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(1)

251

Zur Chronologie der alfen Aegypter *).

Von Dr. 9. Ijeo Relnlaeh.

Ich heehre mich , einer hochansehnlichen Versammlung der

DMG. den Vorhericht meiner Untersuchung über die Chronologie

des Manethds und Eratosthenes zu übergeben , die weitere Ausfüh¬

rung derselben wird baldigst in einer grössern Schrift nachfolgen.

Die Ergebnisse dieser Untersuchung beziehen sicb vornehm¬

lich auf folgende drei Hauptpunete:

1) den Umfang der 30 ägyptischen Königsdynastien des Manethds,

2) die Frage über die Gleichzeitigkeit einzelner oder die un¬

mittelbare Aufeinanderfolge aller dieser 30 Dynastien,

3) den Zusammenhang der Zeitrechnung des Manethds mit der

des Eratosthenes.

Ueber Ermittlung des ersten Punctes bat Ricbard I.iepsius

eine specielle Untersuchung angestellt. Ibr Ergebniss gründet

sich vornehmlich auf die von Georg Synkellos als Manethoniscb

Uberlieferte Zahl 35.').'), als Gesammtsumme der Regierungsjabr*

der 30 aegyptischen Künigsdynastien. Da nach Böckbs Untw-

sucbung als .Scblussjahr der Manethonischen Königsdynastien, als

letztes Regierungsjabr des letzten Nektanebos, das Jabr 340 (ricb¬

tiger 34()/339) V. Chr. ermittelt ist, so ergiebt sicb bei Anwen¬

dung dieser fraglichen Zahl 3055 naeh Lepsins Darstellung als

erstes Regierungsjabr des Menes und als Anfang der ägyptischen

Reichsgeschichte dos Jahr 3895 ägyptischer oder 3892 julianiscber

Zählung V. Chr. Cykliscber Natur siod nacb Lepsius (und bierin

liegt wohl vorzugsweise der Uauptunterschied der Ergehnisse der

Lepsius'schen Untersuchung von der August Böckbs) nur die

mythischen Zeiten der Götterberrschaften weicbe den SO Dynastien

menschlicher Könige vorangingen und zwölf Sothis- oder Hunds¬

sternperioden ausfüllen. Diese göttlichen Sothisperioden habe

man aher mit den historiseben welche nach den wirklichen Auf¬

gängen des .Sothis d. i. des Sirius berechnet wurden in unmittelbare

Verhindung gebracht. Oa nun historisch überliefert ist dass die

letzte Sothisperiode (and MivötpQtmt) im Jahre 139 n. Chr. endete

und sooach 1322 v. Cbr. begann; so fallen darnach die Anfänge

der frühern Sothisperioden in die julianischen Jahre 2782 und

4242 V. Cbr. Nun heginnt aber nach obiger Angabe die Herr-

•) Vortrag gehallen in der Generalversammlung xu Brauuscbweig am 36. October I860.

(2)

252 Keinisch, zur Chronologie der allen Aegypler.

Schaft der menschlichen Könige über Aegypten mit dem juliani¬

schen Jabre 3892 v. Chr. und fällt sonach mit keinem der Anfänge

der genannten Sothisperioden zusammeu. Um nun die göttlichen

und die historischen Sothisperioden in unmittelhare Verbindung

zu setzen, hahen nach Lepsius scharfsinniger Hypothese die Aegyp¬

ter die Menschendynastien üher ihren historischen Anfangspunct

hinaus durch Erfindung einer vorhistorischen der unter dem Nauien

der Nixvtg von This bekannten Menschendynastie erweitert. Dieser

Dynastie werden 350 Regierungsjahre zugeschrieben. Zahlt mnn

nun diese zu dem von Lepsius gefundenen Anfangsjahr der Regie¬

rung des Menes 3892 v. Chr. , so erhält man als erstes Jahr der

vorhistorischen Thiniten das julianiscbe Jahr 4242 v. Chr., also in

der That das Anfangsjakr einer proleptischen Bundssternperiode.

Dieses letztere Ergebniss ist es vorzüglich, das Brn. Lepsius

Untersuchung üher die Manethonische Bestimmung des Umfangs

der ägyptischen Königsdynastien so plausibel macbt , aher sie ent¬

bebrt der zwingenden Beweiskraft; auch die beigebrachten Zeug¬

nisse aus Herodot, Dikäurch beim Seholiasten zu Apollonios Rho¬

dios und Diodor von Sicilien üher das Alter der ägyptischen

Geschichte, der Binweis auf die Eratosthenische Liste wenig¬

stens in der von Lepsius durcbgeHihrten Methode sind secun¬

därer Natur ; hauptsächlich aber fehlt der directe Nachweis

aus den Manethonischen Listen selbst , daas die Regierungssum-

men der einzelnen Dynastien wirklich nur 3555 Jabre betragen.

Im Königsbuche der alten Aegypter wurde dieaer Nachweis zwar

versucht, aber die zu häufig vorgenommenen, diplomatisch nicht

zu begründenden Aenderungen mit den urkundlich überlieferten

JabresBummen der einzelnen Dynastien erwecken eher den Ver¬

dacht gegen die Echtheit der als Maoetbonisch überlieferten Zabl

3555, als dass sie dieselbe unterstützen und rechtfertigen sollten.

Unserer Ueherzeugung nacb bängt aber die ricbtige Lösuag

der beiden ersten oben aufgeführten Fragen , nämlich üher den

Umfang der 30 ägyptiscben Königsdynastien des Manethds und

die Frage über die Gleichseitigkeit einzelner oder aher die un¬

mittelbare Aufeinanderfolge aller dieaer 30 Dynastien ganz vor¬

züglich ab von dem positiven Nachweis der Echtheit oder Un¬

echtbeit der Zabl 3555 als einer Manethonischen Angahe. Für ihre

Echtheit plaidiren fast einstimmig die Aegyptologen, gegen dieseihe die Pbilologen, namentlich August Böckh und Alfred von Gutschmid.

Ohne bier die Einwürfe Böckbs und Gutschmids gegen die

.Echtheit dieser von Georg Synkellos als einer Manethonischen

Uberlieferten Zabl 3555 näber zu beleucbten, deren Besprechung

der grössem Schrift vorbehalten bleiben möge, soll im gegen¬

wärtigen Vortrage nur der Versucb gemacht werden, die Echtheit

dieser fraglicben Zahl aus den Dynastiesummen Manethds selbst

und aus Eratosthenes Verzeicbniss der thehäischen Könige zu be¬

gründen; der Kürze wegen möge es aber genügen, bier nur die

Resultate dieser Untersuchung anzusetzen.

(3)

Reinisch, zur Chronologie der allen Aegypler. 253

Der verwirrteste Theil der Manethonischen Listen ist ohne

Frage derjenige welcher die zwölf ersten Dynastien umfasst.

Milregentschaften welche nus der Vergleichung des Manethds mit

Eratosthenes thehäischem Königsverzeichniss wenigstens für die

erste Dynastie erweishar sind werden in den jetzigen Listen des

Manethds als selbständige Regierungen aufgeführt; gleichzeitige

Dynastien welche in dieser Periode wegen der Denkmäler sowie

zufolge den Andeutungen und theilweise directen Angabeu der

Alten nicht mehr zu leugnen sind werden nach dem jetzigen

Manethds nicht mehr als solche bemerkbar gemacht und eine Re¬

stitution der Chronologie des alten Reichs wäre für uns nunmehr

ein Ding der Unmöglichkeit, wenn wir nicht an dem Eratostheni-

schen Verzeichniss thebäischer Könige ein Cprrectivum besässen.

Bekanntlicb hat Bunsen die Wichtigkeit dieser Urkunden darge¬

than , nur gab Eratosthenes nicht wie Bunsen glaubt ein Ver¬

zeichniss von Reichskönigen , sondern wie die aosdrücklicbe An¬

gabe Qrjßalwv ßaatXlutv schon bezeugt eine ununterbrochene Reibe

von 38 thehäischen Königen , beginnend mit Aegyptens erstem

Könige Menes; Reichskönige von dieseo waren nur diejenigen

welche nach den Manethonischen Listen sicb ancb als Könige

von Memphis nachweisen lassen. Eingebende Erörterungen in

die Eratosthenische Liste würden an diesem Orte wohl zu weit

vom eigentlichen Ziele abführen und muss ich mich daher be¬

gnügen meine zur Ueherzeugung gewordene Ansicht kura dabin

auszusprechen , dass wenn auch zahlreiche Entstellungen in den

Eratostheniscben Namen offen zu Tage liegen (und wie viele oder

vielmehr wie wenige orientalische Namen sind denn überbaopt von

den Griechen correct wiedergegeben !), diese Liste eine ununter¬

brochene Reihenfolge thebaischer Könige biete, die Summe ibrer

Regierungsjahre richtig sei und rait dem chronologischen Systeme

Manethös übereinstimme. Wie weit herab reicht nun die Era¬

tosthenische Liste, welcher Manethonischen Dynastie gehört Era¬

tosthenes letzter König an?

Bunsen setzt bekanntlich die drei letzten Eratostheniscben

Könige in den .Wang der Xlll. Manetboniscben Dynastie; unserer

Untersuchung zufolge gehören sie noch der XII. Dynastie an und

ist Eratosthenes letzter König 'Afiov^aptatog identiscb mit dem

vorletzten König der XII. Dynastie, dem 'Antrffirjg bei Afrikanos

und dem 'H^«i»t/juaoc bei Josephos'). Den letzten Königen des

Eratosthenes stehen folgende Manethonische gegenüber:

1) Dieie drei verschieden Uutenden Namen siad gleicher Bedeolang:

Afiov9afTa%ot la: «.JUiOTn-*^p-T*j6 (Aluun, qui praebet honorem),'///««^

rlftaoe = e>A»OTn-ijL--r*.iö (Amun lionorans) , l4/itvefivs = i>-*»OTrn-*i-g&T mit derselbeu Bedeuluug. Tt>.l6 ist ein Caosativum, desseo ein-

(4)

1^54 Reinisch, zur Chronologie der alten Aegypler.

Eratosthenes.

31) ritTiad-vgijs izT]

32) A/xfitvffxtjs 33) l/ififtfvifiTjg B 34) SiatoaixfQfitjs 35) Mägi]i 36) Si<p»äg 37) OovoQÖ) 38) 'Afiov^agraTog

Aus 2iao)aTQi( .Aaxiigtjg ist der Eratosthenische SiaTonixtp/nijf

geworden , auch entsprechen sich bier die beiderseitigen Regie¬

rungsjahre, dort 48 -f- 8, bier 55 Jahre; übrigens wäre es wohl

eine verschwendete Mühe eine durchgängige Gleichheit in den

Jahrangaben heider Listen herstellen zu wollen, da die Differenz

eioe urkundliche ist und die Angahen im hieratischen Künigs¬

papyrus zu Turin der als Correctivum heider Listen dieoen köonte

nicht vollständig erhalten sind. Si<p9ä( und 0ovogüi sind bei Ma¬

nethös sowohl in der Afrikanischen Recension als in der des Euse¬

bios ausgefallen, bei letzterem fehlt auch 'AftivifxriQ und seine Nach¬

folgerin 2)ttf.ilo(fQif , welche hei Afrikanos erhulten sind: im ur¬

sprünglichen Text des Eusebios scheint jedoch ^//<fv//^;;; und zwar

mit 63 Regierungsjuhren nocb gestanden zu haben , wie die Ver¬

gleicbung der jetzigen Dynastiesumme 182 mit der im Test ange¬

gebenen 245 vermuthen lässt. Die 42 Juhre der diüSoxot des Jiä-

fxagis bei Eusebius sind auf A mer es hei Afrikanos zu beschrän¬

ken, den Mores des Eratosthenes mit 43 Regierungsjuhren: so

blieben denn noch die 24 Jahre der beiden Vorgänger des A m u-

tbartnios zu verrechnen, auf deren Kosten wohl die Tage ihrer

glücklichen Vorfahren, der Gründer der XII. Dynastie , erhöht wur¬

den. Wir wollen hier aber zur Sühne für die Uebervortheilten

keinen Prozess einleiten, unserem Zwecke genügt es, die Identität

des A m u t h ar t a i 0 B und des letzten Amenemes der XII. Dyna¬

stie nachzuweisen, welche wenn sie sich auch aus obiger Tabelle

nicht mit zwingender Beweiskraft darthun lässt, docb aus den ifhch-

folgenden Berechnungen ersichtlich werden wird. Auch für unser

Verfahren mögen die Worte des Glossators welche Böckh zu

Gunsten seiner Methode im „Manetho und die Hundssternpcrio-

de" anfuhrt in Anwendung gebracht werden: ,,Eine sogennnnte

Recherche ist ein historisches Experiment; der Gegenstand und

das Resultat derselben ist ein Factum". Uns ist A m u t Ii ar t a i os

des Eratosthenes der vorletzte König der XII. Dynastie, der durrh

fache Form e.oy, ist; in 'Afierlutjc (»•JUiofn-ii-gelT) ist das causaliv- bildeude f nicht enthallen, dafür ^y wegen des vocalischen Anlautes vorzüg¬

lich aber anch weil es ein mooosyllabum incipient, vocal. ist aspirirt worden.

Vgl. M. Sehwartze's Alles Aegypteo S. 1333 f. u. dessen kopt. Gramm. S. 54.

XI. Dynastie des Manethds.

'A/jfiivifirig l'it] .7

XII. Dynastie.

l) StaöyxtüaigAfifiiVf'iiiov fJ}

~ 2) 'Afintvlfir]( hi

13) 2{ao)axgi( ^1

_ \^)ylax&Qrii Tr'^"''

5) Antgrjg r,

^ zwei Könige ausgefallen.

ly ß) 'A/.nvlftt]i ~

xy vr;

(5)

Reinisch, zur Chronologie der alten Aegypter. 255

die Hyksos entthront wurde, nach ihm führte seine Schwester

Skemiophris (Sebeknofru) eine vierjährige nominelle Herrscbaft

unter der Hyksosoberherrlichkeit. Die Dauer des alten Reicbes,

die Zeit der 12 ersten Dynastien des Manethds würde sonacb,

da his zu des Amuthartaios Ausgang nach der Eratostheni¬

scben Liste 1076 Jabre vom ersten Könige Aegyptens Menes an

gerechnet verflossen und Skemiophris nuch ihm noch vier Jabre

regierte , im Ganzen 1080 Jabre betragen.

Nehmen wir nun nach der oben angeführten Angahe des

Manethös beim Synkellos ( p. 98, 2. ed. Bonn.) mit Lepsius das

3892, julianische Jahr v. Chr. als das Jahr des Regierungsantritts

des Menes an, so erhalten wir als erstes Jabr der Hyksosberr-

schaft in Aegypten 3892—1076 = 2816 v. Chr. und als Schluss¬

jahr der zwölften Manethonischen Dynastie und des Ausgangs

des alten Reichs das julianische Jahr (3892— 1080=) 2812

v. Chr. Die Richtigkeit dieser Bestimmung wird bauptsäcblicb

aus den nachstehenden Berechnungen hervorleuchten. Wir geben

üher zur Peststellung der Zeitbestimmung der mittleren Gescbichte.

Ein chronologisch feststehendes Datnm ist das Jabr der

Hundssternperiode dnd Mtvocpgnag 1322 v.Chr. ■) welcbes mit dem

ersten Regierungsjahre des Menephthes ('Aftntviq>&i() , nacb

den hisherigen Manethonischen Listen dritten Königs der XIX.

Dynastie eigentlich aher des zweiten Königs derselben Dynastie

und Nachfolgers des Sethos-Ramesses, zusammenfallt. Bis su

dieser Aera verflossen vom Ausgang der XII. Dynastie , vom

Tode der Skemiophris au gerecbnet (2812 — 1322 =)

1490 julianische Jahre. Betrachtet man die Hyksosdynastien als

mit den legitimen Pbaraonendynastien der mittleren Zeit gleich¬

zeitige Regierungen , so ergeben sicb nachfolgende Posten :

XIII, Dynastie von 60 Diospoliten mit 453 Jabren.

XIV. „ „ 76 Xoiten „ 484 „

XVII. „ „ 43 Diospoliten „ 151 „

XVIII. „ „ 16[17] Diospoliten „ 348 „

XIX. „ 1. König: Setbös „ 55 „

Summe: 1491 ägyptische = 1490

julianische Jabre.

Liegt schon in der Cebereinstimmung dieser Summe mit un¬

serer durch Differenzirung gefundenen Zabl eine Gewähr für die

Richtigkeit unserer Berechnung, so erbietet sicb eine zweite ans

der Gleichheit der Summe der Regierungsjahre der XIII. , XIV.

und XVII. Pharaonendynastie und der diesen Dynastien gleich¬

zeitigen Uyksosberrschaften. Amös der Thebäer wurde durch

Vertreibung der Hyksos aus Memphis die nunmebr auf Auaris

beschränkt wurden der Begründer der XVIII. diospolitiscben

1) Vgl. über diesen König Miv6y(V' "H"'"* Schrift: Ueber die Nsmen Aegyptens in der Pbaraonenzeit und i'ie chronologische Bestiminung der Aers des Köoigs Neilos. Wien 1861. (Ans den Silsungsber. der kai«. Uad. d.W.) 1 7 *

(6)

256 Reinisch, zur Chronologie der allen Aegypler.

Dynastie. Bis zu diesem Ereigniss verflossen vom Ausgang der

XII. Dynastie zufolge den Jabressummen der

XIII. Dynastie mit 453 Jahren

XIV. „ „ 484 „

XVII. „ „ 151 „

1088 Jahre , zu welcber Summe sicb die

der Regierungsjahre der gleichzeitigen Hyksosherrschaften in fol¬

gender Weise verhalten :

Ite Hyksosdynastie = XV. Manethds mit 284 Jahren.

2te „ =XVI. „ „ 618 „

die 3te Hyksosdynastie regierte theilweise gleichzeitig mit der

XVII. Pharaonendynastie. Bei Afrikanos werden nnr die Regierungs¬

jahre der legitimen XVII. Dynastie angegeben , die der 3. Hyksos¬

dynastie aher, deren Ausgang mit dem der legitimen ägyptischen

zusammenfallt, nicht ausdrücklich angezeigt. Bei Eusebios ent¬

sprechen dieser XVII. ägyptischen Dynastie des Afrikanos seine

XV. und XVI, Dynastie. Eusebius trennt hier Diospoliten

und Thebäer, wus da beide Benennungen sachlich identisch

sind ein offenbarer Schreihfehler ist. Dafür hat mgn also zu

lesen: ii dvvaettia Qrißalinv JtognoXixüv ßaatkiwn (cf. Afrika¬

nos: Svtaatiia' QrjßaToi AiognoXtrat). Welches Herrscher¬

geschlecht kann denn nun der XVI. Dynastie des Eusebios an¬

gehören? Ibre Zusammengehörigkeit mit der XV. ist durcb die

Ausdrücke /liofnoXitä* ßuuttXiutv und anderseits Q/jßaTot ßaaiXü(

sattsam angezeigt, ebenso- weisen diese Bezeichnungen schlagend

anf die Identität dieser Dynastien mit der XVII. bei Afrikanos

bin. Ancb Afrikanos theilt seiner XVII. Dynastie zwei Herr¬

schergeschlechter, nämlich Qtj ß atoi d io(noXix at und noi-

fiivig zu. Es kann darnach die XVI. Dynastie bei Eusebius nur

die seiner XV. theilweise gleichzeitige Dynastie der notnivig sein,

beide wurden durch Eusebios von ihrem ursprünglichen Platze ge¬

rückt und sind zufolge dem bessern Texte bei Afrikanos in die

XVII. Manethonische Dynastie zn setzen. Es entspricht sonach

die XV. Dynastie der Qtjßatoi JioqnoXltai hei Eusebius dem

einen Herrschergeschlecht der Qrjßaioi dtocnoXtxui der XVII. Dy¬

nastie bei Afrikanos und die XVI. Eusehische Dynastie dem Herr-

scherstamm der noifi^vig derselhen XVII. .Afrikanischen Dynastie.

Seiner XV. Dynastie theilt Eusebius 250, der XVI. aber 190 Jahre

zu '). Der richtigen Angahe bei Afrikanos zufolge regierte in¬

dess die XV. Eusehische ( = XVII. legitimen Dynastie bei Afri¬

kanos) 150 oder genauer l.M Jahre; die 100 überzähligen Jahre

der XV. Dynastie des Eusebios sind wer weiss aus welchem Grunds

der XVI, abgeborgt worden; dafür erhalten wir nun für die XVI.

Eusehische oder die III. Hyksosdynastie 290 Jahre. Wir gewinnen

sonacb folgende Tabelle von Dynastiefolgen der mittleren Zeit:

1) So aocb die Angabe des alten Cbronikona welcbes aas Eusebios coisponirt ist.

(7)

Reinisch, zur Chronologie der allen Aegypler. 257

Pharaonendynastien. Hyksosdynastien.

XIII. Dynastie = 453 Jahre I. (XV.) Dynastie = 284 Jahre

XIV. „ =484 „ II. (XVI.) „ =518 „

XVII. „ =151 „ III. (XVII.) „ =290 „

Summe 1088 Jahre. 1092 Jahre.

Die Dilferenz der .Summen der Regierungsjahre der legitimen,

aher machtlosen Pharaonendynastien und der gesetzwidrigen aher

factisch regierenden Hyksosherrschaften beträgt sonach 4 Jahre.

Vergegenwärtigen wir nun die ohige Angahe dass Amenemes

der vorletzte König der XII Dynastie und lüratosthenes' 38ter

König Amuthartaios ein und dieseihe Person sind und Ske¬

miophris, des Amenemes Schwester, noch 4 Jahre unter

Hyksosoherherrlichkeit regierte; so findet diese Differenz ihre

glänzendste Erklärung : der Einfall der Hyksos in .Aegyp¬

ten, die Entthronung des letzten Amenemes der

XII. Dynastie und der Regierungsantritt der Ske¬

miophris fallen sonach wirklich in ein und dasselhe

Jahr (2816 V. Chr.).

Noch hieiht Uhrig die Feststellung der Chronologie des neuen

Reiches -von der Aera des Menephthes an his zum Ausgang der

XXX. Dynastie im Jahre 339 v. Chr. Die Differenz der Jahre

der heiden gegebenen chronologischen Daten beträgt ( 1322 —

339=) 983 Jahre. Hiezu verhalten sicb die Summen der ein¬

seinen Dynastien in folgender Weise :

XIX. Dynastie von .Meuepbthes ( 1322 v. Cbr.) aa gerecbnet

(194 — 55 = )

139

XX. yy 135

XXI. » 114

XXII. )) 120

XXIII. >> 89

XXIV. >» 6

XXV. )V 40

XXVI, )) l.'>0

XXVII. 124

XXVIII. )> 6

XXIX. » 21

XXX. l> 38

6 Monate.

4 „

Summe: S83Jabre 2 Monate.

Wir gewannen sonach folgende Summen :

1) Altes Reich his zum Ausgang der XII. Dyn. = 1080 Jahre

2) Vom Ausgang der XII. Dynastie his zur

Aera ano MtvoifQiwi . . = 1491 „

3) Von der Aera anb Miv6<ppni>( his zum Aus¬

gang der XXX, Dynastie • . = 983 „ 2 Monate

Summe =3554 Jahre 2 Monatt

(8)

258 Reinisch, zur Chronologie der allen Aegypler.

oder rund 3555 ägyptische Jahre. Die Zahl 3555 als eine echt

Manethonische Angahe fiir den Dmfang der dreissig ägyptischen

Königsdynnstien steht sonach ausser Frage. Für die Richtigkeit

unserer Reihenano.rdnung der Xlll, XIV, XVII —XXX. Dynastie

spricht noch folgender beachtenswerther ümstand : der Synkellos

gibt pag. 397 ed. Bonn, die Summe der 10 (ist zu lesen 12) Dy¬

nastien, welche der ersten persischen Occupation Aegyptens vor¬

angingen, auf 2211 Jahre an. Diese Summe gewinnen wir nach

der uns jetzt erhaltenen Afrikanischen Recension des Manethös in

nachstehender Reihe:

Xlll. Dynastie mit 453 Jahren

XIV. )) )i 484 SJ

XVII. >> )) 151 ))

XVIII. i> )> 263 JJ

XIX. »> »> 209 )J

XX. )5 >) 135 )>

XXI. >J 114 JJ

XXII. »> n 116 J)

XXIII. }f }> 89 JJ

XXIV. >) ») 6 J)

XXV. >J )J 40 JJ

XXVI. » )) 151 J»

2211

Bei den drei Dynastien XVIII, XIX und XXII haben wir uns im

Rechnungsverfahren Abänderungen erlaubt : die letztere ist durch

die Textangabe des Afrikanos selbst gerechtfertigt, welcher als

Summe der Regierungsjahre der XXII. Dynastie 120 angibt, in¬

dess die Binzelposteo 116 Jahre ausmachen; die Abänderungen

der Jahressummen der XVIII. und XIX. Dynastie gründen sich

auf die Manethonische Angahe hei Eusebios, welcher 348 Jahre

der XVIII., nnd 194 für die XIX. Dynastie überliefert. Die

Richtigkeit der Eusebischen Angabe gegen die des Afrikanos

lässt sich bei der XIX. Dynastie durch zwei chronologisch be¬

stimmte Daten erweisen: I) die Aera des Menephthes 1322 v.Chr.

(zusammenfallend mit dem ersten Regierungsjahre des Menephthes),

2) durch die Angabe der Einnahme Troias (1184 v. Chr.) im letzten

Jahre des Thuöris. Hinsichtlich der XVIII. Dynastie lässt sich

zum mindesten das Fehlerhafte der Afrikanischen Angabe fest¬

stellen: Afrikanos rechnet die 25 Jahre des Amös, des ersten

Königs der XVIII. Dynastie der Summe 263 nicbt mit ein, ferner

ist'P«i//«xjjf (='AQn(oari<; Mtu^/uoi) bei Josephos) , nach der uns

erhaltenen Recension des Afrikanos zweiter König der XIX. Dy¬

nastie mit 61 Regierungsjuhren ( vielleicht 60 Jahre und einige

Monate ) als vorletzter König der XIX. Dynastie anzusetzen,

worüber die Gründe an seinem Orte nocb beigebracht werden

sollen. Wir erbalten sodann 263-)-25 -|- 60 = 348 Jabre, wie

sie Eusebius überliefert.

(9)

Reinisch, zur Chronologie der allen Aegypler. 259

Rechnet man nunmehr die so eben gewonnenen Correeturen

in den Dynastiesummen XVIII, XIX, XXII f+85 —15-)-4 = 4-74)

in die Gesammtsumme 2211 ein, so ergibt sich die Zahl 2285,

welche auch zum Vorschein kommt, wenn mun die Jabresangaben

des armenischen Eusehios für die genannten Dynastien Xlll, XIV,

XVII — XX\I summirt. Eusebios hat demnach die richtige Ge¬

sammtsumme für die aufgezählten Dynastien jedenfalls gekannt

und sich VVillkiirlichkeiten nur in den Einzelsummen sicherlich

aus vermeintlichen biblischen Gründen erluubt. Die unmittelbare

Succession der Dynastien Xlll, XIV, XVll — XXVI und die .Summe

ihrer Regierungsjahre 2285 glaube ich sei demnach als eine echt

Manethonische ermittelt. Summirt man nach den eben ermittelten

Resultaten, so ergeben sich nachfolgende Reihen :

1) Altes Reicb his zur XII. Dynastie =1080 Jabre

2) die Dynastien Xlll, XIV, XVII—XXVI =2285 „

3) die Dynastien XXVII —XXX rund = 190 „

3555 ägypt. Jahre,

wie der Synkellos an der ohen angezogenen Stelle die Umfangs-

summe der dreissig Dynastien nach Manethds angibt.

Es möge noch gestattet sein, als Episode eine biblische Zeit¬

angabe mit kurzen Worten hier einzuflechten welche durch unsere

Restitutiou der Manethonischen Dynastien eine merkwürdige Lö¬

sung findet, nämlicb die biblische Nachricht üher den Auszug der

Juden aus Aegypten. Unserer Untersuchung auf dem Gehiete der

jüdischen Chronologie zufolge, worüber an seinem Orte weitere

Ausführungen erfolgen werden , fällt Salomons Regierung zwi¬

schen die Jahre 970—930 v. Chr. Der .Anfang des Tempelhaues

anf Zion ist darnach und zufolge der biblischen Angahe 1 Kön.

B, 1 ins Ende des Juhres 967 v. Chr. zu setzen. Gutschmid in

seinen Beiträgen zur Geschichte des alten Orients. Leipzig 1857

pug. 17 kam bezüglich der Zeit des Tempelbaues auf einem

andern Wege zu demselhen Resultate. Die angezogene Bibel¬

stelle enthält aber zugleich auch eine Angahe üher die Zeit des

Auszugs der Juden uus Aegypten, indem es an der besagten Stelle

heisst: „Im 480ten Jahre nach dem Auszuge der Kinder Israels

aus Aegypten, im 4ten Juhre der Regierung Salomons . . . ward

das Huus dem Herrn gebaut." Der Auszug der Juden aus Aegyp¬

ten fällt darnach ins Jahr 967 + 480= 1447 v. Chr. Welcher

König nun damals in .Aegypten regierte, wird in der Bibel zwar

nicht uusdrücklich angegeben, doch lassen zwei Stellen, nämlicb

Exod. I, 11 und 2, 23 eine Combination zu, indem an ersterer

bericbtet wird, dass die Israeliten dem Pharao die Städte Pithom

und Radmses (doch wohl benannt nnch dem regierenden Kö¬

nig')) erbauen mussten, die zweite Stelle aber auf die lange

1) Vgl. meine Schrift: l'eber die Niirai'n Aegyptens bei den Semilen und Griechen. Wien 1859 pag. 8 und 31.

(10)

260 Reinisch, sw Chronologie der allen Aegypler.

Kegierungszeit dieses Pharao hinweist. Darnach zu urtheilen,

herrschte also damals in Aegypten ein König Ramses und zwar

in einer langen Regierungsdauer. Beides trifft oun nach

unserer restituirten Zeittafel der Manethonischen Dynastien zu,

es regierte nach Manethds in dieser Zeit der Köuig Ramesses

Midmun I. durch 61 Johre von 1457— 1.396 v. Chr. Ea scheint

aber fast ausser Frage zu stehen dass jene biblische Angabe hin¬

sicbtlicb des Auszugs der Juden sich auf die Beginnezeit ihrer

Unterdrückung erstrecke , duss diese biblische Zeitbestimmung

binanfdatire in jene Tage, in denen die Kinder Israels in Aegyp¬

ten ibrem freien Hirtenlehen entsagen, das fette Weideland Gosen

räumen mussten und barte Frohndienste zu leisten, in den Stein¬

brüchen zu arbeiten und dem Pharao Festungen aufzubauen ge¬

nöthigt wurden. Natürlich kann diese Knechtung nicbt ohne vor¬

hergegangene Kämpfe zwischen den Aegyptern und Israeliten ins

Werk gesetzt worden sein, werden die Juden nicht auf ein hiosses

Pharaoedict bin sich aus Herren des Landes Gosen zu Sklaven

(af/^nAwroi noiftfvig. Joseph, cont. Ap. ) haben machen lassen ;

anf diese Kämpfe und die Besiegung der Israeliten beziehe ich

eine Stelle der Insebrift nuf dem Obelisk des Ramessu Miamun I.

A

(anfänglich in On aufgerichtet, jetzt auf der pinzza del popolo

zu Rom). Die griechische Uebersetzung durch den Aegypter

Hermapion (hei Ammian. Marceil. XVIII, 4 ed. Erf.) lautet

für die gedachte Stelle folgendermassen: ^PanlarrjC, o; lq)vXttS.tv

Atyvnrov jotig uXXof&vtTi wxijoa;. Wegen der Ausdrücke S;

IqivXa^tv At'yvnTOv und dXXoii^ytig kann diese Stelle nicht anf

Ramessu's auswärtige Eroberungszuge bezogen werden,

der Obelisk wurde als eine Siegesstatue aufgerichtet zu On, dem

Hauptorte des Landes Gosen , dessen Besitz Ramessu Miamun I.

den Israeliten entrissen batte. Aus politischen GrUnden (zufolge

Exod. 1, 10): „dass der Israeliten nicht zu viele wUrden und

wenn sich ein Krieg erhöbe, sie' sicb nicht zu den Landesfeinden

schlügen" batte Ramessu Miamun I. die Knechtung derselben ins

Werk gesetzt, in einem religiös-nationalen Kampfe endete sie

zugleich mit dem Sturze des XVIII. Herrscherhauses in Aegypten

und dem Auszuge der Juden aus dem Lande. Nachdem im Exodus

von den Bedrückungen ' der Israeliten weitläufige Meldung ge¬

tban worden, fährt der Erzähler (Exod. 2, 23) fort: „Lange Zeit

aber darnach starb der König von Aegypten ( nämlich Ramessu

Miamun) und die Kinder Israels seufzten uuter ihrer Arbeit" u. s. w.

und folgen nun Erzählungen die sicb auf religiöse Dinge be-

siehen. Mose verlangt vom neuen Pharao, dass er deu Israeliten

verstatte, hineinzuziehen auf drei Tagereisen in die Wüste, damit

sie ihrem Gotte daselbst opferten. In diese Bitte willigt der

Pharao aher nicht ein: „wer ist der Hebräergott, auf dessen

Stimme ich zu bören hätte?" antwortete er Mose und erschwerte

nur nocb die Arbeiten der Israeliten. Die weitern Erzählungen

(11)

Reinisch, xur Chronologie der allen Aegypler. 261

im Exodus beziehen sich nur auf religiöse Rümpfe zwischen den

Israeliten und Aegyptern, in Zeichen und Wundern bekämpfen

sich Mose und die ägyptischen Zauberer, es sollte sich entschei¬

den, uh der Hebräergott oder die ägyptischen Landesgottheiten

an Macbt und Stärke überlegen seien — allea Hinweisungen auf

einen Religionskampf, der sich damals in Aegypten entzündete.

Der Pharao dieser Kämpfe ist in der Bibel zwar aucb nicbt mit

Namen angegehen , aber wir kennen Ramessu Miamuns I. Nach¬

folger aus Manethös, es ist Amenophis III., der letzte König

aus dem XVIII. Herrscherhause. Auch ooch Manethös und den

ägyptischen Denkmälern ist dieser Amenophis ein religiöser Eife¬

rer, die Ursache seiner Kämpfe gegen ,,die Aussätzigen", wie

sie Manethös berichtet, ist religiöser Natur — wir besitzen so¬

nach in den beiderseitigen Nachrichten des Manethös und der

Bibel nicht hloss eine sachliche sondern aucb eine Concordanz

der Zeit.

Wir kebren nach dieser Episode uun wieder zu unsern

Manethds zurUck. Nach den obigen Ausführungen können wir

hereits folgende Resultate uls gesicherte verzeichnen :

1) Die Angabe des Synkellos hiasicbtlicb der Zahl 3555 als

Umfangssumme der 30 ägyptischen Königsdynastien ist als eine

echt Manethonische zu betrachten.

2) Im mittleren und neuen Reiche folgen die Dynastien XIII,

XIV, XVII —XXX unmittelhar aufeinander, ihre Regiernngsdauer

beträgt zufolge Manethonischen Angahen für die Dynastien Xlll,

XIV, XVII —XXVI 2285, für die XXVII —XXX. Dynastie 190,

zusummen 2475 Jahre; die Dynastien XV und XVI ais Hyksos-

dynastieu sind gleichzeitig der Xlll. nnd XIV. Pharaonendynastie.

3) Die Umfangsumme des Eratosthenisclien Verzeichnisses

thebäischer Könige stimmt mit dem chronologischen Systeme des

Manethös üherein, der Werth desselhen uls einer echt chronologi¬

schen Urkunde ist daher gesichert.

Wir sind nacb den verausgegangenen Erörterungen ziemlich

in der Lage, nicht nur den Grund, sondern auch die Art und

Weise der Entstellungen der Manethonischen Zeitrechnung durch

die Rechenkünstler der ersten christlichen Jahrhunderte einzu¬

sehen. Der Einzug der Hyksos in Aegypten wurde zeitlich mit

dem des biblischen Mizrajim zusammengestellt, dieser somit au

die Spitze der Xlll. Dynustie gesetzt '), und zufolge biblischer

Angahe als erster König von Chemi mit dem ägyptiscben Menes

identificirt; die ersten zwölf Dynastien des alten Reiches avan-

cirten hiedurch aus der Menschen Mitte in den Kreis der seligen

Götter, ibre ursprüuglicbe Regierungszeit vou 1080 Jabren wurde

noch um 103 Jabre vergrössert, welche man den folgenden Dy-

1) Vgl. des Synkellos laterculos.

(12)

262 Reinisch, zur Chronologie der allen Aegypler.

nastien von Xlll aa abgeachuitten batte, um eine Concordanz

mit der bibliscben Cbronologie zu erreicben. Folgende Tabelle

möge diese Recbnungsoperation veranschaulichen :

Manetb Auianos. Hunodüros (?).

Jahre Jahre

i; Altes Reich der 12

erslen Dynastien = 1080 + 103= 1183= 12 Dynastien der Götter

nnd Halkgölter (.Synk.

2) die Dynaslien Xlll, .32,13; 75, 1.5.)

XIV, XVI1-XXVI = 2285 — 74j j2211 = 12 Dynasl. raenschlicher

I _ J Kiinige bis Amasis II.

3) die Dynasl. von 1 " | (Synk. .397, fi )

XXVII—XXX = 190 — 29) Il61= 4 Dynaslien der Perser,

Tanilen u, eines Se-

3555 = 3555 bennyten (Synk, 397,

5; 488, I. 15.)

In Betreff des alten Reiches ist wie erwähnt es ungleich

schwieriger einen hestimmt leitenden Faden für Restituirung der

Chronologie dieser Periode festzustellen. Einige beiläufige An¬

deutungen von Seite der griechischen Autoren Uher das Alter

der grossen Pyramiden , üher die Regierungsdauer ihrer Er¬

bauer sind so ziemlich das einzige medium comparationis ; be¬

sässen wir nicht noch Eratosthenes Verzeichniss thebäischer

Könige zur Vergleichung , so würde eine Herstellung der

Cbronologie dieser Periode kaum je möglich werden können.

Eratosthenes liefert aber eben nur ein Verzeichniss thebäischer

Könige, von den memphitischen Königen können daher selbst¬

verständlich nur diejenigen hei Eratosthenes vorkommen, denen

es gelungen war, ihre Macbt auch Uher die Thebais auszubreiten,

es sind diess nur Ratois^s, Bicheris, die beiden Süphis und Men¬

cheres der IVten, Onnos aus der jetzigen Vten, der lOOjährige

Phiöps, sein Nachfolger Mentesüphis und dessen Nachfolgerin

Nitökris aus der VIten Dynastie. Diess sind die einzigen mem¬

phitischen Herrscher welche sich auch bei Eratosthenes finden,

also aucb nur für diese Könige sowie die bei Manethös ver¬

zeichneten und mit den letzten acbt Herrschern der thehäischen

Königsliste congruirenden Diospoliten der XI. und XII. Dynastie

haben wir an Eratosthenes Verzeichniss Anhaltspunkte zur Fixi¬

rung ihrer Regierungszeit. Immerhin gewinnt man schon von

diesen wenigen Höhepunkten aus eine Umschau, um auch ins

Dunkel der übrigen Partien einigermnssen eindringen zu können.

Nur bemerkungsweise kann ich an diesem Orte vorausschicken,

dass mir diess eine feststeht und in welchem Punkte ich l^epsius

Ansicht fast ganz zu der meinigen mache, dass Manethös im

alten Reiche den chronologischen Faden an den memphitischen

Königsreihen fortgeführt habe, nur können die Dynastien I u. II.

nicbt als mempbitisehe betrachtet werden, da Manethös sie nicht

als solche benennt. Wenn auch Menes seine Macbt über das

untere Land, wie es anerkanntermassen der Fall ist, ausgedehnt

a

(13)

Reinisch, xur Chronologie der allen Aegypler. 263

bat, so konnten er nnd seine Nacbfolger über dasselbe nur mittelst

Onterkönigen regiert baben, die mempbitisehe Königsreihe würde

demnach mit der III. Maaethonischen Dynastie beginnen welche

ausdrücklich und zuerst als eine mempbitisehe bezeichnet wird,

ausser dieser werden als solche noch aufgeführt die IV. , VI. ,

VII. und Vlll. Dynastie; der Ausgang der letztem fällt zusammen

mit der Occupation Unterägyptens und der Vereinigung der beiden

Länder durcb den Thehäer Amenemes der XI. Dynastie welchem

der 31ste Eratosthenische König Peteathyres entspricht. Summirt

man nun die Jabresangaben dieser genannten memphitischen Dy¬

nastien zu den 250 Jahren welche dem Eratostheniscben Königs-

verzeichnisse zufolge vom Sturze der letzten memphitischen (Vlll)

Dynastie his zur Zeit des Hyksoseinfalls vergingen, so erhält

man, wenn die 70 Regierungstage der VII. Dynastie nicht in An¬

schlag gehracht werden, nach Afrikanos Recension des Manethös

folgende Reihe :

III. Dynastie . 214 Jabre

IV. „ . 274(284)

VI. „ . 203

Vlll. „ . 142

Eratostb. Könige Nr. 31—38 . 2b0

1083 (1093) Jabre, für eine so

ausgedehnte Zeit immerhin eine sehr unbedeutende Differenz mit

der von Eratosthenes angegebenen Zeitdauer von 1076 Jabren.

Nimmt man für die III. Dynastie dagegen des Eusebios Angahe

zu 197 Jabren, so ergeben sicb zufolge nachstehender Reibe:

Iii. Dynastie . 197

IV. „ . 284

VI. „ . 203

Vlll. „ . 142

Eratostb. Könige Nr. 31—38 . 250

1076 Jabre, also factisch die¬

jenige Summe von Jahren welche Eratosthenes von Menes bis

zum Hyksoseinfall zählt. Gegen die Art und Weise aber auf

weicbe dieses Resultat gewonnen wurde, erbeben sich einige ge¬

waltige Bedenken. Erstlich in Betreff der Eusebischen Zahlan¬

gabe der Regierungsjahre der III. Dynastie (197 Jabre) ist der

Grund ihrer Differenz von der hei AÄ-ikanos (214 Jahre) ersicht¬

lich; die Differenz beträgt 17, so viele Jahre zäblt der 4te König dieser Dynastie, Mesöchris, den also Eusebios nicht in Rechnungs¬

anschlag gebracht hatte ; man muss demnach die Afrikanische An¬

gabe, 214 Jabre für die III. Dynastie, gegen die des Eusebios

festhalten. Ferner beträgt nach Eratosthenes die Zeit vom Ab¬

gang des 2ten Saöphis bis zum Regierungsantritt des Apappüs

99 Jabre, bei Manethös füllen diese Zwischenzeit 216 Jahre aus.

Es wäre hier nur der Fall denkbar dass Eratosthenes die beiden

(14)

264 Reinisch, sur Chronologie der alten Aegypter.

Sadpbia ia eine spätere Zeit gerückt habe, dass wenigstens deren

beide Vorgänger Raudsis uad Kiyrds erst nach den beiden Köni¬

gen Moscherds und Mostbös anzusetzen und ibrer beider Regie¬

rnngszeit von 23 auf 47 Jabre zu erhöben wären wie beides hei

Manethös der Fall ist. Dem steht jedoch entgegen dass die

Usifangssumnie der Regierungsjahre der Kratosthenischen Könige

ricbtig ist, aucb stimmt für die ricbtige Zeitaosetzung der beiden

Sadphis des Bratostbeues eine Angabe bei Diodor ( I, 63) Uber

das Alter der grossen Pyramiden (des Cheops und Chephrön) von

Memphis. Nach Uratostbeoes fällt die Regiernngszeit der heiden

Saöphis in die Jahre 3478 — 3422 v. Chr. Diodor gibt nun an

erwähnter Stelle an dass nach Angabe eiqiger das Alter der

groaaea Pyramiden von Memphis Uber 3400 Jahre vor seiner Zeit

hinanfreicbe. Da Diodor in der 180 Olympiade welche 60—57

v. Cbr. fällt in Aegypten war , so stimmt diese Angube genau

mit der des .^Eratosthenes üherein und liefert zugleich einen Bei¬

trag für die Glaubwürdigkeit seines Königsverzeichnisses. Die

gleiche Anzahl von Jabren für die Zwischenzeit von des 2ten

Süphis Ausgange bis Phiöps Regierungsantritt würde zwar auch

bei Manethös zum Vorschein kommen , wenn man die Könige 5,

6, 7 der IV. Dynastie vor die Suphis und den Köoig Thamphthis

in den Anfang der VI. Dynastie rückte. Von dieser Dynastie ist

aber gewiss OthoSs ■) oicbt an seinem Platze und gehört der

Nehendyuastie der Elephantiner an. Die Regierungszeit der hei¬

den Süphis ist ferner bei Manethös viel zu huch angegehen;

nach Manethös regierten heide 129 Jabre, nuch Eratosthenes nur

56 Jabre. Endlich gelangt man durcb die Denkmäler zur Ueher¬

zeugung däss die Könige der V. Dynustie welche nach Afrikanos

Recension als Elephantiner bezeichnet werdeu zu den memphiti¬

schen Königen zu zählen siud, wie denn auch Eusebios nach

der Anzahl der Könige seiner IV. Dynastie zu scbliessen, die

IV. und V. Dynastie zusammenzieht. Bei diesen genannten

Schwierigkeiten weto^ sieh demnacb gegen die Richtigkeit der

Art und Weise iu ipekher die Summe von 1076 Jahren aus den

Manetboniscben DynAstiesummen der memphitischen Könige gewoo¬

nen wurde erbeben, kana man aicht amhin «uf weitere boasequenzeu

aua diesem Reault»tB au vcraichten. Mit der nackten Samme des

Manethds reiehea wir daher nicbt aua, um auf diese gestützt

einigermassen sieher« Besattate fär die Cbroaalogie des alten

Rei^s Sil gewimau) 4ageg«B bietet snr Begründung eiaer Zeit-

reckuug süsser ^«rioii« im thebiiscb« KteigsverMiobniss man¬

che nicht iviw«seiitlicii« AahaUspuncte und wir wallaa daher ver¬

suchen ai der Ba«4 des Kratoathenes dea labjwiDtfaiseben Pfad

1). Vgl. ita Nameo '096tie alt y<j(^<"7>' dem Begrüoder der IX. Dyaaitie dar ller«kle»p«4it*s von itesi aneh sooii Aehotiebes wie voo X>96t)t bc- rishM. «ird.

(15)

Heinisch, zur Chronologie der allen Aeggpter. 2B5

durch die Dutakelheit des alten Pharaonenreicks kis hinauf zur

Zeit der Begründung des ägyptischen Königthums durch Irenes

zu durchwandern.

Zwei wesentliche Anhaltspuncte zur Ermittelung der Mane¬

thonischen Zeitrechnung des alten Reichs sind einerseits die )fei-

den .Sdphis und Mencheres der IV. , anderseits dje drei lelzteu

Herrscher der VI. Dynastie welche in derselben Reihe auch bei

Eratosthenes vorkommen. Wir heginnen mit denen der VI. Dy¬

nastie. Hier entsprechen sich :

Manethds .i.^hr Eratosthenes Jahr

Vh 4. (Diw^f . . IOO 20) AnanTioig 100

5. Miv&taovqnQ 1 21) {Mtv3^taov(pi(] 1

t>. NlxuiKQig . 12 22) NixmxQig . . 6

Die heiden ersten Herrscher entsprechen sich bei Manethös uud

Erutosthenes vollkommen , der Nitokris theilt jedoch Manethös

6 Regierungsjahre mehr zu, als dieselbe im thehäischen Königs¬

verzeichnisse but. Nach dem 6ten Regierungsjahre der Nitökris

hat sich demnach dos obere Land der mempbitischen Herrschaft

entledigt, im untern Lande regierte Nitökris noch durch sechs

weitere Jahre, bis sie durch die Häupter der VII. und diese nach

70 Tagen durch die \'lll. Dynustie gestürzt wurde. Diese letz¬

tere behauptete sich durch 142 Jahre, nach welchen das memphi-

tische Königtbum unter die unmittelbare Botmässigkeit thebäi¬

scher Könige si^erietb und unter derselben his zur Zeit des

Hyksnseinfulles verblieb. Bestimmen wir nun die Zeitdauer vom

Ende der Nitökris bis zum Sturz der Vlll. Dynastie durch den

Thebäer Amenemes der XI. Dynastie, den 3lten König im Era¬

tostheniscben Verzeichnisse, in welchem er den Namen Peteathyres

führt. — Nacb Eratosthenes beträgt diese Zeit 150 Jabre. Fast

genau dieselbe Jahressumme kommt bei Manethös zum Vorschein.

Hier sind uocli die weitern 6 Jahre der Nitökris in Rechnungs¬

anschlag zu bringen; rechnet man ferner die 70 Regierungs¬

tage der VII. Dynaslie, wie es August Böckh gethan, zu einem

ganzen Jahre, hiczu noch die 142 Juhre der Vlll. Dynastie:

und man erhält die Summe von 149 Jahren. — Auf diese

Zelt beziehen sich auch einige dunkle Andeutungen bei He¬

rodot. Indem derselbe nämlicb den Pyramidenerhauer Mykeri¬

nos mit der Rhodöpis welche ohne Zweifel die Nitokris der

VI. Dynastie isf in Verbindung bringt, verwechselt er die, ^eit

des .Sturzes der VI. Dynastie mit der des Ausgangs der

Dynastie. Dem König Mykennps eröffnet nun z|{f^)ge det;,

He^ddoteischeh Erzählung (II, 135) das Orakel ^in Butp ^a^n

nach ihm es mit Aegypten scblimm gemacbt werden sollte •l"'.'?^.

150 Jahre. Auf die Zeit unmittelbar nacb der IV. Dynastie jen^

Herodoteische Angahe zu bezieben gibt uns Manethös keinen An-

Bd. XV. 18

(16)

iß6 Reinitch, zur Chronologie der allen Aegypler.

haltipuDct, wohl aber für die Zeit nach der VI. Dynastie: hier

entsprecben erstlich jene 150 Jahre der Zeit vom Abfall der

Thebais von Memphis während der Regieruug der Nitdkris bis

zur Unterjochung des untern Landes durch die Thehäer; dem

Abfall der Thebais folgte bald der Sturz der VI. Dynastie auch

in Memphis, dann eine Revolution in der Hauptstadt, hierauf die

Erhebung der Vlll. Dynastie von 27 anonymen Königen in 142

Jabren, von denen also im Durchschnitt jeder König nur durch

etwa fünf Jahre regierte, eiu Umstund welcher auf unsichere

Zustände in Memphis scbliessen lässt, unter denen es den in¬

zwiscben erstarkten Thehäern ein Leichtes werden kounte die

Folgen 150jähriger Unordnung und Verwirruog in Memphis be¬

nützend die Dynastie daselbst zu stürzeu und ihre unmittelbare

Herrschaft aucb über Unterägypten auszubreiten. Für die Zeit

von Phiöps (Apappds) Regierungsantritt his zum Ausgang der

Vlll. Dynastie ergiebt sich nun folgendes chronologisches Schema :

Manethös. Eratosthenes.

Jahre Jahre

VI. 4. OionfJ . : 100 20) 'Anannotie . 100

5. Mtvttaovqitg 1 21) [Mevriaovqus] 1

' ' 12 22) NitcoxQig . . 6

143 [142] Nr. 23-30 . 150

6. NituxQis Vll. Dynastie Vlll.

257 Jabre = 257 Jabre

Nach diesen Ermittlungen scbreiten wir nun weiter binauf

in die Zeit der Erbauer der grossen Pyramiden von Memphis in

der Regierungsseit der IV. Dynastie. Hier stehen sicb folgende

E^finige des Bratostbeoischeo Verzeicbnisses ond der Manetboni-

seben Dynastielisten gegenüber:

Manethös.

JV. 5) "PaToiaTjg

6) BIxtQü .

2) 2ov(ftg u' 3) Sovipig

*)^Mtvx^pri( . 63

Jahre 25 22 63 66

Eratosthenes.

13) ^Pavtoaig

14) BtvQTjg .

15) 2aw(ptg a 16) 2acü(pig ß 17) Moaxim^

18) Möa»rig

Jahre 13 10 29 27 311 33/

64

Vermöge der ricbtigen Umfangssumme der Regierungsjahre der

Könige des Eratostheniscben Verzeicbnisses für die Dauer des

alten Reicbes müssen wir bei Divergenzen zwiscben Eratosthenes

und Manethds jenem den Vorzug einräumen; die Jabresangaben

der beiden Sdpbis des Manethös sind daher nacb Eratosthenes

ausaugleicben. In den Manetboniscben Mtvx^g^g sind wahrschein¬

lich swei Könige zusammengezogen, wie aus der Vergleicbung

(17)

Ueinisch, Sur Chronologie der allen Aegypler. 26!

mit dem thebäisclien Königsverzeichniss zu sehliessen ist. Rha-

tuisös und Bicheris gehen hei Eratosthenes den Saöphis voran,

uuf die richtige Ansetzung der Regierungszeit der Saöphis durch

Eratosthenes wurde schon ohen hingewiesen , wir werden daher

auch hei Manethös RhatoisSs und Bicheris den Süphis voran¬

setzen und ihre Regierungsjahre nach der Angahe des thebäischen

Königsverzeichnisses auszugleichen hahen.

Die Zwischenzeit zwischen MosthÄs (MencherÄs H.) und dem

iOüjährigen Apappüs füllt im thehäischen Königsverzeichniss ein

König Numens nu^,^tr,<; aus, dem 35 Regierungsjahre zugeschrie¬

ben werden. Er entspricht ohne Zweifel dem Manetboniscben

"Oßrug') der V. Dynastie. In den Dynastien IV his VI herrscht

bei Manethös eine sichtliche Verwirrung. Bei der IV. Dynastie

haben wir uns hereits davon überzeugt. Die Könige der V. Dy¬

nustie werden in Afrikanos Recension des Manethös Elephantiner

genannt, sie sind aher durchweg Memphiten, mit etwaiger Aus¬

nahme des 7 und 8ten Königs, Mtvx^H'lf TaT/Jprjg , welche

wenn sie nicht vielleicht die den Eratostheniscben Moax^ptjg und

IVIoaUr^Q entsprechenden Theile des corporativen Mivx/qtjs der

IV. Manethonischen Dynastie siod was ich für sehr wahrscheinlich halte, als Elephantiner betrachtet werden dürften. "0/?>of ist ent¬

weder der letzte König der IV. oder der Begründer der VI. Dy¬

nastie, wogegen 'O&i'itjg und seine heiden Nachfolger der Dynastie

der Elephantiner zuzuweisen sind. Von Rhauösis his PammÄs

(Maneth. Rhatois^s his Ohnos) zählen nun 143 Jahre; summirt su

den Regierungsjahren der noch übrigen sechs Könige der V. Dyna¬

stie, von Usercher^s bis inclusive RhathdrÄs welche als Memphiten

zu betrachten sind, ergehen diese die Zahl von 275 Jabren, fast

vollkommen übereinkommend mit derjenigen Summe welche Afrika¬

nos im Texte der IV. Manethonischen Dynastie zutbeilt (274 Jabre).

Aus Gründen jedoch welche an einem andern Orte ausfübrlicb ange¬

geben werden sollen, ist aucb Ohnos noch der IV. und nicht der

ihr unmittelbar folgenden VI. Dj-nastie beizuzählen. Hiernach

I) fl in 'Ofli ot ist aus v entstanden ; vgl. Copt. lienotjcp (Zoega, catalogus p. 15 Ifi. fi2) neben OYtnoqcp; feiK-roip fast regelmässig statt OTiRTHip, etc. Im Turiner Königspapyros lautet dieser Königsname Unas

= Ovtos COflvo^). nä/imjs ist ohne Zweifel l'nas mit dero männl. Arlikel, also Tloyn*.c {Tlovvot); Herodot (2, 137; nennl diesen Konig Uvvais und setzt in seine Regierungszeil den Aethiopeaeinfall unter S'abakis Führung.

Da dieser letztere König iu eine weit spätere Zeit gehört, so kann Herodot die hier nolirle Aetbiopeninvasion nur mit dem Ereigniss der Gründung dea Heichs von Elephantine verwechselt baben. Aucb die bei Manetb4s auf des Obnos folgenden drei ersten Könige der VI. Dynastie erweisen aicb dem allgemeinen ehronolog. System zufolge ebenfalls ala der V. (Neben)-Dyns»tie von Elephantine augebörige Herrscher.

18 18-,

(18)

268 Reinisch , zur Chronologie der allen Aegypler.

zerfallt die IV. Dynastie in zwei Abtlieilungen , zwei königl. Fa¬

milien, von denen die letztere von Usercher^s bis inclusive Obnos

zu Memphis herrschte , dieser voran ging- die erstere mit den

nach der jetzigen Afrikanischen Keeension noch iihrigen drei

Königen der IV. Dynastie Söris . .Sebercheres und Thamphthis,

zusammen mit 45 Regierungsjahrcn. Weiter hinauf haben wir

die Iii. Manethonische (1. mempbitisehe) Dynastie mit 214 Jahren.

Das Schema der Dynastien und Herrscher während der Dauer

des alten Reiches ist demnach folgendes:

.1.-1hrn

III. Dynastie 214

IV. a. „ 45

IV. h 310

VI 113

VII. „ 1

Vlll. „ 143

Eratostb. Könige Nr. 31—38 250

Skemiophris 4

1080 Jahre ').

Es mögen zuletzt nur noch einige Bemerkungen hier PIntz finden

Uber diejenigen Dynastien welche hei Manetliiis als nicblmempbiti-

s,cbe aufgeführt werden , daher für sein chronologisches .System

als Nehendynastien oder vielmehr als gleichzeitige Dynastien zu

betracbten sind.

Menes der Begründer der I. Dynastie wird ein Thinite ge¬

nannt. Der Stammsitz dieses Fürstenhauses war daher dus uralte

This bei Abydos im obern Lande, von wo aus Menes seine Machl

sowohl üher die Thebais als auch Uber das untere Land ausdehnte,

im letztern aber nur mittelst Unterkönigen, vielleicht Vasallenfürsten

herrschte; es sind diese letzteren die Angehörigen der Iii. Mane-

thontscben oder der I. Dynastie von Memphis. VVie lange Unter¬

ägypten unter der Oberberrlicbkeit der Thiniten verblieb, ist nicht

genau bestimmbar, jedenfalls entledigten sieb dieser scbon die er¬

sten Könige der IV. Dynastie , du von Rliatoisds Zeit un schon

die Thebais unter die ineinphitische Botmässigkeit gekommen war.

Eben so wenig ist zu ermitteln, wie lange der thinitische Stamm

eine grössere MachtfUlle im obern Lande und namentlich über

Theben behauptete, da Eratosthenes die Numen der thebäischen

1) Dass im Turiner Königspapyrus die TrüliiiiierIlÖNigB der V. IJynaslic denen der IV. uumittelbar Tulgen , kann nicbt als Beweis gegen unsere DynastienordnuDg gelten, da die Stücke dieses Papyrus ersl von SeyfTartb welcber Ihn merkwürdiger VVeise für das Original Manethös ansah nach dem Musler des uns nur von Auszüglern Überlieferlen ügypt. Geschichlsschreiber.s zusammengefügt wurden; die Resle dieses Papyrus baben demnach nur den Wertb einer bereils durcb fremde Hand redigirten Quelle.

(19)

Reinisch , zur Chronologie der allen Aegypler. 269

Köiiigre nicht nach Dynastien gesondert uns üherliefert hat. Wahr¬

scheinlich ist aber nur die erste Manethonische Dynastie eine thini¬

tische und scheint die Herrschaft derselhen mit Semempsös (Era¬

tostb. Sempsös ) aufgehört und darnach in Theben wie Memphis

unabhängige Reiche sirh gebildet zu haben. Es wird zwar hei

Manethös auch die 11. Dynastie noch als eine thinitische hezeich¬

net, diese Benennung scheint jedoch eine fehlerhafte zu sein. Die

Nachrichten welche aus der Regierungszeit der beiden ersten Kü¬

nige dieser Dynastie Überliefert sind, heziehen sich nur auf Unter¬

ägypten. Ufr mögliche Fall wäre nur der, dass ein der ersten

Dynastie anverwandter Fiirstenstamm die Mberhoheit Uber das untere

Land fortbchaiiptvt hätte. Besass diese Dynastie aber die Macht,

von This aus Untcragypten unter ihrer Oberberrlicbkeit festzuhal¬

ten, um so mehr mnsste ihr diess mit der Thebais gelingen. Im

thebäisclien Königsverzeichniss kommen aher die Herrscher dieser

II. Manethonischen Dynaslie nicbt vor, sie aber nur als Local-

könige von This-Abydos zu betrachten, verbieten die ouf Unter¬

ägypten bezüglichen Nachrichten, dass in der Regiernngszeit des

Bo^tlins , des ersten Königs dieser Dynaslie, bei Bubastis ein

grosser Krdspalt entstanden, unter Kalechös , des zweiten Königs,

Regierung die Stiere Ajtis in Memphis und Mneuis in Heliupolis

und der Mcndesisclie Bock als Götter anerkannt worden seien. Es

Ist kanm ein Grund erdenkbar, warum diese lediglich nur das

untere Lnnd betreffenden Nachrichten den Königen von This-Aby¬

dos hätten beigescbrieben werden können, als Reichskünige können

wir ferner, wie erwähnt, die Fürsten dieser zweiten Dynastie gleicb- Palls nicht betrachten: es scheint deninacli fast zweifellos dass die Ueberschrift dieser Dynastie wie sie .Afrikanos gibt: &tvnd)V ßa-

aO.tcov — eine fehlerhafte sei und dass man dafür Tavnwv ßaat-

Xiwv zu lesen habe, daon heben sich alle .Schwierigkeiten. Die

Einführung des Tlilerdienstes in Memphis und Heliupolis als einer

religiösen Satzung konnte immerhin aus Tanis erfolgen, ohne dass

die tanitisclien FUrsten auch eine landesherrliche Ohmacht über

Memphis inne haben mussten. Auch weist die Benennung 2t9iv>]S,

des fünften Künigs dieser zweiten Dynastie, auf den Namen des

nordöstlichen Landesgottes Seth hin und ist es auch positiv nicbt

zu erweisen , so spricht doch die Wahrscheinlichkeit sehr dafdr,

dass die Fürsten dieses zweiten Herrscherhauses die unmittelbaren

Vorgänger der heiden Herakleopolitischen (IX. und X.) Dynastien

sind, so dass schon in der ältesten Periode der ägyptischen Vor¬

zeit sich im nordüstlicben Delta ein Königthum constituirte und

seine Unabhängigkeit forthebauptete bis zum Ausgang des alten

Reiches. Bedrängt von den Herrschern der XI. und XII. Dynastie

welche das ganze Nilthal unter ihre unmittelbare Botmässigkeit

zu hringen strebten, riefen die Herakleopoliten ibre östlichen

Grenznachbarn zu Hilfe und wäre sumit die Hyksosberrschaft nur

(20)

270 Reinisch, sur Chronologie der allen Aegypter.

Aie Folge einer Reaction gegen die Einigungsbestrebungen der

thebäischen Könige der XI. und XII. Dynastie. Ausser diesen

genannten ist noch die V. Dynastie als eine den memphitischen

gleichzeitige zu betrachten. Ihr Stammsitz war Elephantine und

die einzelnen Herrscher dieses Königshauses sind zufolge obi¬

ger Auseinandersetzungen OthoSs, Phios und Mentesuphis I. ,

zusammen' mit 90 Regierungsjahren. Die Gründung des Reichs

von Elephantine fällt wahrscheinlich mit dem Schluss der IV.

und der Begründung der VI. Dynastie der Memphiten zusammen.

Nacbdem nun der cyklische Charakter der Manetboniscben

Zeitrechnung durch den Nachweis der Echtheit der vom Synkel-

lier als einer Manethonischen Angabe Uberlieferten Umfangssumme

3bbh der ägyptischen Königsdynastien beseitigt ist, erlaube ich

mir schliesslich zur Rechtfertigung einiger von den Resultaten

der eben erledigten Erörterungen abweichender Angahen in der

beigefügten chronolog. Tabelle folgende Bemerkungen hier noch

anzusetzen. Die Dilferenzausgleichung der julian. und ägyptischen

Jahre bewerkstelligte ich, indem ich nach je 700 Jahren vom An¬

fang einer Hundssternperiode an gerecbnet, wann der Ite Thot

mit dem Neujahr der julian. Berechnung zusammenfällt, das über¬

zählige ägypt. Jahr des Sothiskreises in Rechnungsabzug brachte.

Hiernach fällt dann der Ausgang des alten Reichs ins julian. Jahr

2813 V. Chr., während ich in der obigen Ausführung um der

Deutlicbkeit nicht zu schaden die Differenz der julian. und ägypt.

Jahre nicht in Betracht zog und demgemäss der Schluss des alten

Reichs ins julian. Jahr 2812 v. Cbr. gesetzt werden musste. Die

GrUnde warum ich von einigen Jabresangaben der XXVI, und

XXVII. Dynastien Manethös welche von seinen AuszUglern un¬

verschämt entstellt worden sind abwich , werde ich demnächst in

einer besondern Abhandlung deren Object die Concordanz der

Manetboniscben und biblischen Zeitrechnung ist genauer ausfüh¬

ren ; hier möge es genügen zu zeigen dass durch diese Verände¬

rungen welche die ägypt. Denkmäler und griechische Nachrichten

erfordern der Gesammtsumme kein Abbruch geschah. Kolgen wir

in der XXVI. Dynastie Manethös Angahen, so müssen wir die

persische Occupation Aegyptens ins Jahr .'>29 v. Chr. setzen , in

welchem Jahre Kambyses erst in Persien die Regierung antrat,

während dessen Feldzug nach Aegypten in sein 5. Regierungs¬

jabr fällt. Zufolge 2 Kön. 23, 29 und Herodot II, 159 ist ferner

Neku II. Regierungsantritt einige Jahre frUher anzusetzen als es

Böckh dem Manethös folgend that; dazu stellt sich heraus, wits

scbon Gutschmid (Beiträge zur Geschichte des alten Orienls

S. 115) geseben bat, dass Nechepsös nur eine verschiedene Na¬

mensform Neku I. ist, daher als selbständiger König getilgt wer¬

den müsse. So bleiben als Repräsentanten der Dodekarchie 2ri-

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Reinisch, zur Chronologie der allen Aegypler, 271

ipiraiijs ') und Nt/aio zusammen mit 15 Regierungaijahren übrig

(so lange währte die Dodekarchie nach Diodor I, 66). In der

persisclien Zeit ermässigte ich Kambyses 6 Regierungsjahre (Afri¬

kanos) in 3 nach Euseoios und in der XXIX. Dynastie nie 21

Jahre in 20 nach Afrikanos und der Zeitrechnung des astronom,

Kanons. Die Reduction ist folgende:

Manethds Jahi« .Monate Jahre Monale

XXVI. Dynastie 150 (6) -J-4=154 6

XXVII. )> 124 (4) — 3=121 4

.XXVIII. »> 6 = 6

XXIX. )j 21 (4) — 1= 20 4

302 2 = 302 2

Deber die Ausgleichung der Manethonischen Chronologie betreff

der XXII. Dynastie mit den hihlischen Nacbrichten werde icb

mich in der erwähnten Abhandlung „Ueber die Concordanz etc."

verhreiten.

I) J!Te<fivnrt}s ist die gräcisirle Form für .Seifavtir^t ( ceT-t|^-iuT , .Seih Diener der IVeit cf. Niryrte, Mroixp'S . IIsxFvirrit tma- UsrevctT), in Jessen erstem IVainertsbestandtheil der Herodoteische Selhös eninailen ist:

übrigens verwechseil Herodot einzelne Nebennmslände welche er unter diesepi .Sethüs angibt mit denen des Seibus der XIX. Dynastie , wie die Angab«, dass bis zu diesem Priesterkönig Setbös 341 Könige vom Beginn der Men¬

schenherrschaft an (also vom Uen König der 10 vorhislor. Thiniten) gewMen seien in einem Zeitraum von zwei Hundsslernperioden ('Ev xolvw xovxtp x<f i^iviff xexfiixit fi.syov d§ T/d'emv xov fjXiov ävaxelXaf iv 9 a xs vvv

xaxaSvexai, i v 9 e vx iv Sit inavaxelkai, xai Sv& tv vvv

livaxelilei, iv9ai)xa Sit xnxaSvvai. Vgl. hierüber meine Abhand¬

lung: L'eber die IVamen Aegyptens in der Pharaonenzeit und die chronol.

Bestimmung der Aera des Königs Neilos.

18*

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373

Kogabeg's Abhandlung iiber den Verfall des os¬

manischen Staatsgebäudes ^eit Sultan Suleiman

dem Grossen.

Nach Wiener und St. Petersburger Handschritten,

von

Ur. IV. F. A. Behrnauer.

Im eilften Bande dieser Zeitschrift S. lit u. 112 hahe ich

bereits in meiner Ahhandlung über Hä^i Chalfa's Dustür ul-'amel

auf Ko^ahegs Denkschrift üher die Ursachen des Verfalles des

osmanischen Staatsgehaudes seit Suleiman dem Grossen aufmerk¬

sani gemacbt und auf S. 112 den Inhnlt der 18 Abschnitte ')

dieser ausgezeicbneten Staatsschrift vom J. 1040 d. H. (1630

n. Chr.) kurz mitgetheilt. Durch die GUte des Herrn Professor

Beresin an der Universität zu .St. Petersburg, der mir durch

Herrn Timajeff eine sorgfältige Collation meiner Abschrift der

Wiener Handschrift der Kaiserlichen Hofbibliothek (Historia Os-

manica No. 79) mit der Handschrift der kaiserlichen öffentlichen Petersburger Bihliothek (Dorn, Catalog No. 534 S. 476) verschafft

bat, bin icb jetzt in den Stand gesetzt, diese für die Finunz-

geschicbte des osmanischen Reichs äusserst wichtige Denkscbrift

Ko^aheg's in vollständiger deutscher Bearbeitung, nur hier und

da mit Beschränkung des herkömmlichen Wort- und Phrnsen-

reicbtbums der Urschrift, zu gehen. .Sie führt nach der Wiener

Handschrift den Titel: (2 Aj»^_^s J^x^^^i •^taj^^'i cj^y' xJL,j

1) Eie Einleilung abgerechnet, mil welcher neunzehn Absehnilte heraus¬

kommen.

2) Ich habe Bd. X.I. S. III gesagl, dass die Petersburger Hanilsi'hril'l

naeh Dorn's Catalog a. a.O. liest; die Collation Herrn TiiniijeH's

giebt folgenden Tilel: J,lk*»-jjS^ ».f ^f^j* '^f ^JL^~J (die.sis

letztere Wort isl mit einer kleinen nach rechts auslaufenden Ecke am unlerii Buge des f so geschrieben , dass jenes jInäs^^^*/ darin versleckl sein kSonte) a<*^^ ^.jiiaLw l>I.^*j f!"*^ j'^;.^*'*"* i^^S OUoaäL" v_ä.UÄ,« juüiaLv j_^'«tj n-äJjO ^-AwJOO' vi^Jjl u-aLs»

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