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VO Änd. Abgrenzung LSG „Partheaue“

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Verordnung

des Regierungspräsidiums Leipzig

zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Partheaue”

Vom 6. Februar 2007

Aufgrund von § 19 sowie § 48 Abs. 2 Nr. 1 des Sächsischen Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Sächsisches Naturschutzgesetz – SächsNatSchG) in der Fassung der

Bekanntmachung vom 11. Oktober 1994 (SächsGVBl. S. 1601, 1995 S. 106), das zuletzt durch Gesetz vom 9. September 2005 (SächsGVBl. S. 259) geändert worden ist, wird verordnet:

§ 1

Ausgliederung aus dem Schutzgebiet

Die in § 2 näher bezeichnete Fläche auf dem Gebiet der Gemeinde Borsdorf, Ortsteil Panitzsch im Muldentalkreis wird aus dem Landschaftsschutzgebiet „Partheaue”, festgesetzt durch Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes „Partheaue” vom 17. Februar 1994 (SächsGVBl. S. 692), ausgegliedert.

§ 2

Ausgliederungsgegenstand

(1) 1Das Ausgliederungsgebiet hat eine Größe von etwa 0,97 ha. 2Es umfasst nach dem Stand der automatisierten Liegenschaftskarte des Landesvermessungsamtes Sachsen

(Übermittlungsstand August 2006) auf dem Gebiet der Gemeinde Borsdorf, Gemarkung Panitzsch die Flurstücke 312 b (teilweise) und 312/61 (teilweise).

(2) 1Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Übersichtskarte des Regierungspräsidiums Leipzig vom 6. Februar 2007 im Maßstab 1 : 15 000 und einer Karte des Regierungspräsidiums Leipzig vom 6. Februar 2007 im Maßstab 1 : 2 500 eingetragen. 2Es ist im Original grün umgrenzt (in den Vervielfältigungen schwarz umgrenzt) dargestellt. 3Maßgebend für den Grenzverlauf ist die Linienaußenkante. 4Die Karte im Maßstab 1 : 2 500 ist Bestandteil der Verordnung.

§ 3 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Leipzig, den 6. Februar 2007 Regierungspräsidium Leipzig Steinbach

Regierungspräsident

VO Änd. Abgrenzung LSG „Partheaue“

https://www.revosax.sachsen.de Fassung vom 13.03.2007 Seite 1 von 1

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