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Viele Menschen leiden auch in der Schweiz an Adipositas (Übergewicht)

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M 223/2009 GEF 26. August 2009 GEF C Motion

1455 SP-JUSO (Marti Anliker, Bern)

Weitere Unterschriften: 20 Eingereicht am: 02.06.2009

Gesündere Wahl durch einfachere Wahl

Standesinitiative zur Einführung einer einfachen Kennzeichnung von Lebensmitteln durch ein Ampelsystem

Der Regierungsrat wird beauftragt, beim Bund eine Standesinitiative einzureichen mit dem Ziel in der Schweiz die Nährwerte in Lebensmittel mit den Ampelfarben gut sichtbar zu kennzeichnen. Die in der ganzen Bevölkerung bekannten Farben Rot (für einen hohen Gehalt), Gelb (für einen mittleren Gehalt) und Grün (für einen geringen Gehalt) ermöglichen den KonsumentInnen beim Einkaufen von Lebensmitteln schnelle Vergleichsmöglichkeiten.

Unkompliziert kann festgestellt werden, wie der Gehalt eines Lebensmittels an Fett, gesättigten Fettsäuren, Zucker und Salz ist.

Begründung

Die Forschung in der Gesundheitsförderung hat gezeigt, dass die effektivsten Massnahmen in der Prävention darin bestehen, wenn gesünderes Verhalten für die Menschen einfach zu handhaben ist. Im Ernährungsverhalten bedeutet das: statt dass sich KonsumentInnen beim Einkaufen lange mit komplizierten Nährwerttabellen und verwirrlichen Prozentzahlen über empfohlenen Tagesdosen von Nährwerten herumschlagen müssen, erleichtert ein einfaches Ampelsystem die gesündere Wahl von Lebensmitteln.

Viele Menschen möchten sich und ihre Kinder gesund ernähren, ein einfaches Ampelsystem würde sie darin unterstützen.

Viele Menschen leiden auch in der Schweiz an Adipositas (Übergewicht). Übergewicht bedeutet für die Betroffenen, dass sie vergleichsweise häufiger unter gesundheitlichen Problemen leiden als Normalgewichtige. Übergewicht ist ein wichtiger Risikofaktor für chronische Erkrankungen wie Diabetes (Zuckerkrankheit), Herz- Kreislauferkrankungen (Herzinfarkt, Gehirnschlag), Gelenkerkrankungen.

Das geforderte Ampelsystem kann als taugliche Massnahme für ein gesünderes Ernährungsverhalten bei der Bevölkerung eingesetzt werden. Es geht nicht darum, gewisse Lebensmittel moralinsauer zu verbieten, sondern eine gesündere Wahl zu erleichtern.

In Grossbritannien wurde das Ampelsystem seit 2006 auf etwa 10000 Lebensmitteln eingeführt. Die Erfahrungen zeigen offenbar, dass die Konsumierenden das Ampelsystem bestens verstehen und ihnen eine gesündere Wahl einfacher gemacht wird.

Viele Fachleute in ganz Europa, inklusive der Schweiz, beurteilen ein Ampelsystem als eine hilfreiche Massnahme, um die Gesundheit der Bevölkerung zu stärken und um Kosten im Gesundheitswesen zu senken. Es zeigt sich zudem, dass auch bei der Bevölkerung ein Ampelsystem für den Nährwertgehalt von Lebensmittel auf breite Befürwortung stösst.

http://www.foodwatch.de/kampagnen__themen/ampelkennzeichnung/chronologie/index_ge r.html

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Antwort des Regierungsrates

Die Motion Marti Anliker fordert den Regierungsrat auf, beim Bund eine Standesinitiative einzureichen mit dem Ziel, in der Schweiz die Nährwerte in Lebensmitteln mit den Ampelfarben gut sichtbar und leicht verständlich zu kennzeichnen.

Aktuell wird in der EU im Rahmen einer ausführlichen Reform der Nährwertkennzeichnung nach einer geeigneten, sachlichen Verbraucherinformation gesucht. Das in der Motion propagierte Ampelsystem ist momentan nicht Basis dieser Diskussionen, da es bei Konsumentinnen und Konsumenten gemäss ersten Erfahrungen aus England zu einer

„Gut-mittel-schlecht“-Wahrnehmung von Lebensmitteln führt (grün = gut, rot = schlecht), welche in verschiedenen Fällen nicht dem physiologischen Nutzen eines Lebensmittels entspricht. Die EU will ein System entwickeln, welches auf dem Richtwert für die Tageszufuhr von Energie und Nährstoffen basiert (GDA; Guideline Daily Amount).

Auf Bundesebene ist zurzeit die Motion Graf-Litscher (08.3556, Einreichungsdatum:

30.09.2008) „Verständliche Deklaration von Lebensmitteln“ hängig. Dabei soll der Bundesrat beauftragt werden, eine gesetzliche Grundlage für eine einfache und einheitliche Deklaration von Lebensmitteln zu schaffen. Angesichts der Entwicklung in der EU und unter den Vorgaben des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1995 über die technischen Handelshemmnisse (THG; SR 946.51), wonach technische Vorschriften auf das Recht der wichtigsten Handelspartner abzustimmen sind, will der Bundesrat an der geltenden schweizerischen Regelung festhalten, bis abschliessend geklärt ist, in welcher Weise die EU diese Thematik regeln wird (vgl. Antwort des Bundesrats zur Motion Graf- Litscher vom 05.12.2008).

Im Bundesamt für Gesundheit (BAG) laufen seit einiger Zeit Abklärungen im Zusammenhang mit einem freiwilligen Lebensmittellabel (Projekt „Lebensmittel-Label“), welches zusätzlich zu den heute gültigen Kennzeichnungen verwendet werden könnte.

Dieses Label soll einheitlich und einfach verständlich sein. Im Auftrag des BAG hat die Schweizerische Gesellschaft für Ernährung in den vergangenen Monaten eine Umfrage bei Labelorganisationen im In- und Ausland im Sinne einer Bestandesaufnahme durchgeführt und dem BAG im Juni 2009 einen Vorschlag unterbreitet. Es soll nun entschieden werden, ob die Schweiz ein eigenes Label entwickelt oder sich einer Labelorganisation in Europa anschliesst.

Der Regierungsrat hat Verständnis für das Anliegen der Motionärin. Aufgrund der Entwicklungen in der EU und auf Bundesebene im Zusammenhang mit der Einführung einer geeigneten, sachlichen Verbraucherinformation erachtet er jedoch eine Standesinitiative für einen Alleingang der Schweiz zur Einführung des Ampel-Systems als nicht sinnvoll. Er beantragt aus diesem Grund die Ablehnung der Motion.

Antrag: Ablehnung der Motion

An den Grossen Rat

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