• Keine Ergebnisse gefunden

Teilfläche Lindenweiher

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Teilfläche Lindenweiher"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Empfohlene Maßnahmen:

145

148

148/

149/1 149/2 150

151

151/

1 160

161

162 166

167 168

169

170

171

172

174 174/

1

389 391

391/2

391/3

392

396/1

3 396/9 396/10

396/11

396/12 396/13

396/14

396/15

396/16 396/21

396/24 396/25

397

398

399 399/1

400

401

402 403

405

405/

1

406

407 408 409

410

411 412

413/1

417

418

419

420 421

422

423

424 425

426

427 428 429

431

432 433 434 435 436

437 450 438

452 451 453

454

455 456

456/1 457 458

459 460

461 462

463

464 465

466

466/1 467 468

469

470

471

472

473

474

475 476

477

478

479 480

482481 483 484 485 487 486 489488 491490 493492 495494 496 498497 499

500

500/1

519 520

521 522

524 525

526 528

529 530

532

533 534

536535

537

538

539 540 542541

543

544

545

546

547

548

549 550

551 552

553 554 555

556

558 559

560 561

562 563

564

565

567 568

569 570

571 572

573 574

575 576

577 578

579

580

581 582

583

584

585

586 587

601

603 604

605

606

607 608

610 614/1

614/2

863/1

863/2 863

864/2

867 868

870 8

1180

1182

1186

1188

1194

1195

1196

1197

1198

1206

1207 1212

1213

1214

1227

81

86/1 86/10

86/11 86/12

86/13 86/14 86/15 86/16

86/17 86/18

86/22 87

87/1 88

88/1 89

91 929394 9596979899100

104101 106105 108107 110109 111 112

112/

113/1 113/2 115/2

115/3 125/4

126/1

126/2

126/3 152

196

230 23

0/1 232/1

232/2

232/3 233/1

233/2 233/3 233/4 233/5 235 234

236 236/1 236/2 236/3

237

238

243

247

249 250

1 25

540 543/1

543/2 543/3

547

561

562

564

565

569568 570

571

573 574

575

576

579 580/1

581

582

582/1 582/2 582/3

582/4 582/5

582/6 582/7 582/8 582/10 /9 582/11 582/12

582/14

/15 585

585/6 585/7 586 587

588 592

596/1

596/2 596/3

598

599 600

600/3

600/4 600/5

601/5

603 602

604

610

611 612

613

614 615 615/

3 616 617

617/1 617----2 617/3 619

620

621

622

624

625

626

627

628

630

631

632

633

635

637

638

639

640

641

643

644

645

646 649

651

652 653

654

655 656 657 658 660 659 661 662 664 663 665

669

670

671 672

674 675

676 677

678 679

680 681

681/1 682

682/1 682/2

683

683/1 685 684

687 686 688

690

691 692

694

694/1 694/2

694/3

695 696/1 696

696/2 698

698/1

698/2 699

699/1 699/2 700

700/1 702

703

704

705

705/1

707 707/1

708 709

710 711

713/ 713 1

714 715

716

716/1 717

718

719

719/1

723

724

728

732 734

735 736

736/1 737

739 738 739/1 739/2 739/3

740

741 745

745/1 745/2 746 747 747/1

749 750 750/1 751

757

758

758/1

759 763

764765 766

770 771

773 774 775

777 779

780

780/1

781 781/1 782

782/1 783

783/1 784

784/1 785

785/1 786

786/1 787

787/1 788

788/1 788/2 789

789/1

789/2 789----

3 790

790/1 790/2 790/3 791

792

792/1 793

793/1 794

794/1 795

795/1 797

797/1 798

798/1 799

799/1 800

800/1 801 802

804803 805 806

808 810 809

815 816 818 822 823 824 377

377/2 377/3 377/5

377/6

377/7

379

380 380/1

381

398 397 411

412413414415 416

417

424

425

27

428

431

435

1052

1053

1060 1060/1

1119

1120

1126

1127 1128

1129

1129/1 1130 1130/1

11311132

1133 1139

1140 1140/1

1141/ 1141 11421

1143

1144

1146

1147 114

7/1 1148

1149

1150

1151

1151/1

1151/2 1152

1153

1169 1170

1171

1172

1173

11941195 1196

1199

1199/1 1199/2

1200

1200/1

1201

1203

1204

1209 1210

1211 1212

1219

1219/1

1220

12211222 1223

1260 1262

1263 1264 1265

1266

1370 371

1379 1380

1380/

1

1381

1382 1383

1384 1390

1391

1392 1393

1394

1395 1396

1397

1405

1406 1406/1 9/1

1409/2 1409/5 1409/6 1410

14261423 14271428 14301430/1

1431

14321433

1434

1435 14 35/1

1435/2 1435/3

1495

1495/1 1495/2 1500

150 1

1502 1502/1 /3

/4

313/1 314

314/1

314/2 314/3 314/4

314/5 314/6

315

316 317

634

638

638/1

639 640

641 642

643 644 645

646 647

648 651 650

652

653

654 655

656 658

660

Degernau

Teilfläche Lindenweiher

Schiggenmühle

20

25 17 22

30

4 5 22 40

16 22 40

16 34

Degernau

7 69

583

601

25

69 20

Teilfläche Lindenweiher

308 360

361

363

364

365

366

370 373

1944

1945

1946

1951

1952

1956

1957 1984 1985

1986 1987

1992 1991 1992/1 1993

634 945 637

946

947

948 949

Teilfläche Mauchenmühle 15

27 W5 W12

W5 W12

Teilkarte 3 Teilkarte 2

TK 100 unmaßstäblich

Teilkarte 1

Teilkarte 1

TK 25 unmaßstäblich

Teilkarte 2 Teilkarte 3

Teilkarte 3

N

LEGENDE

Natura 2000-Pflege- und Entwicklungsplan

TK 100 unmaßstäblich 4 - empfohlene Erhaltungsmaßnahme: Zur Erhaltung des Lebensraumtyps 'Kalkreiches Niedermoor' sollte auf

der kleinen Niedermoorfläche südlich des Lindenweihers eine Streumahd von Hand oder mit Balkenmäher ab dem 1. September durchgeführt werden. Dabei sollte ein jährlich wechselndes Drittel der Fläche gemäht und das Mähgut entfernt werden.

5 - empfohlene Entwicklungsmaßnahme: Zur Entwicklung des Lebensraumtyps 'Pfeifengraswiesen' kann auf der großen Streuwiesenfläche östlich des Lindenweihers wie bisher eine jährliche Streumahd mit Abtransport des Mahdguts durchgeführt werden. Es wird empfohlen, die Mahd nicht zu spät, am besten Anfang bis Mitte September, durchzuführen. Um die kleinstandörtliche Vielfalt der derzeit relativ

einheitlichen Fläche zu fördern und Kleintieren Deckung und Nahrung zu bieten, können kleinere Streifen auf jährlich wechselnden Flächen stehen bleiben. Durch die Pflege entstehende Fahrspuren und kleinflächige mechanische Bodenbeschädigungen sind auf dieser derzeit sehr homogenen Fläche in Hinblick auf eine höhere kleinstandörtliche Vielfalt durchaus erwünscht.

7.1 - empfohlene Erhaltungsmaßnahme: Die Fläche im Südwesten des Lindenweihers sollte ähnlich wie die Flächen im Südosten des Lindenweihers (Maßnahme 30) nur bei Bedarf einer Streumahd unterzogen werden.

Vitale, d.h. über 1,2 m hohe und fruchtende Cladium-Bestände sollten nicht gemäht werden.

7.2 - empfohlene Erhaltungsmaßnahme: Die Auswirkungen der jeweiligen Pflege sollten regelmäßig (am besten jährlich) beobachtet werden, um den zukünftigen Mahdturnus festzulegen.

7.3 - empfohlene Erhaltungsmaßnahme: Aufkommende Gehölze sollten ggf. auch in den zwischen den Pflegemaßnahmen liegenden Jahren beseitigt werden.

7.4 - empfohlene Erhaltungsmaßnahme: Geeignete Maßnahmen zur Erhöhung des Grundwasserstandes sollten durchgeführt werden, um das Vorkommen langfristig zu sichern. Hinweise zu geeigneten

Maßnahmen gibt u.a. das Gutachten des Geologischen Landesamtes Baden-Württemberg (GLA 1998, S.78).

15 - empfohlene Entwicklungsmaßnahme: Im Weiher wurden außer der Erdkröte keine Amphibien nachgewiesen. Es wird empfohlen, die Zusammensetzung und Größe des Fischbestandes im Weiher zu prüfen. Sofern kein angepasster Fischbestand vorhanden ist, wird zur Förderung des Kammmolches vorgeschlagen, einen für das Gewässer charakteristischen Fischbestand zu entwickeln.

16 - empfohlene Entwicklungsmaßnahme: Zur Entwicklung eines günstigen Erhaltungszustands der Lebensstätten von Zwergtaucher und Wasserralle (sowie weiterer Arten) wird empfohlen, im Rahmen eines limnologischen und fischökologischen Gutachtens klären zu lassen,

welche Ursachen zum Rückgang bzw. zum Verschwinden der genannten Arten beigetragen haben könnten.

17 - empfohlene Erhaltungsmaßnahme: Durch Beschattung und Erhöhung der Strukturvielfalt des Gewässers soll ein günstiger Zustand der Groppen-Lebensstätte wieder hergestellt werden. Es sollten in diesem Bereich abschnittsweise Einzelbäume und -gehölze (v.a. Schwarzerlen) im Uferbereich unterhalb der Mittelwasserlinie jeweils nur an einer Uferseite gepflanzt werden. In den ersten Jahren brauchen diese einen Fege- und Verbissschutz.

20 - empfohlene Entwicklungsmaßnahme: Zur Aufwertung der Groppen- und Steinkrebs-Lebensstätten und zur Vernetzung der Teilpopulationen wird empfohlen, die vorhandenen Gewässerausbauten

zurückzunehmen oder durchgängig zu gestalten. Hierbei sollten alle im Gewässervorkommenden Tierarten berücksichtigt werden. Die Durchführung sollte in Groppengewässern außerhalb der Vegetationszeit nicht zwischen Februar und Mai stattfinden. In Steinkrebsgewässern nicht zwischen Oktober und Anfang Juli. Bei Maßnahmen an der Riß nördlich des Lindenweihers muss eine Grundwasserabsenkung

unbedingt vermieden werden. Zur Vernetzung der Teilgebiete wäre eine Rücknahme bzw. durchgängige Gestaltung der Wanderhindernisse auch außerhalb der Teilgebiete (Umlach bei Fischbach, Riß bei Degernau und Schiggenmühle, Romersbach südlich Allgaierhof und nördlich Hedelberg) ebenfalls wünschenswert. Bei der Durchführung entsprechender gewässerbaulicher Maßnahmen darf es nicht zu einer Beeinträchtigung der Lebensstätten von Steinkrebs und Groppe kommen.

Darüber hinaus geht die Fischereiforschungsstelle davon aus, dass der im Romersbach vorhandene Steinkrebsbestand auch nach Wiederherstellung der Durchgängigkeit nicht durch den Krebspesterreger Aphanomyces astaci bedroht ist, da in den unterhalb liegenden Bereichen keine fremden Flusskrebsarten vorkommen, die den Erreger einschleppen könnten (DEHUS 2007).

22.1 - empfohlene Entwicklungsmaßnahme: Es wird empfohlen, an Riß und Lauter dynamische Prozesse (Ufererosion, Auflandungen) zuzulassen , um die Ausbildung eines naturnäheren Verlaufs zu fördern. Dies könnte in Teilbereichen zusätzlich durch Einsetzen von Findlingen und Einbringen von Totholz o. ä. initiiert und durch Rücknahme von Verbauungen beschleunigt werden. Dabei ist zu beachten, dass Totholz als strukturförderndes Element einer gewissen Pflege bedarf. Außerdem sollte die Renaturierung nur in Teilbereichen initiiert werden, da zu viel Seitenerosion zu einer übermäßigen Verschlammung von

Hohlräumen und der Gewässersohle und so zu einer Verschlechterung der Groppen-Lebensstätte führen kann. Ziel ist die Aufwertung der Lebensstätte der Groppe durch Erhaltung und Förderung der

Strukturvielfalt und Gewässerdynamik. Die Maßnahme kann auch der Entwicklung der Riß als Lebensraumtyp 'Fließgewässer mit flutender Wasservegetation' ermöglichen. Diese Maßnahmen sind freiwillig und dürfen nicht zum Nachteil der Eigentümer und Nutzer durchgeführt werden.

22.2 - empfohlene Entwicklungsmaßnahme: Aufwertung der Lebensstätte der Groppe durch Reduzierung von Feinsediment- und Nährstoffeinträgen (Zuläufe, Äcker, oberflächliche Abschwemmungen). Das

Wassergesetz gibt einen Gewässerrandstreifen von 10 m Breite vor. Hier darf Grünland nicht umgebrochen werden. Es wird empfohlen, den Gewässerrandstreifen möglichst extensiv zu nutzen und Acker in Grünland umzuwandeln. Die Maßnahme kann auch die Entwicklung der Lebensraumtypen 'Hochstaudenfluren' und 'Auwald mit Erle, Esche, Weide' ermöglichen.

25 - empfohlene Entwicklungsmaßnahme: Zur Minimierung von Nährstoffeinträgen in den Lindenweiher wird empfohlen, die angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen zu extensivieren (Extensivierung von Grünland, Umwandlung bestehender Äcker in Grünland). Zur Verbesserung des Erhaltungszustands des Lebensraumtyps wird vorgeschlagen, entsprechende Maßnahmen des SOS (Sanierungsprogramm Oberschwäbische Seen) durchzuführen.

27.1 - empfohlene Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahme: Um ein ausreichendes Lichtangebot zu gewährleisten und so die Kalktuffquelle in ihrer vorhandenen Qualität zu erhalten, sollte die Fläche einmal jährlich im September von Hand (Balkenmäher) gemäht und abgeräumt werden. Die besonders empfindlichen Quellbereiche sollen bei der Mahd ausgespart werden. Die Schnitthöhe sollte ca. 10 cm betragen, damit Kleinseggen und rosettenbildende Kräuter nicht zu sehr in ihrer Vitalität beeinträchtigt werden. Das Mähgut sollte aus der Fläche entfernt werden. Die Maßnahme dient so gleichzeitig der Entwicklung des Lebensraumtyps 'Kalkreiches Niedermoor'.

27.2 - empfohlene Entwicklungsmaßnahme: Zur Verbesserung des Wasserhaushalts können in den das Gebiet durchziehenden Gräben die Sohlen erhöht werden, so dass das Gebiet nicht stärker entwässert wird als für die Aufrechterhaltung der regelmäßigen Mahd erforderlich ist. Hierbei müssen seltene im Gebiet vorkommende Arten berücksichtigt werden.

30.1 - empfohlene Entwicklungsmaßnahme: Entwicklung des Schneidrieds im Südosten des Lindenweihers.

Die Flächen stellen derzeit verarmte Cladium-Bestände mit einem relativ hohen Anteil an Störzeigern dar.

Schilf nimmt derzeit ca 25-50% der Fläche ein. Möglicherweise wurde das Schilf durch die bisher

stattfindende jährliche Mahd gegenüber dem relativ schnittunverträglichen Schneidried gefördert. Es wird deshalb empfoheln zukünftig nur bei Bedarf (bei weiterer Zunahme von Störzeigern) eine Streumahd durchzuführen. Außerdem wird vorgeschlagen, die größere der beiden Teilflächen möglichst nicht auf einmal zu mähen, kleinere Streifen auf jährlich wechselnden Flächen stehen zu lassen und das Mähgut zu entfernen.

30.2 - empfohlene Entwicklungsmaßnahme: Es wird vorgeschlagen, die Auswirkungen der jeweiligen Pflege regelmäßig (am besten jährlich) zu beobachten, um die zukünftige Pflege festzulegen.

30.3 - empfohlene Entwicklungsmaßnahme: Aufkommende Gehölze können ggf. auch in den zwischen den Pflegemaßnahmen liegenden Jahren beseitigt werden.

30.4 - empfohlene Entwicklungsmaßnahme: Geeignete Maßnahmen zu Erhöhung des Grundwasserstandes können alleine oder in Kombination durchgeführt werden. Hinweise hierzu gibt u.a. das Gutachten des Geologischen Landesamtes Baden-Württemberg (GLA 1998, S. 78).

34 - empfohlene Erhaltungsmaßnahme: Zur Erhaltung der Lebensstätte der Rohrweihe sollten Störungen vermieden werden. Die bisherige Baderegelung, d.h. das Badeverbot im südlichen Teil des Lindenweihers, sollte beibehalten werden. Die Einhaltung des Badeverbots sollte gelegentlich und stichprobenhaft

kontrolliert werden.

39 - empfohlene Erhaltungsmaßnahme: Innerhalb des potentiellen Nahrungsreviers der Rohrweihe sind Kleinstrukturen (wie Raine, Hecken, ungenutzte Grabenränder, Schilfstreifen, kleine Hochstaudenfluren) wichtige Habitatbestandteile. Solche Kleinstrukturen sollten erhalten und optimiert oder, vor allem in der Nähe des Lindenweihers neu angelegt werden.

40 - empfohlene Erhaltungsmaßnahme: Zur Erhaltung der Lebensstätte der Groppe in ihrem derzeitigen Zustand sind derzeit keine Maßnahmen erforderlich.

69 - empfohlene Erhaltungsmaßnahme: Zur Erhaltung des günstigen Zustands des Lebensraumtyps sollten die entsprechenden Maßnahmen des SOS fortgeführt werden.

W5.1 - Erhaltungsmaßnahme: Die naturnahe Waldwirtschaft dient insgesamt dem Erhalt der Lebensraum- typen in einem günstigen Zustand und sollte beibehalten bleiben. Insbesondere der ausreichenden Beteiligung der standortheimischen Hauptbaumarten kommt eine besondere Bedeutung zu. Bei den flächig ausgeprägten Auwäldern ist der Aspekt der bodenschonenden Bewirtschaftung wegen des empfindlichen

Bodengefüges wichtig. Im Falle der linearen Auwälder kann man nicht von Waldwirtschaft sprechen, einzelne Ziele der Naturnahen Waldwirtschaft sind jedoch auch für diese Baumreihen sinnvoll.

W5.2 - Erhaltungsmaßnahme: In den Auwäldern sind nur sehr geringe Totholzvorräte vorhanden. Totholz spielt eine entscheidende Rolle für die Gewährleistung eines günstigen Erhaltungszustandes der für den Lebensraum charakteristischen Tier- und Pflanzenarten (vergleiche Erhaltungsziele). Dem gezielten Erhalt eines Teils des anfallenden Totholzes kommt daher eine hohe Bedeutung zu.

W5.3 - Erhaltungsmaßnahme: Der Auwald verfügt über eine günstige Habitatbaumausstattung. Diese sollte wegen der großen Bedeutung für die typischen Arten des Auwaldes erhalten bleiben.

W5.4 - Erhaltungsmaßnahme: Die Auwälder sind an ein weitgehend natürliches Überflutungsregime gebunden, dies sollte aufrechterhalten bleiben. Eingriffe ins Wasserregime sind daher kritisch zu prüfen, Verschlechterungen sind zu vermeiden. Die Maßnahme dient auch der Erhaltung von Groppe und Steinkrebs in einem günstigen Zustand.

W12.1 - Entwicklungsmaßnahmen: Durch eine Förderung der standortheimischen Baumarten können die Auenwälder auf Teilflächen weiter in ihrer Qualität als Lebensraumtyp gesteigert werden.

W12.2 - Entwicklungsmaßnahmen: Durch eine weitere, über die Erhaltungsmaßnahme hinausgehende Anhebung des Totholzanteils können die Auwaldflächen ökologisch aufgewertet werden. Hierbei ist auch auf die Qualität des Totholzes zu achten. Es sollte Holz der lebensraumtypischen Baumarten in

unterschiedlichen Stärkeklassen stehend wie auch liegend vorhanden sein und es sollte bis zum natürlichen Zerfall im Bestand verbleiben. Hierauf sollte auch in den neu entstehenden Lebensraumtyp-Flächen geachtet werden.

W12.3 - Entwicklungsmaßnahme: Eine über das Maß der Erhaltungsmaßnahme hinausgehende Anhebung der Habitatbaumzahlen würde eine ökologische Aufwertung der Bestände bewirken. Durch eine

konsequente Markierung dieser Bäume können unbeabsichtigte Abgänge durch Fällung vermieden werden. Auch in den neu entstehenden Lebensraumtyp-Flächen sollte hierauf geachtet werden.

Pflanzung von Einzelbäumen/-gehölzen

Gehölzaufkommen/-anflug beseitigen Mahd mit Abräumen

Rücknahme von Gewässerausbauten

Herstellung eines naturhaften Gewässerverlaufs / Extensivierung von Gewässerrandstreifen

Fischereiliche Maßnahme

Beseitigung/Reduzierung bestimmter Fischarten Regelung von Freizeitnutzungen

Extensivierung der Grünlandnutzung

Änderung des Wasserhaushaltes

Sonstiges (siehe Text)

Maßnahmen zur Erhaltung und Aufwertung von Auenwäldern

Maßnahmenfläche 4, 5, 7, 27, 30

Maßnahmenfläche 17

Maßnahmenfläche 7, 30 Maßnahmenfläche 20

Maßnahmenfläche 22

Maßnahmenfläche 34 Maßnahmenfläche 15 Maßnahmenfläche 16 Maßnahmenfläche 25

Maßnahmenfläche 27

Maßnahmenfläche 7, 30

Maßnahmenfläche W5, W12

Empfohlene Maßnahmen

Sonstiges

FFH-Gebiet

Vogelschutzgebiet

Landkreis:

Gemeinde:

Naturraum:

Gesamtfläche FFH:

Gesamtfläche SPA:

Anzahl der Teilflächen:

Biberach, Ravensburg Biberbach a. d. Riß, Eberhardzell, Hochdorf, Ingoldingen, Ummendorf, Bad Wurzach Riß-Aitrach-Platten, Donau-Iller-Lech-Platte 714 ha 46 ha 9 Maßnahmenfläche 40

Zur Zeit keine Maßnahmen, Entwicklung beobachten

Die Lebensstätte der Rohrweihe ist je nach Nahrungsangebot sehr flexibel und daher schematisch dargestellt (rot eingefärbter Bereich).

0 250 500 Meter

39

W1 -

empfohlene Erhaltungs- bzw. Entwicklungsmaßnahme

Weitere Informationen zu den in den Karten dargestellten Maßnahmen finden Sie unter den entsprechenden Nummern in den Maßnahmen- bögen. Diese befinden sich als pdf-Dokument auf der dem PEPL beigefügten CD. Nummern die mit einem W gekennzeichnet sind, finden Sie im Erhebungsbogen - Maßnahmenfläche (Wald). Nummern ohne Buchstaben finden Sie im Erhebungsbogen - Maßnahmenfläche (Offenland).

Maßstab: 1:5.000

Karte 5:

Lebensraumtypen und Arten - Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen

(Teilkarte 3)

Planstatt Senner (J. Senner, G. Odenwälder, R. Banzhaf, W. Löderbusch, S. Phillipson, R. Haberbosch);

proECO (Fachbeitrag Wald) G. Odenwälder, R. Banzhaf 30.03.2007

2005

TK, Ortholuftbild,

ALK (c) Landesvermessungsamt B.-W., Az 2851.9-1/3

Bearbeiter:

Gezeichnet:

Gefertigt am:

Stand der Kartierung:

Kartengrundlage:

Pflege- und Entwicklungsplan

FFH-Gebiet 7924-341 "Umlachtal und Riß südlich Biberach"

Vogelschutzgebiet 7924-401 "Lindenweiher"

Flurstücksnummer

570570

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

> Leitfaden Kälteanlagen, Massnahme 6: Regelung Klimakälte 3.4 Gleichzeitiges Heizen und Kühlen vermeiden Stellen Sie mit einer Verriegelung sicher, dass nicht gleichzeitig

Kalk-Trockenrasen (6210/6210*): Einschürige Mahd, ab Anfang Juli Fließgewässer (3260): Aktuell keine Maßnahmen, Entwicklung

Kalk-Trockenrasen (6210/6210*): Einschürige Mahd, ab Anfang Juli Fließgewässer (3260): Aktuell keine Maßnahmen, Entwicklung

Riß, Eberhardzell, Hochdorf, Ingoldingen, Ummendorf, Bad Wurzach Riß-Aitrach-Platten, Donau-Iller-Lech-Platte 714 ha 46 ha

Riss, Eberhardzell, Hochdorf, Ingoldingen, Ummendorf, Bad Waldsee, Bad Wurzach Riß-Aitrach-Platten, Donau-Iller-Lech-Platte 714 ha 46 ha 9

1.3 - empfohlene Erhaltungsmaßnahme: Turnusmäßig sollte etwa alle fünf Jahre kontrolliert werden, ob in der Fläche noch ausreichend temporäre Gewässer vorhanden sind (die

Riss, Eberhardzell, Hochdorf, Ingoldingen, Ummendorf, Bad Waldsee, Bad Wurzach Riß-Aitrach-Platten, Donau-Iller-Lech-Platte 714 ha 46 ha 9

Erkältung versus Influenza Viele Kunden verwenden die Begriffe grippaler Infekt und Influenza synonym, obwohl sich die Symptome der beiden Varianten klar unterscheiden:..