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Ummendorf Teilfläche Ummendorfer Ried

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Academic year: 2022

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200/1

203/2 203/3 203/4 203/5 203/9

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Ummendorf Teilfläche Ummendorfer Ried

19

13

19

21

13 11

Fischereigrenze

W10

W10 W3

W3 37

9 8

3

3 3 38

8 Rißegg

362 366 369

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380 382

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386

393 394

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398

400 401/1 409

410 418 419

431

Teilfläche Ehemalige Lehmgrube 23

6 39 1

N

Teilkarte 2 Teilkarte 3

108

428

474 476 478 479 480

481

684/3

684/4 684/5 684/6 684/7 684/8

684/9

685/1

Teilfläche Alter Ghau W1

W6

Natura 2000-Pflege- und Entwicklungsplan

Teilkarte 1

Teilkarte 1

LEGENDE

TK 100 unmaßstäblich

Teilkarte 3

W10 - Entwicklungsmaßnahme: Für das Ummendorfer Ried ist aus ökologischer Sicht eine großflächige Wieder- vernässung angezeigt. Fällt die Entscheidung für eine Wiedervernässung des Ummendorfer Riedes positiv aus, wird empfohlen aus Forstschutzgründen die momentan noch dominierenden Fichtenbestände soweit möglich zu ernten, bevor sie durch ansteigende Wasserstände absterben. Auf den ehemaligen Moorstandorten können sich bei entsprechenden Grundwasserständen wieder Moorwälder oder auch moortypische Offenland-LRT entwickeln. Die Maßnahme setzt einen Erwerb der betroffenen Flächen voraus. Ihre technische Realisierbarkeit ist im Rahmen eines hydrologischen Gutachtens zu untersuchen und im Rahmen einer Kosten-Nutzenanalyse abzuwägen.

Maßnahmen zur Erhaltung und Aufwertung von Buchen- und Schluchtwäldern

Zur Zeit keine Maßnahmen, Entwicklung beobachten

Stark auslichten (bis auf einzelne Gehölzexemplare)

Pflanzung von Einzelbäumen/-gehölzen

Gehölzaufkommen/-anflug beseitigen Mahd mit Abräumen

Aufstauen/Vernässen

Herstellung eines naturhaften Gewässerverlaufs / Extensivierung von Gewässerrandstreifen

Regelung von Freizeitnutzungen Beweidung

Auslichten bis auf ältere Gebüschkerne/Einzelgehölze

Neuanlage/Umgestaltung von Gewässern

Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung von Moorwäldern

Maßnahmenfläche 1 Maßnahmenfläche 3, 6

Maßnahmenfläche 11, 37, 38, 39

Maßnahmenfläche 9

Maßnahmenfläche 19

Maßnahmenfläche 1, 8, 9 Maßnahmenfläche 13, W10 Maßnahmenfläche 19

Maßnahmenfläche 21 Maßnahmenfläche 6

Maßnahmenfläche 1, 6, 23

Maßnahmenfläche W1, W6

Maßnahmenfläche W3

Empfohlene Maßnahmen:

Vogelschutzgebiet FFH-Gebiet

Sonstiges

Empfohlene Maßnahmen

Landkreis:

Gemeinde:

Naturraum:

Gesamtfläche FFH:

Gesamtfläche SPA:

Anzahl der Teilflächen:

Biberach, Ravensburg Biberbach a. d. Riß, Eberhardzell, Hochdorf, Ingoldingen, Ummendorf, Bad Wurzach Riß-Aitrach-Platten, Donau-Iller-Lech-Platte 714 ha 46 ha 9

0 250 500 Meter

Weitere Informationen zu den in den Karten dargestellten Maßnahmen finden Sie unter den entsprechenden Nummern in den Maßnahmen- bögen. Diese befinden sich als pdf-Dokument auf der dem PEPL beigefügten CD. Nummern die mit einem W gekennzeichnet sind, finden Sie im Erhebungsbogen - Maßnahmenfläche (Wald). Nummern ohne Buchstaben finden Sie im Erhebungsbogen - Maßnahmenfläche (Offenland).

empfohlene Erhaltungs- bzw. Entwicklungsmaßnahme

1.1 - empfohlene Erhaltungsmaßnahme: Zur Erhaltung der Lebensstätte der Gelbbauchunke und des Kammmolchs ist die alljährliche extensive Beweidung der Fläche westlich des Firmengeländes mit Schafen (etwa 3-4 Tiere) eine sinnvolle Maßnahme. Um die Störung für die Amphibien möglichst gering zu halten, sollte die Beweidung für einige Wochen ab etwa Mitte August stattfinden. Eine schärfere Beweidung über einen kurzen Zeitraum mit mehr Tieren ist einer Beweidung über einen längeren Zeitraum mit weniger Tieren vorzuziehen. Um das Gehölzaufkommen möglichst niedrig zu halten, kann zusätzlich zu den Schafen eine Ziege eingesetzt werden.

1.2 - empfohlene Erhaltungsmaßnahme: Wenn trotz der Beweidung die Verbuschung der Fläche zunimmt, sollten die aufkommenden Gehölze nach Bedarf alle 2-3 Jahre manuell entfernt werden. Die randlichen Gehölzbestände rund um die Fläche sollten jedoch als Puffer (v.a. gegen das angrenzende Firmengelände) belassen werden.

1.3 - empfohlene Erhaltungsmaßnahme: Turnusmäßig sollte etwa alle fünf Jahre kontrolliert werden, ob in der Fläche noch ausreichend temporäre Gewässer vorhanden sind (die Tümpel sollten im Frühjahr circa 5-10 % der Fläche einnehmen) und gegebenenfalls für Neuanlage bzw. Wiederherstellung geeigneter Laichgewässer gesorgt werden.

3.1 - empfohlene Entwicklungsmaßnahme: Entwicklung von mageren Pfeifengraswiesen durch Aushagerung auf fünf Flächen im Ummendorfer Ried. Es wird empfohlen, hierfür eine regelmäßige jährliche Mahd mit Abräumen

durchzufühen. Die Flächen wurden bisher im Rahmen von Pflegemaßnahmen im Herbst mit der Forstmähraupe gemäht und sind derzeit relativ nährstoffreich. Um einen artenreicheren, nährstoffärmeren Zustand wieder

herzustellen, können die Flächen in den nächsten Jahren früher, etwa im Juni/Juli, gemäht und abgeräumt werden.

Es wird vorgeschlagen, kleinere Streifen zur Riß und zum Wald hin nur gelegentlich zu mähen. Dieser Mahdtermin kann so lange beibehalten werden, bis eine deutliche Aushagerung zu erkennen ist (niedrigere, lichtere Vegetation, Auftreten von Magerkeitszeigern). Erst dann wird wieder eine regelmäßigen Spätmahd (ab 1. September) empfohlen (Maßnahme 3.2).

3.2 - empfohlene Entwicklungsmaßnahme: Die Flächen können nach Abschluss der oben beschriebenen Aushagerungsphase (Maßnahme 3.1) weiterhin jährlich gemäht werden. Es kann eine Streumahd mit Balkenmähwerk ab 1. September erfolgen. Es wird empfohlen, das Mähgut abzufahren.

6.1 - empfohlene Erhaltungsmaßnahme: Zur Erhaltung der Lebensstätten, vor allem der Landlebensräume, von Gelbbauchunke und Kammmolch sollte auf der Fläche unmittelbar nördlich des Firmengeländes eine

gelegentliche Schilfmahd von Hand in mehrjährigen Abständen, jeweils im Spätsommer, durchgeführt werden. Das Mahdgut sollte entfernt werden.

6.2 - empfohlene Erhaltungsmaßnahme: Zur Erhaltung der Lebensstätten, vor allem der Landlebensräume, von Gelbbauchunke und Kammmolch sollte die Gehölzsukzession mit Freischneider, Hand- und/oder

Motorsäge in ca. 3-5-jährigen Abständen nach Bedarf ausgelichtet werden. Ältere Gebüschkerne und

Einzelgehölze sollten zur Erhaltung der Strukturvielfalt verbleiben. Auch randliche Gehölze im Süden als Puffer gegen das angrenzende Firmengelände sollten belassen werden.

6.3 - empfohlene Erhaltungsmaßnahme:Turnusmäßig sollte etwa alle fünf Jahre kontrolliert werden, ob in der Fläche noch ausreichend temporäre Gewässer vorhanden sind (die Tümpel sollten im Frühjahr ca.

5-10 % der Fläche einnehmen). Gegebenenfalls sollte für Neuanlage bzw. Wiederherstellung geeigneter Laichgewässer gesorgt werden.

8 - empfohlene Erhaltungsmaßnahme: Zur Erhaltung des Lebensraumtyps 'Geschädigte Hochmoore' sollten die Flächen bis zur Umsetzung der Wiedervernässung (siehe Maßnahmen 12 und 13) wie bisher bei Bedarf in ein- bis zweijährigem Turnus von Gehölzaufkommen und -anflug freigehalten werden (ausreißen oder entfernen mit Handsäge). Es sollen so die Reste von hochmoortypischer Vegetation erhalten und damit die

autochthone Hochmoorflora und -fauna geschützt werden. Diese kann nach Durchführung der Renaturierungsmaßnahmen als Grundstock für eine Wiederbesiedlung des Gesamtgebiets dienen.

9.1 - empfohlene Entwicklungsmaßnahme: Um ein höheres Lichtangebot um die Gewässer und dadurch eine höhere Standortsvielfalt zu erreichen, können die Gehölze um die Gewässer stark ausgelichtet werden. Es wird empfohlen, allenfalls einzelne Gehölzexemplare sowie hochmoortypische Arten wie Spirke zu belassen. Zum Schutz der Vegetation kann die Maßnahme ausschließlich im Winter durchgeführt werden.

9.2 - empfohlene Entwicklungsmaßnahme: Nach Abschluss der Maßnahme 9.1 kann in den Folgejahren in mehrjährigen Abständen bei Bedarf der Gehölzanflug entfernt werden.

11 - empfohlene Erhaltungsmaßnahme: Auf diesen Flächen sind derzeit keine Maßnahmen erforderlich. Die Entwicklung der Flächen sollte beobachtet werden.

13 - empfohlene Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahme: Zur langfristigen Erhaltung und Entwicklung des Lebens- raumtyps 'Geschädigte Hochmoore' sollen die Flächen auf Grundlage eines zu erstellenden hydrologischen Konzepts wiedervernässt werden. Zur schnelleren Umsetzung ist auch eine Vernässung in Teilbereichen denkbar. Für eine erste Vernässungsphase bietet sich der nördliche Bereich des Ummendorfer Rieds an, da hier bereits viele Flächen in öffentlicher Hand sind. Ziel ist die Schaffung der Ausgangsbedingungen für Moorwachstum und damit auch langfristig die Entwickung der Lebensraumtypen 'Übergangs- und Schwingrasenmoore', 'Naturnahe Hochmoore',

'Torfmoor-Schlenken', 'Dystrophe Seen', 'Moorwälder' sowie 'Pfeifengraswiesen'. Vor Beginn der Umsetzung sollte der Ausgangszustand erfasst und dokumentiert werden.

19.1 - empfohlene Erhaltungsmaßnahme: Zum Schutz des Bibers vor Störungen sowie zur Verbesserung des Nahrungsangebots des Bibers sollte entlang der Riß und der renaturierten Riß-Altarme ein ungenutzter, etwa 20 m breiter Streifen belassen werden. Die Maßnahme dient auch der Erhaltung und Entwicklung der Lebensstätte der Groppe.

19.2 - empfohlene Erhaltungsmaßnahme: Im Herbst 2005 wurde eine Pflanzung von Weichhölzern durchgeführt.

Pflanzungen sollten oberhalb der Mittelwasserlinie und nur auf einer Uferseite stattfinden, um eine übermäßige Beschattung zu vermeiden. Es sollte beobachtet werden, ob die Nahrungsgrundlage für den Biber ausreichend ist; falls das nicht der Fall ist, sollten erneut ergänzend Weichhölzer (v. a. Weidenstecklinge) in lockeren Gruppen gepflanzt werden.

19.3 - empfohlene Entwicklungsmaßnahme: Um die Riß zu einem naturnahen Fließgewässer zu entwickeln, wird empfohlen, der Riß die Möglichkeit zu mehr Eigendynamik zu ermöglichen und dynamische Prozesse (Ufererosion, Auflandungen etc.) zuzulassen. Denkbar sind auch darüber hinausgehende Maßnahmen wie die Reaktivierung weiterer Altarme. Aktive Maßnahmen dürfen zum Schutz der Vegetation ausschließlich im Winter durchgeführt werden. Die Maßnahme kann auch die Entwicklung der Riß als Lebensraumtyp 'Fließgewässer mit flutender Wasservegetation' ermöglichen. Diese Maßnahmen sind freiwillig und dürfen nicht zum Nachteil der Eigentümer und Nutzer durchgeführt werden.

21 - empfohlene Erhaltungsmaßnahme: Zur Herstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der Lebensstätte des Bibers sollten Störungen vermieden werden. Das derzeitige Badeverbot im Natursee des Ummendorfer Rieds sollte bestehen bleiben und gelegentlich und stichprobenhaft kontrolliert werden. Im Uferbereich des

Natursees sollten vom Biber gefällte Bäume so lange belassen werden, bis der Biber Knospen und Rinde abgeerntet hat. Die zwischen Kreissport-Fischereiverein und Landratsamt Biberach getroffenen Vereinbarungen (beruhigte Zone im Südosten des Sees auf ca. 50% der Uferlänge, maximal 10 Angelstellen) dienen auch dem Schutz des Bibers. Ihre Einhaltung sollte kontrolliert werden.

23.1 - empfohlene Entwicklungsmaßnahme: Auf der Fläche nördlich der ehemaligen Lehmgrube kann ein Ganzjahres- Lebensraum für Gelbbauchunken entwickelt werden. Hierzu wird vorgeschlagen, flache sommertrockene Tümpel in ruderaler, möglichst nährstoffarmer Umgebung anzulegen. Der Erdaushub kann auf der Fläche selbst verbleiben.

Es wird empfohlen, dass die Tümpel so angelegt werden, dass sie mindestens 10% der Gesamtfläche einnehmen, überwiegend nicht größer als 10 m² und nicht tiefer als 0,5 m sind, so dass sie regelmäßig im Spätsommer austrocknen. In den Folgejahren kann die Fläche durch Mahd oder Einbeziehung in die Beweidung (siehe Maßnahme 1) offen gehalten werden. Die Maßnahme kann auch auf Teilbereichen durchgeführt werden.

23.2 - empfohlene Entwicklungsmaßnahme: Da solche Gewässer in der Regel relativ schnell verlanden, wird vorgeschlagen, nach der Anlage etwa alle fünf Jahre zu kontrollieren, ob noch ausreichend temporäre Gewässer vorhanden sind (die Tümpel sollten im Frühjahr circa 10 % der Fläche einnehmen) und gegebenenfalls für Neuanlage bzw. Wiederherstellung geeigneter Laichgewässer zu sorgen. Durch die Entwicklung einer Gelbbauchunken-

Lebensstätte in diesem Bereich könnte zudem das derzeitige Vorkommen in der ehemaligen Lehmgrube mit dem angrenzenden Wald vernetzt werden.

37 - empfohlene Erhaltungsmaßnahme: Zur Erhaltung des Lebensraumtyps 'Feuchte Hochstaudenfluren' sollte eine Mahd nicht jährlich und nicht mehrmals pro Jahr stattfinden. Düngemitteleintrag auf der Fläche sollte vermieden werden.

38 - empfohlene Erhaltungsmaßnahme: Zur Erhaltung des Lebensraumtyps 'Natürliche nährstoffreiche Seen' sind auf dieser Fläche derzeit keine Maßnahmen erforderlich. Die Entwicklung der Fläche sollte beobachtet werden.

39 - empfohlene Erhaltungsmaßnahme: Auf diesen Flächen sind derzeit keine Maßnahmen erforderlich.

W1.1 - Erhaltungsmaßnahme: Die naturnahe Waldwirtschaft dient insgesamt dem Erhalt der Lebensraumtypen in einem günstigen Zustand und sollte beibehalten bleiben. Insbesondere der ausreichenden Beteiligung der

standortheimischen Hauptbaumarten kommt eine besondere Bedeutung zu.

W1.2 - Erhaltungsmaßnahme: In den beiden Buchenwald-Lebensraumtypen sind nur sehr geringe Totholzvorräte vorhanden, diese sollten belassen bleiben. Totholz spielt eine entscheidende Rolle für die Gewährleistung eines günstigen Erhaltungszustandes der für den Lebensraum charakteristischen Tier- und Pflanzenarten (vergleiche Erhaltungsziele). Daher kommt dem gezielten Erhalt eines Teils des anfallenden Totholzes eine hohe Bedeutung zu.

W1.3 - Erhaltungsmaßnahme: Im Hainsimsen-Buchenwald sind nur wenige Habitatbäume vorhanden, diese sollten erhalten bleiben. Habitatbäume sind wegen ihrer entscheidenden Rolle für das Vorkommen einer Vielzahl

charakteristischer Tierarten (vergleiche Erhaltungsziele) von großer Bedeutung. Im Hainsimsen-Buchenwald kommt daher dem gezielten Erhalt ausgewählter Habitatbäume eine hohe Bedeutung zu. Die bereits günstige Habitatbaum- Ausstattung des Waldmeister-Buchenwalds sollte erhalten bleiben. Eine Markierung besonders wertvoller

Habitatbäume (Höhlenbäume, Horstbäume etc.) kann helfen, versehentliche Verluste durch Fällung zu vermeiden.

W3.1 - Erhaltungsmaßnahme: Der Moorwald im Ummendorfer Ried sollte durch eine Verbesserung des Wasser- haushaltes wieder in einen günstigen Erhaltungszustand überführt werden. Eine Vernässung der Riedflächen durch Aufstau der Entwässerungsgräben ist nur großflächig sinnvoll. Eine großflächige Vernässung dient dem Schutz der bestehenden Moorwaldflächen wie auch den Entwicklungsmöglichkeiten für zusätzliche Moorwaldflächen und Moortypen (Offenland-Lebensraumtypen). Die Maßnahme ist auf bestehender Lebensraumtypfläche eine Erhaltungsmaßnahme, auf dem Großteil der Riedfläche jedoch eine Entwicklungsmaßnahme (siehe Entwicklungsmaßnahmen).

W3.2 - Erhaltungsmaßnahme: (Bei zeitlicher Verzögerung von Maßnahme 3.1) Auf den entwässerten Standorten des Ummendorfer Riedes weist die Fichte eine hohe Wüchsigkeit und Verjüngungsfähigkeit auf. Die verbliebenen

Restflächen des Moorwaldes sind durch die Schatt- und Pumpwirkung der Fichtenbestände gefährdet. Bis die Maßnahme 3.1 (Vernässen) wirkt, können die Moorwaldflächen durch Pflegeeingriffe gesichert

werden, wobei empfohlen wird, die Fichte und nicht moortypische Gehölze zu entgernen. Bei dieser Pflegemaßnahme handelt es sich folglich nicht um eine "echte" Erhaltungsmaßnahme, die einen günstigen Erhaltungszustand herbeiführt, sondern sie verhindert lediglich, dass der Lebensraum vollständig verloren geht.

W6.1 - Entwicklungsmaßnahme: Förderung standortheimischer Baumarten bei der Waldpflege. Durch diese können die Buchenwälder auf Teilflächen weiter in Ihrer Qualität als Lebensraumtyp verbessert werden.

W6.2 - Entwicklungsmaßnahme: Durch eine weitere, über die Erhaltungsmaßnahme hinausgehende Anhebung des Totholzanteils können die Buchenwaldflächen ökologisch aufgewertet werden. Hierbei ist auch auf die Qualität des Totholzes zu achten. Es kann Holz der lebensraumtypischen Baumarten in unterschiedlichen Stärkeklassen stehend wie auch liegend vorhanden sein und es wird empfohlen dies bis zum natürlichen Zerfall im Bestand zu belassen.

W6.3 - Entwicklungsmaßnahme: Eine über das Maß der Erhaltungsmaßnahme hinausgehende Anhebung der Habitatbaumzahlen würde eine ökologische Aufwertung der Bestände bewirken. Durch eine konsequente

Markierung dieser Bäume können unbeabsichtigte Abgänge durch Fällung vermieden werden. Hierbei wird empfohlen insbesondere auf seltene und besonders wertvolle Strukturen wie Schwarzspechthöhlen zu achten.

W6.4 - Entwicklungsmaßnahme: Durch einzelstammweise Nutzung kann eine Verbesserung des Schichtengefüges und insbesondere der Altersstruktur der Bestände erreicht werden. Wo möglich, können dauerwaldartige Strukturen mit ungleichaltrigen Beständen angestrebt werden. Durch dauerhaften Erhalt einiger Einzelbäume oder

Baumgruppen (auch wirtschaftlich weniger bedeutsamer Bäume, z. B. Höhlenbäume) könnten auch Elemente der ökologisch bedeutsamen Alters- und Zerfallsphase im Wirtschaftswald integriert werden.

W1 -

Pflege- und Entwicklungsplan

FFH-Gebiet 7924-341 "Umlachtal und Riß südlich Biberach"

Vogelschutzgebiet 7924-401 "Lindenweiher"

Planstatt Senner (J. Senner, G. Odenwälder, R. Banzhaf, W. Löderbusch, S. Phillipson, R. Haberbosch);

proECO (Fachbeitrag Wald) G. Odenwälder, R. Banzhaf 30.03.2007

2005

TK, Ortholuftbild,

ALK (c) Landesvermessungsamt B.-W., Az 2851.9-1/3

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Lebensraumtypen und Arten - Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen

(Teilkarte 1)

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570570

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