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VO Änd. Abgrenzung LSG „Leipziger Auwald“

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Verordnung

des Regierungspräsidiums Leipzig

zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Leipziger Auwald“

Vom 9. August 2007

Aufgrund von § 19 sowie § 48 Abs. 2 Nr. 1 des Sächsischen Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Sächsisches Naturschutzgesetz – SächsNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juli 2007 (SächsGVBl. S. 321) wird verordnet:

§ 1

Ausgliederung aus dem Schutzgebiet

Die in § 2 näher bezeichnete Fläche auf dem Gebiet der Stadt Markkleeberg im Landkreis Leipziger Land wird aus dem Landschaftsschutzgebiet „Leipziger Auwald“, festgesetzt durch Verordnung des

Regierungspräsidiums Leipzig vom 8. Juni 1998 (SächsGVBl. S. 302), ausgegliedert.

§ 2

Ausgliederungsgegenstand

(1) 1Das Ausgliederungsgebiet hat eine Größe von etwa 2,63 ha. 2Es umfasst nach dem Stand der automatisierten Liegenschaftskarte des Landesvermessungsamtes Sachsen

(Übermittlungsstand August 2006) auf dem Gebiet der Stadt Markkleeberg, Gemarkung Gautzsch, die Flurstücke 246/8, 246/11, 246/26 (teilweise) und 246/28 (teilweise).

(2) 1Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Übersichtskarte des Regierungspräsidiums Leipzig vom 9. August 2007 im Maßstab M 1:10 000 und einer Karte des Regierungspräsidiums Leipzig vom

9. August 2007 im Maßstab 1:2 500 eingetragen. 2Es ist im Original grün umgrenzt und schraffiert (in den Vervielfältigungen schwarz umgrenzt und schraffiert) dargestellt. 3Maßgebend für den Grenzverlauf ist die Linienaußenkante. 4Die Karten sind Bestandteil dieser Verordnung.

§ 3 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Leipzig, den 9. August 2007 Regierungspräsidium Leipzig Steinbach

Regierungspräsident

Karten

Übersichtskarte Karte VO Änd. Abgrenzung LSG „Leipziger Auwald“

https://www.revosax.sachsen.de Fassung vom 01.01.2008 Seite 1 von 1

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