1
2 1/2 4
4/4 5 5/3
7
13 20 19 26
27/227 31 30
32
32/1 38
40 45/145
51
53/2 53/3 53/4
53/5
55 55/1
55/2 56
56/1 57
59 60
62 64 64/1
67/32 67/33
80
226/
1 290
293
295/1
296/1
297
297/1 298
298/1 298/2
299/1 299/2
300/1 300/3
300/4 301/2
308 310
311/2 312/2 315
316/10
317
318/3 320
321 322 327 326
330 328 332 331 333
335 336 337
337/1
337/
2 337/3 337/4
337/5 337/6
337/7 337/8
337/9
338 339340
341
342
342/2 343
346 347
348 350
351/1 351/2
352/1
352/2 352/3
352/4 /5
352/6
/7
353/1 353/2
353/3 360
362
363
364
365
366
370
387
388 389
389/1
390 391 392
393
393/1 393/2
394
395
396
399 402
403
404
405 406
407
408 418
419 420
421
422 423
424 425 426
427 428
429 430
431 432 434
435
436
441
444 444/1 448
449 534/4
611/4
548
570
576
578 580
582
584
588 600 590
608
610 616
617 630
632
634 636
653/1 654/1
654/2 655/1 656
657/1 658/1
659/1 660
661/1 662/1
662/3 666/1
667/1 668/1 678/
1 679 680/1
680/2 681
682 683
684/1
685/2 686
688
689
690
691 692 696
698 700
701 702
703 704
706 708
709 710
712 714 716 718
720 722
724 728
729
729/2 729/3
730
730/1
733
734 736
742/1 742/2 774
775 778777 780779 781/1 782
782/1 782/2
783
784
785
786/1 786/4 786/5 786/6 786/7
787
788 789/1
789/2 790 791/2
792 793
794 794/2
795/2
796/1 796/2
797
798/1 799
800
800/1
800/3 801/
1 803
806/1 807/1 807/2
808/1 808/2810
811
812
813 814
814/1 814/2
814/3
814/4 815/1
815/2
816 817
818 820
820/1 821/3 822/1 822/2
823824 825826
835
849
850 851/1 851
853854/1
/1855 855/2 856
858
860 859
861
861/1 861/4
862
86
862/4 862/5/6
862/7
/8 0/11/9/1 863
880
880/
880/7 880/8 882
890
891
892 893
894
896
896/1
896/2
900
901
902 904
905
906
907 910908
911 912 913
914
915 916
918 919
920 922
923 924
925
926 927
928 930
932 934
9
965 966 971 1000
1000/8 1000/9
1026/14 1026/15 1026/16 1026/17
/2 1030----
1 1036 1036/1/2 /3 1036/5 1036/6 1036/7 1036/8 1036/9
1036/11 1040
1042
1042/1
1042/2 1044
1046 1046/1
1046/2 1046/3
/4 1052/4
1054 1055
1087/1 1096/6
1096/10
1096/15 1096/17 1096/18
1102
11031103/1/2 11041105 1106 1107
1109
1110 1111
1760
1761
1763 1764
1765 1766/1
1767/1
1767/2 1768 1773
1773/1 1774
1774/1 1775
1775/1 1777
1777/1 1778
1778/1 1780/1 1791 1791
/2 1791
/3 1792
1792/1 1793
1793/1 1794
1794/1 1795
1795/1 1796
1796/1 1797/1
1798/
1
1798/2
1800
1801 1802 1803
1803/1
1806 1807 18091808 1811 18181213 1814 1815 18191818 1820 18241823
1826 1827
1830
1832 1833
1834
1838 1839 1840 1841 1842 1844/1 1844/2
1846 1846/2
1847 1848 1849 1850 1851
1853 1852 1855 1854
1856 1858
1861 1862
1863 186718681869/1
1869/2 18701871
1872 1873
1874 1875
18761877 1878
1879 1880
1881188218831884 18851886
1887 1888
1892 1893
1894 1895
1896 1897/1 18981899
1900/1
1900/2
1928/2 2004
2005 2008
2008/1
2011
2011/1 2011----
2
2011/3 2013
2013/1
/2 /3
154
160
163/2 163/3 163/4
163/5 163/6
163/7 163/8 164
165 166 167
67/1
169/1
169/
3
169/6
170/2
170/3
170/4
170/5
171/2
171/3 171/4
172 172/1
173
177
178 179/1
179/2
180 181 182 183 184
184/1 185
186 187
188 188/1
188/2 189/2
189/3 189/4
189/5 189/6
190
190/1 191
191/1
191/2 192
192/1 193
193/1 194/1
194/2
194/3 195
195/1 197/1
198/3 200
200/1
203/2 203/3 203/4 203/5 203/9
204/2 204/3
205
205/1
205/2 205/3
206
207/1
208
Ummendorf Teilfläche Ummendorfer Ried
19
13
19
21
13 11
Fischereigrenze
W10
W10 W3
W3 37
9 8
3
3 3 38
8 Rißegg
362 366 369
371
372
376/1 377
380 382
383 384
386
393 394
396 397
398
400 401/1 409
410 418 419
431
Teilfläche Ehemalige Lehmgrube 23
6 39 1
N
Teilkarte 2 Teilkarte 3
108
428
474 476 478 479 480
481
684/3
684/4 684/5 684/6 684/7 684/8
684/9
685/1
Teilfläche Alter Ghau W1
W6
Natura 2000-Pflege- und Entwicklungsplan
Teilkarte 1
Teilkarte 1
LEGENDE
TK 100 unmaßstäblich
Teilkarte 3
W10 - Entwicklungsmaßnahme: Für das Ummendorfer Ried ist aus ökologischer Sicht eine großflächige Wieder- vernässung angezeigt. Fällt die Entscheidung für eine Wiedervernässung des Ummendorfer Riedes positiv aus, wird empfohlen aus Forstschutzgründen die momentan noch dominierenden Fichtenbestände soweit möglich zu ernten, bevor sie durch ansteigende Wasserstände absterben. Auf den ehemaligen Moorstandorten können sich bei entsprechenden Grundwasserständen wieder Moorwälder oder auch moortypische Offenland-LRT entwickeln. Die Maßnahme setzt einen Erwerb der betroffenen Flächen voraus. Ihre technische Realisierbarkeit ist im Rahmen eines hydrologischen Gutachtens zu untersuchen und im Rahmen einer Kosten-Nutzenanalyse abzuwägen.
Maßnahmen zur Erhaltung und Aufwertung von Buchen- und Schluchtwäldern
Zur Zeit keine Maßnahmen, Entwicklung beobachten
Stark auslichten (bis auf einzelne Gehölzexemplare)
Pflanzung von Einzelbäumen/-gehölzen
Gehölzaufkommen/-anflug beseitigen Mahd mit Abräumen
Aufstauen/Vernässen
Herstellung eines naturhaften Gewässerverlaufs / Extensivierung von Gewässerrandstreifen
Regelung von Freizeitnutzungen Beweidung
Auslichten bis auf ältere Gebüschkerne/Einzelgehölze
Neuanlage/Umgestaltung von Gewässern
Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung von Moorwäldern
Maßnahmenfläche 1 Maßnahmenfläche 3, 6
Maßnahmenfläche 11, 37, 38, 39
Maßnahmenfläche 9
Maßnahmenfläche 19
Maßnahmenfläche 1, 8, 9 Maßnahmenfläche 13, W10 Maßnahmenfläche 19
Maßnahmenfläche 21 Maßnahmenfläche 6
Maßnahmenfläche 1, 6, 23
Maßnahmenfläche W1, W6
Maßnahmenfläche W3
Empfohlene Maßnahmen:
Vogelschutzgebiet FFH-Gebiet
Sonstiges
Empfohlene Maßnahmen
Landkreis:
Gemeinde:
Naturraum:
Gesamtfläche FFH:
Gesamtfläche SPA:
Anzahl der Teilflächen:
Biberach, Ravensburg Biberbach a. d. Riß, Eberhardzell, Hochdorf, Ingoldingen, Ummendorf, Bad Wurzach Riß-Aitrach-Platten, Donau-Iller-Lech-Platte 714 ha 46 ha 9
0 250 500 Meter
Weitere Informationen zu den in den Karten dargestellten Maßnahmen finden Sie unter den entsprechenden Nummern in den Maßnahmen- bögen. Diese befinden sich als pdf-Dokument auf der dem PEPL beigefügten CD. Nummern die mit einem W gekennzeichnet sind, finden Sie im Erhebungsbogen - Maßnahmenfläche (Wald). Nummern ohne Buchstaben finden Sie im Erhebungsbogen - Maßnahmenfläche (Offenland).
empfohlene Erhaltungs- bzw. Entwicklungsmaßnahme
1.1 - empfohlene Erhaltungsmaßnahme: Zur Erhaltung der Lebensstätte der Gelbbauchunke und des Kammmolchs ist die alljährliche extensive Beweidung der Fläche westlich des Firmengeländes mit Schafen (etwa 3-4 Tiere) eine sinnvolle Maßnahme. Um die Störung für die Amphibien möglichst gering zu halten, sollte die Beweidung für einige Wochen ab etwa Mitte August stattfinden. Eine schärfere Beweidung über einen kurzen Zeitraum mit mehr Tieren ist einer Beweidung über einen längeren Zeitraum mit weniger Tieren vorzuziehen. Um das Gehölzaufkommen möglichst niedrig zu halten, kann zusätzlich zu den Schafen eine Ziege eingesetzt werden.
1.2 - empfohlene Erhaltungsmaßnahme: Wenn trotz der Beweidung die Verbuschung der Fläche zunimmt, sollten die aufkommenden Gehölze nach Bedarf alle 2-3 Jahre manuell entfernt werden. Die randlichen Gehölzbestände rund um die Fläche sollten jedoch als Puffer (v.a. gegen das angrenzende Firmengelände) belassen werden.
1.3 - empfohlene Erhaltungsmaßnahme: Turnusmäßig sollte etwa alle fünf Jahre kontrolliert werden, ob in der Fläche noch ausreichend temporäre Gewässer vorhanden sind (die Tümpel sollten im Frühjahr circa 5-10 % der Fläche einnehmen) und gegebenenfalls für Neuanlage bzw. Wiederherstellung geeigneter Laichgewässer gesorgt werden.
3.1 - empfohlene Entwicklungsmaßnahme: Entwicklung von mageren Pfeifengraswiesen durch Aushagerung auf fünf Flächen im Ummendorfer Ried. Es wird empfohlen, hierfür eine regelmäßige jährliche Mahd mit Abräumen
durchzufühen. Die Flächen wurden bisher im Rahmen von Pflegemaßnahmen im Herbst mit der Forstmähraupe gemäht und sind derzeit relativ nährstoffreich. Um einen artenreicheren, nährstoffärmeren Zustand wieder
herzustellen, können die Flächen in den nächsten Jahren früher, etwa im Juni/Juli, gemäht und abgeräumt werden.
Es wird vorgeschlagen, kleinere Streifen zur Riß und zum Wald hin nur gelegentlich zu mähen. Dieser Mahdtermin kann so lange beibehalten werden, bis eine deutliche Aushagerung zu erkennen ist (niedrigere, lichtere Vegetation, Auftreten von Magerkeitszeigern). Erst dann wird wieder eine regelmäßigen Spätmahd (ab 1. September) empfohlen (Maßnahme 3.2).
3.2 - empfohlene Entwicklungsmaßnahme: Die Flächen können nach Abschluss der oben beschriebenen Aushagerungsphase (Maßnahme 3.1) weiterhin jährlich gemäht werden. Es kann eine Streumahd mit Balkenmähwerk ab 1. September erfolgen. Es wird empfohlen, das Mähgut abzufahren.
6.1 - empfohlene Erhaltungsmaßnahme: Zur Erhaltung der Lebensstätten, vor allem der Landlebensräume, von Gelbbauchunke und Kammmolch sollte auf der Fläche unmittelbar nördlich des Firmengeländes eine
gelegentliche Schilfmahd von Hand in mehrjährigen Abständen, jeweils im Spätsommer, durchgeführt werden. Das Mahdgut sollte entfernt werden.
6.2 - empfohlene Erhaltungsmaßnahme: Zur Erhaltung der Lebensstätten, vor allem der Landlebensräume, von Gelbbauchunke und Kammmolch sollte die Gehölzsukzession mit Freischneider, Hand- und/oder
Motorsäge in ca. 3-5-jährigen Abständen nach Bedarf ausgelichtet werden. Ältere Gebüschkerne und
Einzelgehölze sollten zur Erhaltung der Strukturvielfalt verbleiben. Auch randliche Gehölze im Süden als Puffer gegen das angrenzende Firmengelände sollten belassen werden.
6.3 - empfohlene Erhaltungsmaßnahme:Turnusmäßig sollte etwa alle fünf Jahre kontrolliert werden, ob in der Fläche noch ausreichend temporäre Gewässer vorhanden sind (die Tümpel sollten im Frühjahr ca.
5-10 % der Fläche einnehmen). Gegebenenfalls sollte für Neuanlage bzw. Wiederherstellung geeigneter Laichgewässer gesorgt werden.
8 - empfohlene Erhaltungsmaßnahme: Zur Erhaltung des Lebensraumtyps 'Geschädigte Hochmoore' sollten die Flächen bis zur Umsetzung der Wiedervernässung (siehe Maßnahmen 12 und 13) wie bisher bei Bedarf in ein- bis zweijährigem Turnus von Gehölzaufkommen und -anflug freigehalten werden (ausreißen oder entfernen mit Handsäge). Es sollen so die Reste von hochmoortypischer Vegetation erhalten und damit die
autochthone Hochmoorflora und -fauna geschützt werden. Diese kann nach Durchführung der Renaturierungsmaßnahmen als Grundstock für eine Wiederbesiedlung des Gesamtgebiets dienen.
9.1 - empfohlene Entwicklungsmaßnahme: Um ein höheres Lichtangebot um die Gewässer und dadurch eine höhere Standortsvielfalt zu erreichen, können die Gehölze um die Gewässer stark ausgelichtet werden. Es wird empfohlen, allenfalls einzelne Gehölzexemplare sowie hochmoortypische Arten wie Spirke zu belassen. Zum Schutz der Vegetation kann die Maßnahme ausschließlich im Winter durchgeführt werden.
9.2 - empfohlene Entwicklungsmaßnahme: Nach Abschluss der Maßnahme 9.1 kann in den Folgejahren in mehrjährigen Abständen bei Bedarf der Gehölzanflug entfernt werden.
11 - empfohlene Erhaltungsmaßnahme: Auf diesen Flächen sind derzeit keine Maßnahmen erforderlich. Die Entwicklung der Flächen sollte beobachtet werden.
13 - empfohlene Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahme: Zur langfristigen Erhaltung und Entwicklung des Lebens- raumtyps 'Geschädigte Hochmoore' sollen die Flächen auf Grundlage eines zu erstellenden hydrologischen Konzepts wiedervernässt werden. Zur schnelleren Umsetzung ist auch eine Vernässung in Teilbereichen denkbar. Für eine erste Vernässungsphase bietet sich der nördliche Bereich des Ummendorfer Rieds an, da hier bereits viele Flächen in öffentlicher Hand sind. Ziel ist die Schaffung der Ausgangsbedingungen für Moorwachstum und damit auch langfristig die Entwickung der Lebensraumtypen 'Übergangs- und Schwingrasenmoore', 'Naturnahe Hochmoore',
'Torfmoor-Schlenken', 'Dystrophe Seen', 'Moorwälder' sowie 'Pfeifengraswiesen'. Vor Beginn der Umsetzung sollte der Ausgangszustand erfasst und dokumentiert werden.
19.1 - empfohlene Erhaltungsmaßnahme: Zum Schutz des Bibers vor Störungen sowie zur Verbesserung des Nahrungsangebots des Bibers sollte entlang der Riß und der renaturierten Riß-Altarme ein ungenutzter, etwa 20 m breiter Streifen belassen werden. Die Maßnahme dient auch der Erhaltung und Entwicklung der Lebensstätte der Groppe.
19.2 - empfohlene Erhaltungsmaßnahme: Im Herbst 2005 wurde eine Pflanzung von Weichhölzern durchgeführt.
Pflanzungen sollten oberhalb der Mittelwasserlinie und nur auf einer Uferseite stattfinden, um eine übermäßige Beschattung zu vermeiden. Es sollte beobachtet werden, ob die Nahrungsgrundlage für den Biber ausreichend ist; falls das nicht der Fall ist, sollten erneut ergänzend Weichhölzer (v. a. Weidenstecklinge) in lockeren Gruppen gepflanzt werden.
19.3 - empfohlene Entwicklungsmaßnahme: Um die Riß zu einem naturnahen Fließgewässer zu entwickeln, wird empfohlen, der Riß die Möglichkeit zu mehr Eigendynamik zu ermöglichen und dynamische Prozesse (Ufererosion, Auflandungen etc.) zuzulassen. Denkbar sind auch darüber hinausgehende Maßnahmen wie die Reaktivierung weiterer Altarme. Aktive Maßnahmen dürfen zum Schutz der Vegetation ausschließlich im Winter durchgeführt werden. Die Maßnahme kann auch die Entwicklung der Riß als Lebensraumtyp 'Fließgewässer mit flutender Wasservegetation' ermöglichen. Diese Maßnahmen sind freiwillig und dürfen nicht zum Nachteil der Eigentümer und Nutzer durchgeführt werden.
21 - empfohlene Erhaltungsmaßnahme: Zur Herstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der Lebensstätte des Bibers sollten Störungen vermieden werden. Das derzeitige Badeverbot im Natursee des Ummendorfer Rieds sollte bestehen bleiben und gelegentlich und stichprobenhaft kontrolliert werden. Im Uferbereich des
Natursees sollten vom Biber gefällte Bäume so lange belassen werden, bis der Biber Knospen und Rinde abgeerntet hat. Die zwischen Kreissport-Fischereiverein und Landratsamt Biberach getroffenen Vereinbarungen (beruhigte Zone im Südosten des Sees auf ca. 50% der Uferlänge, maximal 10 Angelstellen) dienen auch dem Schutz des Bibers. Ihre Einhaltung sollte kontrolliert werden.
23.1 - empfohlene Entwicklungsmaßnahme: Auf der Fläche nördlich der ehemaligen Lehmgrube kann ein Ganzjahres- Lebensraum für Gelbbauchunken entwickelt werden. Hierzu wird vorgeschlagen, flache sommertrockene Tümpel in ruderaler, möglichst nährstoffarmer Umgebung anzulegen. Der Erdaushub kann auf der Fläche selbst verbleiben.
Es wird empfohlen, dass die Tümpel so angelegt werden, dass sie mindestens 10% der Gesamtfläche einnehmen, überwiegend nicht größer als 10 m² und nicht tiefer als 0,5 m sind, so dass sie regelmäßig im Spätsommer austrocknen. In den Folgejahren kann die Fläche durch Mahd oder Einbeziehung in die Beweidung (siehe Maßnahme 1) offen gehalten werden. Die Maßnahme kann auch auf Teilbereichen durchgeführt werden.
23.2 - empfohlene Entwicklungsmaßnahme: Da solche Gewässer in der Regel relativ schnell verlanden, wird vorgeschlagen, nach der Anlage etwa alle fünf Jahre zu kontrollieren, ob noch ausreichend temporäre Gewässer vorhanden sind (die Tümpel sollten im Frühjahr circa 10 % der Fläche einnehmen) und gegebenenfalls für Neuanlage bzw. Wiederherstellung geeigneter Laichgewässer zu sorgen. Durch die Entwicklung einer Gelbbauchunken-
Lebensstätte in diesem Bereich könnte zudem das derzeitige Vorkommen in der ehemaligen Lehmgrube mit dem angrenzenden Wald vernetzt werden.
37 - empfohlene Erhaltungsmaßnahme: Zur Erhaltung des Lebensraumtyps 'Feuchte Hochstaudenfluren' sollte eine Mahd nicht jährlich und nicht mehrmals pro Jahr stattfinden. Düngemitteleintrag auf der Fläche sollte vermieden werden.
38 - empfohlene Erhaltungsmaßnahme: Zur Erhaltung des Lebensraumtyps 'Natürliche nährstoffreiche Seen' sind auf dieser Fläche derzeit keine Maßnahmen erforderlich. Die Entwicklung der Fläche sollte beobachtet werden.
39 - empfohlene Erhaltungsmaßnahme: Auf diesen Flächen sind derzeit keine Maßnahmen erforderlich.
W1.1 - Erhaltungsmaßnahme: Die naturnahe Waldwirtschaft dient insgesamt dem Erhalt der Lebensraumtypen in einem günstigen Zustand und sollte beibehalten bleiben. Insbesondere der ausreichenden Beteiligung der
standortheimischen Hauptbaumarten kommt eine besondere Bedeutung zu.
W1.2 - Erhaltungsmaßnahme: In den beiden Buchenwald-Lebensraumtypen sind nur sehr geringe Totholzvorräte vorhanden, diese sollten belassen bleiben. Totholz spielt eine entscheidende Rolle für die Gewährleistung eines günstigen Erhaltungszustandes der für den Lebensraum charakteristischen Tier- und Pflanzenarten (vergleiche Erhaltungsziele). Daher kommt dem gezielten Erhalt eines Teils des anfallenden Totholzes eine hohe Bedeutung zu.
W1.3 - Erhaltungsmaßnahme: Im Hainsimsen-Buchenwald sind nur wenige Habitatbäume vorhanden, diese sollten erhalten bleiben. Habitatbäume sind wegen ihrer entscheidenden Rolle für das Vorkommen einer Vielzahl
charakteristischer Tierarten (vergleiche Erhaltungsziele) von großer Bedeutung. Im Hainsimsen-Buchenwald kommt daher dem gezielten Erhalt ausgewählter Habitatbäume eine hohe Bedeutung zu. Die bereits günstige Habitatbaum- Ausstattung des Waldmeister-Buchenwalds sollte erhalten bleiben. Eine Markierung besonders wertvoller
Habitatbäume (Höhlenbäume, Horstbäume etc.) kann helfen, versehentliche Verluste durch Fällung zu vermeiden.
W3.1 - Erhaltungsmaßnahme: Der Moorwald im Ummendorfer Ried sollte durch eine Verbesserung des Wasser- haushaltes wieder in einen günstigen Erhaltungszustand überführt werden. Eine Vernässung der Riedflächen durch Aufstau der Entwässerungsgräben ist nur großflächig sinnvoll. Eine großflächige Vernässung dient dem Schutz der bestehenden Moorwaldflächen wie auch den Entwicklungsmöglichkeiten für zusätzliche Moorwaldflächen und Moortypen (Offenland-Lebensraumtypen). Die Maßnahme ist auf bestehender Lebensraumtypfläche eine Erhaltungsmaßnahme, auf dem Großteil der Riedfläche jedoch eine Entwicklungsmaßnahme (siehe Entwicklungsmaßnahmen).
W3.2 - Erhaltungsmaßnahme: (Bei zeitlicher Verzögerung von Maßnahme 3.1) Auf den entwässerten Standorten des Ummendorfer Riedes weist die Fichte eine hohe Wüchsigkeit und Verjüngungsfähigkeit auf. Die verbliebenen
Restflächen des Moorwaldes sind durch die Schatt- und Pumpwirkung der Fichtenbestände gefährdet. Bis die Maßnahme 3.1 (Vernässen) wirkt, können die Moorwaldflächen durch Pflegeeingriffe gesichert
werden, wobei empfohlen wird, die Fichte und nicht moortypische Gehölze zu entgernen. Bei dieser Pflegemaßnahme handelt es sich folglich nicht um eine "echte" Erhaltungsmaßnahme, die einen günstigen Erhaltungszustand herbeiführt, sondern sie verhindert lediglich, dass der Lebensraum vollständig verloren geht.
W6.1 - Entwicklungsmaßnahme: Förderung standortheimischer Baumarten bei der Waldpflege. Durch diese können die Buchenwälder auf Teilflächen weiter in Ihrer Qualität als Lebensraumtyp verbessert werden.
W6.2 - Entwicklungsmaßnahme: Durch eine weitere, über die Erhaltungsmaßnahme hinausgehende Anhebung des Totholzanteils können die Buchenwaldflächen ökologisch aufgewertet werden. Hierbei ist auch auf die Qualität des Totholzes zu achten. Es kann Holz der lebensraumtypischen Baumarten in unterschiedlichen Stärkeklassen stehend wie auch liegend vorhanden sein und es wird empfohlen dies bis zum natürlichen Zerfall im Bestand zu belassen.
W6.3 - Entwicklungsmaßnahme: Eine über das Maß der Erhaltungsmaßnahme hinausgehende Anhebung der Habitatbaumzahlen würde eine ökologische Aufwertung der Bestände bewirken. Durch eine konsequente
Markierung dieser Bäume können unbeabsichtigte Abgänge durch Fällung vermieden werden. Hierbei wird empfohlen insbesondere auf seltene und besonders wertvolle Strukturen wie Schwarzspechthöhlen zu achten.
W6.4 - Entwicklungsmaßnahme: Durch einzelstammweise Nutzung kann eine Verbesserung des Schichtengefüges und insbesondere der Altersstruktur der Bestände erreicht werden. Wo möglich, können dauerwaldartige Strukturen mit ungleichaltrigen Beständen angestrebt werden. Durch dauerhaften Erhalt einiger Einzelbäume oder
Baumgruppen (auch wirtschaftlich weniger bedeutsamer Bäume, z. B. Höhlenbäume) könnten auch Elemente der ökologisch bedeutsamen Alters- und Zerfallsphase im Wirtschaftswald integriert werden.
W1 -
Pflege- und Entwicklungsplan
FFH-Gebiet 7924-341 "Umlachtal und Riß südlich Biberach"
Vogelschutzgebiet 7924-401 "Lindenweiher"
Planstatt Senner (J. Senner, G. Odenwälder, R. Banzhaf, W. Löderbusch, S. Phillipson, R. Haberbosch);
proECO (Fachbeitrag Wald) G. Odenwälder, R. Banzhaf 30.03.2007
2005
TK, Ortholuftbild,
ALK (c) Landesvermessungsamt B.-W., Az 2851.9-1/3
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Karte 5:
Lebensraumtypen und Arten - Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen
(Teilkarte 1)
Maßstab: 1:5.000 Flurstücksnummer
570570