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Hinweise zum Infektionsschutz während der Corona-Pandemie

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Hinweise zum Infektionsschutz während der Corona-Pandemie

Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat eine Reihe von Vorkehrungen getroffen, um den Prozessbeteiligten und Zuhörern eine Sitzungsteilnahme zu ermöglichen und die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus weitestgehend zu minimieren:

1. Die Prozessbevollmächtigten und Verfahrensbeteiligten werden gebeten, der Geschäftsstelle spätestens zwei Tage vor der mündlichen Verhandlung mitzuteilen, mit wie vielen Personen sie voraussichtlich an der Sitzung teilnehmen werden. Dies erleichtert die Vorbereitung im Hinblick auf die Einhaltung des gebotenen Mindestabstandes (1,50 Meter).

2. Die Richterbänke und Tische für die Verfahrensbeteiligten wurden mit transparenten Abtrennungen ausgestattet.

3. Im Zuhörerraum wurden die Stuhlreihen so angeordnet, dass die Abstandsregel (mindestens 1,50 m) eingehalten werden kann.

4. Im Sitzungssaal steht Handdesinfektionsmittel zur Verfügung, um allen Sitzungsteilnehmern und Besuchern beim Betreten und Verlassen des Saales eine Handhygiene zu ermöglichen. Eine Handhygiene ist zudem in den Sanitärräumen im Gerichtsgebäude möglich.

5. Die Oberflächen im Sitzungssaal werden täglich gereinigt. Darüber hinaus stehen Desinfektionsmittel (Reinigungstücher) zur Verfügung, um eine Oberflächendesinfektion in Eigenregie zu ermöglichen.

6. Unberührt bleiben die sitzungspolizeilichen Befugnisse der Vorsitzenden, die u.a. das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske, FFP2-Maske) im Sitzungssaal oder das Führen einer Anwesenheitsliste (i.S.d. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus in Sachsen-Anhalt in der jeweils gültigen Fassung) anordnen können.

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