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JAHRESBERICHT 2017

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JAHRESBERICHT 2017

Artikel 5

G R U N D G E S E T Z D E R B U N D E S R E P U B L I K D E U T S C H L A N D

(2)

Artikel 5

G R U N D G E S E T Z D E R B U N D E S R E P U B L I K D E U T S C H L A N D

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unter- richten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk

und Film werden gewährleistet. Eine Zensur fi ndet nicht statt.

(2) Diese Rechte fi nden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der

persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Wer macht Meinung?

Wem können wir Glauben schenken?

Wo liegen die Grenzen der Meinungsfreiheit?

In Zeiten, in denen eine ungehinderte Meinungsäußerung und die Presse- freiheit auch in Europa immer mehr bedroht sind, ist es an der Zeit,

sich Gedanken zu machen, wie es um eines der wichtigsten Güter unserer Demokratie bestellt ist. Die Meinungsfreiheit ist in Artikel 5 unseres Grundgesetzes verankert und Leitmotiv dieses Jahresberichts.

Unsere Verfassung regelt neben dem Recht auf freie Meinungsäußerung auch die Freiheit von Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre.

Unverzichtbare Grundsätze, damit Institutionen wie unsere ihr Wirken entfalten können.

Als unabhängige und überparteiliche Stiftung sind wir in besonderem Maße den Menschen in Baden-Württemberg verpfl ichtet. Gemeinsam mit ihnen gestalten wir unser Zusammenleben und die Zukunft unseres Landes. In der Forschung, in der Bildung, in Gesellschaft und Kultur.

Mit einem klaren Auftrag und mit einer klaren Haltung:

Wir denken weiter.

Wir denken vor.

Wir stiften Zukunft.

VORWORT

(3)

Artikel 5

G R U N D G E S E T Z D E R B U N D E S R E P U B L I K D E U T S C H L A N D

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unter- richten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk

und Film werden gewährleistet. Eine Zensur fi ndet nicht statt.

(2) Diese Rechte fi nden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der

persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Wer macht Meinung?

Wem können wir Glauben schenken?

Wo liegen die Grenzen der Meinungsfreiheit?

In Zeiten, in denen eine ungehinderte Meinungsäußerung und die Presse- freiheit auch in Europa immer mehr bedroht sind, ist es an der Zeit,

sich Gedanken zu machen, wie es um eines der wichtigsten Güter unserer Demokratie bestellt ist. Die Meinungsfreiheit ist in Artikel 5 unseres Grundgesetzes verankert und Leitmotiv dieses Jahresberichts.

Unsere Verfassung regelt neben dem Recht auf freie Meinungsäußerung auch die Freiheit von Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre.

Unverzichtbare Grundsätze, damit Institutionen wie unsere ihr Wirken entfalten können.

Als unabhängige und überparteiliche Stiftung sind wir in besonderem Maße den Menschen in Baden-Württemberg verpfl ichtet. Gemeinsam mit ihnen gestalten wir unser Zusammenleben und die Zukunft unseres Landes. In der Forschung, in der Bildung, in Gesellschaft und Kultur.

Mit einem klaren Auftrag und mit einer klaren Haltung:

Wir denken weiter.

Wir denken vor.

Wir stiften Zukunft.

VORWORT

(4)

Christoph Dahl

004

MEINE MEINUNG

SAG DEINE MEINUNG! 005

31 FRAGEN ZUR MEINUNGSFREIHEIT

Christoph Dahl

070

BERICHT DES GESCHÄFTSFÜHRERS

Reiner Moser

071

BERICHT DES GESCHÄFTSFÜHRERS IM VERMÖGENSBEREICH

ENGAGEMENT FÜR ZUKUNFT UND HEIMAT 072

AKTIVITÄTEN 075

FORSCHUNG 076

BADEN-WÜRTTEMBERG STIFTUNG JAHRESBERICHT 2017

INHALT

BILDUNG 102

GESELLSCHAFT & KULTUR 126

MITARBEITER 146

RÜCKBLICK VERANSTALTUNGEN 2017 149

ABSCHLUSS DER TRILOGIE 151

BILANZ 153

ZAHLENTEIL 154

LAGEBERICHT 160

FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2017 ANHANG 163

FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2017 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES 169

ABSCHLUSSPRÜFERS

SCHRIFTENREIHE 170

DER BADEN-WÜRTTEMBERG STIFTUNG IMPRESSUM 176

BADEN-WÜRTTEMBERG STIFTUNG

JAHRESBERICHT 2017

INHALT

(5)

Christoph Dahl

004

MEINE MEINUNG

SAG DEINE MEINUNG! 005

31 FRAGEN ZUR MEINUNGSFREIHEIT

Christoph Dahl

070

BERICHT DES GESCHÄFTSFÜHRERS

Reiner Moser

071

BERICHT DES GESCHÄFTSFÜHRERS IM VERMÖGENSBEREICH

ENGAGEMENT FÜR ZUKUNFT UND HEIMAT 072

AKTIVITÄTEN 075

FORSCHUNG 076

BADEN-WÜRTTEMBERG STIFTUNG JAHRESBERICHT 2017

INHALT

BILDUNG 102

GESELLSCHAFT & KULTUR 126

MITARBEITER 146

RÜCKBLICK VERANSTALTUNGEN 2017 149

ABSCHLUSS DER TRILOGIE 151

BILANZ 153

ZAHLENTEIL 154

LAGEBERICHT 160

FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2017 ANHANG 163

FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2017 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES 169

ABSCHLUSSPRÜFERS

SCHRIFTENREIHE 170

DER BADEN-WÜRTTEMBERG STIFTUNG IMPRESSUM 176

BADEN-WÜRTTEMBERG STIFTUNG

JAHRESBERICHT 2017

INHALT

(6)

Christoph Dahl

Geschäftsführer der Baden-Württemberg Stiftung

Meine

Meinung

Bild Dir Deine Meinung – der Werbespruch der größten deutschen Boulevardzeitung ist eingängig, der geforderte Vorgang leichter getextet, geschrieben oder gesagt als getan. Unsere Verfassung, das Grundgesetz, gewährleistet das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Dafür ist es zunächst notwendig, sich eine Meinung zu bilden. Denn: Wer keine Meinung hat, wird auch dieses fundamentale demokratische Recht nicht in Anspruch nehmen.

Weiter wird in Artikel 5 garantiert, dass sich jeder aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert unterrichten kann. Diese Quel- len stehen in unserem demokratischen Rechtsstaat wie selbstver- ständlich zur Verfügung oder sie sind zumindest gegen eine Gebühr nutzbar. Eine gewisse Anstrengung kann man aber auch dem ver- wöhnten Staatsbürger nicht ersparen: die Inanspruchnahme der Massenmedien, also die Lektüre von Zeitungen in Papierform oder online, das Hören oder Sehen von Hörfunk und Fernsehen – staatlich oder privat – oder das »Mitwirken« in den sozialen Netzwerken. Im Vorteil sind klar diejenigen, die für diese intellektuelle Leistung ein Rüstzeug in Form von Bildung von zu Hause und aus der Schule mit- bringen. Man sollte lesen können, man sollte einordnen und gewichten können, man sollte verstehen, wie ein demokratischer Staat mit Gewaltenteilung funktioniert. Das ist nicht zu viel verlangt. Denn es gibt nicht nur eine Bringschuld des Staates, son- dern auch eine Holschuld der Bürger. Staatliche Meinungsfürsorge kann es nicht geben. Seinen Verstand muss der Bürger schon selbst einschalten und nutzen. Seit der Aufklärung weiß man: Wer sich nicht seines eigenen Verstandes bedient, macht sich unmündig und wird Opfer fremder Beeinflussung.

Der pluralistische Rechtsstaat bietet nicht nur den Luxus, sich aus unterschiedlichsten Medien informieren zu können. Der Bürger kann dann auch ungestört, moderat oder auch bis zur Schmerzgrenze radikal, seine Meinung vertreten, strittige Debatten führen, für Ideen werben oder sich für eine politische Partei einsetzen – verbal oder als Funktionsträger. Das bedeutet, dass man sich regen, sich interes- sieren, sich artikulieren muss, um etwas für die eigenen Interessen im demokratischen Streit zu erreichen. Dazu gehört aber auch die Einsicht, dass man Kompromisse schließen muss. »Demokratie ist die Notwendigkeit, sich gelegentlich den Ansichten anderer Leute zu beugen.« Diese Binsenweisheit hat ein bedeutender Demokrat, Win- ston Churchill, formuliert. Er konnte auch eine nüchterne

Einschätzung von Volkes Stimme eher zynisch auf den Punkt brin- gen und damit eine Lanze für die repräsentative Demokratie brechen:

»Das beste Argument gegen die Demokratie ist ein fünfminütiges Gespräch mit dem durchschnittlichen Wähler.«

Was als Luxus erscheint, also die zumindest scheinbar ungefilterte Informationsfülle im Internet und in den sozialen Medien, hat auch eine Kehrseite. Was in Redaktionen an Informationen von Print- und elektronischen Medien durch im Idealfall gut ausgebildete Redak- teure recherchiert, ausgewählt und mit seriösen Quellen belegt wurde und wird, ist einigermaßen verlässlich. Was uns heute in den neuen Medien lawinenartig an richtigen und falschen Fakten über- rollt, ist kaum kontrollierbar und immer öfter mit Meinungsfreiheit nicht mehr begründbar. Hier muss der Staat mit großem finanziel- len und personellen Aufwand Grenzen ziehen, Demokratiefeinde im Netz abschalten und für die Einhaltung der Gesetze sorgen. Das muss uns die Demokratie wert sein.

Wenn ich von scheinbar ungefilterter Informationsfülle schreibe, dann meine ich unter dem Stichwort Algorithmus den Einfluss der Softwarestruktur, die Informationen bewertet und aufbereitet, um bestimmte Inhalte oder Meinungen zu forcieren oder zu unter- drücken. Allerdings ohne dass dieser Prozess für den Anwender trans- parent wird. Wer über diese Mechanismen nichts weiß, wer sich durch die extensive Nutzung von sozialen Medien wie Facebook oder Twitter im wahrsten Sinne entblößt, der setzt sich Millionen von Nut- zern ungeschützt aus, ohne auf die Folgen durch den möglichen Miss- brauch dieser Daten zu achten.

Die Baden-Württemberg Stiftung hat deshalb besonders mit Blick auf ihre vielen Programme für Jugendliche den Datenskandal von Facebook zum Anlass genommen, ihre Social-Media-Aktivitäten inhaltlich komplett auf das Thema Aufklärung und Information zum Datenschutz auszurichten. Für dieses ungewöhnliche Engagement haben wir viel Anerkennung und Zustimmung erfahren. Zum Teil haben wir aber auch feststellen müssen, dass oftmals Ignoranz und Bequemlichkeit überwiegen und das Handeln bestimmen. Es bleibt dabei: Nur wer sich informiert, wer diskutiert, wer sich eine Mei- nung bildet, dafür demokratisch wirbt, streitet, auch andere Mei- nungen gelten lässt und zum Kompromiss bereit ist, nutzt die unver- gleichlich großen Chancen unserer freiheitlichen Demokratie, um die uns unzählige andere Völker beneiden.

004

BADEN-WÜRTTEMBERG STIFTUNG

JAHRESBERICHT 2017

STATEMENT

DU

INTERNET

SOCIAL MEDIA

RECHT

PFLICHT

SUCHEN HALTUNG

MACHEN MIT-

MEDIEN

POLITIK

ZEITUNGEN TV

INFORMATION RADIO

ALTERNATIVE FAKTEN YELLOW

PRESS

SUCHMASCHINEN- OPTIMIERUNG

GEFÜHLTE WAHRHEIT

BELEIDIGUNG

KONTROLLE

DEMONSTRATION

ENTSCHEIDUNG

QUERDENKEN

NEUTRALITÄT

ÜBERZEUGUNG

PRIVATSPHÄRE

ORDNUNG

SCHUTZ OFFENHEIT

TOLERANZ

DEMOKRATIE RESPEKT

JEIN GERÜCHT

ZENSUR TABU HASHTAG

FILTERBLASE

CROWD CHATBOT

LÖSCHEN LIKE

SHITSTORM

VIRAL

VERBOT GESETZE

WAHL INFLUENCER

BÜRGERTUM

PERSÖN-

LICHKEIT

(7)

Christoph Dahl

Geschäftsführer der Baden-Württemberg Stiftung

Meine

Meinung

Bild Dir Deine Meinung – der Werbespruch der größten deutschen Boulevardzeitung ist eingängig, der geforderte Vorgang leichter getextet, geschrieben oder gesagt als getan. Unsere Verfassung, das Grundgesetz, gewährleistet das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Dafür ist es zunächst notwendig, sich eine Meinung zu bilden. Denn: Wer keine Meinung hat, wird auch dieses fundamentale demokratische Recht nicht in Anspruch nehmen.

Weiter wird in Artikel 5 garantiert, dass sich jeder aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert unterrichten kann. Diese Quel- len stehen in unserem demokratischen Rechtsstaat wie selbstver- ständlich zur Verfügung oder sie sind zumindest gegen eine Gebühr nutzbar. Eine gewisse Anstrengung kann man aber auch dem ver- wöhnten Staatsbürger nicht ersparen: die Inanspruchnahme der Massenmedien, also die Lektüre von Zeitungen in Papierform oder online, das Hören oder Sehen von Hörfunk und Fernsehen – staatlich oder privat – oder das »Mitwirken« in den sozialen Netzwerken. Im Vorteil sind klar diejenigen, die für diese intellektuelle Leistung ein Rüstzeug in Form von Bildung von zu Hause und aus der Schule mit- bringen. Man sollte lesen können, man sollte einordnen und gewichten können, man sollte verstehen, wie ein demokratischer Staat mit Gewaltenteilung funktioniert. Das ist nicht zu viel verlangt. Denn es gibt nicht nur eine Bringschuld des Staates, son- dern auch eine Holschuld der Bürger. Staatliche Meinungsfürsorge kann es nicht geben. Seinen Verstand muss der Bürger schon selbst einschalten und nutzen. Seit der Aufklärung weiß man: Wer sich nicht seines eigenen Verstandes bedient, macht sich unmündig und wird Opfer fremder Beeinflussung.

Der pluralistische Rechtsstaat bietet nicht nur den Luxus, sich aus unterschiedlichsten Medien informieren zu können. Der Bürger kann dann auch ungestört, moderat oder auch bis zur Schmerzgrenze radikal, seine Meinung vertreten, strittige Debatten führen, für Ideen werben oder sich für eine politische Partei einsetzen – verbal oder als Funktionsträger. Das bedeutet, dass man sich regen, sich interes- sieren, sich artikulieren muss, um etwas für die eigenen Interessen im demokratischen Streit zu erreichen. Dazu gehört aber auch die Einsicht, dass man Kompromisse schließen muss. »Demokratie ist die Notwendigkeit, sich gelegentlich den Ansichten anderer Leute zu beugen.« Diese Binsenweisheit hat ein bedeutender Demokrat, Win- ston Churchill, formuliert. Er konnte auch eine nüchterne

Einschätzung von Volkes Stimme eher zynisch auf den Punkt brin- gen und damit eine Lanze für die repräsentative Demokratie brechen:

»Das beste Argument gegen die Demokratie ist ein fünfminütiges Gespräch mit dem durchschnittlichen Wähler.«

Was als Luxus erscheint, also die zumindest scheinbar ungefilterte Informationsfülle im Internet und in den sozialen Medien, hat auch eine Kehrseite. Was in Redaktionen an Informationen von Print- und elektronischen Medien durch im Idealfall gut ausgebildete Redak- teure recherchiert, ausgewählt und mit seriösen Quellen belegt wurde und wird, ist einigermaßen verlässlich. Was uns heute in den neuen Medien lawinenartig an richtigen und falschen Fakten über- rollt, ist kaum kontrollierbar und immer öfter mit Meinungsfreiheit nicht mehr begründbar. Hier muss der Staat mit großem finanziel- len und personellen Aufwand Grenzen ziehen, Demokratiefeinde im Netz abschalten und für die Einhaltung der Gesetze sorgen. Das muss uns die Demokratie wert sein.

Wenn ich von scheinbar ungefilterter Informationsfülle schreibe, dann meine ich unter dem Stichwort Algorithmus den Einfluss der Softwarestruktur, die Informationen bewertet und aufbereitet, um bestimmte Inhalte oder Meinungen zu forcieren oder zu unter- drücken. Allerdings ohne dass dieser Prozess für den Anwender trans- parent wird. Wer über diese Mechanismen nichts weiß, wer sich durch die extensive Nutzung von sozialen Medien wie Facebook oder Twitter im wahrsten Sinne entblößt, der setzt sich Millionen von Nut- zern ungeschützt aus, ohne auf die Folgen durch den möglichen Miss- brauch dieser Daten zu achten.

Die Baden-Württemberg Stiftung hat deshalb besonders mit Blick auf ihre vielen Programme für Jugendliche den Datenskandal von Facebook zum Anlass genommen, ihre Social-Media-Aktivitäten inhaltlich komplett auf das Thema Aufklärung und Information zum Datenschutz auszurichten. Für dieses ungewöhnliche Engagement haben wir viel Anerkennung und Zustimmung erfahren. Zum Teil haben wir aber auch feststellen müssen, dass oftmals Ignoranz und Bequemlichkeit überwiegen und das Handeln bestimmen. Es bleibt dabei: Nur wer sich informiert, wer diskutiert, wer sich eine Mei- nung bildet, dafür demokratisch wirbt, streitet, auch andere Mei- nungen gelten lässt und zum Kompromiss bereit ist, nutzt die unver- gleichlich großen Chancen unserer freiheitlichen Demokratie, um die uns unzählige andere Völker beneiden.

004

BADEN-WÜRTTEMBERG STIFTUNG

JAHRESBERICHT 2017

STATEMENT

DU

INTERNET

SOCIAL MEDIA

RECHT

PFLICHT

SUCHEN HALTUNG

MACHEN MIT-

MEDIEN

POLITIK

ZEITUNGEN TV

INFORMATION RADIO

ALTERNATIVE FAKTEN YELLOW

PRESS

SUCHMASCHINEN- OPTIMIERUNG

GEFÜHLTE WAHRHEIT

BELEIDIGUNG

KONTROLLE

DEMONSTRATION

ENTSCHEIDUNG

QUERDENKEN

NEUTRALITÄT

ÜBERZEUGUNG

PRIVATSPHÄRE

ORDNUNG

SCHUTZ OFFENHEIT

TOLERANZ

DEMOKRATIE RESPEKT

JEIN GERÜCHT

ZENSUR TABU HASHTAG

FILTERBLASE

CROWD CHATBOT

LÖSCHEN LIKE

SHITSTORM

VIRAL

VERBOT GESETZE

WAHL INFLUENCER

BÜRGERTUM

PERSÖN- LICHKEIT

31 Fragen zur Meinungsfreiheit

SA G D EI NE M EI NUN G! SA G J A! S AG N EI N! S AG DE INE ME IN UNG !

(8)

Christoph Dahl

Geschäftsführer der Baden-Württemberg Stiftung

Meine

Meinung

Bild Dir Deine Meinung – der Werbespruch der größten deutschen Boulevardzeitung ist eingängig, der geforderte Vorgang leichter getextet, geschrieben oder gesagt als getan. Unsere Verfassung, das Grundgesetz, gewährleistet das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Dafür ist es zunächst notwendig, sich eine Meinung zu bilden. Denn: Wer keine Meinung hat, wird auch dieses fundamentale demokratische Recht nicht in Anspruch nehmen.

Weiter wird in Artikel 5 garantiert, dass sich jeder aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert unterrichten kann. Diese Quel- len stehen in unserem demokratischen Rechtsstaat wie selbstver- ständlich zur Verfügung oder sie sind zumindest gegen eine Gebühr nutzbar. Eine gewisse Anstrengung kann man aber auch dem ver- wöhnten Staatsbürger nicht ersparen: die Inanspruchnahme der Massenmedien, also die Lektüre von Zeitungen in Papierform oder online, das Hören oder Sehen von Hörfunk und Fernsehen – staatlich oder privat – oder das »Mitwirken« in den sozialen Netzwerken. Im Vorteil sind klar diejenigen, die für diese intellektuelle Leistung ein Rüstzeug in Form von Bildung von zu Hause und aus der Schule mit- bringen. Man sollte lesen können, man sollte einordnen und gewichten können, man sollte verstehen, wie ein demokratischer Staat mit Gewaltenteilung funktioniert. Das ist nicht zu viel verlangt. Denn es gibt nicht nur eine Bringschuld des Staates, son- dern auch eine Holschuld der Bürger. Staatliche Meinungsfürsorge kann es nicht geben. Seinen Verstand muss der Bürger schon selbst einschalten und nutzen. Seit der Aufklärung weiß man: Wer sich nicht seines eigenen Verstandes bedient, macht sich unmündig und wird Opfer fremder Beeinflussung.

Der pluralistische Rechtsstaat bietet nicht nur den Luxus, sich aus unterschiedlichsten Medien informieren zu können. Der Bürger kann dann auch ungestört, moderat oder auch bis zur Schmerzgrenze radikal, seine Meinung vertreten, strittige Debatten führen, für Ideen werben oder sich für eine politische Partei einsetzen – verbal oder als Funktionsträger. Das bedeutet, dass man sich regen, sich interes- sieren, sich artikulieren muss, um etwas für die eigenen Interessen im demokratischen Streit zu erreichen. Dazu gehört aber auch die Einsicht, dass man Kompromisse schließen muss. »Demokratie ist die Notwendigkeit, sich gelegentlich den Ansichten anderer Leute zu beugen.« Diese Binsenweisheit hat ein bedeutender Demokrat, Win- ston Churchill, formuliert. Er konnte auch eine nüchterne

Einschätzung von Volkes Stimme eher zynisch auf den Punkt brin- gen und damit eine Lanze für die repräsentative Demokratie brechen:

»Das beste Argument gegen die Demokratie ist ein fünfminütiges Gespräch mit dem durchschnittlichen Wähler.«

Was als Luxus erscheint, also die zumindest scheinbar ungefilterte Informationsfülle im Internet und in den sozialen Medien, hat auch eine Kehrseite. Was in Redaktionen an Informationen von Print- und elektronischen Medien durch im Idealfall gut ausgebildete Redak- teure recherchiert, ausgewählt und mit seriösen Quellen belegt wurde und wird, ist einigermaßen verlässlich. Was uns heute in den neuen Medien lawinenartig an richtigen und falschen Fakten über- rollt, ist kaum kontrollierbar und immer öfter mit Meinungsfreiheit nicht mehr begründbar. Hier muss der Staat mit großem finanziel- len und personellen Aufwand Grenzen ziehen, Demokratiefeinde im Netz abschalten und für die Einhaltung der Gesetze sorgen. Das muss uns die Demokratie wert sein.

Wenn ich von scheinbar ungefilterter Informationsfülle schreibe, dann meine ich unter dem Stichwort Algorithmus den Einfluss der Softwarestruktur, die Informationen bewertet und aufbereitet, um bestimmte Inhalte oder Meinungen zu forcieren oder zu unter- drücken. Allerdings ohne dass dieser Prozess für den Anwender trans- parent wird. Wer über diese Mechanismen nichts weiß, wer sich durch die extensive Nutzung von sozialen Medien wie Facebook oder Twitter im wahrsten Sinne entblößt, der setzt sich Millionen von Nut- zern ungeschützt aus, ohne auf die Folgen durch den möglichen Miss- brauch dieser Daten zu achten.

Die Baden-Württemberg Stiftung hat deshalb besonders mit Blick auf ihre vielen Programme für Jugendliche den Datenskandal von Facebook zum Anlass genommen, ihre Social-Media-Aktivitäten inhaltlich komplett auf das Thema Aufklärung und Information zum Datenschutz auszurichten. Für dieses ungewöhnliche Engagement haben wir viel Anerkennung und Zustimmung erfahren. Zum Teil haben wir aber auch feststellen müssen, dass oftmals Ignoranz und Bequemlichkeit überwiegen und das Handeln bestimmen. Es bleibt dabei: Nur wer sich informiert, wer diskutiert, wer sich eine Mei- nung bildet, dafür demokratisch wirbt, streitet, auch andere Mei- nungen gelten lässt und zum Kompromiss bereit ist, nutzt die unver- gleichlich großen Chancen unserer freiheitlichen Demokratie, um die uns unzählige andere Völker beneiden.

004

BADEN-WÜRTTEMBERG STIFTUNG

JAHRESBERICHT 2017

STATEMENT

DU

INTERNET

SOCIAL MEDIA

RECHT

PFLICHT

SUCHEN HALTUNG

MACHEN MIT-

MEDIEN

POLITIK

ZEITUNGEN TV

INFORMATION RADIO

ALTERNATIVE FAKTEN YELLOW

PRESS

SUCHMASCHINEN- OPTIMIERUNG

GEFÜHLTE WAHRHEIT

BELEIDIGUNG

KONTROLLE

DEMONSTRATION

ENTSCHEIDUNG

QUERDENKEN

NEUTRALITÄT

ÜBERZEUGUNG

PRIVATSPHÄRE

ORDNUNG

SCHUTZ OFFENHEIT

TOLERANZ

DEMOKRATIE RESPEKT

JEIN GERÜCHT

ZENSUR TABU HASHTAG

FILTERBLASE

CROWD CHATBOT

LÖSCHEN LIKE

SHITSTORM

VIRAL

VERBOT GESETZE

WAHL INFLUENCER

BÜRGERTUM

PERSÖN-

LICHKEIT

(9)

Christoph Dahl

Geschäftsführer der Baden-Württemberg Stiftung

Meine

Meinung

Bild Dir Deine Meinung – der Werbespruch der größten deutschen Boulevardzeitung ist eingängig, der geforderte Vorgang leichter getextet, geschrieben oder gesagt als getan. Unsere Verfassung, das Grundgesetz, gewährleistet das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Dafür ist es zunächst notwendig, sich eine Meinung zu bilden. Denn: Wer keine Meinung hat, wird auch dieses fundamentale demokratische Recht nicht in Anspruch nehmen.

Weiter wird in Artikel 5 garantiert, dass sich jeder aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert unterrichten kann. Diese Quel- len stehen in unserem demokratischen Rechtsstaat wie selbstver- ständlich zur Verfügung oder sie sind zumindest gegen eine Gebühr nutzbar. Eine gewisse Anstrengung kann man aber auch dem ver- wöhnten Staatsbürger nicht ersparen: die Inanspruchnahme der Massenmedien, also die Lektüre von Zeitungen in Papierform oder online, das Hören oder Sehen von Hörfunk und Fernsehen – staatlich oder privat – oder das »Mitwirken« in den sozialen Netzwerken. Im Vorteil sind klar diejenigen, die für diese intellektuelle Leistung ein Rüstzeug in Form von Bildung von zu Hause und aus der Schule mit- bringen. Man sollte lesen können, man sollte einordnen und gewichten können, man sollte verstehen, wie ein demokratischer Staat mit Gewaltenteilung funktioniert. Das ist nicht zu viel verlangt. Denn es gibt nicht nur eine Bringschuld des Staates, son- dern auch eine Holschuld der Bürger. Staatliche Meinungsfürsorge kann es nicht geben. Seinen Verstand muss der Bürger schon selbst einschalten und nutzen. Seit der Aufklärung weiß man: Wer sich nicht seines eigenen Verstandes bedient, macht sich unmündig und wird Opfer fremder Beeinflussung.

Der pluralistische Rechtsstaat bietet nicht nur den Luxus, sich aus unterschiedlichsten Medien informieren zu können. Der Bürger kann dann auch ungestört, moderat oder auch bis zur Schmerzgrenze radikal, seine Meinung vertreten, strittige Debatten führen, für Ideen werben oder sich für eine politische Partei einsetzen – verbal oder als Funktionsträger. Das bedeutet, dass man sich regen, sich interes- sieren, sich artikulieren muss, um etwas für die eigenen Interessen im demokratischen Streit zu erreichen. Dazu gehört aber auch die Einsicht, dass man Kompromisse schließen muss. »Demokratie ist die Notwendigkeit, sich gelegentlich den Ansichten anderer Leute zu beugen.« Diese Binsenweisheit hat ein bedeutender Demokrat, Win- ston Churchill, formuliert. Er konnte auch eine nüchterne

Einschätzung von Volkes Stimme eher zynisch auf den Punkt brin- gen und damit eine Lanze für die repräsentative Demokratie brechen:

»Das beste Argument gegen die Demokratie ist ein fünfminütiges Gespräch mit dem durchschnittlichen Wähler.«

Was als Luxus erscheint, also die zumindest scheinbar ungefilterte Informationsfülle im Internet und in den sozialen Medien, hat auch eine Kehrseite. Was in Redaktionen an Informationen von Print- und elektronischen Medien durch im Idealfall gut ausgebildete Redak- teure recherchiert, ausgewählt und mit seriösen Quellen belegt wurde und wird, ist einigermaßen verlässlich. Was uns heute in den neuen Medien lawinenartig an richtigen und falschen Fakten über- rollt, ist kaum kontrollierbar und immer öfter mit Meinungsfreiheit nicht mehr begründbar. Hier muss der Staat mit großem finanziel- len und personellen Aufwand Grenzen ziehen, Demokratiefeinde im Netz abschalten und für die Einhaltung der Gesetze sorgen. Das muss uns die Demokratie wert sein.

Wenn ich von scheinbar ungefilterter Informationsfülle schreibe, dann meine ich unter dem Stichwort Algorithmus den Einfluss der Softwarestruktur, die Informationen bewertet und aufbereitet, um bestimmte Inhalte oder Meinungen zu forcieren oder zu unter- drücken. Allerdings ohne dass dieser Prozess für den Anwender trans- parent wird. Wer über diese Mechanismen nichts weiß, wer sich durch die extensive Nutzung von sozialen Medien wie Facebook oder Twitter im wahrsten Sinne entblößt, der setzt sich Millionen von Nut- zern ungeschützt aus, ohne auf die Folgen durch den möglichen Miss- brauch dieser Daten zu achten.

Die Baden-Württemberg Stiftung hat deshalb besonders mit Blick auf ihre vielen Programme für Jugendliche den Datenskandal von Facebook zum Anlass genommen, ihre Social-Media-Aktivitäten inhaltlich komplett auf das Thema Aufklärung und Information zum Datenschutz auszurichten. Für dieses ungewöhnliche Engagement haben wir viel Anerkennung und Zustimmung erfahren. Zum Teil haben wir aber auch feststellen müssen, dass oftmals Ignoranz und Bequemlichkeit überwiegen und das Handeln bestimmen. Es bleibt dabei: Nur wer sich informiert, wer diskutiert, wer sich eine Mei- nung bildet, dafür demokratisch wirbt, streitet, auch andere Mei- nungen gelten lässt und zum Kompromiss bereit ist, nutzt die unver- gleichlich großen Chancen unserer freiheitlichen Demokratie, um die uns unzählige andere Völker beneiden.

004

BADEN-WÜRTTEMBERG STIFTUNG

JAHRESBERICHT 2017

STATEMENT

DU

INTERNET

SOCIAL MEDIA

RECHT

PFLICHT

SUCHEN HALTUNG

MACHEN MIT-

MEDIEN

POLITIK

ZEITUNGEN TV

INFORMATION RADIO

ALTERNATIVE FAKTEN YELLOW

PRESS

SUCHMASCHINEN- OPTIMIERUNG

GEFÜHLTE WAHRHEIT

BELEIDIGUNG

KONTROLLE

DEMONSTRATION

ENTSCHEIDUNG

QUERDENKEN

NEUTRALITÄT

ÜBERZEUGUNG

PRIVATSPHÄRE

ORDNUNG

SCHUTZ OFFENHEIT

TOLERANZ

DEMOKRATIE RESPEKT

JEIN GERÜCHT

ZENSUR TABU HASHTAG

FILTERBLASE

CROWD CHATBOT

LÖSCHEN LIKE

SHITSTORM

VIRAL

VERBOT GESETZE

WAHL INFLUENCER

BÜRGERTUM

PERSÖN- LICHKEIT

D EI NE A UF LÖ SUN G

JA NEIN X

A

D A B C

B

B A C D B

C

1 C D B A

C

2 B A C D

D

A B C D

E

A B C D

F

A B C D

G

1 B C A D

G

2 A C D B

H

B C A

I

A B C D

J

B A C D

K

A B C

L

C B A

M

1 B A C

M

2 C A B D

N

A C B D

O

B A C

P

C B A

Q

C A C D

R

A B C

S

1 A C B D

S

2 A C B D B

T

A B C

U

D A B C

V

1 A B C

V

2 A B C

W

C A B

X

A B C

Y

A C B D

Z

A B D

Zähle die Buchstaben! Wenn mehrere Buchstaben zu einer Antwort gehören, zählen alle Buchstaben.

SUMME A SUMME B SUMME C SUMME D Übertrage deine Antworten!

D EI NE A UF LÖ SUN G

(10)

ALTERNATIVE FAKTEN

A – Können Fakten

alternativ sein?

JA NEIN

UNENTSCHLOSSEN

BADEN-WÜRTTEMBERG STIFTUNG JAHRESBERICHT 2017 SAG DEINE MEINUNG!

A — Z

Alternative Fakten sind eine Bezeichnung für verschleierte Falschbehauptungen. Dabei wird die

Realitätsdarstellung so weit verbogen, dass sie dem eigenen Standpunkt im öffentlichen Diskurs dienlich ist.

(11)

ALTERNATIVE FAKTEN

A – Können Fakten

alternativ sein?

JA NEIN

UNENTSCHLOSSEN

BADEN-WÜRTTEMBERG STIFTUNG JAHRESBERICHT 2017 SAG DEINE MEINUNG!

A — Z

Alternative Fakten sind eine Bezeichnung für verschleierte Falschbehauptungen. Dabei wird die

Realitätsdarstellung so weit verbogen, dass sie dem eigenen Standpunkt im öffentlichen Diskurs dienlich ist.

(12)

mist

kerl dreck

sack

stink

hack

nelke fresse

geige stiefel

dachs flach

zange arsch

piss frech

blod

mann

BELEIDIGUNG

B – Sind

wir zu nett

zueinander?

JA NEIN

WILLST DU STRESS, ALTE(R)?

BELEIDIGUNG

SAG DEINE MEINUNG! A — Z BADEN-WÜRTTEMBERG STIFTUNG

JAHRESBERICHT 2017

Eine Beleidigung bezeichnet das Kundgeben von geringschätzenden und herabwürdigenden Äußerungen

einer anderen Person gegenüber mit dem Ziel, diese zu kränken.

(13)

mist

kerl dreck

sack

stink

hack

nelke fresse

geige stiefel

dachs flach

zange arsch

piss frech

blod

mann

BELEIDIGUNG

B – Sind

wir zu nett

zueinander?

JA NEIN

WILLST DU STRESS, ALTE(R)?

BELEIDIGUNG

SAG DEINE MEINUNG!

A — Z BADEN-WÜRTTEMBERG STIFTUNG

JAHRESBERICHT 2017

Eine Beleidigung bezeichnet das Kundgeben von geringschätzenden und herabwürdigenden Äußerungen

einer anderen Person gegenüber mit dem Ziel, diese zu kränken.

(14)

C 1 – Ist die Crowd

intelligent?

JA NEIN

UNENTSCHLOSSEN

CROWD

BADEN-WÜRTTEMBERG STIFTUNG JAHRESBERICHT 2017 SAG DEINE MEINUNG!

A — Z

Unter Crowd versteht man eine große Anzahl von Individuen ohne erkennbare Führung, die vor allem

im digitalen Raum miteinander interagiert und als Zuhörerschaft für verschiedene Themen dient.

Entschuldigt mich kurz

...

(15)

C 1 – Ist die Crowd

intelligent?

JA NEIN

UNENTSCHLOSSEN

CROWD

BADEN-WÜRTTEMBERG STIFTUNG JAHRESBERICHT 2017 SAG DEINE MEINUNG!

A — Z

Unter Crowd versteht man eine große Anzahl von Individuen ohne erkennbare Führung, die vor allem

im digitalen Raum miteinander interagiert und als Zuhörerschaft für verschiedene Themen dient.

Entschuldigt mich kurz

...

(16)

CHATBOT

what is the purpose of life?

what is the purpose of living?

what is the purpose of existence?

to fi nd out what

happens when we get to the planet Earth

to serve the greater good

to live forever

C 2 – Wissen

Chatbots mehr als wir?

JA NEIN

DAS HABE ICH NICHT VERSTANDEN.

CHATBOT

SAG DEINE MEINUNG! A — Z BADEN-WÜRTTEMBERG STIFTUNG

JAHRESBERICHT 2017

Intelligente Dialogsysteme mit natürlichsprachlichen Fähigkeiten textueller oder auditiver Art nennt man Chatbots. Diese ermöglichen eine Interaktion mit einer Maschine, die einer natürlichen Kommunikation nachempfunden ist.

(17)

CHATBOT

what is the purpose of life?

what is the purpose of living?

what is the purpose of existence?

to fi nd out what

happens when we get to the planet Earth

to serve the greater good

to live forever

C 2 – Wissen

Chatbots mehr als wir?

JA NEIN

DAS HABE ICH NICHT VERSTANDEN.

CHATBOT

SAG DEINE MEINUNG!

A — Z BADEN-WÜRTTEMBERG STIFTUNG

JAHRESBERICHT 2017

Intelligente Dialogsysteme mit natürlichsprachlichen Fähigkeiten textueller oder auditiver Art nennt man Chatbots.

Diese ermöglichen eine Interaktion mit einer Maschine, die einer natürlichen Kommunikation nachempfunden ist.

(18)

D – Müssen ja

wir erst laut werden?

JA NEIN

UNENTSCHLOSSEN

DEMONSTRATION

BADEN-WÜRTTEMBERG STIFTUNG JAHRESBERICHT 2017 SAG DEINE MEINUNG!

A — Z

Mit einer Demonstration ist im politischen Sinne eine öffentliche Versammlung von Menschen mit gleichen Ansichten gemeint, die damit Aufmerksamkeit

und Interesse für ein bestimmtes Thema wecken will.

ja

ja

ja

WTF

NO

NO

NO

FU FU

FU

WOW

WOW

WOW

pro

pro pro

unentschlossen JEIN

YES

YES YES

?!

WEISS NICHT

nein Anti

Anti

Anti ohne mich

ohne mich ohne mich

nein

nein

BIN DABEI

BIN DABEI

BIN

DABEI

(19)

D – Müssen ja

wir erst laut werden?

JA NEIN

UNENTSCHLOSSEN

DEMONSTRATION

BADEN-WÜRTTEMBERG STIFTUNG JAHRESBERICHT 2017 SAG DEINE MEINUNG!

A — Z

Mit einer Demonstration ist im politischen Sinne eine öffentliche Versammlung von Menschen mit gleichen Ansichten gemeint, die damit Aufmerksamkeit

und Interesse für ein bestimmtes Thema wecken will.

ja

ja

ja

WTF

NO

NO

NO

FU FU

FU

WOW

WOW

WOW

pro

pro pro

unentschlossen JEIN

YES

YES YES

?!

WEISS NICHT

nein Anti

Anti

Anti ohne mich

ohne mich ohne mich

nein

nein

BIN DABEI

BIN DABEI

BIN

DABEI

(20)

ENTSCHEIDUNG

WIE SOLL ICH MICH ENTSCHEIDEN?

Wei t du, wo du im Leben grundsatzlich hinwillst?

Geht es um Leben und Tod?

Hast du genug Informationen, um eine fundierte Entscheidung zu treffen?

Konntest du mit dem Worst-Case-Szenario leben?

NA KLAR!

ES IST ECHT WICHTIG.

ICH DENKE, DOCH.

ICH BIN ZIEMLICH INFORMIERT.

HM, NEE.

NEE, ALLES EASY.

MACH' EIN SABBATICAL.

HOR' AUF DEINEN BAUCH! MACH' EINE

PRO-CONTRA-LISTE.

EIGENTLICH NICHT.

WIRF EINE MUNZE.

ES WARE DER UNTERGANG!

FRAGE JEMAND SCHLAUEN.

E – Sind

Entscheidungen grundsätzlich

einfach?

JA NEIN

UNENTSCHLOSSEN

ENTSCHEIDUNG

SAG DEINE MEINUNG! A — Z BADEN-WÜRTTEMBERG STIFTUNG

JAHRESBERICHT 2017

Wenn man aus mindestens zwei Handlungsalternativen, unter Berücksichtigung vorbestimmter Ziele,

eine Wahl zu treffen versucht, nennt man das Entscheidung.

(21)

ENTSCHEIDUNG

WIE SOLL ICH MICH ENTSCHEIDEN?

Wei t du, wo du im Leben grundsatzlich hinwillst?

Geht es um Leben und Tod?

Hast du genug Informationen, um eine fundierte Entscheidung zu treffen?

Konntest du mit dem Worst-Case-Szenario leben?

NA KLAR!

ES IST ECHT WICHTIG.

ICH DENKE, DOCH.

ICH BIN ZIEMLICH INFORMIERT.

HM, NEE.

NEE, ALLES EASY.

MACH' EIN SABBATICAL.

HOR' AUF DEINEN BAUCH! MACH' EINE

PRO-CONTRA-LISTE.

EIGENTLICH NICHT.

WIRF EINE MUNZE.

ES WARE DER UNTERGANG!

FRAGE JEMAND SCHLAUEN.

E – Sind

Entscheidungen grundsätzlich

einfach?

JA NEIN

UNENTSCHLOSSEN

ENTSCHEIDUNG

SAG DEINE MEINUNG!

A — Z BADEN-WÜRTTEMBERG STIFTUNG

JAHRESBERICHT 2017

Wenn man aus mindestens zwei Handlungsalternativen, unter Berücksichtigung vorbestimmter Ziele,

eine Wahl zu treffen versucht, nennt man das Entscheidung.

(22)

F – Spürst

du die Filter- blase?

JA NEIN

ICH SEHE, WAS ICH SEHEN WILL.

FILTERBLASE

BADEN-WÜRTTEMBERG STIFTUNG JAHRESBERICHT 2017 SAG DEINE MEINUNG!

A — Z

Die Filterblase beschreibt die durch Nutzerverhalten

(beispielsweise Standort des Benutzers, Suchhistorie und Klickverhalten) generierte selektive Auswahl von Informationen

auf Webseiten oder in sozialen Medien.

stuttgart ist

stuttgart ist viel schöner als berlin stuttgart ist hässlich

stuttgart ist die stressfreieste stadt der welt

stuttgart ist ne schöne stadt da muss man sich benehmen stuttgart ist und bleibt bunt

stuttgart ist die hauptstadt von stuttgart ist ganz chor

stuttgart ist

stuttgart ist bunt

stuttgart ist langweilig

(23)

F – Spürst

du die Filter- blase?

JA NEIN

ICH SEHE, WAS ICH SEHEN WILL.

FILTERBLASE

BADEN-WÜRTTEMBERG STIFTUNG JAHRESBERICHT 2017 SAG DEINE MEINUNG!

A — Z

Die Filterblase beschreibt die durch Nutzerverhalten

(beispielsweise Standort des Benutzers, Suchhistorie und Klickverhalten) generierte selektive Auswahl von Informationen

auf Webseiten oder in sozialen Medien.

stuttgart ist

stuttgart ist viel schöner als berlin stuttgart ist hässlich

stuttgart ist die stressfreieste stadt der welt

stuttgart ist ne schöne stadt da muss man sich benehmen stuttgart ist und bleibt bunt

stuttgart ist die hauptstadt von stuttgart ist ganz chor

stuttgart ist

stuttgart ist bunt

stuttgart ist langweilig

(24)

GEFÜHLTE WAHRHEIT

G 1 – Ist die

gefühlte Wahr- heit wahr?

JA NEIN

IN VINO VERITAS.

GEFÜHLTE WAHRHEIT

SAG DEINE MEINUNG!

A — Z BADEN-WÜRTTEMBERG STIFTUNG

JAHRESBERICHT 2017

Die gefühlte Wahrheit ist eine subjektive Realitätswahrnehmung.

Sie hat keinen belegbaren Hintergrund,

sondern beruht auf einer von Gefühlen, Vermutungen und Gerüchten geleiteten Überzeugung zu einer Thematik.

(25)

GEFÜHLTE WAHRHEIT

G 1 – Ist die

gefühlte Wahr- heit wahr?

JA NEIN

IN VINO VERITAS.

GEFÜHLTE WAHRHEIT

SAG DEINE MEINUNG!

A — Z BADEN-WÜRTTEMBERG STIFTUNG

JAHRESBERICHT 2017

Die gefühlte Wahrheit ist eine subjektive Realitätswahrnehmung.

Sie hat keinen belegbaren Hintergrund,

sondern beruht auf einer von Gefühlen, Vermutungen und Gerüchten geleiteten Überzeugung zu einer Thematik.

(26)

G 2 – Ist was dran an

Gerüchten?

JA NEIN

ALLES LÜGE!

GERÜCHT

BADEN-WÜRTTEMBERG STIFTUNG JAHRESBERICHT 2017 SAG DEINE MEINUNG!

A — Z

Bei einer Nachricht, die von großem Interesse ist, sich schnell verbreitet und

deren Wahrheitsgehalt zweifelhaft ist, spricht man von einem Gerücht.

michaelgraeter

.de

(27)

G 2 – Ist was dran an

Gerüchten?

JA NEIN

ALLES LÜGE!

GERÜCHT

BADEN-WÜRTTEMBERG STIFTUNG JAHRESBERICHT 2017 SAG DEINE MEINUNG!

A — Z

Bei einer Nachricht, die von großem Interesse ist, sich schnell verbreitet und

deren Wahrheitsgehalt zweifelhaft ist, spricht man von einem Gerücht.

michaelgraeter

.de

(28)

#love

#followme

#art

#beautiful

#follow

#friends

#nature

#tbt

#selfie

#instagood

#picoftheday

#instadaily

#cute

#fashion

#me

#repost

#girl

#fun

#fitness

#instalike

#nofilter

#instagram

#cat

#hot

#winter

#foodporn

#lifestyle

#london

#gym

#blue

#sky

#funny

#drawing

#girls

#fit

#ootd

#sun

#smile

#igers

#travel

#beauty

#photo

#swag

#instafood

#blessed

#hair

#sea #design

#work

#l4l

#christmas

#holiday

#baby

#sunset

#followforfollow

#style

#follow4follow

#family

#life

#photography

#model

#handmade

#goodmorning

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#cool

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#beach

#like4like

#summer

#flowers

#photooftheday

TOP 100 Instagram

Hashtags

HASHTAG

H – Sind

Hashtags Zeitgeist?

JA NEIN

#BWSTIFTUNG

HASHTAG

SAG DEINE MEINUNG! A — Z BADEN-WÜRTTEMBERG STIFTUNG

JAHRESBERICHT 2017

Als Hashtag bezeichnet man ein Schlagwort,

welches von einem vorangehenden Rautezeichen begleitet wird. Es wird in den sozialen Netzwerken verwendet, um damit Inhalte zu markieren und als Suchbegriff wieder auffindbar zu machen.

(29)

#love

#followme

#art

#beautiful

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#friends

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TOP 100 Instagram

Hashtags

HASHTAG

H – Sind

Hashtags Zeitgeist?

JA NEIN

#BWSTIFTUNG

HASHTAG

SAG DEINE MEINUNG!

A — Z BADEN-WÜRTTEMBERG STIFTUNG

JAHRESBERICHT 2017

Als Hashtag bezeichnet man ein Schlagwort,

welches von einem vorangehenden Rautezeichen begleitet wird.

Es wird in den sozialen Netzwerken verwendet, um damit Inhalte zu markieren und als Suchbegriff wieder auffindbar zu machen.

(30)

I – Lassen wir uns

beeinflussen?

JA NEIN

KANN MAN GÄNZLICH UNBEEINFLUSST SEIN?

INFLUENCER

BADEN-WÜRTTEMBERG STIFTUNG JAHRESBERICHT 2017 SAG DEINE MEINUNG!

A — Z

Mit der Bezeichnung Influencer sind Personen gemeint, die durch ihre ausgeprägte Präsenz in den sozialen Netzwerken

und ihr hohes Ansehen die Möglichkeit haben, viele Menschen zu erreichen und zu beeinflussen.

INSTAGRAM

REAL LIFE VS.

(31)

I – Lassen wir uns

beeinflussen?

JA NEIN

KANN MAN GÄNZLICH UNBEEINFLUSST SEIN?

INFLUENCER

BADEN-WÜRTTEMBERG STIFTUNG JAHRESBERICHT 2017 SAG DEINE MEINUNG!

A — Z

Mit der Bezeichnung Influencer sind Personen gemeint, die durch ihre ausgeprägte Präsenz in den sozialen Netzwerken

und ihr hohes Ansehen die Möglichkeit haben, viele Menschen zu erreichen und zu beeinflussen.

INSTAGRAM

REAL LIFE VS.

(32)
(33)

J – Ist

Jein-Sagen ok?

JA NEIN JEIN

JEIN

SAG DEINE MEINUNG!

A — Z BADEN-WÜRTTEMBERG STIFTUNG

JAHRESBERICHT 2017

Das Wort Jein ist eine Kreuzung der Wörter Ja und Nein.

Es drückt Unentschlossenheit aus und wird meist gebraucht, wenn eine Frage nicht eindeutig

beantwortet werden kann.

(34)

K – Brauchen

wir Kontrolle?

JA NEIN

MANCHMAL

KONTROLLE

BADEN-WÜRTTEMBERG STIFTUNG JAHRESBERICHT 2017 SAG DEINE MEINUNG!

A — Z

Die vermeintliche Macht über jemanden oder etwas, die mit Hilfe von strenger Überwachung ermöglicht wird,

nennt man Kontrolle.

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Dieses Gesetz gilt für Telemediendiensteanbieter, die mit Gewinnerzielungsabsicht Plattformen im Internet betreiben, die dazu bestimmt sind, dass Nutzer beliebige Inhalte mit anderen Nutzern teilen oder der Öffentlichkeit zugänglich machen (soziale Netzwerke). 2Plattformen mit jour- nalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, die vom Dienste- anbieter selbst verantwortet werden, gelten nicht als soziale Netzwerke im Sinne dieses Gesetzes. Das Gleiche gilt für Platt- formen, die zur Individualkommunikation oder zur Verbrei- tung spezifischer Inhalte bestimmt sind.

(2) Der Anbieter eines sozialen Netzwerks ist von den Pflichten nach den §§ 2 und 3 befreit, wenn das soziale Netzwerk im Inland weniger als zwei Millionen registrierte Nutzer hat.

(3) Rechtswidrige Inhalte sind Inhalte im Sinne des Absatzes 1, die den Tatbestand der §§ 86, 86a, 89a, 91, 100a, 111, 126, 129 bis 129b, 130, 131, 140, 166, 184b in Verbindung mit 184d, 185 bis 187, 201a, 241 oder 269 des Strafgesetzbuchs erfüllen und nicht gerechtfertigt sind.

§ 3 Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte

(1) Der Anbieter eines sozialen Netzwerks muss ein wirk- sames und transparentes Verfahren nach Absatz 2 und 3 für den Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte vorhalten. 2Der Anbieter muss Nutzern ein leicht erkennbares, unmittelbar erreichbares und ständig verfügbares Verfahren zur Übermittlung von Beschwerden über rechtswidrige Inhalte zur Verfügung stellen.

(2) Das Verfahren muss gewährleisten, dass der Anbieter des sozialen Netzwerks

1. unverzüglich von der Beschwerde Kenntnis nimmt und prüft, ob der in der Beschwerde gemeldete Inhalt rechtswidrig und zu entfernen oder der Zugang zu ihm zu sperren ist,

2. einen offensichtlich rechtswidrigen Inhalt innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde entfernt oder den Zugang zu ihm sperrt; dies gilt nicht, wenn das soziale Netz- werk mit der zuständigen Strafverfolgungsbehörde einen längeren Zeitraum für die Löschung oder Sperrung des offen- sichtlich rechtswidrigen Inhalts vereinbart hat,

3. jeden rechtswidrigen Inhalt unverzüglich, in der Regel innerhalb von sieben Tagen nach Eingang der Beschwerde entfernt oder den Zugang zu ihm sperrt; die Frist von sieben Tagen kann überschritten werden, wenn a) die Entscheidung über die Rechtswidrigkeit des Inhalts von der Unwahrheit einer Tatsachenbehauptung oder erkennbar von anderen tatsächlichen Umständen abhängt; das soziale Netzwerk kann in diesen Fällen dem Nutzer vor der Entscheidung Gelegenheit zur Stellungnahme zu der Beschwerde geben, b) das soziale Netzwerk die Entscheidung über die Rechtswidrigkeit inner- halb von sieben Tagen nach Eingang der Beschwerde einer nach den Absätzen 6 bis 8 anerkannten Einrichtung der Regu- lierten Selbstregulierung überträgt und sich deren Entschei- dung unterwirft,

4. im Falle der Entfernung den Inhalt zu Beweiszwecken sichert und zu diesem Zweck für die Dauer von zehn Wochen innerhalb des Geltungsbereichs der Richtlinien 2000/31/EG und 2010/13/EU speichert,

5. den Beschwerdeführer und den Nutzer über jede Entscheidung unverzüglich informiert und seine Entscheidung ihnen gegenüber begründet.

(3) Das Verfahren muss vorsehen, dass jede Beschwerde und die zu ihrer Abhilfe getroffene Maßnahme innerhalb des Geltungsbereichs der Richtlinien 2000/31/EG und 2010/13/ EU dokumentiert wird.

(4) Der Umgang mit Beschwerden muss von der Leitung des sozialen Netzwerks durch monatliche Kontrollen über- wacht werden. Organisatorische Unzulänglichkeiten im Umgang mit eingegangenen Beschwerden müssen unverzüg- lich beseitigt werden. 3Den mit der Bearbeitung von Beschwerden beauftragten Personen müssen von der Leitung des sozialen Netzwerks regelmäßig, mindestens aber halbjähr- lich deutschsprachige Schulungs- und Betreuungsangebote gemacht werden.

(5) Die Verfahren nach Absatz 1 können durch eine von der in § 4 genannten Verwaltungsbehörde beauftragten Stelle überwacht werden.

(6) Eine Einrichtung ist als Einrichtung der Regulierten Selbstregulierung im Sinne dieses Gesetzes anzuerkennen, wenn

1. die Unabhängigkeit und Sachkunde ihrer Prüfer gewährleistet ist,

2. eine sachgerechte Ausstattung und zügige Prüfung inner- halb von sieben Tagen sichergestellt sind,

3. eine Verfahrensordnung besteht, die den Umfang und Ablauf der Prüfung sowie Vorlagepflichten der angeschlos- senen sozialen Netzwerke regelt und die Möglichkeit der Über- prüfung von Entscheidungen vorsieht,

4. eine Beschwerdestelle eingerichtet ist und

5. die Einrichtung von mehreren Anbietern sozialer Netz- werke oder Institutionen getragen wird, die eine sachgerechte Ausstattung sicherstellen. 2Außerdem muss sie für den Beitritt weiterer Anbieter insbesondere sozialer Netzwerke offenstehen.

(7) Die Entscheidung über die Anerkennung einer Einrich- tung der Regulierten Selbstregulierung trifft die in § 4 genannte Verwaltungsbehörde.

(8) Die Anerkennung kann ganz oder teilweise widerrufen oder mit Nebenbestimmungen versehen werden, wenn Voraus- setzungen für die Anerkennung nachträglich entfallen sind.

(9) Die Verwaltungsbehörde nach § 4 kann auch bestimmen, dass für einen Anbieter von sozialen Netzwerken die Möglichkeit zur Übertragung von Entscheidungen nach Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe b für einen zeitlich befristeten Zeitraum entfällt, wenn zu erwarten ist, dass bei diesem Anbieter die Erfüllung der Pflichten des Absatzes 2 Nummer 3 durch einen Anschluss an die Regulierte Selbstregulierung nicht gewährleistet wird.

Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken

(Netzwerkdurchsetzungsgesetz - NetzDG)

Abbildung

TABU SAG DEINE MEINUNG!

Referenzen

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