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240. 1. (geringfügige) Änderung des Curriculums für das Bachelorstudium Deutsche Philologie (Version 2011)

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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2013/2014 – Ausgegeben am 30.06.2014 – 40. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

C U R R I C U L A

240. 1. (geringfügige) Änderung des Curriculums für das Bachelorstudium Deutsche Philologie (Version 2011)

Der Senat hat in seiner Sitzung am 26. Juni 2014 die von der gemäß § 25 Abs 8 Z 3 und Abs 10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission am 16. Juni 2014 beschlossene 1. (geringfügige) Änderung des Curriculums Bachelorstudium Deutsche Philologie (Version 2011), veröffentlicht am 17.06.2011 im Mitteilungsblatt der Universität Wien, 23. Stück, Nummer 151, in der nachfolgenden Fassung genehmigt.

Rechtsgrundlagen für diesen Beschluss sind das Universitätsgesetz 2002 und der Studienrechtliche Teil der Satzung der Universität Wien in der jeweils geltenden Fassung.

1) Die Lehrveranstaltung „EU Literatur“ wird umbenannt in „EU Einführung in die Literaturwissenschaft“.

2) Die Lehrveranstaltung „EU Schreiben“ wird umbenannt in „EU Textproduktion und Rhetorik“.

3) Die Lehrveranstaltung „EU Sprache“ wird umbenannt in „EU Einführung in die Sprachwissenschaft“.

4) Die Lehrveranstaltung „UE Literatur- und Kulturtheorie“ wird umbenannt zu „UE Theorien und Methoden der Literatur- und Kulturwissenschaft“.

5) Die Lehrveranstaltung „UE Grammatik der Gegenwartssprache“ wird umbenannt zu

„UE Grammatik“.

6) § 8 Abs 1 soll lauten:

Bisher:

„§ 8 Lehrveranstaltungen mit Teilnahmebeschränkungen

(1) Für die folgenden prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen gelten generelle Teilnahmebeschränkungen:

a) EU Einführende Übungen: 45 Teilnehmende b) UE Übungen: 40 Teilnehmende

c) PS Proseminare: 40 Teilnehmende

(2)

d) B-SE Bachelorseminare: 25 Teilnehmende

Für Vorlesungen mit Konversatorien (VK) gilt keine Teilnahmebeschränkung.“

Nunmehr:

„ § 8 Lehrveranstaltungen mit Teilnahmebeschränkungen

(1) Für die folgenden prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen gelten generelle Teilnahmebeschränkungen:

a) EU Einführende Übungen: 50 Teilnehmende b) UE Übungen: 45 Teilnehmende

c) PS Proseminare: 35 Teilnehmende

d) B-SE Bachelorseminare: 30 Teilnehmende

Für Vorlesungen mit Konversatorien (VK) gilt keine Teilnahmebeschränkung.“

7) § 10 Inkrafttreten

Abs 2 wird hinzugefügt: Die Änderungen des Curriculums in der Fassung des Mitteilungsblattes vom 30.06.2014, Nr. 240, Stück 40, treten mit 1. Oktober 2014 in Kraft.

Im Namen des Senats:

Der Vorsitzende der Curricularkommission N e w e r k l a

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