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Beschluss der Landessynode zu TOP 5 - Bericht des Diakonischen Werkes

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6. Tagung der II. Landessynode Drucksachen-Nr. 5/2 B der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland

vom 22. bis 25. November 2017 in Erfurt

Beschluss der Landessynode zu TOP 5 - Bericht des Diakonischen Werkes

Die Landessynode hat am 25. November 2017 folgenden Beschluss gefasst:

Die Landessynode dankt dem Vorstandsvorsitzenden der Diakonie in Mitteldeutschland für seinen Be- richt zu den aktuellen Themen.

Sie sieht die Herausforderungen, vor denen die diakonischen Einrichtungen u. a. aufgrund der gesetzli- chen Änderungen, die einen weitgehenden Paradigmenwechsel bedeuten, stehen. Sie unterstützt das En- gagement des Diakonischen Werkes und der diakonischen Träger zur Weiterentwicklung der Pflege und Behindertenhilfe.

Um die anstehenden Aufgaben gut vernetzt bewältigen zu können, ist ein aufeinander abgestimmtes Vor- gehen erforderlich. Die Landessynode bittet darum die diakonischen Träger, Kirchenkreise und Kirchen- gemeinden, verbindliche Gesprächs- und Arbeitsstrukturen aufzubauen.

Die Landessynode sieht mit Sorge, dass die gesetzlich geregelten Aufgaben der Arbeitsrechtlichen Kom- mission nicht erfüllt werden. Sie bittet alle Beteiligten, den Geist der gemeinschaftlichen Arbeitsrechts- setzung im Interesse der Klienten und Mitarbeitenden in der Diakonie mit Leben zu erfüllen.

In Übereinstimmung mit der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) unterstreicht die Landessynode der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) die im Evangelium von Jesus Chris- tus gegründete Verpflichtung, sich auf allen politischen Ebenen für eine Flüchtlingspolitik einzusetzen, die am Grundsatz der solidarischen Nächstenliebe orientiert ist. Die Aufnahme von Flüchtlingen gehört zum Kernauftrag christlichen Handelns.

Dieses gilt ebenso für die Familien geflüchteter Menschen, auch derer mit subsidiärem Schutz. Das Zu- sammenleben von Familien ist elementar bedeutsam, menschlich geboten und wesentlich für die Integra- tion in unsere Gesellschaft.

Daher unterstützt die Landessynode der EKM ausdrücklich folgenden Beschluss der Synode der EKD vom 15.11.2017:

„Die Synode bittet den Rat, sich gegenüber der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass

- das Recht auf Familiennachzug wie bisher auch für subsidiär Geschützte gilt. Familie ist der Raum, in dem Vertrauen wächst und in dem die Menschen dauerhaft Verantwortung füreinander übernehmen.

Gerade für Menschen auf der Flucht ist das Zusammensein der Familie elementar und ein wesentli- cher Faktor der Integration. Das gilt selbstverständlich auch für die Gruppe der syrischen Flüchtlinge;

- abgelehnte Asylsuchende nicht in Staaten zurückgeführt werden, in denen ihre Sicherheit nicht ge- währleistet ist (z. B. Afghanistan);

- Antragstellerinnen und Antragsteller, deren Asylantrag ein Jahr nicht beschieden wurde, eröffnet wird, gegen Rücknahme des Asylantrags ein Aufenthaltsrecht aus humanitären Gründen zu erhalten.“

Die Landessynode bittet den Landeskirchenrat und das Landeskirchenamt, mit den Bundestagsabgeord- neten auf dem Gebiet der EKM das Gespräch zu suchen, mit dem Ziel, eine Aussetzung des Familien- nachzuges über den März 2018 hinaus zu verhindern.

Gleichzeitig bittet die Landessynode die Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Kirchengemeindeglieder den Fonds „Familien gehören zusammen“ der Diakonie Mitteldeutschland zu unterstützen, damit ein si- cherer Zuzug von Familienangehörigen nach Deutschland möglich ist.

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