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Beschluss zu TOP 9.2 Wahl eines Regionalbischofs oder einer Regionalbischöfin für den Propstsprengel Meiningen-Suhl

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10. Tagung der I. Landessynode der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland

vom 21. bis 24. November 2012 in Erfurt

Beschluss zu TOP 9.2

Wahl eines Regionalbischofs oder einer Regionalbischöfin für den Propstsprengel Meiningen-Suhl

Der Wahlvorschlag für die Wahl der Regionalbischöfin oder des Regionalbischofs für den

Propstsprengel Meiningen-Suhl erfolgte gemäß Bischofswahlgesetz in der Fassung vom 20. März 2010 (Abl. 2010, Seite 82), der der Landessynode vom Bischofswahlausschuss am 09.10.2012 vorgelegt wurde.

Der Bischofswahlausschuss hatte zur Wahl vorgeschlagen:

Herrn Superintendent Andreas Berger, Waltershausen Frau Pfarrerin Kristina Kühnbaum-Schmidt, Braunschweig

Die Landessynode hat am 23. November 2012 Frau Pfarrerin Kühnbaum-Schmidt im 1. Wahlgang als Regionalbischöfin für den Propstsprengel Meiningen-Suhl gewählt.

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