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Nicht nur in Plätze, sondern auch in Qualität investieren Pressemitteilung

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Pressemitteilung

Pressekontakt: Beate Maria Hagen Leiterin Vereins- und Mitgliederwesen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Tel: 030 629 80-614

Fax: 030 629 80-150

E-Mail: presse@deutscher-verein.de

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

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Tel: 030 629 80-0 Fax: 030 629 80-150

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9. Dezember 2019

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter

Nicht nur in Plätze, sondern auch in Qualität investieren

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. gibt Empfehlungen zur Implementierung und Ausgestaltung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Erziehung, Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter heraus.

Berlin – Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hält den individuellen Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung von Kindern im Grundschulalter für geeignet, Teilhabe für alle Kinder sicherzustellen.

Der Rechtsanspruch helfe Bildungsbenachteiligung abzubauen und erleichtere es Eltern, Familienleben und Erwerbsarbeit zu vereinbaren. Bei der Implementierung und Umsetzung sollten nach Ansicht des Deutschen Vereins allerdings vier wesentliche Aspekte berücksichtigt werden. Erstens: Die Angebote müssen sich an den Bedarfen der Kinder und ihrer Eltern ausrichten. Das bedeutet zweitens, dass trotz der enormen Herausforderungen, die beim Ausbau der Plätze und der Gewinnung von Fach- und Lehrkräften und anderem Personal entstehen werden, die Frage einer qualitätsvollen und lebensweltorientierten Ausgestaltung nicht aus dem Blick geraten darf. Drittens: Die Bewältigung dieser Herausforderung kann nur in einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Bund, Ländern, Kommunen und Trägern gelingen. Zwingend erforderlich ist es deshalb für den Deutschen Verein, dass sich der Bund nicht nur an den entstehenden Investitionskosten, sondern

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Pressekontakt:

Beate Hagen

Leiterin, Vereins- und Mitgliederwesen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Tel: 030 629 80-614 Fax: 030 629 80-150

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ebenso an den laufenden Betriebskosten beteiligt. Viertens müssen sich Kinder- und Jugendhilfe und Schule auf Augenhöhe begegnen können und ein gemeinsames Verständnis von Erziehung, Bildung und Betreuung entwickeln.

„Die Landschaft der vorhandenen Angebote ist enorm vielfältig, jedoch in vielen Bundesländern nicht bedarfsdeckend und von sehr unterschiedlicher Qualität. Die Umsetzung wird ein enormer aber unvermeidlicher Kraftakt. Letztlich ginge es in erster Linie um eine Verbesserung des Aufwachsens von Kindern mit dem positiven Nebeneffekt einer besseren Vereinbarung von Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“, sagt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Die vollständigen Empfehlungen sind abrufbar unter https://www.deutscher- verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2019/dv-13-19_ganztagsbetreuung-grundschulzeit.pdf

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation sowie der Migration und Integration. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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