingungen das freiwil- lige Engagement unterstützt werden kann.

Ein im Herbst 2001 stattfindender Fachkongress zur

„Bedeutung freiwilliger Tätigkeiten von Jugendlichen für die Entwicklung von Bildungskompetenzen“ wird sich mit den neuen Formen des Engagements von Jugendlichen und besseren Unterstützungsmöglichkei- ten befassen, insbesondere im Bereich der Zusammen- arbeit zwischen Schule und außerschulischen Organisa- tionen.

H e i n z - W e s t p h a l - P r e i s v e r l i e h e n

M o t t o : W a s i c h k a n n , i s t u n b e z a h l b a r .

(22)

gen der Förderung des ehrenamtlichen Engagements von Kindern und Jugendlichen befasst. Sie hat der Bundesre- gierung Empfehlungen unterbreitet, die nach Möglichkeit im Internationalen Jahr der Freiwilligen umgesetzt wer- den sollen.

Bereits angeregt wurde bei der Konferenz der Kultusmi- nisterinnen und Kultusminister und Senatorinnen und Senatoren der Länder die Durchführung einer Projektwo- che bzw. eines Projekttages zum freiwilligen Engagement.

Durch die Aktionstage oder Projektwochen sollen Kon- takte zu den unterschiedlichen Bürgergemeinschaften, Vereinen und Organisationen intensiviert werden und zugleich ein Beitrag zur Öffnung von Schule in ihr Umfeld geleistet werden.

Die Entwicklung einer praxisorientierten Arbeitshilfe für Schule und Jugendhilfe zur Förderung des freiwilligen Engagements zielt darauf ab, nachhaltige und dauerhafte Arbeitshilfen zur Verfügung zu stellen, in denen neue Erkenntnisse auch aus dem Internationalen Jahr der Frei- willigen und Konzepte mit Modellbeispielen zur Verfü- gung gestellt werden.

Die Bundeszentrale für politische Bildung leistet anläss- lich des Internationalen Jahres der Freiwilligen zahlreiche Beiträge – Veranstaltungen, Projekte, Veröffentlichungen – zur Förderung des freiwilligen bürgerschaftlichen Enga- gements, die immer auch auf die Förderung des freiwilli- gen Engagements von Kindern und Jugendlichen abzie- len.

42 B e t e i l i g u n g s m ö g l i c h k e i t e n f ü r K i n d e r u n d J u g e n d l i c h e

Referenzen

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