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WEBINAR Veranstaltungs-programm

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Academic year: 2022

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In Trägerschaft von:

WEBINAR

P 5/4510/20

NEUE LEISTUNGSSTRUKTUR IN DER EINGLIEDERUNGSHILFE

STAND: 07.05.2020 19.05.2020, 09.30 Uhr bis 20.05.2020, 14.40 Uhr

REFERENTINNEN/REFERENTEN

Thomas Schmitt-Schäfer (Dipl. Pädagoge, Verwaltungs-Betriebswirt VWA; Inhaber transfer – Un- ternehmen für soziale Innovation)

Eva Maria Keßler (Dipl.-Sozialpädagogin, M.A. Soziale Arbeit, Mitarbeiterin bei transfer – Unternehmen für soziale Innovation)

Marcus Rietz, wissenschaftlicher Referent im Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG Tristan Fischer, wissenschaftlicher Referent im Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG

LEITUNG

transfer – Unternehmen für soziale Innovation

Tristan Fischer, wissenschaftlicher Referent im Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG

Veranstaltungs-

programm

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In Trägerschaft von:

INHALT

Mit dem BTHG wird die Eingliederungshilfe grundlegend reformiert und konsequent personen- zentriert ausgerichtet. Dies bezieht sich zum einen auf Verfahrensfragen und die Feststellung in- dividuell erforderlicher Leistungen. Zum anderen soll auch das Leistungsrecht der Eingliede- rungshilfe von einer überwiegend einrichtungszentrierten zu einer personenzentrierten Leistung ausgestaltet werden. Die reformierte Eingliederungshilfe im SGB IX regelt somit nur noch die Er- bringung von Fachleistungen.

Dem entsprechend wurde das Vertragsrecht angepasst: § 95 SGB IX verpflichtet die Träger der Eingliederungshilfe, eine personenzentrierte Leistung für Leistungsberechtigte unabhängig vom Ort der Leistungserbringung sicherzustellen und hierzu das Vertragsrecht zu nutzen. Der Einrich- tungsbegriff wurde entfernt; bisherige Regelungen an die neuen Anforderungen angepasst. Dies gilt auch für die Landesrahmenverträge zwischen den Vereinigungen der Leistungserbringer und den Trägern der Eingliederungshilfe.

In den Bundesländern wurden zwischenzeitlich Landesrahmenverträge nach § 131 SGB IX ver- einbart bzw. Übergangsvereinbarungen getroffen. Wo durchgängige Regelungen von der Be- schreibung der Leistungen bis zur Kalkulation der Vergütung vereinbart werden konnten wie in Thüringen oder Mecklenburg-Vorpommern, können Leistungsträger und Leistungserbringer nun auf der Ebene des einzelnen Angebotes Verträge schließen. In den anderen Bundesländern ist für die Zeiträume der Übergangsvereinbarungen die Versorgung der Menschen mit Behinderun- gen sichergestellt; auch dort kann für einzelne Angebote verhandelt werden - allerdings ohne die klärenden Bedingungen landesweit geltender Regelungen.

In der schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Träger der Eingliederungshilfe und dem Leis- tungserbringer sind Inhalt, Umfang und Qualität einschließlich der Wirksamkeit der Leistungen der Eingliederungshilfe und die Vergütung zu regeln.

Diese Veranstaltung konzentriert sich auf die Leistungen der Eingliederungshilfe, wie der Ge- setzgeber sie im Zweiten Teil des SGB IX beschrieben hat und sie in den Landesrahmenverträgen konkretisiert wurden. Aspekte der Vergütungsvereinbarungen, insbesondere Kalkulationssche- mata werden nicht behandelt. Die Veranstaltung orientiert sich am jeweiligen Stand in den ein- zelnen Bundesländern.

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In Trägerschaft von:

ZIELE

1. Sie haben einen Überblick über die Rechtsänderungen, die Intention des Gesetzgebers und das damit verbundene Entwicklungspotenzial für personenzentrierte Teilhabeleis- tungen in der Eingliederungshilfe erhalten (BTHG im Überblick durch das Projekt).

2. Sie kennen die neue Leistungsstruktur in der Eingliederungshilfe gemäß Teil 2 SGB IX n.F.

(Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Teilhabe an Bildung, Leistungen zur Sozialen Teilhabe) sowie die Schnitt- stellen und Abgrenzung dieser Leistungen zu den Leistungen der Pflege nach SGB XI und der medizinischen Rehabilitation.

3. Sie kennen die Grundstrukturen des neuen Vertragsrechts sowie die Regelungen zu den Vertragsinhalten für die Leistungsvereinbarungen.

4. Sie haben einen Überblick über den Umsetzungsstand der Landesrahmenverträge in den einzelnen Bundesländern; Gemeinsamkeiten und Unterschiede bei der Beschreibung der Leistungen wurden herausgearbeitet.

5. Sie konnten sich auf die Verhandlungen auf Ebene der Einzelvereinbarungen in Ihrem Bundesland vorbereiten. Sie haben relevante Fragen zur Vorbereitung der Leistungsver- einbarungen und Antwortmöglichkeit hierzu erarbeitet.

6. Es hat ein Erfahrungsaustausch zwischen Leistungsträgern, Leistungserbringern und Selbsthilfeverbänden stattgefunden.

ZIELGRUPPEN

Das Seminar richtet sich an Vertreterinnen und Vertreter der Träger der Eingliederungshilfe, an Leistungserbringer, an Betreuerinnen und Betreuer sowie an Organisationen von und für Men- schen mit Behinderungen. Ebenfalls eingeladen sind Beteiligte an den Verhandlungen zu den Landesrahmenverträgen.

DURCHFÜHRUNG

Die Veranstaltung wird im Rahmen eines Webinars durchgeführt. Während bei der abgesagten Präsensveranstaltung drei Veranstaltungstage eingeplant waren, wird das Programm der Webi- nar-Veranstaltung an zwei Vormittagen durchgeführt. Die inhaltliche Ausgestaltung der Veran- staltung bleibt jedoch unverändert. Allerdings werden drei Vorträge vorab aufgezeichnet und den Teilnehmenden eine Woche vor der Veranstaltung online bereitgestellt. Bei den aufgezeich- neten Vorträgen handelt es sich um:

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In Trägerschaft von:

 Projekt Umsetzungsbegleitung - BTHG;

 Übersicht Landesrahmenverträge: Wie werden die Leistungen der Eingliederungshilfe beschrieben? Gemeinsamkeiten und Unterschiede;

 „Neuen Leistungsstruktur in der Eingliederungshilfe – Vorstellung der einzelnen Leis- tungsgruppen“

Die Teilnehmenden können daraufhin Fragen zu den Vorträgen an die Leitung der Veranstaltung senden (fischer@umsetzungsbegleitung-bthg.de). Die Fragen werden von der Leitung aufge- nommen und in einem Live-Webinar im Rahmen der Veranstaltung beantwortet.

PROGRAMMVERLAUF (ÄNDERUNGEN VORBEHALTEN)

DIENSTAG – 19.05.2020

Uhrzeit Programmpunkt

09.30 Begrüßung und Einführung in die Tagung

Thomas Schmitt-Schäfer, Eva-Maria Keßler und Tristan Fischer

10.00 Fragen und Antworten zum Webinar Projekt Umsetzungsbegleitung – BTHG;

Übersicht Landesrahmenverträge: Wie werden die Leistungen der Eingliede- rungshilfe beschrieben? Gemeinsamkeiten und Unterschiede

• Inhalt der Leistungen

• Wirkung/Wirksamkeit

• Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungen

• Schnittstelle Pflege SGB XI, SGB XII

Tristan Fischer, Marcus Rietz, Thomas Schmitt-Schäfer, Eva-Maria Keßler 10.45 Fragen und Antworten zum Webinar „Neuen Leistungsstruktur in der Ein-

gliederungshilfe – Vorstellung der einzelnen Leistungsgruppen“:

• Medizinische Rehabilitation

• Teilhabe am Arbeitsleben

• Teilhabe an Bildung

• Soziale Teilhabe

Thomas Schmitt-Schäfer, Eva-Maria Keßler und Tristan Fischer 11.30 Einführung in das Vertragsrecht SGB IX Teil 2 – Kapitel 8

• Allgemeine Grundsätze

• Geeignete Leistungserbringer

• Leistungs-/Vergütungsvereinbarung

• Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfung

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In Trägerschaft von:

• Rahmenverträge

• Abweichende Zielvereinbarungen Thomas Schmitt-Schäfer, Eva-Maria Keßler 13.00 Ende des Veranstaltungstages

MITTWOCH, 20.05.2020

Uhrzeit Programmpunkt

09.00 Einführung in den Tag und Zusammenfassung des 1.Tages Thomas Schmitt-Schäfer, Eva-Maria Keßler und Tristan Fischer 09.15 Arbeitsgruppenphase I

AG I: Abgrenzung Leistungen der Eingliederungshilfe zu Leistungen der me- dizinischen Rehabilitation und Pflegeleistungen

Input und Moderation: Thomas Schmitt-Schäfer, Eva-Maria Keßler

AG II: Wirkung und Wirksamkeit von Leistungen der Eingliederungshilfe im SGB IX

Input und Moderation: Thomas Schmitt-Schäfer, Eva-Maria Keßler AG III: Assistenzleistungen nach § 78 SGB IX

Input und Moderation: Tristan Fischer

10.45 Pause

11.00 Arbeitsgruppenphase II (mit Wechsel der Teilnehmenden)

AG I: Abgrenzung Leistungen der Eingliederungshilfe zu Leistungen der me- dizinischen Rehabilitation und Pflegeleistungen

Input und Moderation: Thomas Schmitt-Schäfer, Eva-Maria Keßler

AG II: Wirkung und Wirksamkeit von Leistungen der Eingliederungshilfe im SGB IX

Input und Moderation: Thomas Schmitt-Schäfer, Eva-Maria Keßler AG III: Assistenzleistungen nach § 78 SGB IX

Input und Moderation: Tristan Fischer 12.30 Mittagspause

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In Trägerschaft von:

13.30 Verhandlungen auf Ebene der Einzelvereinbarungen

• Was ist zu tun?

• Was sind die zentralen Fragestellungen?

• Was sind mögliche Antworten?

Thomas Schmitt-Schäfer und Eva-Maria Keßler

14.30 Zusammenfassung und Auswertung der Webinar-Veranstaltung Thomas Schmitt-Schäfer, Eva-Maria Keßler und Tristan Fischer 14.40 Ende der Webinar-Veranstaltung

ANMELDUNG BITTE BIS

15.05.2020

KONTAKT

(fachliche Fragen)

Tristan Fischer (Projekt „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“) Telefon: 030 62980-136

fischer@deutscher-verein.de

KONTAKT

(organisatorische Fragen)

John Richter (Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.) Telefon: 030 62980-606

j.richter@deutscher-verein.de

KOSTEN

VERANSTALTUNGSKOSTEN DEUTSCHER VEREIN Mitglieder

115 Euro Nichtmitglieder 144 Euro

Anmeldung und Zahlung an den Deutschen Verein.

Veranstalter

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Michaelkirchstr. 17/18, D-10179 Berlin-Mitte

Telefon +49(0) 30/62980-0 Telefax +49(0) 30/62980-150 E-Mail: kontakt@deutscher-verein.de Internet: www.deutscher-verein.de

Referenzen

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