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Ein Beispiel, das Schule machen sollte

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34 Bayerisches Ärzteblatt 1-2/2010

Varia

mutmaßlichen Patientenwillens, zu komplexen ethischen Entscheidungsfindungen) und die eigenen Einstellungen zu reflektieren (hinsicht- lich des Spannungsfeldes zwischen Autonomie und Fürsorge, bei ethischen Grundfragen am Lebensende und bei der Erstellung der eigenen Patientenverfügung). Neben Überblicksrefera- ten war viel Zeit vorgesehen für Einzelarbeit, Gruppengespräche, Diskussionen im Plenum, Fallbesprechung und Rollenspiele, in denen die Theorie – nach Ansicht aller Teilnehmenden – am besten erfahrbar wurde.

Es ist zu wünschen, dass dieses Beispiel Schu- le macht. Eine wichtige Voraussetzung für die Zukunft wäre eine angemessene Vergütung dieser wichtigen ärztlichen Leistungen und die Einsicht, dass dafür eine Qualifizierung nötig ist. Die allgemeine Praxis in Bayern ist derzeit davon geprägt, dass an vielen Orten Hospizver- eine derartige Beratungen durch dafür quali- fizierte Laien anbieten und Hausärzte – schon aus Zeitgründen – dazu neigen, ihre Patienten zu diesen Beratungsstellen zu schicken. Das ist besser als gar keine Beratung. Aber eigentlich handelt es sich in erster Linie um eine zutiefst ärztliche Aufgabe.

Dr. Jürgen Bickhardt, Facharzt für Innere Medizin, Uhlandstraße 19, 85435 Erding phorus Akademie für Palliativmedizin, Pallia-

tivpflege und Hospizarbeit, das aber mangels Beteiligung ausfallen musste. Die anderen An- gebote der Hospizakademien in Bayern richten sich gemeinsam an verschiedene Berufsgrup- pen.

Ärztliche Beratung bei der Erstellung von Pa- tientenverfügungen ist sinnvoll und nötig.

Sie wurde vom Gesetzgeber zwar nicht zur Vorbedingung für die Wirksamkeit von Pati- entenverfügungen gemacht, aber sie wurde einhellig dringlich empfohlen. Diese Beratung erfordert Qualifikationen, über die nicht jeder Arzt automatisch verfügt und bedarf einer an- gemessenen Honorierung. Gleiches gilt für die inzwischen im Gesetz verankerten Gespräche zwischen Betreuer/Bevollmächtigtem und Arzt im Anwendungsfall einer Patientenverfügung, bei der „Feststellung von Behandlungswün- schen“ (mündliche Patientenverfügung) und bei der „Ermittlung des mutmaßlichen Willens“.

In den in Erding durchgeführten Seminaren ging es darum, Wissen zu vermitteln (Aktuelle Rechtslage, Grundsätze und Empfehlungen der Bundesärztekammer, Konzept der Wertanam- nesen, Grundlagen ethischer Entscheidungs- findung), Fertigkeiten einzuüben (Rollenspiele zum Beratungsgespräch, zum Ermitteln des

„Eigentlich sind sie mir seit der Schulzeit verhasst, aber die Rollenspiele hier, ha- ben mir eigentlich das meiste gebracht, waren realitätsnah und authentisch; es hätten noch mehr sein dürfen.“ So ha- ben es einige der Teilnehmer in der Ab- schlussrunde des Seminars auf den Punkt gebracht. Dieses Seminar am 13. und 14.

November 2009 – „Ärztliche Beratung zur Patientenverfügung, ärztlicher Umgang mit Patientenverfügungen, Ermittlung des mutmaßlichen Patientenwillens“ – war der Abschluss einer regionalen palliativen Fortbildung für Hausärzte in den Landkrei- sen Erding und Freising.

Ziel dieses Unternehmens, das im Februar 2008 im Rahmen des Netzwerks PAHN Erding („PAlliatives und Hospizliches Netzwerk“) ge- startet wurde, war die Verbesserung der pal- liativen Grundkompetenz von Hausärzten und damit eine Stärkung der „Allgemeinen ambu- lanten palliativen Versorgung (AAPV)“. Denn ohne qualifizierte Grundversorgung kann die

„Spezialisierte ambulante palliative Versorgung (SAPV)“ nicht optimal funktionieren. Je besser die palliative Grundversorgung, umso gezielter kann die spezialisierte „greifen“.

An den in Erding durchgeführten zwei pallia- tiven Grundkursen (40 Stunden, anerkannt als Qualifizierungskurs im Rahmen der Zusatz- Weiterbildung Palliativmedizin) haben 40 Hausärztinnen und Hausärzte teilgenommen.

30 von ihnen haben zusätzlich eine der beiden Beraterschulungen zu Patientenverfügung und mutmaßlichem Willen besucht. Die regional angebotenen palliativen Grundkurse wurden an jeweils drei Wochenenden (Freitag Abend und Samstag) durchgeführt, sodass keine Praxisvertretungen organisiert werden mus- sten. Neben regionalen Fachkräften konnten auch namhafte Referentinnen und Referenten aus München für die Durchführung gewonnen werden. Die Einbindung der lokalen Fachkräfte hat viel zur regionalen Vernetzung beigetragen.

Die nach diesen Kursen angebotenen Seminare zu Patientenverfügung, Vollmacht und mut- maßlichem Willen fanden ebenfalls an Wo- chenenden statt (15 Unterrichtseinheiten). Ein solches Angebot, speziell für Hausärzte, dürfte – zumindest in Bayern – neu sein. Zwar gab es schon einmal vor wenigen Jahren ein entspre- chendes Angebot an der Münchner Christo-

Ein Beispiel, das Schule machen sollte

Foto: © Ramona Heim – Fotolia.com

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