• Keine Ergebnisse gefunden

171. 2. (geringfügige) Änderung des Curriculums für das Bachelorstudium Geographie (Version 2011)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "171. 2. (geringfügige) Änderung des Curriculums für das Bachelorstudium Geographie (Version 2011)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2014/2015 – Ausgegeben am 24.06.2015 – 26. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

C U R R I C U L A

171. 2. (geringfügige) Änderung des Curriculums für das Bachelorstudium Geographie (Version 2011)

Der Senat hat in seiner Sitzung am 18. Juni 2015 die von der gemäß § 25 Abs 8 Z 3 und Abs 10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission am 8. Juni 2015 beschlossene 2. (geringfügige) Änderung des Curriculums für das Bachelorstudium Geographie (Version 2011), veröffentlicht am 27.06.2011 im Mitteilungsblatt der Universität Wien, 24. Stück, Nummer 169 in der nachfolgenden Fassung genehmigt.

Rechtsgrundlagen für diesen Beschluss sind das Universitätsgesetz 2002 und der Studienrechtliche Teil der Satzung der Universität Wien in der jeweils geltenden Fassung.

A) Anhang 1 – Änderungen in den Modulbeschreibungen

Pflichtmodul Methoden der Kartographie und Geoinformation (B6.4)

Bei den Lehrveranstaltungen lautet das Verhältnis statt bisher PI 8 ECTS nunmehr:

PI 5 ECTS NPI 3 ECTS

B) § 11 Inkrafttreten – Folgender Absatz 2 wird hinzugefügt:

(2) Die Änderungen des Curriculums in der Fassung des Mitteilungsblattes vom 24.06.2015, 26. Stück, Nr. 171, treten mit 1. Oktober 2015 in Kraft.

Im Namen des Senats:

Der Vorsitzende der Curricularkommission N e w e r k l a

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

(geringfügige) Änderung des Curriculums für das Bachelorstudium Bildungswissenschaft (Version 2011), veröffentlicht am 29.06.2011 im Mitteilungsblatt der Universität Wien,

Der Senat hat in seiner Sitzung am 26. Stück, Nummer 48 in der nachfolgenden Fassung genehmigt. Rechtsgrundlagen für diesen Beschluss sind das Universitätsgesetz 2002 und

750 Wörtern sollen der Befähigung zum elementaren Sprachhandeln (in Alltagssituationen, etc.) dienen. Ziele Nach Abschluss dieses Moduls verfügen die Studenten über

(geringfügige) Änderung des Curriculums für das Masterstudium Soziologie, veröffentlicht am 20.06.2007 im Mitteilungsblatt der Universität Wien, 29. Stück, Nummer 209, in

Es wird empfohlen, die Vorlesung und die Übung aus demselben Bereich (Sprachwissenschaft oder Literaturwissenschaft) zu wählen. Leistungsnachweis Absolvierung

Modul Allgemeine Chemie Ziel des Moduls ist der Erwerb grundlegender theoretischer Kenntnisse über das chemische Verhalten der wichtigsten Elemente und ihrer Verbindungen,

Leistungsnachweis: Positive Absolvierung der Lehrveranstaltung Pflichtmodul 4b: Grundlagen der Indogermanistik (10 ECTS) Voraussetzung: StEOP (Module 1 und 2). Beschreibung:

Der Senat hat in seiner Sitzung am 26. Stück, Nummer 151, in der nachfolgenden Fassung genehmigt. Rechtsgrundlagen für diesen Beschluss sind das Universitätsgesetz 2002