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F Ü R DAS GESCH Ä FTSJAHR 2017

Im Dokument JAHRESBERICHT 2017 (Seite 167-173)

Die Vermögensgegenstände des Finanzanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten, gegebenenfalls vermindert um Abschrei-bungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert, angesetzt.

Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen wer-den alle erkennbaren Einzelrisiken individuell berücksichtigt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert.

Die Rückstellung für Pensionen wird mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Die Bewertung erfolgt nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren.

Es wurden folgende Annahmen zugrunde gelegt:

10-Jahres-Durchschnittszins zum 31.12.2017: 3,68 %, entspre-chend des von der Deutschen Bundesbank gem. § 253 Abs. 2 HGB (in der durch das Wohnimmobilienkreditrichtlinien-Gesetz geänderten Fassung, d. h. auf Basis eines 10-Jahres-Durch-schnittszeitraumes) für Dezember 2017 veröffentlichten Rechnungszinses für eine Restlaufzeit von 15 Jahren 7-Jahres-Durchschnittszins zum 31.12.2017: 2,80 %,

entspre-chend des von der Deutschen Bundesbank gem. § 253 Abs. 2 HGB für Dezember 2017 veröffentlichten Rechnungszinses für eine Restlaufzeit von 15 Jahren

Rentensteigerung: jährlich 2,0 %, nächstmals zum 1.1.2019 Finanzierungsendalter: 62

Biometrie: Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck Fluktuation: 0 %

Witwenrentenanwartschaft: individuell

Waisenrentenanwartschaft: nicht berücksichtigt

Zum 31.12.2017 beträgt der handelsrechtliche Erfüllungsbetrag auf Basis des 7-Jahres-Durchschnittszinses EUR 200.673,00. Die Differenz zu dem auf Basis des 10-Jahres-Durchschnittszinses ermittelten Erfüllungsbetrag in Höhe von EUR 20.809,00 bleibt ausschüttungsgesperrt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung ungewissen Verpflichtungen und erkenn-baren Risiken und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Rückstellungen für Risiken aus Rechtsstreitigkeiten werden auf Basis der von Sachverständi-gen geschätzten Erfolgsaussichten bewertet. Dabei kommen nach strittigen Sachverhalten differenzierte prozentuale Risiko-eintrittswahrscheinlichkeiten zum Ansatz. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Markt-zinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB).

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FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2017ANHANG

BADEN-WÜRTTEMBERG STIFTUNG JAHRESBERICHT 2017

Der Satzungszweck wird im Rahmen von einzelnen Projekten und geeigneten Veranstaltungen sowie durch die Vergabe von Stipendien verwirklicht. Die Passivierung erfolgt grundsätz-lich nach folgender Systematik:

Eine dem Grunde und der Höhe nach bestimmte und verpflich-tende Zusage an Leistungsempfänger ist unter dem Posten

„Zweckgebundene Mittel für Projekte“ erfasst. Wenn sich die Baden-Württemberg Stiftung gGmbH zur Erbringung satzungs-mäßiger Leistungen gegenüber einem Dritten (z. B. Projekt-partner) verpflichtet und diese Leistung hinsichtlich ihrer Höhe ungewiss ist, so sind diese Beträge ebenfalls hierunter erfasst. In geringem Umfang sind Aufwendungen für eigenes Personal enthalten, welche in den jeweiligen Budgetfestset-zungsbeschlüssen pauschaliert angesetzt sind.

Wird eine Leistungszusage unter dem Vorbehalt erteilt, dass zur Leistungserbringung genügend Mittel zur Verfügung ste-hen müssen, so handelt es sich – soweit diese Mittel zum Abschlussstichtag noch nicht vorhanden sind – um eine Ver-pflichtung, die erst nach Zugang bzw. Erwirtschaftung der Mittel zu bilanzieren ist. Gleiches gilt für Maßnahmen, die erst in einem späteren Geschäftsjahr zur Ausführung kommen.

Derartige aufschiebend bedingte Verpflichtungen werden im Anhang unter der entsprechenden Position angegeben.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen Erfüllungs-beträgen passiviert.

# 03

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 1 / Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des Geschäftsjahres sind in der Anlage zum Anhang dargestellt.

Die Gesellschaft ist an folgenden Unternehmen beteiligt:

Anteil

Südwestdeutsche Salzwerke AG,

Heilbronn 49 157.480 23.560

Reederei Schwaben GmbH,

Stuttgart 44 4.683 -836

* Zahlenangaben betreffen das Geschäftsjahr 2016.

2 / Umlaufvermögen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen in Höhe von TEUR 144 (Vorjahr: TEUR 275) gegen den Gesellschafter.

Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten Forderungen gegen den Gesellschafter in Höhe von TEUR 7.700 (Vorjahr:

TEUR 8.498).

Vorsteuererstattungsansprüche gemäß § 15a UStG, die ratier-lich zahlungswirksam werden, bestehen zum 31.12.2017 in Höhe von TEUR 651 (Vorjahr: TEUR 970). Von den sonstigen Vermögens-gegenständen entfallen TEUR 2.567 (Vorjahr: TEUR 1.141) auf Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Sämtliche übrigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegen-stände haben – wie im Vorjahr – eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

3 / Sondervermögen

Der Posten Sondervermögen betrifft rechtlich unselbständige Stiftungen, die durch die Baden-Württemberg Stiftung gGmbH gegründet wurden.

Die Sondervermögen werden in einem Nebenbuch mit eigenen Buchungs- und Bilanzkreisen geführt. Die Ergebnisse der ein-zelnen Sondervermögen werden anteilig zu Gunsten beziehungs-weise zu Lasten der jeweiligen Sondervermögen verwendet.

Auf der Aktivseite kommen die Vermögensgegenstände der recht-lich unselbständigen Stiftungen zum Ausweis, soweit diese nicht gesondert geführt werden. Die Sondervermögen auf der Passivseite weisen die Anteile der fremden Stifter am Vermögen der rechtlich unselbständigen Stiftungen aus. Die Anteile der Baden-Württemberg Stiftung gGmbH an den rechtlich unselb-ständigen Stiftungen werden unter den Gewinnrücklagen im Eigenkapital ausgewiesen.

4 / Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt unverändert TEUR 20.159.

Die Kapitalrücklage enthält Gesellschafterzuzahlungen im Sinne des § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB.

Als zweckgebundene Gewinnrücklagen sind die Anteile der Baden-Württemberg Stiftung gGmbH an den rechtlich unselb-ständigen Stiftungen ausgewiesen. Die Entwicklung der Anteile der Baden-Württemberg Stiftung gGmbH an den rechtlich unselb-ständigen Stiftungen stellt sich wie folgt dar:

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BADEN-WÜRTTEMBERG STIFTUNG

JAHRESBERICHT 2017 ANHANG

FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2017

Anteil 

Baden-Württemberg 95,9 53.426 150 -72 53.504 Zweckgebundene

Gewinnrücklagen 54.480 150 -2 54.628

5 / Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rück-stellungen für ausstehende Rechnungen.

6 / Zweckgebundene Mittel für Projekte

Es kommen die noch nicht verbrauchten Beträge für beschlos-sene und bis zum Ende des Berichtsjahres begonnene Projekte zum Ansatz.

In dem Posten Zweckgebundene Mittel für Projekte sind pro-jektbezogene Verpflichtungen gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von TEUR 45.007 (Vorjahr: TEUR 59.610) enthalten.

Die Verpflichtungen aus Zukunftsoffensiven sind formal inner-halb eines Jahres fällig. Bei den laufenden Projekten werden üblicherweise ca. EUR 40-50 Mio. innerhalb eines

Jahres in Anspruch genommen. Die verbleibenden Projektver-pflichtungen haben eine Restlaufzeit von 1-5 Jahren.

Art der Verbindlichkeiten Gesamt Restlaufzeit bis 1 Jahr Restlaufzeit 1-5 Jahre Restlaufzeit > 5 Jahre

31.12.2017

11.453 13.742 2.332 2.289 9.121 9.602 0 1.851

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten 1.414 422 1.265 422 120 0 29 0

(davon gegenüber

18.527 18.395 9.257 6.942 9.241 9.602 29 1.851

7 / Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch eine Bürgschaft des Landes gesichert.

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FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2017ANHANG

BADEN-WÜRTTEMBERG STIFTUNG JAHRESBERICHT 2017

8 / Umsatzerlöse

Verpachtung Werbeflächen 55 68

Projekterträge 175 10

29.737 26.120 Die Umsatzerlöse werden ausschließlich im Inland realisiert.

Hierin sind periodenfremde Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 1.146 (Vorjahr: TEUR 187) enthalten.

9 / Sonstige betriebliche Erträge

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 150 (Vorjahr: TEUR 26.672) enthal-ten. Davon entfallen TEUR 147 (Vorjahr: TEUR 25.077) auf die Auflösung von Rückstellungen.

10 / Aufwendungen für Altersversorgung

Der Posten “Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersver-sorgung“ enthält Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von TEUR 213 (Vorjahr: TEUR 192).

11 / Projektaufwand

2017  TEUR

2016  TEUR Zuführung zu zweckgebundenen

Mitteln für Projekte laut Beschlüssen des Aufsichtsrats

37.100 38.130

Projektaufwand Stiftung Kinderland 2.500 1.000 39.600 39.130 Der Projektaufwand enthält zu einem geringen Teil mitbud-getierte Personalaufwendungen für eigene, nur fallweise für Einzelprojekte eingestellte Mitarbeiter. Hierfür sind im Geschäftsjahr 2017 TEUR 578 tatsächlich angefallen, welche bereits in den Jahren der entsprechenden Beschlussfassungen aufwandswirksam wurden.

12 / Sonstige betriebliche Aufwendungen

Der Posten enthält periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 183 (Vorjahr: TEUR 143).

13 / Erträge aus Beteiligungen und anderen Wertpapieren des Finanzanlagevermögens

2017  TEUR

2016  TEUR

Erträge aus Beteiligungen 8.341 7.463

Erträge aus Wertpapieren des

Finanzanlagevermögens 62.540 14.552

70.881 22.015

14 / Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Unter diesem Posten sind Aufwendungen aus der Aufzinsung von langfristigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 27 (Vorjahr:

TEUR 43) ausgewiesen. Davon entfallen auf Pensionsrückstel-lungen TEUR 13 (Vorjahr: TEUR 3).

# 04

Sonstige Pflichtangaben 1 / Haftungsverhältnisse

Die Gesellschaft hat sich vertraglich zur Bereitstellung finanzieller Mittel an ein Beteiligungsunternehmen für den Fall verpflichtet, dass dieses seine Verpflichtungen aus einer möglichen Inanspruchnahme für die Übernahme von Dekontamina-tionskosten nicht mit eigenen Mitteln erfüllen kann. Aufgrund der vorliegenden Indikatoren über das Ausmaß der voraus-sichtlichen Dekontaminationskosten unter Berücksichtigung der derzeitigen Liquiditäts- und Eigenkapitalausstattung des Beteiligungsunternehmens, ist mit einer Inanspruchnahme aus dem Haftungsverhältnis nicht zu rechnen.

Die Baden-Württemberg Stiftung gGmbH (BWS) ist Mitglied in der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Für die Versorgungsverpflichtungen aus der Zusatzversorgung für aktive und ehemalige Arbeiter und Angestellte der BWS besteht eine Subsidiärhaftung seitens des Arbeitgebers. Für diese besteht unter den sonstigen Voraussetzungen eine Anhangangabepflicht nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB, da die BWS von dem Passivierungs-wahlrecht des Art. 28 Abs. 1 EGHGB nicht Gebrauch macht und die Verpflichtungen nicht auf der Basis eines versicherungs-mathematischen Gutachtens ermittelt wurden. Es handelt sich um eine tarifvertraglich vereinbarte zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung gegenüber den Angestellten der BWS. Die Ausgestaltung ergibt sich aus der Satzung der VBL. Die Versorgung wird im Wege des Umlageverfahrens über die VBL abgewickelt. Die Arbeitnehmer erwerben einen unmittelbaren Anspruch gegenüber der VBL.

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BADEN-WÜRTTEMBERG STIFTUNG

JAHRESBERICHT 2017 ANHANG

FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2017

Der Anteil des Arbeitgebers am derzeitigen Umlagesatz beträgt 6,45 %, der Arbeitnehmeranteil 1,81 %. Neben der Umlage erhebt die VBL Sanierungsgelder von allen beteiligten Arbeitge-bern mit Pflichtversicherten im Abrechnungsverband West. Die Gesamthöhe der von den beteiligten Arbeitgebern zu leis-tenden Sanierungsgelder vermindert sich ab 2016 für den neuen Deckungsabschnitt (bis 31.12.2022). Bisher entsprach die Gesamthöhe der Sanierungsgelder 2,0 % der jährlich um 1 % erhöhten zusatzversorgungspflichtigen Entgelte aller Pflicht-versicherten im Jahr 2001. Ab 2016 werden noch 0,14 % der ent-sprechenden Entgelte verursachergerecht auf die Arbeitgeber und Arbeitgebergruppen verteilt. Die Summe der umlagepflich-tigen Gehälter betrug TEUR 1.594 (Vorjahr: TEUR 1.627). Eine Schätzung der Verteilung der Versorgungsverpflichtungen auf die anspruchsberechtigten Arbeitnehmer, ehemaligen Arbeit-nehmer und Rentenbezieher ist nicht möglich.

2 / Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Das Volumen der durch den Aufsichtsrat beschlossenen Projekte, die noch nicht aufwandswirksam erfasst wurden (Projektobligo), beläuft sich auf TEUR 32.680 (Vorjahr: TEUR 26.950).

Aus im abgelaufenen Geschäftsjahr beauftragten, zum Bilanz-stichtag noch nicht abgerechneten baulichen Maßnahmen beste-hen Verpflichtungen in Höhe von TEUR 4.584.

3 / Derivative Finanzinstrumente

Die Gesellschaft setzt selbst keine derivativen Finanzins-trumente ein.

Im Rahmen der Investmentfonds werden, den Anlagerichtlinien der Baden-Württemberg Stiftung gGmbH entsprechend, Derivate, im Wesentlichen Futures, eingesetzt.

4 / Angaben zu den Mitgliedern der Unternehmensorgane GESCHÄFTSFÜHRUNG

Als Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr bestellt:

Christoph Dahl

Walter Leibold, bis 16. März 2018, Ministerialdirigent a. D.

Am 16. März 2018 wurde Herr Reiner Moser, Ministerialdirigent im Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg, zum Geschäfts-führer bestellt.

Die Gesamtvergütung von Herrn Christoph Dahl für das Geschäftsjahr 2017 setzt sich wie folgt zusammen:

TEUR

Grundgehalt (inkl. Zusatzversorgung) 127

Sonstige geldwerte Vorteile 6

133 Für den Geschäftsführer Walter Leibold wird auf die Angabe der Bezüge, für einen ehemaligen Geschäftsführer wird auf die Angabe der Ruhegeldbezüge sowie auf die Angabe der Pensions-rückstellung gem. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

AUFSICHTSRAT

Mitglieder des Aufsichtsrats:

Ministerpräsident Winfried Kretschmann

Mitglied des Landtags, Vorsitzender des Aufsichtsrats Andreas Schwarz

Mitglied des Landtags, Fraktionsvorsitzender Bündnis ’90/Die Grünen, Erster stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats Prof. Dr. Wolfgang Reinhart

Mitglied des Landtags, Fraktionsvorsitzender CDU, Zweiter stell-vertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats, Minister a. D.

Ministerin Theresia Bauer

Mitglied des Landtags, Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Minister Peter Hauk

Mitglied des Landtags, Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut

Mitglied des Landtags, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau

Minister Manfred Lucha

Mitglied des Landtags, Minister für Soziales und Integration Ministerin Edith Sitzmann

Mitglied des Landtags, Ministerin für Finanzen Minister Guido Wolf

Mitglied des Landtags, Minister der Justiz und für Europa Staatssekretär Volker Schebesta

Mitglied des Landtags

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FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2017ANHANG

BADEN-WÜRTTEMBERG STIFTUNG JAHRESBERICHT 2017

Staatssekretärin Theresa Schopper Nese Erikli

Mitglied des Landtags Reinhold Gall

Mitglied des Landtags, Minister a. D.

Winfried Mack

Mitglied des Landtags, Stellvertretender Fraktionsvor-sitzender CDU

Claus Paal (seit 26. März 2018) Mitglied des Landtags Barbara Saebel

Mitglied des Landtags Emil Sänze

Mitglied des Landtags Georg Wacker (bis 27. Februar 2018)

Mitglied des Landtags Nico Weinmann

Mitglied des Landtags

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten keine Vergütung.

5 / Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten

Während des Geschäftsjahres waren durchschnittlich 33 Ange-stellte (davon neun geringfügig Beschäftigte) als Angehörige der Stammbelegschaft und durchschnittlich elf Angestellte, die nur fallweise im Rahmen der Projektdurchführung eingestellt werden, beschäftigt.

6 / Abschlussprüferhonorar

Das auf das Geschäftsjahr 2017 auf den Abschlussprü-fer entfallende Gesamthonorar von TEUR 81 (einschließ-lich gesetz(einschließ-liche Umsatzsteuer) betrifft ausschließ(einschließ-lich Abschlussprüfungsleistungen.

7 / Angaben zu Sondervermögen i.S.v. § 1 Abs. 10 KAGB Die Gesellschaft hält Anteile an verschiedenen Sondervermögen mit langfristiger Anlagestrategie (langfristiger Kapitalerhalt und ausschüttungsfähige Erträge). Die Anteile an zwei dieser Sondervermögen notierten mit Kurswerten von EUR 148,5 Mio.

bzw. EUR 168,0 Mio. am Bilanzstichtag um EUR 0,6 Mio. bzw.

EUR 0,1 Mio. unter, die Anteile an vier weiteren Sonder-vermögen mit Kurswerten von zusammen EUR 1.185,8 Mio. um EUR 24,6 Mio. über ihrem Buchwert. Die Anteile an einem anderen Sondervermögen mit einer langfristigen Anlagestra-tegie (Absolute Return) notierten mit einem Kurswert von EUR 76,3 Mio. um knapp EUR 3,7 Mio. unter ihrem Buchwert. Im Geschäftsjahr wurden insgesamt EUR 62,5 Mio. ausgeschüttet.

Nach den Erfahrungen der bisherigen und der für das nach-folgende Geschäftsjahr erwarteten Wertentwicklung wird die Wertminderung nicht von Dauer sein. Außerplanmäßige Abschrei-bungen waren deshalb nicht vorzunehmen.

8 / Nachtragsbericht

Nach dem Bilanzstichtag haben sich keine Vorkommnisse erge-ben, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben.

9 / Ergebnisverwendungsvorschlag

Die Geschäftsführung schlägt vor, den nach Bildung der sat-zungsmäßigen Rücklagen verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von TEUR 43.451 auf neue Rechnung vorzutragen.

Stuttgart, den 26. April 2018

Baden-Württemberg Stiftung gGmbH

CHRISTOPH DAHL / REINER MOSER

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BADEN-WÜRTTEMBERG STIFTUNG

JAHRESBERICHT 2017 ANHANG

FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2017

Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Baden-Württemberg Stiftung gGmbH, Stuttgart, für das Geschäftsjahr vom 1.1.

bis zum 31.12.2017 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) fest-gestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungs-bezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungs-grundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetz-lichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

BEST Ä TIGUNGSVERMERK

Im Dokument JAHRESBERICHT 2017 (Seite 167-173)