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Warum man sich damit beschäftigen sollte

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108 DIE PTA IN DER APOTHEKE | Mai 2019 | www.diepta.de

I

n den vergangenen Jah- ren wurden immer weni- ger Organe transplan- tiert. Im Jahr 2017 ist die Anzahl der Transplantationen auf einen historischen Tiefstand gefallen. Waren es 2012 laut Deutscher Stiftung Organtrans- plantation noch 1046 Trans- plantationen, sind im Jahr 2017

nur noch 797 zu verzeichnen.

Dies hat verschiedene Gründe und ist sicher nicht nur mit den Skandalen, die es rund um Or- ganspenden in den letzten Jah- ren gab, zu erklären. Die Folgen für die Menschen aber, die auf der Warteliste sind und hoffen, dass sich ein Organ für sie fin- det und sie nicht sterben müs-

sen, ist katastrophal. Wenn man einem Patienten begegnet, der vielleicht nach einer erfolgrei- chen Transplantation der Niere nicht mehr zur Dialyse muss, spürt man die unendliche Dankbarkeit, die dieser für sein „neues“ Organ und seine Chance auf ein neues Leben empfindet. Gerade diese Men-

schen sind natürlich auch po- tenzielle Spender.

Wie ist es momentan gere- gelt? Die Organe, die trans- plantiert werden, sind Herz, Lunge, Niere, Bauchspeichel- drüse und Leber. Auch Au- genhornhäute und Gehörknö- chelchen aus dem Mittelohr las- sen sich transplantieren. Eine Organspende rettet Leben und die christ lichen Kirchen wie die Deutsche Katholische Bischofs- konferenz und der Rat der Evangelischen Kirche haben die Organspende als Akt der Nächstenliebe definiert. Zurzeit ist die Organspende nur mög- lich, wenn der Betroffene sich aktiv für eine Spende nach sei- nem Tod entschieden hat be- ziehungsweise wenn sich die Angehörigen in diesem Falle im Sinne des Verstorbenen dafür entscheiden. Liegt kein Organ- spendeausweis vor beziehungs- weise sind die Angehörigen nicht bereit sich dafür zu ent- scheiden, darf kein Organ ent- nommen werden.

Wie läuft es ab? Das Proze- dere, das abläuft, um eine Or- ganspende in Gang zu setzen, folgt ganz klaren, genau defi- nierten Abläufen. Dabei müssen

POLITIK

In Deutschland hoffen knapp 10 000 schwerkranke Menschen auf die Transplantation eines Organs. Dies ist jedoch nur möglich, wenn Menschen bereit sind, ihre Organe nach dem Tod zu spenden.

Warum man sich da­

mit beschäftigen sollte

PRAXIS

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zwei in der Transplantations- medizin beziehungsweise In- tensivmedizin erfahrene Ärzte unabhängig voneinander den nicht behebbaren absoluten Ausfall der kompletten Hirntä- tigkeit, auch Hirntod genannt, feststellen. Die Organe des Kör- pers wie Herz, Lungen, Nieren sind nur noch durch künstliche Be atmung und intensivmedi- zinische Behandlung in ihrer Funktionstüchtigkeit zu erhal- ten. Diese Erhaltungsmaßnah- men dienen dann einzig der Vorbereitung zur Entnahme, falls die entsprechende Zustim- mung vorliegt.

Was ist geplant? Sicher ist es nicht angenehm über den ei- genen Tod nachzudenken und die Vorstellung, was dann ge-

schieht, ist oft nicht schön. Aber es ist für die Angehörigen in solch einer extremen Situation viel einfacher eine Entschei- dung zu treffen, wenn sie schon wissen, wie der Betroffene zu Lebzeiten darüber gedacht hat.

Ein Teil der nicht durchge- führten Transplantationen ist auf diesen Punkt zurück zu führen.

Der dramatische Rückgang der Transplantationszahlen und damit verbunden der genauso dramatische Anstieg der Zahlen der Menschen, die auf der War- teliste versterben, hat die Politik auf den Plan gerufen. Man will eine Lösung finden, um die Menschen, die eigentlich kein Pro blem mit der Transplanta- tion haben, zu motivieren eine Entscheidung zu treffen. Das er-

spart den Angehörigen in einer sowieso schon furchtbaren Si- tuation eine Entscheidung tref- fen zu müssen.

Daher hat der Bundesgesund- heitsminister nun einen Geset- zesentwurf vorgelegt, der die sogenannte Widerspruchslö- sung vorsieht. Nach der Vorstel- lung des Gesundheitsministers soll es nun eine grundlegende Zustimmung geben, es sei denn man widerspricht aktiv der Entnahme. Hierbei genügt ein einfaches Nein, das in keinem Fall einer Begrün dung bedarf.

Die sogenannte Widerspruchs- lösung gilt bereits in 18 Län- dern: Bulgarien, Frankreich, Ir- land, Italien, Lettland, Liech- tenstein, Luxemburg, den Nie- derlanden, Österreich, Polen, Portugal, der Slowakei, Slowe-

nien, Spanien, Tschechien, der Türkei, Ungarn und Zypern.

Ein anderer Vorschlag sieht vor, dass man diese Entschei- dung mindestens einmal im Leben aktiv treffen muss. Dies soll an die Ausgabe des Per- sonalausweises geknüpft wer- den. Es bleibt abzuwarten, wel- che Entscheidung unser Par- lament nun trifft. Wichtig ist in allen Vorschlägen, dass die Entscheidung, die man persön- lich trifft, immer wieder geän- dert werden kann.  n

Mira Sellheim, Apothekerin und Delegierte der Landesapotheker- kammer Hessen

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