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Zur Chronologie der alfen Aegypter *).
Von Dr. 9. Ijeo Relnlaeh.
Ich heehre mich , einer hochansehnlichen Versammlung der
DMG. den Vorhericht meiner Untersuchung über die Chronologie
des Manethds und Eratosthenes zu übergeben , die weitere Ausfüh¬
rung derselben wird baldigst in einer grössern Schrift nachfolgen.
Die Ergebnisse dieser Untersuchung beziehen sicb vornehm¬
lich auf folgende drei Hauptpunete:
1) den Umfang der 30 ägyptischen Königsdynastien des Manethds,
2) die Frage über die Gleichzeitigkeit einzelner oder die un¬
mittelbare Aufeinanderfolge aller dieser 30 Dynastien,
3) den Zusammenhang der Zeitrechnung des Manethds mit der
des Eratosthenes.
Ueber Ermittlung des ersten Punctes bat Ricbard I.iepsius
eine specielle Untersuchung angestellt. Ibr Ergebniss gründet
sich vornehmlich auf die von Georg Synkellos als Manethoniscb
Uberlieferte Zahl 35.').'), als Gesammtsumme der Regierungsjabr*
der 30 aegyptischen Künigsdynastien. Da nach Böckbs Untw-
sucbung als .Scblussjahr der Manethonischen Königsdynastien, als
letztes Regierungsjabr des letzten Nektanebos, das Jabr 340 (ricb¬
tiger 34()/339) V. Chr. ermittelt ist, so ergiebt sicb bei Anwen¬
dung dieser fraglichen Zahl 3055 naeh Lepsins Darstellung als
erstes Regierungsjabr des Menes und als Anfang der ägyptischen
Reichsgeschichte dos Jahr 3895 ägyptischer oder 3892 julianiscber
Zählung V. Chr. Cykliscber Natur siod nacb Lepsius (und bierin
liegt wohl vorzugsweise der Uauptunterschied der Ergehnisse der
Lepsius'schen Untersuchung von der August Böckbs) nur die
mythischen Zeiten der Götterberrschaften weicbe den SO Dynastien
menschlicher Könige vorangingen und zwölf Sothis- oder Hunds¬
sternperioden ausfüllen. Diese göttlichen Sothisperioden habe
man aher mit den historiseben welche nach den wirklichen Auf¬
gängen des .Sothis d. i. des Sirius berechnet wurden in unmittelbare
Verhindung gebracht. Oa nun historisch überliefert ist dass die
letzte Sothisperiode (and MivötpQtmt) im Jahre 139 n. Chr. endete
und sooach 1322 v. Cbr. begann; so fallen darnach die Anfänge
der frühern Sothisperioden in die julianischen Jahre 2782 und
4242 V. Cbr. Nun heginnt aber nach obiger Angabe die Herr-
•) Vortrag gehallen in der Generalversammlung xu Brauuscbweig am 36. October I860.
252 Keinisch, zur Chronologie der allen Aegypler.
Schaft der menschlichen Könige über Aegypten mit dem juliani¬
schen Jabre 3892 v. Chr. und fällt sonach mit keinem der Anfänge
der genannten Sothisperioden zusammeu. Um nun die göttlichen
und die historischen Sothisperioden in unmittelhare Verbindung
zu setzen, hahen nach Lepsius scharfsinniger Hypothese die Aegyp¬
ter die Menschendynastien üher ihren historischen Anfangspunct
hinaus durch Erfindung einer vorhistorischen der unter dem Nauien
der Nixvtg von This bekannten Menschendynastie erweitert. Dieser
Dynastie werden 350 Regierungsjahre zugeschrieben. Zahlt mnn
nun diese zu dem von Lepsius gefundenen Anfangsjahr der Regie¬
rung des Menes 3892 v. Chr. , so erhält man als erstes Jahr der
vorhistorischen Thiniten das julianiscbe Jahr 4242 v. Chr., also in
der That das Anfangsjakr einer proleptischen Bundssternperiode.
Dieses letztere Ergebniss ist es vorzüglich, das Brn. Lepsius
Untersuchung üher die Manethonische Bestimmung des Umfangs
der ägyptischen Königsdynastien so plausibel macbt , aher sie ent¬
bebrt der zwingenden Beweiskraft; auch die beigebrachten Zeug¬
nisse aus Herodot, Dikäurch beim Seholiasten zu Apollonios Rho¬
dios und Diodor von Sicilien üher das Alter der ägyptischen
Geschichte, der Binweis auf die Eratosthenische Liste wenig¬
stens in der von Lepsius durcbgeHihrten Methode sind secun¬
därer Natur ; hauptsächlich aber fehlt der directe Nachweis
aus den Manethonischen Listen selbst , daas die Regierungssum-
men der einzelnen Dynastien wirklich nur 3555 Jabre betragen.
Im Königsbuche der alten Aegypter wurde dieaer Nachweis zwar
versucht, aber die zu häufig vorgenommenen, diplomatisch nicht
zu begründenden Aenderungen mit den urkundlich überlieferten
JabresBummen der einzelnen Dynastien erwecken eher den Ver¬
dacht gegen die Echtheit der als Maoetbonisch überlieferten Zabl
3555, als dass sie dieselbe unterstützen und rechtfertigen sollten.
Unserer Ueherzeugung nacb bängt aber die ricbtige Lösuag
der beiden ersten oben aufgeführten Fragen , nämlich üher den
Umfang der 30 ägyptiscben Königsdynastien des Manethds und
die Frage über die Gleichseitigkeit einzelner oder aher die un¬
mittelbare Aufeinanderfolge aller dieaer 30 Dynastien ganz vor¬
züglich ab von dem positiven Nachweis der Echtheit oder Un¬
echtbeit der Zabl 3555 als einer Manethonischen Angahe. Für ihre
Echtheit plaidiren fast einstimmig die Aegyptologen, gegen dieseihe die Pbilologen, namentlich August Böckh und Alfred von Gutschmid.
Ohne bier die Einwürfe Böckbs und Gutschmids gegen die
.Echtheit dieser von Georg Synkellos als einer Manethonischen
Uberlieferten Zabl 3555 näber zu beleucbten, deren Besprechung
der grössem Schrift vorbehalten bleiben möge, soll im gegen¬
wärtigen Vortrage nur der Versucb gemacht werden, die Echtheit
dieser fraglicben Zahl aus den Dynastiesummen Manethds selbst
und aus Eratosthenes Verzeicbniss der thehäischen Könige zu be¬
gründen; der Kürze wegen möge es aber genügen, bier nur die
Resultate dieser Untersuchung anzusetzen.
Reinisch, zur Chronologie der allen Aegypler. 253
Der verwirrteste Theil der Manethonischen Listen ist ohne
Frage derjenige welcher die zwölf ersten Dynastien umfasst.
Milregentschaften welche nus der Vergleichung des Manethds mit
Eratosthenes thehäischem Königsverzeichniss wenigstens für die
erste Dynastie erweishar sind werden in den jetzigen Listen des
Manethds als selbständige Regierungen aufgeführt; gleichzeitige
Dynastien welche in dieser Periode wegen der Denkmäler sowie
zufolge den Andeutungen und theilweise directen Angabeu der
Alten nicht mehr zu leugnen sind werden nach dem jetzigen
Manethds nicht mehr als solche bemerkbar gemacht und eine Re¬
stitution der Chronologie des alten Reichs wäre für uns nunmehr
ein Ding der Unmöglichkeit, wenn wir nicht an dem Eratostheni-
schen Verzeichniss thebäischer Könige ein Cprrectivum besässen.
Bekanntlicb hat Bunsen die Wichtigkeit dieser Urkunden darge¬
than , nur gab Eratosthenes nicht wie Bunsen glaubt ein Ver¬
zeichniss von Reichskönigen , sondern wie die aosdrücklicbe An¬
gabe Qrjßalwv ßaatXlutv schon bezeugt eine ununterbrochene Reibe
von 38 thehäischen Königen , beginnend mit Aegyptens erstem
Könige Menes; Reichskönige von dieseo waren nur diejenigen
welche nach den Manethonischen Listen sicb ancb als Könige
von Memphis nachweisen lassen. Eingebende Erörterungen in
die Eratosthenische Liste würden an diesem Orte wohl zu weit
vom eigentlichen Ziele abführen und muss ich mich daher be¬
gnügen meine zur Ueherzeugung gewordene Ansicht kura dabin
auszusprechen , dass wenn auch zahlreiche Entstellungen in den
Eratostheniscben Namen offen zu Tage liegen (und wie viele oder
vielmehr wie wenige orientalische Namen sind denn überbaopt von
den Griechen correct wiedergegeben !), diese Liste eine ununter¬
brochene Reihenfolge thebaischer Könige biete, die Summe ibrer
Regierungsjahre richtig sei und rait dem chronologischen Systeme
Manethös übereinstimme. Wie weit herab reicht nun die Era¬
tosthenische Liste, welcher Manethonischen Dynastie gehört Era¬
tosthenes letzter König an?
Bunsen setzt bekanntlich die drei letzten Eratostheniscben
Könige in den .Wang der Xlll. Manetboniscben Dynastie; unserer
Untersuchung zufolge gehören sie noch der XII. Dynastie an und
ist Eratosthenes letzter König 'Afiov^aptatog identiscb mit dem
vorletzten König der XII. Dynastie, dem 'Antrffirjg bei Afrikanos
und dem 'H^«i»t/juaoc bei Josephos'). Den letzten Königen des
Eratosthenes stehen folgende Manethonische gegenüber:
1) Dieie drei verschieden Uutenden Namen siad gleicher Bedeolang:
Afiov9afTa%ot la: «.JUiOTn-*^p-T*j6 (Aluun, qui praebet honorem),'///««^
rlftaoe = e>A»OTn-ijL--r*.iö (Amun lionorans) , l4/itvefivs = i>-*»OTrn-*i-g&T mit derselbeu Bedeuluug. Tt>.l6 ist ein Caosativum, desseo ein-
1^54 Reinisch, zur Chronologie der alten Aegypler.
Eratosthenes.
31) ritTiad-vgijs izT]
32) A/xfitvffxtjs 33) l/ififtfvifiTjg B 34) SiatoaixfQfitjs 35) Mägi]i 36) Si<p»äg 37) OovoQÖ) 38) 'Afiov^agraTog
Aus 2iao)aTQi( .Aaxiigtjg ist der Eratosthenische SiaTonixtp/nijf
geworden , auch entsprechen sich bier die beiderseitigen Regie¬
rungsjahre, dort 48 -f- 8, bier 55 Jahre; übrigens wäre es wohl
eine verschwendete Mühe eine durchgängige Gleichheit in den
Jahrangaben heider Listen herstellen zu wollen, da die Differenz
eioe urkundliche ist und die Angahen im hieratischen Künigs¬
papyrus zu Turin der als Correctivum heider Listen dieoen köonte
nicht vollständig erhalten sind. Si<p9ä( und 0ovogüi sind bei Ma¬
nethös sowohl in der Afrikanischen Recension als in der des Euse¬
bios ausgefallen, bei letzterem fehlt auch 'AftivifxriQ und seine Nach¬
folgerin 2)ttf.ilo(fQif , welche hei Afrikanos erhulten sind: im ur¬
sprünglichen Text des Eusebios scheint jedoch ^//<fv//^;;; und zwar
mit 63 Regierungsjuhren nocb gestanden zu haben , wie die Ver¬
gleicbung der jetzigen Dynastiesumme 182 mit der im Test ange¬
gebenen 245 vermuthen lässt. Die 42 Juhre der diüSoxot des Jiä-
fxagis bei Eusebius sind auf A mer es hei Afrikanos zu beschrän¬
ken, den Mores des Eratosthenes mit 43 Regierungsjuhren: so
blieben denn noch die 24 Jahre der beiden Vorgänger des A m u-
tbartnios zu verrechnen, auf deren Kosten wohl die Tage ihrer
glücklichen Vorfahren, der Gründer der XII. Dynastie , erhöht wur¬
den. Wir wollen hier aber zur Sühne für die Uebervortheilten
keinen Prozess einleiten, unserem Zwecke genügt es, die Identität
des A m u t h ar t a i 0 B und des letzten Amenemes der XII. Dyna¬
stie nachzuweisen, welche wenn sie sich auch aus obiger Tabelle
nicht mit zwingender Beweiskraft darthun lässt, docb aus den ifhch-
folgenden Berechnungen ersichtlich werden wird. Auch für unser
Verfahren mögen die Worte des Glossators welche Böckh zu
Gunsten seiner Methode im „Manetho und die Hundssternpcrio-
de" anfuhrt in Anwendung gebracht werden: ,,Eine sogennnnte
Recherche ist ein historisches Experiment; der Gegenstand und
das Resultat derselben ist ein Factum". Uns ist A m u t Ii ar t a i os
des Eratosthenes der vorletzte König der XII. Dynastie, der durrh
fache Form e.oy, ist; in 'Afierlutjc (»•JUiofn-ii-gelT) ist das causaliv- bildeude f nicht enthallen, dafür ^y wegen des vocalischen Anlautes vorzüg¬
lich aber anch weil es ein mooosyllabum incipient, vocal. ist aspirirt worden.
Vgl. M. Sehwartze's Alles Aegypteo S. 1333 f. u. dessen kopt. Gramm. S. 54.
XI. Dynastie des Manethds.
'A/jfiivifirig l'it] .7
XII. Dynastie.
l) StaöyxtüaigAfifiiVf'iiiov fJ}
~ 2) 'Afintvlfir]( hi
13) 2{ao)axgi( ^1
_ \^)ylax&Qrii Tr'^"''
5) Antgrjg r,
^ zwei Könige ausgefallen.
ly ß) 'A/.nvlftt]i ~
xy vr;
Reinisch, zur Chronologie der alten Aegypter. 255
die Hyksos entthront wurde, nach ihm führte seine Schwester
Skemiophris (Sebeknofru) eine vierjährige nominelle Herrscbaft
unter der Hyksosoberherrlichkeit. Die Dauer des alten Reicbes,
die Zeit der 12 ersten Dynastien des Manethds würde sonacb,
da his zu des Amuthartaios Ausgang nach der Eratostheni¬
scben Liste 1076 Jabre vom ersten Könige Aegyptens Menes an
gerechnet verflossen und Skemiophris nuch ihm noch vier Jabre
regierte , im Ganzen 1080 Jabre betragen.
Nehmen wir nun nach der oben angeführten Angahe des
Manethös beim Synkellos ( p. 98, 2. ed. Bonn.) mit Lepsius das
3892, julianische Jahr v. Chr. als das Jahr des Regierungsantritts
des Menes an, so erhalten wir als erstes Jabr der Hyksosberr-
schaft in Aegypten 3892—1076 = 2816 v. Chr. und als Schluss¬
jahr der zwölften Manethonischen Dynastie und des Ausgangs
des alten Reichs das julianische Jahr (3892— 1080=) 2812
v. Chr. Die Richtigkeit dieser Bestimmung wird bauptsäcblicb
aus den nachstehenden Berechnungen hervorleuchten. Wir geben
üher zur Peststellung der Zeitbestimmung der mittleren Gescbichte.
Ein chronologisch feststehendes Datnm ist das Jabr der
Hundssternperiode dnd Mtvocpgnag 1322 v.Chr. ■) welcbes mit dem
ersten Regierungsjahre des Menephthes ('Aftntviq>&i() , nacb
den hisherigen Manethonischen Listen dritten Königs der XIX.
Dynastie eigentlich aher des zweiten Königs derselben Dynastie
und Nachfolgers des Sethos-Ramesses, zusammenfallt. Bis su
dieser Aera verflossen vom Ausgang der XII. Dynastie , vom
Tode der Skemiophris au gerecbnet (2812 — 1322 =)
1490 julianische Jahre. Betrachtet man die Hyksosdynastien als
mit den legitimen Pbaraonendynastien der mittleren Zeit gleich¬
zeitige Regierungen , so ergeben sicb nachfolgende Posten :
XIII, Dynastie von 60 Diospoliten mit 453 Jabren.
XIV. „ „ 76 Xoiten „ 484 „
XVII. „ „ 43 Diospoliten „ 151 „
XVIII. „ „ 16[17] Diospoliten „ 348 „
XIX. „ 1. König: Setbös „ 55 „
Summe: 1491 ägyptische = 1490
julianische Jabre.
Liegt schon in der Cebereinstimmung dieser Summe mit un¬
serer durch Differenzirung gefundenen Zabl eine Gewähr für die
Richtigkeit unserer Berechnung, so erbietet sicb eine zweite ans
der Gleichheit der Summe der Regierungsjahre der XIII. , XIV.
und XVII. Pharaonendynastie und der diesen Dynastien gleich¬
zeitigen Uyksosberrschaften. Amös der Thebäer wurde durch
Vertreibung der Hyksos aus Memphis die nunmebr auf Auaris
beschränkt wurden der Begründer der XVIII. diospolitiscben
1) Vgl. über diesen König Miv6y(V' "H"'"* Schrift: Ueber die Nsmen Aegyptens in der Pbaraonenzeit und i'ie chronologische Bestiminung der Aers des Köoigs Neilos. Wien 1861. (Ans den Silsungsber. der kai«. Uad. d.W.) 1 7 *
256 Reinisch, zur Chronologie der allen Aegypler.
Dynastie. Bis zu diesem Ereigniss verflossen vom Ausgang der
XII. Dynastie zufolge den Jabressummen der
XIII. Dynastie mit 453 Jahren
XIV. „ „ 484 „
XVII. „ „ 151 „
1088 Jahre , zu welcber Summe sicb die
der Regierungsjahre der gleichzeitigen Hyksosherrschaften in fol¬
gender Weise verhalten :
Ite Hyksosdynastie = XV. Manethds mit 284 Jahren.
2te „ =XVI. „ „ 618 „
die 3te Hyksosdynastie regierte theilweise gleichzeitig mit der
XVII. Pharaonendynastie. Bei Afrikanos werden nnr die Regierungs¬
jahre der legitimen XVII. Dynastie angegeben , die der 3. Hyksos¬
dynastie aher, deren Ausgang mit dem der legitimen ägyptischen
zusammenfallt, nicht ausdrücklich angezeigt. Bei Eusebios ent¬
sprechen dieser XVII. ägyptischen Dynastie des Afrikanos seine
XV. und XVI, Dynastie. Eusebius trennt hier Diospoliten
und Thebäer, wus da beide Benennungen sachlich identisch
sind ein offenbarer Schreihfehler ist. Dafür hat mgn also zu
lesen: ii dvvaettia Qrißalinv JtognoXixüv ßaatkiwn (cf. Afrika¬
nos: Svtaatiia' QrjßaToi AiognoXtrat). Welches Herrscher¬
geschlecht kann denn nun der XVI. Dynastie des Eusebios an¬
gehören? Ibre Zusammengehörigkeit mit der XV. ist durcb die
Ausdrücke /liofnoXitä* ßuuttXiutv und anderseits Q/jßaTot ßaaiXü(
sattsam angezeigt, ebenso- weisen diese Bezeichnungen schlagend
anf die Identität dieser Dynastien mit der XVII. bei Afrikanos
bin. Ancb Afrikanos theilt seiner XVII. Dynastie zwei Herr¬
schergeschlechter, nämlich Qtj ß atoi d io(noXix at und noi-
fiivig zu. Es kann darnach die XVI. Dynastie bei Eusebius nur
die seiner XV. theilweise gleichzeitige Dynastie der notnivig sein,
beide wurden durch Eusebios von ihrem ursprünglichen Platze ge¬
rückt und sind zufolge dem bessern Texte bei Afrikanos in die
XVII. Manethonische Dynastie zn setzen. Es entspricht sonach
die XV. Dynastie der Qtjßatoi JioqnoXltai hei Eusebius dem
einen Herrschergeschlecht der Qrjßaioi dtocnoXtxui der XVII. Dy¬
nastie bei Afrikanos und die XVI. Eusehische Dynastie dem Herr-
scherstamm der noifi^vig derselhen XVII. .Afrikanischen Dynastie.
Seiner XV. Dynastie theilt Eusebius 250, der XVI. aber 190 Jahre
zu '). Der richtigen Angahe bei Afrikanos zufolge regierte in¬
dess die XV. Eusehische ( = XVII. legitimen Dynastie bei Afri¬
kanos) 150 oder genauer l.M Jahre; die 100 überzähligen Jahre
der XV. Dynastie des Eusebios sind wer weiss aus welchem Grunds
der XVI, abgeborgt worden; dafür erhalten wir nun für die XVI.
Eusehische oder die III. Hyksosdynastie 290 Jahre. Wir gewinnen
sonacb folgende Tabelle von Dynastiefolgen der mittleren Zeit:
1) So aocb die Angabe des alten Cbronikona welcbes aas Eusebios coisponirt ist.
Reinisch, zur Chronologie der allen Aegypler. 257
Pharaonendynastien. Hyksosdynastien.
XIII. Dynastie = 453 Jahre I. (XV.) Dynastie = 284 Jahre
XIV. „ =484 „ II. (XVI.) „ =518 „
XVII. „ =151 „ III. (XVII.) „ =290 „
Summe 1088 Jahre. 1092 Jahre.
Die Dilferenz der .Summen der Regierungsjahre der legitimen,
aher machtlosen Pharaonendynastien und der gesetzwidrigen aher
factisch regierenden Hyksosherrschaften beträgt sonach 4 Jahre.
Vergegenwärtigen wir nun die ohige Angahe dass Amenemes
der vorletzte König der XII Dynastie und lüratosthenes' 38ter
König Amuthartaios ein und dieseihe Person sind und Ske¬
miophris, des Amenemes Schwester, noch 4 Jahre unter
Hyksosoherherrlichkeit regierte; so findet diese Differenz ihre
glänzendste Erklärung : der Einfall der Hyksos in .Aegyp¬
ten, die Entthronung des letzten Amenemes der
XII. Dynastie und der Regierungsantritt der Ske¬
miophris fallen sonach wirklich in ein und dasselhe
Jahr (2816 V. Chr.).
Noch hieiht Uhrig die Feststellung der Chronologie des neuen
Reiches -von der Aera des Menephthes an his zum Ausgang der
XXX. Dynastie im Jahre 339 v. Chr. Die Differenz der Jahre
der heiden gegebenen chronologischen Daten beträgt ( 1322 —
339=) 983 Jahre. Hiezu verhalten sicb die Summen der ein¬
seinen Dynastien in folgender Weise :
XIX. Dynastie von .Meuepbthes ( 1322 v. Cbr.) aa gerecbnet
(194 — 55 = )
139
XX. yy 135
XXI. » 114
XXII. )) 120
XXIII. >> 89
XXIV. >» 6
XXV. )V 40
XXVI, )) l.'>0
XXVII. 124
XXVIII. )> 6
XXIX. » 21
XXX. l> 38
6 Monate.
4 „
Summe: S83Jabre 2 Monate.
Wir gewannen sonach folgende Summen :
1) Altes Reich his zum Ausgang der XII. Dyn. = 1080 Jahre
2) Vom Ausgang der XII. Dynastie his zur
Aera ano MtvoifQiwi . . = 1491 „
3) Von der Aera anb Miv6<ppni>( his zum Aus¬
gang der XXX, Dynastie • . = 983 „ 2 Monate
Summe =3554 Jahre 2 Monatt
258 Reinisch, zur Chronologie der allen Aegypler.
oder rund 3555 ägyptische Jahre. Die Zahl 3555 als eine echt
Manethonische Angahe fiir den Dmfang der dreissig ägyptischen
Königsdynnstien steht sonach ausser Frage. Für die Richtigkeit
unserer Reihenano.rdnung der Xlll, XIV, XVII —XXX. Dynastie
spricht noch folgender beachtenswerther ümstand : der Synkellos
gibt pag. 397 ed. Bonn, die Summe der 10 (ist zu lesen 12) Dy¬
nastien, welche der ersten persischen Occupation Aegyptens vor¬
angingen, auf 2211 Jahre an. Diese Summe gewinnen wir nach
der uns jetzt erhaltenen Afrikanischen Recension des Manethös in
nachstehender Reihe:
Xlll. Dynastie mit 453 Jahren
XIV. )) )i 484 SJ
XVII. >> )) 151 ))
XVIII. i> )> 263 JJ
XIX. »> »> 209 )J
XX. )5 >) 135 )>
XXI. >J 114 JJ
XXII. »> n 116 J)
XXIII. }f }> 89 JJ
XXIV. >) ») 6 J)
XXV. >J )J 40 JJ
XXVI. » )) 151 J»
2211
Bei den drei Dynastien XVIII, XIX und XXII haben wir uns im
Rechnungsverfahren Abänderungen erlaubt : die letztere ist durch
die Textangabe des Afrikanos selbst gerechtfertigt, welcher als
Summe der Regierungsjahre der XXII. Dynastie 120 angibt, in¬
dess die Binzelposteo 116 Jahre ausmachen; die Abänderungen
der Jahressummen der XVIII. und XIX. Dynastie gründen sich
auf die Manethonische Angahe hei Eusebios, welcher 348 Jahre
der XVIII., nnd 194 für die XIX. Dynastie überliefert. Die
Richtigkeit der Eusebischen Angabe gegen die des Afrikanos
lässt sich bei der XIX. Dynastie durch zwei chronologisch be¬
stimmte Daten erweisen: I) die Aera des Menephthes 1322 v.Chr.
(zusammenfallend mit dem ersten Regierungsjahre des Menephthes),
2) durch die Angabe der Einnahme Troias (1184 v. Chr.) im letzten
Jahre des Thuöris. Hinsichtlich der XVIII. Dynastie lässt sich
zum mindesten das Fehlerhafte der Afrikanischen Angabe fest¬
stellen: Afrikanos rechnet die 25 Jahre des Amös, des ersten
Königs der XVIII. Dynastie der Summe 263 nicbt mit ein, ferner
ist'P«i//«xjjf (='AQn(oari<; Mtu^/uoi) bei Josephos) , nach der uns
erhaltenen Recension des Afrikanos zweiter König der XIX. Dy¬
nastie mit 61 Regierungsjuhren ( vielleicht 60 Jahre und einige
Monate ) als vorletzter König der XIX. Dynastie anzusetzen,
worüber die Gründe an seinem Orte nocb beigebracht werden
sollen. Wir erbalten sodann 263-)-25 -|- 60 = 348 Jabre, wie
sie Eusebius überliefert.
Reinisch, zur Chronologie der allen Aegypler. 259
Rechnet man nunmehr die so eben gewonnenen Correeturen
in den Dynastiesummen XVIII, XIX, XXII f+85 —15-)-4 = 4-74)
in die Gesammtsumme 2211 ein, so ergibt sich die Zahl 2285,
welche auch zum Vorschein kommt, wenn mun die Jabresangaben
des armenischen Eusehios für die genannten Dynastien Xlll, XIV,
XVII — XX\I summirt. Eusebios hat demnach die richtige Ge¬
sammtsumme für die aufgezählten Dynastien jedenfalls gekannt
und sich VVillkiirlichkeiten nur in den Einzelsummen sicherlich
aus vermeintlichen biblischen Gründen erluubt. Die unmittelbare
Succession der Dynastien Xlll, XIV, XVll — XXVI und die .Summe
ihrer Regierungsjahre 2285 glaube ich sei demnach als eine echt
Manethonische ermittelt. Summirt man nach den eben ermittelten
Resultaten, so ergeben sich nachfolgende Reihen :
1) Altes Reicb his zur XII. Dynastie =1080 Jabre
2) die Dynastien Xlll, XIV, XVII—XXVI =2285 „
3) die Dynastien XXVII —XXX rund = 190 „
3555 ägypt. Jahre,
wie der Synkellos an der ohen angezogenen Stelle die Umfangs-
summe der dreissig Dynastien nach Manethds angibt.
Es möge noch gestattet sein, als Episode eine biblische Zeit¬
angabe mit kurzen Worten hier einzuflechten welche durch unsere
Restitutiou der Manethonischen Dynastien eine merkwürdige Lö¬
sung findet, nämlicb die biblische Nachricht üher den Auszug der
Juden aus Aegypten. Unserer Untersuchung auf dem Gehiete der
jüdischen Chronologie zufolge, worüber an seinem Orte weitere
Ausführungen erfolgen werden , fällt Salomons Regierung zwi¬
schen die Jahre 970—930 v. Chr. Der .Anfang des Tempelhaues
anf Zion ist darnach und zufolge der biblischen Angahe 1 Kön.
B, 1 ins Ende des Juhres 967 v. Chr. zu setzen. Gutschmid in
seinen Beiträgen zur Geschichte des alten Orients. Leipzig 1857
pug. 17 kam bezüglich der Zeit des Tempelbaues auf einem
andern Wege zu demselhen Resultate. Die angezogene Bibel¬
stelle enthält aber zugleich auch eine Angahe üher die Zeit des
Auszugs der Juden uus Aegypten, indem es an der besagten Stelle
heisst: „Im 480ten Jahre nach dem Auszuge der Kinder Israels
aus Aegypten, im 4ten Juhre der Regierung Salomons . . . ward
das Huus dem Herrn gebaut." Der Auszug der Juden aus Aegyp¬
ten fällt darnach ins Jahr 967 + 480= 1447 v. Chr. Welcher
König nun damals in .Aegypten regierte, wird in der Bibel zwar
nicht uusdrücklich angegeben, doch lassen zwei Stellen, nämlicb
Exod. I, 11 und 2, 23 eine Combination zu, indem an ersterer
bericbtet wird, dass die Israeliten dem Pharao die Städte Pithom
und Radmses (doch wohl benannt nnch dem regierenden Kö¬
nig')) erbauen mussten, die zweite Stelle aber auf die lange
1) Vgl. meine Schrift: l'eber die Niirai'n Aegyptens bei den Semilen und Griechen. Wien 1859 pag. 8 und 31.
260 Reinisch, sw Chronologie der allen Aegypler.
Kegierungszeit dieses Pharao hinweist. Darnach zu urtheilen,
herrschte also damals in Aegypten ein König Ramses und zwar
in einer langen Regierungsdauer. Beides trifft oun nach
unserer restituirten Zeittafel der Manethonischen Dynastien zu,
es regierte nach Manethds in dieser Zeit der Köuig Ramesses
Midmun I. durch 61 Johre von 1457— 1.396 v. Chr. Ea scheint
aber fast ausser Frage zu stehen dass jene biblische Angabe hin¬
sicbtlicb des Auszugs der Juden sich auf die Beginnezeit ihrer
Unterdrückung erstrecke , duss diese biblische Zeitbestimmung
binanfdatire in jene Tage, in denen die Kinder Israels in Aegyp¬
ten ibrem freien Hirtenlehen entsagen, das fette Weideland Gosen
räumen mussten und barte Frohndienste zu leisten, in den Stein¬
brüchen zu arbeiten und dem Pharao Festungen aufzubauen ge¬
nöthigt wurden. Natürlich kann diese Knechtung nicbt ohne vor¬
hergegangene Kämpfe zwischen den Aegyptern und Israeliten ins
Werk gesetzt worden sein, werden die Juden nicht auf ein hiosses
Pharaoedict bin sich aus Herren des Landes Gosen zu Sklaven
(af/^nAwroi noiftfvig. Joseph, cont. Ap. ) haben machen lassen ;
anf diese Kämpfe und die Besiegung der Israeliten beziehe ich
eine Stelle der Insebrift nuf dem Obelisk des Ramessu Miamun I.
A
(anfänglich in On aufgerichtet, jetzt auf der pinzza del popolo
zu Rom). Die griechische Uebersetzung durch den Aegypter
Hermapion (hei Ammian. Marceil. XVIII, 4 ed. Erf.) lautet
für die gedachte Stelle folgendermassen: ^PanlarrjC, o; lq)vXttS.tv
Atyvnrov jotig uXXof&vtTi wxijoa;. Wegen der Ausdrücke S;
IqivXa^tv At'yvnTOv und dXXoii^ytig kann diese Stelle nicht anf
Ramessu's auswärtige Eroberungszuge bezogen werden,
der Obelisk wurde als eine Siegesstatue aufgerichtet zu On, dem
Hauptorte des Landes Gosen , dessen Besitz Ramessu Miamun I.
den Israeliten entrissen batte. Aus politischen GrUnden (zufolge
Exod. 1, 10): „dass der Israeliten nicht zu viele wUrden und
wenn sich ein Krieg erhöbe, sie' sicb nicht zu den Landesfeinden
schlügen" batte Ramessu Miamun I. die Knechtung derselben ins
Werk gesetzt, in einem religiös-nationalen Kampfe endete sie
zugleich mit dem Sturze des XVIII. Herrscherhauses in Aegypten
und dem Auszuge der Juden aus dem Lande. Nachdem im Exodus
von den Bedrückungen ' der Israeliten weitläufige Meldung ge¬
tban worden, fährt der Erzähler (Exod. 2, 23) fort: „Lange Zeit
aber darnach starb der König von Aegypten ( nämlich Ramessu
Miamun) und die Kinder Israels seufzten uuter ihrer Arbeit" u. s. w.
und folgen nun Erzählungen die sicb auf religiöse Dinge be-
siehen. Mose verlangt vom neuen Pharao, dass er deu Israeliten
verstatte, hineinzuziehen auf drei Tagereisen in die Wüste, damit
sie ihrem Gotte daselbst opferten. In diese Bitte willigt der
Pharao aher nicht ein: „wer ist der Hebräergott, auf dessen
Stimme ich zu bören hätte?" antwortete er Mose und erschwerte
nur nocb die Arbeiten der Israeliten. Die weitern Erzählungen
Reinisch, xur Chronologie der allen Aegypler. 261
im Exodus beziehen sich nur auf religiöse Rümpfe zwischen den
Israeliten und Aegyptern, in Zeichen und Wundern bekämpfen
sich Mose und die ägyptischen Zauberer, es sollte sich entschei¬
den, uh der Hebräergott oder die ägyptischen Landesgottheiten
an Macbt und Stärke überlegen seien — allea Hinweisungen auf
einen Religionskampf, der sich damals in Aegypten entzündete.
Der Pharao dieser Kämpfe ist in der Bibel zwar aucb nicbt mit
Namen angegehen , aber wir kennen Ramessu Miamuns I. Nach¬
folger aus Manethös, es ist Amenophis III., der letzte König
aus dem XVIII. Herrscherhause. Auch ooch Manethös und den
ägyptischen Denkmälern ist dieser Amenophis ein religiöser Eife¬
rer, die Ursache seiner Kämpfe gegen ,,die Aussätzigen", wie
sie Manethös berichtet, ist religiöser Natur — wir besitzen so¬
nach in den beiderseitigen Nachrichten des Manethös und der
Bibel nicht hloss eine sachliche sondern aucb eine Concordanz
der Zeit.
Wir kebren nach dieser Episode uun wieder zu unsern
Manethds zurUck. Nach den obigen Ausführungen können wir
hereits folgende Resultate uls gesicherte verzeichnen :
1) Die Angabe des Synkellos hiasicbtlicb der Zahl 3555 als
Umfangssumme der 30 ägyptischen Königsdynastien ist als eine
echt Manethonische zu betrachten.
2) Im mittleren und neuen Reiche folgen die Dynastien XIII,
XIV, XVII —XXX unmittelhar aufeinander, ihre Regiernngsdauer
beträgt zufolge Manethonischen Angahen für die Dynastien Xlll,
XIV, XVII —XXVI 2285, für die XXVII —XXX. Dynastie 190,
zusummen 2475 Jahre; die Dynastien XV und XVI ais Hyksos-
dynastieu sind gleichzeitig der Xlll. nnd XIV. Pharaonendynastie.
3) Die Umfangsumme des Eratosthenisclien Verzeichnisses
thebäischer Könige stimmt mit dem chronologischen Systeme des
Manethös üherein, der Werth desselhen uls einer echt chronologi¬
schen Urkunde ist daher gesichert.
Wir sind nacb den verausgegangenen Erörterungen ziemlich
in der Lage, nicht nur den Grund, sondern auch die Art und
Weise der Entstellungen der Manethonischen Zeitrechnung durch
die Rechenkünstler der ersten christlichen Jahrhunderte einzu¬
sehen. Der Einzug der Hyksos in Aegypten wurde zeitlich mit
dem des biblischen Mizrajim zusammengestellt, dieser somit au
die Spitze der Xlll. Dynustie gesetzt '), und zufolge biblischer
Angahe als erster König von Chemi mit dem ägyptiscben Menes
identificirt; die ersten zwölf Dynastien des alten Reiches avan-
cirten hiedurch aus der Menschen Mitte in den Kreis der seligen
Götter, ibre ursprüuglicbe Regierungszeit vou 1080 Jabren wurde
noch um 103 Jabre vergrössert, welche man den folgenden Dy-
1) Vgl. des Synkellos laterculos.
262 Reinisch, zur Chronologie der allen Aegypler.
nastien von Xlll aa abgeachuitten batte, um eine Concordanz
mit der bibliscben Cbronologie zu erreicben. Folgende Tabelle
möge diese Recbnungsoperation veranschaulichen :
Manetb Auianos. Hunodüros (?).
Jahre Jahre
i; Altes Reich der 12
erslen Dynastien = 1080 + 103= 1183= 12 Dynastien der Götter
nnd Halkgölter (.Synk.
2) die Dynaslien Xlll, .32,13; 75, 1.5.)
XIV, XVI1-XXVI = 2285 — 74j j2211 = 12 Dynasl. raenschlicher
I _ J Kiinige bis Amasis II.
3) die Dynasl. von 1 " | (Synk. .397, fi )
XXVII—XXX = 190 — 29) Il61= 4 Dynaslien der Perser,
Tanilen u, eines Se-
3555 = 3555 bennyten (Synk, 397,
5; 488, I. 15.)
In Betreff des alten Reiches ist wie erwähnt es ungleich
schwieriger einen hestimmt leitenden Faden für Restituirung der
Chronologie dieser Periode festzustellen. Einige beiläufige An¬
deutungen von Seite der griechischen Autoren Uher das Alter
der grossen Pyramiden , üher die Regierungsdauer ihrer Er¬
bauer sind so ziemlich das einzige medium comparationis ; be¬
sässen wir nicht noch Eratosthenes Verzeichniss thebäischer
Könige zur Vergleichung , so würde eine Herstellung der
Cbronologie dieser Periode kaum je möglich werden können.
Eratosthenes liefert aber eben nur ein Verzeichniss thebäischer
Könige, von den memphitischen Königen können daher selbst¬
verständlich nur diejenigen hei Eratosthenes vorkommen, denen
es gelungen war, ihre Macbt auch Uher die Thebais auszubreiten,
es sind diess nur Ratois^s, Bicheris, die beiden Süphis und Men¬
cheres der IVten, Onnos aus der jetzigen Vten, der lOOjährige
Phiöps, sein Nachfolger Mentesüphis und dessen Nachfolgerin
Nitökris aus der VIten Dynastie. Diess sind die einzigen mem¬
phitischen Herrscher welche sich auch bei Eratosthenes finden,
also aucb nur für diese Könige sowie die bei Manethös ver¬
zeichneten und mit den letzten acbt Herrschern der thehäischen
Königsliste congruirenden Diospoliten der XI. und XII. Dynastie
haben wir an Eratosthenes Verzeichniss Anhaltspunkte zur Fixi¬
rung ihrer Regierungszeit. Immerhin gewinnt man schon von
diesen wenigen Höhepunkten aus eine Umschau, um auch ins
Dunkel der übrigen Partien einigermnssen eindringen zu können.
Nur bemerkungsweise kann ich an diesem Orte vorausschicken,
dass mir diess eine feststeht und in welchem Punkte ich l^epsius
Ansicht fast ganz zu der meinigen mache, dass Manethös im
alten Reiche den chronologischen Faden an den memphitischen
Königsreihen fortgeführt habe, nur können die Dynastien I u. II.
nicbt als mempbitisehe betrachtet werden, da Manethös sie nicht
als solche benennt. Wenn auch Menes seine Macbt über das
untere Land, wie es anerkanntermassen der Fall ist, ausgedehnt
a
Reinisch, xur Chronologie der allen Aegypler. 263
bat, so konnten er nnd seine Nacbfolger über dasselbe nur mittelst
Onterkönigen regiert baben, die mempbitisehe Königsreihe würde
demnach mit der III. Maaethonischen Dynastie beginnen welche
ausdrücklich und zuerst als eine mempbitisehe bezeichnet wird,
ausser dieser werden als solche noch aufgeführt die IV. , VI. ,
VII. und Vlll. Dynastie; der Ausgang der letztem fällt zusammen
mit der Occupation Unterägyptens und der Vereinigung der beiden
Länder durcb den Thehäer Amenemes der XI. Dynastie welchem
der 31ste Eratosthenische König Peteathyres entspricht. Summirt
man nun die Jabresangaben dieser genannten memphitischen Dy¬
nastien zu den 250 Jahren welche dem Eratostheniscben Königs-
verzeichnisse zufolge vom Sturze der letzten memphitischen (Vlll)
Dynastie his zur Zeit des Hyksoseinfalls vergingen, so erhält
man, wenn die 70 Regierungstage der VII. Dynastie nicht in An¬
schlag gehracht werden, nach Afrikanos Recension des Manethös
folgende Reihe :
III. Dynastie . 214 Jabre
IV. „ . 274(284)
VI. „ . 203
Vlll. „ . 142
Eratostb. Könige Nr. 31—38 . 2b0
1083 (1093) Jabre, für eine so
ausgedehnte Zeit immerhin eine sehr unbedeutende Differenz mit
der von Eratosthenes angegebenen Zeitdauer von 1076 Jabren.
Nimmt man für die III. Dynastie dagegen des Eusebios Angahe
zu 197 Jabren, so ergeben sicb zufolge nachstehender Reibe:
Iii. Dynastie . 197
IV. „ . 284
VI. „ . 203
Vlll. „ . 142
Eratostb. Könige Nr. 31—38 . 250
1076 Jabre, also factisch die¬
jenige Summe von Jahren welche Eratosthenes von Menes bis
zum Hyksoseinfall zählt. Gegen die Art und Weise aber auf
weicbe dieses Resultat gewonnen wurde, erbeben sich einige ge¬
waltige Bedenken. Erstlich in Betreff der Eusebischen Zahlan¬
gabe der Regierungsjahre der III. Dynastie (197 Jabre) ist der
Grund ihrer Differenz von der hei AÄ-ikanos (214 Jahre) ersicht¬
lich; die Differenz beträgt 17, so viele Jahre zäblt der 4te König dieser Dynastie, Mesöchris, den also Eusebios nicht in Rechnungs¬
anschlag gebracht hatte ; man muss demnach die Afrikanische An¬
gabe, 214 Jabre für die III. Dynastie, gegen die des Eusebios
festhalten. Ferner beträgt nach Eratosthenes die Zeit vom Ab¬
gang des 2ten Saöphis bis zum Regierungsantritt des Apappüs
99 Jabre, bei Manethös füllen diese Zwischenzeit 216 Jahre aus.
Es wäre hier nur der Fall denkbar dass Eratosthenes die beiden
264 Reinisch, sur Chronologie der alten Aegypter.
Sadpbia ia eine spätere Zeit gerückt habe, dass wenigstens deren
beide Vorgänger Raudsis uad Kiyrds erst nach den beiden Köni¬
gen Moscherds und Mostbös anzusetzen und ibrer beider Regie¬
rnngszeit von 23 auf 47 Jabre zu erhöben wären wie beides hei
Manethös der Fall ist. Dem steht jedoch entgegen dass die
Usifangssumnie der Regierungsjahre der Kratosthenischen Könige
ricbtig ist, aucb stimmt für die ricbtige Zeitaosetzung der beiden
Sadphis des Bratostbeues eine Angabe bei Diodor ( I, 63) Uber
das Alter der grossen Pyramiden (des Cheops und Chephrön) von
Memphis. Nach Uratostbeoes fällt die Regiernngszeit der heiden
Saöphis in die Jahre 3478 — 3422 v. Chr. Diodor gibt nun an
erwähnter Stelle an dass nach Angabe eiqiger das Alter der
groaaea Pyramiden von Memphis Uber 3400 Jahre vor seiner Zeit
hinanfreicbe. Da Diodor in der 180 Olympiade welche 60—57
v. Cbr. fällt in Aegypten war , so stimmt diese Angube genau
mit der des .^Eratosthenes üherein und liefert zugleich einen Bei¬
trag für die Glaubwürdigkeit seines Königsverzeichnisses. Die
gleiche Anzahl von Jabren für die Zwischenzeit von des 2ten
Süphis Ausgange bis Phiöps Regierungsantritt würde zwar auch
bei Manethös zum Vorschein kommen , wenn man die Könige 5,
6, 7 der IV. Dynastie vor die Suphis und den Köoig Thamphthis
in den Anfang der VI. Dynastie rückte. Von dieser Dynastie ist
aber gewiss OthoSs ■) oicbt an seinem Platze und gehört der
Nehendyuastie der Elephantiner an. Die Regierungszeit der hei¬
den Süphis ist ferner bei Manethös viel zu huch angegehen;
nach Manethös regierten heide 129 Jabre, nuch Eratosthenes nur
56 Jabre. Endlich gelangt man durcb die Denkmäler zur Ueher¬
zeugung däss die Könige der V. Dynustie welche nach Afrikanos
Recension als Elephantiner bezeichnet werdeu zu den memphiti¬
schen Königen zu zählen siud, wie denn auch Eusebios nach
der Anzahl der Könige seiner IV. Dynastie zu scbliessen, die
IV. und V. Dynastie zusammenzieht. Bei diesen genannten
Schwierigkeiten weto^ sieh demnacb gegen die Richtigkeit der
Art und Weise iu ipekher die Summe von 1076 Jahren aus den
Manetboniscben DynAstiesummen der memphitischen Könige gewoo¬
nen wurde erbeben, kana man aicht amhin «uf weitere boasequenzeu
aua diesem Reault»tB au vcraichten. Mit der nackten Samme des
Manethds reiehea wir daher nicbt aua, um auf diese gestützt
einigermassen sieher« Besattate fär die Cbroaalogie des alten
Rei^s Sil gewimau) 4ageg«B bietet snr Begründung eiaer Zeit-
reckuug süsser ^«rioii« im thebiiscb« KteigsverMiobniss man¬
che nicht iviw«seiitlicii« AahaUspuncte und wir wallaa daher ver¬
suchen ai der Ba«4 des Kratoathenes dea labjwiDtfaiseben Pfad
1). Vgl. ita Nameo '096tie alt y<j(^<"7>' dem Begrüoder der IX. Dyaaitie dar ller«kle»p«4it*s von itesi aneh sooii Aehotiebes wie voo X>96t)t bc- rishM. «ird.
Heinisch, zur Chronologie der allen Aeggpter. 2B5
durch die Dutakelheit des alten Pharaonenreicks kis hinauf zur
Zeit der Begründung des ägyptischen Königthums durch Irenes
zu durchwandern.
Zwei wesentliche Anhaltspuncte zur Ermittelung der Mane¬
thonischen Zeitrechnung des alten Reichs sind einerseits die )fei-
den .Sdphis und Mencheres der IV. , anderseits dje drei lelzteu
Herrscher der VI. Dynastie welche in derselben Reihe auch bei
Eratosthenes vorkommen. Wir heginnen mit denen der VI. Dy¬
nastie. Hier entsprechen sich :
Manethds .i.^hr Eratosthenes Jahr
Vh 4. (Diw^f . . IOO 20) AnanTioig 100
5. Miv&taovqnQ 1 21) {Mtv3^taov(pi(] 1
t>. NlxuiKQig . 12 22) NixmxQig . . 6
Die heiden ersten Herrscher entsprechen sich bei Manethös uud
Erutosthenes vollkommen , der Nitokris theilt jedoch Manethös
6 Regierungsjahre mehr zu, als dieselbe im thehäischen Königs¬
verzeichnisse but. Nach dem 6ten Regierungsjahre der Nitökris
hat sich demnach dos obere Land der mempbitischen Herrschaft
entledigt, im untern Lande regierte Nitökris noch durch sechs
weitere Jahre, bis sie durch die Häupter der VII. und diese nach
70 Tagen durch die \'lll. Dynustie gestürzt wurde. Diese letz¬
tere behauptete sich durch 142 Jahre, nach welchen das memphi-
tische Königtbum unter die unmittelbare Botmässigkeit thebäi¬
scher Könige si^erietb und unter derselben his zur Zeit des
Hyksnseinfulles verblieb. Bestimmen wir nun die Zeitdauer vom
Ende der Nitökris bis zum Sturz der Vlll. Dynastie durch den
Thebäer Amenemes der XI. Dynastie, den 3lten König im Era¬
tostheniscben Verzeichnisse, in welchem er den Namen Peteathyres
führt. — Nacb Eratosthenes beträgt diese Zeit 150 Jabre. Fast
genau dieselbe Jahressumme kommt bei Manethös zum Vorschein.
Hier sind uocli die weitern 6 Jahre der Nitökris in Rechnungs¬
anschlag zu bringen; rechnet man ferner die 70 Regierungs¬
tage der VII. Dynaslie, wie es August Böckh gethan, zu einem
ganzen Jahre, hiczu noch die 142 Juhre der Vlll. Dynastie:
und man erhält die Summe von 149 Jahren. — Auf diese
Zelt beziehen sich auch einige dunkle Andeutungen bei He¬
rodot. Indem derselbe nämlicb den Pyramidenerhauer Mykeri¬
nos mit der Rhodöpis welche ohne Zweifel die Nitokris der
VI. Dynastie isf in Verbindung bringt, verwechselt er die, ^eit
des .Sturzes der VI. Dynastie mit der des Ausgangs der
Dynastie. Dem König Mykennps eröffnet nun z|{f^)ge det;,
He^ddoteischeh Erzählung (II, 135) das Orakel ^in Butp ^a^n
nach ihm es mit Aegypten scblimm gemacbt werden sollte •l"'.'?^.
150 Jahre. Auf die Zeit unmittelbar nacb der IV. Dynastie jen^
Herodoteische Angahe zu bezieben gibt uns Manethös keinen An-
Bd. XV. 18
iß6 Reinitch, zur Chronologie der allen Aegypler.
haltipuDct, wohl aber für die Zeit nach der VI. Dynastie: hier
entsprecben erstlich jene 150 Jahre der Zeit vom Abfall der
Thebais von Memphis während der Regieruug der Nitdkris bis
zur Unterjochung des untern Landes durch die Thehäer; dem
Abfall der Thebais folgte bald der Sturz der VI. Dynastie auch
in Memphis, dann eine Revolution in der Hauptstadt, hierauf die
Erhebung der Vlll. Dynastie von 27 anonymen Königen in 142
Jabren, von denen also im Durchschnitt jeder König nur durch
etwa fünf Jahre regierte, eiu Umstund welcher auf unsichere
Zustände in Memphis scbliessen lässt, unter denen es den in¬
zwiscben erstarkten Thehäern ein Leichtes werden kounte die
Folgen 150jähriger Unordnung und Verwirruog in Memphis be¬
nützend die Dynastie daselbst zu stürzeu und ihre unmittelbare
Herrschaft aucb über Unterägypten auszubreiten. Für die Zeit
von Phiöps (Apappds) Regierungsantritt his zum Ausgang der
Vlll. Dynastie ergiebt sich nun folgendes chronologisches Schema :
Manethös. Eratosthenes.
Jahre Jahre
VI. 4. OionfJ . : 100 20) 'Anannotie . 100
5. Mtvttaovqitg 1 21) [Mevriaovqus] 1
' ' 12 22) NitcoxQig . . 6
143 [142] Nr. 23-30 . 150
6. NituxQis Vll. Dynastie Vlll.
257 Jabre = 257 Jabre
Nach diesen Ermittlungen scbreiten wir nun weiter binauf
in die Zeit der Erbauer der grossen Pyramiden von Memphis in
der Regierungsseit der IV. Dynastie. Hier stehen sicb folgende
E^finige des Bratostbeoischeo Verzeicbnisses ond der Manetboni-
seben Dynastielisten gegenüber:
Manethös.
JV. 5) "PaToiaTjg
6) BIxtQü .
2) 2ov(ftg u' 3) Sovipig
*)^Mtvx^pri( . 63
Jahre 25 22 63 66
Eratosthenes.
13) ^Pavtoaig
14) BtvQTjg .
15) 2aw(ptg a 16) 2acü(pig ß 17) Moaxim^
18) Möa»rig
Jahre 13 10 29 27 311 33/
64
Vermöge der ricbtigen Umfangssumme der Regierungsjahre der
Könige des Eratostheniscben Verzeicbnisses für die Dauer des
alten Reicbes müssen wir bei Divergenzen zwiscben Eratosthenes
und Manethds jenem den Vorzug einräumen; die Jabresangaben
der beiden Sdpbis des Manethös sind daher nacb Eratosthenes
ausaugleicben. In den Manetboniscben Mtvx^g^g sind wahrschein¬
lich swei Könige zusammengezogen, wie aus der Vergleicbung
Ueinisch, Sur Chronologie der allen Aegypler. 26!
mit dem thebäisclien Königsverzeichniss zu sehliessen ist. Rha-
tuisös und Bicheris gehen hei Eratosthenes den Saöphis voran,
uuf die richtige Ansetzung der Regierungszeit der Saöphis durch
Eratosthenes wurde schon ohen hingewiesen , wir werden daher
auch hei Manethös RhatoisSs und Bicheris den Süphis voran¬
setzen und ihre Regierungsjahre nach der Angahe des thebäischen
Königsverzeichnisses auszugleichen hahen.
Die Zwischenzeit zwischen MosthÄs (MencherÄs H.) und dem
iOüjährigen Apappüs füllt im thehäischen Königsverzeichniss ein
König Numens nu^,^tr,<; aus, dem 35 Regierungsjahre zugeschrie¬
ben werden. Er entspricht ohne Zweifel dem Manetboniscben
"Oßrug') der V. Dynastie. In den Dynastien IV his VI herrscht
bei Manethös eine sichtliche Verwirrung. Bei der IV. Dynastie
haben wir uns hereits davon überzeugt. Die Könige der V. Dy¬
nustie werden in Afrikanos Recension des Manethös Elephantiner
genannt, sie sind aher durchweg Memphiten, mit etwaiger Aus¬
nahme des 7 und 8ten Königs, Mtvx^H'lf TaT/Jprjg , welche
wenn sie nicht vielleicht die den Eratostheniscben Moax^ptjg und
IVIoaUr^Q entsprechenden Theile des corporativen Mivx/qtjs der
IV. Manethonischen Dynastie siod was ich für sehr wahrscheinlich halte, als Elephantiner betrachtet werden dürften. "0/?>of ist ent¬
weder der letzte König der IV. oder der Begründer der VI. Dy¬
nastie, wogegen 'O&i'itjg und seine heiden Nachfolger der Dynastie
der Elephantiner zuzuweisen sind. Von Rhauösis his PammÄs
(Maneth. Rhatois^s his Ohnos) zählen nun 143 Jahre; summirt su
den Regierungsjahren der noch übrigen sechs Könige der V. Dyna¬
stie, von Usercher^s bis inclusive RhathdrÄs welche als Memphiten
zu betrachten sind, ergehen diese die Zahl von 275 Jabren, fast
vollkommen übereinkommend mit derjenigen Summe welche Afrika¬
nos im Texte der IV. Manethonischen Dynastie zutbeilt (274 Jabre).
Aus Gründen jedoch welche an einem andern Orte ausfübrlicb ange¬
geben werden sollen, ist aucb Ohnos noch der IV. und nicht der
ihr unmittelbar folgenden VI. Dj-nastie beizuzählen. Hiernach
I) fl in 'Ofli ot ist aus v entstanden ; vgl. Copt. lienotjcp (Zoega, catalogus p. 15 Ifi. fi2) neben OYtnoqcp; feiK-roip fast regelmässig statt OTiRTHip, etc. Im Turiner Königspapyros lautet dieser Königsname Unas
= Ovtos COflvo^). nä/imjs ist ohne Zweifel l'nas mit dero männl. Arlikel, also Tloyn*.c {Tlovvot); Herodot (2, 137; nennl diesen Konig Uvvais und setzt in seine Regierungszeil den Aethiopeaeinfall unter S'abakis Führung.
Da dieser letztere König iu eine weit spätere Zeit gehört, so kann Herodot die hier nolirle Aetbiopeninvasion nur mit dem Ereigniss der Gründung dea Heichs von Elephantine verwechselt baben. Aucb die bei Manetb4s auf des Obnos folgenden drei ersten Könige der VI. Dynastie erweisen aicb dem allgemeinen ehronolog. System zufolge ebenfalls ala der V. (Neben)-Dyns»tie von Elephantine augebörige Herrscher.
18 18-,
268 Reinisch , zur Chronologie der allen Aegypler.
zerfallt die IV. Dynastie in zwei Abtlieilungen , zwei königl. Fa¬
milien, von denen die letztere von Usercher^s bis inclusive Obnos
zu Memphis herrschte , dieser voran ging- die erstere mit den
nach der jetzigen Afrikanischen Keeension noch iihrigen drei
Königen der IV. Dynastie Söris . .Sebercheres und Thamphthis,
zusammen mit 45 Regierungsjahrcn. Weiter hinauf haben wir
die Iii. Manethonische (1. mempbitisehe) Dynastie mit 214 Jahren.
Das Schema der Dynastien und Herrscher während der Dauer
des alten Reiches ist demnach folgendes:
.1.-1hrn
III. Dynastie 214
IV. a. „ 45
IV. h 310
VI 113
VII. „ 1
Vlll. „ 143
Eratostb. Könige Nr. 31—38 250
Skemiophris 4
1080 Jahre ').
Es mögen zuletzt nur noch einige Bemerkungen hier PIntz finden
Uber diejenigen Dynastien welche hei Manetliiis als nicblmempbiti-
s,cbe aufgeführt werden , daher für sein chronologisches .System
als Nehendynastien oder vielmehr als gleichzeitige Dynastien zu
betracbten sind.
Menes der Begründer der I. Dynastie wird ein Thinite ge¬
nannt. Der Stammsitz dieses Fürstenhauses war daher dus uralte
This bei Abydos im obern Lande, von wo aus Menes seine Machl
sowohl üher die Thebais als auch Uber das untere Land ausdehnte,
im letztern aber nur mittelst Unterkönigen, vielleicht Vasallenfürsten
herrschte; es sind diese letzteren die Angehörigen der Iii. Mane-
thontscben oder der I. Dynastie von Memphis. VVie lange Unter¬
ägypten unter der Oberberrlicbkeit der Thiniten verblieb, ist nicht
genau bestimmbar, jedenfalls entledigten sieb dieser scbon die er¬
sten Könige der IV. Dynastie , du von Rliatoisds Zeit un schon
die Thebais unter die ineinphitische Botmässigkeit gekommen war.
Eben so wenig ist zu ermitteln, wie lange der thinitische Stamm
eine grössere MachtfUlle im obern Lande und namentlich über
Theben behauptete, da Eratosthenes die Numen der thebäischen
1) Dass im Turiner Königspapyrus die TrüliiiiierIlÖNigB der V. IJynaslic denen der IV. uumittelbar Tulgen , kann nicbt als Beweis gegen unsere DynastienordnuDg gelten, da die Stücke dieses Papyrus ersl von SeyfTartb welcber Ihn merkwürdiger VVeise für das Original Manethös ansah nach dem Musler des uns nur von Auszüglern Überlieferlen ügypt. Geschichlsschreiber.s zusammengefügt wurden; die Resle dieses Papyrus baben demnach nur den Wertb einer bereils durcb fremde Hand redigirten Quelle.
Reinisch , zur Chronologie der allen Aegypler. 269
Köiiigre nicht nach Dynastien gesondert uns üherliefert hat. Wahr¬
scheinlich ist aber nur die erste Manethonische Dynastie eine thini¬
tische und scheint die Herrschaft derselhen mit Semempsös (Era¬
tostb. Sempsös ) aufgehört und darnach in Theben wie Memphis
unabhängige Reiche sirh gebildet zu haben. Es wird zwar hei
Manethös auch die 11. Dynastie noch als eine thinitische hezeich¬
net, diese Benennung scheint jedoch eine fehlerhafte zu sein. Die
Nachrichten welche aus der Regierungszeit der beiden ersten Kü¬
nige dieser Dynastie Überliefert sind, heziehen sich nur auf Unter¬
ägypten. Ufr mögliche Fall wäre nur der, dass ein der ersten
Dynastie anverwandter Fiirstenstamm die Mberhoheit Uber das untere
Land fortbchaiiptvt hätte. Besass diese Dynastie aber die Macht,
von This aus Untcragypten unter ihrer Oberberrlicbkeit festzuhal¬
ten, um so mehr mnsste ihr diess mit der Thebais gelingen. Im
thebäisclien Königsverzeichniss kommen aher die Herrscher dieser
II. Manethonischen Dynaslie nicbt vor, sie aber nur als Local-
könige von This-Abydos zu betrachten, verbieten die ouf Unter¬
ägypten bezüglichen Nachrichten, dass in der Regiernngszeit des
Bo^tlins , des ersten Königs dieser Dynaslie, bei Bubastis ein
grosser Krdspalt entstanden, unter Kalechös , des zweiten Königs,
Regierung die Stiere Ajtis in Memphis und Mneuis in Heliupolis
und der Mcndesisclie Bock als Götter anerkannt worden seien. Es
Ist kanm ein Grund erdenkbar, warum diese lediglich nur das
untere Lnnd betreffenden Nachrichten den Königen von This-Aby¬
dos hätten beigescbrieben werden können, als Reichskünige können
wir ferner, wie erwähnt, die Fürsten dieser zweiten Dynastie gleicb- Palls nicht betrachten: es scheint deninacli fast zweifellos dass die Ueberschrift dieser Dynastie wie sie .Afrikanos gibt: &tvnd)V ßa-
aO.tcov — eine fehlerhafte sei und dass man dafür Tavnwv ßaat-
Xiwv zu lesen habe, daon heben sich alle .Schwierigkeiten. Die
Einführung des Tlilerdienstes in Memphis und Heliupolis als einer
religiösen Satzung konnte immerhin aus Tanis erfolgen, ohne dass
die tanitisclien FUrsten auch eine landesherrliche Ohmacht über
Memphis inne haben mussten. Auch weist die Benennung 2t9iv>]S,
des fünften Künigs dieser zweiten Dynastie, auf den Namen des
nordöstlichen Landesgottes Seth hin und ist es auch positiv nicbt
zu erweisen , so spricht doch die Wahrscheinlichkeit sehr dafdr,
dass die Fürsten dieses zweiten Herrscherhauses die unmittelbaren
Vorgänger der heiden Herakleopolitischen (IX. und X.) Dynastien
sind, so dass schon in der ältesten Periode der ägyptischen Vor¬
zeit sich im nordüstlicben Delta ein Königthum constituirte und
seine Unabhängigkeit forthebauptete bis zum Ausgang des alten
Reiches. Bedrängt von den Herrschern der XI. und XII. Dynastie
welche das ganze Nilthal unter ihre unmittelbare Botmässigkeit
zu hringen strebten, riefen die Herakleopoliten ibre östlichen
Grenznachbarn zu Hilfe und wäre sumit die Hyksosberrschaft nur
270 Reinisch, sur Chronologie der allen Aegypter.
Aie Folge einer Reaction gegen die Einigungsbestrebungen der
thebäischen Könige der XI. und XII. Dynastie. Ausser diesen
genannten ist noch die V. Dynastie als eine den memphitischen
gleichzeitige zu betrachten. Ihr Stammsitz war Elephantine und
die einzelnen Herrscher dieses Königshauses sind zufolge obi¬
ger Auseinandersetzungen OthoSs, Phios und Mentesuphis I. ,
zusammen' mit 90 Regierungsjahren. Die Gründung des Reichs
von Elephantine fällt wahrscheinlich mit dem Schluss der IV.
und der Begründung der VI. Dynastie der Memphiten zusammen.
Nacbdem nun der cyklische Charakter der Manetboniscben
Zeitrechnung durch den Nachweis der Echtheit der vom Synkel-
lier als einer Manethonischen Angabe Uberlieferten Umfangssumme
3bbh der ägyptischen Königsdynastien beseitigt ist, erlaube ich
mir schliesslich zur Rechtfertigung einiger von den Resultaten
der eben erledigten Erörterungen abweichender Angahen in der
beigefügten chronolog. Tabelle folgende Bemerkungen hier noch
anzusetzen. Die Dilferenzausgleichung der julian. und ägyptischen
Jahre bewerkstelligte ich, indem ich nach je 700 Jahren vom An¬
fang einer Hundssternperiode an gerecbnet, wann der Ite Thot
mit dem Neujahr der julian. Berechnung zusammenfällt, das über¬
zählige ägypt. Jahr des Sothiskreises in Rechnungsabzug brachte.
Hiernach fällt dann der Ausgang des alten Reichs ins julian. Jahr
2813 V. Chr., während ich in der obigen Ausführung um der
Deutlicbkeit nicht zu schaden die Differenz der julian. und ägypt.
Jahre nicht in Betracht zog und demgemäss der Schluss des alten
Reichs ins julian. Jahr 2812 v. Cbr. gesetzt werden musste. Die
GrUnde warum ich von einigen Jabresangaben der XXVI, und
XXVII. Dynastien Manethös welche von seinen AuszUglern un¬
verschämt entstellt worden sind abwich , werde ich demnächst in
einer besondern Abhandlung deren Object die Concordanz der
Manetboniscben und biblischen Zeitrechnung ist genauer ausfüh¬
ren ; hier möge es genügen zu zeigen dass durch diese Verände¬
rungen welche die ägypt. Denkmäler und griechische Nachrichten
erfordern der Gesammtsumme kein Abbruch geschah. Kolgen wir
in der XXVI. Dynastie Manethös Angahen, so müssen wir die
persische Occupation Aegyptens ins Jahr .'>29 v. Chr. setzen , in
welchem Jahre Kambyses erst in Persien die Regierung antrat,
während dessen Feldzug nach Aegypten in sein 5. Regierungs¬
jabr fällt. Zufolge 2 Kön. 23, 29 und Herodot II, 159 ist ferner
Neku II. Regierungsantritt einige Jahre frUher anzusetzen als es
Böckh dem Manethös folgend that; dazu stellt sich heraus, wits
scbon Gutschmid (Beiträge zur Geschichte des alten Orienls
S. 115) geseben bat, dass Nechepsös nur eine verschiedene Na¬
mensform Neku I. ist, daher als selbständiger König getilgt wer¬
den müsse. So bleiben als Repräsentanten der Dodekarchie 2ri-
Reinisch, zur Chronologie der allen Aegypler, 271
ipiraiijs ') und Nt/aio zusammen mit 15 Regierungaijahren übrig
(so lange währte die Dodekarchie nach Diodor I, 66). In der
persisclien Zeit ermässigte ich Kambyses 6 Regierungsjahre (Afri¬
kanos) in 3 nach Euseoios und in der XXIX. Dynastie nie 21
Jahre in 20 nach Afrikanos und der Zeitrechnung des astronom,
Kanons. Die Reduction ist folgende:
Manethds Jahi« .Monate Jahre Monale
XXVI. Dynastie 150 (6) -J-4=154 6
XXVII. )> 124 (4) — 3=121 4
.XXVIII. »> 6 = 6
XXIX. )j 21 (4) — 1= 20 4
302 2 = 302 2
Deber die Ausgleichung der Manethonischen Chronologie betreff
der XXII. Dynastie mit den hihlischen Nacbrichten werde icb
mich in der erwähnten Abhandlung „Ueber die Concordanz etc."
verhreiten.
I) J!Te<fivnrt}s ist die gräcisirle Form für .Seifavtir^t ( ceT-t|^-iuT , .Seih Diener der IVeit cf. Niryrte, Mroixp'S . IIsxFvirrit tma- UsrevctT), in Jessen erstem IVainertsbestandtheil der Herodoteische Selhös eninailen ist:
übrigens verwechseil Herodot einzelne Nebennmslände welche er unter diesepi .Sethüs angibt mit denen des Seibus der XIX. Dynastie , wie die Angab«, dass bis zu diesem Priesterkönig Setbös 341 Könige vom Beginn der Men¬
schenherrschaft an (also vom Uen König der 10 vorhislor. Thiniten) gewMen seien in einem Zeitraum von zwei Hundsslernperioden ('Ev xolvw xovxtp x<f i^iviff xexfiixit fi.syov d§ T/d'emv xov fjXiov ävaxelXaf iv 9 a xs vvv
xaxaSvexai, i v 9 e vx iv Sit inavaxelkai, xai Sv& tv vvv
livaxelilei, iv9ai)xa Sit xnxaSvvai. Vgl. hierüber meine Abhand¬
lung: L'eber die IVamen Aegyptens in der Pharaonenzeit und die chronol.
Bestimmung der Aera des Königs Neilos.
18*
373
Kogabeg's Abhandlung iiber den Verfall des os¬
manischen Staatsgebäudes ^eit Sultan Suleiman
dem Grossen.
Nach Wiener und St. Petersburger Handschritten,
von
Ur. IV. F. A. Behrnauer.
Im eilften Bande dieser Zeitschrift S. lit u. 112 hahe ich
bereits in meiner Ahhandlung über Hä^i Chalfa's Dustür ul-'amel
auf Ko^ahegs Denkschrift üher die Ursachen des Verfalles des
osmanischen Staatsgehaudes seit Suleiman dem Grossen aufmerk¬
sani gemacbt und auf S. 112 den Inhnlt der 18 Abschnitte ')
dieser ausgezeicbneten Staatsschrift vom J. 1040 d. H. (1630
n. Chr.) kurz mitgetheilt. Durch die GUte des Herrn Professor
Beresin an der Universität zu .St. Petersburg, der mir durch
Herrn Timajeff eine sorgfältige Collation meiner Abschrift der
Wiener Handschrift der Kaiserlichen Hofbibliothek (Historia Os-
manica No. 79) mit der Handschrift der kaiserlichen öffentlichen Petersburger Bihliothek (Dorn, Catalog No. 534 S. 476) verschafft
bat, bin icb jetzt in den Stand gesetzt, diese für die Finunz-
geschicbte des osmanischen Reichs äusserst wichtige Denkscbrift
Ko^aheg's in vollständiger deutscher Bearbeitung, nur hier und
da mit Beschränkung des herkömmlichen Wort- und Phrnsen-
reicbtbums der Urschrift, zu gehen. .Sie führt nach der Wiener
Handschrift den Titel: (2 Aj»^_^s J^x^^^i •^taj^^'i cj^y' xJL,j
1) Eie Einleilung abgerechnet, mil welcher neunzehn Absehnilte heraus¬
kommen.
2) Ich habe Bd. X.I. S. III gesagl, dass die Petersburger Hanilsi'hril'l
naeh Dorn's Catalog a. a.O. liest; die Collation Herrn TiiniijeH's
giebt folgenden Tilel: J,lk*»-jjS^ ».f ^f^j* '^f ^JL^~J (die.sis
letztere Wort isl mit einer kleinen nach rechts auslaufenden Ecke am unlerii Buge des f so geschrieben , dass jenes jInäs^^^*/ darin versleckl sein kSonte) a<*^^ ^.jiiaLw l>I.^*j f!"*^ j'^;.^*'*"* i^^S OUoaäL" v_ä.UÄ,« juüiaLv j_^'«tj n-äJjO ^-AwJOO' vi^Jjl u-aLs»