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Aktenstück Nr. 8 K

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AKTENSTÜCKE DER 25. LANDESSYNODE NR. 8 K

B e r i c h t

des Geschäftsausschusses

betr. Neuwahl in den Kirchensenat

Hannover, 23. November 2016

1. Gemäß Artikel 100 Absatz 1 Buchstabe g der Kirchenverfassung sind drei Mitglieder der Landessynode zu wählen.

Wahlvorschlag: Friederike Dauer Gunda Dröge Alwin Pfanne

2. Gemäß Artikel 100 Absatz 1 Buchstabe h der Kirchenverfassung sind vier Glieder der Landeskirche zu wählen.

Wahlvorschlag: Hans-Heinrich Gronau Klaus Kastmann Knut Laemmerhirt Gunda-Marie Meyer

Gemäß Artikel 100 Absatz 2 der Kirchenverfassung darf bei den unter 1. und 2. zu wählenden Mitgliedern nur je eines zum ordinierten Mitglied wählbar sein, was mit diesem Vorschlag erfüllt wird.

Richter Vorsitzender

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