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244. 1. (geringfügige) Änderung des Curriculums für das Bachelorstudium Chemie (Version 2011)

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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2013/2014 – Ausgegeben am 30.06.2014 – 40. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

C U R R I C U L A

244. 1. (geringfügige) Änderung des Curriculums für das Bachelorstudium Chemie (Version 2011)

Der Senat hat in seiner Sitzung am 26. Juni 2014 die von der gemäß § 25 Abs 8 Z 3 und Abs 10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission am 19. Mai 2014 beschlossene 1. (geringfügige) Änderung des Curriculums für das Bachelorstudium Chemie (Version 2011), veröffentlicht am 27.06.2011 im Mitteilungsblatt der Universität Wien, 24. Stück, Nummer 163 in der nachfolgenden Fassung genehmigt.

Rechtsgrundlagen für diesen Beschluss sind das Universitätsgesetz 2002 und der Studienrechtliche Teil der Satzung der Universität Wien in der jeweils geltenden Fassung.

A) § 5 Abs 2: Die Modulstrukturen der Module „Allgemeine Chemie“ und „Basismodul 2“

werden wie folgt geändert:

Modul Allgemeine Chemie Ziel des Moduls ist der Erwerb grundlegender theoretischer Kenntnisse über das chemische Verhalten der wichtigsten Elemente und ihrer Verbindungen, sowie der physikalisch-chemischen Grundlagen der modernen Chemie

Allgemeine Chemie MP* 8

Wird ersetzt durch:

Modul Allgemeine Chemie Ziel des Moduls ist der Erwerb grundlegender theoretischer Kenntnisse über das chemische Verhalten der wichtigsten Elemente und ihrer Verbindungen, sowie der physikalisch-chemischen Grundlagen der modernen Chemie

Allgemeine Chemie A 5

Allgemeine Chemie B MP*

3 Sowie:

(2)

Basismodul II Kenntnisse im praktischen Umgang mit Chemikalien, Messgeräten und chemischen Apparaturen werden vertieft und Anwendungen in der präparativen Chemie intensiviert.

Zudem werden breite Aspekte der Laborsicherheit vermittelt.

10

Grundpraktikum II IP 10

Wird ersetzt durch:

Basismodul II Kenntnisse im praktischen Umgang mit Chemikalien, Messgeräten und chemischen Apparaturen werden vertieft und Anwendungen in der präparativen Chemie intensiviert.

Zudem werden breite Aspekte der Laborsicherheit vermittelt.

10

Grundpraktikum IIa IP 3

Grundpraktikum IIb IP 7

B) § 5 Abs 5: wird wie folgt geändert:

(5) Für folgende Lehrveranstaltungen und Module gelten Zulassungsvoraussetzungen:

Für: Erfolgreicher Abschluss von:

(a) Chemisches Grundpraktikum I / Einführende Laborübungen

(b) Chemisches Grundpraktikum I / präparative Laborübungen

Chemisches Grundpraktikum I / Proseminar

Chemisches Grundpraktikum I / einführende Laborübungen

Für die Punkte (c) – (g) ist das Basismodul II Voraussetzung, sowie jeweils folgende angegebene Module

(c) Organisch-chemisches Praktikum mit Proseminar

Modul Organische Chemie I (d) Anorganisch-chemisches Praktikum Modul Anorganische Chemie I (e) Analytisch-chemisches Praktikum Modul Analytische Chemie I (f) Physikalisch-chemisches Praktikum Modul Physikalische Chemie I,

Modul Mathematik

(g) Biologisch-chemisches Praktikum Modul Biologische Chemie I (h) Theoretische Chemie (VO) Modul Mathematik

(i) Theoretisch-chemische Übungen (UE)

Theoretische Chemie (VO) (j) Molekülspektroskopie Theoretische Chemie (VO)

(k) Bachelormodul Punkte (c) – (g)

(3)

C) Anhang

Der empfohlene Pfad im Anhang wird entsprechend den Änderungen oben (A und B) angepasst.

D) § 11 Inkrafttreten – Folgender Absatz 2 wird hinzugefügt:

(2) Die Änderungen des Curriculums in der Fassung des Mitteilungsblattes vom 30.06.2014, 40. Stück, Nr. 244, treten mit 1. Oktober 2014 in Kraft.

Im Namen des Senats:

Der Vorsitzende der Curricularkommission N e w e r k l a

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