Empfohlene Maßnahmen:
145
148
148/
149/1 149/2 150
151
151/
1 160
161
162 166
167 168
169
170
171
172
174 174/
1
389 391
391/2
391/3
392
396/1
3 396/9 396/10
396/11
396/12 396/13
396/14
396/15
396/16 396/21
396/24 396/25
397
398
399 399/1
400
401
402 403
405
405/
1
406
407 408 409
410
411 412
413/1
417
418
419
420 421
422
423
424 425
426
427 428 429
431
432 433 434 435 436
437 450 438
452 451 453
454
455 456
456/1 457 458
459 460
461 462
463
464 465
466
466/1 467 468
469
470
471
472
473
474
475 476
477
478
479 480
482481 483 484 485 487 486 489488 491490 493492 495494 496 498497 499
500
500/1
519 520
521 522
524 525
526 528
529 530
532
533 534
536535
537
538
539 540 542541
543
544
545
546
547
548
549 550
551 552
553 554 555
556
558 559
560 561
562 563
564
565
567 568
569 570
571 572
573 574
575 576
577 578
579
580
581 582
583
584
585
586 587
601
603 604
605
606
607 608
610 614/1
614/2
863/1
863/2 863
864/2
867 868
870 8
1180
1182
1186
1188
1194
1195
1196
1197
1198
1206
1207 1212
1213
1214
1227
81
86/1 86/10
86/11 86/12
86/13 86/14 86/15 86/16
86/17 86/18
86/22 87
87/1 88
88/1 89
91 929394 9596979899100
104101 106105 108107 110109 111 112
112/
113/1 113/2 115/2
115/3 125/4
126/1
126/2
126/3 152
196
230 23
0/1 232/1
232/2
232/3 233/1
233/2 233/3 233/4 233/5 235 234
236 236/1 236/2 236/3
237
238
243
247
249 250
1 25
540 543/1
543/2 543/3
547
561
562
564
565
569568 570
571
573 574
575
576
579 580/1
581
582
582/1 582/2 582/3
582/4 582/5
582/6 582/7 582/8 582/10 /9 582/11 582/12
582/14
/15 585
585/6 585/7 586 587
588 592
596/1
596/2 596/3
598
599 600
600/3
600/4 600/5
601/5
603 602
604
610
611 612
613
614 615 615/
3 616 617
617/1 617----2 617/3 619
620
621
622
624
625
626
627
628
630
631
632
633
635
637
638
639
640
641
643
644
645
646 649
651
652 653
654
655 656 657 658 660 659 661 662 664 663 665
669
670
671 672
674 675
676 677
678 679
680 681
681/1 682
682/1 682/2
683
683/1 685 684
687 686 688
690
691 692
694
694/1 694/2
694/3
695 696/1 696
696/2 698
698/1
698/2 699
699/1 699/2 700
700/1 702
703
704
705
705/1
707 707/1
708 709
710 711
713/ 713 1
714 715
716
716/1 717
718
719
719/1
723
724
728
732 734
735 736
736/1 737
739 738 739/1 739/2 739/3
740
741 745
745/1 745/2 746 747 747/1
749 750 750/1 751
757
758
758/1
759 763
764765 766
770 771
773 774 775
777 779
780
780/1
781 781/1 782
782/1 783
783/1 784
784/1 785
785/1 786
786/1 787
787/1 788
788/1 788/2 789
789/1
789/2 789----
3 790
790/1 790/2 790/3 791
792
792/1 793
793/1 794
794/1 795
795/1 797
797/1 798
798/1 799
799/1 800
800/1 801 802
804803 805 806
808 810 809
815 816 818 822 823 824 377
377/2 377/3 377/5
377/6
377/7
379
380 380/1
381
398 397 411
412413414415 416
417
424
425
27
428
431
435
1052
1053
1060 1060/1
1119
1120
1126
1127 1128
1129
1129/1 1130 1130/1
11311132
1133 1139
1140 1140/1
1141/ 1141 11421
1143
1144
1146
1147 114
7/1 1148
1149
1150
1151
1151/1
1151/2 1152
1153
1169 1170
1171
1172
1173
11941195 1196
1199
1199/1 1199/2
1200
1200/1
1201
1203
1204
1209 1210
1211 1212
1219
1219/1
1220
12211222 1223
1260 1262
1263 1264 1265
1266
1370 371
1379 1380
1380/
1
1381
1382 1383
1384 1390
1391
1392 1393
1394
1395 1396
1397
1405
1406 1406/1 9/1
1409/2 1409/5 1409/6 1410
14261423 14271428 14301430/1
1431
14321433
1434
1435 14 35/1
1435/2 1435/3
1495
1495/1 1495/2 1500
150 1
1502 1502/1 /3
/4
313/1 314
314/1
314/2 314/3 314/4
314/5 314/6
315
316 317
634
638
638/1
639 640
641 642
643 644 645
646 647
648 651 650
652
653
654 655
656 658
660
Degernau
Teilfläche Lindenweiher
Schiggenmühle
20
25 17 22
30
4 5 22 40
16 22 40
16 34
Degernau
7 69
583
601
25
69 20
Teilfläche Lindenweiher
308 360
361
363
364
365
366
370 373
1944
1945
1946
1951
1952
1956
1957 1984 1985
1986 1987
1992 1991 1992/1 1993
634 945 637
946
947
948 949
Teilfläche Mauchenmühle 15
27 W5 W12
W5 W12
Teilkarte 3 Teilkarte 2
TK 100 unmaßstäblich
Teilkarte 1
Teilkarte 1
TK 25 unmaßstäblich
Teilkarte 2 Teilkarte 3
Teilkarte 3
N
LEGENDE
Natura 2000-Pflege- und Entwicklungsplan
TK 100 unmaßstäblich 4 - empfohlene Erhaltungsmaßnahme: Zur Erhaltung des Lebensraumtyps 'Kalkreiches Niedermoor' sollte auf
der kleinen Niedermoorfläche südlich des Lindenweihers eine Streumahd von Hand oder mit Balkenmäher ab dem 1. September durchgeführt werden. Dabei sollte ein jährlich wechselndes Drittel der Fläche gemäht und das Mähgut entfernt werden.
5 - empfohlene Entwicklungsmaßnahme: Zur Entwicklung des Lebensraumtyps 'Pfeifengraswiesen' kann auf der großen Streuwiesenfläche östlich des Lindenweihers wie bisher eine jährliche Streumahd mit Abtransport des Mahdguts durchgeführt werden. Es wird empfohlen, die Mahd nicht zu spät, am besten Anfang bis Mitte September, durchzuführen. Um die kleinstandörtliche Vielfalt der derzeit relativ
einheitlichen Fläche zu fördern und Kleintieren Deckung und Nahrung zu bieten, können kleinere Streifen auf jährlich wechselnden Flächen stehen bleiben. Durch die Pflege entstehende Fahrspuren und kleinflächige mechanische Bodenbeschädigungen sind auf dieser derzeit sehr homogenen Fläche in Hinblick auf eine höhere kleinstandörtliche Vielfalt durchaus erwünscht.
7.1 - empfohlene Erhaltungsmaßnahme: Die Fläche im Südwesten des Lindenweihers sollte ähnlich wie die Flächen im Südosten des Lindenweihers (Maßnahme 30) nur bei Bedarf einer Streumahd unterzogen werden.
Vitale, d.h. über 1,2 m hohe und fruchtende Cladium-Bestände sollten nicht gemäht werden.
7.2 - empfohlene Erhaltungsmaßnahme: Die Auswirkungen der jeweiligen Pflege sollten regelmäßig (am besten jährlich) beobachtet werden, um den zukünftigen Mahdturnus festzulegen.
7.3 - empfohlene Erhaltungsmaßnahme: Aufkommende Gehölze sollten ggf. auch in den zwischen den Pflegemaßnahmen liegenden Jahren beseitigt werden.
7.4 - empfohlene Erhaltungsmaßnahme: Geeignete Maßnahmen zur Erhöhung des Grundwasserstandes sollten durchgeführt werden, um das Vorkommen langfristig zu sichern. Hinweise zu geeigneten
Maßnahmen gibt u.a. das Gutachten des Geologischen Landesamtes Baden-Württemberg (GLA 1998, S.78).
15 - empfohlene Entwicklungsmaßnahme: Im Weiher wurden außer der Erdkröte keine Amphibien nachgewiesen. Es wird empfohlen, die Zusammensetzung und Größe des Fischbestandes im Weiher zu prüfen. Sofern kein angepasster Fischbestand vorhanden ist, wird zur Förderung des Kammmolches vorgeschlagen, einen für das Gewässer charakteristischen Fischbestand zu entwickeln.
16 - empfohlene Entwicklungsmaßnahme: Zur Entwicklung eines günstigen Erhaltungszustands der Lebensstätten von Zwergtaucher und Wasserralle (sowie weiterer Arten) wird empfohlen, im Rahmen eines limnologischen und fischökologischen Gutachtens klären zu lassen,
welche Ursachen zum Rückgang bzw. zum Verschwinden der genannten Arten beigetragen haben könnten.
17 - empfohlene Erhaltungsmaßnahme: Durch Beschattung und Erhöhung der Strukturvielfalt des Gewässers soll ein günstiger Zustand der Groppen-Lebensstätte wieder hergestellt werden. Es sollten in diesem Bereich abschnittsweise Einzelbäume und -gehölze (v.a. Schwarzerlen) im Uferbereich unterhalb der Mittelwasserlinie jeweils nur an einer Uferseite gepflanzt werden. In den ersten Jahren brauchen diese einen Fege- und Verbissschutz.
20 - empfohlene Entwicklungsmaßnahme: Zur Aufwertung der Groppen- und Steinkrebs-Lebensstätten und zur Vernetzung der Teilpopulationen wird empfohlen, die vorhandenen Gewässerausbauten
zurückzunehmen oder durchgängig zu gestalten. Hierbei sollten alle im Gewässervorkommenden Tierarten berücksichtigt werden. Die Durchführung sollte in Groppengewässern außerhalb der Vegetationszeit nicht zwischen Februar und Mai stattfinden. In Steinkrebsgewässern nicht zwischen Oktober und Anfang Juli. Bei Maßnahmen an der Riß nördlich des Lindenweihers muss eine Grundwasserabsenkung
unbedingt vermieden werden. Zur Vernetzung der Teilgebiete wäre eine Rücknahme bzw. durchgängige Gestaltung der Wanderhindernisse auch außerhalb der Teilgebiete (Umlach bei Fischbach, Riß bei Degernau und Schiggenmühle, Romersbach südlich Allgaierhof und nördlich Hedelberg) ebenfalls wünschenswert. Bei der Durchführung entsprechender gewässerbaulicher Maßnahmen darf es nicht zu einer Beeinträchtigung der Lebensstätten von Steinkrebs und Groppe kommen.
Darüber hinaus geht die Fischereiforschungsstelle davon aus, dass der im Romersbach vorhandene Steinkrebsbestand auch nach Wiederherstellung der Durchgängigkeit nicht durch den Krebspesterreger Aphanomyces astaci bedroht ist, da in den unterhalb liegenden Bereichen keine fremden Flusskrebsarten vorkommen, die den Erreger einschleppen könnten (DEHUS 2007).
22.1 - empfohlene Entwicklungsmaßnahme: Es wird empfohlen, an Riß und Lauter dynamische Prozesse (Ufererosion, Auflandungen) zuzulassen , um die Ausbildung eines naturnäheren Verlaufs zu fördern. Dies könnte in Teilbereichen zusätzlich durch Einsetzen von Findlingen und Einbringen von Totholz o. ä. initiiert und durch Rücknahme von Verbauungen beschleunigt werden. Dabei ist zu beachten, dass Totholz als strukturförderndes Element einer gewissen Pflege bedarf. Außerdem sollte die Renaturierung nur in Teilbereichen initiiert werden, da zu viel Seitenerosion zu einer übermäßigen Verschlammung von
Hohlräumen und der Gewässersohle und so zu einer Verschlechterung der Groppen-Lebensstätte führen kann. Ziel ist die Aufwertung der Lebensstätte der Groppe durch Erhaltung und Förderung der
Strukturvielfalt und Gewässerdynamik. Die Maßnahme kann auch der Entwicklung der Riß als Lebensraumtyp 'Fließgewässer mit flutender Wasservegetation' ermöglichen. Diese Maßnahmen sind freiwillig und dürfen nicht zum Nachteil der Eigentümer und Nutzer durchgeführt werden.
22.2 - empfohlene Entwicklungsmaßnahme: Aufwertung der Lebensstätte der Groppe durch Reduzierung von Feinsediment- und Nährstoffeinträgen (Zuläufe, Äcker, oberflächliche Abschwemmungen). Das
Wassergesetz gibt einen Gewässerrandstreifen von 10 m Breite vor. Hier darf Grünland nicht umgebrochen werden. Es wird empfohlen, den Gewässerrandstreifen möglichst extensiv zu nutzen und Acker in Grünland umzuwandeln. Die Maßnahme kann auch die Entwicklung der Lebensraumtypen 'Hochstaudenfluren' und 'Auwald mit Erle, Esche, Weide' ermöglichen.
25 - empfohlene Entwicklungsmaßnahme: Zur Minimierung von Nährstoffeinträgen in den Lindenweiher wird empfohlen, die angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen zu extensivieren (Extensivierung von Grünland, Umwandlung bestehender Äcker in Grünland). Zur Verbesserung des Erhaltungszustands des Lebensraumtyps wird vorgeschlagen, entsprechende Maßnahmen des SOS (Sanierungsprogramm Oberschwäbische Seen) durchzuführen.
27.1 - empfohlene Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahme: Um ein ausreichendes Lichtangebot zu gewährleisten und so die Kalktuffquelle in ihrer vorhandenen Qualität zu erhalten, sollte die Fläche einmal jährlich im September von Hand (Balkenmäher) gemäht und abgeräumt werden. Die besonders empfindlichen Quellbereiche sollen bei der Mahd ausgespart werden. Die Schnitthöhe sollte ca. 10 cm betragen, damit Kleinseggen und rosettenbildende Kräuter nicht zu sehr in ihrer Vitalität beeinträchtigt werden. Das Mähgut sollte aus der Fläche entfernt werden. Die Maßnahme dient so gleichzeitig der Entwicklung des Lebensraumtyps 'Kalkreiches Niedermoor'.
27.2 - empfohlene Entwicklungsmaßnahme: Zur Verbesserung des Wasserhaushalts können in den das Gebiet durchziehenden Gräben die Sohlen erhöht werden, so dass das Gebiet nicht stärker entwässert wird als für die Aufrechterhaltung der regelmäßigen Mahd erforderlich ist. Hierbei müssen seltene im Gebiet vorkommende Arten berücksichtigt werden.
30.1 - empfohlene Entwicklungsmaßnahme: Entwicklung des Schneidrieds im Südosten des Lindenweihers.
Die Flächen stellen derzeit verarmte Cladium-Bestände mit einem relativ hohen Anteil an Störzeigern dar.
Schilf nimmt derzeit ca 25-50% der Fläche ein. Möglicherweise wurde das Schilf durch die bisher
stattfindende jährliche Mahd gegenüber dem relativ schnittunverträglichen Schneidried gefördert. Es wird deshalb empfoheln zukünftig nur bei Bedarf (bei weiterer Zunahme von Störzeigern) eine Streumahd durchzuführen. Außerdem wird vorgeschlagen, die größere der beiden Teilflächen möglichst nicht auf einmal zu mähen, kleinere Streifen auf jährlich wechselnden Flächen stehen zu lassen und das Mähgut zu entfernen.
30.2 - empfohlene Entwicklungsmaßnahme: Es wird vorgeschlagen, die Auswirkungen der jeweiligen Pflege regelmäßig (am besten jährlich) zu beobachten, um die zukünftige Pflege festzulegen.
30.3 - empfohlene Entwicklungsmaßnahme: Aufkommende Gehölze können ggf. auch in den zwischen den Pflegemaßnahmen liegenden Jahren beseitigt werden.
30.4 - empfohlene Entwicklungsmaßnahme: Geeignete Maßnahmen zu Erhöhung des Grundwasserstandes können alleine oder in Kombination durchgeführt werden. Hinweise hierzu gibt u.a. das Gutachten des Geologischen Landesamtes Baden-Württemberg (GLA 1998, S. 78).
34 - empfohlene Erhaltungsmaßnahme: Zur Erhaltung der Lebensstätte der Rohrweihe sollten Störungen vermieden werden. Die bisherige Baderegelung, d.h. das Badeverbot im südlichen Teil des Lindenweihers, sollte beibehalten werden. Die Einhaltung des Badeverbots sollte gelegentlich und stichprobenhaft
kontrolliert werden.
39 - empfohlene Erhaltungsmaßnahme: Innerhalb des potentiellen Nahrungsreviers der Rohrweihe sind Kleinstrukturen (wie Raine, Hecken, ungenutzte Grabenränder, Schilfstreifen, kleine Hochstaudenfluren) wichtige Habitatbestandteile. Solche Kleinstrukturen sollten erhalten und optimiert oder, vor allem in der Nähe des Lindenweihers neu angelegt werden.
40 - empfohlene Erhaltungsmaßnahme: Zur Erhaltung der Lebensstätte der Groppe in ihrem derzeitigen Zustand sind derzeit keine Maßnahmen erforderlich.
69 - empfohlene Erhaltungsmaßnahme: Zur Erhaltung des günstigen Zustands des Lebensraumtyps sollten die entsprechenden Maßnahmen des SOS fortgeführt werden.
W5.1 - Erhaltungsmaßnahme: Die naturnahe Waldwirtschaft dient insgesamt dem Erhalt der Lebensraum- typen in einem günstigen Zustand und sollte beibehalten bleiben. Insbesondere der ausreichenden Beteiligung der standortheimischen Hauptbaumarten kommt eine besondere Bedeutung zu. Bei den flächig ausgeprägten Auwäldern ist der Aspekt der bodenschonenden Bewirtschaftung wegen des empfindlichen
Bodengefüges wichtig. Im Falle der linearen Auwälder kann man nicht von Waldwirtschaft sprechen, einzelne Ziele der Naturnahen Waldwirtschaft sind jedoch auch für diese Baumreihen sinnvoll.
W5.2 - Erhaltungsmaßnahme: In den Auwäldern sind nur sehr geringe Totholzvorräte vorhanden. Totholz spielt eine entscheidende Rolle für die Gewährleistung eines günstigen Erhaltungszustandes der für den Lebensraum charakteristischen Tier- und Pflanzenarten (vergleiche Erhaltungsziele). Dem gezielten Erhalt eines Teils des anfallenden Totholzes kommt daher eine hohe Bedeutung zu.
W5.3 - Erhaltungsmaßnahme: Der Auwald verfügt über eine günstige Habitatbaumausstattung. Diese sollte wegen der großen Bedeutung für die typischen Arten des Auwaldes erhalten bleiben.
W5.4 - Erhaltungsmaßnahme: Die Auwälder sind an ein weitgehend natürliches Überflutungsregime gebunden, dies sollte aufrechterhalten bleiben. Eingriffe ins Wasserregime sind daher kritisch zu prüfen, Verschlechterungen sind zu vermeiden. Die Maßnahme dient auch der Erhaltung von Groppe und Steinkrebs in einem günstigen Zustand.
W12.1 - Entwicklungsmaßnahmen: Durch eine Förderung der standortheimischen Baumarten können die Auenwälder auf Teilflächen weiter in ihrer Qualität als Lebensraumtyp gesteigert werden.
W12.2 - Entwicklungsmaßnahmen: Durch eine weitere, über die Erhaltungsmaßnahme hinausgehende Anhebung des Totholzanteils können die Auwaldflächen ökologisch aufgewertet werden. Hierbei ist auch auf die Qualität des Totholzes zu achten. Es sollte Holz der lebensraumtypischen Baumarten in
unterschiedlichen Stärkeklassen stehend wie auch liegend vorhanden sein und es sollte bis zum natürlichen Zerfall im Bestand verbleiben. Hierauf sollte auch in den neu entstehenden Lebensraumtyp-Flächen geachtet werden.
W12.3 - Entwicklungsmaßnahme: Eine über das Maß der Erhaltungsmaßnahme hinausgehende Anhebung der Habitatbaumzahlen würde eine ökologische Aufwertung der Bestände bewirken. Durch eine
konsequente Markierung dieser Bäume können unbeabsichtigte Abgänge durch Fällung vermieden werden. Auch in den neu entstehenden Lebensraumtyp-Flächen sollte hierauf geachtet werden.
Pflanzung von Einzelbäumen/-gehölzen
Gehölzaufkommen/-anflug beseitigen Mahd mit Abräumen
Rücknahme von Gewässerausbauten
Herstellung eines naturhaften Gewässerverlaufs / Extensivierung von Gewässerrandstreifen
Fischereiliche Maßnahme
Beseitigung/Reduzierung bestimmter Fischarten Regelung von Freizeitnutzungen
Extensivierung der Grünlandnutzung
Änderung des Wasserhaushaltes
Sonstiges (siehe Text)
Maßnahmen zur Erhaltung und Aufwertung von Auenwäldern
Maßnahmenfläche 4, 5, 7, 27, 30
Maßnahmenfläche 17
Maßnahmenfläche 7, 30 Maßnahmenfläche 20
Maßnahmenfläche 22
Maßnahmenfläche 34 Maßnahmenfläche 15 Maßnahmenfläche 16 Maßnahmenfläche 25
Maßnahmenfläche 27
Maßnahmenfläche 7, 30
Maßnahmenfläche W5, W12
Empfohlene Maßnahmen
Sonstiges
FFH-Gebiet
Vogelschutzgebiet
Landkreis:
Gemeinde:
Naturraum:
Gesamtfläche FFH:
Gesamtfläche SPA:
Anzahl der Teilflächen:
Biberach, Ravensburg Biberbach a. d. Riß, Eberhardzell, Hochdorf, Ingoldingen, Ummendorf, Bad Wurzach Riß-Aitrach-Platten, Donau-Iller-Lech-Platte 714 ha 46 ha 9 Maßnahmenfläche 40
Zur Zeit keine Maßnahmen, Entwicklung beobachten
Die Lebensstätte der Rohrweihe ist je nach Nahrungsangebot sehr flexibel und daher schematisch dargestellt (rot eingefärbter Bereich).
0 250 500 Meter
39
W1 -
empfohlene Erhaltungs- bzw. Entwicklungsmaßnahme
Weitere Informationen zu den in den Karten dargestellten Maßnahmen finden Sie unter den entsprechenden Nummern in den Maßnahmen- bögen. Diese befinden sich als pdf-Dokument auf der dem PEPL beigefügten CD. Nummern die mit einem W gekennzeichnet sind, finden Sie im Erhebungsbogen - Maßnahmenfläche (Wald). Nummern ohne Buchstaben finden Sie im Erhebungsbogen - Maßnahmenfläche (Offenland).
Maßstab: 1:5.000
Karte 5:
Lebensraumtypen und Arten - Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen
(Teilkarte 3)
Planstatt Senner (J. Senner, G. Odenwälder, R. Banzhaf, W. Löderbusch, S. Phillipson, R. Haberbosch);
proECO (Fachbeitrag Wald) G. Odenwälder, R. Banzhaf 30.03.2007
2005
TK, Ortholuftbild,
ALK (c) Landesvermessungsamt B.-W., Az 2851.9-1/3
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Stand der Kartierung:
Kartengrundlage:
Pflege- und Entwicklungsplan
FFH-Gebiet 7924-341 "Umlachtal und Riß südlich Biberach"
Vogelschutzgebiet 7924-401 "Lindenweiher"
Flurstücksnummer
570570