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ANZUG Roland Engeler-Ohnemus und Kons. betreffend Schutz des Ortsbilds vor übermässiger Allmendnutzung durch oberirdische technische Einrichtun- gen

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Academic year: 2022

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06-10.551

ANZUG Roland Engeler-Ohnemus und Kons. betreffend Schutz des Ortsbilds vor übermässiger Allmendnutzung durch oberirdische technische Einrichtun- gen

Wortlaut:

"In den letzten Jahren wurde die Allmend immer mehr durch technische Einrichtungen oberirdisch in Beschlag genommen. Die Verteilkästen z.B. der IWB und der Swisscom werden als wie grösser. Hatten herkömmliche Modelle noch eine Länge von 1.25 m, sind neue Modelle 5 m lang, zudem höher und breiter. Es besteht die Gefahr, dass sol- che Kästen das Ortsbild verunstalten könnten. Zudem laden sie zu Vandalismus, zum Sprayen und wilden Plakatieren ein. Technisch ist es ohne weiteres möglich, solche Anlagen unterirdisch oder in bestehende Gebäude anzuordnen.

Derzeit ersucht die Swisscom um eine Bewilligung zum Erstellen von neuen grossen Verteilkästen auf Riehener Allmend.

Die Unterzeichnenden bitten den Gemeinderat in diesem Zusammenhang zu prüfen und zu berichten

1. ob er mit Rücksicht auf das Ortsbild gewillt ist, eine unterirdische Anordnung der von der Swisscom geplanten Verteilkästen zu verlangen.

2. ob er bereit ist, gesetzliche Grundlagen zu schaffen, dass grundsätzlich grössere Verteilanlagen für Wasser und Energie sowie zur fernmeldetechnischen, analo- gen und digitalen Uebertragung von Informationen und von Radio und Fernseh- programmen unterirdisch angeordnet werden müssen, sofern die Gefahr be- steht, dass das Ortsbild in Mitleidenschaft gezogen werden könnte.“

sig. Roland Engeler-Ohnemus Maja Kopp-Hamberger

Martin Abel Roland Lötscher

David Atwood Annemarie Pfeifer-Eggenberger Lukas Baumgartner Andrea Pollheimer

Conradin Cramer Franziska Roth-Bräm Simone Forcart-Staehelin Jürg Sollberger

Siegfried Gysel Heinrich Ueberwasser Marianne Hazenkamp-von Arx Guido Vogel

Ursula Kissling-Rebholz Peter A. Vogt Monika Kölliker-Jerg

Eingegangen: 26. April 2007

www.riehen.ch

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