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– Investition nicht nur in Plätze, sondern auch in Qualität erforderlich! Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder PRESSEMITTEILUNG

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PRESSEMITTEILUNG

Pressekontakt: Beate Maria Hagen Leiterin Vereins- und

Mitgliederwesen,

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Tel.: 030 629 80-614

Fax: 030 629 80-150

E-Mail: presse@deutscher-verein.de

15. Juni 2020

Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder – Investition nicht nur in Plätze, sondern auch in Qualität erforderlich!

In der Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages am 15. Juni 2020 zum Ganztagsfinanzierungsgesetz fordert der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. als Sachverständiger eine dauerhafte und zielgenaue finanzielle Unterstützung der Länder und damit letztlich der Kommunen durch den Bund.

Berlin – „Wir begrüßen, dass sich der Bund mit einem erheblichen Beitrag von zwei Milliarden an den Investitionskosten für den Ausbau der ganztägigen Erziehung, Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter beteiligen will – obwohl es eigentlich Sache der Länder ist, ein flächendeckendes, bedarfsgerechtes und qualitativ hochwertiges Angebot für die Kinder in dieser Altersgruppe zu schaffen“, sagt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Damit setze der Bund ein wichtiges und notwendiges Signal. Aber Investitionen allein reichten angesichts dieser Mammutaufgabe nicht aus – auch dann nicht, wenn sie sich durch das aktuelle Konjunkturpaket noch einmal mit ca. 1,5 Milliarden fast verdoppeln.

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Vielmehr sei es für die Kommunen und damit für die Kinder und ihre Familien entscheidend, dass das Angebot auch qualitativ hochwertig ist, dazu gehören ausreichend gut qualifizierte Fachkräfte.

„Deshalb sind vier Aspekte unabdingbar: Erstens eine nennenswerte Beteiligung des Bundes an den laufenden Betriebskosten, zweitens die zügige Vorlage eines Gesetzentwurfes, der die Grundlage für einen schrittweisen qualitätsgesicherten, individuellen Rechtsanspruch ab 2025 schafft, drittens die zeitnahe Verständigung zwischen Schule und Kinder- und Jugendhilfe bzw. Bund, Ländern, Kommunen, Trägern und Eltern auf einen gemeinsamen Qualitätsrahmen und schließlich die Intensivierung der Maßnahmen und Strategien für die Gewinnung, Qualifizierung und Bindung von ausreichend Fachkräften“, so Löher weiter.

Die ausführliche Stellungnahme ist abrufbar unter https://www.deutscher- verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2020/dv-15-

20_ganztagsfinanzierungsgesetz.pdf

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation sowie der Migration und Integration. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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