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Bericht des Gemeinderats zum Anzug Roland Engeler-Ohnemus und Kons. betreffend Unterhalt der Wege in den Langen Erlen

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Reg. Nr. 1.3.1.12 Nr. 10-14.507.1

Bericht des Gemeinderats zum Anzug Roland Engeler-Ohnemus und Kons.

betreffend Unterhalt der Wege in den Langen Erlen

1. Anzug

Folgender Anzug wurde anlässlich der Einwohnerratssitzung vom 16. Juni 2010 zur Bericht- erstattung an den Gemeinderat überwiesen:

Wortlaut:

"Die Langen Erlen sind ein beliebtes Erholungsgebiet. Während die zu Fuss Gehenden alle Wege benutzen dürfen, ist das Velofahren nur auf den geteerten Wegen gestattet.

Der Zustand der geteerten Wege lässt insbesondere nach einem anstrengenden Winter aus der Sicht der Benutzenden immer wieder einmal zu wünschen übrig. Für den Unter- halt dieser Wege sind drei verschiedene Amtsstellen zuständig: Tiefbauamt Basel-Stadt, IWB und Gemeinde Riehen.

Für die Unterzeichnenden stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, ob es Sinn macht, dass sich drei Amtsstellen diesen Wegunterhalt teilen.

Eine sinnvolle Lösung, wie so etwas effizienter, möglicherweise auch kostengünstiger und erst noch bürgernäher (nur eine Anlaufstelle) erledigt werden kann, wurde kürzlich bei der forstwirtschaftlichen Pflege der Langen Erlen gefunden. Diese wird nach Abspra- che der Waldeigentümer gegen Entschädigung von einem einzigen Betrieb - dem Forst- betrieb der Gemeinde Riehen - geleistet.

Die Unterzeichnenden bitten den Gemeinderat zu prüfen und zu berichten, ob es Sinn machen würde, auch den Wegunterhalt in den Langen Erlen gegen entsprechende Ent- schädigung einer einzigen Amtsstelle zu übergeben.

Ein entsprechender Anzug wurde auch im Grossen Rat eingereicht.“

sig. Roland Engeler-Ohnemus Margret Oeri-Valerius Christian Burri Andrea Pollheimer Marianne Hazenkamp-von Arx Franziska Roth-Bräm Christine Kaufmann Jürg Sollberger Monika Kölliker-Jerg Andreas Tereh

Christine Locher-Hoch Heinrich Ueberwasser Roland Lötscher Peter A. Vogt

David Moor André Weissen

Thomas Mühlemann Thomas Zangger

Heinz Oehen

www.riehen.ch

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Seite 2 2. Bericht des Gemeinderats

Der vorliegende Anzug wurde wortgleich sowohl im Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt als auch im Einwohnerrat der Gemeinde Riehen eingereicht. Die Beantwortung wurde des- halb in Zusammenarbeit auf kantonaler und Gemeindeebene ausgearbeitet.

Das Wegnetz in den Langen Erlen dient verschiedenen Nutzungen: Fuss- und Wanderwe- ge, Velowege wie auch Dienstwege der IWB und des Tiefbauamts führen durch die Langen Erlen. Die unterschiedlichen Ansprüche widerspiegeln sich auch in den verschiedenen Ei- gentümern: IWB, Gemeinde Riehen, verschiedene Abteilungen des Tiefbauamts (Stadtreini- gung; Ingenieurbau/Wasserbau) wie auch der Tierpark Lange Erlen teilen sich das Wegnetz.

Bis im Jahr 2001 war jeder Eigentümer selbst verantwortlich für die Reinigung, den bauli- chen Unterhalt und den Winterdienst seiner eigenen Wegabschnitte. Dies führte zu einem

„Flickenteppich“ an Zuständigkeiten, der mit einer gemeinsamen Lösung bereinigt wurde.

Im Jahr 2001 wurden die Zuständigkeiten für Reinigung, baulichen Unterhalt und Winter- dienst gebietsweise unter den IWB, der Gemeinde Riehen und dem Tiefbauamt aufgeteilt, so dass jede Amtsstelle ein grösseres zusammenhängendes Gebiet zu unterhalten hat. Da- nach wurde der Hauptveloweg von der Fasanenstrasse bis nach Lörrach durchgehend durch das Tiefbauamt unterhalten, die Wege südlich der Grendelgasse wie auch die Zu- fahrtswege zu Brunnen und Wässerungsstellen durch die IWB, die Wege entlang der Wiese durch die Abteilung Wasserbau (Tiefbauamt), die auch für den Unterhalt der Wiese zustän- dig ist, und sämtliche restlichen Wege durch die Gemeinde Riehen. Mit der Neuordnung des Verhältnisses zwischen dem Kanton und den Einwohnergemeinden (NOKE) übernahm die Gemeinde per 1. Januar 2008 die Reinigung und den Winterdienst für den Hauptveloweg von der Gemeindegrenze bis nach Lörrach. Für den baulichen Unterhalt dieses Wegs und die Regelung der übrigen Wege änderte sich durch NOKE nichts. Durch die Aufteilung konn- te das Ziel, den Unterhalt bei gleich bleibendem Aufwand pro Amtsstelle effizienter zu ges- talten, erreicht werden. Würde der Unterhalt nur von einem einzigen Betrieb geleistet, müss- ten diese Leistungen von den anderen Betrieben abgegolten werden. Heute sind die Res- sourcen (Personal, Gerätschaften), die für den Unterhalt in den einzelnen Gebieten benötigt werden, den Bedürfnissen angepasst.

Meldungen, die das Wegnetz in den Langen Erlen betreffen, werden in jedem Fall - unab- hängig davon, wo sie eintreffen - an die zuständige Amtsstelle weitergeleitet. Dieser Infor- mationsfluss müsste auch gewährleistet werden, wenn nur eine einzige Anlaufstelle für den Unterhalt zuständig wäre, da nicht davon ausgegangen werden kann, dass diese allgemein bekannt ist.

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3. Antrag

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Das Anliegen der Anzugstellenden ist in diesem Sinne bereits erfüllt. Der Gemeinderat be- antragt daher, den Anzug abzuschreiben.

Riehen, 12. Juli 2011

Gemeinderat Riehen

Der Präsident: Der Gemeindeverwalter:

Willi Fischer Andreas Schuppli

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