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VO Änd. Abgrenzung LSG „Lauta-Hoyerswerda-Wittichenau“

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Academic year: 2022

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Verordnung

des Regierungspräsidiums Dresden

zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Lauta- Hoyerswerda-Wittichenau“

Vom 23. März 1999

Aufgrund von § 48 Abs. 2 Nr. 5 in Verbindung mit § 51 Abs. 1 des Sächsischen Gesetzes über

Naturschutz und Landschaftspflege (Sächsisches Naturschutzgesetz – SächsNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Oktober 1994 (SächsGVBl. S. 1601, ber. 1995 S. 106) wird verordnet:

§ 1

Erklärung zum Ausgliederungsgebiet

Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Kreisfreien Stadt Hoyerswerda, Gemarkungen Bröthen und Michalken, werden aus dem Landschaftsschutzgebiet „Lauta-Hoyerswerda-Wittichenau“

ausgegliedert.

§ 2

Ausgliederungsgegenstand

(1) 1Das Ausgliederungsgebiet hat eine Größe von etwa 9 885 m². 2Es umfasst nach dem Stand vom 4. Dezember 1996 auf dem Gebiet der Kreisfreien Stadt Hoyerswerda, Gemarkung Bröthen, das Flurstück 261/1 (teilweise), nach dem Stand vom 4. Juni 1996 auf dem Gebiet der Kreisfreien Stadt

Hoyerswerda, Gemarkung Bröthen, die Flurstücke 80 (teilweise), 50/1, 47/1 (teilweise) und 49/1 (teilweise) und nach dem Stand vom 8. April 1997 auf dem Gebiet der Kreisfreien Stadt Hoyerswerda, Gemarkung Michalken, die Flurstücke 239 und 240/3 (teilweise).

(2) 1Das Ausgliederungsgebiet ist in vier Flurkarten des Regierungspräsidiums Dresden vom

23. März 1999 im Maßstab 1 : 2 500 grün schraffiert eingezeichnet. 2Die Karten sind Bestandteil der Verordnung.

§ 3 In-Kraft-Treten

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Dresden, den 23. März 1999 Regierungspräsidium Dresden Dr. Weidelener

Regierungspräsident

Flurkarten

VO Änd. Abgrenzung LSG „Lauta-Hoyerswerda-Wittichenau“

https://www.revosax.sachsen.de Fassung vom 22.05.1999 Seite 1 von 1

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